9 Von dem Belieben des versicherungstechnischen Departements abhängig zu machen. Erst das Eingreifen des Kurienparlamentes konnte dies verhindern und festsetzen, daß unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung der Vereinskrankenkasseu zur Durchführung der Krankenversicherung erfolgen müsse. Seine größten Erfolge feierte der Grundsatz: „Der Wunsch der Unter nehmer ist das höchste Gesetz" auf dem Gebiete der Unfallversicherung. Landwirtschaft und Handwerk wurden von der Versicherung ausgenommen. Was nicht einmal der Uebermut der preußischen Junker gewagt hatte, ist von der österreichischen Regierung ohne jedes Bedenken verwirklicht worden. Bis heute unterliegt die Landwirtschaft nicht der Unfallversicherung. Auch künftighin soll dies nach den Intentionen der Regierung so bleiben. Die Abneigung unserer Versicherungstechniker gegen die Unfallversicherung hat sich aber noch schroffer dokumentiert. Sehr bald nach Beginn der Unfallver sicherung hat sich der Beitragstarif als zu niedrig erwiesen. Zahlreiche Prämien- hinterzichungen und ein Uebermaß von Betriebsunfällen haben ein immer wachsendes Defizit, insbesondere bei den größeren Unfallversicherungsanstalten bewirkt. Hier hätte die Regierung leicht Abhilfe bringen können. Da die Unter nehmer jedoch jede Mehrbelastung und jede sonstige Reform ablehnten, begnügte sich unsere Regierung damit, in zahlreichen Abhandlungen die Vorzüge des Kapitaldeckungsvcrfahrens sowie die Gefahren des Umlagevcrfahrens nachzuweisen, anstatt das Gesetz in Anwendung zu bringen und einen entsprechend erhöhten Beitragstarif vorzuschreiben. Dank diesem Verhalten der Regierung ist das eine Ziel erreicht: Die Industriellen sind mit der gegenwärtigen Situation der Unfall versicherung zufrieden. Die Dcfizitwirtschaft aber besteht und gefährdet die Arbeiter- rentner in hohem Maße. Auch die Krankenkassen haben seit Anbeginn die unfreundliche Gesinnung der Regierung zu verfpüren gehabt. Die öffentlichen Krankenanstalten suchen seit Jahren einen immer größeren Teil ihrer Erfordernisse auf die Krankenkassen abzuwälzen. Die Regierung hat sogar, im vollen Widersprüche zu den Intentionen des Gesetzgebers, das Krankengeld vom 29. Tage ab den Arbeitern abnehmen und den Spitälern zuwenden wollen; sie ist dabei nur an der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Immer noch hat jede sozialpolitische Maßnahme der Krankenkassen mit der Gegnerschaft der Regierung zu rechnen. Die Arbeiter werden mit allen Mitteln von der gesetzlichen Vertretung in den Krankenkassen, soweit es irgendwie möglich ist, ferngehalten. Aus parteipolitischen Motiven wird die Schaffung von Verbänden verhindert oder erschwert. Die Erhöhung der Kassenleistungen wird nur ungern gesehen. Besonders dornig ist der Weg, den die noch nicht bestehende Invaliden- und Altersversicherung schon bisher zurückzulegen hatte. Schon in den Neunzigerjahren wurde verkündet, daß die Frage im versicherungs- tcchnischen Departement eifrig studiert werde. Das Resultat dieser Studien ist unbekannt geblieben. Als die Agitation der Arbeiter zu Beginn dieses Jahr hunderts heftig aufflammte, wurde im Dezember 1901 öffentlich versichert, daß ein Gesetzentwurf in den Grundzügen fertig sei und den Zentralstellen zur Begutachtung vorgelegt werden solle. Aber erst nach vollen drei Jahren — tut Dezember 1904 — kam kein Entwurf, sondern ein „Programm", zum Vorschein. Es verstrichen wieder volle vier Jahre mit Begutachtungen, Enqueten und Um arbeitungen, bis im November 1908 endlich ein fertiger Gesetzentwurf über die Sozialversicherung an das Abgeordnetenhaus gelangte. Wie sah aber diese Vorlage aus! Alle feindseligen Vorschläge, die der Arbeiterhaß in Oesterreich wie in Deutschland im Laufe der Jahre gezeugt hatte, fanden in dieser Vorlage Aufnahme, sie sollten den Arbeitern ihren wohl erworbenen Anspruch auf die Verwaltung der Vcrsicherungsinstitute möglichst