die gleichen wirtschaftlichen Typen dar. Kann es da gestattet sein, statistische Kategorien, die dem ihnen gestellten Zwecke genügen mögen, ohne Besehen für praktische Verwaltungsausgaben im ganzen Reiche einheitlich zu verwenden? Nicht jeder, den die Statistik als Selbständigen oder Betriebsinhaber in der Landwirtschaft bezeichnet, ist cs auch in ökonomischer Wirklichkeit. Er kann in Böhmen ein kontraktlich gebundener Arbeiter, in Galizien oder der Steiermark ein Taglöhncr sein. Die bisher dargelegten Zweifel finden eine weitere Bestätigung durch einige der Betriebszählung von 1902 entnommene Daten. Man teilt in der Land wirtschaft die Betriebe nach den Besitzgrößen in fünf Gruppen, und zwar die Parzellenbetriebe mit einem Grundbesitz bis zu 2 Hektar, die kleinbäuerlichen Betriebe mit 2 bis 5 Hektar, die mittelbäuerlichen Betriebe mit 5 bis 20 Hektar, die großbäuerlichen Betriebe mit 20 bis 100 Hektar und den Großgrundbesitz mit 100 Hektar und darüber. Es ergibt sich nun aus der Statistik, daß auf einen Betrieb im Durch schnitt die Zahl der tätigen Personen betrug: bei den Parzellenbetrieben 2-4, bei den kleinbäuerlichen Betrieben 3-0, bei den mittelbäuerlichcn Betrieben 3'9, bei den großbäuerlichen Betrieben 5-6, beim Großgrundbesitz 18 1. Auch ein zweites Moment ist von großer Bedeutung. Die Parzellen- und kleinbäuerlichen Betriebe sind fast ausschließlich mit Familienangehörigen besetzt. Selbst in den mittclbäucrlichen Betrieben sind 84'9"/o der tätigen Personen Familien angehörige. Erst beim großbäuerlichen Besitz treten die Familienmitglieder mehr in den Hintergrund, oder richtiger: Familienangehörige und Familiensrcmdc halten sich annähernd das Gleichgewicht. Gerade hier nun ist der Gegensatz zwischen Industrie und Landwirtschaft besonders grell. Die gesamte Landwirtschaft hat in ihren Betrieben 86'2°/ 0 Familienangehörige als tätige Personen, dagegen bloß 13'8»/g samilicnfremde Personen. Die Industrie zeigt neben 60'8 0 / 0 Familienfremden 39-2°/ 0 Familien mitglieder. Der Wechsel der sozialen Schicht. Ein weiteres Moment von großer Tragweite ist der Wechsel der sozialen Schicht (Selbständige, Arbeiter, Taglöhner, Mithelfer, Familienmitglieder). Bei den großen Zählungen, bei den Betriebs- wie den Berufszählungen, mag am Stichtage die Einreihung in die soziale Schicht der Wirklichkeit entsprechen, wobei allerdings davon abgesehen werden muß, daß die Bezeichnungen als „Selbst ständige", „Mithelfende" rc. in den einzelnen Ländcrgebietcn verschiedene soziale Typen erfassen. Nach dem Zähltage aber geht das Leben weiter, die Fluktuation zwischen den sozialen Schichten verändert die Scheidelinie wieder, die die Regierungs vorlage im Glauben zieht, cs gebe als Regel für jeden eine dauernde Zu gehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht. In Wirklichkeit ist der periodisch wiederkehrende Wechsel der sozialen Schicht ein vollständiges Novum für das Gebiet der Sozialversicherung, und zwar ein wichtiges Novum, weil cs sich dabei um eine Massenerscheinnng handelt. Die Fluktuation spielt sich dabei vor allem bei den „Betricbsinhabern" und den „Familienangehörigen" ab. Schon Jnama-Stcrnegg hat beispielsweise für Galizien festgestellt, daß die Parzellenbcsitzcr, und nicht nur ihre Familienangehörigen, als Arbeitgeber fast gar nicht, als Arbeiter dagegen sehr bedeutend in Betracht kommen. Er hat damit ausgesprochen, daß der galizische Großgrundbesitzer, der mit den freien Arbeitern sein Auslangen nicht finden kann, ständig die Ergänzung beim Kleinbesitz sucht, dessen starke Besetzung mit Arbeitskräften ihn auch befähigt, diese Aufgabe zu