6 erfüllen. Was also als Selbständiger bezeichnet wird, ist es in Wirklichkeit gar nicht; der sogenannte Bauer ist in Wirklichkeit ein abhängiger Taglöhner. Zusammenfassend muß ich erklären: Hinter den Betriebsinhabern, den so genannten Besitzenden, und ihren angeblich im eigenen Betriebe tätigen Familien angehörigen verbergen sich in Wirklichkeit proletarische Lohnarbeiter. Die klein bäuerlichen Familien liefern dem Großgrundbesitze neben den Dienstboten als ständigen Arbeitskräften, auch noch periodisch die Taglöhner aus den Reihen der Betriebsinhabcr (Parzellenbesitzer, Kleinbauern), ihrer Frauen, Kinder und Ge schwister. Dos ist keine Zufallserscheinung, vielmehr das Ergebnis einer lang sichtigen Agrarpolitik, die die Schaffung kleiner und kleinster Betriebe planmäßig zu fördern bemüht war, um dem Großgrundbesitz ein ergiebiges Reservoir von Arbeitskräften zu sichern. Wie gesagt, gilt dies nicht bloß für die Parzellenbesitzer, sondern auch für die kleinbäuerlichen Betriebe, bei welchen der periodische Wechsel zwischen Lohn arbeit und Betätigung auf dem eigenen Boden die Regel ist, wenn nicht etwa ausnahmsweise ein besonders intensiver Anbau die wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglicht. Die Erhebung vom Jahre 1902 hat nun zwar kein erschöpfendes Bild geliefert. Sie beweist dennoch, daß die Lohnarbeit der Selbständigen und ihrer mit helfenden Familienangehörigen einen ungeheueren Umfang besitzt. Von 2,689.000 landwirtschaftlichen Betrieben waren 1,157.000, also 43'4°/g, mit Lohnarbeit. Ich schätze diese Gruppen von Betrieben auf 3,133.000 tätige Personen. Im einzelnen entfällt auf 166.000 Betriebe hausindustriclle Beschäftigung, auf 671.000 Betriebe landwirtschaftliche Lohnarbeit, auf 178.000 Betriebe gewerbliche und auf 143.000 Betriebe Lohnarbeit ohne nähere Bezeichnung. Die Wirkungen der Fluktuation. Wie wir gesehen haben, ist der Regierungsvorlage die Selbständigkeit der. landwirtschaftlichen Kleinbesitzer eine reale Potenz. Sie scheint an die ökonomische Unabhängigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsinhaber zu glauben. Die periodische Fluktuation zwischen den sozialen Schichten ist ihr offenbar eine Ausnahms erscheinung. Nur so kann sie zur Annahme gelangen, daß auch die kleinbäuerlichen und Parzellenbesitzer (Zwergbauern) ständig als Betriebsinhabcr lediglich der Altersversicherung und nur in Ausnahmsfällen auch der Invalidenversicherung unterliegen werden. Im vollen Gegensatze dazu behaupte ich nun, daß die sogenannten selb ständigen Landwirte der unteren Besitzgrößen, aber auch ihre Frauen und Kinder, in größerer Zahl als Lohnarbeiter des Großgrundbesitzes und der großbäuerlichen Betriebe durch einen Teil des Jahres der Kranken- wie der Invalidenversicherung unterliegen werden. Dabei wird es sich um keine vorübergehende Erscheinung, sondern um eine periodisch wiederkehrende Massenbewegung handeln, die natur gemäß nachhaltige Spuren zurücklassen wird. Wenn nun die Regierungsvorlage sich damit begnügt, nach oben diejenigen Personen abzugrenzen, die als selbständig Erwerbstätige der Zwangsversicherung unterliegen sollen (Personen mit einem Einkommen bis zu 2400 Kronen jähr lich), wenn sie dagegen unterläßt, diese Grenze auch nach unten zu ziehen, so wird nicht die wirkliche ökonomische Potenz des bäuerlichen Besitzers, sondern das Grundbuch über die Versicherungspflicht entscheiden. Wer in diesem eingetragen ist, er mag noch so jämmerlichen Ertrag aus seinem „Besitze" haben, wird als Betriebsinhabcr und selbständig Erwerbstätiger gelten. Unterläßt man die Abgrenzung nach unten, so sind daraus finanzielle wie verwaltungstechnische Folgen schlimmster Art zu gewärtigen. Das Ab- und An