8 höheren Altcrsjahrgänge entfallen. Seit dem 31. Dezember 1890 bis 31. Dezember 1900 ist eine erhebliche Verschlechterung bei den Selbständigen eingetreten. Am erst genannten Tage waren erst 42-5% der über 50 Jahre alten Personen auf die Selbständigen entfallen. Am 31. Dezember 1900 war die Zahl auf 45-8°/g gestiegen. Noch drastischer sind die weiteren Ergebnisse der Berufszählung. Von den Unselbständigen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr gehörten nur 14-7 Prozent, von den Selbständigen aber 35-9 Prozent — fast zweieinhalbmal so viel — den höheren Altcrsjahrgängen an! Von 1890 bis 1900 ist die Anzahl der älteren Personen bei den Selbständigen von 1,017.000 auf 1,123.000, somit um 10'4 Prozent gewachsen. Die Zahl der Unselbständigen ist dagegen von 1,375.000 auf 1,364.000 gesunken. Die Regierungsvorlage hebt mehrfach die Verschlechterung des Alters aufbaues in der Landwirtschaft hervor. Dem muß aber entgegengehalten werden, daß diese Verschlechterung ausschließlich bei den Selbständigen zu finden ist. Die Zahl der über 50 Jahre alten Personen ist von 1890 auf 1900 bei den Selbständigen in der Landwirtschaft um 101.000 gewachsen, bei den Unselbst ständigen um 41.000 zurückgegangen. Wenn wir also, wie die Regierung hervorhebt, beim Altersaufbau der agrarischen und industriellen Bevölkerung sehr scharfe Kontraste finden, so sind sic in erster Linie auf das Konto der selbständig Erwerbstätigen zu setzen. Schaltet man diese aus, so reduziert sich der Unterschied in der Besetzung der höheren Altersjahrgängc zwischen Landwirtschaft und Industrie auf ein relativ geringes Maß. Die Riskengemeinschaft der Selbständigen und Arbeiter und ihre finanziellen Wirkungen. Schon die bisher angeführten Momente zeigen die große Gefahr einer Bereinigung der Selbständigen und Unselbständigen zu einer Riskengemeinschaft, das ist zur gemeinsamen Tragung der Lasten der Versicherung. Das weiß auch die Regierung. Sie selbst erklärt, daß die Kosten der Invaliden- und Altersversicherung vom Altersaufbau maßgebend beeinflußt würden. Es seien alljährlich auf je 10.000 Versicherte bei den Selbständigen 2 5 5-8, bei den Unselbständigen 10 51 Invaliden- und Altersrentenfälle zu zu erwarten. Es dürfe daher nicht überraschen, daß eine Invaliden- und Alters versicherung, die über den Kreis der Unselbständigen hinausgehe, wesentlich höhere Kosten verursachen müsse. Die Gesamtlast würde sich durch die Selbst ständigen auf mehr als das Doppelte erhöhen. Die Versicherung der von der Regicrungsvorlage mit 2,700.000 bezifferten Zahl der Selbständigen würde höher zu stehen kommen, als die Versicherung der 7,300.000 Unselbst ständigen. Statt nun hieraus die Konsequenz zu ziehen, daß eine gemeinsame Durch führung der Versicherung der Selbständigen und der Unselbständigen unmöglich und unzulässig sei, beschreitet die Regierung einen anderen Weg: Die Selbst ständigen sollen lediglich auf Altersrente Anspruch haben und überdies, um die Lasten nicht übermäßig steigen zu lassen, nur in die zwei niedrigsten Lohn klassen eingeteilt werden. Bei dieser Konstruktion, versichert die Regierung, würden die Kosten der Sclbständigenversicherung von den Selbständigen allein aufgebracht werden. Schon das von der Regierungsvorlage beigebrachte Ziffernmatcrial beweist die Unmöglichkeit dieser Annahme. Berücksichtigt man, daß der Entwurf den Gesamtjahresbeitrag der Selbständigen für die Altersversicherung mit 28'37