Millionen Kronen, den der Unselbständigen für die Invaliden- und Alters versicherung mit 10061 Millionen Kronen schätzt, so kommt man zu folgenden interessanten Ergebnissen. Die Jahresrenten exklusive Staatszuschuß betragen im 10. 20. 30. 40. Für Jahre Mil lionen Kronen in Pro zenten der Beiträge Mil lionen Kronen in Pro zenten der Beiträge Mil lionen Kronen in Pro zenten der Beiträge Mil lionen Kronen in Pro zenten der Beiträge Selbständige 12 2 4-3 33 1 5-8 ! 44-3 52 52-9 4-7 Unselbständige 224 22 55-2 21 76-1 2-5 91-2 2-2 Im vierzigsten Jahre der Versicherung würden also die Selbständigen 4-7% der Beiträge, die Unselbständigen nur 2-2% ihrer Beiträge, beide exklusive des Staatszuschusses, erhalten. Achnlich nach 10, 20 und 30 Jahren. Das bedeutet: Die Unselbständigen werden Kapitalien aufbringen, aus deren Erträgnissen ein erheblicher Teil der Altersrenten der Selbständigen bestritten werden wird. Dennoch leugnet die Regierung die Benachteiligung der Unselbständigen. Es wird insbesondere gegen die Behauptung, daß die Arbeiter und Industriellen zu Gunsten der versicherten Selbständigen Mittel aufbringen müssen, ein gewendet: Die Versicherung beginne für Jedermann mit dem sechzehnten Lebens jahre, so daß auch der Selbständige vom sechzehnten bis zum fünfundsechzigsten Lebensjahre Prämien entrichte, zuerst als unselbständig und dann als selbständig Erwerbstätiger. Ueberdies habe er nur den Anspruch auf Altersrente. Dabei wird nur übersehen, daß nach der Annahme des Entwurfes 2,700.000 Gewerbetreibende und Bauern die Anwartschaft auf Altersrente erwerben werden, die als Unselbständige keinerlei Einlagen machen konnten. Wenn jemand sechs oder zwölf Kronen jährlich einzahlt, kann er unmöglich eine Altersrente von dem im Gesetze versprochenen Ausmaße erwerben, sobald es sich um eine Schichte von so ungünstigem Altersaufbau wie bei den Selbständigen handelt. Schon die Uebergangszeit wird also mit den durch die eigenen Prämien nicht gedeckten Anwartschaften von 2,700.000 Selbständigen für lange Zeit hinaus die Invaliden- und Altersrentenkasse belasten. Frühestens in 9 bis 14 Jahren nach Beginn der Sozialversicherung kann der Zufluß solcher Betriebs inhaber erwartet werden, die vom 16. Lebensjahre ab ihre Prämien eingezahlt haben. Aber auch dann werden jahrelang Tansende von Selbständigen in den Bereich der Altersversicherung eintreten, ohne diese Bedingnng zu erfüllen. Es kann ein volles Mcnschenaltcr vergehen, bevor sich dasjenige verwirklicht, was heute fälschlich als Tatsache hingestellt wird: daß die versicherten Selbständigen ihre Anwartschaft auf Altersrente auf Grund von Einlagen erwerben, die sic vom 16. bis zum 65. Lebensjahre geleistet haben. Dabei geht man aber auch von der Annahme aus, daß alle Selbständigen, die zur Zahlung der Beiträge verpflichtet sind, diese auch entrichten werden. Man Übersicht, daß bisher nur die wirtschaftlich kräftigeren Elemente in die Versiche rung einbezogen sind. Erfüllen sich die Pläne der Regierung, so werden wir nunmehr auch jene zahlreichen Schichten erreichen, die außerstande sind, auch nur eine Hilfskraft in ihrem Betriebe zu beschäftigen. Die gewerbliche Betriebs zählung von 1902 kennt 693.000 Betriebe, in denen nur der Inhaber, 206.000 Betriebe, in denen auch noch Familienangehörige beschäftigt werden. Die land