Auch in Oesterreich beständen aber ähnliche Verschiedenheiten im Alters aufbau, die auf das Beitragserfordernis in Landwirtschaft und Industrie einen maßgebenden Einfluß ausüben müßten. Eine Differenzierung der Beiträge zwischen Landwirtschaft und Industrie wäre aber durchaus nicht zu rechtfertigen, denn die Ursache der verschiedenen Altcrsverteilnng liege nahezu ausschließlich in den Wanderverhältniffen der Bevölkerung. Es sei kaum anzuzweifeln, daß nur die Abwanderung junger Personen aus den ländlichen Gebieten in die städtischen, das heißt aus ländlichen Berufen in die industriellen und die Rückkehr älterer Personen zur Landwirtschaft so wesentliche Verschiebungen der Altersverhältnissc zur Folge haben, eine Erscheinung, die als „Landflucht" bekannt sei. Daß dieser ständige Verlust an jüngeren Versicherten, also an wesentlich besseren Risken, die Versicherung für ländliche Gebiete systematisch ungünstiger gestaltet als für städtische, sei eine Tatsache, für welche offenbar nicht die Landwirtschaft verantwortlich gemacht werden könne. Es wäre augenscheinlich ungerecht, wenn man die Land wirtschaft auch noch zu höheren Beiträgen dafür heranziehen wollte, daß sie ihre jüngeren Arbeitskräfte der Industrie zur Verfügung stelle und die älteren wieder übernehme. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit der Schaffung einer Reichs versicherungskasse, die allein einen durch die Wanderbewegung nicht wesentlich berührten Kreis umfassen könne. Altersaufbau und Wanderbewegmng. Wie sieht es nun mit den Beweisen der Regierungsvorlage für ihre apo diktischen Behauptungen aus? Statt eines umfassenden Beweises finden wir eine kleine Tabelle, die überdies so deutlich gegen die Behauptung des Entwurfes spricht, daß die Beweisführung, kaum begonnen, sofort wieder abgebrochen wird. Unter 1000 Berufstätigen überhauvt (Selbständige, Unselbständige, Mithelfer) der Länder gehören d. Land- u. Forstwirtschaft an stehen im Alter zwischen 51 bis 65 Jahren sind jährl. Ren tenfälle zu er warten Niederösterreich 191 125 8°5 Böhmen 264 GC 117 Steiermark - - - 605 180 125 Galizien 714 147 88 Beim ersten Schritt stolpert man gleich über die Tatsache, daß das agra rische Galizien einen günstigeren Altersaufbau hat, als das industrielle Böhmen und keinen wesentlich ungünstigeren als Niederösterreich. Dem entspricht es auch, daß Galizien weniger Rentenfälle erwarten läßt als Böhmen und nicht viel mehr als Niederösterreich. Für diese auffallende Erscheinung weiß die Regierungsvorlage keine andere Erklärung, als daß die Ausnahmsstellung Galiziens offenbar darauf zurückzu führen sei, daß hier die Wanderbcwcgung noch nicht so starke Dimensionen an genommen hat, wie bei anderen Ländern. Das erste Versagen des Beweisapparates hindert die Regierungsvorlage daran, eine Antwort auf die Frage zu suchen, warum das vorwiegend industrielle Böhmen einen weit ungünstigeren Altersaufbau als das agrarische Galizien auf weist und nicht viel weniger Rentenfälle zu erwarten hat als die agrarische