21 Zufluß jüngerer Arbeitskräfte zur Stadt auch bei uns keine KrfiMmU"^UÜssiger Spekulanten ist. Nur daß die Wanderbcwegung nicht die von der Regierungs vorlage über die Sozialversicherung angenommene Richtung, einschlägt. In Wirk lichkeit ist die Fluktuation unserer Bevölkerung weit umfangreicher,. als die an geführten Zahlen vermuten lassen. Nicht weniger als ; 35-6®/ 0 der Geburts bevölkerung wohnten am 31. Dezember 1900 außerhalb ^ihres Geburtsortes, während nur 6-1% außerhalb ihres Gcburts landes wctxen. Die Fluktuätion umfaßte die enorme Masse von 9,139.000 Personen, volflwekchen aber 83% im Geburtslandc verblieben waren. Bon der Heimatsbevölkerung waren gar 39% außerhalb ihrer Heimatsgemeinde wohnhaft. Die Wanderbewegung innerhalb der Königreiche und Länder ist somit vier- bis fünfmal so groß, als der Austausch zwischen den einzelnen Königreichen und Ländern. Hier sind die starken Wirkungen der Wanderbewegung zu suchen, mit welchen aber eine Riskcngemeinschaft zwischen der Gesamtheit der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder freilich nicht zu begründen ist. Den Charakter- einer wirklichen Massenerscheinung nimmt die Landflucht nur innerhalb der einzelnen Königreiche und Länder an. Schon früher habe ich übrigens gezeigt, daß die verschiedene Altersvertei lung in Landwirtschaft und Industrie einen bedrohlichen Charakter überhaupt nur durch die Einbeziehung der Selbständigen, keineswegs aber durch die Wander- bewegung annimmt. Es spricht also nichts für die Notwendigkeit einer Rcichs- vcrsicherungskasse als Gebot der Gerechtigkeit, vielmehr allctz gegen eine Riskcn- gemcinschaft für die Industrie und Landwirtschaft des ganzen Reiches. Wollte man mit der Regierung als einzig entscheidendes Moment für die Zahl der Rentenfällc den Altersaufbau annehmen, dann ist es klar, daß gerade Galizien mit seinem äußerst günstigen Altersaufbau ein geringeres Erfordernis haben würde als die industriellen Gebiete Böhmen, Mähren und Schlesien. Freilich muß ich der Ansicht Ausdruck geben, daß, so belangreich auch die starke Besetzung der höheren Altersjahrgänge für die Invaliden- und Alters versicherung sein mag, doch noch Umstände nachweisbar sind, die ihr an Be deutung nicht nachstehen, andere, die ihr dem Gewichte nach nahekommen. Soll der ungünstige Altersaufbau zu einer erheblichen Zahl von Rcntcn- ansprüchen führen, so ist das Vorhandensein einer zweiten Bedingung notwendig: das Vorherrschen einer niedrigen Lebenshaltung und ungünstiger Lohnbezüge. Nur wo diese beiden Umstände zusammentreffen, wird der Drang nach einer Invalidenrente ein lebhafter werden. Ich wage sogar die Behauptung, daß das eine Moment, die Niedrigkeit des Einkommens, für sich allein schon genügt, um die Zahl der Rentcnwcrber zu steigern. Dagegen kann dort, wo die ungünstige Altersgruppierung durch giinstige Lebenshaltung kompensiert wird, «in übermäßiges Verlangen nach der Invalidenrente nicht ausgelöst werden. Wie groß die Unterschiede in der Lebenshaltung sind, beweist unsere Unfallstatistik. Wir erfahren aus ihr, daß die agrarische Lohnarbciterschaft Oesterreichs im Durchschnitt nur die Hülste des Lohneinkommens der industriellen Proletarier Oesterreichs bezieht. Die Differenzierung steigert sich, wenn wir einzelne Länder einander gegenüberstellen. Für den Drang nach Invalidenrente kann es aber nicht bedeutungslos sein, wenn der landwirtschaftliche Arbeiter in Galizien ein Jahreseinkommen von durchschnittlich K 229 2, in Niederösterreich von K 685-2 hat. Es muß auch für den Andrang zur Invalidenrente ver schieden wirken, wenn der Arbeiter in Maschinen- und Wcrkzcugfabriken Nieder österreichs auf ein DurchschniUsjahrescinkommen von K 1230 2, der Textil arbeiter in Mähren auf l< 540-8 kommt. Es darf weiter nicht außer Acht gelassen werden, daß die österreichische .Regierungsvorlage.ebenso.wie das deutsche Gesetz die Invalidenrenten mit dem