22 steigenden Lohneinkommen relativ abnehmen läßt. In der untersten Lohn klasse bewegt sich die Rente je nach der Beitragszeit zwischen 73 und 93 Prozent, in der höchsten Lohnklasse dagegen zwischen 16 und 27 Prozent des mittleren Lohneinkommens. Nur der niedrig und niedrigst entlohnte Arbeiter kann dem nach, wenn er in den Bezug der Invalidenrente tritt, seine Lebenshaltung unverändert aufrecht erhalten, während der höher bezahlte Versicherte eine förmliche Deklassierung erfährt, wenn er in den Genuß der Invalidenrente gesetzt wird. Aber nicht nur, daß die Rente nicht einmal annähernd den Ersatz für den Lohnausfall bietet, sie hindert ihn auch, eine seinen Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung zu suchen, falls er nicht der Rente verlustig gehen will. Auch in Oesterreich wird es wohl so kommen, daß für den Wiener Arbeiter, etwa in einer Maschinenfabrik, bei günstiger Konjunktur selbst nach 30- bis 40jähriger Prämienzahlung die Invalidenrente von maximal X 354 bis X 480 jährlich einen geringeren Anreiz bieten wird, als für den landwirt schaftlichen Arbeiter in Galizien mit einer Jahreseinnahme von K 229 die Invalidenrente von K 156 bis K 168. Diese absolut so niedrige Rente bietet den Vorteil größerer Stetigkeit und Sicherheit, als das wechselnde Lohn einkommen, das von vielerlei Zufällen abhängig ist. Der galizische landwirt schaftliche Arbeiter kann sich auch ein Nebeneinkommcn verschaffen, ohne den Verlust der Rente befürchten zu müssen. Bei der großen Bedeutung der Familienarbeit und des Naturaleinkommens ist eine Ueberwachung der Rentner, wie sie bei den städtischen Arbeitern stattfindet, hier gar nicht denkbar. Ich muß also freilich negieren, daß die Zahl der voraussichtlichen Renten fälle in Galizien so gering sein wird, als dies die Regierungsvorlage auf Grund des Altersaufbaues annehmen mußte. Gerade Galizien wird bei Durchführung der Riskengemeinschaft mit Rücksicht auf die niedrige Lebenshaltung der Bevölkerung der Reichsinvalidenkasse gar manche harte Nuß zu knacken geben. Ein Moment von großer Bedeutung für das Maß der Inanspruchnahme der Invalidenrente ist auch die Krankenversicherung. Die Entwicklung hat cs dahin gebracht, daß heute in Deutschland wie in Oesterreich zahlreiche Invalide durch Wechsel der Krankenkasse jahrelang im Bezug der Krankenunterstützung bleiben, die viel höher ist als die Invalidenrente. Auch damit erkläre ich den geringeren Andrang nach Invalidenrente in den Landesversicherungsanstalten mit vorwiegend industriellem Charakter im Deutschen Reiche. Ich deduziere daraus auch, daß in Oesterreich die gleiche Erscheinung zutage treten wird, wenngleich auch die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter, im Gegensatze zum bisherigen Zustand, eingeführt werden soll und der Abstand zwischen der Krankcnunterstützung und der Invalidenrente auf dem Lande weit geringer sein wird, als in der Stadt. Ich darf nicht unerwähnt lassen, daß eine teilweise Ausgleichung zu Ungunsten der städtischen Versicherten durch die Tuberkulose herbeigeführt wird. Die Tuberkulose besitzt zwei Eigentümlichkeiten: sie ist eine Krankheit der jüngeren Altersklassen und sie ist eine städtische Krankheit in höherem Maße als eine ländliche. Sie wird mehr Jnvalidenfälle in der Stadt bewirken als auf dem Lande, mehr in den jüngeren als in den höheren Alterjahrsgängen. Eine weitere Ausgleichung der Riskenverschiedenheit zugunsten der höheren Altcrsjahrgänge tritt durch die Betriebsunfälle ein. Die Erfahrung lehrt, daß bei den höheren Altersjahrgängen seltener Unfälle eintreten, als bei den jüngeren. Da die Vorlage über die Sozialversicherung die Invalidenversicherung mit den Renten für Betriebsunfälle belastet, so gewinnt auch diese Quelle von Rentenansprüchen erhöhte Bedeutung.