24 Das wird nicht nur für den Umfang der Rentenzuerkennung, sondern auch für die Höhe der Verwaltungskosten gelten. Wo gibt es einen zuverlässigen Maß stab für die wirklich notwendige Zahl der Angestellten? Jeder, der die Dinge, in Staat, Land und Gemeinde, aber auch in den Versicherungsinstituten kennt, weiß, wie zahlreiche Mittel es gibt, um Personalvermehrungen als unausweichlich zu er weisen. Auch hier wird also die Trennung der Organe, die die Ausgaben be schließen, von jenen, die die Verantwortung zu tragen haben, schlimme Konsequenzen zeitigen. Der unproduktive Ausgabenetat kann ins Ungemcssene wachsen. Neben der Zentralisierung wird auch die Ausschaltung der organisierten Arbeiterschaft von jedem maßgebenden Einfluß in den Vcrsicherungsinstituten schädigend wirken. Das sozialpolitische Milieu, das so geschaffen wird, muß jede Art von Mißbrauch zur üppigen Entfaltung bringen. Wer die bisherige Darstellung unbefangen prüft, wird zugeben müssen, daß das Ergebnis der Untersuchung der Beweis der Unmöglichkeit einer Reichsrcntcn- kasse ist. Die Zentralisation, die als Heilmittel und Ausgleich der Risken- verschiedenheit gedacht ist, muß zum Verderben führen, wenn die Riskengemein schaft über engbegrenzte Gebiete von gemeinsamem Charakter hinaus auf das ganze Reich ausgedehnt wird. Dezentralisation und Selbstverwaltung allein können jene Elemente und Einrichtungen fördern, die den Beruf haben, die sozialpolitische Moral zu heben und ihre Verschlechterung auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu verhindern. Der Rcgicrungsweisheit letzter Schluß. Neue Argumente bringt die im Oktober 1911 von der Regierung im Ab geordnetenhause eingebrachte Vorlage über die Sozialversicherung in der Frage der Zentralisation nicht vor. Sie wiederholt mit anderen Worten die alten bekannten Behauptungen, allerdings mit weit größerer Vorsicht, nachdem sie durch meine ziffermäßigc Beweisführung zu dieser Vorsicht gezwungen worden ist. Nur ein Moment wird stärker als bisher betont, indem daraus hingewiesen wird, daß die Einführung von Durchschnittsprämien (Prämien, die für alle Altersgruppen gleich sind) ein Hindernis für die Bildung einer Prämienrcserve bilde. Die territoriale Trennung nach Ländern und Ländergruppen sei, wie neuer lich wiederholt wird, wegen der verschiedenen Alterszusammensetzung, die ihre Ursache in der Wandcrbewcgung zwischen den im Reichsrate vertretenen König reichen und Ländern habe und die verschiedene Beitragssätze zur Folge hätte, un möglich. Die vorgeschlagene Austeilung der Rentenlast auf die einzelnen Landcs- anstalten nach Maßgabe der Einzahlungen wäre nach den in Deutschland ge machten Erfahrungen ungenügend, um einer Differenzierung der Beiträge in den einzelnen Ländern vorzubeugen. Deshalb habe man ja auch in Deutschland zur teilweisen Riskengemeinschaft (Gcmeinlast und Sonderlast) übergehen müssen. Man müsse aber an dem Prinzip der Solidarität der gesamten erwerbs tätigen Bevölkerung festhalten, die in der Zusammenfassung derselben in einem einzigen Körper ihren Ausdruck finde, dessen Altersaufbau durch die Fluktuation möglichst wenig berührt werde. Wolle man dieses Prinzip der Solidarität zwischen Landwirtschaft und Industrie nicht gelten lassen, dann müsse man schließlich zu einer berussgenvssen- schaftlichen Organisation auch innerhalb der Industrie selbst übergehen. Die Kunst, zu solchen Resultaten zu gelangen, besteht bei der Regierungs vorlage lediglich darin, daß dem Verlangen einer gesonderten Betrachtung der einzelnen Ländcrgcbictc für die selbständig und unselbständig Erwerbstätigen sowie einer detaillierten Prüfung der Intensität und der Richtung der Wandcrbewegung auch jetzt wieder nicht Rechnung getragen worden ist. Nur die territoriale Kon- fundierung und die Zusammenfassung aller sozialen Schichten (Selbständige und