31 kaffen augenblicklich erforderliche Massenarbeit vorwiegt. Es wäre demnach die Zentralisation der Verwaltung bei den Unsallversicherungsanstältcn und bei der Rentcnkasse angemessen. Eben darum unterbleibt sie. So werden die Unsall- versicherungsanstalten keine einheitliche Evidenzführung, Beitragsvorschreibung und Beitragseinhcbung haben, vielmehr werden die Arbeiten aufgeteilt sein auf so viele Lokalorgane, als im Sprengel der Unfallversicherungsanstalt sich Bezirks stellen befinden werden. Die Abhängigkeit der Unfallversicherungsanstaltcn von den Bezirksstellen wird sich als äußerst gefährlich, ja als ruinös herausstellen. Auch bei der Invalidenversicherung wird die Dezentralisation der Arbeiten schäd liche Folgen zeitigen, insbesondere werden die Verwaltungskosten davon sehr ungünstig beeinflußt werden. Die Dezentralisation findet hier ihren charakteristischen Aus druck in der Tatsache, daß zweierlei Dokumente für die Evidcnzführung vor gesehen sind: die Beitragskarten, die bei den Bezirksstellcn und die Bcitrags- konti, die bei den Unfallversicherungsanstalten geführt werden sollen. Diese Zerreißung der Evidenzführung wird neben der Verteuerung Unübersichtlichkeit und häufige Schädigung der Versicherten bewirken. Auch in Deutschland findet man nicht selten die Einrichtung, daß die Jnvalidcnkarten durch die Krankenkassen geführt werden. Die Krankenkassen müssen aber parallel mit den Geschäften der Invalidenversicherung auch ihre eigenen führen, für die sie die Verantwortung in vollem Maße trifft. Jede Schädigung der Jnvalidcnversichernngsanstalt durch unrationelle, kostspielige und weitwendigc Geschäftsführung, durch Ungenauigkcit und Nachlässigkeit würde mit derselben Wucht auch die eigenen Interessen der Krankenkassen treffen. Die Ein richtung hat also in sich selbst eine Sicherhcitsvorkehrung gegen die Gefahren, welche die Führung fremder Geschäfte leicht herbeiführen kann. Im vollen Gegensatze dazu haben unsere Bezirksstellen überhaupt keine eigenen Agenden und keine Verantwortung. Sie tragen nicht die Konsequenzen ihres Tuns und Lassens, sic überwälzen sie vielmehr auf andere. Sie besitzen kein Vermögen, das sie gefährden, kein eigenes Eiunahmcnbudget, das durch ihr Gebaren in Unordnung geraten könnte. Der Bedarf an Angestellten und deren Kosten. Ich will von der Erörterung aller anderen den Bezirksstellen zugewiesenen Agenden Umgang nehmen und nur noch betonen, daß man bei den gesteigerten Anforderungen, die die Regierung an die Qualifikation der Angestellten der Bezirksstellcn in Aussicht nimmt, für die Höhe der künftigen Bezüge nicht die bei der Krankenversicherung üblichen wird berechnen dürfen. Den Verhältnissen würde man eher Rechnung tragen, wenn man die bei den Unfallversicherungs anstalten eingeführten Personalausgaben als Maßstab benützt. Nach meiner Berechnung entfielen nun bei den territorialen Unfall versicherungsanstalten im Jahre 1907 auf einen Angestellten an persönlichen und sachlichen Verwaltungskosten K 4848. Um keiner Uebertreibung geziehen zu werden, will ich den Mittelwert zwischen den Ausgaben bei den Krankenkassen (K 3139) und den Unfallversicherungsanstalten mit rund K 4000 als vor aussichtlich auf einen Angestellten bei den Bezirksstellen entfallenden Verwaltungs aufwand annehmen. Auf Grund der Erfahrungen österreichischer und deutscher Krankenkassen nehme ich das Erfordernis an Angestellten für sämtliche österreichische Bezirks stellen mit 9000 an. Die Bezirksstellen allein würden sonach einen Verwaltungs- aufwand von rund 36 Millionen Kronen ergeben. Dabei muß ich ausdrücklich hervorheben, daß die Gründungskosten, die voraussichtlich eine beträchtliche Höhe erreichen werden, hier gar nicht berücksichtigt sind.