32 Meine Ueberzeugung geht also dahin, daß die Bezirksstellen eine ungeheuere Verteuerung der sozialen Versicherung zur Folge haben werden. Die von der Regierung gewählte Form der Organisation bedeutet nicht, wie sie meint, eine Zusammenfassung und Vereinfachung der Agenden, sondern deren Komplikation und Vervielfachung. Die Begründung der Regierung. Gegen diese meine Ausführungen wendet sich die neue Regierungsvorlage in etwas ausführlicherer Weise. Ich schalte zuerst das von der Regierung beliebte Argument von der Analogie mit den Bestimmungen der neuen deutschen Reichsversicherungsordnung von vornherein aus. Die deutschen Versicherungsämter, die eingeführt werden sollen, bedeuten wenigstens theoretisch einen großen Fortschritt, indem sie alle behördlichen Angelegenheiten der Versicherung eigenen Amtsorganen zuweisen und zu der Entscheidung das Laienelement in weitgehendem Maße heranziehen. Es ist eine Irreführung, wenn man sich bei der Verteidigung der Bezirksstellen auf die deutsche Reichsversicherungsordnung bezieht. Die Notwendigkeit und Ersprießlichkeit der Bezirksstcllen wird nun im wesentlichen wie folgt begründet. Man müsse vor allem eine vollständige Evidenz über alle Versicherten im Bezirke Herstellen. Der Mangel einer Konzentrationsstelle habe bisher die Durch führung der Versicherung verhindert. Der Hauptzweck der Einheitskasse werde durch die Bezirksstclle erfüllt. Eine unbefangene Betrachtung müsse aber auch erweisen, daß die Befürchtungen über die hohen Verwaltungskosten vollständig unbegründet sind. Die Bezirksstellen werden den Trägern der Versicherung einen sehr wesentlichen Teil ihrer Verwaltungsarbeiten abnehmen. Es könne gar nicht behauptet werden, daß die Besorgung der Geschäfte für die Invaliden- und Unfallversicherung bei den Bezirksstellen mehr Kosten verursachen werde, als bei den Krankenkassen. Das Gegenteil sei zu erwarten. Nach der Absicht des „Programms" hätten die Krankenkassen zwei Gruppen von Agenden zu besorgen gehabt, zu deren erster das Melde- und Evidenzhaltungswesen sowie die Ein ziehung der Beiträge gehören, zu deren zweiter alle Agenden gehören, die mit der Zuerkennung und der Auszahlung der Unterstützungen verknüpft sind. Diese beiden Wirkungskreise scheiden sich deutlich von einander. Jede geordnete Krankenkasse müßte diese in zwei Abteilungen besorgen, die vollständig von einander getrennt sind, mit einander nichts gemeinsam haben, als vielleicht die Buchhaltung, das Amtslokal und den leitenden Beamten. Bei der Errichtung der Bezirksstellen würde nun die eine Abteilung einfach räumlich von der anderen getrennt, indem sie an die Bezirksstelle übergehe. Daraus können Er sparungen erwartet werden, soweit die Invaliden- und Unfallversicherung in Betracht komme. Bei der Krankenversicherung werde man wohl gewisse Kompli kationen in den Kauf nehmen müssen, deren Kosten aber sicherlich überschätzt und die durch Ersparungen ausgewogen würden. Die Krankenkassen werden ihren bis herigen Apparat nicht aufrecht erhalten müssen, da sie auf dem Wege der Kontrolle die Ausführung der Agenden durch die Bezirksstellen werden über wachen können. Die Kontrolle würde durch Bevollmächtigte der Kassen ausgeführt werden. Uebrigens liege eine Bürgschaft dafür auch schon in der Vertretung der Krankenkassen im Vorstande der Bezirksstcllen. Der Geschäftsgang werde sich etwa wie folgt abspielen. Die Krankenkassen würden regelmäßig Auszüge aus den Kontis der Dienstgebcr erhalten. Es wäre auch dagegen nichts einzuwenden, darüber hinaus den Krankenkassen Mitteilungen über die Bcitragsleistungen der einzelnen Versicherten zukommen zu lassen und zwar mit Hilfe eines Abklatsches von jeder Beitragsvorschreibung. Heute seien bei