33 der überwiegenden Mehrzahl der kleinen Krankenkassen die Agenden der Beitrags- vorschreibung und -Einhebnng meistens im Argen, infolgedessen auch das Melde wesen und die Beitragseinhebnng. Rückstände und Abschreibungen uneinbringlicher Beiträge zeugen von großen Mängeln. Bei den Bezirksstellen werde der Beitreibe dienst in ökonomischerer Weise eingerichtet werden. Die kleinen Krankenkassen würden dadurch großen Nutzen ziehen. Das An- und Abmeldewesen werde sich besonders einfach gestalten. Alle Meldungen seien mit einem Coupon versehen, der ausgefüllt, abgetrennt und allabendlich gesammelt an die betreffende Kranken kasse gesendet werde. Die Sammlung der Coupons bilde einen ausreichenden Kataster der Mitglieder für alle Kasscnzwccke. Unterbleibe die Anmeldung, so werde die Kasse wie bisher vom Versicherten einen Nachweis seiner Anspruchsbercchtigung verlangen müssen, oder diesen Anspruch selbst feststellen. Von dem Ergebnisse werde natürlich die Bczirksstelle zu verständigen sein. Gegenüber diesen Ausführungen der Regierungsvorlage möchte ich vorerst folgendes bemerken. Die wahren Absichten der Regierung. In dem polemischen Eifer, mit dem das versicherungstcchnische Departement die Nützlichkeit der Bezirksstellen verteidigt, wird beharrlich vergessen, darüber ein wenig nachzudenken, nicht nur, warum die Bezirksstellen überhaupt statt der Krankenkassen mit den Agenden der Lokalstellen betraut werden sollen, sondern vor allem, weshalb das versicherungstechnische Departement mit so unerschütterlicher Beharrlichkeit den Bezirksstellen gerade die von der Vorlage ersonnene Organi sation geben will und von dieser nicht um Haaresbreite abzuweichen bereit ist. Da die Herren des Ministeriums des Innern dieser Frage beharrlich ausweichen, frage ich: Was ist der praktische Zweck, wenn die Bczirksstelle — eine auch nach den Gutachten der Unsallversichcrungsanstalten ausschließlich bnrcaukratische Ein richtung — einen eigenen Vorstand erhält? Und weiter: Wenn dieser Vorstand die Interessen der Krankenkassen schützen soll, was er meines Erachtens gar nicht kann, warum muß das Uebergewicht der Unternehmer und der Selbständigen im Vorstande ein so gewaltiges sein? Warum endlich werden die organisierten Arbeiter mir Hilfe des Proporzes von der Vertretung in diesem Vorstande so sorgsam aus geschaltet? Die Erklärung ist folgende. Die erfolgreiche Durchführung der Sozialversicherung hängt, wie ich ein gehend nachgewiesen habe, im wesentlichen von dem Maße des Einflusses ab, welcher den Trägern der sozialpolitischen Moral in den Versichcrungsinstituten eingeräumt wird. Die Organisation der Versicherung muß so eingerichtet werden, daß sic Feindseligkeit und Jndifferentismus bei Unternehmern und Arbeitern möglichst zu überwinden vermag. Deshalb sollte sich der vorsichtige Gesetzgeber die Frage vorlegen: Wer ist berufen, diesen Kampf gegen Feindseligkeit und Jndifferentismus zu führen? Die Behörden haben sich bisher zu einer entsprechenden Wertung jener Rcchtsgüter nicht durchgerungen, die die bestehende sozialpolitische Gesetzgebung unter ihren Schutz gestellt hat. Die Unternehmer haben im Durchschnitte nur eine Art von fiskalischem Interesse an der Sozialversicherung: möglichst wenig zu zahlen. Dieses Interesse ist am besten bei einer s chlechten Verwaltung der Versicherungsinstitute, nicht bei einer guten aufgehoben. Nur die führenden Schichten der Arbeiterschaft haben notgedrungen sozialpolitische Interessen bei der Arbciterver- sicherung zu vertreten. Wollen sic ihren Beruf zur leitenden Stellung innerhalb der Arbeiterklasse auch für den Bereich der Sozialversicherung erweisen, dann sind sie genötigt, alle gesetzlich zulässigen Mittel zur Erzwingung einer rationellen Ver waltung anzuwenden.