37 reduzieren. Nur so kann man jede Gefahr für die gegen die Sozialversicherung gerichteten Pläne beseitigen. Man ist sogar in der Lage, auf das immerhin un angenehme Mittel des Wahlschwindels zu verzichten, mit dessen Hilfe bisher schwer gefährdete Positionen zu halten möglich war. Es ist dann natürlich gleich gültig, ob man das angestrebte Ziel durch die paritätische Vertretung oder auf anderem Wege erreicht. Die Vorlage erlegt nun den Arbeitern bei der Invaliden- und Altersver sicherung die Hälfte der Prämien auf, in der Krankenversicherung wie bisher zwei Drittel des Beitrages. Trotzdem hat das versicherungstechnische Departement den Mut, den Arbeitern in der Alters- und Jnvalidenrentenkasse nur ein Viertel der Vorstandsmandate, in den Bczirksstellcn ein Drittel zuzubilligen, während in den Krankenkassen scheinbar wie bisher den Arbeitern zwei Drittel der Stimmen ein geräumt werden. Die Unternehmer dagegen erlangen in der Alters- und Jnvalidcn- rentenkasse die Hälfte der Mandate, in den Bezirksstellen zwei Drittel und in den Krankenkassen ein Drittel. Ueberall soll daneben der Proporz zu Gunsten der Unternehmer seine Wirkung ausüben. An früherer Stelle ist schon gezeigt worden, in welchem Maße der Kom petenzbereich der Krankenkassen ausgehöhlt und welche wichtigen Agenden dadurch der Einflußnahme der Versicherten entzogen werden sollen. Das gesamte Melde- wesen wie die Beitragseinhebung werden den Bezirksstellen zugewiesen, deren leitender Beamter von der politischen Landesbehörde ernannt werden wird. Von Parität ist hier nicht mehr die Rede. An Stelle der Zweidrittelmehrheit der Arbeiter tritt eine Zweidrittelmehrheit der Unternehmer. Dabei wird es sich gerade um Gruppen von Bctricbsinhabcrn handeln, denen das Mcldewesen und die Beitragseinhebung nur das Mittel sein werden, jede geordnete Verwaltung un möglich zu machen. Aber selbst die Zweidrittelvertretung der Unternehmer be seitigt die Angst vor den organisierten Arbeitern noch nicht vollständig. Um die Eindrittelvertretung der Arbeiter noch weiter herabzudrücken, soll die Verhältnis wahl eingeführt >rerden. Um ein Zuviel an Sozialpolitik auf dem Gebiete des Unterstützungswesens zu verhindern, wird das Krankengeld zwangsweise an den wirklichen Lohn ange paßt. Jede sozialpolitisch weiter gehende Maßnahme wird dadurch verhindert, daß die Einführung eines besonderen Unterstützungsfondes für Ausgesteuerte und Rekonvaleszente, ebenso die Versicherung der Angehörigen, auf Kosten der Arbeiter allein erfolgen sollen. Beiträge für diese Zwecke sind nur mit Zustimmung der Unternehmcrvertrcter zulässig. Dem Krankcnkassenvorstande verbleibt von seiner bisherigen Kompetenz die Bezahlung der vom Arzte angewiesenen Unterstützung, die Krankenkontrolle, die durch Ausschaltung sozialpolitischer Maßnahmen den Mitgliedern kaum mundgerecht zu wachen sein wird, und als ganz besondere An nehmlichkeit der Kampf mit Aerzten und Apothekern. Der Proporz und seine Wirkungen. Die Regierungsvorlage sucht freilich den Anschein zu erwecken, als würden die um jede ernsthafte Kompetenz gebrachten Krankenkassen der Verwaltung der Arbeiterschaft überlassen bleiben. Das Gegenteil entspricht der Wahrheit. Die Ver hältniswahl wird an vielen Orten eine vollständige Umwälzung in den Kranken kassen bewirken. Schon ihre eigene Auffassung hätte die Regierung von der Pro pagierung des Proporzes abhalten sollen. Ist cs wahr, daß der politische Kamps in den Krankenkassen ein Uebel ist, dann ist der Proporz am allerwenigsten ge eignet, dieses Uebel zu beseitigen. Gerade mit seiner Hilfe wird der politische Kampf in die Organe der Verwaltung — Generalversammlung und Vorstand — hineingetragen werden.