38 Bisher haben die politischen Kämpfe mit dem Abschlüsse der Wahlen ihr Ende erreicht. Die Vertretung der Versicherten wie der Unternehmer war eine homogene, schlimmstenfalls sind einander zwei politische Parteien gegenüber ge standen. Nach der Konstruktion, die das versicherungstechnische Departement vor schlägt, wird jede Bezirksstelle in ihrem Vorstande, jede Krankenkasse in ihrer Generalversammlung und in ihrem Vorstande einen politischen Mikrokosmus ihres Bezirkes darstellen. Alle nationalen, sozialen, politischen und selbst religiösen Richtungen werden hier Geltung erlangen. Wie soll ein Vorstand von solcher Zusammensetzung das ihm anvertraute Institut sachgemäß verwalten? Der Zweck des Proporzes ist hier ganz klar. Er soll der organisierten Arbeiterschaft die Eindrittelvertretung in den Bezirksstellen, die Zweidrittelver tretung in den Krankenkassen entreißen und die Mandate zum Teil solchen Gruppen zuwenden, die als Gegner der organisierten Arbeiter den Unternehmern eine Gewähr für ein Zusammengehen bieten. In den Bezirken, in welchen die agrarische Flut die Industrie aus der Verwaltung wegschwemmt, wird dies bewirken, daß in den Bezirksstellen die Träger der sozialpolitischen Moral um jeden Einfluß gebracht werden. Das Gehässige dabei ist, daß die Arbeiter trotzdem zur Zahlung von Zwei dritteln der Beiträge verhalten werden. Die Unternehmer werden also wie bisher ein Drittel der Prämien aufbringen, sie haben aber die Aussicht, mit Hilfe des Proporzes die Majorität oder mindestens Parität in den Krankenkassen zu erlangen und die ihnen genehme sozialpolitische Richtung durchzusetzen. Im „Programm" war noch die Parität der Vertretung neben der Parität der Beitragsleistung in Aussicht genommen. Die Auslieferung der Sozialversicherung an die Unternehmer. Noch herausfordernder sind die Vorschläge für die Wahlen bei den Bezirks stellen. Hier soll den Betriebsinhabern neben der gesicherten Zweidrittelmajorität auch noch die Erringung von Mandaten in den Arbeiterkurien ermöglicht werden. Nichts anderes bedeutet ja hier die Verhältniswahl. In vielen Bezirksstellen kann ^es auf diesem Wege gelingen, die Arbeiter vollständig mundtot zu machen. Aber nicht einmal diese Maßnahmen genügen dem Eifer des Departements für Arbeitervcrsicherung. Die einmal Totgeschlagenen müssen immer wieder und nach stets neuen Methoden totgemacht werden. Bei den Genossenschafts-Krankenkassen tobt sich der Groll am leidenschaft lichsten aus. Das Statut der Krankenkasse soll nicht von der Generalversammlung, sondern von der Genossenschaft im Einvernehmen mit der Gehilfen - Versammlung aufgestellt werden. Kommt das Einvernehmen nicht zustande, dann wird wohl die Aufsichtsbehörde entscheiden, deren Pflicht cs doch ist, den „kleinen Mann" auch bei solchen Gelegenheiten zu „retten". Die Dienstpragmatik für die Angestellten bedarf neben der behördlichen Genehmigung auch der Zu stimmung der Genossenschaft. Kann es sich bei diesem Kampfe der Regierung gegen den Einfluß der Arbeiter um sachliche Motive handeln? Wer unsere Verhältnisse kennt, weiß, daß die Handwerksmeister es nicht verwinden können, wegen unterlassener An- und Abmeldungen bestraft, wegen Veruntreuung von Beiträgen verfolgt zu werden und zu dulden, daß die Gehilfen zur Erlangung erhöhten Krankengeldes die Bei träge erhöhen. Das soll künftig verhindert werden und deshalb die vollständige Auslieferung der Genossenschafts-Krankenkassen an die Meister, die Beseitigung des Einflusses der Arbeiter ohne Herabsetzung ihrer Bcitragsleistung. Da ist Parität gar nicht notwendig, die ja die schlimme Wirkung einer Prämiencrhöhung für die Unternehmer nach sich ziehen müßte.