41 Eine Erschwerung der Beitragshinterziehungen erwartet die Regierung vom Uebcrgang aus der Kollektiv- zur Individualversicherung. Bisher haben die Unternehmer nicht die einzelnen Vcrsicherungspflichtigcn anzumelden, sondern lediglich die Summe der für die Unfallversicherung maßgebenden Löhne der Anstalt bekannt zu geben und auf Grund derselben die Höhe des Versicherungs beitrages zu berechnen. Künftig soll die Unfallversicherung den gleichen indi viduellen Charakter annehmen wie die Kranken- und Invalidenversicherung. Ich befürchte, daß der ganze Vorzug der Unfallversicherung, ein einfaches Mcldcwesen, eine ebenso einfache Prämienberechnung und -Abführung zu haben, und deshalb wenig bureankratische Anforderungen an die Unternehmer zu stellen, mit der Individualisierung unwiederbringlich verloren geht, ohne daß die er warteten Vorteile zutage treten werden. Dagegen werden zweifellos die Vcr- waltungskostcn mit Beseitigung der Kollektivversichcrung eine sprunghafte Steige rung erfahren. Die Regierung lehnt es ab, den Kreis der Versicherten zu erweitern. Mit Ausnahme der Bergarbeiter kommt keine neue Arbeiterschichte in den Bereich der Unfallversicherung. Für die Landwirtschaft bleibt cs bei der Versicherung der Maschincnarbeiter, während beim Baugewerbe nur zum Teil die Auslese der ungünstigen Risken beseitigt werden soll. Die Mittelindustrie soll weiterhin die Privilegien des „kleinen Mannes" genießen und der Unfallversicherung auch dann nicht unterliegen, wenn es sich in Wirklichkeit um fabriksmäßige Betriebe handelt. An eine Verhinderung künftiger Defizite kann also, wenn die Regierungs vorschläge Annahme finden, gar nicht gedacht werden. Die Sanierung der bis herigen Ausfälle ist ohne wesentliche Beitragserhöhung nicht möglich. Die Regierung selbst gibt zu, daß die Bcitragstarifc zu niedrig gewesen sind und deshalb zur vollen Bedeckung der Verpflichtungen nicht ausgereicht haben. Mau müßte deshalb erwarten, daß die Sanierung der Anstalten auf Kosten der Bctriebsinhabcr in Vorschlag gebracht wird. Diese Erwartung bleibt unerfüllt, das Gebot der Gerechtigkeit verbietet es, wie uns versichert wird, die Betriebs inhabcr zur Deckung des Defizitcs heranzuziehen. Da auch der Staat Mittel nicht zur Verfügung stellen will, so führt die „Gerechtigkeit" dazu, die Wirkungen des Defizits den Arbeitern aufzubürden. Die Be.itragskontingentierung. Die erste Sorge der Regierung ist cs überhaupt nicht, mehr Einnahmen zu erzielen und diese zur Beseitigung des Abganges zu verwenden. Das Dring lichste ist der Regierungsvorlage, die Industrie vor „Ncberlastung" zu schützen. So finden wir denn statt der Beitragserhöhung den Vorschlag auf Kontingentie rung der Beiträge. Das heißt: Nach der Vorlage soll bei unveränderter Lohn- summe für alle Zeiten die Gesamtleistung der Unternehmer an die Unfall- versicherungsanstalten unverändert bleiben. Man muß nun ermessen, was cs sozialpolitisch und technisch bedeutet, für die Industrie eines ganzen Landes dauernd und unabänderlich die für die Unfallversicherung erforderliche Prämicusummc festzulegen, oder um genau zu sein, sie ausschließlich von der Lohnsumme abhängig zu machen. Wer vermag denn auch nur für die nächste Zukunft den Entwicklungsgang unserer Industrie vorhcr- zusagen? Betrachtet man die Wirkungen der verschärften Löhnungsmethoden (Prämiensystem) auf die Betriebssicherheit, erwägt man die unausgesetzt steigende Arbeitsintensität, der ein Gegengewicht durch verkürzte Arbeitszeit und strenge Aufsicht fehlt, so wird man der Ansicht zuneigen, daß für die Zukunft weit eher eine Verschlechterung als eine Verbesserung der Zustände zu erwarten ist. Die Entwicklung seit dem Jahre 1890 bestätigt diese Annahme in vollem Maße.