48 und die endliche Versorgung der Invaliden und Greise unmöglich macht. Das Parlament muß die Sozialversicherung aus den feindlichen Händen des vcrsichcrungstcchnischen Departements in seine eigenen nehmen nnd aus der gegenwärtigen Vorlage alles ausmerzen, was das Zustandekommen des Gesetzes oder seine Durchführung verhindert. Wie die Sozialversicherung organisiert werden sollte. Meines Erachtens käme in erster Linie in Betracht, daß man, wie ich schon an früherer Stelle angedeutet habe, nach deutschem Beispiel vorläufig nur die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter einführt. Diese soll durch eine Reihe von territorialen Anstalten ausgeführt werden, wobei die Krankenkassen lediglich die Vorschreibung und Einhebung der Beiträge zu besorgen und ein Verbandsreservefonds die Ausgleichung großer Härten über nehmen müßte. Dadurch wäre erreicht, daß die mannigfachen Gegensätze auf den anderen Gebieten der Versicherung wenigstens aus dem Bereiche der Invaliden versicherung ausgeschaltet wären. Bleibt man bei dem jetzigen Plane, .alles auf einmal zu reformieren, so ist vor allem nötig, die Riskengemeinschast der selbst ständig und unselbständig Erwerbstätigen zu lösen und für die ersteren eigene Einrichtungen zu schaffen, die den Vorteil großer Billigkeit der Verwaltung bringen würden und überdies eine Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Betriebsinhaber erst ermöglichen könnten. An Stelle der gerade in Oesterreich unmöglichen Zentralisation für das ganze Reich muß eine vernünftige Dezentralisation, das heißt die Er richtung einer Anzahl territorialer Jnvalidcnvcrsicherungsanstalten treten. Die Wirkungen der Fluktuation können dann durch ein Vcrbandsvcrhältnis und einen gemeinsamen Reservefonds beseitigt oder auf ein geringes Maß reduziert werden. Die Bezirks st eilen sind ein kostspieliger Apparat, von dem nicht einmal die Regierung weiß, ob er überhaupt wird arbeiten können. Den Kranken kassen übertrage man die Vorschreibung und Einhcbung der Prämien, was man nach den deutschen Erfahrungen ohne Gefahr tun kann. Ich habe schon vor längerer Zeit den Vorschlag gemacht, eine größere Anzahl von amtlichen Kassen inspektoren zu bestellen, die die Krankenkassen bei der Ausgestaltung ihrer Ein richtungen unterstützen und als fachliche Aufsichtsorgane Mißbräuchen steuern könnten. Vor Allem muß jeder Freund der Sozialversicherung und der Selbst verwaltung die Bureaukratisicrung und die Ausschließung der Arbeiter von der Selbstverwaltung der Sozialversicherung bekämpfen. Es würde sonst nur der ödeste Fiskalismus gezüchtet werden. Die Arbeiter haben die Aufgabe, die Vcr- sicherungsinstitute in der Richtung der Sozialpolitik vorwärts zu drängen. Es wird doch Niemand in Abrede stellen können, daß der Zweck der Sozial versicherung gerade darin besteht, sozialpolitische Maßnahmen tunlichst zu fördern. Die Arbcitervcrtrcter sind aber die Berufensten, um mißbräuchlicher Ausnützung der Versicherung entgegen zu wirken. Die Verschlechterung der Unfallversicherung, wie sie die Regierungs vorlage bringt, wäre ein unerhörtes Unrecht an den Opfern von Industrie, Ge werbe und Landwirtschaft. Man hat den Arbeitern das Schadenersatzrecht aus dem bürgerlichen Gcsctzbuche genommen, das Haftpflichtprinzip nicht eingeführt und nun sollen ihre Ansprüche aus der staatlichen Unfallversicherung verringert werden. Zum Mitschuldigen eines solchen Planes darf sich das Parlament nicht machen. Jeder, der das Zustandekommen der Alters- und Invalidenversicherung ernstlich will, muß dazu nach seinen Kräften beitragen, daß die Sozialversicherung im Geiste der Sozialpolitik ausgestaltet werde, wie es das Interesse der Ver sicherten erfordert. digital 2018 DZ