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        <title>Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung</title>
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Eine Erschwerung der Beitragshinterziehungen erwartet die Regierung vom 
Uebcrgang aus der Kollektiv- zur Individualversicherung. Bisher haben die 
Unternehmer nicht die einzelnen Vcrsicherungspflichtigcn anzumelden, sondern 
lediglich die Summe der für die Unfallversicherung maßgebenden Löhne der 
Anstalt bekannt zu geben und auf Grund derselben die Höhe des Versicherungs 
beitrages zu berechnen. Künftig soll die Unfallversicherung den gleichen indi 
viduellen Charakter annehmen wie die Kranken- und Invalidenversicherung. 
Ich befürchte, daß der ganze Vorzug der Unfallversicherung, ein einfaches 
Mcldcwesen, eine ebenso einfache Prämienberechnung und -Abführung zu haben, 
und deshalb wenig bureankratische Anforderungen an die Unternehmer zu stellen, 
mit der Individualisierung unwiederbringlich verloren geht, ohne daß die er 
warteten Vorteile zutage treten werden. Dagegen werden zweifellos die Vcr- 
waltungskostcn mit Beseitigung der Kollektivversichcrung eine sprunghafte Steige 
rung erfahren. 
Die Regierung lehnt es ab, den Kreis der Versicherten zu erweitern. Mit 
Ausnahme der Bergarbeiter kommt keine neue Arbeiterschichte in den Bereich der 
Unfallversicherung. Für die Landwirtschaft bleibt cs bei der Versicherung der 
Maschincnarbeiter, während beim Baugewerbe nur zum Teil die Auslese der 
ungünstigen Risken beseitigt werden soll. Die Mittelindustrie soll weiterhin die 
Privilegien des „kleinen Mannes" genießen und der Unfallversicherung auch dann 
nicht unterliegen, wenn es sich in Wirklichkeit um fabriksmäßige Betriebe handelt. 
An eine Verhinderung künftiger Defizite kann also, wenn die Regierungs 
vorschläge Annahme finden, gar nicht gedacht werden. Die Sanierung der bis 
herigen Ausfälle ist ohne wesentliche Beitragserhöhung nicht möglich. Die 
Regierung selbst gibt zu, daß die Bcitragstarifc zu niedrig gewesen sind und 
deshalb zur vollen Bedeckung der Verpflichtungen nicht ausgereicht haben. Mau 
müßte deshalb erwarten, daß die Sanierung der Anstalten auf Kosten der 
Bctriebsinhabcr in Vorschlag gebracht wird. Diese Erwartung bleibt unerfüllt, 
das Gebot der Gerechtigkeit verbietet es, wie uns versichert wird, die Betriebs 
inhabcr zur Deckung des Defizitcs heranzuziehen. Da auch der Staat Mittel 
nicht zur Verfügung stellen will, so führt die „Gerechtigkeit" dazu, die Wirkungen 
des Defizits den Arbeitern aufzubürden. 
Die Be.itragskontingentierung. 
Die erste Sorge der Regierung ist cs überhaupt nicht, mehr Einnahmen 
zu erzielen und diese zur Beseitigung des Abganges zu verwenden. Das Dring 
lichste ist der Regierungsvorlage, die Industrie vor „Ncberlastung" zu schützen. 
So finden wir denn statt der Beitragserhöhung den Vorschlag auf Kontingentie 
rung der Beiträge. Das heißt: Nach der Vorlage soll bei unveränderter Lohn- 
summe für alle Zeiten die Gesamtleistung der Unternehmer an die Unfall- 
versicherungsanstalten unverändert bleiben. 
Man muß nun ermessen, was cs sozialpolitisch und technisch bedeutet, für 
die Industrie eines ganzen Landes dauernd und unabänderlich die für die 
Unfallversicherung erforderliche Prämicusummc festzulegen, oder um genau zu sein, 
sie ausschließlich von der Lohnsumme abhängig zu machen. Wer vermag denn 
auch nur für die nächste Zukunft den Entwicklungsgang unserer Industrie vorhcr- 
zusagen? Betrachtet man die Wirkungen der verschärften Löhnungsmethoden 
(Prämiensystem) auf die Betriebssicherheit, erwägt man die unausgesetzt steigende 
Arbeitsintensität, der ein Gegengewicht durch verkürzte Arbeitszeit und strenge 
Aufsicht fehlt, so wird man der Ansicht zuneigen, daß für die Zukunft weit eher 
eine Verschlechterung als eine Verbesserung der Zustände zu erwarten ist. Die 
Entwicklung seit dem Jahre 1890 bestätigt diese Annahme in vollem Maße.</div>
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