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        <title>Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung</title>
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            <forname>Leo</forname>
            <surname>Verkauf</surname>
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            <idno>1011124114</idno>
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        ﻿
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        ﻿INHALTS'VERZEI CER IS

1. Arbeiterausschüsse und Genossenschaften
in der Industrie. 1898.

2.

ArbeiteZeitverlängerungen im Jahre 1910
in fahriksmässigen Betrieben.

1911.

3.	Birkmyre, William: Old age pensions. o.F.

4.	Gereon, Eduard: Der Arbeiterschutz und die

Novelle zur österreichischen
Gewerbeordnung. 1896.

5.	Mehner, Hermann: Die Arbeiterfreundlich-

keit auf Irrwegen. 1885.

6.	Verkauf, Leo: Die Arbe iterschutzgesetz-

gjsbung- eine Staatsnotwendigkeit.

1917.

7 •	"	" : Die Regierung im Nnpfe gegen

die Sozialvers icberung.l911.

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Die Regierung im
Kampfe gegen die
Sozialversicherung.

Von

Dr. Leo Verkauf.

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Wien 1911.

Verlag des „Arbeiterschuh", Wien.

^	^	Erste Wiener Vcrcins-Buchdrnckcrei.	^
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        ﻿&gt;&lt;r&gt;&lt;r&gt;4&gt;&lt;»&gt;&lt;r&gt;&lt;r&gt;» &lt;»&gt;&lt;;&gt;&lt;:&gt;&lt;;&gt;&lt;;&gt; &lt;r»r»r»r&gt;&lt;r»r&gt;&lt;r&gt;&lt;r»r&gt;&lt;r&gt;&lt;r»r-&lt;r&gt;4&gt;	-r&gt;-»&lt;r&gt;-r&gt;&lt;r&gt;&lt;r&gt;-r&gt;&lt;r&gt;&lt;r&gt;&lt;r&gt;&lt;r-&lt;r&gt;&lt;r&gt;&lt;r&gt;&lt;-4&gt;4&gt;

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Die Regierung im
Kampfe gegen die
Sozialversicherung.

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Dr. Leo.Verkauf.



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Wien 1911.

Verlag des „Arbeiterschuh", Wien.

Erste Wiener Vereins-Buchdruckerei.

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        ﻿I.	Die österreichischen Regierungen und die Sozialner-

stchrrung.

Ueberblickt nian unbefangen die Geschichte der Arbeiterversicherung in
Oesterreich, so wird man gewahr, daß unsere Regierungen für die Einführung,
Ausgestaltung und Erhaltung der Sozialversicherung niemals eine freundliche
Gesinnung empfunden haben. Sie waren nicht nur stets bereit, die von den
Arbeitern geschaffenen Institute in ihrer Entwicklung zu behindern, sondern auch
die von der Gesetzgebung eingeführten Vcrsichcrungsorganisationen ohne Bedenken
den Gegnern derselben preiszugeben. Meine Behauptung ist leicht erhärtet.

Bald nach Einführung des Vcrcinsgesetzes vom Jahre 1867 errichteten die
Arbeiter zahlreiche Unter st ützungsv ereine, die der Nötigung entsprangen,
sich dem Konzessionszwange des alten Vereinsgesetzes vom Jahre 1852 zu ent-
ziehen. Kaum war das versicherungstechnische Departement im Ministerium des
Innern geschaffen, so eröffnete es bald den Kampf gegen die Arbeitervereine, um
sie auf den Boden des alten Polizei-Vereinsgesetzes zurückzuführen. Wo alles die
Arbeiterbewegung drangsalierte, konnte doch die Verficherungstechnik nicht im
Hintertreffen bleiben. Es fiel der Regierung dabei gar nicht ein, nach deutschem
Muster ein modernes Gesetz im Interesse der freien HUfskassen zu schaffen. Dann
wären die Krankcnvereine ja nicht auf Gnade und Ungnade dem Belieben der
Regierung preisgegeben gewesen!

Nicht minder eigenartig war die Fürsorge, die den Bruderladen der
Bergarbeiter zuteil wurde. Werkbesitzer, Werkbeamte und Bergbehörden hatten die
uralten Unterstützungseinrichtungen der Knappen in eine recht mißliche Lage
gebracht. Die Regierung selbst mußte zugeben, daß der geringe Umfang der
Bruderladcn und die ungünstige, von Werkbesitzcrn und -beamten beeinflußte Ver-
tretung der Arbeiter in den Vorständen zu den schwersten Mängeln geführt habe,
und daß ein enormes versicherungstechnisches Defizit die wohlerworbenen Ansprüche
der Bergleute schwer gefährde. Dennoch hielt sie im Bruderladengesetz vom
18. Juli 1889 die alten Zustände im wesentlichen aufrecht. Die Invaliden-
versicherung, die Witwen- und Waisenversorgung wurden Zwcrgkassen mit einer
Mitgliederzahl von 100 und darunter belassen, die Anträge auf Schaffung von
Revierbruderladen wurden verworfen. Die Arbeitervcrtrctung mit ihrer formellen
Zweidrittclmajorität blieb nach wie vor dem Ermessen der Werkbcsitzer ausgeliefert.
Die Wünsche der Montanindustriellcn genügten, um alle versichcrungstcchnischcn
Gewissensbisse der Regierung zu unterdrücken. Mit dem Gesetze vom 17. Sep-
tember 1892 wurde die „Sanierung" der Bruderladen ans Kosten der Arbeiter
und Provisionisten beschlossen. Die Reduzierung der Arbciterrenten wurde zur
wichtigsten Maßnahme bei der Beseitigung des von Unternehmern und Berg-
behörden verschuldeten Defizites.

Bei Schaffung des K rankend ersicherungs ge setz cs vom 30. März 1888
war das Bestreben der Regierung wieder darauf gerichtet, die Vereinskrankenkassen
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Von dem Belieben des versicherungstechnischen Departements abhängig zu machen.
Erst das Eingreifen des Kurienparlamentes konnte dies verhindern und festsetzen,
daß unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung der Vereinskrankenkasseu zur
Durchführung der Krankenversicherung erfolgen müsse.

Seine größten Erfolge feierte der Grundsatz: „Der Wunsch der Unter-
nehmer ist das höchste Gesetz" auf dem Gebiete der Unfallversicherung.
Landwirtschaft und Handwerk wurden von der Versicherung ausgenommen. Was
nicht einmal der Uebermut der preußischen Junker gewagt hatte, ist von der
österreichischen Regierung ohne jedes Bedenken verwirklicht worden. Bis heute
unterliegt die Landwirtschaft nicht der Unfallversicherung. Auch künftighin soll
dies nach den Intentionen der Regierung so bleiben.

Die Abneigung unserer Versicherungstechniker gegen die Unfallversicherung
hat sich aber noch schroffer dokumentiert. Sehr bald nach Beginn der Unfallver-
sicherung hat sich der Beitragstarif als zu niedrig erwiesen. Zahlreiche Prämien-
hinterzichungen und ein Uebermaß von Betriebsunfällen haben ein immer
wachsendes Defizit, insbesondere bei den größeren Unfallversicherungsanstalten
bewirkt. Hier hätte die Regierung leicht Abhilfe bringen können. Da die Unter-
nehmer jedoch jede Mehrbelastung und jede sonstige Reform ablehnten, begnügte
sich unsere Regierung damit, in zahlreichen Abhandlungen die Vorzüge des
Kapitaldeckungsvcrfahrens sowie die Gefahren des Umlagevcrfahrens nachzuweisen,
anstatt das Gesetz in Anwendung zu bringen und einen entsprechend erhöhten
Beitragstarif vorzuschreiben. Dank diesem Verhalten der Regierung ist das eine
Ziel erreicht: Die Industriellen sind mit der gegenwärtigen Situation der Unfall-
versicherung zufrieden. Die Dcfizitwirtschaft aber besteht und gefährdet die Arbeiter-
rentner in hohem Maße.

Auch die Krankenkassen haben seit Anbeginn die unfreundliche
Gesinnung der Regierung zu verfpüren gehabt. Die öffentlichen Krankenanstalten
suchen seit Jahren einen immer größeren Teil ihrer Erfordernisse auf die
Krankenkassen abzuwälzen. Die Regierung hat sogar, im vollen Widersprüche
zu den Intentionen des Gesetzgebers, das Krankengeld vom 29. Tage ab den
Arbeitern abnehmen und den Spitälern zuwenden wollen; sie ist dabei nur an
der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gescheitert. Immer noch hat
jede sozialpolitische Maßnahme der Krankenkassen mit der Gegnerschaft der
Regierung zu rechnen. Die Arbeiter werden mit allen Mitteln von der gesetzlichen
Vertretung in den Krankenkassen, soweit es irgendwie möglich ist, ferngehalten.
Aus parteipolitischen Motiven wird die Schaffung von Verbänden verhindert
oder erschwert. Die Erhöhung der Kassenleistungen wird nur ungern gesehen.

Besonders dornig ist der Weg, den die noch nicht bestehende
Invaliden- und Altersversicherung schon bisher zurückzulegen hatte.
Schon in den Neunzigerjahren wurde verkündet, daß die Frage im versicherungs-
tcchnischen Departement eifrig studiert werde. Das Resultat dieser Studien ist
unbekannt geblieben. Als die Agitation der Arbeiter zu Beginn dieses Jahr-
hunderts heftig aufflammte, wurde im Dezember 1901 öffentlich versichert, daß
ein Gesetzentwurf in den Grundzügen fertig sei und den Zentralstellen zur
Begutachtung vorgelegt werden solle. Aber erst nach vollen drei Jahren — tut
Dezember 1904 — kam kein Entwurf, sondern ein „Programm", zum Vorschein.
Es verstrichen wieder volle vier Jahre mit Begutachtungen, Enqueten und Um-
arbeitungen, bis im November 1908 endlich ein fertiger Gesetzentwurf über
die Sozialversicherung an das Abgeordnetenhaus gelangte.

Wie sah aber diese Vorlage aus! Alle feindseligen Vorschläge, die der
Arbeiterhaß in Oesterreich wie in Deutschland im Laufe der Jahre gezeugt
hatte, fanden in dieser Vorlage Aufnahme, sie sollten den Arbeitern ihren wohl-
erworbenen Anspruch auf die Verwaltung der Vcrsicherungsinstitute möglichst
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einschränken. Die Regierung hatte aber damit noch nicht genug und so wurde
der Entwurf noch mit einer Reihe von Neuerungen beschwert, bei welchen der
unbefangene Beobachter nur zwei Möglichkeiten annehmen kann: Entweder
beabsichtigte das versicherungstcchnische Departement eine Vorlage zu bringen, die
den Interessenten von vornherein unannehmbar erschien, oder die Regierung
hatte sich mit dem Gedanken abgefunden, daß bei der praktischen Durchführung
des neuen Organisationsplancs ein Zusammenbruch eintreten werde, der das
Neue als undurchführbar erweisen, das Alte aber in das Verderben mit-
reißen mußte.

Von wichtigen Details abgesehen, ist es eine Reihe von neuen Vor-
schlägen, die als wahre Fclsblvcke der Sozialversicherung in den Weg gewälzt
wurden. Alles was auf fachmännisches Wissen Anspruch erheben darf, bezeichnet
als solche Felsblöcke insbesondere die Einbeziehung der Selbständigenversicherung,
die Schaffung einer Rcichsrentenkasse, die Einführung der Bezirksstcllen als
Mittelglieder der Organisation, die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung
der Sozialversicherung und die Sanierung der Unfallversicherungsanstalten auf
Kosten der Arbeiter. An diesen Felsblöcken kann die Reform scheitern; überspringt
sie sie, dann kommt sie nicht mit heilen Gliedern davon.

Im letzten Augenblick soll darum noch versucht werden, die Notwendigkeit
der Ausschaltung dieser gefährlichen Neuerungen aus der Gesetzesvorlage nach-
zuweisen.

II.	Die SMstiindigeimerjicherurig.

Der Kreis der Versicherten.

Von besonders umwälzender Bedeutung ist der Vorschlag der Regierung,
neben den unselbständig Erwerbstätigen (Arbeitern und Beamten) auch noch
Millionen von Betriebsinhabern in Landwirtschaft, Industrie, Handel und
Verkehr in den Kreis der Zwangsversichertcn treten zu lassen. Das Gewicht
dieses Vorschlages steigert sich dadurch, daß auch die Aufnahme der mithelfenden
Familienmitglieder in die Invaliden-, zum Teil auch in die Krankenversicherung
erfolgen soll. Bisher waren sie nur als typische Lohnarbeiter versichcrungs-
Pflichtig, das heißt, wenn sie gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt waren.

Im Einzelnen wird in der Vorlage erklärt, daß jene Personen, die als
Inhaber eines unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung fallenden oder
sonstigen Erwcrbsunternchmens oder eines land- oder forstwirtschaftlichen
Betriebes eine Betriebstätigkeit ausüben (selbständig Erwerbstätige) der Alters-
versicherung, nicht aber der Invalidenversicherung unterliegen sollen. Von dieser
Regel wird in der ersten Vorlage eine weitgehende Ausnahme statuiert, die
dahin geht, daß Selbständige, die ein steuerpflichtiges Einkommen von über
K 2400.— ausweisen, oder mehr als zwei familicnfrcmde Arbeiter beschäftigen,
von der Versichcrungspflicht ausgenommen sein sollen. Die neue Regierungs-
vorlage läßt die zweite Einschränkung in Wegfall kommen und behält nur die
Einkommensgrenze bei.

Die zahlenmäßige Bedeutung dieser von der Regierung Projektierten
Selbständigenversicherung wird wie folgt berechnet.

Nach der Berufszählung vom 31. Dezember 1900 hatten wir in Oester-
reich: Selbständige in der Landwirtschaft 1,800.000, in Industrie und
Bergbau 530.000, in Handel und Verkehr 350.000, bei den freien Berufen
20.000, woraus sich zusammen die soziale Schicht der Selbständigen, insoweit sie
versichert werden soll, mit 2,700.000 ergibt. Daneben finden wir noch
1,750.000 mithelfende Familienmitglieder, welche der Invaliden- und Alters-
versicherung unterworfen sein sollen.

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        ﻿Die Regierung hat sich damit begnügt, lediglich das von der Berufszählung
gelieferte Material zur Grundlage ihrer Berechnungen zu machen. Die wichtigen
vielfach abweichenden Daten, welche die spätere Betriebszählung vom 3. Juni 1902
geliefert hat, wurden vollständig unberücksichtigt gelassen. Es sind deshalb Zweifel
über die Zuverlässigkeit der Annahmen der Regierung gerechtfertigt. Schon ein
Vergleich der Ergebnisse der beiden Zählungen von 1900 und 1902 kann
dies erhärten.

In der Landwirtschaft weist die Berufszählung von 1900 2,165.000
Selbständige, die Betriebszählung von 1902 3,424.000 Betriebsinhabcr aus.
In der Industrie sind die bezüglichen Zahlen 593.000 und 925.000. Die
Differenzen sind also sehr groß. Die spätere Zählung ergibt in der Landwirt-
schaft ein Mehr von 1,259.000, in der Industrie ein Mehr von 331.000
Selbständigen.

Wie sind diese starken Abweichungen zu erklären? Neben Doppelzählungen,
das heißt zweimaliger Zählung jener Personen, die außer einem gewerblichen
auch einen landwirtschaftlichen Beruf ausüben, kann für die Industrie die ab-
weichende Einreihung der Hausinduflriellen, vielleicht auch eines Teiles der Mit-
helfer zur Erklärung herangezogen werden. Trotzdem darf angenommen werden,
daß die Grenzen zwischen den sozialen Schichten in der Industrie nur ausnahms-
weise undeutliche oder stark wechselnde sind.

Ganz anders steht es mit den Abweichungen der sozialen Schichtung in der
Landwirtschaft. Hier ist cs schwierig zu erkennen, wer als Selbständiger zu gelten
hat. Man darf wohl annehmen, daß zahlreiche Arbeiter der Berufszählung des
Jahres 1900 bei der Betriebszählung des Jahres 1902 unter die Familien-
angehörigen, viele Taglöhner unter die Betriebsinhaber subsumiert worden sind.

Die soziale Schichtung der Selbständigen und ihre Bedeutung.

Schon die Möglichkeit einer so verschiedenen Einreihung der Erwerbstätigen in
die sozialen Schichten der Selbständigen oder Unselbständigen muß für die Sozial-
versicherung eine Quelle großer Gefahren werden. Die Regierungsvorlage knüpft ja
die Anwartschaften für Selbständige und Unselbständige an wesentlich abweichende
Bedingungen. Es ist also gar nicht gleichgültig, wenn schon durch abweichende
Benennung das Reservoir der Betriebsinhabcr um eine Million Personen vergrößert
werden kann, und der Zufall dann entscheidet, ob jemand als Selbständiger oder
Unselbständiger versichert werden soll.

Zum Teil wird die große Differenz zwischen der Berufs- und der Betriebs-
zählung freilich dadurch erklärt, daß die Ehegattinnen der selbständigen Landwirte,
die offenbar bei der Zählung des Jahres 1900 als mithelfende Familienangehörige
qualifiziert wurden, wegen ihres grundbücherlichen Miteigentums im Jahre 1902
vielfach als Bctriebsinhabcrinncn gezählt worden sein mögen. Diese verschiedene
Einreihung fällt aber nur in den Alpen- und Sudetenländcrn, dagegen nicht in
den Karpathen- und Karstgebictcn ins Gewicht.

Freilich muß bei näherem Zusehen überhaupt das unkritische Hantieren mit
den Begriffen „Selbständige", „Bctriebsinhaber", „mithelfende Familienangehörige"
für das Gebiet der Sozialversicherung als sehr bedenklich bezeichnet werden. Ist
denn jeder, der in der Berufs- oder Betriebszählung als Selbständiger eingereiht
ist, wirklich auch ökonomisch selbständig? Decken denn diese Bezeichnungen immer
und überall die gleichen sozialen Schichten? Verbergen sich nicht vielmehr hinter
den gleichen Begriffen völlig entgegengesetzte wirtschaftliche Kategorien?

Es darf doch nicht vergessen werden, wie große Verschiedenheiten die länd-
liche Arbcitsvcrfassung in den einzelnen Territorien in Oesterreich ausweist. Kein
Zweifel: Betriebsinhabcr und Mithelfer stellen in den verschiedenen Gebieten nicht
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        ﻿die gleichen wirtschaftlichen Typen dar. Kann es da gestattet sein, statistische
Kategorien, die dem ihnen gestellten Zwecke genügen mögen, ohne Besehen für
praktische Verwaltungsausgaben im ganzen Reiche einheitlich zu verwenden?
Nicht jeder, den die Statistik als Selbständigen oder Betriebsinhaber in der
Landwirtschaft bezeichnet, ist cs auch in ökonomischer Wirklichkeit. Er kann in
Böhmen ein kontraktlich gebundener Arbeiter, in Galizien oder der Steiermark
ein Taglöhncr sein.

Die bisher dargelegten Zweifel finden eine weitere Bestätigung durch einige
der Betriebszählung von 1902 entnommene Daten. Man teilt in der Land-
wirtschaft die Betriebe nach den Besitzgrößen in fünf Gruppen, und zwar die
Parzellenbetriebe mit einem Grundbesitz bis zu 2 Hektar, die kleinbäuerlichen
Betriebe mit 2 bis 5 Hektar, die mittelbäuerlichen Betriebe mit 5 bis 20 Hektar,
die großbäuerlichen Betriebe mit 20 bis 100 Hektar und den Großgrundbesitz
mit 100 Hektar und darüber.

Es ergibt sich nun aus der Statistik, daß auf einen Betrieb im Durch-
schnitt die Zahl der tätigen Personen betrug: bei den Parzellenbetrieben 2-4, bei
den kleinbäuerlichen Betrieben 3-0, bei den mittelbäuerlichcn Betrieben 3'9, bei
den großbäuerlichen Betrieben 5-6, beim Großgrundbesitz 18 1.

Auch ein zweites Moment ist von großer Bedeutung. Die Parzellen- und
kleinbäuerlichen Betriebe sind fast ausschließlich mit Familienangehörigen besetzt.
Selbst in den mittclbäucrlichen Betrieben sind 84'9"/o der tätigen Personen Familien-
angehörige. Erst beim großbäuerlichen Besitz treten die Familienmitglieder mehr
in den Hintergrund, oder richtiger: Familienangehörige und Familiensrcmdc halten
sich annähernd das Gleichgewicht.

Gerade hier nun ist der Gegensatz zwischen Industrie und Landwirtschaft
besonders grell. Die gesamte Landwirtschaft hat in ihren Betrieben 86'2°/0
Familienangehörige als tätige Personen, dagegen bloß 13'8»/g samilicnfremde
Personen. Die Industrie zeigt neben 60'80/0 Familienfremden 39-2°/0 Familien-
mitglieder.

Der Wechsel der sozialen Schicht.

Ein weiteres Moment von großer Tragweite ist der Wechsel der sozialen
Schicht (Selbständige, Arbeiter, Taglöhner, Mithelfer, Familienmitglieder). Bei
den großen Zählungen, bei den Betriebs- wie den Berufszählungen, mag am
Stichtage die Einreihung in die soziale Schicht der Wirklichkeit entsprechen,
wobei allerdings davon abgesehen werden muß, daß die Bezeichnungen als „Selbst-
ständige", „Mithelfende" rc. in den einzelnen Ländcrgebietcn verschiedene soziale
Typen erfassen.

Nach dem Zähltage aber geht das Leben weiter, die Fluktuation zwischen
den sozialen Schichten verändert die Scheidelinie wieder, die die Regierungs-
vorlage im Glauben zieht, cs gebe als Regel für jeden eine dauernde Zu-
gehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht.

In Wirklichkeit ist der periodisch wiederkehrende Wechsel der sozialen Schicht
ein vollständiges Novum für das Gebiet der Sozialversicherung, und zwar ein
wichtiges Novum, weil cs sich dabei um eine Massenerscheinnng handelt. Die
Fluktuation spielt sich dabei vor allem bei den „Betricbsinhabern" und den
„Familienangehörigen" ab.

Schon Jnama-Stcrnegg hat beispielsweise für Galizien festgestellt, daß
die Parzellenbcsitzcr, und nicht nur ihre Familienangehörigen, als Arbeitgeber fast
gar nicht, als Arbeiter dagegen sehr bedeutend in Betracht kommen. Er hat damit
ausgesprochen, daß der galizische Großgrundbesitzer, der mit den freien Arbeitern
sein Auslangen nicht finden kann, ständig die Ergänzung beim Kleinbesitz sucht,
dessen starke Besetzung mit Arbeitskräften ihn auch befähigt, diese Aufgabe zu
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        ﻿6

erfüllen. Was also als Selbständiger bezeichnet wird, ist es in Wirklichkeit gar
nicht; der sogenannte Bauer ist in Wirklichkeit ein abhängiger Taglöhner.

Zusammenfassend muß ich erklären: Hinter den Betriebsinhabern, den so-
genannten Besitzenden, und ihren angeblich im eigenen Betriebe tätigen Familien-
angehörigen verbergen sich in Wirklichkeit proletarische Lohnarbeiter. Die klein-
bäuerlichen Familien liefern dem Großgrundbesitze neben den Dienstboten als
ständigen Arbeitskräften, auch noch periodisch die Taglöhner aus den Reihen der
Betriebsinhabcr (Parzellenbesitzer, Kleinbauern), ihrer Frauen, Kinder und Ge-
schwister. Dos ist keine Zufallserscheinung, vielmehr das Ergebnis einer lang-
sichtigen Agrarpolitik, die die Schaffung kleiner und kleinster Betriebe planmäßig
zu fördern bemüht war, um dem Großgrundbesitz ein ergiebiges Reservoir von
Arbeitskräften zu sichern.

Wie gesagt, gilt dies nicht bloß für die Parzellenbesitzer, sondern auch für
die kleinbäuerlichen Betriebe, bei welchen der periodische Wechsel zwischen Lohn-
arbeit und Betätigung auf dem eigenen Boden die Regel ist, wenn nicht etwa
ausnahmsweise ein besonders intensiver Anbau die wirtschaftliche Selbständigkeit
ermöglicht.

Die Erhebung vom Jahre 1902 hat nun zwar kein erschöpfendes Bild
geliefert. Sie beweist dennoch, daß die Lohnarbeit der Selbständigen und ihrer mit-
helfenden Familienangehörigen einen ungeheueren Umfang besitzt. Von 2,689.000
landwirtschaftlichen Betrieben waren 1,157.000, also 43'4°/g, mit Lohnarbeit. Ich
schätze diese Gruppen von Betrieben auf 3,133.000 tätige Personen. Im einzelnen
entfällt auf 166.000 Betriebe hausindustriclle Beschäftigung, auf 671.000 Betriebe
landwirtschaftliche Lohnarbeit, auf 178.000 Betriebe gewerbliche und auf
143.000 Betriebe Lohnarbeit ohne nähere Bezeichnung.

Die Wirkungen der Fluktuation.

Wie wir gesehen haben, ist der Regierungsvorlage die Selbständigkeit der.
landwirtschaftlichen Kleinbesitzer eine reale Potenz. Sie scheint an die ökonomische
Unabhängigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsinhaber zu glauben. Die periodische
Fluktuation zwischen den sozialen Schichten ist ihr offenbar eine Ausnahms-
erscheinung. Nur so kann sie zur Annahme gelangen, daß auch die kleinbäuerlichen
und Parzellenbesitzer (Zwergbauern) ständig als Betriebsinhabcr lediglich der
Altersversicherung und nur in Ausnahmsfällen auch der Invalidenversicherung
unterliegen werden.

Im vollen Gegensatze dazu behaupte ich nun, daß die sogenannten selb-
ständigen Landwirte der unteren Besitzgrößen, aber auch ihre Frauen und Kinder,
in größerer Zahl als Lohnarbeiter des Großgrundbesitzes und der großbäuerlichen
Betriebe durch einen Teil des Jahres der Kranken- wie der Invalidenversicherung
unterliegen werden. Dabei wird es sich um keine vorübergehende Erscheinung,
sondern um eine periodisch wiederkehrende Massenbewegung handeln, die natur-
gemäß nachhaltige Spuren zurücklassen wird.

Wenn nun die Regierungsvorlage sich damit begnügt, nach oben diejenigen
Personen abzugrenzen, die als selbständig Erwerbstätige der Zwangsversicherung
unterliegen sollen (Personen mit einem Einkommen bis zu 2400 Kronen jähr-
lich), wenn sie dagegen unterläßt, diese Grenze auch nach unten zu ziehen, so
wird nicht die wirkliche ökonomische Potenz des bäuerlichen Besitzers, sondern das
Grundbuch über die Versicherungspflicht entscheiden. Wer in diesem eingetragen
ist, er mag noch so jämmerlichen Ertrag aus seinem „Besitze" haben, wird als
Betriebsinhabcr und selbständig Erwerbstätiger gelten.

Unterläßt man die Abgrenzung nach unten, so sind daraus finanzielle wie
verwaltungstechnische Folgen schlimmster Art zu gewärtigen. Das Ab- und An-
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meldespiel wird sich das ganze Jahr hindurch in hnnderttausenden Fällen, zuweilen
in kurzen Terminen, von Woche zu Woche, von Tag zu Tag wiederholen. Dabei
werden sich die Versicherungsbcdingungen dieser Personen von Woche zu Woche,
von Tag zu Tag verändern. Bald werden sie der Kranken-, Invaliden- und
Altersversicherung unterliegen, bald nur der Altersversicherung, bald wird der
Unternehmer einen Teil der Prämien aufzubringen haben, bald werden diese die
Versicherten (als Selbständige) zur Gänze treffen.

Die Regierungsvorlage sucht hier wohl einen Ausweg, indem sie bestimmt,
daß der Selbständige, der in Lohnarbeit tritt, verlangen kann, daß er in der
bisherigen Lohnklasse versichert wird; das kann sich aber nur zu einem System
des Lohndruckes gestalten, über die Schwierigkeiten hinweghelfen wird es nicht.

Weit wichtiger ist jedoch noch, daß durch die Einbeziehung der Selbständigen
und ihrer Familienangehörigen eine Art Lottcriespicl, ein Moment der Unsicher-
heit, in die Sozialversicherung gelangt. An Stelle des heutigen sicheren Zustandes
kommt ein ungeheures Personenreservoir, das den größten Teil der erwachsenen
Bevölkerung Oesterreichs umfaßt, so daß jeder Einzelne nach Belieben und nach
dem jeweiligen Interesse in die Versicherungsinstitutionen Aufnahme finden kann
oder nicht, es aber auch jedem Einzelnen möglich ist, nach Belieben und Interesse
sich bald als Selbständiger, bald als Unselbständiger in die Vcrsichcrungsinstitute
aufnehmen zu lassen.

Verlange ich die Abgrenzung nach unten, so ist es für mich unzweifel-
haft, daß die nach oben gezogene Grenze, wenn man einmal den Ver-
sichcrungszwang statuieren will, fallen muß. Die Schwierigkeiten einer Scheide-
linie, man mag sie mit dem Einkommen, der Zahl der beschäftigten Arbeiter oder
sonst einenr Merkmal der wirtschaftlichen Stärke in Verbindung bringen, sind viel
zu groß. Ueberdies verliert die Bedürfnisfrage bei einem steuerpflichtigen Ein-
kommen von 2400 Kronen ihr Gewicht wirklich nicht, es scheint mir deshalb das
richtigste zu sein, die Grenze nach oben fallen zu lassen, und dafür den Indu-
striellen und Großgrundbesitzern das Recht einzuräumen, sich von der Zwangs-
versicherung zu befreien.

Unumgänglich notwendig ist dagegen die Abgrenzung nach unten zwischen
Selbständigen und Unselbständigen, wobei der Grundsatz zur Anwendung gelangen
muß, daß die Betriebsinhabcr, die einen erheblichen Teil des Jahres Lohnarbeit
verrichten, dauernd als Lohnarbeiter zu versichern sind. Dagegen kann der
Saisoncharakter der Landwirtschaft nicht geltend gemacht werden. Diesen hat sie
mit dem Baugewerbe, der Bekleidungsindustrie rc. gemeinschaftlich. Nur Land-
wirte, die ihre wirtschaftliche Selbständigkeit wesentlich auf den Ertrag des eigenen
Grund und Bodens aufgebaut haben, gehören in die Selbständigcnversicherung.

Der Altersaufbau der Selbständigen.

Neben der Zahl der Selbständigen und ihren ständigen Schwankungen
durch das Pendeln zwischen den sozialen Schichten kommt ferner bei Prüfung
der Sachlage der Altersaufbau der hier in Betracht kommenden Personen in
Frage. Diese Seite wird von der Regierung über Gebühr vernachlässigt. Nach
der Annahme der Regierung selbst hängt die Zahl der Rentner und damit auch
die Höhe der Beträge wesentlich von der Alterszusammensetzung der Versicherten
ab. Es ist sehr belangreich, zu wissen, wie cs damit bei den selbständig Erwerbs-
tätigen bestellt ist.

Nach der Berufszählung vom 31. Dezember 1900 gehörten in Landwirt-
schaft, Industrie, Handel und Verkehr den Altersjahrgängen über 50 Jahre rund
2,451.000 erwerbstätige Personen an. Davon waren nicht weniger als 1,122.000
Selbständige, so daß auf diese Schichte 45-8%, nicht viel weniger als die Hälfte der
        <pb n="13" />
        ﻿8

höheren Altcrsjahrgänge entfallen. Seit dem 31. Dezember 1890 bis 31. Dezember 1900
ist eine erhebliche Verschlechterung bei den Selbständigen eingetreten. Am erst-
genannten Tage waren erst 42-5% der über 50 Jahre alten Personen auf die
Selbständigen entfallen. Am 31. Dezember	1900 war die Zahl	auf	45-8°/g

gestiegen.

Noch drastischer sind die weiteren Ergebnisse der Berufszählung. Von den
Unselbständigen in Landwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr gehörten nur
14-7 Prozent, von den Selbständigen aber 35-9 Prozent — fast zweieinhalbmal
so viel — den höheren Altcrsjahrgängen an! Von 1890 bis 1900 ist die
Anzahl der älteren Personen bei den Selbständigen von 1,017.000 auf
1,123.000, somit um 10'4 Prozent gewachsen. Die Zahl der Unselbständigen ist
dagegen von 1,375.000 auf 1,364.000 gesunken.

Die Regierungsvorlage hebt	mehrfach	die Verschlechterung	des	Alters-

aufbaues in der Landwirtschaft hervor. Dem muß aber entgegengehalten werden,
daß diese Verschlechterung ausschließlich bei den Selbständigen zu finden ist. Die
Zahl der über 50 Jahre alten Personen ist von 1890 auf 1900 bei den
Selbständigen in der Landwirtschaft um 101.000 gewachsen, bei den Unselbst-
ständigen um 41.000 zurückgegangen.

Wenn wir also, wie die Regierung hervorhebt, beim Altersaufbau der
agrarischen und industriellen Bevölkerung sehr scharfe Kontraste finden, so sind
sic in erster Linie auf das Konto	der selbständig Erwerbstätigen	zu	setzen.

Schaltet man diese aus, so reduziert	sich der	Unterschied in der Besetzung der

höheren Altersjahrgängc zwischen Landwirtschaft und Industrie auf ein relativ
geringes Maß.

Die Riskengemeinschaft der Selbständigen und Arbeiter und
ihre finanziellen Wirkungen.

Schon die bisher angeführten Momente zeigen die große Gefahr einer
Bereinigung der Selbständigen und Unselbständigen zu einer Riskengemeinschaft,
das ist zur gemeinsamen Tragung der Lasten der Versicherung.

Das weiß auch die Regierung. Sie selbst erklärt, daß die Kosten der
Invaliden- und Altersversicherung vom Altersaufbau maßgebend beeinflußt
würden. Es seien alljährlich auf je 10.000 Versicherte bei den Selbständigen
2 5 5-8, bei den Unselbständigen 10 51 Invaliden- und Altersrentenfälle zu
zu erwarten. Es dürfe daher nicht überraschen, daß eine Invaliden- und Alters-
versicherung, die über den Kreis der Unselbständigen hinausgehe, wesentlich
höhere Kosten verursachen müsse. Die Gesamtlast würde sich durch die Selbst-
ständigen auf mehr als das Doppelte erhöhen. Die Versicherung der von der
Regicrungsvorlage mit 2,700.000 bezifferten Zahl der Selbständigen würde
höher zu stehen kommen, als die Versicherung der 7,300.000 Unselbst-
ständigen.

Statt nun hieraus die Konsequenz zu ziehen, daß eine gemeinsame Durch-
führung der Versicherung der Selbständigen und der Unselbständigen unmöglich
und unzulässig sei, beschreitet die Regierung einen anderen Weg: Die Selbst-
ständigen sollen lediglich auf Altersrente Anspruch haben und überdies, um die
Lasten nicht übermäßig steigen zu lassen, nur in die zwei niedrigsten Lohn-
klassen eingeteilt werden. Bei dieser Konstruktion, versichert die Regierung,
würden die Kosten der Sclbständigenversicherung von den Selbständigen allein
aufgebracht werden.

Schon das von der Regierungsvorlage beigebrachte Ziffernmatcrial beweist
die Unmöglichkeit dieser Annahme. Berücksichtigt man, daß der Entwurf den
Gesamtjahresbeitrag der Selbständigen für die Altersversicherung mit 28'37
        <pb n="14" />
        ﻿Millionen Kronen, den der Unselbständigen für die Invaliden- und Alters-
versicherung mit 10061 Millionen Kronen schätzt, so kommt man zu folgenden
interessanten Ergebnissen.

Die Jahresrenten exklusive Staatszuschuß betragen im								
	10.		20.		30.		40.	
Für	Jahre							
	Mil-  lionen  Kronen	in Pro- zenten der  Beiträge	Mil-  lionen  Kronen	in Pro- zenten der  Beiträge	Mil-  lionen  Kronen	in Pro- zenten der  Beiträge	Mil-  lionen  Kronen	in Pro- zenten der  Beiträge
Selbständige	12 2	4-3	33 1	5-8 ! 44-3		52	52-9	4-7
Unselbständige	224	22	55-2	21	76-1	2-5	91-2	2-2

Im vierzigsten Jahre der Versicherung würden also die Selbständigen 4-7%
der Beiträge, die Unselbständigen nur 2-2% ihrer Beiträge, beide exklusive des
Staatszuschusses, erhalten. Achnlich nach 10, 20 und 30 Jahren. Das bedeutet:
Die Unselbständigen werden Kapitalien aufbringen, aus deren Erträgnissen ein
erheblicher Teil der Altersrenten der Selbständigen bestritten werden wird.

Dennoch leugnet die Regierung die Benachteiligung der Unselbständigen.
Es wird insbesondere gegen die Behauptung, daß die Arbeiter und Industriellen
zu Gunsten der versicherten Selbständigen Mittel aufbringen müssen, ein-
gewendet: Die Versicherung beginne für Jedermann mit dem sechzehnten Lebens-
jahre, so daß auch der Selbständige vom sechzehnten bis zum fünfundsechzigsten
Lebensjahre Prämien entrichte, zuerst als unselbständig und dann als selbständig
Erwerbstätiger. Ueberdies habe er nur den Anspruch auf Altersrente.

Dabei wird nur übersehen, daß nach der Annahme des Entwurfes
2,700.000 Gewerbetreibende und Bauern die Anwartschaft auf Altersrente
erwerben werden, die als Unselbständige keinerlei Einlagen machen konnten.
Wenn jemand sechs oder zwölf Kronen jährlich einzahlt, kann er unmöglich eine
Altersrente von dem im Gesetze versprochenen Ausmaße erwerben, sobald es sich
um eine Schichte von so ungünstigem Altersaufbau wie bei den Selbständigen handelt.

Schon die Uebergangszeit wird also mit den durch die eigenen Prämien
nicht gedeckten Anwartschaften von 2,700.000 Selbständigen für lange Zeit
hinaus die Invaliden- und Altersrentenkasse belasten. Frühestens in 9 bis
14 Jahren nach Beginn der Sozialversicherung kann der Zufluß solcher Betriebs-
inhaber erwartet werden, die vom 16. Lebensjahre ab ihre Prämien eingezahlt
haben. Aber auch dann werden jahrelang Tansende von Selbständigen in den
Bereich der Altersversicherung eintreten, ohne diese Bedingnng zu erfüllen. Es
kann ein volles Mcnschenaltcr vergehen, bevor sich dasjenige verwirklicht, was
heute fälschlich als Tatsache hingestellt wird: daß die versicherten Selbständigen
ihre Anwartschaft auf Altersrente auf Grund von Einlagen erwerben, die sic
vom 16. bis zum 65. Lebensjahre geleistet haben.

Dabei geht man aber auch von der Annahme aus, daß alle Selbständigen,
die zur Zahlung der Beiträge verpflichtet sind, diese auch entrichten werden. Man
Übersicht, daß bisher nur die wirtschaftlich kräftigeren Elemente in die Versiche-
rung einbezogen sind. Erfüllen sich die Pläne der Regierung, so werden wir
nunmehr auch jene zahlreichen Schichten erreichen, die außerstande sind, auch nur
eine Hilfskraft in ihrem Betriebe zu beschäftigen. Die gewerbliche Betriebs-
zählung von 1902 kennt 693.000 Betriebe, in denen nur der Inhaber, 206.000
Betriebe, in denen auch noch Familienangehörige beschäftigt werden. Die land-
        <pb n="15" />
        ﻿10

wirtschaftliche Betriebszählung erfaßt 547.000 Alleinbetriebe. Es unterliegt keinem
Zweifel, daß die Zahlungsfähigkeit der Beitragspflichtigen damit durchschnittlich
eine Verschlechterung erfahren wird. Es wird viel schwieriger werden, die Bei-
träge selbst im Zwangsverfahren hereinzubringen als bisher.

Schon heute sind ja vielfach solche Schwierigkeiten bei der Einhebung der
Prämien zu überwinden. Man ermesse daran, welche Komplikationen erst die
Einbeziehung der wirklich oder scheinbar Selbständigen bringen muß. Heute geht
aber auch noch der natürliche Antrieb für die Erfüllung der gesetzlichen Zahlungs-
pflicht vom Arbeiter aus. Er wird bei den kleinen Leuten fehlen, wo es sich um
ihre eigene Versicherung handelt. Dabei ist cs mir zweifelhaft, ob man zur
Sicherung sozialpolitischer Maßregeln zu Gunsten der Selbständigen mit jener
Rücksichtslosigkeit wird vorgehen können, die etwa bei der Steuereintreibung üblich
ist. Schon um die Popularität der leider als politisches Zugstück gedachten
Selbständigenversicherung zu erhöhen, wird man oft genug Nachsicht üben. Die
Not, die vielfach auch unter den Selbständigen in Stadt und Land herrscht, wird
also den Ertrag aus den Prämien schmälern. Die Folge wird fein, daß ein
nicht unerheblicher Teil der Beiträge jahraus, jahrein als uneinbringlich gebucht
werden wird, und zwar in größerem Maße als heute bei der Arbeiterversicherung.

Was ich bisher angeführt habe, scheint mir dafür zu sprechen, daß schon
die Gewährung der Altersrente allein die Riskengemeinschaft zwischen Selbstän-
digen und Unselbständigen zu einer wahren Löwengemeinschaft gestaltet. Unter
den Selbständigen sind 35-9°/« über 50 Jahre alt, unter den Unselbständigen
nur 14N»/g. Dennoch wird die Wartezeit für die Altersrente der Betriebs-
inhaber mit 200 Beitragswochen, erst nach dreijähriger Dauer der Versicherung
mit 500 Beitragswochen, die der Arbeiter mit 30 Jahren bemessen.

Dazu kommt auch noch, daß in Wirklichkeit die Ausschließung der Inva-
lidenrente für die Selbständigen von fiktiver Bedeutung ist. Es soll ein Anspruch
auf Invalidenrente auch für den Selbständigen dann vorliegen, wenn seine Be-
rufstätigkeit zeitweilig durch unselbständige Beschäftigung unterbrochen wird, sofern
nur in den letzten drei Jahren, vom Zeitpunkte der Geltendmachung des Anspruches
zurückgerechnet, mindestens 40 Wochen auf unselbständige Erwerbstätigkeit entfallen.

Hunderttausende landwirtschaftliche Betriebsinhaber verdingen sich nun regel-
mäßig als Lohnarbeiter. Es entspricht nun der Natur ihrer Beschäftigung, daß
diefe Arbeit regelmäßig jährlich mindestens 13 Wochen dauert, wodurch die Vor-
bedingungen für die Anwartschaft auf Invalidenrente nach Absolvierung der Warte-
zeit stets gegeben sein wird.

Aber auch die Bctriebsinhaber, die regelmäßig in ihrer eigenen Wirtschaft
voll beschäftigt sind, können zur Erlangung der Invalidenrente vorübergehend
Lohnarbeit übernehmen, wenn sie zur Erreichung des 65. Lebensjahres zu weit
haben. In Wirklichkeit werden also zahlreiche landwirtschaftliche Bcrriebsinhaber
ständig sowohl auf Alters- als auf Invalidenrente versichert fein und trotz der
stark verminderten Wartezeit doch nur dieselben Beiträge zahlen wie die Arbeiter.
Die Versicherung der 2-7 Millionen Bctriebsinhaber, die 28 Millionen Kronen
einzahlen, wird also, wenigstens in den ersten zwanzig Jahren, höher zu stehen
kommen als die der 7-3 Millionen Unselbständigen, deren Beitrag sich weit über
100 Millionen Kronen beziffern wird.

Die Verwaltungsgcmeinschaft der selbständig und
unselbständig Erwerbstätigen.

Alle diese offenkundigen Schwierigkeiten und Gefahren mußten ja auch der
Regierung die Frage aufdrängen, ob denn die Risken- und Verwaltungsgemein-
schaft zwischen Selbständigen und Unselbständigen zu rechtfertigen ist. In der
        <pb n="16" />
        ﻿11

Tat erklärt die Vorlage selbst, daß für eine gesonderte Organisation der Selbst-
ständigen der Umstand spreche, daß die Verhältnisse und Bedürfnisse der Bctriebs-
inhaber von denen der Arbeiterschaft in vielen Belangen wesentlich abweichen und
auch beruflich wie nach Ländern verschieden seien, weshalb die Wahl einer
Konstruktion zu erwägen war, die dieser Verschiedenheit tunlichst Rechnung tragen
könnte. Eine Schwierigkeit, wird weiter erklärt, würde allerdings die Frage
bieten, in welcher Weise die Anwartschaften der Versicherten und die Auseinander-
setzung zwischen den Trägern der Versicherung beim Uebcrtritt von der Unselbst-
ständigkeit zur Selbständigkeit zu regeln wäre. Dieser Schwierigkeit werde aber
ansgewichen, wenn die Versicherung der selbständig und unselbständig Erwerbs-
tätigen in einem einheitlichen Verbände so geregelt würde, daß beim Uebertritt
einfach das Versichcrungsverhältnis fortgesetzt werde, allerdings ohne Anwartschaft
auf die Invalidenrente, jedoch unter Anrechnung der Beitragszeiten, die vordem
auf Grund der unselbständigen Erwerbstätigkeit zurückgelegt wurden. Das sei
der Regierung für die gewählte Verwaltungsgemeinschaft von entscheidender Be-
deutung gewesen.

Ich meine nun vorerst, daß der Selbständigkeit bei der Landwirtschaft nur
in den oberen Besitzgrößen wirtschaftliche Bedeutung zukommt. In den Parzellen-
und Kleinbetrieben bleibt der Selbständige regelmäßig, vor wie nach der Ueber-
nahme des Betriebes, Lohnarbeiter. Der periodische Wechsel der sozialen Schicht
im Laufe des Jahres ist das allein Beharrende.

Auch könnte man die Frage auswerfen, warum denn die Anwartschaft gerade
im Momente des Uebertrittes zur Selbständigkeit festgestellt werden muß?
Selbst wenn man auf dem Boden der Regierungsvorlage verbleibt, genügt es
doch, die Berechnung der Anwartschaften zur Zeit der Erhebung des Renten-
anspruches vorzunehmen und dann erst festzustellen, welche Einzahlungen während
der Unselbständigkeit geleistet wurden, zumal es sich nach der Annahme der
Regierung nur um etwa 20.000 Altersrentner jährlich handeln würde.

Verschiedene Anstalten für die Versicherung der Arbeiter und der Selbst-
ständigen sind also ganz wohl möglich. Daß dies auch mit geringen Mitteln
und einem bescheidenen Verwaltungsapparat durchführbar ist, möchte ich noch
kurz berühren.

Die Selbständigenversicherung hat keine sozialpolitischen Nebenzwecke. Das
einzige öffentlich-rechtliche Moment an ihr ist der Versicherungszwang. Sie trägt
sonst an sich alle Merkmale der Privatversicherung. Im Gegensatze dazu ist die
Tendenz der Arbeiterversicherung auch noch auf andere Ziele gerichtet, als auf die
Gewährung der Vcrsichcrungsleistungen. Sie muß bemüht sein, Betriebsunfälle,
Berufskrankheiten, vorzeitige Invalidität zu verhüten. Die Selbständigenver-
sicherung hat nur das eine Ziel: Sicherung gegen Hilflosigkeit unter Ausschluß
der Armenversorgung. So ist denn für die Selbständigenversicherung schon im
Hinblick auf die verschiedene Natur ein einfacherer Apparat möglich, wobei
auch die Frage der Selbstverwaltung nur untergeordnete Bedeutung besitzt.

Uebcrdics befindet man sich auch in der glücklichen Lage, vielfach auf einen
neuen burcaukratischcn Apparat zu verzichten. Dies gilt schon beim Mcldewesen.
Zur Feststellung der Versichcrungspflicht stehen der Gewerbekataster wie die Auf-
zeichnungen der Steuerbehörden zur Verfügung. Die Anmeldungen können daher
einen vom bisherigen abweichenden Charakter erhalten, indem die Behörden die
zu versichernden Betriebsinhaber feststellen. Dazu kommen noch Grundbuch und
Notare, die eine rasche und sichere Erfassung der vorgekommenen Veränderungen
ermöglichen. Als Sammclstellen können die Politischen Behörden angenommen
werden. Auch die Prämienzahlung der Selbständigen kann sich einfach gestalten, da
meist Personen mit einer direkten Stcuerlcistung in Frage kommen, wobei die
'Einhebung und Verrechnung durch die 920 Steueramtsbezirke möglich wird.

2*
        <pb n="17" />
        ﻿So folgere ich denn, daß für das Meldewescn, die Evidenzhaltung, wie
für den Kassendienst eine eigene bureaukratische Organisation überflüssig ist. Sie
können vielmehr den staatlichen Behörden übertragen werden. Für die Entscheidung
der Rentenansprüche sind gleichfalls Einrichtungen von großer Einfachheit möglich.
Die Vorbedingungen des Anspruches sind die Versicherungspflicht, die ordnungs-
mäßige Beitragsleistung, die zurückgelegte Wartefrist und das erreichte 65. Lebens-
jahr. Aerztliche Sachverständige sind dagegen nicht erforderlich.

Legt man auf einen komplizierten Apparat Wert, so ist der Anschluß an die
Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte weit natürlicher als der an die Arbeiter-
versicherung. Von der Leitung dieser Anstalt wird zugegeben, daß der Verwaltungs-
organismus viel zu groß und viel zu kostspielig ist. Man hat sich bei der Zahl
der Versicherten gründlich geirrt. Für 100.000 Privatangestcllte besitzt die Anstalt
eine Zentrale und zehn Landesstcllen, bei welchen genügende Gelegenheit zur Be-
tätigung gar nicht vorhanden ist. Auch passen die Verhältnisse dieser Anstalt für
die Selbständigen besser, als die einer Reichskasse mit Bezirksstellen. Es würde
sich empfehlen, zwei Abteilungen für die gewerblichen und die landwirtschaftlichen
Selbständigen bei dieser Anstalt zu schaffen. Das würde auch ermöglichen, die Selb-
ständigen nicht um so viel schlechter zu stellen, als diejenigen Privatangestellten,.
die manche Betriebsinhaber bei der Pensionsanstalt zu versichern genötigt sind.

Es klingt ja wie eine Verhöhnung, wenn die Regierung den Betriebs-
inhabern gegen Zahlung eines Monatsbeitrages von 50 Heller und 1 Krone eine
Rente zusichert, die zwischen 44 und 67 Hellern täglich schwankt.

Die neuen Vorschläge der Regierung.

So selbstbewußt sich die Regierung in der ursprünglichen Vorlage gegen--
über jeder Kritik ihrer Vorschläge betreffend die Riskengemeinschaft der Selb-
ständigen und Unselbständigen gebärdet hat, so sind ihr doch beim gegenwärtigen
Entwürfe — wie es scheint — allerlei Bedenken über ihre Unfehlbarkeit auf-
gestiegen. In der neuen, dem Parlamente vorgelegten Gesetzesvorlagc wird mit
etwas größerer Bescheidenheit erklärt: Hinsichtlich der Selbständigen seien Zweifel
geäußert worden, die nicht ganz von der Hand zu weisen seien. Man habe darauf
hingewiesen, daß die Beiträge in vielen Gegenden schwer hereinzubringen sein
werden, und daß es den Versicherten vorteilhaft erscheinen müsse, erst in späteren
Jahren in die Versicherung einzutreten. Diese Bedenken verdienen gewiß volle
Beachtung und seien auch in den Beratungen des Subkomitees des Sozialver-
sicherungsausschusses voll gewürdigt worden. Das Subkomitee hielt es für not-
wendig, eine Reihe von Maßnahmen vorzuschlagen, die geeignet wären, die üblen
Folgen einer nicht zu rechtfertigenden Ausnützung der den Selbständigen durch
das Gesetz gebotenen Vorteile hintanzuhaltcn.

Eine Reihe dieser Vorschläge macht sich die Regierung nun auch zu eigen.
Gerade dieser Umstand muß meines Erachtens das Mißtrauen gegenüber dem
versicherungstechnischen Departement nur noch steigern. Wie wenig zuverlässig er-
scheint der Vorschlag bezüglich der Riskengemeinschaft zwischen Selbständigen und
Unselbständigen, wenn erst die Kritik, die doch meistens durch Laien geübt worden
ist, wesentliche Aenderungen der Versicherungsbedingungen bewirken mußte. Ohne
diese Kritik wäre wohl alles unverändert in die neue Vorlage übernommen worden
und hätte unfehlbar schweren Nachteil über die Reichsrcntcnkasse gebracht.

Wie sehen nun diese Aenderungen im Einzelnen aus? Im § 125 wird
die Wartezeit, die für Selbständige ursprünglich mit 200 Beitragswochen
normiert war, auf 500 erhöht, allerdings mit der wesentlichen Einschränkung,
daß für die Uebergangszcit die Wartezeit 200 Beitragswochcn unter der Voraus-
setzung betragen soll, wenn die Anmeldung zur Versicherung nicht später als drei-
        <pb n="18" />
        ﻿Jahre nach Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes erfolgt. Drei Jahre darf man
sich also ungestraft der Versicherung entziehen. Die Last der furchtbar ungünstigen
Risten, die gerade bei Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes der Reichsrcntenkasse
und den Unselbständigen auferlegt werden wird, erfährt also keine Verminderung
oder Abschwächung.

Eine weitere Aenderung enthält 8 127, wonach den Selbständigen Invaliden-
rente dann zustehen soll, wenn sie innerhalb der letzten drei Jahre mindestens
40 Wochen auf Grund unselbständiger Erwcrbstütigkeit versicherungspflichtig
waren. In der ersten Vorlage waren die analogen Zahlen zwei Jahre und
26 Wochen. Der Grundbctrag soll weiters für Personen, die im Alter von mehr
als 45 Jahren in die Versicherung eintreten, dadurch eine Reduktion erleiden, daß
bei Berechnung des jährlichen Durchschnittsbetrages neben der tatsächlichen Ver-
sichcruugsdauer auch soviel Jahre zuzurechnen sind, als der Versicherte das fünf-
undvierzigstc Lebensjahr überschritten hatte.

Eine Einschränkung des Staatszuschusses, die insbesondere für die erste
Lohnklassc von Bedeutung sein soll, nimmt 8 113, Absatz 1, in Aussicht. Wenn
nämlich der durchschnittlich jährlich geleistete Versicherungsbeitrag nicht einmal
6 Kronen beträgt, dann verringert sich der Staatszuschuß entsprechend. Auch soll
der Staatszuschuß dann ruhen, wenn das Einkommen des Rentenbezugsberech-
tigten 1200 Kronen jährlich übersteigt.

Von allen diesen Aenderungen wird uns versichert, daß sie sich gegen die
Schädigung der Versicherung durch die Selbständigen richten. Wenn man aber
näher zusieht, so gelangt man zur überraschenden Erkenntnis, daß die entschei-
denden einschränkenden Bestimmungen sich gleichzeitig gegen die Arbeiter kehren.
Die Klagen sind dahin gegangen, daß man den Selbständigen zum Schaden der
Arbeiter wie der Versicherungsanstalten weitgehende Vorteile in der früheren Re-
gierungsvorlage eingeräumt hat, die naturnotwendig zu einer schweren Belastung
führen müssen. Die Regierung erkennt das an. Die Einschränkungen, die sie
aus dieser Erkenntnis heraus in die neue Vorlage aufnimmt, kehrt sie aber sofort
auch gegen die Arbeiter. Sie hört jedoch nicht auf zu versichern, daß die Risken-
gcmcinschaft mit den Selbständigen die Arbeiter durchaus nicht schädige.

Bemerkenswert ist, daß neben diesen sogenannten Kautelen ganz wesentliche
neue Vorteile den Selbständigen eingeräumt werden. Insbesondere sei hervor-
gehoben, daß nach 8 127 das Surrogat einer Unfallversicherung für die Selbst-
ständigen eingeführt wird. Ist nämlich die Invalidität eines Betriebsinhabers
die Folge eines Betriebsunfalles, so besteht, abweichend von der ursprünglichen
Vorlage, auch für die Selbständigen der Anspruch auf Invalidenrente, wobei
natürlich von jeder Wartezeit abzusehen ist. Wie groß mag wohl die Last sein,
welche der Invalidenversicherung, also den Arbeitern und Industriellen, daraus
erwachsen wird? Wir finden darauf keine Antwort. Wozu denn auch? .

Die Einwendungen gegen die Versicherung der mithelfenden Familienmit-
glieder haben nicht vermocht, von der Regierung zu erreichen, daß sie diese
Gruppe von der Versicherung ausschalte. Die Bedenken haben aber doch
gewirkt und auch hier zu einigen sogenannten Kautelen geführt. Der Kranken-
versicherung sollen die Mithelfer nur dann unterliegen, wenn sie für ihre Dienste
eine Barcntlohnung beziehen. Die Ausgcdingleute hofft das vcrsicherungstechnische
Departement dadurch von dem unberechtigten Eindringen in die Versicherung ab-
zuwehren, daß die Ausgedinger nur dann als mithelfende Familienmitglieder
zählen, wenn sie in der Wirtschaft tatsächlich und nicht nur gelegentlich Arbeit
oder Dienste verrichten. Endlich sollen Frauen, wenn sie Mitinhaberinnen eines
Betriebes sind, über ihr Verlangen von der Vcrsichcrungspflicht ausgenommen werden.

Das ist aber auch alles, was die Regierung an Konzessionen zu machen
sich veranlaßt sieht. Prinzipiell bleibt sie auf dem Standpunkte der Risten-
        <pb n="19" />
        ﻿14

gemeinschaft, trotzdem cs kein Geheimnis ist, daß noch im Jahre 1908 die Ver-
sicherungstechniker im Ministerium des Innern sich mit Entschiedenheit gegen die
Aufnahme der Selbständigen in die Versicherungsgemeinschaft gesträubt haben.

Die Unfehlbarkeit der Versicherungstechniker.

Das wirkungsvollste Mittel, das erfahrungsgemäß jede sachliche Kritik, jede
Opposition gegen die Regierungsvorschläge ans dem Gebiete der Versicherung un-
möglich zu machen Pflegt, wird von der Regierung auch diesmal in Anwendung
gebracht: sie setzt sich einfach auf das hohe Roß der Wissenschaft und schützt die
unabänderlichen Gesetze der Versicherungsmathematik vor. Bisher hat die meisten
Kritiker blinde Angst vor der Verantwortung erfaßt, wenn man ihnen mit den
sogenannten Gesetzen der Versicheruugsmathematik gekommen ist.

Welches ist nun das hier in den Vordergrund gerückte Gesetz der Ber-
sicherungsmathcmatik? Als unangefochtener Grundsatz müsse bleiben, wird uns
erklärt, daß die Invalidenversicherung auf Durchschnittsprämien aufgebaut wird,
die nicht nach dem Beitrittsalter abgestuft sind. Das bedeute, daß die Beitrags-
last der anfänglich vorhandenen Generation zum Teil auf die zukünftige über-
wälzt werden müsse. Da könne eine individuelle Prämienrcserve nach Art
der Privatversicherung überhaupt nicht angesammelt werden. Auch eine Gesamt-
prämienreserve werde nur insoweit thesauriert, als sie zur Deckung der Renten-
steigerungen erforderlich ist. Daraus folge aber, daß beim Ausscheiden von Ver-
sicherten individuell berechnete Rescrveanteile, die die erworbenen Ansprüche bei
einem anderen Versicherungsinstitute sichern könnten, nicht vorhanden und deshalb
nicht überwiesen werden können. Es müsse darum ein Wechsel des Versicherungs-
instituts in der Regel vermieden werden. Man könne praktisch durchführbare
Normen gar nicht aufstellen, die geeignet wären, bei den unvermeidlich zahlreichen
Uebertritten von einer Finanzgemeinschast zu einer anderen die Interessen der
Versicherten und der Versicherungsträger gleichmäßig zu wahren.

Wer sich die Erfahrungen gegenwärtig hält, die mit diesem sogenannten Gesetze
in Oesterreich bereits gemacht worden sind, der wird den Ausführungen der Regierungs-
vorlage nur mit ablehnender Skepsis begegnen können. Die Pensionsversicherung
der Privatangestellten ist gleichfalls auf der Basis von Durchschnittsprämien auf-
gebaut, was nicht hindert, daß Rückzahlungen an die austretendcn Mitglieder
geleistet werden. Freilich kann hier eingewendet werden, daß es sich um keine
Massenversicherung handle, wenngleich es auch hier eine starke Fluktuation gibt.

Umso lehrreicher ist die Geschichte der Reserveanteile in der österreichischen
Krankenversicherung. Der Ausschuß des Abgeordnetenhauses hatte in das Gesetz
betreffend die Krankenversicherung nachfolgende Bcstinimungen aufgenommen:

Z 13, Z. 3. Kassenmitglieder der vorstehend bezeichneten Arten, welche die Beiträge
infolge eingetretener Erwerbslosigkeit nicht einzahlen können, behalten die Mitgliedschaft
und mit derselben das Recht auf die Kassenleistungen für solange, als ihr Reserveanteil
(8 28) zur Bestreitung der vollen statutenmäßigen Beiträge ausreicht, in jedem Falle
aber durch mindestens 6 Wochen.

8 13, Z. 6. Wenn Mitglieder aus der Kasse ausscheiden, so ist ihr Reserveanteil
(8 28), soweit derselbe nicht etwa in Gemäßheit der unter Ziffer 3 enthaltenen Bestimmung
zur Bestreitung von Versicherungsbeiträgen verwendet worden ist, in dem Falle als
diese Personen innerhalb eines Jahres nach ihrem Ausscheiden in eine andere Bezirks-
krankenkasse oder in eine Betriebs-, eine Genossenschafts- oder eine Vereinskrankenkasse
eintreten, dieser letzteren Kasse zu überweisen. In allen anderen Fällen verbleibt der
bezeichnete Reserveanteil der Kasse, ans welcher das Mitglied ausgeschieden ist.

8 28. Am Schluffe eines jeden Jahres hat die Kasse das Verhältnis der Höhe
ihres Reservefondes zu der Gesamtsumme der von den am Jahresschlüsse verbleibenden
Mitgliedern während der Dauer ihrer Mitgliedschaft geleisteten Einzahlungen in Prozenten
festzustellen. Ergibt sich in dem auf diese Feststellung folgenden Jahre die Notwendigkeit
der Ermittlung des Reserveanteils einzelner Mitglieder (8 13, Z. 3 und 6), so gilt als
        <pb n="20" />
        ﻿15

solcher der Betrag, welcher der festgestellten Anzahl von Prozenten der Gesamtsumme
der von dem betreffenden Mitgliede während der Dauer seiner Mitgliedschaft geleisteten
Einzahlung entspricht.

Die Begründung zu diesen Bestimmungen hat der damalige Leiter des
versicherungstechnischen Departements im Ministerium des Innern, Regierungsrat
Kaan gegeben, indem er in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom
9. März 1887 im Wesentlichen folgendes ausführte:

Es gebe zwei Gründe, warum bei der Krankenversicherung ein Reservefonds
notwendig sei: die Alterszunahme der Mitglieder und die Abweichung der
Morbilität einzelner Jahre durch Epidemien re. Die zweite Ursache erfordere
einen Reservefonds bei allen vorsichtig verwalteten Krankenkassen. Ueberdics
ermögliche aber die Reserve auch trotz steigender Krankheitsgefahr im höheren
Alter stets einen gleichen Beitrag für alle Altersgruppen beizubehalten. Deshalb
sei der Reservefonds für die Mitglieder nicht unnütz. Schon bei Beratung des
Gesetzes habe sich aber die Regierung auch mit der Frage von Ueberweisung der
Reservefondsanteile beschäftigt. Vom theoretischen Standpunkte mußte sie für
diese Ueberweisung unbedingt sein, sie habe jedoch Anstand genommen und zwar
in Voraussicht der praktischen Einwendungen — mögen dieselben auch nicht von
der richtigen Praxis, sondern von jener der bestehenden Kassen ausgehen — die
Bestimmung aus eigener Initiative in das Gesetz aufzunehmen. Nachdem dieser
Gedanke aber im Ausschuß selbst wieder hervortrat und in warmer Weise
befürwortet wurde, konnte die Regierung dem nicht entgegentreten und sie konnte
sich vom praktischen Gesichtspunkte der Ansicht des Ausschusses nicht verschließen,
eine Ansicht, die eigentlich die ursprüngliche der Regierung war. Es sei dies
auch das richtige Prinzip, wobei auch die Regierung gegenüber dem Widerstreben
jener Routine, die sich im Allgemeinen eingebürgert hat, hoffe, hier bahnbrechend
vorzugehen. Die Sache sei nicht so schwierig, als man sie sich vorstelle. Es sei
gar nicht notwendig, für jeden Arbeiter ein Konto zu eröffnen, in welchem seine
Einzahlungen eingeschrieben werden. Das würde die Verwaltungskosten zu sehr
erhöhen. Es genüge vielmehr, nur für die ausgetretenen zu konstatieren, wie
viel sie während ihrer Mitgliedschaft eingezahlt haben, eine Konstatierung, die
sehr einfach sei. Man berechnet darnach die Einnahmen der gegenwärtigen Mit-
glieder und stellt sie dem Reservefonds gegenüber. Das Prozentverhältnis der Gesamt-
einnahmen zum Reservefonds ergibt auch das Prozentverhältnis zu den Einzahlungen
des ausgetretenen Mitgliedes. Es sei allerdings eine Neuerung und es gehöre Mut
dazu, sie einzuführen, aber sie sei außerordentlich weittragend und zweckmäßig.

Es ist wohl ein schlagendes Beispiel dafür, daß die Versicherungs-
Mathematik immer auch anders kann. Was uns heute bei der langfristigen
Invalidenversicherung als unmöglich hingestellt wird, hat der Vertreter der
offiziellen Versicherungsmathematik im Jahre 1887 selbst für die kurzfristige
Krankenversicherung, die mit einer ganz anderen Fluktuation zu rechnen hat, als
zweckmäßig und ganz wohl durchführbar erklärt.

Allerdings sind die zitierten Bestimmungen der §§ 13 und 28 des
Krankenversicherungsgesetzes auf Andrängen der Krankenkassen fallen gelassen
worden. Das widerlegt aber nicht meine Behauptung, daß bei der neu ein-
zuführenden Invalidenversicherung die Ausfolgung der Reservcanteile ganz wohl
durchführbar ist. Ich gehe aber gar nicht so weit, diese Ausfolgung zu fordern.
Ich propagiere vielmehr den Gedanken, daß bei Eintritt des Versicherungsfalles
die Landesvcrsicherungsanstalt einen aliquoten Teil der Altersrente für jeden
Selbständigen, der bei ihr während der Zeit seiner Unselbständigkeit Einzahlungen
geleistet hat, auf sich nimmt.

Es läßt sich diese, auf das ganze Jahr verteilte Arbeit auch so zusammen-
ziehen, daß nach Ablauf der ersten zwölf Jahre auf Grund des bis dahin ge-
        <pb n="21" />
        ﻿16

sammelten Materials ein Schlüssel für die Ueberweisung von den Arbeiterinvaliden-
anstalten an die Anstalt für die Selbständigenversicherung gefunden wird. Die
Frage ist dann von bescheidener Tragweite, verwaltungstechnisch leicht und ein-
fach zu lösen, vorausgesetzt, daß die Evidenzführung eine gute ist. Allerdings
muß es vor allem dazu kommen, daß nur die wirklich Selbständigen aus
dem Kreise der bei den Arbeiterversicherungsanstalten versicherten Personen aus-
geschieden und der Anstalt für die Selbständigenversicherung zugewiesen werden.

III.	Die Zentralijatron der Invaliden- und Allers-

verstcherung.

Die OrganisationsVorschläge der Regierung.

Schon das Koerbersche „Programm für die Reform und den Ausbau der
Arbeiterversicherung" beabsichtigte zum Träger der Invaliden- und Alters-
versicherung eine Reichsanstalt zu machen, die in der Verwaltung des Staates
stehen sollte. Die Geschäfte dieser Anstalt sollten teils direkt durch das
Ministerium des Innern, teils durch besondere, diesem Ministerium unterstellte
Verwaltungsorgane besorgt werden. Als solche Organe waren der Vorstand und
dessen Ausschuß, der leitende Beamte und sein Stellvertreter in Aussicht
genommen. Ueberdies sollten die Unfallversicherungsanstalten und Krankenkassen
bei Besorgung der Geschäfte der staatlichen Reichsversicherungsanstalt mitwirken,
insbesondere die Ab- und Zuerkennung der Renten den bei den Unfall-
versicherungsanstalten zu errichtenden Kommissionen obliegen. Die Ernennung des
Vorstandes sollte vom Ministerium des Innern, die des Präsidenten vom.
Kaiser erfolgen.

Im wesentlichen fiel in den Kompctenzkreis des Ministeriums des Innern
die Anstellung oder Bestätigung des leitenden Beamten der Unfallversicheruugs-
anstalten und der Krankenkassen, die Erlassung der Vorschriften für die
Geschäftsführung dieser Institute in Angelegenheit der Invaliden- und Alters-
versicherung, die Prüfung der Jahresrechnung der Rcichsanstalt, die Erlassung von
Vorschriften über die Kapitalsanlage sowie die Ueberwachung der Geschäftsführung.

Die im Abgeordnetenhause eingebrachte Vorlage über die Sozial-
versicherung gibt sich nun in organisatorischer Beziehung als durchgreifende
Aenderung des Koerberschen „Programms". Sie nimmt aber gleichfalls als
Träger der Versicherung eine das ganze Reich umfassende Invaliden- und
Altersrentenkassc in Aussicht. Die Geschäfte dieser Anstalt werden aber nicht
durch ein Bureau des Ministeriums des Innern, sondern durch den Gesamt-
vorstand, seinen ständigen Ausschuß oder dessen Organe, durch Landesstellen,
ferner durch die Unfallversicherungsanstalten, Rentcnkommissioncn und Bczirs-
stcllen besorgt. Der Vorstand der Rentenkasse besteht zu je einem Viertel aus
Vertretern der Unternehmer, der versicherten Arbeiter, der versicherten Selbst-
ständigen und der vom Minister des Innern ernannten Personen. Dazu
kommen noch der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Die Vertreter der Unter-
nehmer und der Arbeiter werden durch Wahl bestimmt.

Der Vorstand der Rcichsrentenkasse wählt einen ständigen Ausschuß zur
Besorgung der laufenden Geschäfte, der auch als Beirat des Ministeriums des
Innern in Versicherungsangelegenheitcn fungiert. Der Vorstand ernennt ferner
die Beamten mit Ausnahme des leitenden und regelt nach Genehmigung des
Ministeriums des Innern die Anstellungsbedingungcn. Das Statut der Rcichs-
rentenkasse wird vom Ministerium des Innern aufgestellt. Aenderungen desselben
beschließt der Gesamtvorstand; sie bedürfen der Genehmigung des Ministeriums
des Innern.
        <pb n="22" />
        ﻿17

Für jedes Land wird eine Landesstelle der Invaliden- und Altcrsrenten-
kasse gebildet, bestehend aus den gewählten Mitgliedern aller Rcntcnkommissioncn
(Landesversammlung). Die Landesstelle hat über grundsätzliche Angelegenheiten
der Heilbehandlung zu beschließen, über die Anlage der Hälfte der verfügbaren
Vermögensbestände zu entscheiden, aber auch die Vorberatung der Tagesordnung,
sowie von etwaigen Anträgen für die Versammlungen des Gesamtvorstandes der
Rentcnkasse durchzuführen und überdies die Wahl der Vertreter der Dienstgeber
und der Versicherten in den Vorstand der Reichsrentenkasse vorzunehmen.

Am Sitze einer jeden politischen Bezirksbehörde ist in der Regel eine
Bezirksstelle zu errichten. Die Unsallversicherungsanstaltcn und die Bczirksstellen
haben in Angelegenheiten der Invaliden- und Altersversicherung den Verkehr
zwischen den Dienstgebern und Versicherten einerseits und der Reichsrentcnkasse
anderseits zu vermitteln. Den Bczirksstellen obliegt insbesondere die Evidenz-
haltung der Versicherten, die Einziehung der Versicherungsbeiträge und die Vor-
bereitung der Rentenanträge sowie die Antragstellung auf Einleitung eines
besonderen Heilverfahrens.

Den Unfallversichcrungsanstalten obliegt die Evidenzhaltung der erworbenen
Anwartschaften, die Besorgung der Kanzlcigeschäfte für die Rcntcnkommissioncn
und Landesstellen, die Anweisung der Renten, die Durchführung eines
besonderen Heilverfahrens.

Zur Beschlußfassung über erhobene Rentenansprüche wird für jedes Land
mindestens eine Rentenkommission bestellt, die in einem Kollegium von drei
Mitgliedern entscheidet. Den Vorsitzenden ernennt die politische Landesbehörde,
die Vertreter der Versicherten und der Dienstgeber werden von den Vorständen
der Bezirksstellen gewählt. Die Entscheidung der Kommission kann nur ein-
stimmig gefaßt werden. Kommt Einstimmigkeit nicht zustande, oder verlangt es
auch nur ein Mitglied der Kommission, dann geht die Entscheidung an den
ständigen Ausschuß der Invaliden- und Altcrsrentenkasse über. Die Anstalt kann
überdies eigene-Organe zu den Verhandlungen der Rentenkommissionen entsenden, über
deren Verlangen die Entscheidung gleichfalls an den ständigen Ausschuß übergeht.

Zentralisation oder Dezentralisation?

Man möchte nach dieser Darstellung glauben, daß hier eine Neu-
organisation, auf dem Prinzip vollständiger Zentralisation basierend, von der
Regierung in Vorschlag gebracht wird. In der Tat gibt dies das Koerbersche
„Programm" als seine Absicht zu. Im Gegensatze dazu leugnet die Regierungs-
vorlage über die Sozialversicherung die Absicht der Zentralisation. Man müsse
unterscheiden — heißt es in der Begründung — zwischen dem Träger der Ver-
sicherung als Vermögenssubjekt und Ausdruck der Riskengemeinschaft und als
Vcrwaltungsorganismus. Die Verwaltungscinheit sei nur soweit begründet, als
zwingende Vermögensinteressen dies erfordern; dabei sei jedoch eine weitgehende
Dezentralisation sehr wohl möglich. Neben versicherungstechnischer Zentralisation
könne eine verwaltungstechnische Dezentralisation einhcrgehcn, wie dies im
Entwürfe in weitgehendem Maße geschehe.

Das Koerbersche „Programm" hat in voller Aufrichtigkeit erklärt, daß nach
seiner Meinung die verschiedene Entwicklung der einzelnen Unfallversicherungs-
anstalten auf einer verschiedenen Anwendung des Gesetzes in den verschiedenen
Teilen des Reiches beruhe, daß eine solche Entwicklung auch für das Gebiet der
Invalidenversicherung zu befürchten sei und hier eine durchgreifende Abhilfe nur
dadurch gebracht werde, daß eine einzige Anstalt zum Träger der Invaliden-
versicherung gemacht werde. Bei den Vorschlägen handle es sich der Regierung

3
        <pb n="23" />
        ﻿• 18

also um eine Zentralisation der Invalidenversicherung in finanzieller und
verwaltungstcchnischer Beziehung.

Ganz anders die Regierungsvorlage über die Sozialversicherung. Sie voll-
zieht in ihrer Begründung einen überraschenden Szenenwechsel, für welchen ich nur
die folgende Erklärung finden kann.

Es gibt nicht wenige parlamentarische Gegner einer zentralisierten Ver-
waltung der Sozialversicherung. Diesen gilt wohl die Ausführung der Regie-
rung, daß lediglich eine Riskengemcinschaft, keineswegs eine Vcrwaltungsgemcin-
schaft von ihr geplant sei. Die Regierung argumentiert so, daß der verbissenste
Autonomist, wenn cs zu seinem Vorteil ausschlägt, sich wohl die gemeinsame
Tragung der Lasten gefallen lassen werde, sobald nur die Gefahr einer von Wien
geleiteten zentralen Verwaltung ausgeschlossen ist.

Wie erhärtet aber die Regierung ihre Behauptung von der dezentralisierten
Verwaltung? Sie verweist darauf, daß die Vorschreibung und Einhebung der
Beiträge durch die Bezirksstellen, die Zuerkcnnung und Auszahlung der Renten
durch die Rentenkommissionen und Unfallversichcrungsanstaltcn geschehen werde.
Die Zentralstelle behalte nur die oberste Leitung, die Ueberwachung der Außen-
organe und die Verwendung eines Teiles der Kapitalsanlage. Sie werde auch
nur einen kleinen Beamtenkörper erfordern. Durch die Landesstellen werde über-
dies den berechtigten Sonderinteresscn der einzelnen Länder Rechnung getragen.

Aber das stramm zentralistische „Programm" hat ja ebenso wie die Re-
gierungsvorlage die Vorschreibung und Einhebung der Beiträge, die Zuerkennung
und Auszahlung der Renten nicht der Rcichsaustalt, sondern den Krankenkassen
(statt der Bezirksstcllen), den Rentenkommissioncn und Unfallversichcrungsanstalten
übertragen. Die Abweichungen zwischen den beiden Entwürfen bestehen daher
lediglich in der Schaffung der Bezirks- und Landesstellcn.

Wo ist da aber ein Uebergang von der zentralisierten zur dezentralisierten
Verwaltung? Beide Gesetzesprojekte streben doch offenbar das gleiche Ziel auf
dem gleichen Wege an. Die Regierungsvorlage ist nur bemüht, allen politischen
Geschmacksrichtungen scheinbar Genüge zu leisten. Es ist also nur ein Spiel mit
Worten, wenn die Regierung den Plan einer Zentralisation leugnet. Die Jnva-
lidenrentcnkasse kann natürlich nicht selbst im ganzen Reiche die Beiträge vor-
schreiben und einhcbcn. Sie muß dies den Bezirksstellen übertragen. Die Be-
schlüsse der Rentenkommissionen bedürfen der Einstimmigkeit, also auch der Zu-
stimmung des ernannten Vorsitzenden, sonst geht die Entscheidung an die Jnva-
lidcnrentenkasse über. Soweit die Rentenkommissionen den Intentionen der
Reichsanstalt nicht entsprechen, kann ihnen die Entscheidung abgenommen werden.
Die Landcsstcllen sind in Wirklichkeit nur ein ziemlich plumpes Lockmittel für
alle, die „auf die berechtigten Sonderinteressen der im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder" schwören.

Wie die Regierung die beabsichtigte Zentralisation begründet.

Wie sucht nun die Regierungsvorlage die Schaffung einer Reichsrentenkasse
und die dadurch geplante Zentralisierung der Alters- und Invalidenversicherung
für ganz Oesterreich zu rechtfertigen? Die Erfahrungen, die man im Deutschen
Reiche mit der Invaliden- und Altersversicherung bisher gemacht hat, weiß die
österreichische Regierung mit apodiktischer Gewißheit auf ein ganz bestimmtes
Moment zurückzuführen. Sic findet die Ursache der nngünstigcn oder günstigen
finanziellen Lage der Anstalten „hauptsächlich" in den Wirkungen der verschiedenen
Altcrsvertcilung bei den verschiedenen Landesvcrsicherungsanstalten mit über-
wiegend ländlichem oder städtischem Charakter.
        <pb n="24" />
        ﻿Auch in Oesterreich beständen aber ähnliche Verschiedenheiten im Alters-
aufbau, die auf das Beitragserfordernis in Landwirtschaft und Industrie einen
maßgebenden Einfluß ausüben müßten. Eine Differenzierung der Beiträge zwischen
Landwirtschaft und Industrie wäre aber durchaus nicht zu rechtfertigen, denn die
Ursache der verschiedenen Altcrsverteilnng liege nahezu ausschließlich in den
Wanderverhältniffen der Bevölkerung. Es sei kaum anzuzweifeln, daß nur die
Abwanderung junger Personen aus den ländlichen Gebieten in die städtischen,
das heißt aus ländlichen Berufen in die industriellen und die Rückkehr älterer
Personen zur Landwirtschaft so wesentliche Verschiebungen der Altersverhältnissc
zur Folge haben, eine Erscheinung, die als „Landflucht" bekannt sei. Daß dieser
ständige Verlust an jüngeren Versicherten, also an wesentlich besseren Risken, die
Versicherung für ländliche Gebiete systematisch ungünstiger gestaltet als für städtische,
sei eine Tatsache, für welche offenbar nicht die Landwirtschaft verantwortlich
gemacht werden könne. Es wäre augenscheinlich ungerecht, wenn man die Land-
wirtschaft auch noch zu höheren Beiträgen dafür heranziehen wollte, daß sie ihre
jüngeren Arbeitskräfte der Industrie zur Verfügung stelle und die älteren wieder
übernehme. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit der Schaffung einer Reichs-
versicherungskasse, die allein einen durch die Wanderbewegung nicht wesentlich
berührten Kreis umfassen könne.

Altersaufbau und Wanderbewegmng.

Wie sieht es nun mit den Beweisen der Regierungsvorlage für ihre apo-
diktischen Behauptungen aus? Statt eines umfassenden Beweises finden wir eine
kleine Tabelle, die überdies so deutlich gegen die Behauptung des Entwurfes
spricht, daß die Beweisführung, kaum begonnen, sofort wieder abgebrochen wird.

Unter 1000 Berufstätigen überhauvt (Selbständige, Unselbständige,  Mithelfer)			
der Länder	gehören d. Land- u. Forstwirtschaft an	stehen im Alter zwischen 51 bis 65 Jahren	sind jährl. Ren- tenfälle zu er- warten
Niederösterreich		191	125	8°5
Böhmen		264	GC	117
Steiermark	- - -	605	180	125
Galizien		714	147	88
			

Beim ersten Schritt stolpert man gleich über die Tatsache, daß das agra-
rische Galizien einen günstigeren Altersaufbau hat, als das industrielle Böhmen
und keinen wesentlich ungünstigeren als Niederösterreich. Dem entspricht es auch,
daß Galizien weniger Rentenfälle erwarten läßt als Böhmen und nicht viel mehr
als Niederösterreich.

Für diese auffallende Erscheinung weiß die Regierungsvorlage keine andere
Erklärung, als daß die Ausnahmsstellung Galiziens offenbar darauf zurückzu-
führen sei, daß hier die Wanderbcwcgung noch nicht so starke Dimensionen an-
genommen hat, wie bei anderen Ländern.

Das erste Versagen des Beweisapparates hindert die Regierungsvorlage
daran, eine Antwort auf die Frage zu suchen, warum das vorwiegend industrielle
Böhmen einen weit ungünstigeren Altersaufbau als das agrarische Galizien auf-
weist und nicht viel weniger Rentenfälle zu erwarten hat als die agrarische
        <pb n="25" />
        ﻿20

Steiermark. Eine genaue Prüfung hätte leicht große Löcher in die Argumen-
tation der Regierungsvorlage und damit auch in ihre Organisationsvorschläge
reißen können.

Die agrarische Steiermark hat nämlich entgegen den Erwartungen der Re-
gierungsvorlage keine Verluste durch die Wanderbewegung erlitten und ist im
Schlnßesfekt — Zu- und Abwanderung gegenübergestellt — ein aktives Land.
Und dennoch auch hier der ungünstige Altersaufbau!

Für Böhmen und Galizien mit einer Einwohnerzahl von zusammen
136 Millionen, demnach der größeren Hälfte der Gesamtbevölkerung Oesterreichs,
muß schon jetzt das strikte Gegenteil von dem behauptet werden, wovon die
Regierungsvorlage ihren Ausgangspunkt nimmt.

Da die Argumentation der Regierung versagt, ist es notwendig, zu prüfen,
ob die Wanderbewegung zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und
Ländern eine solche Stärke und Richtung besitzt, daß eine Zusammenfassung des
ganzen Reiches zu einer Riskengemeinschaft wirklich als ein Ausfluß der einfach-
sten Gerechtigkeit erscheint. Nur wenige Ziffern mögen hier angeführt werden.

Nach der Statistik der Wanderbewegung zwischen den einzelnen Königreichen
und Ländern haben die passiven Länder in den Jahren 1881 bis 1900-
988.000 Personen durch Wegzug verloren, welchem Verluste im gleichen Zeit-
raum ein Gewinn der aktiven Länder in der Höhe von nur 389.000 Personen
gegenübersteht. Der Rest von 599.000 Personen entfällt vorwiegend auf die
Auswanderung nach den überseeischen Gebieten. Der Gesamtverlust der Ab-
wanderungsländer ist somit bloß zum kleinen Teil den aktiven Ländern zugute
gekommen. Nur drei Länder, an erster Stelle Niederösterrcich, daneben Salzburg
und die Steiermark, zeigen einen absolut oder relativ erheblichen Gewinn. Ueber-
dies charakterisieren sich gerade die entscheidenden Industriegebiete Böhmen,
Mähren und Schlesien gegen alle Annahmen der Regierungsvorlage als aus-
gesprochene Abwanderungsländer, gerade so wie das agrarische Galizien. Nur daß
die galizische Auswanderung die Richtung nach Amerika nimmt.

Auch die Geburts- und Heimatsstatistik bringt ähnliche Ergebnisse. Die
Sudetenländer erleiden den größten Verlust durch die Wanderbewegung, selbst
der Wegzug Niederöstcrreichs ist relativ erheblich größer als der, den Galizien
durch den Abfluß in die westösterreichischen Länder erleidet.

Nach der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 wiesen die Karpathen-
länder einen Zuzug von 100.000 fremden Heimatsberechtigtcn auf, dem ein Weg-
zug von 201.000 Personen gegenüberstand. Die Bilanz bringt somit einen Ver-
lust von 101.000 Personen. Die Sudetenländer hatten einen Zufluß von
396.000, einen Abfluß von 1,178.000, somit ein Passivum von 782.000 Per-
sonen. Die Alpenländer mit Ausschluß von Niederösterreich stellen einem Gewinn
von 370.000 einen Verlust von 308.000 Personen gegenüber, woraus ein Ge-
winnsaldo von 78.000 Personen resultiert. In den Karstländern ergibt sich aus
dem Abgänge von 148.000 und dem Zugänge von 127.000 ein Passivum von
21.000 Personen. Für Niederösterrcich setzt sich der Gewinnsaldo von 836.000-
Personen aus dem Zuzug von 935.000 und einem Wegzug von 99.000 Per-
sonen zusammen.

Das Ergebnis ist somit nicht, daß die agrarischen, sondern daß die aus-
gesprochen industriellen Gebiete den stärksten Abfluß nach den anderen Ländern
ausweisen. Ans die Sudetenländer, die 36'1% der österreichischen Gesamt-
bevölkcrung umfassen, entfallen 63°/g der Weggezogenen. Die Karpathen- und
Karstländer haben überhaupt einen geringen Abfluß, insbesondere aber nach den
industriellen Territorien.

Dennoch bleibt die Tatsache der Zunahme der industriellen und des Rück-
ganges der agrarischen Bevölkerung bestehen. Es ist weiter notorisch, daß der
        <pb n="26" />
        ﻿21

Zufluß jüngerer Arbeitskräfte zur Stadt auch bei uns keine KrfiMmU"^UÜssiger
Spekulanten ist. Nur daß die Wanderbcwegung nicht die von der Regierungs-
vorlage über die Sozialversicherung angenommene Richtung, einschlägt. In Wirk-
lichkeit ist die Fluktuation unserer Bevölkerung weit umfangreicher,. als die an-
geführten Zahlen vermuten lassen. Nicht weniger als ; 35-6®/0 der Geburts-
bevölkerung wohnten am 31. Dezember 1900 außerhalb ^ihres Geburtsortes,
während nur 6-1% außerhalb ihres Gcburts landes wctxen. Die Fluktuätion
umfaßte die enorme Masse von 9,139.000 Personen, volflwekchen aber 83%
im Geburtslandc verblieben waren. Bon der Heimatsbevölkerung waren gar
39% außerhalb ihrer Heimatsgemeinde wohnhaft.

Die Wanderbewegung innerhalb der Königreiche und Länder ist somit
vier- bis fünfmal so groß, als der Austausch zwischen den einzelnen Königreichen
und Ländern. Hier sind die starken Wirkungen der Wanderbewegung zu suchen,
mit welchen aber eine Riskcngemeinschaft zwischen der Gesamtheit der im Reichsrate
vertretenen Königreiche und Länder freilich nicht zu begründen ist. Den Charakter-
einer wirklichen Massenerscheinung nimmt die Landflucht nur innerhalb der
einzelnen Königreiche und Länder an.

Schon früher habe ich übrigens gezeigt, daß die verschiedene Altersvertei-
lung in Landwirtschaft und Industrie einen bedrohlichen Charakter überhaupt
nur durch die Einbeziehung der Selbständigen, keineswegs aber durch die Wander-
bewegung annimmt. Es spricht also nichts für die Notwendigkeit einer Rcichs-
vcrsicherungskasse als Gebot der Gerechtigkeit, vielmehr allctz gegen eine Riskcn-
gemcinschaft für die Industrie und Landwirtschaft des ganzen Reiches. Wollte
man mit der Regierung als einzig entscheidendes Moment für die Zahl der
Rentenfällc den Altersaufbau annehmen, dann ist es klar, daß gerade Galizien
mit seinem äußerst günstigen Altersaufbau ein geringeres Erfordernis haben
würde als die industriellen Gebiete Böhmen, Mähren und Schlesien.

Freilich muß ich der Ansicht Ausdruck geben, daß, so belangreich auch die
starke Besetzung der höheren Altersjahrgänge für die Invaliden- und Alters-
versicherung sein mag, doch noch Umstände nachweisbar sind, die ihr an Be-
deutung nicht nachstehen, andere, die ihr dem Gewichte nach nahekommen.

Soll der ungünstige Altersaufbau zu einer erheblichen Zahl von Rcntcn-
ansprüchen führen, so ist das Vorhandensein einer zweiten Bedingung notwendig:
das Vorherrschen einer niedrigen Lebenshaltung und ungünstiger Lohnbezüge.
Nur wo diese beiden Umstände zusammentreffen, wird der Drang nach einer
Invalidenrente ein lebhafter werden. Ich wage sogar die Behauptung, daß das
eine Moment, die Niedrigkeit des Einkommens, für sich allein schon genügt,
um die Zahl der Rentcnwcrber zu steigern. Dagegen kann dort, wo die
ungünstige Altersgruppierung durch giinstige Lebenshaltung kompensiert wird,
«in übermäßiges Verlangen nach der Invalidenrente nicht ausgelöst werden.

Wie groß die Unterschiede in der Lebenshaltung sind, beweist unsere
Unfallstatistik. Wir erfahren aus ihr, daß die agrarische Lohnarbciterschaft
Oesterreichs im Durchschnitt nur die Hülste des Lohneinkommens der industriellen
Proletarier Oesterreichs bezieht. Die Differenzierung steigert sich, wenn wir
einzelne Länder einander gegenüberstellen. Für den Drang nach Invalidenrente
kann es aber nicht bedeutungslos sein, wenn der landwirtschaftliche Arbeiter in
Galizien ein Jahreseinkommen von durchschnittlich K 229 2, in Niederösterreich
von K 685-2 hat. Es muß auch für den Andrang zur Invalidenrente ver-
schieden wirken, wenn der Arbeiter in Maschinen- und Wcrkzcugfabriken Nieder-
österreichs auf ein DurchschniUsjahrescinkommen von K 1230 2, der Textil-
arbeiter in Mähren auf l&lt; 540-8 kommt.

Es darf weiter nicht außer Acht gelassen werden, daß die österreichische
.Regierungsvorlage.ebenso.wie das deutsche Gesetz die Invalidenrenten mit dem
        <pb n="27" />
        ﻿22

steigenden Lohneinkommen relativ abnehmen läßt. In der untersten Lohn-
klasse bewegt sich die Rente je nach der Beitragszeit zwischen 73 und 93 Prozent,
in der höchsten Lohnklasse dagegen zwischen 16 und 27 Prozent des mittleren
Lohneinkommens. Nur der niedrig und niedrigst entlohnte Arbeiter kann dem-
nach, wenn er in den Bezug der Invalidenrente tritt, seine Lebenshaltung
unverändert aufrecht erhalten, während der höher bezahlte Versicherte eine
förmliche Deklassierung erfährt, wenn er in den Genuß der Invalidenrente
gesetzt wird. Aber nicht nur, daß die Rente nicht einmal annähernd den Ersatz
für den Lohnausfall bietet, sie hindert ihn auch, eine seinen Fähigkeiten
entsprechende Beschäftigung	zu	suchen,	falls er	nicht der Rente verlustig

gehen will.

Auch in Oesterreich wird es wohl so kommen, daß für den Wiener
Arbeiter, etwa in einer Maschinenfabrik, bei günstiger Konjunktur selbst nach
30- bis 40jähriger Prämienzahlung die Invalidenrente von maximal X 354
bis X 480 jährlich einen geringeren Anreiz bieten wird, als für den landwirt-
schaftlichen Arbeiter in Galizien mit einer Jahreseinnahme von K 229 die
Invalidenrente von K 156 bis K 168. Diese absolut so niedrige Rente bietet
den Vorteil größerer Stetigkeit	und Sicherheit,	als	das wechselnde Lohn-

einkommen, das von vielerlei Zufällen abhängig ist. Der galizische landwirt-
schaftliche Arbeiter kann sich auch ein Nebeneinkommcn verschaffen, ohne den
Verlust der Rente befürchten zu müssen. Bei der großen Bedeutung der
Familienarbeit und des Naturaleinkommens ist eine Ueberwachung der Rentner,
wie sie bei den städtischen Arbeitern stattfindet, hier gar nicht denkbar.

Ich muß also freilich	negieren, daß	die Zahl	der	voraussichtlichen Renten-
fälle in Galizien so gering	sein	wird,	als dies	die	Regierungsvorlage auf

Grund des Altersaufbaues annehmen mußte. Gerade Galizien wird bei Durchführung
der Riskengemeinschaft mit Rücksicht auf die niedrige Lebenshaltung der
Bevölkerung der Reichsinvalidenkasse gar manche harte Nuß zu knacken geben.

Ein Moment von großer Bedeutung für das Maß der Inanspruchnahme
der Invalidenrente ist auch die Krankenversicherung. Die Entwicklung hat cs
dahin gebracht, daß heute in Deutschland wie in Oesterreich zahlreiche Invalide
durch Wechsel der Krankenkasse jahrelang im Bezug der Krankenunterstützung
bleiben, die viel höher ist als die Invalidenrente. Auch damit erkläre ich den
geringeren Andrang nach Invalidenrente in den Landesversicherungsanstalten
mit vorwiegend industriellem Charakter im Deutschen Reiche. Ich deduziere
daraus auch, daß in Oesterreich die gleiche Erscheinung zutage treten wird,
wenngleich auch die Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter, im
Gegensatze zum bisherigen Zustand, eingeführt werden soll und der Abstand
zwischen der Krankcnunterstützung und der Invalidenrente auf dem Lande weit
geringer sein wird, als in der Stadt.

Ich darf nicht unerwähnt lassen, daß eine teilweise Ausgleichung zu
Ungunsten der städtischen Versicherten durch die Tuberkulose herbeigeführt wird.
Die Tuberkulose besitzt zwei Eigentümlichkeiten: sie ist eine Krankheit der
jüngeren Altersklassen und sie ist eine städtische Krankheit in höherem Maße als
eine ländliche. Sie wird mehr Jnvalidenfälle in der Stadt bewirken als auf
dem Lande, mehr in den jüngeren als in den höheren Alterjahrsgängen.

Eine weitere Ausgleichung der Riskenverschiedenheit zugunsten der höheren
Altcrsjahrgänge tritt durch die Betriebsunfälle ein. Die Erfahrung lehrt, daß
bei den höheren Altersjahrgängen seltener Unfälle eintreten, als bei den
jüngeren. Da die Vorlage über die Sozialversicherung die Invalidenversicherung
mit den Renten für Betriebsunfälle belastet, so gewinnt auch diese Quelle von
Rentenansprüchen erhöhte Bedeutung.
        <pb n="28" />
        ﻿23

Ich glaube schon bisher erwiesen zu haben, daß der Ausgangspunkt der
Regierung und ihre ganze Argumentation unhaltbar sind. Ich bin aber in der
Lage weiter zu gehen und nachzuweisen, welche schweren Gesahren für die Zu-
kunft der ganzen Sozialversicherung eine Reichsrentenkasse in sich birgt.

Das sozialpolitische Milieu.

Wie die Steuergesetzgebung notgedrungen mit der jeweils herrschenden
Steucrmoral, so muß die Arbcitcrversichcrung mit der sozialpolitischen Moral
der Interessenten rechnen. Wendet man diesem Faktor beim organisatorischen
Aufbau der Zwangsversicherung keine genügende Aufmerksamkeit zu, dann müssen
die nachteiligen Folgen früher oder später zu Tage treten.

Von der sozialpolitischen Moral der Unternehmer und der Arbeiter, aber
auch von der Wertung der sozialpolitischen Rechtsgüter durch die Behörden hängt
bei Schaffung und Fortbildung der Sozialversicherung vieles ab. Deshalb muß
die Organisation der Versicherung so eingerichtet werden, daß sic Jndiffcrentismus
und Feindseligkeit bei Unternehmern und Arbeitern möglichst zu überwinden ver-
mag. Darum wird sich der vorsichtige Gesetzgeber die Frage vorlegen müssen,
wer den Kampf gegen diese Faktoren zu führen berufen ist.

Es läßt sich gar nicht in Abrede stellen, daß schon unter der heutigen
Organisation die ungünstige sozialpolitische Moral der Unternehmer wie der Ar-
beiter auf allen Gebieten der Zwangsversicherung Spuren hinterlassen hat. Die
ungünstigen Wirkungen werden jedoch durch den zweckmäßigen Aufbau der Orga-
nisation, insbesondere aber durch die Selbstverwaltung der unmittelbaren Inter-
essenten — der Arbeiter — erheblich gemildert.

Man vergegenwärtige sich nun unter diesem Gesichtswinkel die Wirkungen
der Riskengemeinschaft und die gleichzeitige Trennung der Verwaltung von der
Verantwortung. Insbesondere auf dem Gebiete der Invalidenversicherung ist der
neu zu schaffenden Reichsrentcnkasse die Einnahmen- und Ausgabenwirtschast voll-
ständig aus der Hand genommen. Das geschieht notgedrungen, nachdem ja ein
Reichsinstitut nicht das An- und Abmcldcwescn, die Vorschrcibung und Ein-
ziehung der Prämien, die Zu- und Aberkennung der Renten an eine m Orte
und in einer Hand konzentrieren kann. So ergibt sich denn von selbst der
Grundsatz als maßgebend: Die Entscheidung liegt in anderen Händen als die
Verantwortung.

Wird nun die Rcichsrcntenkassc durch die Gebarung der Bezirksstcllen noch
so sehr geschädigt, so wird sie sich dagegen gar nicht zur Wehr setzen können.
Besitzt sic ja im Vorstand der Bezirksstellen überhaupt keine Vertretung.

Für die Dauer werden sich dem sozialpolitisch ungünstigen Milieu in den
Rentenkommissionen nicht nur die von der Landesregierung ernannten Vorsitzenden,
sondern auch die Vertrauensmänner der Reichsrentcnkasse nicht entziehen können.
Vielfach wird die Anstalt genötigt sein, für ganze Gebiete die Rentenfestsetzung
an sich zu ziehen. Allerdings wird sic dabei auf das Aktenmaterial angewiesen
sein, das aus dem in, Ausnahmszustande befindlichen Territorium stammt. Kommen
noch Sprachschwierigkeitcn hinzu, dann kann es der Anstalt begegnen, daß sie in
ihrer Mitte die Kräfte nicht finden wird, die sich dem landsmannschastlichcn Milieu
völlig entziehen. Die Territorien mit einem besseren sozialpolitischen Milieu
werden nun bald inne werden, daß sie bei ihrer Sparsamkeit nur die Düpierten
sind. Sie werden ihren Widerstand gegen die Mißbräuche aufgeben. Allmählich
wird es als Gebot der Klugheit gelten, möglichst wenig zu zahlen und möglichst
viele Renten ins Land zu ziehen. So werden die rückständigsten Gebiete zuletzt
der Regulator für die sozialpolitische Moral des ganzen Reiches werden.
        <pb n="29" />
        ﻿24

Das wird nicht nur für den Umfang der Rentenzuerkennung, sondern auch
für die Höhe der Verwaltungskosten gelten. Wo gibt es einen zuverlässigen Maß-
stab für die wirklich notwendige Zahl der Angestellten? Jeder, der die Dinge,
in Staat, Land und Gemeinde, aber auch in den Versicherungsinstituten kennt, weiß,
wie zahlreiche Mittel es gibt, um Personalvermehrungen als unausweichlich zu er-
weisen. Auch hier wird also die Trennung der Organe, die die Ausgaben be-
schließen, von jenen, die die Verantwortung zu tragen haben, schlimme
Konsequenzen zeitigen. Der unproduktive Ausgabenetat kann ins Ungemcssene
wachsen. Neben der Zentralisierung wird auch die Ausschaltung der organisierten
Arbeiterschaft von jedem maßgebenden Einfluß in den Vcrsicherungsinstituten
schädigend wirken. Das sozialpolitische Milieu, das so geschaffen wird, muß jede
Art von Mißbrauch zur üppigen Entfaltung bringen.

Wer die bisherige Darstellung unbefangen prüft, wird zugeben müssen, daß
das Ergebnis der Untersuchung der Beweis der Unmöglichkeit einer Reichsrcntcn-
kasse ist. Die Zentralisation, die als Heilmittel und Ausgleich der Risken-
verschiedenheit gedacht ist, muß zum Verderben führen, wenn die Riskengemein-
schaft über engbegrenzte Gebiete von gemeinsamem Charakter hinaus auf das
ganze Reich ausgedehnt wird. Dezentralisation und Selbstverwaltung allein können
jene Elemente und Einrichtungen fördern, die den Beruf haben, die sozialpolitische
Moral zu heben und ihre Verschlechterung auf dem Gebiete der Sozialversicherung zu
verhindern.

Der Rcgicrungsweisheit letzter Schluß.

Neue Argumente bringt die im Oktober 1911 von der Regierung im Ab
geordnetenhause eingebrachte Vorlage über die Sozialversicherung in der Frage der
Zentralisation nicht vor. Sie wiederholt mit anderen Worten die alten bekannten
Behauptungen, allerdings mit weit größerer Vorsicht, nachdem sie durch meine
ziffermäßigc Beweisführung zu dieser Vorsicht gezwungen worden ist. Nur ein
Moment wird stärker als bisher betont, indem daraus hingewiesen wird, daß die
Einführung von Durchschnittsprämien (Prämien, die für alle Altersgruppen gleich
sind) ein Hindernis für die Bildung einer Prämienrcserve bilde.

Die territoriale Trennung nach Ländern und Ländergruppen sei, wie neuer-
lich wiederholt wird, wegen der verschiedenen Alterszusammensetzung, die ihre
Ursache in der Wandcrbewcgung zwischen den im Reichsrate vertretenen König-
reichen und Ländern habe und die verschiedene Beitragssätze zur Folge hätte, un-
möglich. Die vorgeschlagene Austeilung der Rentenlast auf die einzelnen Landcs-
anstalten nach Maßgabe der Einzahlungen wäre nach den in Deutschland ge-
machten Erfahrungen ungenügend, um einer Differenzierung der Beiträge in den
einzelnen Ländern vorzubeugen. Deshalb habe man ja auch in Deutschland zur
teilweisen Riskengemeinschaft (Gcmeinlast und Sonderlast) übergehen müssen.

Man müsse aber an dem Prinzip der Solidarität der gesamten erwerbs-
tätigen Bevölkerung festhalten, die in der Zusammenfassung derselben in einem
einzigen Körper ihren Ausdruck finde, dessen Altersaufbau durch die Fluktuation
möglichst wenig berührt werde.

Wolle man dieses Prinzip der Solidarität zwischen Landwirtschaft und
Industrie nicht gelten lassen, dann müsse man schließlich zu einer berussgenvssen-
schaftlichen Organisation auch innerhalb der Industrie selbst übergehen.

Die Kunst, zu solchen Resultaten zu gelangen, besteht bei der Regierungs-
vorlage lediglich darin, daß dem Verlangen einer gesonderten Betrachtung der
einzelnen Ländcrgcbictc für die selbständig und unselbständig Erwerbstätigen sowie
einer detaillierten Prüfung der Intensität und der Richtung der Wandcrbewegung
auch jetzt wieder nicht Rechnung getragen worden ist. Nur die territoriale Kon-
fundierung und die Zusammenfassung aller sozialen Schichten (Selbständige und
        <pb n="30" />
        ﻿r

25

Unselbständige) ermöglichen cs der Regierungsvorlage, ihre frühere Argumen-
tation notdürftig aufrecht zu erhalten. Eine knappe Beleuchtung noch von einem
anderen Gesichtspunkte muß ich darum neuerlich diesen Ausführungen angedeihen
lassen, wobei ich über die Frage der Prämienreserve und der individuellen
Rescrveanteile mich näher zu äußern keinen Anlaß habe, nachdem ich hierüber das
Notwendige im früheren Abschnitte bereits vorgebracht habe.

Durch Konfundierung der selbständig und unselbständig Erwerbstätigen gibt
die Regierung der ganzen Frage des Altersaufbaues erst ein sehr bösartiges
Gepräge. Man muß deshalb eine reinliche Scheidung vornehmen, wenn ein klares
Urteil überhaupt möglich werden soll. Es wirkt erschreckend, wenn man erfährt,
daß die Industrie auf Kosten der Landwirtschaft sich verjüngt habe.

Man betrachte aber nur die nachfolgende kleine Tabelle, um zu einem
richtigeren Urteil zu gelangen.

Es betrug bei den	; die Zu- (+) resp. Abnahme (—) der über 50 Jahre alten Personen bei der	
	Landwirtschaft	Industrie	
	absolut ! in Prozenten ! absolut in Prozenten	
Selbständigen ......	! ! !  -st 101.000 |	+ 13 6 i + 5.000 j + 19	
Unselbständigen ....	41.000	— 4 1	-f 30.000	+ 8 1	

Die Landwirtschaft zeigt allerdings eine starke Zunahme der älteren Leute,
aber doch nur unter den selbständigen Landwirten, während bei den Arbeitern
ein nicht unerheblicher Rückgang (4 Prozent der Erwerbstätigen) zutage tritt.
Die Industrie hat, im Gegensatze dazu, bei den Unselbständigen eine bedeutende
Steigerung, so daß es gar nicht unwahrscheinlich ist, daß Tausende alter land-
wirtschaftlicher Arbeiter in die Städte und in die Industrie abgeströmt sind.
Jedenfalls kann die Vermehrung der älteren selbständigen Landwirte unmöglich
der Wanderbewegung und dem Rückfluß aus der Industrie zugeschrieben werden.

Ebenso verwirrend wirkt cs, wie schon gesagt, wenn man alle im Reichs-
rate vertretenen Königreiche und Länder zusammenwirft und aus den erlangten
Gesamtdaten Argumente ableitet. Will man beweisen, daß eine Reichsrentenkasse
notwendig ist, daß sie dem Grundsätze der Solidarität und der Gerechtigkeit ent-
spricht, so muß man doch, wenn nicht schon jedes Land gesondert, so doch
wenigstens die natürlichen Ländcrgcbietc getrennt betrachten und deren Alters-
aufbau einander gegenüberstellen.

Ich will in der nachfolgenden Tabelle die Zu- oder Abnahme der Berufs-
tätigen von über 50 Jahren nach Ländergruppen darstellen.

Es betrug von 1890 auf 1900 die Zu- (-st) oder Abnahme (—) tätigen über 50 Jahre				der Berufs-
in den Ländergebieten	Landwirtschaft	Industrie	Landwirtschas	Industrie
	in Tausenden		in Prozenten	
Mederösterreich ....	— 13	+ 21	- 12-3	+ 17-8
Alpenländer		— 9	-st 10	— 2-7	-st 10-1
Sudetenländer ....	st- 11	st- 13	+ 2-2	-st 4-1
Karstgehiet		+ 1	— 4	+ 2-1	;	— 8-i
Karpathen		+ (58		 2	+ 11-9	— 2'5
Alle		-st 58	+ 34	-st 3-3	+ -'-3
        <pb n="31" />
        ﻿26

Es zeigt sich nun, daß Niederösterreich wie die Alpenländer nicht nur keine
Zunahme, sondern einen Rückgang der älteren Personen in der Landwirtschaft und
eine Steigerung derselben in der Industrie aufweisen. Die Sudetenländer haben
eine größere Zunahme der älteren Personen in der Industrie, als in der Land-
wirtschaft. Im Karstgebiet sind überhaupt nur unwesentliche Veränderungen ein-
getreten. Nur in den Karpathenländern findet sich ein erhebliches Anwachsen der
älteren Personen in der Landwirtschaft.

Wie kann man es nun rechtfertigen, daß eine Solidarität zwischen den
Karpathenländern und dem Karstgebiete auf der einen Seite, den Alpenländern
und dem Sudetengebiete auf der anderen Seite gefordert wird? Nach meinen
ausführlichen seinerzeitigen Darlegungen mußte cs selbst für die Regierung klar
sein, daß der starke Abfluß durch die Auswanderung aus Galizien, zum Teil
auch aus den Karstländern gar nicht nach anderen österreichischen Territorien,
sondern nach Amerika seine Richtung genommen hat.

Es sei aber nochmals die Frage gestellt: Ist es denn überhaupt wahr,
daß der Altersaufbau in allen agrarischen Gebieten ungünstiger ist, als in den
industriellen?

Die Personen über 50 Jahre umfassen in Prozenten der Berufstätigen:

in Niedcrösterrcich................................17-9

in den Alpcnländeru...........................\ . 25'8

„	„ Sudetenländern...............................20 0

im Karstgebiete....................................234

in den Karpathenländern............................18-1

Es ergibt sich wieder auf den ersten Blick, daß das agrarische Galizien
neben dem industriellen Niederösterreich den günstigsten Altersaufbau besitzt. Die
Alpenländer und das Karstgebiet sind es allein, wo die Zahl der älteren Leute
relativ sehr groß ist. Eine Mittelstellung nehmen die Sudetenländer ein. Schon
durch diese Ziffern sind die Behauptungen der Regierung als unrichtig erwiesen.

Die Verwirrung kann aber noch weiter beseitigt werden, wenn man nach
Ländergruppen die selbständig von den unselbständig Erwerbstätigen getrennt
betrachtet. Es ergibt sich dann folgendes Bild:

Länder gruppe	Die Berufstätigen über 50 Jahre umfassen im Prozentsätze aller	
	Selbständigen	Unselbständigen
Niederösterreich		351»	12-1
Alpenländer 		45'5	19-1
Sndetenländer		35-3	15-9
Karstgebiet		426	16" 5
Karpathen		324	115

! Reich

31*0

14'4

Man beachte nur, wie gewaltig der relative Anteil der älteren Jahrgänge
durch das Ausscheiden der selbständig Erwerbstätigen sinkt und wie dadurch die
Bedeutung der ganzen Sache an Gewicht sofort verliert. Noch mehr! Galizien
rückt mit seinem Altersaufbau in die erste Reihe. Erst dann folgen die industriellen
        <pb n="32" />
        ﻿27

Länder Niederösterreich, Böhmen, Mähren und Schlesien. Auch das Karstgebiet
nähert sich wesentlich den industriellen Sudetenländern und nur die Alpenländer
zeigen auch dann noch ungünstige Verhältnisse auf. Aber die Spannung zwischen
den einzelnen Ländergebieten wird eine geringere und kann auch durch einfachere
Mittel, als die der Regierung scheinbar zu Gebote stehenden, überwunden werden.

Vor allem sucht die Regierung mit der Ungleichheit der Beitragsätze in
sehr geschickter Weise abschreckend auf die Interessenten zu wirken. Gerade deshalb
spitzt sie ja auf diese Behauptung die ganze Argumentation zu. Jeder Unbe-
fangene wird in der Ungleichheit der Prämien keine Gefahr zu erblicken ver-
mögen, weil ja bereits gegenwärtig die Krankenkassen und die Unsallvcrsicherungs-
anstalten in Oesterreich mit ungleichen Prämien arbeiten, ohne daß dadurch irgend
eine Beeinträchtigung begründeter Interessen bewirkt worden wäre. Es ist auch
gar nicht sicher, daß alle agrarischen Länder gerade am schlechtesten davonkommen
würden. Es ist im Gegenteil sicher, daß wenn die Prämiensätze nach dem
Altersaufbau bestimmt werden, Galizien weit günstiger daran sein wird, als alle
industriellen Gebiete.

Aber selbst angenommen, die Regierung hätte so recht, wie sie in Wirklichkeit
unrecht hat, muß denn zur Vermeidung ungleicher Beitragssätze zum allerradikalsten
Mittel einer Reichsrentenkasse gegriffen werden, die so schwere Gefahren zweifellos
bringen muß? Und muß man zu diesem Zwecke die technischen Schwierigkeiten
in so offensichtlicher Weise übertreiben, daß selbst Unerfahrene diese Uebertreibung
leicht zu erkennen vermögen?

In Deutschland, wo die Landflucht ganz andere Dimensionen besitzt, die
Zahl der Landesvcrsichcrungsanstalten auch verhältnismäßig weit größer ist, als
sie bei uns sein müßte, wurden diese verwaltungstechnischen Schwierigkeiten so
weit überwunden, daß sie kaum mehr den Gegenstand einer ernsten Diskussion bilden.

Bei den Beratungen der Reichsversicherungsordnung standen die Fragen
einer erweiterten Riskengemeinschaft gegenüber allen anderen Erörterungen ebenso
im Hintergrund wie die angeblichen Vcrwaltnngsschwierigkcitcn, die durch die
Fluktuation entstehen. Das ist mohl Beweis genug, daß man dort die Frage
als erledigt ansieht. Gerade in Oesterreich mit seinen großen sprachlichen und
kulturellen Differenzen muß man zu einer Reichsanstalt gelangen, während
Deutschland den einheitlichen Beitrag trotz der Landesanstalten bisher zu erhalten
wußte, indem man die zwei Mittel anwendete: Aufteilung der Renten nach den
Beitragszahlungen auf die einzelnen Landcsanstalten und Schaffung der Gemeinlast
neben der Sonderlast.

IV.	Die BexrrlrssteUen und die Ueemaltnugskosten der

Soziuluersicheimng.

Organisation und Aufgaben der B e zirks stellen.

Das wichtigste Neugebilde von einschneidender Bedeutung ist in der
Regierungsvorlage die Bezirksstclle. Nach den 88 23 fg. ist in der Regel für
den Bezirk einer jeden politischen Bezirksbehörde eine Bezirksstelle als Hilfs-
und Durchführungsorgan der Krankenkassen, der Unfallversicherungsanstaltcn wie
der Jnvalidenrentcnkasse zu errichten. Diesen Bezirksstellen obliegt die Entgegen-
nahme der Meldungen und Anzeigen, die Einreihung der Versicherten in die
Lohnklassen, die Vorschreibung und Einziehung der Versicherungsbeiträge und
deren Abfuhr an die drei Vcrsicherungszweige, die Evidcnzhaltung der Ver-
sicherten, die Vorbereitung der Entscheidungen über Rentenansprüche, die Mit-
wirkung bei Unfallserhebungen, die Erteilung von Auskünften in Angelegen-
        <pb n="33" />
        ﻿-28

heilen der Sozialversicherung. Ucberdies können den Bczirksstellen nach Verein-
barung mit den Krankenkassen deren Kanzleigeschäfte zugewiesen werden.

Die Bezirksstelle wird von einem Vorstände verwaltet, dessen Vorsitzender
vom Chef der politischen Landesbehörde ernannt wird. Die Zusammensetzung des
Vorstandes ist so gedacht, daß je ein Drittel aus gewählten Vertretern der
Dicnstgeber und Unselbständigen, das letzte Drittel aus Personen, die vom Chef
per politischen Landesbehörde berufen werden, besteht.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder ist nach dem Grundsätze der Verhältnis-
mäßigkeit einzurichten (Proportionalwahl). Sie erfolgt aus Grund eingereichter
Wahlvorschlagslisten.

Der leitende Beamte wird von der politischen Landesbehörde ernannt.
Seine Bezüge fallen der Jnvalidenrentenkasse zur Last. Die übrigen Beamten
der Bezirksstelle bestellt der Vorstand auf Grund eines von der politischen
-Landesbehörde genehmigten Voranschlages.

Die Kanzleilokalitäten hat die Gemeinde, in welcher die Bezirksstelle ihren
Sitz hat, beizustellen. Im übrigen werden die Vcrwaltungskostcn gemeinsam von
den beteiligten Krankenkassen, von der Unfallversicherungsanstalt und der
Invaliden- und Altersrentenkasse getragen. Der Aufleilungsschlüsscl wird nach
den vom Minister des Innern zu erlassenden Vorschriften festgesetzt.

Aus der Begründung der Regierungsvorlage geht ganz klar hervor, daß
die Regierung selbst das Gefühl nicht los werden kann, daß die Bezirksstellen
ein recht bedenkliches Experiment darstellen. Die Verfasser des Entwurfes suchen
sich denn auch durch mannigfache Redensarten darüber zu beruhigen. So wird
uns versichert, die Vorlage verbleibe im wesentlichen bei der bisherigen Krankcn-
kassenorganisation. Die Bezirksstellen würden alle die unleugbaren Vorteile
haben, die man den Einheitskassen zuschreibe. Uebrigcns sei man zur Errichtung
der Bezirksstellen genötigt gewesen, weil die organisierte Arbeiterschaft sich nicht
nur gegen die Ernennung des leitenden Beamten durch die Regierung und gegen
die Parität, sondern überhaupt gegen jede Unterordnung und für den über-
wiegenden Einfluß der Arbeiter ans die Gesamtversicherung eingesetzt habe.
Andere Vorschlüge seien auch gar nicht gemacht worden. So habe man denn von
der Mitwirkung der Krankenkassen beim lokalen Dienst Umgang nehmen
müssen.

Ich lasse diese sehr sonderbare Begründung vorerst unerörtcrt und werde
prüfen, wohin die Bczirksstellen vom Standpunkte der Verwaltung, insbesondere
aber einer einfachen und billigen Verwaltung, uns führen müssen.

Die Verwaltungskostcn der Bezirksstellen.

Die Bezirksstellen werden nach meiner Ueberzeugung ein Zentrum zur
Erzeugung von Vcrwaltungskosteu sein, für deren Tragung das Gesetz, wie wir
gesehen haben, die Krankenkassen, Unfallvcrsichcrungsanstaltcn und die Jnvalidcn-
rentenkassc in Aussicht nimnit. Sicherlich ist es eine Uebertreibung, wenn
behauptet wird, die Krankenkassen würden nur in geringem Maße für -die Aus-
bringung der Verwaltungskostcn in Betracht kommen. Unzweifelhaft ist jedoch,
daß die Hauptlast auf die Invaliden- und Altersrcntenkasse fallen wird.

Es ist natürlich bequem und verlockend, wenn die Bezirksstellen des
ganzen Reiches aus einer großen Kasse und noch dazu einer in Wien zu
schöpfen in der Lage sein werden. Wer wird da ein Interesse an Ein-
schränkungen und an Sparsamkeit haben? Bald werden die sparsamen Vor-
stünde herausgefunden haben, daß sic mit ihrer Zurückhaltung ihren Ruf bei der
Beamtenschaft gefährden, das Schicksal der Jnvalidenrentenkasse aber nicht auf-
halten können.
        <pb n="34" />
        ﻿29

Gegenwärtig herrscht in Oesterreich, wenigstens formell, das Prinzip der
Verantwortlichkeit der gewählten Organe der Selbstverwaltung gegenüber Unter-
nehmern und Arbeitern, eine Verantwortung, die nicht wenige Vorstände sehr
ernst nehmen. Jede Steigerung der Vcrwaltungskosten kommt ja in ihrem
Budget zum Ausdruck und zwingt sie entweder zur Beitragserhöhung oder zur
Einschränkung der Leistungen. Bei den Bczirksstellen werden solche Hemmungen
wegfallen. Sie erheben keine eigenen Beiträge, sie sind die Kostgänger eines
Dritten, der die Folgen ihres Wirtschaftcns tragen muß. Heute sind die Ver-
waltungskosten von Land zu Land, zuweilen von Ort zu Ort sehr verschieden.
Die Uebernahme der Kosten durch die Reichsrcntenkasse wird das Verlangen
nach Ausgleichung selbst wohlbegründeter Unterschiede erwecken. Das Ziel
werden naturgemäß die jeweils günstigsten Arbeitsbedingungen sein, mögen die
Lebensbcdingungen noch so stark abweichen.

Der „lokale" Charakter der Bezirks stellen.

Von Belang ist auch der Umstand, daß die Bczirksstellen in Wirklichkeit
keine Lokalorgane sein werden, wenn man etwa von den Großstädten absieht.
Nach der Regierungsvorlage sind	ungefähr 3000 Krankenkassen und	360-

Bezirksstellen	zu	erwarten, also durchschnittlich auf je acht Krankenkassen	eine

Bezirksstelle.	Auf	jede Bczirksstelle	werden durchschnittlich 83 Hektar Flächen-

inhalt und 153 Ortschaften mit 24 Postämtern kommen. Dabei sind sehr be-
deutende Abstände zwischen den einzelnen Ländern. Bezüglich der territorialen
Ausdehnung	ist	die Schwankung	zwischen 43 Hektar in Schlesien	und

149 Hektar in der Bukowina und hinsichtlich der Zahl der Ortschaften zeigt
Schlesien ein Minimum von 58 und Oberösterreich ein Maximum von 385.
Die Zahl der Postämter bewegt sich zwischen durchschnittlich 19 in Böhmen
und 36 in Nicderösterreich. Da kann man wohl schwer von Lokalstellen
sprechen. Die Bczirksstellen werden bis zu mehreren hundert Ortschaften um-
fassen, die vielfach meilenweit von einander entfernt sind.

So wird sich denn der Kontakt zwischen Bezirksstellen und Interessenten
vielfach schwieriger gestalten als heute zwischen den Krankenkassen, Unternehmern
und Arbeitern. Ungünstige Wirkungen werden auch die schlechten postalischen Ver-
hältnisse, die zahlreichen Analphabeten und die verminderte Solvenz der Dienst-
geber haben.

Im einzelnen möchte ich folgendes hervorheben.

Das M e l d e w e s e n.

Es ist von besonderer Tragweite, wenn die Vorlage den Krankenkassen daK
ganze Meldewesen abnehmen will. Man bedenke, daß mit Millionen neuer Ver-
sicherter und Hunderttauscnden neuer Dienstgeber zu rechnen sein wird. Wie bringt da
die Regierung den Mut auf, auf die Erfahrungen von zwei Jahrzehnten, auf die
erworbenen Personal- und Lokalkenntnisse zu verzichten, mit jeder Tradition zu
brechen und das ganze Meldcwesen für mindestens zehn Millionen Personen an
neue Organisationen zu verweisen und in neue, unerfahrene Hände zu
legen? Man soll wieder dort beginnen, wo vor zwanzig Jahren der Ausgangs-
punkt war. Damit wird das wertvolle Kapital, das in den aufgestapelten Er-
fahrungen der Arbeiterversichcrung angesammelt ist, einfach vernichtet. Bei uns ist
ein solches Vorgehen umsoweniger gerechtfertigt, als die Schwierigkeiten um so
viel größere sind als in Deutschland. Schon die nationalen Gegensätze und die
sprachlichen Komplikationen sprechen eher für die Schonung des Bestehenden.
        <pb n="35" />
        ﻿30

Auch die Übertragung der Evidenzführung an die Bezirksstellen wird
schädliche Wirkungen, besonders bei der Krankenversicherung im Gefolge haben.
Bei den Krankenkassen muß die Anspruchsbercchtigung rasch, zuweilen schon
wenige Stunden nach Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung, fest-
gestellt werden können. Spätestens zum Wochenschluß muß der Anspruch sicher-
gestellt sein, weil ja das Krankengeld wochenweise im Nachhinein ausgezahlt wird.
Aerztliche Hilfe, Medikamente und Behelfe, von denen manche recht kostspielig
sind, müssen meist gleich bei Eintritt des Bedarfes gewährt werden. Schaltet
man nun bei Erstattung der Meldungen zwischen Krankenkasse und Dienstgeber
ein Zwischenglied — die Bezirksstelle — ein, so muß dadurch eine Behinderung
und Verzögerung des Geschäftsganges bewirkt werden.

Sollen die Krankenkassen ihre Funktionen rasch und prompt erfüllen, so
müssen sie demnach das Meldewesen unmittelbar in ihrer Hand haben. Viele
Krankenkassen in der Provinz haben das System der Krankenscheine, die vom
Mitglied in der Krankenkasse abgeholt werden und dem Arzte die Berechtigung
für freie Behandlung nachweisen. Wie soll künftig diese Legitimation ausgestellt
werden, wenn die Meldung bei der Bezirksstelle noch unerledigt erliegt und die
direkte Verständigung mit dem Unternehmer aufhört?

Am bedenklichsten wird die Situation bei den Krankenkassen werden, die
nicht am Standorte der Bezirksstelle ihren Sitz haben. Da die Unternehmer nicht
mehr verpflichtet sein sollen, Auskünfte zu erteilen, so wird man sich an die
Bezirksstelle in einem anderen Orte wenden müssen und so wird die Auskunft
auf Umwegen wieder an die Krankenkasse gelangen. Die geniale Vereinfachung
des Geschäftsganges ist hier einleuchtend. Die Krankenkassen in A wenden sich an
die Bezirksstellc in B. Die Bezirksstelle B erhält die schriftliche Auskunft vom
Unternehmer in A, die dann wieder von 6 nach A zurückwandert. Der Kranke,
um dessen Anspruchsbercchtigung es sich handelt, muß warten bis der bureau-
kratische Schimmel auf Umwegen das Ziel erreicht.

Die Evidenzführung.

Wie die Evidenzführung bei den Krankenkassen aussehen soll, darüber
schweigt sich der Entwurf vollkommen aus. Das ist mir ganz erklärlich. Die
Verfasser der Vorlage haben sich über die praktische Gestaltung der Evidenzführung
bei den Krankenkassen überhaupt keine Rechenschaft gegeben. Sie wären sonst darauf
gekommen, daß dieselben Betriebs listen, welche die Bezirksstcllen zum Zwecke der
Beitragsvorschreibung und Beitragseinhebung anlegen, auch die Krankenkasse wird
führen müssen, nicht nur um die Richtigkeit der Beitragsberechnung zu kontrollieren,
sondern vor allem um den Anspruch der Versicherten jeweils feststellen zu können.

Die Geschäftsvereinfachung, welche uns die Regierung durch Errichtung der
Bezirksstellen in Aussicht stellt, bedeutet also in Wirklichkeit gesteigerte Arbeits-
leistung und vermehrten Aufwand. Die Bezirksstellcn bedeuten eine Zentralisation
verknüpft mit einer Verlangsamung und Verteuerung des Betriebes, der seiner
Natur nach eine Behandlung der Agenden durch seine eigenen Organe fordert
und die Betrauung einer anderen Instanz mit ihnen nicht verträgt.

Die Bezirks stellen und ihr Einfluß auf die Geschäfts-
führung der Unfall- und Invalidenversicherung.

Für die Unfall- und Invalidenversicherung bewirkt die Bezirksstelle eine
Dezentralisation der Verwaltung. Hier gerade, bei der langfristigen Versicherung
ist aber eine solche nicht notwendig, weil es sich zumeist um Ansprüche handelt,
die erst in einem späteren Zeitpunkte Erfüllung finden, während bei den Kranken-
        <pb n="36" />
        ﻿31

kaffen augenblicklich erforderliche Massenarbeit vorwiegt. Es wäre demnach die
Zentralisation der Verwaltung bei den Unsallversicherungsanstältcn und bei der
Rentcnkasse angemessen. Eben darum unterbleibt sie. So werden die Unsall-
versicherungsanstalten keine einheitliche Evidenzführung, Beitragsvorschreibung und
Beitragseinhcbung haben, vielmehr werden die Arbeiten aufgeteilt sein auf so
viele Lokalorgane, als im Sprengel der Unfallversicherungsanstalt sich Bezirks-
stellen befinden werden. Die Abhängigkeit der Unfallversicherungsanstaltcn von
den Bezirksstellen wird sich als äußerst gefährlich, ja als ruinös herausstellen.

Auch bei der Invalidenversicherung wird die Dezentralisation der Arbeiten schäd-
liche Folgen zeitigen, insbesondere werden die Verwaltungskosten davon sehr ungünstig
beeinflußt werden. Die Dezentralisation findet hier ihren charakteristischen Aus-
druck in der Tatsache, daß zweierlei Dokumente für die Evidcnzführung vor-
gesehen sind: die Beitragskarten, die bei den Bezirksstellcn und die Bcitrags-
konti, die bei den Unfallversicherungsanstalten geführt werden sollen. Diese
Zerreißung der Evidenzführung wird neben der Verteuerung Unübersichtlichkeit
und häufige Schädigung der Versicherten bewirken.

Auch in Deutschland findet man nicht selten die Einrichtung, daß die
Jnvalidcnkarten durch die Krankenkassen geführt werden. Die Krankenkassen
müssen aber parallel mit den Geschäften der Invalidenversicherung auch ihre
eigenen führen, für die sie die Verantwortung in vollem Maße trifft. Jede
Schädigung der Jnvalidcnversichernngsanstalt durch unrationelle, kostspielige und
weitwendigc Geschäftsführung, durch Ungenauigkcit und Nachlässigkeit würde mit
derselben Wucht auch die eigenen Interessen der Krankenkassen treffen. Die Ein-
richtung hat also in sich selbst eine Sicherhcitsvorkehrung gegen die Gefahren,
welche die Führung fremder Geschäfte leicht herbeiführen kann.

Im vollen Gegensatze dazu haben unsere Bezirksstellen überhaupt keine
eigenen Agenden und keine Verantwortung. Sie tragen nicht die Konsequenzen
ihres Tuns und Lassens, sic überwälzen sie vielmehr auf andere. Sie besitzen
kein Vermögen, das sie gefährden, kein eigenes Eiunahmcnbudget, das durch ihr
Gebaren in Unordnung geraten könnte.

Der Bedarf an Angestellten und deren Kosten.

Ich will von der Erörterung aller anderen den Bezirksstellen zugewiesenen
Agenden Umgang nehmen und nur noch betonen, daß man bei den gesteigerten
Anforderungen, die die Regierung an die Qualifikation der Angestellten der
Bezirksstellcn in Aussicht nimmt, für die Höhe der künftigen Bezüge nicht die
bei der Krankenversicherung üblichen wird berechnen dürfen. Den Verhältnissen
würde man eher Rechnung tragen, wenn man die bei den Unfallversicherungs-
anstalten eingeführten Personalausgaben als Maßstab benützt.

Nach meiner Berechnung entfielen nun bei den territorialen Unfall-
versicherungsanstalten im Jahre 1907 auf einen Angestellten an persönlichen
und sachlichen Verwaltungskosten K 4848. Um keiner Uebertreibung geziehen zu
werden, will ich den Mittelwert zwischen den Ausgaben bei den Krankenkassen
(K 3139) und den Unfallversicherungsanstalten mit rund K 4000 als vor-
aussichtlich auf einen Angestellten bei den Bezirksstellen entfallenden Verwaltungs-
aufwand annehmen.

Auf Grund der Erfahrungen österreichischer und deutscher Krankenkassen
nehme ich das Erfordernis an Angestellten für sämtliche österreichische Bezirks-
stellen mit 9000 an. Die Bezirksstellen allein würden sonach einen Verwaltungs-
aufwand von rund 36 Millionen Kronen ergeben. Dabei muß ich ausdrücklich
hervorheben, daß die Gründungskosten, die voraussichtlich eine beträchtliche Höhe
erreichen werden, hier gar nicht berücksichtigt sind.
        <pb n="37" />
        ﻿32

Meine Ueberzeugung geht also dahin, daß die Bezirksstellen eine ungeheuere
Verteuerung der sozialen Versicherung zur Folge haben werden. Die von der
Regierung gewählte Form der Organisation bedeutet nicht, wie sie meint, eine
Zusammenfassung und Vereinfachung der Agenden, sondern deren Komplikation und
Vervielfachung.

Die Begründung der Regierung.

Gegen diese meine Ausführungen wendet sich die neue Regierungsvorlage
in etwas ausführlicherer Weise.

Ich schalte zuerst das von der Regierung beliebte Argument von der
Analogie mit den Bestimmungen der neuen deutschen Reichsversicherungsordnung
von vornherein aus. Die deutschen Versicherungsämter, die eingeführt werden
sollen, bedeuten wenigstens theoretisch einen großen Fortschritt, indem sie alle
behördlichen Angelegenheiten der Versicherung eigenen Amtsorganen zuweisen und
zu der Entscheidung das Laienelement in weitgehendem Maße heranziehen. Es
ist eine Irreführung, wenn man sich bei der Verteidigung der Bezirksstellen auf
die deutsche Reichsversicherungsordnung bezieht.

Die Notwendigkeit und Ersprießlichkeit der Bezirksstcllen wird nun im
wesentlichen wie folgt begründet.

Man müsse vor allem eine vollständige Evidenz über alle Versicherten im
Bezirke Herstellen. Der Mangel einer Konzentrationsstelle habe bisher die Durch-
führung der Versicherung verhindert. Der Hauptzweck der Einheitskasse werde
durch die Bezirksstclle erfüllt. Eine unbefangene Betrachtung müsse aber auch
erweisen, daß die Befürchtungen über die hohen Verwaltungskosten vollständig
unbegründet sind. Die Bezirksstellen werden den Trägern der Versicherung einen
sehr wesentlichen Teil ihrer Verwaltungsarbeiten abnehmen. Es könne gar nicht
behauptet werden, daß die Besorgung der Geschäfte für die Invaliden- und
Unfallversicherung bei den Bezirksstellen mehr Kosten verursachen werde, als bei
den Krankenkassen. Das Gegenteil sei zu erwarten. Nach der Absicht des
„Programms" hätten die Krankenkassen zwei Gruppen von Agenden zu besorgen
gehabt, zu deren erster das Melde- und Evidenzhaltungswesen sowie die Ein-
ziehung der Beiträge gehören, zu deren zweiter alle Agenden gehören, die mit
der Zuerkennung und der Auszahlung der Unterstützungen verknüpft sind. Diese
beiden Wirkungskreise scheiden sich deutlich von einander. Jede geordnete
Krankenkasse müßte diese in zwei Abteilungen besorgen, die vollständig von
einander getrennt sind, mit einander nichts gemeinsam haben, als vielleicht die
Buchhaltung, das Amtslokal und den leitenden Beamten. Bei der Errichtung
der Bezirksstellen würde nun die eine Abteilung einfach räumlich von der
anderen getrennt, indem sie an die Bezirksstelle übergehe. Daraus können Er-
sparungen erwartet werden, soweit die Invaliden- und Unfallversicherung in
Betracht komme. Bei der Krankenversicherung werde man wohl gewisse Kompli-
kationen in den Kauf nehmen müssen, deren Kosten aber sicherlich überschätzt und
die durch Ersparungen ausgewogen würden. Die Krankenkassen werden ihren bis-
herigen Apparat nicht aufrecht erhalten müssen, da sie auf dem Wege
der Kontrolle die Ausführung der Agenden durch die Bezirksstellen werden über-
wachen können. Die Kontrolle würde durch Bevollmächtigte der Kassen ausgeführt
werden. Uebrigens liege eine Bürgschaft dafür auch schon in der Vertretung der
Krankenkassen im Vorstande der Bezirksstcllen.

Der Geschäftsgang werde sich etwa wie folgt abspielen. Die Krankenkassen
würden regelmäßig Auszüge aus den Kontis der Dienstgebcr erhalten. Es wäre
auch dagegen nichts einzuwenden, darüber hinaus den Krankenkassen Mitteilungen
über die Bcitragsleistungen der einzelnen Versicherten zukommen zu lassen und
zwar mit Hilfe eines Abklatsches von jeder Beitragsvorschreibung. Heute seien bei
        <pb n="38" />
        ﻿33

der überwiegenden Mehrzahl der kleinen Krankenkassen die Agenden der Beitrags-
vorschreibung und -Einhebnng meistens im Argen, infolgedessen auch das Melde-
wesen und die Beitragseinhebnng. Rückstände und Abschreibungen uneinbringlicher
Beiträge zeugen von großen Mängeln. Bei den Bezirksstellen werde der Beitreibe-
dienst in ökonomischerer Weise eingerichtet werden. Die kleinen Krankenkassen
würden dadurch großen Nutzen ziehen. Das An- und Abmeldewesen werde sich
besonders einfach gestalten. Alle Meldungen seien mit einem Coupon versehen,
der ausgefüllt, abgetrennt und allabendlich gesammelt an die betreffende Kranken-
kasse gesendet werde. Die Sammlung der Coupons bilde einen ausreichenden
Kataster der Mitglieder für alle Kasscnzwccke. Unterbleibe die Anmeldung, so werde
die Kasse wie bisher vom Versicherten einen Nachweis seiner Anspruchsbercchtigung
verlangen müssen, oder diesen Anspruch selbst feststellen. Von dem Ergebnisse werde
natürlich die Bczirksstelle zu verständigen sein.

Gegenüber diesen Ausführungen der Regierungsvorlage möchte ich vorerst
folgendes bemerken.

Die wahren Absichten der Regierung.

In dem polemischen Eifer, mit dem das versicherungstcchnische Departement
die Nützlichkeit der Bezirksstellen verteidigt, wird beharrlich vergessen, darüber ein
wenig nachzudenken, nicht nur, warum die Bezirksstellen überhaupt statt der
Krankenkassen mit den Agenden der Lokalstellen betraut werden sollen, sondern
vor allem, weshalb das versicherungstechnische Departement mit so unerschütterlicher
Beharrlichkeit den Bezirksstellen gerade die von der Vorlage ersonnene Organi-
sation geben will und von dieser nicht um Haaresbreite abzuweichen bereit ist.
Da die Herren des Ministeriums des Innern dieser Frage beharrlich ausweichen,
frage ich: Was ist der praktische Zweck, wenn die Bczirksstelle — eine auch nach
den Gutachten der Unsallversichcrungsanstalten ausschließlich bnrcaukratische Ein-
richtung — einen eigenen Vorstand erhält? Und weiter: Wenn dieser Vorstand
die Interessen der Krankenkassen schützen soll, was er meines Erachtens gar nicht
kann, warum muß das Uebergewicht der Unternehmer und der Selbständigen im
Vorstande ein so gewaltiges sein? Warum endlich werden die organisierten Arbeiter
mir Hilfe des Proporzes von der Vertretung in diesem Vorstande so sorgsam aus-
geschaltet?

Die Erklärung ist folgende.

Die erfolgreiche Durchführung der Sozialversicherung hängt, wie ich ein-
gehend nachgewiesen habe, im wesentlichen von dem Maße des Einflusses ab,
welcher den Trägern der sozialpolitischen Moral in den Versichcrungsinstituten
eingeräumt wird. Die Organisation der Versicherung muß so eingerichtet werden, daß
sic Feindseligkeit und Jndifferentismus bei Unternehmern und Arbeitern möglichst
zu überwinden vermag. Deshalb sollte sich der vorsichtige Gesetzgeber die Frage
vorlegen: Wer ist berufen, diesen Kampf gegen Feindseligkeit und Jndifferentismus
zu führen?

Die Behörden haben sich bisher zu einer entsprechenden Wertung jener
Rcchtsgüter nicht durchgerungen, die die bestehende sozialpolitische Gesetzgebung
unter ihren Schutz gestellt hat. Die Unternehmer haben im Durchschnitte nur
eine Art von fiskalischem Interesse an der Sozialversicherung: möglichst wenig
zu zahlen. Dieses Interesse ist am besten bei einer s chlechten Verwaltung der
Versicherungsinstitute, nicht bei einer guten aufgehoben. Nur die führenden Schichten
der Arbeiterschaft haben notgedrungen sozialpolitische Interessen bei der Arbciterver-
sicherung zu vertreten. Wollen sic ihren Beruf zur leitenden Stellung innerhalb
der Arbeiterklasse auch für den Bereich der Sozialversicherung erweisen, dann sind
sie genötigt, alle gesetzlich zulässigen Mittel zur Erzwingung einer rationellen Ver-
waltung anzuwenden.
        <pb n="39" />
        ﻿34

Wenn nun das versicherungstechnische Departement in voller Kenntnis dieser
Zusammenhänge den Unternehmern eine so erdrückende Macht in den Bezirks-
stellen einräumt, so handelt cs sich ihm offenbar darum, den besonders bei der
Unfallversicherung so klar manifestierten Wünschen der Unternehmer Rechnung zu
tragen und die Vcrwaltungsmisere von diesem Gebiete auch auf die Bezirks-
stellen zu übertragen. Niemand kann ja so naiv sein, zu glauben, daß die Ztvci-
drittelmajorität der Unternehmer, der Proporz bei den Wahlen der Versicherten
und die Ernennung des leitenden Beamten durch die politische Behörde geeignet
sind, das Meldewesen, die Einhcbung der Beiträge und die Evidenzführung
günstig zu beeinflussen.

Die erzieherische Arbeit auf dem Gebiete der Versicherung ist auch bis-
her nur dort gelungen, wo die Vertreter der Arbeiterschaft alle vom Gesetz ge-
botenen Mittel rücksichtslos zur Anwendung gebracht haben. Kann jemand glauben,
daß die Unternehmcrvertreter ein erhebliches Maß von Strenge gegen ihre Kol-
legen dulden werden? Auch die Beamten der Bezirksstellen werden nur zu bald-
erkennen, daß rücksichtsloses Vorgehen bei Mängeln und Unterlassungen nicht vor-
wärts bringt. Qualität und Quantität der Vcrwaltungsarbeit, wie der Mel-
dungen und Anzeigen werden die Spuren dieser Erkenntnis zeigen.

In voller Kenntnis dieser Sachlage macht das versicherungstechnische De-
partement in der neuen Vorlage trotzdem eine Unsumme von Versprechungen. Wer
soll all diese Wechsel einlösen, die hier, wie von einem leichtsinnigen Schulden-
macher, auf prompte Arbeit, Leistungsfähigkeit und guten Willen der Bezirksstellen
von den Herren des versicherungstechnischen Departements ausgestellt werden?

Die Regierung über die Höhe der Vcrwaltungskosten.

Schweigt die Regierungsvorlage über die Wirkungen der eigenartigen Or-
ganisation der Bezirksstellen, so spricht sie umsomehr über die Verwaltungskosten,
allerdings immer nur in ganz allgemeinen Redewendungen.

Die Schätzungen der unbequemen Kritiker seien — wie wir erfahren —
gewagt, ohne jede Grundlage, man könne mit Beruhigung sagen, daß die
Schätzungen weit über das tatsächlich zu erwartende Maß hinausgehen. Für de-
taillierte ziffermäßige Berechnungen fehle überhaupt jede Grundlage. Es sei aber
kein Anlaß zur Annahme, daß mit 10 bis 12°/0 der Beiträge das Auslangen
nicht gefunden werden könne.

Woher die Herren im Ministerium des Innern bei Fehlen jeder Basis doch
dazu gelangen, eine Ziffer mit solcher Sicherheit zu nennen, muß einem jeden, der
nicht Fachmann im Versicherungsdcpartement. des Ministeriums des Innern ist,
unerfindlich bleiben. Man kann doch nicht annehmen, daß die Grundlagen für
Schätzungen und Berechnungen den Kritikern fehlen, dem versicherungstechnischen
Departement dagegen zur Verfügung stehen. Wäre letzteres der Fall, so wäre cs doch
Pflicht der Regierung, der Oeffentlichkcit diese Grundlagen nicht vorzuenthalten.

Vorderhand muß ich sagen, daß mit leichterem Sinne ein Problem von
dieser ungeheuren Tragweite noch selten von einer Regierung behandelt worden
ist. Von ernsten Fachmännern verschiedener Parteirichtungen sind die schwersten
Bedenken, unter Anführung sachlicher Argumente, geltend gemacht worden. Das
versicherungstechnische Departement aber, das die unumschränkte Herrschaft über
das gesamte Gebiet der Arbeitervcrsicherung in Oesterreich ausübt, weiß darauf
nichts zu erwidern, als daß die Schätzungen übertrieben, nicht zuverlässig seien
und dann, trotz des Fehlens einer jeden Grundlage, eine beliebige Ziffer als die
wirkliche Höhe der künftigen Verwaltungskostcn hinzustellen.

Mir beweisen die Aenderungen in der neuesten Regierungsvorlage, daß die
Bedenken der Kritiker im Ministerium des Innern recht ängstliche Gefühle aus-
        <pb n="40" />
        ﻿gelöst haben. Nur aus diesem Grunde sucht man mit einigen winzigen Pfläster-
chcn in den Bczirksstcllen das Wirtschaften auf Regimcntsnnkosten zu erschweren.
Vergebliche Mühe! Wenn die Arbeiten zurückbleiben werden, dann wird die
politische Behörde genötigt sein, die von ihr genehmigten Voranschläge über die
Zahl der Beamten zu revidieren. Und wenn die Vorstände der Bczirksstcllen
die unzufriedenen Angestellten an die Regierung verweisen werden, dann bin ich
dessen sicher, daß diese dem Ansturm auch bezüglich der Höhe der Bezüge nicht
standhalten wird. Dennoch scheinen solche Zwirnsfäden dem versicherungstechnischen
Departement geeignet, die Besorgnisse gründlich zu zerstreuen, die bezüglich der
Oekonomie der Bezirksstellen geäußert worden sind! Ich glaube, daß die staat-
liche Bureaukratie die letzte ist, die den Beruf hat, als Wächterin einer sparsamen
Verwaltung aufzutreten.

Wie sich die Regicrungsfachleute die Verwaltungs-
einrichtungen der Krankenkassen vorstellen.

Die Regierungsvorlage weiß noch etwas mehr gegen die Kritiker vorzu-
bringen. Wir erfahren, daß nach dem Koerber'schen „Programm" die Kranken-
kassen zweierlei Agenden streng von einander getrennt zu besorgen gehabt hätten:
die vorbereitenden (Melde-, Evidenz-, Bcitragswcscn) einerseits und die Unter-
stützungsangelegenheiten andererseits. Jede geordnete Krankenkasse, so wird ver-
kündet, müßte diese Agenden in zwei Abteilungen besorgen, die strenge von ein-
ander getrennt sind und fast nichts miteinander gemeinsam haben. Bei der
Errichtung der Bezirksstellen werde es sich nun um nichts anderes handeln, als
daß die eine Abteilung von der andern räumlich getrennt und an die Bezirks-
stelle übertragen werde. Da müsse doch eine Verbilligung der Verwaltung bei
den Krankenkassen eintreten, wenn sie lediglich die zweite Abteilung behalten.

Würde man dies alles nicht in einer Regierungsvorlage gedruckt vor sich
sehen, so würde man nicht glauben, daß es Fachmänner sind. die solche Be-
hauptungen im Ernst ausstellen. Ich muß es aber aussprechcn, daß man diese
Art von Fachwissen nicht ernst nehmen kann. Man müßte sich eigentlich darüber
entsetzen, daß Gegenwart und Zukunft unserer Sozialversicherung von solch pro-
fundem Wissen abhängt. Das Mindeste, was man von der amtlichen Leitung der
Sozialversicherung verlangen kann, ist doch die Kenntnis der tatsächlichen Ver-
hältnisse. Wo in aller Welt hat die Regierung Krankenkassen mit so streng
getrennten oder auch nur trennbaren zwei Abteilungen gefunden? Diese gediegenen
Kenntnisse rühren offenbar von denselben ministeriellen „Fachmännern" her, die
im § 10 des Musterstatuts für die Bczirkskrankenkassen anordneten, daß die Vor-
schreibung und Zahlung der Mitglicdsbciträge im vorhinein zu erfolgen habe.

Auch in Zukunft soll ja nach der Regierungsvorlage die Kassenzersplitterung
keine wesentliche Einschränkung erfahren. Die Miudestzahl der Mitglieder soll
bei den Bczirkskrankenkassen 1000, bei den übrigen Kassenkategorien 200 be-
tragen. Die gegenwärtige Verteilung der Mitglieder auf die Kassen wird hiedurch
keine übermäßige Verschiebung erfahren, insbesondere, wenn selbständige land-
wirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden.

Selbst wenig erfahrene Kenner der Arbcitervcrsicherung wissen nun, daß
man auf 1000 Mitglieder gegenwärtig als Normalmaß einen Angestellten
annimmt. Wir hatten nun im Jahre 1908 nach der amtlichen Statistik
2725 Krankenkassen, das sind über 81 Prozent aller Institute, mit höchstens
1000 Mitgliedern, bei denen also lediglich ein Angestellter in Betracht kommen
kann, den auch das vcrsicherungstechnische Departement nicht in zwei Abteilungen
wird auflösen können. Dazu kommen 547 Krankenkassen mit 1000 bis 5000 Mit-
gliedern und 74 Krankenkassen mit mehr als 5000 Mitgliedern. Die Fachmänner
        <pb n="41" />
        ﻿36

des Ministeriums des Innern mögen sich nun einmal erkundigen, ob man
irgendwo rationcllerweise die strenge Scheidung in zwei Abteilungen geschaffen
hat oder schaffen kann. Den Verkehr mit Aerzten, Apothekern re. erledigt man
natürlich im Nebenamte am besten durch den leitenden Beamten. Die Auszahlung
der Unterstützungen erfolgt an einem, höchstens zwei Tagen in der Woche. Die
Ausfolgung der Behelfe ist überhaupt eine Sache von minimaler Bedeutung.
Wo soll für diese quantitativ belanglosen Agenden eine eigene Abteilung her-
kommen ? Wollte man eine sehr gutmütige Kritik an der Regierungsvorlage üben,
so müßte man sagen, daß in ganz Oesterreich vielleicht zwei bis drei Institute
in Frage kommen, die in Zukunft eine solche Teilung vornehmen könnten. Diese
Zahl wird nicht größer werden, wenn die Zwcrggebilde unter den Krankenkassen
verschwinden.

Die Ausführungen der Regierungsvorlage über die Höhe der Vcrwaltungs-
kosten wie über die Durchführung der Verwaltung in den Bezirksstellen werden
also Wohl bei allen Unbefangenen verblüffend wirken. Man wird sich mit ge-
steigertem Mißtrauen den oberflächlichen, ganz und gar nicht durchdachten
Organisationsvorschlägen des versichcrungstechnischen Departements gegenüberstellen
müssen. Ich selbst muß darauf beharren, daß nach dem gegenwärtigen Organisations-
aufbau die Gefahr droht, daß die Kosten der Verwaltung der Sozialversicherung
bis zu 75 Millionen Kronen, also über ein Viertel aller Beiträge der Invaliden-,
Kranken- und Unfallversicherung verschlingen werden, wie ich dies im Detail in
meinem Buche „Die Sozialversicherung als OrganisationsProblem" nachzuweisen
versucht habe.

V.	Die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung
der Soxialverftcherung.

Warum die Arbeiter von der Verwaltung ausgeschlossen werden

sollen.

Neben der Zentralisation wirkt, wie ich zum Teile schon gezeigt habe,
die Ausschaltung der Arbeiterschaft von jedem maßgebenden Einfluß in den Ver-
sichcrungsinstituten auf die Sozialversicherung schwer schädigend. Diese Ausschaltung
soll nicht nur bei den Bezirksstellcn, den Unfallvcrsichcrungsanstalten und der
Invaliden- und Altcrsrentenkasse, sondern auch bei den Krankenkassen erfolgen.
Die Regierungsvorlage begnügt sich nicht damit, das ganze Meldewesen, die Vor-
schreibung und Einhcbung der Prämien den Krankenkassen abzunehmen. Den zu-
verlässigsten Trägern der Arbciterversicherung, den versicherten Arbeitern, beläßt
man nur scheinbar die Zweidrittelmajorität in den Krankenkassen. In Wirklich-
keit soll der Proporz auch hier durchgreifenden Wandel schaffen und jene Schichten
zur Unterstützung der Unternehmer in den Vorstand bringen, deren sozialpolitische
Moral bisher Alles zu wünschen übrig läßt. Das muß jede Art von Mißbrauch
zur üppigsten Entfaltung bringen.

Indem wir nun auch hier den wirklichen Zusammenhang klarstellen, ent-
hüllen wir den eigentlichen Anlaß des scincrzeitigcn Aufmarsches des versicherungs-
technischcn Departements gegen die Zweidrittclmajorität der Arbeiter in den
Krankenkassen. Den sozialpolitisch aktiven Unternehmcrschichtcn war es darum zu
tun, auf dem Gebiete des Meldcwcscns und der Beitragseinziehung „übermäßige
Strenge", beim Unterstützungswcscn „große Milde" auszuschließen. Man soll den
Bctricbsinhabcrn entgegenkommen, wenn sic die gesetzlichen Vorschriften nicht zu
genau erfüllen. Zur Kompensation soll man alle überschwenglichen sozialpolitischen
Ideen ausschalten und den Versicherten lediglich die Mindestleistungen gewähren.

Es ist klar, daß bei solchen Plänen mit der Gegnerschaft der Arbeiter zu rechnen
ist. Ihren Einfluß gilt cs also vor allem auf ein möglichst geringes Maß zu
        <pb n="42" />
        ﻿37

reduzieren. Nur so kann man jede Gefahr für die gegen die Sozialversicherung
gerichteten Pläne beseitigen. Man ist sogar in der Lage, auf das immerhin un-
angenehme Mittel des Wahlschwindels zu verzichten, mit dessen Hilfe bisher
schwer gefährdete Positionen zu halten möglich war. Es ist dann natürlich gleich-
gültig, ob man das angestrebte Ziel durch die paritätische Vertretung oder auf
anderem Wege erreicht.

Die Vorlage erlegt nun den Arbeitern bei der Invaliden- und Altersver-
sicherung die Hälfte der Prämien auf, in der Krankenversicherung wie bisher zwei
Drittel des Beitrages. Trotzdem hat das versicherungstechnische Departement den
Mut, den Arbeitern in der Alters- und Jnvalidenrentenkasse nur ein Viertel der
Vorstandsmandate, in den Bczirksstellcn ein Drittel zuzubilligen, während in den
Krankenkassen scheinbar wie bisher den Arbeitern zwei Drittel der Stimmen ein-
geräumt werden. Die Unternehmer dagegen erlangen in der Alters- und Jnvalidcn-
rentenkasse die Hälfte der Mandate, in den Bezirksstellen zwei Drittel und in
den Krankenkassen ein Drittel. Ueberall soll daneben der Proporz zu Gunsten der
Unternehmer seine Wirkung ausüben.

An früherer Stelle ist schon gezeigt worden, in welchem Maße der Kom-
petenzbereich der Krankenkassen ausgehöhlt und welche wichtigen Agenden dadurch
der Einflußnahme der Versicherten entzogen werden sollen. Das gesamte Melde-
wesen wie die Beitragseinhebung werden den Bezirksstellen zugewiesen, deren
leitender Beamter von der politischen Landesbehörde ernannt werden wird. Von
Parität ist hier nicht mehr die Rede. An Stelle der Zweidrittelmehrheit der
Arbeiter tritt eine Zweidrittelmehrheit der Unternehmer. Dabei wird es sich gerade
um Gruppen von Bctricbsinhabcrn handeln, denen das Mcldewesen und die
Beitragseinhebung nur das Mittel sein werden, jede geordnete Verwaltung un-
möglich zu machen. Aber selbst die Zweidrittelvertretung der Unternehmer be-
seitigt die Angst vor den organisierten Arbeitern noch nicht vollständig. Um die
Eindrittelvertretung der Arbeiter noch weiter herabzudrücken, soll die Verhältnis-
wahl eingeführt &gt;rerden.

Um ein Zuviel an Sozialpolitik auf dem Gebiete des Unterstützungswesens
zu verhindern, wird das Krankengeld zwangsweise an den wirklichen Lohn ange-
paßt. Jede sozialpolitisch weiter gehende Maßnahme wird dadurch verhindert, daß
die Einführung eines besonderen Unterstützungsfondes für Ausgesteuerte und
Rekonvaleszente, ebenso die Versicherung der Angehörigen, auf Kosten der Arbeiter
allein erfolgen sollen. Beiträge für diese Zwecke sind nur mit Zustimmung der
Unternehmcrvertrcter zulässig. Dem Krankcnkassenvorstande verbleibt von seiner
bisherigen Kompetenz die Bezahlung der vom Arzte angewiesenen Unterstützung,
die Krankenkontrolle, die durch Ausschaltung sozialpolitischer Maßnahmen den
Mitgliedern kaum mundgerecht zu wachen sein wird, und als ganz besondere An-
nehmlichkeit der Kampf mit Aerzten und Apothekern.

Der Proporz und seine Wirkungen.

Die Regierungsvorlage sucht freilich den Anschein zu erwecken, als würden
die um jede ernsthafte Kompetenz gebrachten Krankenkassen der Verwaltung der
Arbeiterschaft überlassen bleiben. Das Gegenteil entspricht der Wahrheit. Die Ver-
hältniswahl wird an vielen Orten eine vollständige Umwälzung in den Kranken-
kassen bewirken. Schon ihre eigene Auffassung hätte die Regierung von der Pro-
pagierung des Proporzes abhalten sollen. Ist cs wahr, daß der politische Kamps
in den Krankenkassen ein Uebel ist, dann ist der Proporz am allerwenigsten ge-
eignet, dieses Uebel zu beseitigen. Gerade mit seiner Hilfe wird der politische
Kampf in die Organe der Verwaltung — Generalversammlung und Vorstand —
hineingetragen werden.
        <pb n="43" />
        ﻿38

Bisher haben die politischen Kämpfe mit dem Abschlüsse der Wahlen ihr
Ende erreicht. Die Vertretung der Versicherten wie der Unternehmer war eine
homogene, schlimmstenfalls sind einander zwei politische Parteien gegenüber ge-
standen. Nach der Konstruktion, die das versicherungstechnische Departement vor-
schlägt, wird jede Bezirksstelle in ihrem Vorstande, jede Krankenkasse in ihrer
Generalversammlung und in ihrem Vorstande einen politischen Mikrokosmus ihres
Bezirkes darstellen. Alle nationalen, sozialen, politischen und selbst religiösen
Richtungen werden hier Geltung erlangen. Wie soll ein Vorstand von solcher
Zusammensetzung das ihm anvertraute Institut sachgemäß verwalten?

Der Zweck des Proporzes ist hier ganz klar. Er soll der organisierten
Arbeiterschaft die Eindrittelvertretung in den Bezirksstellen, die Zweidrittelver-
tretung in den Krankenkassen entreißen und die Mandate zum Teil solchen
Gruppen zuwenden, die als Gegner der organisierten Arbeiter den Unternehmern
eine Gewähr für ein Zusammengehen bieten. In den Bezirken, in welchen die
agrarische Flut die Industrie aus der Verwaltung wegschwemmt, wird dies
bewirken, daß in den Bezirksstellen die Träger der sozialpolitischen Moral um
jeden Einfluß gebracht werden.

Das Gehässige dabei ist, daß die Arbeiter trotzdem zur Zahlung von Zwei-
dritteln der Beiträge verhalten werden. Die Unternehmer werden also wie bisher ein
Drittel der Prämien aufbringen, sie haben aber die Aussicht, mit Hilfe des Proporzes
die Majorität oder mindestens Parität in den Krankenkassen zu erlangen und die
ihnen genehme sozialpolitische Richtung durchzusetzen. Im „Programm" war noch die
Parität der Vertretung neben der Parität der Beitragsleistung in Aussicht genommen.

Die Auslieferung der Sozialversicherung an die
Unternehmer.

Noch herausfordernder sind die Vorschläge für die Wahlen bei den Bezirks-
stellen. Hier soll den Betriebsinhabern neben der gesicherten Zweidrittelmajorität
auch noch die Erringung von Mandaten in den Arbeiterkurien ermöglicht werden.
Nichts anderes bedeutet ja hier die Verhältniswahl. In vielen Bezirksstellen kann
^es auf diesem Wege gelingen, die Arbeiter vollständig mundtot zu machen.

Aber nicht einmal diese Maßnahmen genügen dem Eifer des Departements
für Arbeitervcrsicherung. Die einmal Totgeschlagenen müssen immer wieder und
nach stets neuen Methoden totgemacht werden.

Bei den Genossenschafts-Krankenkassen tobt sich der Groll am leidenschaft-
lichsten aus. Das Statut der Krankenkasse soll nicht von der Generalversammlung,
sondern von der Genossenschaft im Einvernehmen mit der Gehilfen -
Versammlung aufgestellt werden. Kommt das Einvernehmen nicht zustande,
dann wird wohl die Aufsichtsbehörde entscheiden, deren Pflicht cs doch ist, den
„kleinen Mann" auch bei solchen Gelegenheiten zu „retten". Die Dienstpragmatik
für die Angestellten bedarf neben der behördlichen Genehmigung auch der Zu-
stimmung der Genossenschaft.

Kann es sich bei diesem Kampfe der Regierung gegen den Einfluß der
Arbeiter um sachliche Motive handeln? Wer unsere Verhältnisse kennt, weiß, daß
die Handwerksmeister es nicht verwinden können, wegen unterlassener An- und
Abmeldungen bestraft, wegen Veruntreuung von Beiträgen verfolgt zu werden
und zu dulden, daß die Gehilfen zur Erlangung erhöhten Krankengeldes die Bei-
träge erhöhen. Das soll künftig verhindert werden und deshalb die vollständige
Auslieferung der Genossenschafts-Krankenkassen an die Meister, die Beseitigung
des Einflusses der Arbeiter ohne Herabsetzung ihrer Bcitragsleistung. Da ist
Parität gar nicht notwendig, die ja die schlimme Wirkung einer Prämiencrhöhung
für die Unternehmer nach sich ziehen müßte.
        <pb n="44" />
        ﻿Das Koerber'sche „Programm" hat einen Feldzug gegen die Politik in den
Krankenkassen mit einem großen Aufwand an Pathos und Schlagworten unter-
nommen. Es suchte Abhilfe durch die Parität bei der Vertretung und Be-
stellung der leitenden Beamten durch die Regierung. Diese Mittel sind jetzt
aufgegeben. Das blinde Zuschlagen hat aufgehört. Jetzt verfolgen die Maßnahmen
den einen Zweck: den Einfluß den Unternehmern zuzuwenden und trotzdem
die Hauptlast den Arbeitern aufzubürden. Anstatt zur Parität zu greifen, ist cs
weit einfacher, Bezirksstellen zu errichten, diese den Betriebsinhabcrn auszuliefern
und in den Krankenkassen durch den Proporz die Verhältnisse so zu beeinflussen,
daß künftig die Zustände in den Unsallversicherungsanstalten das Vorbild für die
Verwaltung in den Krankenkassen bilden.

Merkt aber die arbeitende Bevölkerung erst, daß die reformierte Sozial-
versicherung eines jeden sozialpolitischen Inhaltes bar ist, so wird kein Mittel
unversucht bleiben, um in den Besitz der Unterstützungen und Renten zu gelangen.
Die Hemmungen, die in der maßgebenden Teilnahme der Arbeiterschaft an der
Verwaltung und in der Verwirklichung sozialpolitischer Einrichtungen heute vor-
handen sind, werden dann wegfallen. Die Sozialversicherung wird nicht Beiträge
genug aufbringen, um neben der kostspieligen Verwaltung die andrängenden
Unterstützungsansprüche zu befriedigen.

VI.	Die Uerschlechterimg der 1liifttlli»erllchrruiig.

Die Defizitwirtschaft und ihre Ursachen.

Seit langem steht die österreichische Unfallversicherung vor der Notwendigkeit
einer Sanierung. Das versicherungstechnische Defizit beträgt nahe an 80 Mil-
lionen Kronen. Was sind die entscheidenden Ursachen der Defizitwirt-
schaft und wie sucht die Regierungsvorlage hier Abhilfe zu bringen und die An-
sprüche der Arbeiter zu sichern?

Eines der wichtigsten Momente für die ungünstige Position der Unfall-
versicherungsanstalten ist der schlechte Stand der Unfallverhütung. Es ist bekannt,
daß die Unternehmer nur unter dem größten Drucke veranlaßt werden können,
für die körperliche Sicherheit der Arbeiter Sorge zu tragen. Die österreichische
Bureaukratie hat es durch ein Vicrteljahrhundert zu verhindern gewußt,
daß der § 74 der Gewerbeordnung, der die Möglichkeit zur Erlassung von Un-
sallverhütungsvorschriften bot, zur praktischen Anwendung kommt. Jetzt nach
25 Jahren entdeckt unsere Bureaukratie, daß dieser Paragraph erst einer gründ-
lichen Aenderung bedarf, wenn er eine wirksame Handhabe zum Schutze des
Lebens und der Gesundheit der Arbeiter bieten soll. Gelingt die Novellierung,
wie viele Jahre werden dann mit Erhebungen und Untersuchungen, mit Samm-
lung von statistischem Material verstreichen? Es ist ja bekannt, daß unsere Bureau-
kratie in Sachen des Arbeiterschutzes von ungeheurer Gründlichkeit ist.

Der gleiche Geist herrscht bei den Unfallversicherungsanstalten. Die erste
Sorge ist hier, Konflikte mit den Industriellen zu vermeiden. Deshalb geschieht
auch von dieser Seite auf dem Gebiete der Unfallverhütung nichts. Die Unfälle
steigen unterdessen ununterbrochen.

Es entfielen auf 10.000 Vollarbeiter
in den Jahren	Unfallsanzcigcn	entschädigte Unfälle

134-7

175-0

186-9

448-4

630-4

681-7

1895

1905

1908

Nächst dem Mangel an Unfallverhütungseinrichtungen gilt als wichtige Ur-
sache der Defizitwirtschaft die Hinterziehung von Beiträgen, das Verschweigen von
        <pb n="45" />
        ﻿40

Arbeitern und Löhnen. Gerade bei der Unfallversicherung ist das sozialpolitische
Terrain ein überaus ungünstiges. Einzelne Anstalten haben nachgewiesen, daß
ganze Bauten verschwiegen und der Versicherung entzogen wurden, daß Millionen
Kronen an Barlöhnen und Naturalbezügen zu wenig angegeben wurden, daß die
Uneinbringlichkeit der Prämien durch Vorschieben insolventer Personen erzielt
worden ist.

Manche Anstalt hat es anfangs versucht, mit Hilfe des Strafgerichtes Re-
medur zu schaffen. In der Tat erklärte die Generalprokuratur, daß Beitragshinter-
ziehungen als Betrug zu qualifizieren seien. Das Ministerium des Innern
legte aber dem Eifer der Anstalten Zügel an. Es wurde empfohlen, derlei
Anzeigen nur nach, sorgfältiger Prüfung zu erstatten. Sie sind dann meist
unterblieben.

Ein bescheidener Anteil an der ungünstigen Situation der Unfallver-
sicherungsanstalten muß den hohen, unausgesetzt steigenden Verwaltungskosten zu-
geschrieben werden. Bei manchen großen Anstalten ist in vielen Richtungen
nichts weniger als sparsam gebart worden, zuweilen ist die Verwaltung eine
luxuriöse.

Gegenüber diesen allgemein als Ursachen der Defizitwirtschaft anerkannten
Momenten sucht die Regierung die Verschicdenartigkeit bei der Handhabung des
Unsallversicherungsgesetzes, insbesondere bei der Rentenzuerkennung, in den Vorder-
grund zu rücken. Das will nichts anderes besagen, als daß die Defizitanstalten
zu viele und zu hohe Renten gewährt haben und daß durch größere Strenge
günstigere finanzielle Resultate zu erzielen gewesen wären und Wohl auch in Zu-
kunft auf diesem Wege anzustreben seien. An der Hand des amtlichen Materiales
läßt sich aber nachweisen, daß die Defizitanstalten sich keineswegs von humanen
Intentionen haben leiten lassen. Am allerwenigsten kann dies der Wiener An-
stalt nachgesagt werden.

Belangreicher für die finanziellen Ergebnisse ist das, was man als die
Auslese der ungünstigen Risken bei Bestimmung der Versicherungspflicht bezeichnet
hat. Gesetzgebung und Verwaltung waren um die Wette bemüht, gerade die von
den größten Gefahren bedrohten Betriebsgruppen und Bctriebsteile allein der
Unfallversicherung zu unterwerfen, die günstigen Risken dagegen von ihr auszu-
schließen. Bald geschah dies zur Schonung der schwachen Schultern der Groß-
grundbesitzer und Großbauern, bald zur Rettung des kleinen Mannes, auch wenn
er ein wohlsituierter Fabrikant war, dann wieder wegen der Schwierigkeiten, ab-
weichende Verhältnisse in der Gesetzgebung zu berücksichtigen.

So sind bei der Landwirtschaft nur die maschinellen Betriebe versicherungs-
pflichtig, woraus ein erhebliches Defizit erwachsen ist. Bei den baulichen Hilfs-
gewcrbcn unterliegen die Arbeiter nur dann der Bersichcrungspflicht, wenn sie
einen Unfall am Ban erleiden, nicht aber für die Ereignisse in den Werkstätten
und auf den Werkplätzen. Große Betriebe werden nicht als Fabriken erklärt,
wenn der Unternehmer den Meistertitel führt und Lehrlinge hält. Hier ist auch
die Möglichkeit zu Hinterziehungen geboten.

Die Sanierungsvorschläge der Regierung.

Was nun die Erlassung von Unfallverhütungsvorschristen betrifft, so wird
ein solches Recht den Anstalten auch in der Zukunft nicht eingeräumt, im Gegen-
satze zu Deutschland, wo die Berufsgenosscnschaften durch solche Vorschriften
manchenorts nützlich gewirkt haben. Dieses Verhalten der Regierungsvorlage ist
ganz unverständlich. Offenbar soll dadurch den Wünschen der Direktoren Rech-
nung getragen werden, die mit den Unternehmern in keinerlei Konflikt zu kommen
bestrebt sind.
        <pb n="46" />
        ﻿41

Eine Erschwerung der Beitragshinterziehungen erwartet die Regierung vom
Uebcrgang aus der Kollektiv- zur Individualversicherung. Bisher haben die
Unternehmer nicht die einzelnen Vcrsicherungspflichtigcn anzumelden, sondern
lediglich die Summe der für die Unfallversicherung maßgebenden Löhne der
Anstalt bekannt zu geben und auf Grund derselben die Höhe des Versicherungs-
beitrages zu berechnen. Künftig soll die Unfallversicherung den gleichen indi-
viduellen Charakter annehmen wie die Kranken- und Invalidenversicherung.

Ich befürchte, daß der ganze Vorzug der Unfallversicherung, ein einfaches
Mcldcwesen, eine ebenso einfache Prämienberechnung und -Abführung zu haben,
und deshalb wenig bureankratische Anforderungen an die Unternehmer zu stellen,
mit der Individualisierung unwiederbringlich verloren geht, ohne daß die er-
warteten Vorteile zutage treten werden. Dagegen werden zweifellos die Vcr-
waltungskostcn mit Beseitigung der Kollektivversichcrung eine sprunghafte Steige-
rung erfahren.

Die Regierung lehnt es ab, den Kreis der Versicherten zu erweitern. Mit
Ausnahme der Bergarbeiter kommt keine neue Arbeiterschichte in den Bereich der
Unfallversicherung. Für die Landwirtschaft bleibt cs bei der Versicherung der
Maschincnarbeiter, während beim Baugewerbe nur zum Teil die Auslese der
ungünstigen Risken beseitigt werden soll. Die Mittelindustrie soll weiterhin die
Privilegien des „kleinen Mannes" genießen und der Unfallversicherung auch dann
nicht unterliegen, wenn es sich in Wirklichkeit um fabriksmäßige Betriebe handelt.

An eine Verhinderung künftiger Defizite kann also, wenn die Regierungs-
vorschläge Annahme finden, gar nicht gedacht werden. Die Sanierung der bis-
herigen Ausfälle ist ohne wesentliche Beitragserhöhung nicht möglich. Die
Regierung selbst gibt zu, daß die Bcitragstarifc zu niedrig gewesen sind und
deshalb zur vollen Bedeckung der Verpflichtungen nicht ausgereicht haben. Mau
müßte deshalb erwarten, daß die Sanierung der Anstalten auf Kosten der
Bctriebsinhabcr in Vorschlag gebracht wird. Diese Erwartung bleibt unerfüllt,
das Gebot der Gerechtigkeit verbietet es, wie uns versichert wird, die Betriebs-
inhabcr zur Deckung des Defizitcs heranzuziehen. Da auch der Staat Mittel
nicht zur Verfügung stellen will, so führt die „Gerechtigkeit" dazu, die Wirkungen
des Defizits den Arbeitern aufzubürden.

Die Be.itragskontingentierung.

Die erste Sorge der Regierung ist cs überhaupt nicht, mehr Einnahmen
zu erzielen und diese zur Beseitigung des Abganges zu verwenden. Das Dring-
lichste ist der Regierungsvorlage, die Industrie vor „Ncberlastung" zu schützen.
So finden wir denn statt der Beitragserhöhung den Vorschlag auf Kontingentie-
rung der Beiträge. Das heißt: Nach der Vorlage soll bei unveränderter Lohn-
summe für alle Zeiten die Gesamtleistung der Unternehmer an die Unfall-
versicherungsanstalten unverändert bleiben.

Man muß nun ermessen, was cs sozialpolitisch und technisch bedeutet, für
die Industrie eines ganzen Landes dauernd und unabänderlich die für die
Unfallversicherung erforderliche Prämicusummc festzulegen, oder um genau zu sein,
sie ausschließlich von der Lohnsumme abhängig zu machen. Wer vermag denn
auch nur für die nächste Zukunft den Entwicklungsgang unserer Industrie vorhcr-
zusagen? Betrachtet man die Wirkungen der verschärften Löhnungsmethoden
(Prämiensystem) auf die Betriebssicherheit, erwägt man die unausgesetzt steigende
Arbeitsintensität, der ein Gegengewicht durch verkürzte Arbeitszeit und strenge
Aufsicht fehlt, so wird man der Ansicht zuneigen, daß für die Zukunft weit eher
eine Verschlechterung als eine Verbesserung der Zustände zu erwarten ist. Die
Entwicklung seit dem Jahre 1890 bestätigt diese Annahme in vollem Maße.
        <pb n="47" />
        ﻿Wie nun, wenn die Zahl der Betriebsunfälle eine relativ wesentliche Steigerung
erfährt, das heißt, wenn bei unveränderter Arbeiterzahl und Lohnsumme viel
mehr oder auch viel schwerere Unfälle sich ereignen sollten? Wie soll dann das
höhere Erfordernis aufgebracht werden, wenn die Kontingentierung den Weg zum
höheren Beitragstarif bei unveränderter Lohnsumme versperrt?

Noch ein zweites Moment muß hervorgehoben werden. Gesteigerte
Einnahmen aus der Individualversicherung und b e g r e n z t e Prämieneinnahmcn
aus der Kontingentierung widersprechen einander auf das Schärfste. Mit anderen
Worten: Die Kontingentierung hat zur Folge, daß der Uebcrgang zur Indi-
vidualversicherung überhaupt keine Sanierungsmaßregel ist. Der etwaige Ertrag
dieser Reform wird lediglich einem Teil der Unternehmer, nicht aber den Unfall-
versicherungsanstalten zugute kommen.

Sanierung auf Kosten der A rb ei te rkr üpp e l.

Mit den beiden Maßnahmen der Kontingentierung und Individualversicherung
ist die ganze Herrlichkeit der finanziellen Sanierung erschöpft. Das bisherige Defizit
soll im äußersten Notfälle durch Zusatzbeiträge gemildert werden. In Wirklichkeit kehrt
sich aber die Regierung bei ihrer Bekämpfung des Defizites gegen die Arbeiterkrüppel.

Die Heilverfahrensrente, die bisher 60°/,, des wirklichen Arbeitsverdienstes
bis zum Maximum von K 2400 betragen hat und die unter Umständen höher
war, als das Krankengeld, soll künftig die Mindestunterstützung nicht über-
schreiten. Das Feststellungsverfahren für die Dauerrenten soll erst nach Ab-
schluß des Heilverfahrens durchgeführt werden ; wer einige Erfahrung besitzt, weiß,
wie schwierig sich nach längerer Zeit die Beweisaufnahme gestaltet und daß der
Schaden daraus lediglich die Krüppel treffen wird.

Besonders energisch wird in der Regierungsvorlage der Kampf gegen die
kleinen Renten geführt. Beträgt die Verminderung der Erwerbsfähigkeit eines
Verletzten nicht mehr als ein Sechstel, so soll die Anstalt berechtigt sein, den
Verletzten abzufertigen. Die Abfertigung darf nicht weniger als die Hälfte und
nicht mehr als den ganzen Jahresbetrag der Vollrcnte betragen!
Für die Verletzten, welchen Alters- oder Invalidenrente zuerkannt ist, ruht der
Anspruch an die Unfallvcrsicherungsanstalt soweit, als die beiden Renten zu-
sammen die Vollrente übersteigen.

In den beiden letzten Bestimmungen handelt es sich um eine schwere
Rechtsbeugung. Auch die kleinen Rentner erhalten die Unfallsrente nur als
Ersatz für den Anspruch aus dem zugefügten Schaden; eine Entziehung dieser
kleinen Renten ist also ein Ausnahmsgcsetz gegen die Arbeiterkrüppel. Die In-
validenrente gebührt den Versicherten auf Grund der gezahlten Prämien; auch
hier ist die Reduzierung der Unfallrentc eine gehässige Maßregel, die als eine
Verletzung wohlerworbener Ansprüche empfunden werden muß.

Zusammenfassend erklärt über diese Vorschläge die Regierung selbst, das
Defizit würde wohl noch wachsen, wenn nicht vorauszusetzen wäre, daß die Ver-
besserungen im Unfallversicherungswcsen und die Entlastung der Unfallvcrsicherungs-
anstalten, die das Gesetz vorsieht, eine Minderung im weiteren Anwachsen der
Defizite zur Folge haben werden. Hier haben wir das offene Eingeständnis: Das
Defizit soll nicht von den Unternehmern, den allein Schuldtragenden, gedeckt
werden, sondern von den Arbeitern!

Die neue Organisation der Unfallversicherung.

Bei dieser Sachlage ist die Art, wie die Regierung die Unfallversicherung
organisiert, von um so größerer Tragweite. Die natürliche Neigung der Unter-
nehmer geht gerade bei der Unfallversicherung stets dahin, möglichst geringe sozial-
        <pb n="48" />
        ﻿43

Politische Lasten auf sich zu nehmen. Macht man nun die Höhe der Beitragssätze
von den Beschlüssen der Betriebsinhaber oder ihrer Vertreter abhängig, dann läßt
sich voraussagen, daß sie jeder Erhöhung der Prämien ihre Zustimmung syste-
matisch versagen werden. Nicht weniger gewiß ist cs, daß eine Unternehmer-
majorität im Vorstande der Unfallverhütung keinerlei Sympathie entgegenbringen
wird. Selbst Beitragshinterziehungcn fanden bisher eine milde Beurteilung. Die
Anstaltsbureankratie wird sich aber notgedrungen, um ihre eigenen Interessen nicht
zu gefährden, der Vorstandsmajorität anpassen.

Der Vorstand der territorialen Unfallversichernngsanstalten besteht gegen-
wärtig zu je einem Drittel aus gewählten Vertretern der Unternehmer und der
Arbeiter und den von der Negierung ernannten Mitgliedern. Da die Regierung
bei den Ernennungen sich seit langer Zeit von politischen Motiven leiten läßt,
besteht gegenwärtig eine geschlossene Majorität der Unternehmer in den Vorständen.
Hier wäre eine durchgreifende Reform notwendig. Die Vorlage schlägt aber den
Weg der Verschlechterung und nicht der Verbesserung ein, da der Vorstand künftig
zu zwei Dritteln aus Unternehmern und zu einem Drittel aus Versicherten bestehen
soll. Der Obmann ist aus den Reihen der Unternehmer, der Obmannstellvertreter
aus den der Versicherten zu wählen. Nur in Angelegenheiten der Unfallverhütung
und -Entschädigung soll der Vorstand in einer Zusammensetzung von gleich vielen
stimmberechtigten Vertretern der Betriebsinhaber und Versicherten entscheiden.

Die Zweidrittelmajorität der Bctriebsinhaber wird nun sicherlich dazu be-
nützt werden, den Unternehmern jede Unbequemlichkeit aus dem Wege zu räumen,
wo es sich um Ersatzansprüche aus Betriebsunfällen, um Einhaltung des Lohn-
listenzwanges, um die Meldevorschriftcn, um strafweise Prämicnzuschlägc bei Nicht-
beachtung der Unfallverhütungsvorschriften rc. handelt. Vor allem wird es noch
weniger als bisher gelingen, den Beitragstarif so zu gestalten, daß künftig Aus-
fälle vermieden werden. Alles Streben wird dagegen darauf gerichtet sein, an den
Renten zu sparen und die Prämicnsätze hcrabzudrücken.

Diesem Sparsystcm wird die Parität der Versicherten und der Unternehmer
in Angelegenheit der Unfallentschädigung kein Hindernis bereiten. Die Parität ist
in Wirklichkeit nur eine scheinbare. Vor allem kann nach der Regierungsvorlage
das Ministerium des Innern Vorschriften erlassen, die für die hauptsächlichsten
Verlctzungsfolgcn das Maß der Entschädigung und die Festsetzung von Maximal-
und Minimalsätzcn näher bezeichnen. Das heißt: Die Direktoren der Anstalten
werden dem Ministerium des Innern jene ihnen erwünschten Aenderungen der
Schiedsgcrichtspraxis zur Kenntnis bringen, durch welche erhebliche Ersparnisse
erzielt werden können.

Die Einflußsphäre des Vorstandes wird also gerade in jenen Angelegen-
heiten eine Einschränkung erfahren, in welchen die Arbeitervcrtreter die Hälfte der
Stimmen erhalten sollen.

Noch weiter geht in dieser Richtung die Bestimmung, daß die Beschluß-
fassung über die Unfallentschädignngcn dreigliedrigen Ausschüssen obliegt, die aus
einem Unternehmer, einem Versicherten und einem Anstaltsbeamten bestehen sollen.
Der Zweck ist auch hier offenkundig die Lahmlegung der Vertreter der Versicherten
und die Ausschaltung der Parität.

Die Einflußnahme der Versicherten wird aber noch mehr dadurch einge-
schränkt werden, daß die Anstellung und Entlassung, die Vorrückung und Be-
soldung der Beamten ausschließlich von der Zweidrittelmajorität der Unternehmer
abhängig sein wird. Man mag sich vorstellen, wie groß der Eifer der Angestellten
sein wird, an allem Anderen zu sparen, um nur ja den Wünschen nach Beitrags-
Herabsetzung gerecht zu werden. Die Organisationsvorschläge der Regierung tun
demnach ein Uebriges, um allen Gedanken und Handlungen der Unsallvcrsichcrungs-
anstalten künftig nur die eine Richtung zu geben: Sparen ans Kosten der Arbeiter!
        <pb n="49" />
        ﻿44

Ein gleiches Ziel verfolgen auf ähnlichen Wegen die Vorschläge der Re-
gierungsvorlage über die Bcrufsgenoffenschaften der Eisenbahnen und des Berg-
baues. Das „Programm" hat noch die Zuweisung der Bergarbeiter an die
territorialen Anstallcn in Aussicht genommen und treffende Worte der Begründung
für diesen Vorschlag gefunden. Der Verein der Montanindustriellen hat aber die
Schmiegsamkeit des Ministeriums des Innern trefflich zu benützen gewußt. So hat
sich denn das Blatt gewendet und die Regierung ist nunmehr von der Notwendigkeit
einer Berufsgcnoffenschaft für die Unfallversicherung im Bergbau fest überzeugt. Auch
hier soll eine Zweidrittclmajorität der Unternehmer an Stelle der heutigen Zwci-
drittelmajorität der Arbeiter bei den Bruderladen treten. Der Proporz soll das übrige
tun, um auch das letzte Drittel den Kreaturen der Unternehmer zuzuwenden.

Ich kann das Gesagte wie folgt zusammenfassen: Gegenüber dem heutigen
Zustande auf den: Gebiete der Unfallversicherung war vor allem notwendig, die
erschreckend hohen Defizite im Wege einer Amortisation durch Beitragszuschläge
zu beseitigen. Es mußten auch Vorkehrungen getroffen werden, um künftigen Aus-
fällen durch erhöhte Beitragstarife vorzubeugen. Sollten diese Maßnahmen zuver-
lässig durchgeführt werden, und ein sozialpolitischer Geist an Stelle des fiskalischen
in die Unfallversicherung einkehren, so mußte im Vorstand mindestens die Parität
zwischen Betriebsinhabern und Versicherten hergestellt und so ein kräftiger Träger der
sozialpolitischen Ideen geschaffen werden. Von alldem geschieht das strikte Gegenteil.
Die Zukunft der Unfallversicherung wird sich demnach in Oesterreich sehr trübe
gestalten.

VII.	Unsere offizielle Verficherurigsmatheinatik.

Die Feindseligkeit der Regierung gegen die Sozialversicherung.

Da uns das Deutsche Reich schon vor zwanzig Jahren mit der Einführung
der Alters- und Invalidenversicherung vorausgegangen ist, war für Oesterreich
die Einführung dieses Bersicherungszwciges eine verhältnismäßig einfache Sache.
Man durfte nur die Frage uicht komplizieren und mit unnötigen Schwierigkeiten
belasten. Hätte man sich vor etwa sechs Jahren damit begnügt, die Einführung
der Alters- und Invalidenversicherung vorzuschlagen, hiefür eine Anzahl von terri-
torialen Anstalten in Aussicht zu nehmen, den Kreis der Versicherten so zu ziehen,
wie im Deutschen Reiche, lediglich die Vorschreibung und Einhebung der Prämien
den Krankenkassen zu übertragen und die Selbstverwaltung bei der Invalidenver-
sicherung auf dem Grundsatz der Parität aufzubauen, dann wäre ein so gearteter
Gesetzentwurf nach einigen Rückzugsgefechten der Unternehmer im Parlamente
zweifellos mit großer Mehrheit akzeptiert worden.

Insbesondere zur Zeit der Einführung des Zolltarifcs, noch sicherer im
Zeitpunkte, wo die Wirkungen dieses Zolltarifes auf die Bevölkerung sich zuerst
geltend machten, hätten nur wenige den Mut aufgebracht, die dürftigen Alters-
und Invalidenrenten den Arbeitern ernsthaft zu verweigern.

Die Weisheit unserer Regierungen hat es anders gewollt. Man mußte ein
groß angelegtes kodifikatorischcs Werk schaffen. Es mußte eine Vereinheitlichung
der gesamten Arbciterversichcrung durchgeführt werden. Ein großer Bazar mit
Organisationsneuheiten sollte sich auftun.

Im Deutschen Reiche ist man zur Schaffung eines einheitlichen Gesetzcswcrkes
erst zwanzig Jahre nach Einführung der Invalidenversicherung geschritten und auch
da hat man das Prunken mit Originalität recht karg zur Anwendung gebracht.

Gleichzeitig mit der Einführung der Invaliden- und der Vereinheitlichung der
Arbeitcrversicherung wollte die österreichische Regierung auch die Reform der
.Krankenversicherung, die Umgestaltung der Unfallversicherung in einem Zuge per-
fektionieren. Dadurch ist eine Reihe von Gegnerschaften ausgelöst worden, die bei
        <pb n="50" />
        ﻿45

Trennung der Materien für die Invalidenversicherung wenigstens latent geblieben
wären. Jetzt muß die Alters- und Invalidenversicherung die Wirkungen dieser
Gegnerschaften verspüren.

Zu all dem mußte man noch durch eine ganze Reihe von unausgegorenen
und deshalb gefährlichen Projekten der Invalidenversicherung fast unüberwindliche
Hindernisse in den Weg legen. Setzt sich auch das Parlament über diese hinweg,
so sind sie doch bedeutsam und stark genug, um die Durchführung der Organisation
der Invalidenversicherung zu verhindern und verwüstend auf die bestehenden Ver-
sichcrungsinstitute zu wirken.

Ich habe zu zeigen versucht, daß von besonderer Gefährlichkeit die Ver-
quickung der Selbstäudigenvcrsichcrung mit der Invalidenversicherung der Arbeiter
und die Schaffung einer Reichsrcntenkasse sind. Zu diesen Originalleistungen fügt
die Regierungsvorlage noch den Vorschlag auf Schaffung der Bezirksstcllcn. Auch
die Ausschließung der Arbeiter von der Verwaltung der Versicherungsinstitutc und
die Reduktion der Unsallrcntcn sind, wie ich früher ausgeführt habe, gar nicht
geringschätzig zu behandeln. Erst im letzten Augenblicke ist der Plan aufgegeben
worden, die Bczirkskrankenkasscn der agrarischen Bevölkerung auszuliefern. Dagegen
werden ihr die Bezirksstellen rettungslos verfallen, denn von 358 Bezirksstellen
werden kaum 70 von der städtischen Bevölkerung verwaltet werden.

Darf man annehmen, daß lediglich mangelnde Einsicht und ein Verkennen
der taktischen Notwendigkeiten zur gegenwärtigen Situation geführt haben, die
darin besteht, daß die Sozialversicherung auch dann scheitern muß, wenn sie im
Parlamente beschlossen wird, vorausgesetzt, daß die schweren Hindernisse, die ich
eingehend erörtert habe, nicht aus dem Wege geräumt werden? Die bisherigen
Erfahrungen sprechen dafür, daß die zahlreichen Schwierigkeiten, die die Regierungs-
vorlage selbst dem Zustandekommen der Sozialversicherung bereitet, durchaus nicht
Zufälligkeiten sind, keine taktischen Ungeschicklichkeiten, sondern Schachzüge, deren
Wirkungen vorausberechnet und gewollt waren. Es ist dieselbe Taktik der Gegner-
schaft, der wir auf allen Gebieten der Arbeiterversicherung seit zwanzig Jahren
begegnen. Sie hat die längst fällige Invalidenversicherung zuerst durch Nichts-
tun verhindert; sie sucht jetzt durch Vielg csch äftigkcit dasselbe Ziel zu erreichen.
Ich glaube deshalb, daß alle anderen Gegnerschaften der Alters- und Invaliden-
versicherung sehr wenig Schaden zugefügt hätten, wenn nicht eine ausgesprochene
Feindseligkeit der Regierungen bestände, die sich lange Zeit in bloßer Passivität
bekundete und jetzt durch ihr Uebermaß von Tatcnlust nicht nur die Invaliden-
versicherung, sondern auch die bestehende Kranken- und Unfallversicherung gefährdet.

Wie ist nun ein solcher Zustand selbst in Oesterreich, dem Lande der Un-
wahrscheinlichkciten, möglich geworden, mit dieser Konsequenz und dieser Beharr-
lichkeit? Es wird doch zweifellos auch maßgebende Minister gegeben haben, die
kein beträchtliches Interesse an der Verhinderung der Invalidenversicherung hatten.
Warum ist cs dennoch stets bei jedem Regierungs- oder Ministcrwcchsel gelungen,
immer wieder denselben Zug der Feindseligkeit gegen die Sozialversicherung intakt
zu erhalten? Es liegt die Annahme nahe, daß die Minister in Fragen der Sozial-
versicherung Laien sind und auf ihre Hilfskräfte angewiesen bleiben, die ihnen
Informationen, Vorschläge und die Begründung zu diesen liefern. Allerdings sind
ja die Minister in der Regel auch auf den anderen Gebieten fachlicher Natur Laien und
demgemäß auf die Beamten angewiesen. Bei der Sozialversicherung ist der Sachverhalt
weit komplizierter.

Der Einfluß der Versicherungstechniker.

Bei uns sind es nicht Sozialpolitikcr, die in der Arbeiterversicherung amt-
lich dominieren, vielmehr ausschließlich Vcrsicherungsmathcmatiker, darunter auch
solche aus der Schule der Privatversichernng. Ihre Gedankenwelt entbehrt jedes
        <pb n="51" />
        ﻿



m





sozialpolitischen Einschlages. Konnte ich früher zuweilen davon sprechen, daß eine
Mischung von plattester Juristerei und ebenso Platter Versicherungstechnik unsere
Arbeiterversicherung beherrschen, so ist heute der völlige Sieg der sozialpolitisch
schier analphabetischen Versichernngstechnik eine vollendete Tatsache.

Für mich unterliegt es keinem Zweifel, daß auf dem Gebiete der sozialen
Versicherung der Versicherungsmathematiker nur der Gehilfe des Sozialpolitikers
sein müßte. Bei uns ist er aber der unumschränkte Herr der Situation. Kommt
noch dazu, daß gewisse Neigungen und Abneigungen, über die einmal öffentlich
gesprochen werden müßte, bewirken, daß alle Gedanken auf die Zurücksetzung und
Benachteiligung der Arbeiter gerichtet sind, so ist das Ergebnis, das sich uns jetzt
in der Regierungsvorlage über die Sozialversicherung präsentiert, bald erklärt.
Ich weiß manchen, der sehr stolz darauf ist und sich dessen laut rühmt, als Erster
die Parität bei den Krankenkassen als Mittel erfunden zu haben, um den Ein-
fluß der Arbeiter ins Herz zu treffen.

Das vcrsichcrungstcchnische Departement, dem neben der privaten auch die ge-
samte soziale Versicherung untersteht, hat nun gegenüber allen anderen Fachdepartements
einen schwerwiegenden Vorteil voraus, der den maßgebenden Beamten eine schier
unumschränkte Macht einräumt: es ist bei uns der offizielle Repräsentant der Ver-
sichernngsmathematik, einer Art Geheimwisscnschaft.

Bei den Vorschlägen, die den Ministern oder den Zentralstellen unterbreitet
werden, brauchen sich die Versicherungsmathematiker gegenüber jedem Widersprüche
oder Abänderungsvorschlägen nur hinter die unabänderlichen Gesetze der Ver-
sicherungsmathematik zu verschanzen, um sofort gewonnenes Spiel zu haben.
Diese Methode hat sich in der Tat bisher vortrefflich bewährt. Auch die Mehr-
zahl der Abgeordneten wagt es nicht, Widerstand zu leisten, wenn die Vertreter
des vcrsichcrungstechnischen Departements das Gesicht in ernste Falten legen und
erklären, bei Ablehnung der Vorschläge oder bei Annahme anderer Anträge würden
sie auf Grund ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Verantwortung für die
Folgen nicht übernehmen. Diese Methode kommt nicht nur bei wichtigen prin-
zipiellen Anlässen, sondern vielfach auch bei Nichtigkeiten erfolgreich zur An-
wendung. Man hat den Eindruck, daß es lediglich der Machtkitzel ist, der zu
dieser Taktik allmählich verleitet hat. Wie steht cs nun aber in Wirklichkeit mit
der Versicherungsmathematik und ihren Gesetzen?

Die unabänderlichen Gesetze der Versicherungsmathe matik.

Selbst die Privatversicherung tappt in wichtigen Fragen heute noch völlig
im Dunkeln. Sie besitzt ja gerade darin die Möglichkeit zu vielerlei Mißbräuchen
und zur Erzielung fabelhafter Gewinne. Im Bereiche der Sozialversicherung
steckt die Wissenschaft völlig in den Kinderschuhen. Wo immer sie bisher versucht
hat, sich autoritativ aufzuspielen, hat sic schwere Niederlagen erlitten. Nur vor-
sichtig tastend und mehr versuchend und Erfahrungen sammelnd kann sie vorwärts
kommen und allmählich jene Grundsätze finden, die vielfach von denen der Privat-
versicherung abweichen. Für die Zwangs- und Massenversicherung, das ist ja klar,
können nicht mathematische Gesetze aus der Phantasie konstruiert werden. Nur
die Erfahrung, das Experiment, sind auch hier beweisend. Jeder andere Weg
führt zu Mißerfolgen.

So hat denn auch die Durchführung der Unfallversicherung unseren gar zu
selbstbewußten Mathematikern gezeigt, daß sic gründlich umlernen niüssen. Man
weiß heute auch, daß cs für die Krankenversicherung gerade in entscheidenden
Fragen nur sehr wenig allgemein gültige Grundsätze gibt. Die Krankenkassen
müssen vielmehr territorial und beruflich abweichend behandelt werden.

Auch die Invalidenversicherung hat in Deutschland durch die überraschende
Differenzierung bei den einzelnen Landesversichcrungsanstalten den Versicherungs-
        <pb n="52" />
        ﻿47

Technikern recht bittere Enttäuschungen bereitet. All das hat nicht verhindert,
daß unsere offiziellen Versicherungsmathematikcr von der notwendigen Bescheiden-
heit weiter als je entfernt sind.

Alle Einwendungen, die gegen die Selbständigenversicherung, gegen die
Reichsrentenkasse, gegen, die Beseitigung einer ernsten Selbstverwaltung erhoben
wurden, blieben nach wie vor unbeachtet und werden mit einer hochmütigen Phrase
abgetan. Die Enttäuschungen werden nicht ausbleiben und leider nicht die Versicherungs-
Mathematiker, sondern die Interessenten der Arbeitcrversicherung schwer treffen.

Allerdings haben unsere offiziellen Versichcrungstechniker nicht den Mut,
überall an den inappellablen und grundlegenden Gesetzen ihrer Wissenschaft festzu-
halten. Wenn sich Regierung und Parlament den Forderungen des versicheruugs-
tcchnischen Departements fast stets bescheiden gefügt haben, so haben sich die
Unternehmcrorganisationen, wenn ihr Interesse dies erforderte, keineswegs durch
die Gebote der Wissenschaft einschüchtern lassen. Unsere offizielle Versicherungs-
technik hat dann jedesmal gezeigt, daß sie, wo es nötig ist, auch anders kann
und mit der Macht paktiert.

Es -ist kein fiktiver, sondern ein aus der Natur der Dinge fließender Grund-
satz, daß bei der Versicherung, ohne Gefährdung der Sache, das Gesetz der großen
Zahl nicht unbeachtet bleiben darf. Das wußten die Versicherungsmathematiker,
als sie uns belehrten, daß die Bruderladen versagt haben, weil man die Inva-
liden-, Witwen- und Waiseuversorgung Zwerggebildeu belassen hat. Der Druck
der Montanindustriellen hat aber bewirkt, daß die sogenannte „Reform" die
Zwergbruderladen unangetastet ließ. Die Regierungsvorlage selbst hat in Vor-
schlag gebracht, daß auch Kassen von 100 und weniger Mitgliedern zur Durch-
führung der Invalidenversicherung, der Witwen- und Waisenversorgung nach wie
vor zugelassen werden.

Die Unzulänglichkeit der kleinen Krankenkassen ist von dem vcrsichcrungs-
technischen Departement zugegeben worden. Der Wunsch der Unternehmer hat aber
genügt, daß die Wissenschaft jämmerlich im Stich gelassen wurde. Die Betriebs-
kasscn werden, auch wenn sie nicht mehr als 200 Mitglieder zählen, weiter bestehen.

Wie es mit dem Verhalten des versicherungstechnischen Departements zur
Frage der Kapitalsdeckung bei der Unfallversicherung bestellt ist, habe ich so oft
dargelegt und auch hier im Zusammenhange besprochen, daß cs genügt, darauf
nur zu verweisen. Ich konnte auch noch an früherer Stelle auf die heitere
Wandlung eingehen, welche die Auffassung der Regierungsmathematiker in der
Frage der individuellen Rcservcanteile durchgemacht hat.

Es ist ein öffentliches Geheimnis, daß die Versichcrungstechniker
ursprünglich die Selbständigenversicherung als undurchführbar abgelehnt haben.
Den demagogischen Bedürfnissen einer politischen Partei entsprechend haben
sic der Aufnahme dieses Vcrsicherungszweiges schließlich nicht nur Rechnung
getragen, sie verfechten sogar in der neuen Regierungsvorlage mit wahrem
Feuereifer die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Selbständigenversicherung.

Die Chancen der Sozialversicherung sind also heute, wie meine bisherigen
Darlegungen gezeigt haben, dank der offiziellen Versichcrungsmatemathik schlimm
genug; am meisten wird sie durch die Feindseligkeit der Regierung und ihrer
Organe gefährdet. Hier gibt cs nur ein Mittel der Abhilfe: Unser Parlament
muß sich von der unerträglichen Tyrannei der amtlichen Versicherungs-
Mathematiker, durch welche die gesamte Bevölkerung schwer bedroht wird, endlich
befreien. Man muß die Herren aus der Rolle von Gebietern zur natürlichen
Aufgabe von Beratern und Hilfskräften, des Parlamentes zurückführen. Nur so
kann verhindert werden, daß die Regierung bald durch passive Resistenz, bald
durch Häufung von unreifen und unausführbaren Projekten oder gar durch
Verschärfung von Jnteressengesätzen die Weiterentwicklung unserer Sozialversicherung
        <pb n="53" />
        ﻿48

und die endliche Versorgung der Invaliden und Greise unmöglich macht. Das
Parlament muß die Sozialversicherung aus den feindlichen Händen des
vcrsichcrungstcchnischen Departements in seine eigenen nehmen nnd aus der
gegenwärtigen Vorlage alles ausmerzen, was das Zustandekommen des Gesetzes
oder seine Durchführung verhindert.

Wie die Sozialversicherung organisiert werden sollte.

Meines Erachtens käme in erster Linie in Betracht, daß man, wie ich
schon an früherer Stelle angedeutet habe, nach deutschem Beispiel vorläufig nur
die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter einführt.
Diese soll durch eine Reihe von territorialen Anstalten ausgeführt werden, wobei
die Krankenkassen lediglich die Vorschreibung und Einhebung der Beiträge zu
besorgen und ein Verbandsreservefonds die Ausgleichung großer Härten über-
nehmen müßte. Dadurch wäre erreicht, daß die mannigfachen Gegensätze auf den
anderen Gebieten der Versicherung wenigstens aus dem Bereiche der Invaliden-
versicherung ausgeschaltet wären. Bleibt man bei dem jetzigen Plane, .alles auf
einmal zu reformieren, so ist vor allem nötig, die Riskengemeinschast der selbst-
ständig und unselbständig Erwerbstätigen zu lösen und für die ersteren eigene
Einrichtungen zu schaffen, die den Vorteil großer Billigkeit der Verwaltung
bringen würden und überdies eine Anpassung an die wirtschaftlichen und sozialen
Verhältnisse der Betriebsinhaber erst ermöglichen könnten.

An Stelle der gerade in Oesterreich unmöglichen Zentralisation für das
ganze Reich muß eine vernünftige Dezentralisation, das heißt die Er-
richtung einer Anzahl territorialer Jnvalidcnvcrsicherungsanstalten treten. Die
Wirkungen der Fluktuation können dann durch ein Vcrbandsvcrhältnis und einen
gemeinsamen Reservefonds beseitigt oder auf ein geringes Maß reduziert werden.

Die Bezirks st eilen sind ein kostspieliger Apparat, von dem nicht
einmal die Regierung weiß, ob er überhaupt wird arbeiten können. Den Kranken-
kassen übertrage man die Vorschreibung und Einhcbung der Prämien, was man
nach den deutschen Erfahrungen ohne Gefahr tun kann. Ich habe schon vor
längerer Zeit den Vorschlag gemacht, eine größere Anzahl von amtlichen Kassen-
inspektoren zu bestellen, die die Krankenkassen bei der Ausgestaltung ihrer Ein-
richtungen unterstützen und als fachliche Aufsichtsorgane Mißbräuchen steuern könnten.

Vor Allem muß jeder Freund der Sozialversicherung und der Selbst-
verwaltung die Bureaukratisicrung und die Ausschließung der Arbeiter von der
Selbstverwaltung der Sozialversicherung bekämpfen. Es würde sonst nur der
ödeste Fiskalismus gezüchtet werden. Die Arbeiter haben die Aufgabe, die Vcr-
sicherungsinstitute in der Richtung der Sozialpolitik vorwärts zu drängen. Es
wird doch Niemand in Abrede stellen können, daß der Zweck der Sozial-
versicherung gerade darin besteht, sozialpolitische Maßnahmen tunlichst zu fördern.
Die Arbcitervcrtrcter sind aber die Berufensten, um mißbräuchlicher Ausnützung
der Versicherung entgegen zu wirken.

Die Verschlechterung der Unfallversicherung, wie sie die Regierungs-
vorlage bringt, wäre ein unerhörtes Unrecht an den Opfern von Industrie, Ge-
werbe und Landwirtschaft. Man hat den Arbeitern das Schadenersatzrecht aus
dem bürgerlichen Gcsctzbuche genommen, das Haftpflichtprinzip nicht eingeführt und
nun sollen ihre Ansprüche aus der staatlichen Unfallversicherung verringert werden.
Zum Mitschuldigen eines solchen Planes darf sich das Parlament nicht machen.

Jeder, der das Zustandekommen der Alters- und Invalidenversicherung
ernstlich will, muß dazu nach seinen Kräften beitragen, daß die Sozialversicherung
im Geiste der Sozialpolitik ausgestaltet werde, wie es das Interesse der Ver-
sicherten erfordert.

digital 2018 DZ
        <pb n="54" />
        ﻿Von demselben Verfasser sind noch erschienen
und durch den

„Verlag des Arbeiterschutz"

Wien, VI. Gumpendorferstraße 62
zu beziehen:

Sie Sozialversicherung als
Srganisalionsproblem.

Hin Woturii zur österreichischen Regierungs-
vorlage.

Wien 1911. 303 S. 8°, geheftet K 1.—, in Leinwand
gebunden K 8.20, exklusive Porto.

Reform und Ausbau der
österreichischen Arbeiter-
Versicherung.

Kritische Studie zum Regierungsprogramm.

Wien 1905, 136 S. 8°, geheftet K 1.-, exklusive Porto.
        <pb n="55" />
        ﻿Scan Reference Chart TE263 Serial No..

35

»

elöst haben. Nur aus diesem Grunde sucht man mit einigen winzigen Pfläster-
jen in den Bezirksstellen das Wirtschaften auf Regimentsunkosten zu erschweren,
vergebliche Mühe! Wenn die Arbeiten zurückbleiben werden, dann wird die
olitische Behörde genötigt sein, die von ihr genehmigten Voranschläge über die
iZahl der Beamten zu revidieren. Und wenn die Vorstände der Bezirksstellen
7-ie unzufriedenen Angestellten an die Regierung verweisen werden, dann bin ich
essen sicher, daß diese dem Ansturm auch bezüglich der Höhe der Bezüge nicht
iandhalten wird. Dennoch scheinen solche Zwirnsfäden dem versicherungstechnischen
Departement geeignet, die Besorgnisse gründlich zu zerstreuen, die bezüglich der
Ökonomie der Bezirksstellcn geäußert worden sind! Ich glaube, daß die staat-
iche Bureaukratie die letzte ist, die den Beruf hat, als Wächterin einer sparsamen
Verwaltung aufzutreten.

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Wie s i ch die Regicruugsfachleute die Verwaltung s-
einrichtungen der Krankenkassen vorstellen.

Die Regierungsvorlage weiß noch etwas mehr gegen die Kritiker vorzu-
»ringen. Wir erfahren, daß nach dem Koerber'schen „Programm" die Kränken-
dsten zweierlei Agenden streng von einander getrennt zu besorgen gehabt hätten:
»ic vorbereitenden (Melde-, Evidenz-, Beitragswcscn) einerseits und die Nnter-
tützungsangelcgenheiten andererseits. Jede geordnete Krankenkasse, so wird ver-
ündet, müßte diese Agenden in zwei Abteilungen besorgen, die strenge von cin-
mder getrennt sind und fast nichts miteinander gemeinsam haben. Bei der
Errichtung der Bezirksstcüen werde es sich nun um nichts anderes handeln, als
&gt;aß die eine Abteilung von der andern räumlich getrennt und an die Bezirks-
tellc übertragen werde. Da müsse doch eine Verbilligung der Verwaltung bei
cn Krankenkassen eintreten, wenn sie lediglich die zweite Abteilung behalten.

Würde man dies alles nicht in einer Regierungsvorlage gedruckt vor sich
'ehen, so würde man nicht glauben, daß es Fachmänner sind, die solche Be-
hauptungen im Ernst ausstellen. Ich muß es aber aussprechcn, daß man diese
!lrt von Fachwissen nicht ernst nehmen kann. Man müßte sich eigentlich darüber
mtsetzen, daß Gegenwart und Zukunft unserer Sozialversicherung von solch pro-
fundem Wissen abhängt. Das Mindeste, was man von der amtlichen Leitung der
-s Sozialversicherung verlangen kann, ist doch die Kenntnis der tatsächlichen Ver-
i: Ministe. Wo in aller Welt hat die Regierung Krankenkassen mit so streng
st getrennten oder auch nur trennbaren zwei Abteilungen gefunden? Diese gediegenen
Kenntnisse rühren offenbar von denselben ministeriellen „Fachmännern" her, die
im 8 10 des Musterstatuts für die Bezirkskrankenkasscn anordneten, daß die Vor-
treibung und Zahlung der Mitgliedsbciträge im vorhinein zu erfolgen habe.

Auch in Zukunft soll ja nach der Regierungsvorlage die Kassenzersplitterung
keine wesentliche Einschränkung erfahren. Die Mindcstzahl der Mitglieder soll
bei den Bezirkskrankenkasscn 1000, bei den übrigen Kassenkatcgorien 200 be-
ch tragen. Die gegenwärtige Verteilung der Mitglieder auf die Kassen wird hiedurch
keine übermäßige Verschiebung erfahren, insbesondere, wenn selbständige land-
wirtschaftliche Krankenkassen errichtet werden.

Selbst wenig erfahrene Kenner der Arbcitervcrsicherung wissen nun, daß
man auf 1000 Mitglieder gegenwärtig als Normalmaß einen Angestellten
annimmt. Wir hatten nun im Jahre 1908 nach der amtlichen Statistik
2725 Krankenkassen, das sind über 81 Prozent aller Institute, mit höchstens
1000 Mitgliedern, bei denen also lediglich ein Angestellter in Betracht kommen
kann, den auch das versicherungstechnische Departement nicht in zwei Abteilungen
wird auflösen können. Dazu kommen 547 Krankenkassen mit 1000 bis 5000 Mit-
gliedern und 74 Krankenkassen mit mehr als 5000 Mitgliedern. Die Fachmänner
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