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        <title>Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung</title>
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            <forname>Leo</forname>
            <surname>Verkauf</surname>
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            <idno>1011124114</idno>
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        INHALTS'VERZEI  CER  IS

1.  Arbeiterausschüsse  und  Genossenschaften
in  der  Industrie.  1898.

2.

ArbeiteZeitverlängerungen  im  Jahre  1910
in  fahriksmässigen  Betrieben.

1911.

3.  Birkmyre,  William:  Old  age  pensions.  o.F.
4.  Gereon,  Eduard:  Der  Arbeiterschutz  und  die
Novelle  zur  österreichischen
Gewerbeordnung.  1896.
5.  Mehner,  Hermann:  Die  Arbeiterfreundlichkeit
  auf  Irrwegen.  1885.
6.  Verkauf,  Leo:  Die  Arbe  iterschutzgesetzgjsbung-
  eine  Staatsnotwendigkeit.
1917.
7  •  "  "  :  Die  Regierung  im  Nnpfe  gegen
die  Sozialvers  icberung.l911.

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Die  Regierung  im
Kampfe  gegen  die
Sozialversicherung.

Von

Dr.  Leo  Verkauf.

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Wien  1911.
Verlag  des  „Arbeiterschuh",  Wien.

^  ^  Erste  Wiener  Vcrcins-Buchdrnckcrei.  ^
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Die  Regierung  im
Kampfe  gegen  die
Sozialversicherung.

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Dr.  Leo.Verkauf.

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Wien  1911.
Verlag  des  „Arbeiterschuh",  Wien.
Erste  Wiener  Vereins-Buchdruckerei.

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        I.  Die  österreichischen  Regierungen  und  die  Sozialnerstchrrung.

Ueberblickt  nian  unbefangen  die  Geschichte  der  Arbeiterversicherung  in
Oesterreich,  so  wird  man  gewahr,  daß  unsere  Regierungen  für  die  Einführung,
Ausgestaltung  und  Erhaltung  der  Sozialversicherung  niemals  eine  freundliche
Gesinnung  empfunden  haben.  Sie  waren  nicht  nur  stets  bereit,  die  von  den
Arbeitern  geschaffenen  Institute  in  ihrer  Entwicklung  zu  behindern,  sondern  auch
die  von  der  Gesetzgebung  eingeführten  Vcrsichcrungsorganisationen  ohne  Bedenken
den  Gegnern  derselben  preiszugeben.  Meine  Behauptung  ist  leicht  erhärtet.
Bald  nach  Einführung  des  Vcrcinsgesetzes  vom  Jahre  1867  errichteten  die
Arbeiter  zahlreiche  Unter  st  ützungsv  ereine,  die  der  Nötigung  entsprangen,
sich  dem  Konzessionszwange  des  alten  Vereinsgesetzes  vom  Jahre  1852  zu  entziehen. ­
  Kaum  war  das  versicherungstechnische  Departement  im  Ministerium  des
Innern  geschaffen,  so  eröffnete  es  bald  den  Kampf  gegen  die  Arbeitervereine,  um
sie  auf  den  Boden  des  alten  Polizei-Vereinsgesetzes  zurückzuführen.  Wo  alles  die
Arbeiterbewegung  drangsalierte,  konnte  doch  die  Verficherungstechnik  nicht  im
Hintertreffen  bleiben.  Es  fiel  der  Regierung  dabei  gar  nicht  ein,  nach  deutschem
Muster  ein  modernes  Gesetz  im  Interesse  der  freien  HUfskassen  zu  schaffen.  Dann
wären  die  Krankcnvereine  ja  nicht  auf  Gnade  und  Ungnade  dem  Belieben  der
Regierung  preisgegeben  gewesen!
Nicht  minder  eigenartig  war  die  Fürsorge,  die  den  Bruderladen  der
Bergarbeiter  zuteil  wurde.  Werkbesitzer,  Werkbeamte  und  Bergbehörden  hatten  die
uralten  Unterstützungseinrichtungen  der  Knappen  in  eine  recht  mißliche  Lage
gebracht.  Die  Regierung  selbst  mußte  zugeben,  daß  der  geringe  Umfang  der
Bruderladcn  und  die  ungünstige,  von  Werkbesitzcrn  und  -beamten  beeinflußte  Vertretung ­
  der  Arbeiter  in  den  Vorständen  zu  den  schwersten  Mängeln  geführt  habe,
und  daß  ein  enormes  versicherungstechnisches  Defizit  die  wohlerworbenen  Ansprüche
der  Bergleute  schwer  gefährde.  Dennoch  hielt  sie  im  Bruderladengesetz  vom
18.  Juli  1889  die  alten  Zustände  im  wesentlichen  aufrecht.  Die  Invalidenversicherung, ­
  die  Witwen-  und  Waisenversorgung  wurden  Zwcrgkassen  mit  einer
Mitgliederzahl  von  100  und  darunter  belassen,  die  Anträge  auf  Schaffung  von
Revierbruderladen  wurden  verworfen.  Die  Arbeitervcrtrctung  mit  ihrer  formellen
Zweidrittclmajorität  blieb  nach  wie  vor  dem  Ermessen  der  Werkbcsitzer  ausgeliefert.
Die  Wünsche  der  Montanindustriellcn  genügten,  um  alle  versichcrungstcchnischcn
Gewissensbisse  der  Regierung  zu  unterdrücken.  Mit  dem  Gesetze  vom  17.  September ­
  1892  wurde  die  „Sanierung"  der  Bruderladen  ans  Kosten  der  Arbeiter
und  Provisionisten  beschlossen.  Die  Reduzierung  der  Arbciterrenten  wurde  zur
wichtigsten  Maßnahme  bei  der  Beseitigung  des  von  Unternehmern  und  Bergbehörden ­
  verschuldeten  Defizites.
Bei  Schaffung  des  K  rankend  ersicherungs  ge  setz  cs  vom  30.  März  1888
war  das  Bestreben  der  Regierung  wieder  darauf  gerichtet,  die  Vereinskrankenkassen
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Von  dem  Belieben  des  versicherungstechnischen  Departements  abhängig  zu  machen.
Erst  das  Eingreifen  des  Kurienparlamentes  konnte  dies  verhindern  und  festsetzen,
daß  unter  bestimmten  Voraussetzungen  die  Zulassung  der  Vereinskrankenkasseu  zur
Durchführung  der  Krankenversicherung  erfolgen  müsse.
Seine  größten  Erfolge  feierte  der  Grundsatz:  „Der  Wunsch  der  Unternehmer ­
  ist  das  höchste  Gesetz"  auf  dem  Gebiete  der  Unfallversicherung.
Landwirtschaft  und  Handwerk  wurden  von  der  Versicherung  ausgenommen.  Was
nicht  einmal  der  Uebermut  der  preußischen  Junker  gewagt  hatte,  ist  von  der
österreichischen  Regierung  ohne  jedes  Bedenken  verwirklicht  worden.  Bis  heute
unterliegt  die  Landwirtschaft  nicht  der  Unfallversicherung.  Auch  künftighin  soll
dies  nach  den  Intentionen  der  Regierung  so  bleiben.
Die  Abneigung  unserer  Versicherungstechniker  gegen  die  Unfallversicherung
hat  sich  aber  noch  schroffer  dokumentiert.  Sehr  bald  nach  Beginn  der  Unfallversicherung ­
  hat  sich  der  Beitragstarif  als  zu  niedrig  erwiesen.  Zahlreiche  Prämienhinterzichungen
  und  ein  Uebermaß  von  Betriebsunfällen  haben  ein  immer
wachsendes  Defizit,  insbesondere  bei  den  größeren  Unfallversicherungsanstalten
bewirkt.  Hier  hätte  die  Regierung  leicht  Abhilfe  bringen  können.  Da  die  Unternehmer ­
  jedoch  jede  Mehrbelastung  und  jede  sonstige  Reform  ablehnten,  begnügte
sich  unsere  Regierung  damit,  in  zahlreichen  Abhandlungen  die  Vorzüge  des
Kapitaldeckungsvcrfahrens  sowie  die  Gefahren  des  Umlagevcrfahrens  nachzuweisen,
anstatt  das  Gesetz  in  Anwendung  zu  bringen  und  einen  entsprechend  erhöhten
Beitragstarif  vorzuschreiben.  Dank  diesem  Verhalten  der  Regierung  ist  das  eine
Ziel  erreicht:  Die  Industriellen  sind  mit  der  gegenwärtigen  Situation  der  Unfallversicherung ­
  zufrieden.  Die  Dcfizitwirtschaft  aber  besteht  und  gefährdet  die  Arbeiterrentner
  in  hohem  Maße.
Auch  die  Krankenkassen  haben  seit  Anbeginn  die  unfreundliche
Gesinnung  der  Regierung  zu  verfpüren  gehabt.  Die  öffentlichen  Krankenanstalten
suchen  seit  Jahren  einen  immer  größeren  Teil  ihrer  Erfordernisse  auf  die
Krankenkassen  abzuwälzen.  Die  Regierung  hat  sogar,  im  vollen  Widersprüche
zu  den  Intentionen  des  Gesetzgebers,  das  Krankengeld  vom  29.  Tage  ab  den
Arbeitern  abnehmen  und  den  Spitälern  zuwenden  wollen;  sie  ist  dabei  nur  an
der  Judikatur  des  Verwaltungsgerichtshofes  gescheitert.  Immer  noch  hat
jede  sozialpolitische  Maßnahme  der  Krankenkassen  mit  der  Gegnerschaft  der
Regierung  zu  rechnen.  Die  Arbeiter  werden  mit  allen  Mitteln  von  der  gesetzlichen
Vertretung  in  den  Krankenkassen,  soweit  es  irgendwie  möglich  ist,  ferngehalten.
Aus  parteipolitischen  Motiven  wird  die  Schaffung  von  Verbänden  verhindert
oder  erschwert.  Die  Erhöhung  der  Kassenleistungen  wird  nur  ungern  gesehen.
Besonders  dornig  ist  der  Weg,  den  die  noch  nicht  bestehende
Invaliden-  und  Altersversicherung  schon  bisher  zurückzulegen  hatte.
Schon  in  den  Neunzigerjahren  wurde  verkündet,  daß  die  Frage  im  versicherungstcchnischen
  Departement  eifrig  studiert  werde.  Das  Resultat  dieser  Studien  ist
unbekannt  geblieben.  Als  die  Agitation  der  Arbeiter  zu  Beginn  dieses  Jahrhunderts ­
  heftig  aufflammte,  wurde  im  Dezember  1901  öffentlich  versichert,  daß
ein  Gesetzentwurf  in  den  Grundzügen  fertig  sei  und  den  Zentralstellen  zur
Begutachtung  vorgelegt  werden  solle.  Aber  erst  nach  vollen  drei  Jahren  —  tut
Dezember  1904  —  kam  kein  Entwurf,  sondern  ein  „Programm",  zum  Vorschein.
Es  verstrichen  wieder  volle  vier  Jahre  mit  Begutachtungen,  Enqueten  und  Umarbeitungen, ­
  bis  im  November  1908  endlich  ein  fertiger  Gesetzentwurf  über
die  Sozialversicherung  an  das  Abgeordnetenhaus  gelangte.
Wie  sah  aber  diese  Vorlage  aus!  Alle  feindseligen  Vorschläge,  die  der
Arbeiterhaß  in  Oesterreich  wie  in  Deutschland  im  Laufe  der  Jahre  gezeugt
hatte,  fanden  in  dieser  Vorlage  Aufnahme,  sie  sollten  den  Arbeitern  ihren  wohlerworbenen ­
  Anspruch  auf  die  Verwaltung  der  Vcrsicherungsinstitute  möglichst
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einschränken.  Die  Regierung  hatte  aber  damit  noch  nicht  genug  und  so  wurde
der  Entwurf  noch  mit  einer  Reihe  von  Neuerungen  beschwert,  bei  welchen  der
unbefangene  Beobachter  nur  zwei  Möglichkeiten  annehmen  kann:  Entweder
beabsichtigte  das  versicherungstcchnische  Departement  eine  Vorlage  zu  bringen,  die
den  Interessenten  von  vornherein  unannehmbar  erschien,  oder  die  Regierung
hatte  sich  mit  dem  Gedanken  abgefunden,  daß  bei  der  praktischen  Durchführung
des  neuen  Organisationsplancs  ein  Zusammenbruch  eintreten  werde,  der  das
Neue  als  undurchführbar  erweisen,  das  Alte  aber  in  das  Verderben  mitreißen ­
  mußte.
Von  wichtigen  Details  abgesehen,  ist  es  eine  Reihe  von  neuen  Vorschlägen, ­
  die  als  wahre  Fclsblvcke  der  Sozialversicherung  in  den  Weg  gewälzt
wurden.  Alles  was  auf  fachmännisches  Wissen  Anspruch  erheben  darf,  bezeichnet
als  solche  Felsblöcke  insbesondere  die  Einbeziehung  der  Selbständigenversicherung,
die  Schaffung  einer  Rcichsrentenkasse,  die  Einführung  der  Bezirksstcllen  als
Mittelglieder  der  Organisation,  die  Ausschließung  der  Arbeiter  von  der  Verwaltung
der  Sozialversicherung  und  die  Sanierung  der  Unfallversicherungsanstalten  auf
Kosten  der  Arbeiter.  An  diesen  Felsblöcken  kann  die  Reform  scheitern;  überspringt
sie  sie,  dann  kommt  sie  nicht  mit  heilen  Gliedern  davon.
Im  letzten  Augenblick  soll  darum  noch  versucht  werden,  die  Notwendigkeit
der  Ausschaltung  dieser  gefährlichen  Neuerungen  aus  der  Gesetzesvorlage  nachzuweisen. ­

II.  Die  SMstiindigeimerjicherurig.
Der  Kreis  der  Versicherten.
Von  besonders  umwälzender  Bedeutung  ist  der  Vorschlag  der  Regierung,
neben  den  unselbständig  Erwerbstätigen  (Arbeitern  und  Beamten)  auch  noch
Millionen  von  Betriebsinhabern  in  Landwirtschaft,  Industrie,  Handel  und
Verkehr  in  den  Kreis  der  Zwangsversichertcn  treten  zu  lassen.  Das  Gewicht
dieses  Vorschlages  steigert  sich  dadurch,  daß  auch  die  Aufnahme  der  mithelfenden
Familienmitglieder  in  die  Invaliden-,  zum  Teil  auch  in  die  Krankenversicherung
erfolgen  soll.  Bisher  waren  sie  nur  als  typische  Lohnarbeiter  versichcrungs-Pflichtig,
  das  heißt,  wenn  sie  gegen  Lohn  oder  Gehalt  beschäftigt  waren.
Im  Einzelnen  wird  in  der  Vorlage  erklärt,  daß  jene  Personen,  die  als
Inhaber  eines  unter  die  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung  fallenden  oder
sonstigen  Erwcrbsunternchmens  oder  eines  land-  oder  forstwirtschaftlichen
Betriebes  eine  Betriebstätigkeit  ausüben  (selbständig  Erwerbstätige)  der  Altersversicherung, ­
  nicht  aber  der  Invalidenversicherung  unterliegen  sollen.  Von  dieser
Regel  wird  in  der  ersten  Vorlage  eine  weitgehende  Ausnahme  statuiert,  die
dahin  geht,  daß  Selbständige,  die  ein  steuerpflichtiges  Einkommen  von  über
K  2400.—  ausweisen,  oder  mehr  als  zwei  familicnfrcmde  Arbeiter  beschäftigen,
von  der  Versichcrungspflicht  ausgenommen  sein  sollen.  Die  neue  Regierungsvorlage ­
  läßt  die  zweite  Einschränkung  in  Wegfall  kommen  und  behält  nur  die
Einkommensgrenze  bei.
Die  zahlenmäßige  Bedeutung  dieser  von  der  Regierung  Projektierten
Selbständigenversicherung  wird  wie  folgt  berechnet.
Nach  der  Berufszählung  vom  31.  Dezember  1900  hatten  wir  in  Oesterreich: ­
  Selbständige  in  der  Landwirtschaft  1,800.000,  in  Industrie  und
Bergbau  530.000,  in  Handel  und  Verkehr  350.000,  bei  den  freien  Berufen
20.000,  woraus  sich  zusammen  die  soziale  Schicht  der  Selbständigen,  insoweit  sie
versichert  werden  soll,  mit  2,700.000  ergibt.  Daneben  finden  wir  noch
1,750.000  mithelfende  Familienmitglieder,  welche  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  unterworfen  sein  sollen.
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        Die  Regierung  hat  sich  damit  begnügt,  lediglich  das  von  der  Berufszählung
gelieferte  Material  zur  Grundlage  ihrer  Berechnungen  zu  machen.  Die  wichtigen
vielfach  abweichenden  Daten,  welche  die  spätere  Betriebszählung  vom  3.  Juni  1902
geliefert  hat,  wurden  vollständig  unberücksichtigt  gelassen.  Es  sind  deshalb  Zweifel
über  die  Zuverlässigkeit  der  Annahmen  der  Regierung  gerechtfertigt.  Schon  ein
Vergleich  der  Ergebnisse  der  beiden  Zählungen  von  1900  und  1902  kann
dies  erhärten.
In  der  Landwirtschaft  weist  die  Berufszählung  von  1900  2,165.000
Selbständige,  die  Betriebszählung  von  1902  3,424.000  Betriebsinhabcr  aus.
In  der  Industrie  sind  die  bezüglichen  Zahlen  593.000  und  925.000.  Die
Differenzen  sind  also  sehr  groß.  Die  spätere  Zählung  ergibt  in  der  Landwirtschaft ­
  ein  Mehr  von  1,259.000,  in  der  Industrie  ein  Mehr  von  331.000
Selbständigen.
Wie  sind  diese  starken  Abweichungen  zu  erklären?  Neben  Doppelzählungen,
das  heißt  zweimaliger  Zählung  jener  Personen,  die  außer  einem  gewerblichen
auch  einen  landwirtschaftlichen  Beruf  ausüben,  kann  für  die  Industrie  die  abweichende ­
  Einreihung  der  Hausinduflriellen,  vielleicht  auch  eines  Teiles  der  Mithelfer ­
  zur  Erklärung  herangezogen  werden.  Trotzdem  darf  angenommen  werden,
daß  die  Grenzen  zwischen  den  sozialen  Schichten  in  der  Industrie  nur  ausnahmsweise ­
  undeutliche  oder  stark  wechselnde  sind.
Ganz  anders  steht  es  mit  den  Abweichungen  der  sozialen  Schichtung  in  der
Landwirtschaft.  Hier  ist  cs  schwierig  zu  erkennen,  wer  als  Selbständiger  zu  gelten
hat.  Man  darf  wohl  annehmen,  daß  zahlreiche  Arbeiter  der  Berufszählung  des
Jahres  1900  bei  der  Betriebszählung  des  Jahres  1902  unter  die  Familienangehörigen, ­
  viele  Taglöhner  unter  die  Betriebsinhaber  subsumiert  worden  sind.
Die  soziale  Schichtung  der  Selbständigen  und  ihre  Bedeutung.
Schon  die  Möglichkeit  einer  so  verschiedenen  Einreihung  der  Erwerbstätigen  in
die  sozialen  Schichten  der  Selbständigen  oder  Unselbständigen  muß  für  die  Sozialversicherung ­
  eine  Quelle  großer  Gefahren  werden.  Die  Regierungsvorlage  knüpft  ja
die  Anwartschaften  für  Selbständige  und  Unselbständige  an  wesentlich  abweichende
Bedingungen.  Es  ist  also  gar  nicht  gleichgültig,  wenn  schon  durch  abweichende
Benennung  das  Reservoir  der  Betriebsinhabcr  um  eine  Million  Personen  vergrößert
werden  kann,  und  der  Zufall  dann  entscheidet,  ob  jemand  als  Selbständiger  oder
Unselbständiger  versichert  werden  soll.
Zum  Teil  wird  die  große  Differenz  zwischen  der  Berufs-  und  der  Betriebszählung ­
  freilich  dadurch  erklärt,  daß  die  Ehegattinnen  der  selbständigen  Landwirte,
die  offenbar  bei  der  Zählung  des  Jahres  1900  als  mithelfende  Familienangehörige
qualifiziert  wurden,  wegen  ihres  grundbücherlichen  Miteigentums  im  Jahre  1902
vielfach  als  Bctriebsinhabcrinncn  gezählt  worden  sein  mögen.  Diese  verschiedene
Einreihung  fällt  aber  nur  in  den  Alpen-  und  Sudetenländcrn,  dagegen  nicht  in
den  Karpathen-  und  Karstgebictcn  ins  Gewicht.
Freilich  muß  bei  näherem  Zusehen  überhaupt  das  unkritische  Hantieren  mit
den  Begriffen  „Selbständige",  „Bctriebsinhaber",  „mithelfende  Familienangehörige"
für  das  Gebiet  der  Sozialversicherung  als  sehr  bedenklich  bezeichnet  werden.  Ist
denn  jeder,  der  in  der  Berufs-  oder  Betriebszählung  als  Selbständiger  eingereiht
ist,  wirklich  auch  ökonomisch  selbständig?  Decken  denn  diese  Bezeichnungen  immer
und  überall  die  gleichen  sozialen  Schichten?  Verbergen  sich  nicht  vielmehr  hinter
den  gleichen  Begriffen  völlig  entgegengesetzte  wirtschaftliche  Kategorien?
Es  darf  doch  nicht  vergessen  werden,  wie  große  Verschiedenheiten  die  ländliche ­
  Arbcitsvcrfassung  in  den  einzelnen  Territorien  in  Oesterreich  ausweist.  Kein
Zweifel:  Betriebsinhabcr  und  Mithelfer  stellen  in  den  verschiedenen  Gebieten  nicht
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        die  gleichen  wirtschaftlichen  Typen  dar.  Kann  es  da  gestattet  sein,  statistische
Kategorien,  die  dem  ihnen  gestellten  Zwecke  genügen  mögen,  ohne  Besehen  für
praktische  Verwaltungsausgaben  im  ganzen  Reiche  einheitlich  zu  verwenden?
Nicht  jeder,  den  die  Statistik  als  Selbständigen  oder  Betriebsinhaber  in  der
Landwirtschaft  bezeichnet,  ist  cs  auch  in  ökonomischer  Wirklichkeit.  Er  kann  in
Böhmen  ein  kontraktlich  gebundener  Arbeiter,  in  Galizien  oder  der  Steiermark
ein  Taglöhncr  sein.
Die  bisher  dargelegten  Zweifel  finden  eine  weitere  Bestätigung  durch  einige
der  Betriebszählung  von  1902  entnommene  Daten.  Man  teilt  in  der  Landwirtschaft ­
  die  Betriebe  nach  den  Besitzgrößen  in  fünf  Gruppen,  und  zwar  die
Parzellenbetriebe  mit  einem  Grundbesitz  bis  zu  2  Hektar,  die  kleinbäuerlichen
Betriebe  mit  2  bis  5  Hektar,  die  mittelbäuerlichen  Betriebe  mit  5  bis  20  Hektar,
die  großbäuerlichen  Betriebe  mit  20  bis  100  Hektar  und  den  Großgrundbesitz
mit  100  Hektar  und  darüber.
Es  ergibt  sich  nun  aus  der  Statistik,  daß  auf  einen  Betrieb  im  Durchschnitt ­
  die  Zahl  der  tätigen  Personen  betrug:  bei  den  Parzellenbetrieben  2-4,  bei
den  kleinbäuerlichen  Betrieben  3-0,  bei  den  mittelbäuerlichcn  Betrieben  3'9,  bei
den  großbäuerlichen  Betrieben  5-6,  beim  Großgrundbesitz  18  1.
Auch  ein  zweites  Moment  ist  von  großer  Bedeutung.  Die  Parzellen-  und
kleinbäuerlichen  Betriebe  sind  fast  ausschließlich  mit  Familienangehörigen  besetzt.
Selbst  in  den  mittclbäucrlichen  Betrieben  sind  84'9"/o  der  tätigen  Personen  Familienangehörige. ­
  Erst  beim  großbäuerlichen  Besitz  treten  die  Familienmitglieder  mehr
in  den  Hintergrund,  oder  richtiger:  Familienangehörige  und  Familiensrcmdc  halten
sich  annähernd  das  Gleichgewicht.
Gerade  hier  nun  ist  der  Gegensatz  zwischen  Industrie  und  Landwirtschaft
besonders  grell.  Die  gesamte  Landwirtschaft  hat  in  ihren  Betrieben  86'2°/ 0
Familienangehörige  als  tätige  Personen,  dagegen  bloß  13'8»/g  samilicnfremde
Personen.  Die  Industrie  zeigt  neben  60'8 0 / 0  Familienfremden  39-2°/ 0  Familienmitglieder. ­

Der  Wechsel  der  sozialen  Schicht.
Ein  weiteres  Moment  von  großer  Tragweite  ist  der  Wechsel  der  sozialen
Schicht  (Selbständige,  Arbeiter,  Taglöhner,  Mithelfer,  Familienmitglieder).  Bei
den  großen  Zählungen,  bei  den  Betriebs-  wie  den  Berufszählungen,  mag  am
Stichtage  die  Einreihung  in  die  soziale  Schicht  der  Wirklichkeit  entsprechen,
wobei  allerdings  davon  abgesehen  werden  muß,  daß  die  Bezeichnungen  als  „Selbstständige", ­
  „Mithelfende"  rc.  in  den  einzelnen  Ländcrgebietcn  verschiedene  soziale
Typen  erfassen.
Nach  dem  Zähltage  aber  geht  das  Leben  weiter,  die  Fluktuation  zwischen
den  sozialen  Schichten  verändert  die  Scheidelinie  wieder,  die  die  Regierungsvorlage ­
  im  Glauben  zieht,  cs  gebe  als  Regel  für  jeden  eine  dauernde  Zugehörigkeit ­
  zu  einer  bestimmten  sozialen  Schicht.
In  Wirklichkeit  ist  der  periodisch  wiederkehrende  Wechsel  der  sozialen  Schicht
ein  vollständiges  Novum  für  das  Gebiet  der  Sozialversicherung,  und  zwar  ein
wichtiges  Novum,  weil  cs  sich  dabei  um  eine  Massenerscheinnng  handelt.  Die
Fluktuation  spielt  sich  dabei  vor  allem  bei  den  „Betricbsinhabern"  und  den
„Familienangehörigen"  ab.
Schon  Jnama-Stcrnegg  hat  beispielsweise  für  Galizien  festgestellt,  daß
die  Parzellenbcsitzcr,  und  nicht  nur  ihre  Familienangehörigen,  als  Arbeitgeber  fast
gar  nicht,  als  Arbeiter  dagegen  sehr  bedeutend  in  Betracht  kommen.  Er  hat  damit
ausgesprochen,  daß  der  galizische  Großgrundbesitzer,  der  mit  den  freien  Arbeitern
sein  Auslangen  nicht  finden  kann,  ständig  die  Ergänzung  beim  Kleinbesitz  sucht,
dessen  starke  Besetzung  mit  Arbeitskräften  ihn  auch  befähigt,  diese  Aufgabe  zu
        <pb n="10" />
        6

erfüllen.  Was  also  als  Selbständiger  bezeichnet  wird,  ist  es  in  Wirklichkeit  gar
nicht;  der  sogenannte  Bauer  ist  in  Wirklichkeit  ein  abhängiger  Taglöhner.
Zusammenfassend  muß  ich  erklären:  Hinter  den  Betriebsinhabern,  den  sogenannten ­
  Besitzenden,  und  ihren  angeblich  im  eigenen  Betriebe  tätigen  Familienangehörigen ­
  verbergen  sich  in  Wirklichkeit  proletarische  Lohnarbeiter.  Die  kleinbäuerlichen ­
  Familien  liefern  dem  Großgrundbesitze  neben  den  Dienstboten  als
ständigen  Arbeitskräften,  auch  noch  periodisch  die  Taglöhner  aus  den  Reihen  der
Betriebsinhabcr  (Parzellenbesitzer,  Kleinbauern),  ihrer  Frauen,  Kinder  und  Geschwister. ­
  Dos  ist  keine  Zufallserscheinung,  vielmehr  das  Ergebnis  einer  langsichtigen ­
  Agrarpolitik,  die  die  Schaffung  kleiner  und  kleinster  Betriebe  planmäßig
zu  fördern  bemüht  war,  um  dem  Großgrundbesitz  ein  ergiebiges  Reservoir  von
Arbeitskräften  zu  sichern.
Wie  gesagt,  gilt  dies  nicht  bloß  für  die  Parzellenbesitzer,  sondern  auch  für
die  kleinbäuerlichen  Betriebe,  bei  welchen  der  periodische  Wechsel  zwischen  Lohnarbeit ­
  und  Betätigung  auf  dem  eigenen  Boden  die  Regel  ist,  wenn  nicht  etwa
ausnahmsweise  ein  besonders  intensiver  Anbau  die  wirtschaftliche  Selbständigkeit
ermöglicht.
Die  Erhebung  vom  Jahre  1902  hat  nun  zwar  kein  erschöpfendes  Bild
geliefert.  Sie  beweist  dennoch,  daß  die  Lohnarbeit  der  Selbständigen  und  ihrer  mithelfenden ­
  Familienangehörigen  einen  ungeheueren  Umfang  besitzt.  Von  2,689.000
landwirtschaftlichen  Betrieben  waren  1,157.000,  also  43'4°/g,  mit  Lohnarbeit.  Ich
schätze  diese  Gruppen  von  Betrieben  auf  3,133.000  tätige  Personen.  Im  einzelnen
entfällt  auf  166.000  Betriebe  hausindustriclle  Beschäftigung,  auf  671.000  Betriebe
landwirtschaftliche  Lohnarbeit,  auf  178.000  Betriebe  gewerbliche  und  auf
143.000  Betriebe  Lohnarbeit  ohne  nähere  Bezeichnung.
Die  Wirkungen  der  Fluktuation.
Wie  wir  gesehen  haben,  ist  der  Regierungsvorlage  die  Selbständigkeit  der.
landwirtschaftlichen  Kleinbesitzer  eine  reale  Potenz.  Sie  scheint  an  die  ökonomische
Unabhängigkeit  der  landwirtschaftlichen  Betriebsinhaber  zu  glauben.  Die  periodische
Fluktuation  zwischen  den  sozialen  Schichten  ist  ihr  offenbar  eine  Ausnahmserscheinung. ­
  Nur  so  kann  sie  zur  Annahme  gelangen,  daß  auch  die  kleinbäuerlichen
und  Parzellenbesitzer  (Zwergbauern)  ständig  als  Betriebsinhabcr  lediglich  der
Altersversicherung  und  nur  in  Ausnahmsfällen  auch  der  Invalidenversicherung
unterliegen  werden.
Im  vollen  Gegensatze  dazu  behaupte  ich  nun,  daß  die  sogenannten  selbständigen ­
  Landwirte  der  unteren  Besitzgrößen,  aber  auch  ihre  Frauen  und  Kinder,
in  größerer  Zahl  als  Lohnarbeiter  des  Großgrundbesitzes  und  der  großbäuerlichen
Betriebe  durch  einen  Teil  des  Jahres  der  Kranken-  wie  der  Invalidenversicherung
unterliegen  werden.  Dabei  wird  es  sich  um  keine  vorübergehende  Erscheinung,
sondern  um  eine  periodisch  wiederkehrende  Massenbewegung  handeln,  die  naturgemäß ­
  nachhaltige  Spuren  zurücklassen  wird.
Wenn  nun  die  Regierungsvorlage  sich  damit  begnügt,  nach  oben  diejenigen
Personen  abzugrenzen,  die  als  selbständig  Erwerbstätige  der  Zwangsversicherung
unterliegen  sollen  (Personen  mit  einem  Einkommen  bis  zu  2400  Kronen  jährlich), ­
  wenn  sie  dagegen  unterläßt,  diese  Grenze  auch  nach  unten  zu  ziehen,  so
wird  nicht  die  wirkliche  ökonomische  Potenz  des  bäuerlichen  Besitzers,  sondern  das
Grundbuch  über  die  Versicherungspflicht  entscheiden.  Wer  in  diesem  eingetragen
ist,  er  mag  noch  so  jämmerlichen  Ertrag  aus  seinem  „Besitze"  haben,  wird  als
Betriebsinhabcr  und  selbständig  Erwerbstätiger  gelten.
Unterläßt  man  die  Abgrenzung  nach  unten,  so  sind  daraus  finanzielle  wie
verwaltungstechnische  Folgen  schlimmster  Art  zu  gewärtigen.  Das  Ab-  und  An ­
        <pb n="11" />
        7

meldespiel  wird  sich  das  ganze  Jahr  hindurch  in  hnnderttausenden  Fällen,  zuweilen
in  kurzen  Terminen,  von  Woche  zu  Woche,  von  Tag  zu  Tag  wiederholen.  Dabei
werden  sich  die  Versicherungsbcdingungen  dieser  Personen  von  Woche  zu  Woche,
von  Tag  zu  Tag  verändern.  Bald  werden  sie  der  Kranken-,  Invaliden-  und
Altersversicherung  unterliegen,  bald  nur  der  Altersversicherung,  bald  wird  der
Unternehmer  einen  Teil  der  Prämien  aufzubringen  haben,  bald  werden  diese  die
Versicherten  (als  Selbständige)  zur  Gänze  treffen.
Die  Regierungsvorlage  sucht  hier  wohl  einen  Ausweg,  indem  sie  bestimmt,
daß  der  Selbständige,  der  in  Lohnarbeit  tritt,  verlangen  kann,  daß  er  in  der
bisherigen  Lohnklasse  versichert  wird;  das  kann  sich  aber  nur  zu  einem  System
des  Lohndruckes  gestalten,  über  die  Schwierigkeiten  hinweghelfen  wird  es  nicht.
Weit  wichtiger  ist  jedoch  noch,  daß  durch  die  Einbeziehung  der  Selbständigen
und  ihrer  Familienangehörigen  eine  Art  Lottcriespicl,  ein  Moment  der  Unsicherheit, ­
  in  die  Sozialversicherung  gelangt.  An  Stelle  des  heutigen  sicheren  Zustandes
kommt  ein  ungeheures  Personenreservoir,  das  den  größten  Teil  der  erwachsenen
Bevölkerung  Oesterreichs  umfaßt,  so  daß  jeder  Einzelne  nach  Belieben  und  nach
dem  jeweiligen  Interesse  in  die  Versicherungsinstitutionen  Aufnahme  finden  kann
oder  nicht,  es  aber  auch  jedem  Einzelnen  möglich  ist,  nach  Belieben  und  Interesse
sich  bald  als  Selbständiger,  bald  als  Unselbständiger  in  die  Vcrsichcrungsinstitute
aufnehmen  zu  lassen.
Verlange  ich  die  Abgrenzung  nach  unten,  so  ist  es  für  mich  unzweifelhaft, ­
  daß  die  nach  oben  gezogene  Grenze,  wenn  man  einmal  den  Versichcrungszwang
  statuieren  will,  fallen  muß.  Die  Schwierigkeiten  einer  Scheidelinie, ­
  man  mag  sie  mit  dem  Einkommen,  der  Zahl  der  beschäftigten  Arbeiter  oder
sonst  einenr  Merkmal  der  wirtschaftlichen  Stärke  in  Verbindung  bringen,  sind  viel
zu  groß.  Ueberdies  verliert  die  Bedürfnisfrage  bei  einem  steuerpflichtigen  Einkommen ­
  von  2400  Kronen  ihr  Gewicht  wirklich  nicht,  es  scheint  mir  deshalb  das
richtigste  zu  sein,  die  Grenze  nach  oben  fallen  zu  lassen,  und  dafür  den  Industriellen ­
  und  Großgrundbesitzern  das  Recht  einzuräumen,  sich  von  der  Zwangsversicherung ­
  zu  befreien.
Unumgänglich  notwendig  ist  dagegen  die  Abgrenzung  nach  unten  zwischen
Selbständigen  und  Unselbständigen,  wobei  der  Grundsatz  zur  Anwendung  gelangen
muß,  daß  die  Betriebsinhabcr,  die  einen  erheblichen  Teil  des  Jahres  Lohnarbeit
verrichten,  dauernd  als  Lohnarbeiter  zu  versichern  sind.  Dagegen  kann  der
Saisoncharakter  der  Landwirtschaft  nicht  geltend  gemacht  werden.  Diesen  hat  sie
mit  dem  Baugewerbe,  der  Bekleidungsindustrie  rc.  gemeinschaftlich.  Nur  Landwirte, ­
  die  ihre  wirtschaftliche  Selbständigkeit  wesentlich  auf  den  Ertrag  des  eigenen
Grund  und  Bodens  aufgebaut  haben,  gehören  in  die  Selbständigcnversicherung.
Der  Altersaufbau  der  Selbständigen.
Neben  der  Zahl  der  Selbständigen  und  ihren  ständigen  Schwankungen
durch  das  Pendeln  zwischen  den  sozialen  Schichten  kommt  ferner  bei  Prüfung
der  Sachlage  der  Altersaufbau  der  hier  in  Betracht  kommenden  Personen  in
Frage.  Diese  Seite  wird  von  der  Regierung  über  Gebühr  vernachlässigt.  Nach
der  Annahme  der  Regierung  selbst  hängt  die  Zahl  der  Rentner  und  damit  auch
die  Höhe  der  Beträge  wesentlich  von  der  Alterszusammensetzung  der  Versicherten
ab.  Es  ist  sehr  belangreich,  zu  wissen,  wie  cs  damit  bei  den  selbständig  Erwerbstätigen ­
  bestellt  ist.
Nach  der  Berufszählung  vom  31.  Dezember  1900  gehörten  in  Landwirtschaft, ­
  Industrie,  Handel  und  Verkehr  den  Altersjahrgängen  über  50  Jahre  rund
2,451.000  erwerbstätige  Personen  an.  Davon  waren  nicht  weniger  als  1,122.000
Selbständige,  so  daß  auf  diese  Schichte  45 - 8%,  nicht  viel  weniger  als  die  Hälfte  der
        <pb n="12" />
        8

höheren  Altcrsjahrgänge  entfallen.  Seit  dem  31.  Dezember  1890  bis  31.  Dezember  1900
ist  eine  erhebliche  Verschlechterung  bei  den  Selbständigen  eingetreten.  Am  erstgenannten ­
  Tage  waren  erst  42-5%  der  über  50  Jahre  alten  Personen  auf  die
Selbständigen  entfallen.  Am  31.  Dezember  1900  war  die  Zahl  auf  45-8°/g
gestiegen.
Noch  drastischer  sind  die  weiteren  Ergebnisse  der  Berufszählung.  Von  den
Unselbständigen  in  Landwirtschaft,  Industrie,  Handel  und  Verkehr  gehörten  nur
14-7  Prozent,  von  den  Selbständigen  aber  35-9  Prozent  —  fast  zweieinhalbmal
so  viel  —  den  höheren  Altcrsjahrgängen  an!  Von  1890  bis  1900  ist  die
Anzahl  der  älteren  Personen  bei  den  Selbständigen  von  1,017.000  auf
1,123.000,  somit  um  10'4  Prozent  gewachsen.  Die  Zahl  der  Unselbständigen  ist
dagegen  von  1,375.000  auf  1,364.000  gesunken.
Die  Regierungsvorlage  hebt  mehrfach  die  Verschlechterung  des  Altersaufbaues ­
  in  der  Landwirtschaft  hervor.  Dem  muß  aber  entgegengehalten  werden,
daß  diese  Verschlechterung  ausschließlich  bei  den  Selbständigen  zu  finden  ist.  Die
Zahl  der  über  50  Jahre  alten  Personen  ist  von  1890  auf  1900  bei  den
Selbständigen  in  der  Landwirtschaft  um  101.000  gewachsen,  bei  den  Unselbstständigen ­
  um  41.000  zurückgegangen.
Wenn  wir  also,  wie  die  Regierung  hervorhebt,  beim  Altersaufbau  der
agrarischen  und  industriellen  Bevölkerung  sehr  scharfe  Kontraste  finden,  so  sind
sic  in  erster  Linie  auf  das  Konto  der  selbständig  Erwerbstätigen  zu  setzen.
Schaltet  man  diese  aus,  so  reduziert  sich  der  Unterschied  in  der  Besetzung  der
höheren  Altersjahrgängc  zwischen  Landwirtschaft  und  Industrie  auf  ein  relativ
geringes  Maß.
Die  Riskengemeinschaft  der  Selbständigen  und  Arbeiter  und
ihre  finanziellen  Wirkungen.
Schon  die  bisher  angeführten  Momente  zeigen  die  große  Gefahr  einer
Bereinigung  der  Selbständigen  und  Unselbständigen  zu  einer  Riskengemeinschaft,
das  ist  zur  gemeinsamen  Tragung  der  Lasten  der  Versicherung.
Das  weiß  auch  die  Regierung.  Sie  selbst  erklärt,  daß  die  Kosten  der
Invaliden-  und  Altersversicherung  vom  Altersaufbau  maßgebend  beeinflußt
würden.  Es  seien  alljährlich  auf  je  10.000  Versicherte  bei  den  Selbständigen
2  5  5-8,  bei  den  Unselbständigen  10  51  Invaliden-  und  Altersrentenfälle  zu
zu  erwarten.  Es  dürfe  daher  nicht  überraschen,  daß  eine  Invaliden-  und  Altersversicherung, ­
  die  über  den  Kreis  der  Unselbständigen  hinausgehe,  wesentlich
höhere  Kosten  verursachen  müsse.  Die  Gesamtlast  würde  sich  durch  die  Selbstständigen ­
  auf  mehr  als  das  Doppelte  erhöhen.  Die  Versicherung  der  von  der
Regicrungsvorlage  mit  2,700.000  bezifferten  Zahl  der  Selbständigen  würde
höher  zu  stehen  kommen,  als  die  Versicherung  der  7,300.000  Unselbstständigen. ­

Statt  nun  hieraus  die  Konsequenz  zu  ziehen,  daß  eine  gemeinsame  Durchführung ­
  der  Versicherung  der  Selbständigen  und  der  Unselbständigen  unmöglich
und  unzulässig  sei,  beschreitet  die  Regierung  einen  anderen  Weg:  Die  Selbstständigen ­
  sollen  lediglich  auf  Altersrente  Anspruch  haben  und  überdies,  um  die
Lasten  nicht  übermäßig  steigen  zu  lassen,  nur  in  die  zwei  niedrigsten  Lohnklassen ­
  eingeteilt  werden.  Bei  dieser  Konstruktion,  versichert  die  Regierung,
würden  die  Kosten  der  Sclbständigenversicherung  von  den  Selbständigen  allein
aufgebracht  werden.
Schon  das  von  der  Regierungsvorlage  beigebrachte  Ziffernmatcrial  beweist
die  Unmöglichkeit  dieser  Annahme.  Berücksichtigt  man,  daß  der  Entwurf  den
Gesamtjahresbeitrag  der  Selbständigen  für  die  Altersversicherung  mit  28'37
        <pb n="13" />
        Millionen  Kronen,  den  der  Unselbständigen  für  die  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  mit  10061  Millionen  Kronen  schätzt,  so  kommt  man  zu  folgenden
interessanten  Ergebnissen.

Die  Jahresrenten  exklusive  Staatszuschuß  betragen  im

10.

20.

30.

40.

Für

Jahre

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Millionen ­

Kronen

in  Prozenten ­

der
Beiträge

Selbständige

12  2

4-3

33  1

5-8  !  44-3

52

52-9

4-7

Unselbständige

224

22

55-2

21

76-1

2-5

91-2

2-2

Im  vierzigsten  Jahre  der  Versicherung  würden  also  die  Selbständigen  4-7%
der  Beiträge,  die  Unselbständigen  nur  2-2%  ihrer  Beiträge,  beide  exklusive  des
Staatszuschusses,  erhalten.  Achnlich  nach  10,  20  und  30  Jahren.  Das  bedeutet:
Die  Unselbständigen  werden  Kapitalien  aufbringen,  aus  deren  Erträgnissen  ein
erheblicher  Teil  der  Altersrenten  der  Selbständigen  bestritten  werden  wird.
Dennoch  leugnet  die  Regierung  die  Benachteiligung  der  Unselbständigen.
Es  wird  insbesondere  gegen  die  Behauptung,  daß  die  Arbeiter  und  Industriellen
zu  Gunsten  der  versicherten  Selbständigen  Mittel  aufbringen  müssen,  eingewendet: ­
  Die  Versicherung  beginne  für  Jedermann  mit  dem  sechzehnten  Lebensjahre, ­
  so  daß  auch  der  Selbständige  vom  sechzehnten  bis  zum  fünfundsechzigsten
Lebensjahre  Prämien  entrichte,  zuerst  als  unselbständig  und  dann  als  selbständig
Erwerbstätiger.  Ueberdies  habe  er  nur  den  Anspruch  auf  Altersrente.
Dabei  wird  nur  übersehen,  daß  nach  der  Annahme  des  Entwurfes
2,700.000  Gewerbetreibende  und  Bauern  die  Anwartschaft  auf  Altersrente
erwerben  werden,  die  als  Unselbständige  keinerlei  Einlagen  machen  konnten.
Wenn  jemand  sechs  oder  zwölf  Kronen  jährlich  einzahlt,  kann  er  unmöglich  eine
Altersrente  von  dem  im  Gesetze  versprochenen  Ausmaße  erwerben,  sobald  es  sich
um  eine  Schichte  von  so  ungünstigem  Altersaufbau  wie  bei  den  Selbständigen  handelt.
Schon  die  Uebergangszeit  wird  also  mit  den  durch  die  eigenen  Prämien
nicht  gedeckten  Anwartschaften  von  2,700.000  Selbständigen  für  lange  Zeit
hinaus  die  Invaliden-  und  Altersrentenkasse  belasten.  Frühestens  in  9  bis
14  Jahren  nach  Beginn  der  Sozialversicherung  kann  der  Zufluß  solcher  Betriebsinhaber ­
  erwartet  werden,  die  vom  16.  Lebensjahre  ab  ihre  Prämien  eingezahlt
haben.  Aber  auch  dann  werden  jahrelang  Tansende  von  Selbständigen  in  den
Bereich  der  Altersversicherung  eintreten,  ohne  diese  Bedingnng  zu  erfüllen.  Es
kann  ein  volles  Mcnschenaltcr  vergehen,  bevor  sich  dasjenige  verwirklicht,  was
heute  fälschlich  als  Tatsache  hingestellt  wird:  daß  die  versicherten  Selbständigen
ihre  Anwartschaft  auf  Altersrente  auf  Grund  von  Einlagen  erwerben,  die  sic
vom  16.  bis  zum  65.  Lebensjahre  geleistet  haben.
Dabei  geht  man  aber  auch  von  der  Annahme  aus,  daß  alle  Selbständigen,
die  zur  Zahlung  der  Beiträge  verpflichtet  sind,  diese  auch  entrichten  werden.  Man
Übersicht,  daß  bisher  nur  die  wirtschaftlich  kräftigeren  Elemente  in  die  Versicherung ­
  einbezogen  sind.  Erfüllen  sich  die  Pläne  der  Regierung,  so  werden  wir
nunmehr  auch  jene  zahlreichen  Schichten  erreichen,  die  außerstande  sind,  auch  nur
eine  Hilfskraft  in  ihrem  Betriebe  zu  beschäftigen.  Die  gewerbliche  Betriebszählung ­
  von  1902  kennt  693.000  Betriebe,  in  denen  nur  der  Inhaber,  206.000
Betriebe,  in  denen  auch  noch  Familienangehörige  beschäftigt  werden.  Die  land ­
        <pb n="14" />
        10

wirtschaftliche  Betriebszählung  erfaßt  547.000  Alleinbetriebe.  Es  unterliegt  keinem
Zweifel,  daß  die  Zahlungsfähigkeit  der  Beitragspflichtigen  damit  durchschnittlich
eine  Verschlechterung  erfahren  wird.  Es  wird  viel  schwieriger  werden,  die  Beiträge ­
  selbst  im  Zwangsverfahren  hereinzubringen  als  bisher.
Schon  heute  sind  ja  vielfach  solche  Schwierigkeiten  bei  der  Einhebung  der
Prämien  zu  überwinden.  Man  ermesse  daran,  welche  Komplikationen  erst  die
Einbeziehung  der  wirklich  oder  scheinbar  Selbständigen  bringen  muß.  Heute  geht
aber  auch  noch  der  natürliche  Antrieb  für  die  Erfüllung  der  gesetzlichen  Zahlungspflicht ­
  vom  Arbeiter  aus.  Er  wird  bei  den  kleinen  Leuten  fehlen,  wo  es  sich  um
ihre  eigene  Versicherung  handelt.  Dabei  ist  cs  mir  zweifelhaft,  ob  man  zur
Sicherung  sozialpolitischer  Maßregeln  zu  Gunsten  der  Selbständigen  mit  jener
Rücksichtslosigkeit  wird  vorgehen  können,  die  etwa  bei  der  Steuereintreibung  üblich
ist.  Schon  um  die  Popularität  der  leider  als  politisches  Zugstück  gedachten
Selbständigenversicherung  zu  erhöhen,  wird  man  oft  genug  Nachsicht  üben.  Die
Not,  die  vielfach  auch  unter  den  Selbständigen  in  Stadt  und  Land  herrscht,  wird
also  den  Ertrag  aus  den  Prämien  schmälern.  Die  Folge  wird  fein,  daß  ein
nicht  unerheblicher  Teil  der  Beiträge  jahraus,  jahrein  als  uneinbringlich  gebucht
werden  wird,  und  zwar  in  größerem  Maße  als  heute  bei  der  Arbeiterversicherung.
Was  ich  bisher  angeführt  habe,  scheint  mir  dafür  zu  sprechen,  daß  schon
die  Gewährung  der  Altersrente  allein  die  Riskengemeinschaft  zwischen  Selbständigen ­
  und  Unselbständigen  zu  einer  wahren  Löwengemeinschaft  gestaltet.  Unter
den  Selbständigen  sind  35-9°/«  über  50  Jahre  alt,  unter  den  Unselbständigen
nur  14N»/g.  Dennoch  wird  die  Wartezeit  für  die  Altersrente  der  Betriebsinhaber ­
  mit  200  Beitragswochen,  erst  nach  dreijähriger  Dauer  der  Versicherung
mit  500  Beitragswochen,  die  der  Arbeiter  mit  30  Jahren  bemessen.
Dazu  kommt  auch  noch,  daß  in  Wirklichkeit  die  Ausschließung  der  Invalidenrente ­
  für  die  Selbständigen  von  fiktiver  Bedeutung  ist.  Es  soll  ein  Anspruch
auf  Invalidenrente  auch  für  den  Selbständigen  dann  vorliegen,  wenn  seine  Berufstätigkeit ­
  zeitweilig  durch  unselbständige  Beschäftigung  unterbrochen  wird,  sofern
nur  in  den  letzten  drei  Jahren,  vom  Zeitpunkte  der  Geltendmachung  des  Anspruches
zurückgerechnet,  mindestens  40  Wochen  auf  unselbständige  Erwerbstätigkeit  entfallen.
Hunderttausende  landwirtschaftliche  Betriebsinhaber  verdingen  sich  nun  regelmäßig ­
  als  Lohnarbeiter.  Es  entspricht  nun  der  Natur  ihrer  Beschäftigung,  daß
diefe  Arbeit  regelmäßig  jährlich  mindestens  13  Wochen  dauert,  wodurch  die  Vorbedingungen ­
  für  die  Anwartschaft  auf  Invalidenrente  nach  Absolvierung  der  Wartezeit ­
  stets  gegeben  sein  wird.
Aber  auch  die  Bctriebsinhaber,  die  regelmäßig  in  ihrer  eigenen  Wirtschaft
voll  beschäftigt  sind,  können  zur  Erlangung  der  Invalidenrente  vorübergehend
Lohnarbeit  übernehmen,  wenn  sie  zur  Erreichung  des  65.  Lebensjahres  zu  weit
haben.  In  Wirklichkeit  werden  also  zahlreiche  landwirtschaftliche  Bcrriebsinhaber
ständig  sowohl  auf  Alters-  als  auf  Invalidenrente  versichert  fein  und  trotz  der
stark  verminderten  Wartezeit  doch  nur  dieselben  Beiträge  zahlen  wie  die  Arbeiter.
Die  Versicherung  der  2-7  Millionen  Bctriebsinhaber,  die  28  Millionen  Kronen
einzahlen,  wird  also,  wenigstens  in  den  ersten  zwanzig  Jahren,  höher  zu  stehen
kommen  als  die  der  7-3  Millionen  Unselbständigen,  deren  Beitrag  sich  weit  über
100  Millionen  Kronen  beziffern  wird.
Die  Verwaltungsgcmeinschaft  der  selbständig  und
unselbständig  Erwerbstätigen.
Alle  diese  offenkundigen  Schwierigkeiten  und  Gefahren  mußten  ja  auch  der
Regierung  die  Frage  aufdrängen,  ob  denn  die  Risken-  und  Verwaltungsgemeinschaft
  zwischen  Selbständigen  und  Unselbständigen  zu  rechtfertigen  ist.  In  der
        <pb n="15" />
        11

2*

Tat  erklärt  die  Vorlage  selbst,  daß  für  eine  gesonderte  Organisation  der  Selbstständigen ­
  der  Umstand  spreche,  daß  die  Verhältnisse  und  Bedürfnisse  der  Bctriebsinhaber
  von  denen  der  Arbeiterschaft  in  vielen  Belangen  wesentlich  abweichen  und
auch  beruflich  wie  nach  Ländern  verschieden  seien,  weshalb  die  Wahl  einer
Konstruktion  zu  erwägen  war,  die  dieser  Verschiedenheit  tunlichst  Rechnung  tragen
könnte.  Eine  Schwierigkeit,  wird  weiter  erklärt,  würde  allerdings  die  Frage
bieten,  in  welcher  Weise  die  Anwartschaften  der  Versicherten  und  die  Auseinandersetzung ­
  zwischen  den  Trägern  der  Versicherung  beim  Uebcrtritt  von  der  Unselbstständigkeit ­
  zur  Selbständigkeit  zu  regeln  wäre.  Dieser  Schwierigkeit  werde  aber
ansgewichen,  wenn  die  Versicherung  der  selbständig  und  unselbständig  Erwerbstätigen ­
  in  einem  einheitlichen  Verbände  so  geregelt  würde,  daß  beim  Uebertritt
einfach  das  Versichcrungsverhältnis  fortgesetzt  werde,  allerdings  ohne  Anwartschaft
auf  die  Invalidenrente,  jedoch  unter  Anrechnung  der  Beitragszeiten,  die  vordem
auf  Grund  der  unselbständigen  Erwerbstätigkeit  zurückgelegt  wurden.  Das  sei
der  Regierung  für  die  gewählte  Verwaltungsgemeinschaft  von  entscheidender  Bedeutung ­
  gewesen.
Ich  meine  nun  vorerst,  daß  der  Selbständigkeit  bei  der  Landwirtschaft  nur
in  den  oberen  Besitzgrößen  wirtschaftliche  Bedeutung  zukommt.  In  den  Parzellenund
  Kleinbetrieben  bleibt  der  Selbständige  regelmäßig,  vor  wie  nach  der  Uebernahme ­
  des  Betriebes,  Lohnarbeiter.  Der  periodische  Wechsel  der  sozialen  Schicht
im  Laufe  des  Jahres  ist  das  allein  Beharrende.
Auch  könnte  man  die  Frage  auswerfen,  warum  denn  die  Anwartschaft  gerade
im  Momente  des  Uebertrittes  zur  Selbständigkeit  festgestellt  werden  muß?
Selbst  wenn  man  auf  dem  Boden  der  Regierungsvorlage  verbleibt,  genügt  es
doch,  die  Berechnung  der  Anwartschaften  zur  Zeit  der  Erhebung  des  Rentenanspruches ­
  vorzunehmen  und  dann  erst  festzustellen,  welche  Einzahlungen  während
der  Unselbständigkeit  geleistet  wurden,  zumal  es  sich  nach  der  Annahme  der
Regierung  nur  um  etwa  20.000  Altersrentner  jährlich  handeln  würde.
Verschiedene  Anstalten  für  die  Versicherung  der  Arbeiter  und  der  Selbstständigen ­
  sind  also  ganz  wohl  möglich.  Daß  dies  auch  mit  geringen  Mitteln
und  einem  bescheidenen  Verwaltungsapparat  durchführbar  ist,  möchte  ich  noch
kurz  berühren.
Die  Selbständigenversicherung  hat  keine  sozialpolitischen  Nebenzwecke.  Das
einzige  öffentlich-rechtliche  Moment  an  ihr  ist  der  Versicherungszwang.  Sie  trägt
sonst  an  sich  alle  Merkmale  der  Privatversicherung.  Im  Gegensatze  dazu  ist  die
Tendenz  der  Arbeiterversicherung  auch  noch  auf  andere  Ziele  gerichtet,  als  auf  die
Gewährung  der  Vcrsichcrungsleistungen.  Sie  muß  bemüht  sein,  Betriebsunfälle,
Berufskrankheiten,  vorzeitige  Invalidität  zu  verhüten.  Die  Selbständigenversicherung ­
  hat  nur  das  eine  Ziel:  Sicherung  gegen  Hilflosigkeit  unter  Ausschluß
der  Armenversorgung.  So  ist  denn  für  die  Selbständigenversicherung  schon  im
Hinblick  auf  die  verschiedene  Natur  ein  einfacherer  Apparat  möglich,  wobei
auch  die  Frage  der  Selbstverwaltung  nur  untergeordnete  Bedeutung  besitzt.
Uebcrdics  befindet  man  sich  auch  in  der  glücklichen  Lage,  vielfach  auf  einen
neuen  burcaukratischcn  Apparat  zu  verzichten.  Dies  gilt  schon  beim  Mcldewesen.
Zur  Feststellung  der  Versichcrungspflicht  stehen  der  Gewerbekataster  wie  die  Aufzeichnungen ­
  der  Steuerbehörden  zur  Verfügung.  Die  Anmeldungen  können  daher
einen  vom  bisherigen  abweichenden  Charakter  erhalten,  indem  die  Behörden  die
zu  versichernden  Betriebsinhaber  feststellen.  Dazu  kommen  noch  Grundbuch  und
Notare,  die  eine  rasche  und  sichere  Erfassung  der  vorgekommenen  Veränderungen
ermöglichen.  Als  Sammclstellen  können  die  Politischen  Behörden  angenommen
werden.  Auch  die  Prämienzahlung  der  Selbständigen  kann  sich  einfach  gestalten,  da
meist  Personen  mit  einer  direkten  Stcuerlcistung  in  Frage  kommen,  wobei  die
'Einhebung  und  Verrechnung  durch  die  920  Steueramtsbezirke  möglich  wird.
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        So  folgere  ich  denn,  daß  für  das  Meldewescn,  die  Evidenzhaltung,  wie
für  den  Kassendienst  eine  eigene  bureaukratische  Organisation  überflüssig  ist.  Sie
können  vielmehr  den  staatlichen  Behörden  übertragen  werden.  Für  die  Entscheidung
der  Rentenansprüche  sind  gleichfalls  Einrichtungen  von  großer  Einfachheit  möglich.
Die  Vorbedingungen  des  Anspruches  sind  die  Versicherungspflicht,  die  ordnungsmäßige
  Beitragsleistung,  die  zurückgelegte  Wartefrist  und  das  erreichte  65.  Lebensjahr. ­
  Aerztliche  Sachverständige  sind  dagegen  nicht  erforderlich.
Legt  man  auf  einen  komplizierten  Apparat  Wert,  so  ist  der  Anschluß  an  die
Allgemeine  Pensionsanstalt  für  Angestellte  weit  natürlicher  als  der  an  die  Arbeiterversicherung. ­
  Von  der  Leitung  dieser  Anstalt  wird  zugegeben,  daß  der  Verwaltungsorganismus ­
  viel  zu  groß  und  viel  zu  kostspielig  ist.  Man  hat  sich  bei  der  Zahl
der  Versicherten  gründlich  geirrt.  Für  100.000  Privatangestcllte  besitzt  die  Anstalt
eine  Zentrale  und  zehn  Landesstcllen,  bei  welchen  genügende  Gelegenheit  zur  Betätigung ­
  gar  nicht  vorhanden  ist.  Auch  passen  die  Verhältnisse  dieser  Anstalt  für
die  Selbständigen  besser,  als  die  einer  Reichskasse  mit  Bezirksstellen.  Es  würde
sich  empfehlen,  zwei  Abteilungen  für  die  gewerblichen  und  die  landwirtschaftlichen
Selbständigen  bei  dieser  Anstalt  zu  schaffen.  Das  würde  auch  ermöglichen,  die  Selbständigen ­
  nicht  um  so  viel  schlechter  zu  stellen,  als  diejenigen  Privatangestellten,.
die  manche  Betriebsinhaber  bei  der  Pensionsanstalt  zu  versichern  genötigt  sind.
Es  klingt  ja  wie  eine  Verhöhnung,  wenn  die  Regierung  den  Betriebsinhabern ­
  gegen  Zahlung  eines  Monatsbeitrages  von  50  Heller  und  1  Krone  eine
Rente  zusichert,  die  zwischen  44  und  67  Hellern  täglich  schwankt.
Die  neuen  Vorschläge  der  Regierung.
So  selbstbewußt  sich  die  Regierung  in  der  ursprünglichen  Vorlage  gegen--über
  jeder  Kritik  ihrer  Vorschläge  betreffend  die  Riskengemeinschaft  der  Selbständigen ­
  und  Unselbständigen  gebärdet  hat,  so  sind  ihr  doch  beim  gegenwärtigen
Entwürfe  —  wie  es  scheint  —  allerlei  Bedenken  über  ihre  Unfehlbarkeit  aufgestiegen. ­
  In  der  neuen,  dem  Parlamente  vorgelegten  Gesetzesvorlagc  wird  mit
etwas  größerer  Bescheidenheit  erklärt:  Hinsichtlich  der  Selbständigen  seien  Zweifel
geäußert  worden,  die  nicht  ganz  von  der  Hand  zu  weisen  seien.  Man  habe  darauf
hingewiesen,  daß  die  Beiträge  in  vielen  Gegenden  schwer  hereinzubringen  sein
werden,  und  daß  es  den  Versicherten  vorteilhaft  erscheinen  müsse,  erst  in  späteren
Jahren  in  die  Versicherung  einzutreten.  Diese  Bedenken  verdienen  gewiß  volle
Beachtung  und  seien  auch  in  den  Beratungen  des  Subkomitees  des  Sozialversicherungsausschusses ­
  voll  gewürdigt  worden.  Das  Subkomitee  hielt  es  für  notwendig, ­
  eine  Reihe  von  Maßnahmen  vorzuschlagen,  die  geeignet  wären,  die  üblen
Folgen  einer  nicht  zu  rechtfertigenden  Ausnützung  der  den  Selbständigen  durch
das  Gesetz  gebotenen  Vorteile  hintanzuhaltcn.
Eine  Reihe  dieser  Vorschläge  macht  sich  die  Regierung  nun  auch  zu  eigen.
Gerade  dieser  Umstand  muß  meines  Erachtens  das  Mißtrauen  gegenüber  dem
versicherungstechnischen  Departement  nur  noch  steigern.  Wie  wenig  zuverlässig  erscheint ­
  der  Vorschlag  bezüglich  der  Riskengemeinschaft  zwischen  Selbständigen  und
Unselbständigen,  wenn  erst  die  Kritik,  die  doch  meistens  durch  Laien  geübt  worden
ist,  wesentliche  Aenderungen  der  Versicherungsbedingungen  bewirken  mußte.  Ohne
diese  Kritik  wäre  wohl  alles  unverändert  in  die  neue  Vorlage  übernommen  worden
und  hätte  unfehlbar  schweren  Nachteil  über  die  Reichsrcntcnkasse  gebracht.
Wie  sehen  nun  diese  Aenderungen  im  Einzelnen  aus?  Im  §  125  wird
die  Wartezeit,  die  für  Selbständige  ursprünglich  mit  200  Beitragswochen
normiert  war,  auf  500  erhöht,  allerdings  mit  der  wesentlichen  Einschränkung,
daß  für  die  Uebergangszcit  die  Wartezeit  200  Beitragswochcn  unter  der  Voraussetzung ­
  betragen  soll,  wenn  die  Anmeldung  zur  Versicherung  nicht  später  als  drei-
        <pb n="17" />
        Jahre  nach  Beginn  der  Wirksamkeit  des  Gesetzes  erfolgt.  Drei  Jahre  darf  man
sich  also  ungestraft  der  Versicherung  entziehen.  Die  Last  der  furchtbar  ungünstigen
Risten,  die  gerade  bei  Beginn  der  Wirksamkeit  des  Gesetzes  der  Reichsrcntenkasse
und  den  Unselbständigen  auferlegt  werden  wird,  erfährt  also  keine  Verminderung
oder  Abschwächung.
Eine  weitere  Aenderung  enthält  8  127,  wonach  den  Selbständigen  Invalidenrente ­
  dann  zustehen  soll,  wenn  sie  innerhalb  der  letzten  drei  Jahre  mindestens
40  Wochen  auf  Grund  unselbständiger  Erwcrbstütigkeit  versicherungspflichtig
waren.  In  der  ersten  Vorlage  waren  die  analogen  Zahlen  zwei  Jahre  und
26  Wochen.  Der  Grundbctrag  soll  weiters  für  Personen,  die  im  Alter  von  mehr
als  45  Jahren  in  die  Versicherung  eintreten,  dadurch  eine  Reduktion  erleiden,  daß
bei  Berechnung  des  jährlichen  Durchschnittsbetrages  neben  der  tatsächlichen  Versichcruugsdauer
  auch  soviel  Jahre  zuzurechnen  sind,  als  der  Versicherte  das  fünfundvierzigstc
  Lebensjahr  überschritten  hatte.
Eine  Einschränkung  des  Staatszuschusses,  die  insbesondere  für  die  erste
Lohnklassc  von  Bedeutung  sein  soll,  nimmt  8  113,  Absatz  1,  in  Aussicht.  Wenn
nämlich  der  durchschnittlich  jährlich  geleistete  Versicherungsbeitrag  nicht  einmal
6  Kronen  beträgt,  dann  verringert  sich  der  Staatszuschuß  entsprechend.  Auch  soll
der  Staatszuschuß  dann  ruhen,  wenn  das  Einkommen  des  Rentenbezugsberechtigten ­
  1200  Kronen  jährlich  übersteigt.
Von  allen  diesen  Aenderungen  wird  uns  versichert,  daß  sie  sich  gegen  die
Schädigung  der  Versicherung  durch  die  Selbständigen  richten.  Wenn  man  aber
näher  zusieht,  so  gelangt  man  zur  überraschenden  Erkenntnis,  daß  die  entscheidenden ­
  einschränkenden  Bestimmungen  sich  gleichzeitig  gegen  die  Arbeiter  kehren.
Die  Klagen  sind  dahin  gegangen,  daß  man  den  Selbständigen  zum  Schaden  der
Arbeiter  wie  der  Versicherungsanstalten  weitgehende  Vorteile  in  der  früheren  Regierungsvorlage ­
  eingeräumt  hat,  die  naturnotwendig  zu  einer  schweren  Belastung
führen  müssen.  Die  Regierung  erkennt  das  an.  Die  Einschränkungen,  die  sie
aus  dieser  Erkenntnis  heraus  in  die  neue  Vorlage  aufnimmt,  kehrt  sie  aber  sofort
auch  gegen  die  Arbeiter.  Sie  hört  jedoch  nicht  auf  zu  versichern,  daß  die  Riskengcmcinschaft
  mit  den  Selbständigen  die  Arbeiter  durchaus  nicht  schädige.
Bemerkenswert  ist,  daß  neben  diesen  sogenannten  Kautelen  ganz  wesentliche
neue  Vorteile  den  Selbständigen  eingeräumt  werden.  Insbesondere  sei  hervorgehoben, ­
  daß  nach  8  127  das  Surrogat  einer  Unfallversicherung  für  die  Selbstständigen ­
  eingeführt  wird.  Ist  nämlich  die  Invalidität  eines  Betriebsinhabers
die  Folge  eines  Betriebsunfalles,  so  besteht,  abweichend  von  der  ursprünglichen
Vorlage,  auch  für  die  Selbständigen  der  Anspruch  auf  Invalidenrente,  wobei
natürlich  von  jeder  Wartezeit  abzusehen  ist.  Wie  groß  mag  wohl  die  Last  sein,
welche  der  Invalidenversicherung,  also  den  Arbeitern  und  Industriellen,  daraus
erwachsen  wird?  Wir  finden  darauf  keine  Antwort.  Wozu  denn  auch?  .
Die  Einwendungen  gegen  die  Versicherung  der  mithelfenden  Familienmitglieder ­
  haben  nicht  vermocht,  von  der  Regierung  zu  erreichen,  daß  sie  diese
Gruppe  von  der  Versicherung  ausschalte.  Die  Bedenken  haben  aber  doch
gewirkt  und  auch  hier  zu  einigen  sogenannten  Kautelen  geführt.  Der  Krankenversicherung ­
  sollen  die  Mithelfer  nur  dann  unterliegen,  wenn  sie  für  ihre  Dienste
eine  Barcntlohnung  beziehen.  Die  Ausgcdingleute  hofft  das  vcrsicherungstechnische
Departement  dadurch  von  dem  unberechtigten  Eindringen  in  die  Versicherung  abzuwehren, ­
  daß  die  Ausgedinger  nur  dann  als  mithelfende  Familienmitglieder
zählen,  wenn  sie  in  der  Wirtschaft  tatsächlich  und  nicht  nur  gelegentlich  Arbeit
oder  Dienste  verrichten.  Endlich  sollen  Frauen,  wenn  sie  Mitinhaberinnen  eines
Betriebes  sind,  über  ihr  Verlangen  von  der  Vcrsichcrungspflicht  ausgenommen  werden.
Das  ist  aber  auch  alles,  was  die  Regierung  an  Konzessionen  zu  machen
sich  veranlaßt  sieht.  Prinzipiell  bleibt  sie  auf  dem  Standpunkte  der  Risten ­
        <pb n="18" />
        14

gemeinschaft,  trotzdem  cs  kein  Geheimnis  ist,  daß  noch  im  Jahre  1908  die  Versicherungstechniker ­
  im  Ministerium  des  Innern  sich  mit  Entschiedenheit  gegen  die
Aufnahme  der  Selbständigen  in  die  Versicherungsgemeinschaft  gesträubt  haben.
Die  Unfehlbarkeit  der  Versicherungstechniker.
Das  wirkungsvollste  Mittel,  das  erfahrungsgemäß  jede  sachliche  Kritik,  jede
Opposition  gegen  die  Regierungsvorschläge  ans  dem  Gebiete  der  Versicherung  unmöglich ­
  zu  machen  Pflegt,  wird  von  der  Regierung  auch  diesmal  in  Anwendung
gebracht:  sie  setzt  sich  einfach  auf  das  hohe  Roß  der  Wissenschaft  und  schützt  die
unabänderlichen  Gesetze  der  Versicherungsmathematik  vor.  Bisher  hat  die  meisten
Kritiker  blinde  Angst  vor  der  Verantwortung  erfaßt,  wenn  man  ihnen  mit  den
sogenannten  Gesetzen  der  Versicheruugsmathematik  gekommen  ist.
Welches  ist  nun  das  hier  in  den  Vordergrund  gerückte  Gesetz  der  Bersicherungsmathcmatik?
  Als  unangefochtener  Grundsatz  müsse  bleiben,  wird  uns
erklärt,  daß  die  Invalidenversicherung  auf  Durchschnittsprämien  aufgebaut  wird,
die  nicht  nach  dem  Beitrittsalter  abgestuft  sind.  Das  bedeute,  daß  die  Beitragslast ­
  der  anfänglich  vorhandenen  Generation  zum  Teil  auf  die  zukünftige  überwälzt ­
  werden  müsse.  Da  könne  eine  individuelle  Prämienrcserve  nach  Art
der  Privatversicherung  überhaupt  nicht  angesammelt  werden.  Auch  eine  Gesamtprämienreserve ­
  werde  nur  insoweit  thesauriert,  als  sie  zur  Deckung  der  Rentensteigerungen ­
  erforderlich  ist.  Daraus  folge  aber,  daß  beim  Ausscheiden  von  Versicherten ­
  individuell  berechnete  Rescrveanteile,  die  die  erworbenen  Ansprüche  bei
einem  anderen  Versicherungsinstitute  sichern  könnten,  nicht  vorhanden  und  deshalb
nicht  überwiesen  werden  können.  Es  müsse  darum  ein  Wechsel  des  Versicherungsinstituts ­
  in  der  Regel  vermieden  werden.  Man  könne  praktisch  durchführbare
Normen  gar  nicht  aufstellen,  die  geeignet  wären,  bei  den  unvermeidlich  zahlreichen
Uebertritten  von  einer  Finanzgemeinschast  zu  einer  anderen  die  Interessen  der
Versicherten  und  der  Versicherungsträger  gleichmäßig  zu  wahren.
Wer  sich  die  Erfahrungen  gegenwärtig  hält,  die  mit  diesem  sogenannten  Gesetze
in  Oesterreich  bereits  gemacht  worden  sind,  der  wird  den  Ausführungen  der  Regierungsvorlage ­
  nur  mit  ablehnender  Skepsis  begegnen  können.  Die  Pensionsversicherung
der  Privatangestellten  ist  gleichfalls  auf  der  Basis  von  Durchschnittsprämien  aufgebaut, ­
  was  nicht  hindert,  daß  Rückzahlungen  an  die  austretendcn  Mitglieder
geleistet  werden.  Freilich  kann  hier  eingewendet  werden,  daß  es  sich  um  keine
Massenversicherung  handle,  wenngleich  es  auch  hier  eine  starke  Fluktuation  gibt.
Umso  lehrreicher  ist  die  Geschichte  der  Reserveanteile  in  der  österreichischen
Krankenversicherung.  Der  Ausschuß  des  Abgeordnetenhauses  hatte  in  das  Gesetz
betreffend  die  Krankenversicherung  nachfolgende  Bcstinimungen  aufgenommen:
Z  13,  Z.  3.  Kassenmitglieder  der  vorstehend  bezeichneten  Arten,  welche  die  Beiträge
infolge  eingetretener  Erwerbslosigkeit  nicht  einzahlen  können,  behalten  die  Mitgliedschaft
und  mit  derselben  das  Recht  auf  die  Kassenleistungen  für  solange,  als  ihr  Reserveanteil
(8  28)  zur  Bestreitung  der  vollen  statutenmäßigen  Beiträge  ausreicht,  in  jedem  Falle
aber  durch  mindestens  6  Wochen.
8  13,  Z.  6.  Wenn  Mitglieder  aus  der  Kasse  ausscheiden,  so  ist  ihr  Reserveanteil
(8  28),  soweit  derselbe  nicht  etwa  in  Gemäßheit  der  unter  Ziffer  3  enthaltenen  Bestimmung
zur  Bestreitung  von  Versicherungsbeiträgen  verwendet  worden  ist,  in  dem  Falle  als
diese  Personen  innerhalb  eines  Jahres  nach  ihrem  Ausscheiden  in  eine  andere  Bezirkskrankenkasse ­
  oder  in  eine  Betriebs-,  eine  Genossenschafts-  oder  eine  Vereinskrankenkasse
eintreten,  dieser  letzteren  Kasse  zu  überweisen.  In  allen  anderen  Fällen  verbleibt  der
bezeichnete  Reserveanteil  der  Kasse,  ans  welcher  das  Mitglied  ausgeschieden  ist.
8  28.  Am  Schluffe  eines  jeden  Jahres  hat  die  Kasse  das  Verhältnis  der  Höhe
ihres  Reservefondes  zu  der  Gesamtsumme  der  von  den  am  Jahresschlüsse  verbleibenden
Mitgliedern  während  der  Dauer  ihrer  Mitgliedschaft  geleisteten  Einzahlungen  in  Prozenten
festzustellen.  Ergibt  sich  in  dem  auf  diese  Feststellung  folgenden  Jahre  die  Notwendigkeit
der  Ermittlung  des  Reserveanteils  einzelner  Mitglieder  (8  13,  Z.  3  und  6),  so  gilt  als
        <pb n="19" />
        15

solcher  der  Betrag,  welcher  der  festgestellten  Anzahl  von  Prozenten  der  Gesamtsumme
der  von  dem  betreffenden  Mitgliede  während  der  Dauer  seiner  Mitgliedschaft  geleisteten
Einzahlung  entspricht.
Die  Begründung  zu  diesen  Bestimmungen  hat  der  damalige  Leiter  des
versicherungstechnischen  Departements  im  Ministerium  des  Innern,  Regierungsrat
Kaan  gegeben,  indem  er  in  der  Sitzung  des  Abgeordnetenhauses  vom
9.  März  1887  im  Wesentlichen  folgendes  ausführte:
Es  gebe  zwei  Gründe,  warum  bei  der  Krankenversicherung  ein  Reservefonds
notwendig  sei:  die  Alterszunahme  der  Mitglieder  und  die  Abweichung  der
Morbilität  einzelner  Jahre  durch  Epidemien  re.  Die  zweite  Ursache  erfordere
einen  Reservefonds  bei  allen  vorsichtig  verwalteten  Krankenkassen.  Ueberdics
ermögliche  aber  die  Reserve  auch  trotz  steigender  Krankheitsgefahr  im  höheren
Alter  stets  einen  gleichen  Beitrag  für  alle  Altersgruppen  beizubehalten.  Deshalb
sei  der  Reservefonds  für  die  Mitglieder  nicht  unnütz.  Schon  bei  Beratung  des
Gesetzes  habe  sich  aber  die  Regierung  auch  mit  der  Frage  von  Ueberweisung  der
Reservefondsanteile  beschäftigt.  Vom  theoretischen  Standpunkte  mußte  sie  für
diese  Ueberweisung  unbedingt  sein,  sie  habe  jedoch  Anstand  genommen  und  zwar
in  Voraussicht  der  praktischen  Einwendungen  —  mögen  dieselben  auch  nicht  von
der  richtigen  Praxis,  sondern  von  jener  der  bestehenden  Kassen  ausgehen  —  die
Bestimmung  aus  eigener  Initiative  in  das  Gesetz  aufzunehmen.  Nachdem  dieser
Gedanke  aber  im  Ausschuß  selbst  wieder  hervortrat  und  in  warmer  Weise
befürwortet  wurde,  konnte  die  Regierung  dem  nicht  entgegentreten  und  sie  konnte
sich  vom  praktischen  Gesichtspunkte  der  Ansicht  des  Ausschusses  nicht  verschließen,
eine  Ansicht,  die  eigentlich  die  ursprüngliche  der  Regierung  war.  Es  sei  dies
auch  das  richtige  Prinzip,  wobei  auch  die  Regierung  gegenüber  dem  Widerstreben
jener  Routine,  die  sich  im  Allgemeinen  eingebürgert  hat,  hoffe,  hier  bahnbrechend
vorzugehen.  Die  Sache  sei  nicht  so  schwierig,  als  man  sie  sich  vorstelle.  Es  sei
gar  nicht  notwendig,  für  jeden  Arbeiter  ein  Konto  zu  eröffnen,  in  welchem  seine
Einzahlungen  eingeschrieben  werden.  Das  würde  die  Verwaltungskosten  zu  sehr
erhöhen.  Es  genüge  vielmehr,  nur  für  die  ausgetretenen  zu  konstatieren,  wie
viel  sie  während  ihrer  Mitgliedschaft  eingezahlt  haben,  eine  Konstatierung,  die
sehr  einfach  sei.  Man  berechnet  darnach  die  Einnahmen  der  gegenwärtigen  Mitglieder ­
  und  stellt  sie  dem  Reservefonds  gegenüber.  Das  Prozentverhältnis  der  Gesamteinnahmen ­
  zum  Reservefonds  ergibt  auch  das  Prozentverhältnis  zu  den  Einzahlungen
des  ausgetretenen  Mitgliedes.  Es  sei  allerdings  eine  Neuerung  und  es  gehöre  Mut
dazu,  sie  einzuführen,  aber  sie  sei  außerordentlich  weittragend  und  zweckmäßig.
Es  ist  wohl  ein  schlagendes  Beispiel  dafür,  daß  die  Versicherungs-Mathematik
  immer  auch  anders  kann.  Was  uns  heute  bei  der  langfristigen
Invalidenversicherung  als  unmöglich  hingestellt  wird,  hat  der  Vertreter  der
offiziellen  Versicherungsmathematik  im  Jahre  1887  selbst  für  die  kurzfristige
Krankenversicherung,  die  mit  einer  ganz  anderen  Fluktuation  zu  rechnen  hat,  als
zweckmäßig  und  ganz  wohl  durchführbar  erklärt.
Allerdings  sind  die  zitierten  Bestimmungen  der  §§  13  und  28  des
Krankenversicherungsgesetzes  auf  Andrängen  der  Krankenkassen  fallen  gelassen
worden.  Das  widerlegt  aber  nicht  meine  Behauptung,  daß  bei  der  neu  einzuführenden ­
  Invalidenversicherung  die  Ausfolgung  der  Reservcanteile  ganz  wohl
durchführbar  ist.  Ich  gehe  aber  gar  nicht  so  weit,  diese  Ausfolgung  zu  fordern.
Ich  propagiere  vielmehr  den  Gedanken,  daß  bei  Eintritt  des  Versicherungsfalles
die  Landesvcrsicherungsanstalt  einen  aliquoten  Teil  der  Altersrente  für  jeden
Selbständigen,  der  bei  ihr  während  der  Zeit  seiner  Unselbständigkeit  Einzahlungen
geleistet  hat,  auf  sich  nimmt.
Es  läßt  sich  diese,  auf  das  ganze  Jahr  verteilte  Arbeit  auch  so  zusammenziehen, ­
  daß  nach  Ablauf  der  ersten  zwölf  Jahre  auf  Grund  des  bis  dahin  ge-
        <pb n="20" />
        16

sammelten  Materials  ein  Schlüssel  für  die  Ueberweisung  von  den  Arbeiterinvalidenanstalten ­
  an  die  Anstalt  für  die  Selbständigenversicherung  gefunden  wird.  Die
Frage  ist  dann  von  bescheidener  Tragweite,  verwaltungstechnisch  leicht  und  einfach ­
  zu  lösen,  vorausgesetzt,  daß  die  Evidenzführung  eine  gute  ist.  Allerdings
muß  es  vor  allem  dazu  kommen,  daß  nur  die  wirklich  Selbständigen  aus
dem  Kreise  der  bei  den  Arbeiterversicherungsanstalten  versicherten  Personen  ausgeschieden ­
  und  der  Anstalt  für  die  Selbständigenversicherung  zugewiesen  werden.

III.  Die  Zentralijatron  der  Invaliden-  und  Allersverstcherung.

Die  OrganisationsVorschläge  der  Regierung.
Schon  das  Koerbersche  „Programm  für  die  Reform  und  den  Ausbau  der
Arbeiterversicherung"  beabsichtigte  zum  Träger  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  eine  Reichsanstalt  zu  machen,  die  in  der  Verwaltung  des  Staates
stehen  sollte.  Die  Geschäfte  dieser  Anstalt  sollten  teils  direkt  durch  das
Ministerium  des  Innern,  teils  durch  besondere,  diesem  Ministerium  unterstellte
Verwaltungsorgane  besorgt  werden.  Als  solche  Organe  waren  der  Vorstand  und
dessen  Ausschuß,  der  leitende  Beamte  und  sein  Stellvertreter  in  Aussicht
genommen.  Ueberdies  sollten  die  Unfallversicherungsanstalten  und  Krankenkassen
bei  Besorgung  der  Geschäfte  der  staatlichen  Reichsversicherungsanstalt  mitwirken,
insbesondere  die  Ab-  und  Zuerkennung  der  Renten  den  bei  den  Unfallversicherungsanstalten ­
  zu  errichtenden  Kommissionen  obliegen.  Die  Ernennung  des
Vorstandes  sollte  vom  Ministerium  des  Innern,  die  des  Präsidenten  vom.
Kaiser  erfolgen.
Im  wesentlichen  fiel  in  den  Kompctenzkreis  des  Ministeriums  des  Innern
die  Anstellung  oder  Bestätigung  des  leitenden  Beamten  der  Unfallversicheruugsanstalten
  und  der  Krankenkassen,  die  Erlassung  der  Vorschriften  für  die
Geschäftsführung  dieser  Institute  in  Angelegenheit  der  Invaliden-  und  Altersversicherung, ­
  die  Prüfung  der  Jahresrechnung  der  Rcichsanstalt,  die  Erlassung  von
Vorschriften  über  die  Kapitalsanlage  sowie  die  Ueberwachung  der  Geschäftsführung.
Die  im  Abgeordnetenhause  eingebrachte  Vorlage  über  die  Sozialversicherung ­
  gibt  sich  nun  in  organisatorischer  Beziehung  als  durchgreifende
Aenderung  des  Koerberschen  „Programms".  Sie  nimmt  aber  gleichfalls  als
Träger  der  Versicherung  eine  das  ganze  Reich  umfassende  Invaliden-  und
Altersrentenkassc  in  Aussicht.  Die  Geschäfte  dieser  Anstalt  werden  aber  nicht
durch  ein  Bureau  des  Ministeriums  des  Innern,  sondern  durch  den  Gesamtvorstand, ­
  seinen  ständigen  Ausschuß  oder  dessen  Organe,  durch  Landesstellen,
ferner  durch  die  Unfallversicherungsanstalten,  Rentcnkommissioncn  und  Bczirsstcllen
  besorgt.  Der  Vorstand  der  Rentenkasse  besteht  zu  je  einem  Viertel  aus
Vertretern  der  Unternehmer,  der  versicherten  Arbeiter,  der  versicherten  Selbstständigen ­
  und  der  vom  Minister  des  Innern  ernannten  Personen.  Dazu
kommen  noch  der  Vorsitzende  und  sein  Stellvertreter.  Die  Vertreter  der  Unternehmer ­
  und  der  Arbeiter  werden  durch  Wahl  bestimmt.
Der  Vorstand  der  Rcichsrentenkasse  wählt  einen  ständigen  Ausschuß  zur
Besorgung  der  laufenden  Geschäfte,  der  auch  als  Beirat  des  Ministeriums  des
Innern  in  Versicherungsangelegenheitcn  fungiert.  Der  Vorstand  ernennt  ferner
die  Beamten  mit  Ausnahme  des  leitenden  und  regelt  nach  Genehmigung  des
Ministeriums  des  Innern  die  Anstellungsbedingungcn.  Das  Statut  der  Rcichsrentenkasse ­
  wird  vom  Ministerium  des  Innern  aufgestellt.  Aenderungen  desselben
beschließt  der  Gesamtvorstand;  sie  bedürfen  der  Genehmigung  des  Ministeriums
des  Innern.
        <pb n="21" />
        3

17

Für  jedes  Land  wird  eine  Landesstelle  der  Invaliden-  und  Altcrsrentenkasse
  gebildet,  bestehend  aus  den  gewählten  Mitgliedern  aller  Rcntcnkommissioncn
(Landesversammlung).  Die  Landesstelle  hat  über  grundsätzliche  Angelegenheiten
der  Heilbehandlung  zu  beschließen,  über  die  Anlage  der  Hälfte  der  verfügbaren
Vermögensbestände  zu  entscheiden,  aber  auch  die  Vorberatung  der  Tagesordnung,
sowie  von  etwaigen  Anträgen  für  die  Versammlungen  des  Gesamtvorstandes  der
Rentcnkasse  durchzuführen  und  überdies  die  Wahl  der  Vertreter  der  Dienstgeber
und  der  Versicherten  in  den  Vorstand  der  Reichsrentenkasse  vorzunehmen.
Am  Sitze  einer  jeden  politischen  Bezirksbehörde  ist  in  der  Regel  eine
Bezirksstelle  zu  errichten.  Die  Unsallversicherungsanstaltcn  und  die  Bczirksstellen
haben  in  Angelegenheiten  der  Invaliden-  und  Altersversicherung  den  Verkehr
zwischen  den  Dienstgebern  und  Versicherten  einerseits  und  der  Reichsrentcnkasse
anderseits  zu  vermitteln.  Den  Bczirksstellen  obliegt  insbesondere  die  Evidenzhaltung
  der  Versicherten,  die  Einziehung  der  Versicherungsbeiträge  und  die  Vorbereitung ­
  der  Rentenanträge  sowie  die  Antragstellung  auf  Einleitung  eines
besonderen  Heilverfahrens.
Den  Unfallversichcrungsanstalten  obliegt  die  Evidenzhaltung  der  erworbenen
Anwartschaften,  die  Besorgung  der  Kanzlcigeschäfte  für  die  Rcntcnkommissioncn
und  Landesstellen,  die  Anweisung  der  Renten,  die  Durchführung  eines
besonderen  Heilverfahrens.
Zur  Beschlußfassung  über  erhobene  Rentenansprüche  wird  für  jedes  Land
mindestens  eine  Rentenkommission  bestellt,  die  in  einem  Kollegium  von  drei
Mitgliedern  entscheidet.  Den  Vorsitzenden  ernennt  die  politische  Landesbehörde,
die  Vertreter  der  Versicherten  und  der  Dienstgeber  werden  von  den  Vorständen
der  Bezirksstellen  gewählt.  Die  Entscheidung  der  Kommission  kann  nur  einstimmig ­
  gefaßt  werden.  Kommt  Einstimmigkeit  nicht  zustande,  oder  verlangt  es
auch  nur  ein  Mitglied  der  Kommission,  dann  geht  die  Entscheidung  an  den
ständigen  Ausschuß  der  Invaliden-  und  Altcrsrentenkasse  über.  Die  Anstalt  kann
überdies  eigene-Organe  zu  den  Verhandlungen  der  Rentenkommissionen  entsenden,  über
deren  Verlangen  die  Entscheidung  gleichfalls  an  den  ständigen  Ausschuß  übergeht.

Zentralisation  oder  Dezentralisation?
Man  möchte  nach  dieser  Darstellung  glauben,  daß  hier  eine  Neuorganisation, ­
  auf  dem  Prinzip  vollständiger  Zentralisation  basierend,  von  der
Regierung  in  Vorschlag  gebracht  wird.  In  der  Tat  gibt  dies  das  Koerbersche
„Programm"  als  seine  Absicht  zu.  Im  Gegensatze  dazu  leugnet  die  Regierungsvorlage ­
  über  die  Sozialversicherung  die  Absicht  der  Zentralisation.  Man  müsse
unterscheiden  —  heißt  es  in  der  Begründung  —  zwischen  dem  Träger  der  Versicherung ­
  als  Vermögenssubjekt  und  Ausdruck  der  Riskengemeinschaft  und  als
Vcrwaltungsorganismus.  Die  Verwaltungscinheit  sei  nur  soweit  begründet,  als
zwingende  Vermögensinteressen  dies  erfordern;  dabei  sei  jedoch  eine  weitgehende
Dezentralisation  sehr  wohl  möglich.  Neben  versicherungstechnischer  Zentralisation
könne  eine  verwaltungstechnische  Dezentralisation  einhcrgehcn,  wie  dies  im
Entwürfe  in  weitgehendem  Maße  geschehe.
Das  Koerbersche  „Programm"  hat  in  voller  Aufrichtigkeit  erklärt,  daß  nach
seiner  Meinung  die  verschiedene  Entwicklung  der  einzelnen  Unfallversicherungsanstalten ­
  auf  einer  verschiedenen  Anwendung  des  Gesetzes  in  den  verschiedenen
Teilen  des  Reiches  beruhe,  daß  eine  solche  Entwicklung  auch  für  das  Gebiet  der
Invalidenversicherung  zu  befürchten  sei  und  hier  eine  durchgreifende  Abhilfe  nur
dadurch  gebracht  werde,  daß  eine  einzige  Anstalt  zum  Träger  der  Invalidenversicherung ­
  gemacht  werde.  Bei  den  Vorschlägen  handle  es  sich  der  Regierung
        <pb n="22" />
        •  18

also  um  eine  Zentralisation  der  Invalidenversicherung  in  finanzieller  und
verwaltungstcchnischer  Beziehung.
Ganz  anders  die  Regierungsvorlage  über  die  Sozialversicherung.  Sie  vollzieht ­
  in  ihrer  Begründung  einen  überraschenden  Szenenwechsel,  für  welchen  ich  nur
die  folgende  Erklärung  finden  kann.
Es  gibt  nicht  wenige  parlamentarische  Gegner  einer  zentralisierten  Verwaltung ­
  der  Sozialversicherung.  Diesen  gilt  wohl  die  Ausführung  der  Regierung, ­
  daß  lediglich  eine  Riskengemcinschaft,  keineswegs  eine  Vcrwaltungsgemcinschaft
  von  ihr  geplant  sei.  Die  Regierung  argumentiert  so,  daß  der  verbissenste
Autonomist,  wenn  cs  zu  seinem  Vorteil  ausschlägt,  sich  wohl  die  gemeinsame
Tragung  der  Lasten  gefallen  lassen  werde,  sobald  nur  die  Gefahr  einer  von  Wien
geleiteten  zentralen  Verwaltung  ausgeschlossen  ist.
Wie  erhärtet  aber  die  Regierung  ihre  Behauptung  von  der  dezentralisierten
Verwaltung?  Sie  verweist  darauf,  daß  die  Vorschreibung  und  Einhebung  der
Beiträge  durch  die  Bezirksstellen,  die  Zuerkcnnung  und  Auszahlung  der  Renten
durch  die  Rentenkommissionen  und  Unfallversichcrungsanstaltcn  geschehen  werde.
Die  Zentralstelle  behalte  nur  die  oberste  Leitung,  die  Ueberwachung  der  Außenorgane ­
  und  die  Verwendung  eines  Teiles  der  Kapitalsanlage.  Sie  werde  auch
nur  einen  kleinen  Beamtenkörper  erfordern.  Durch  die  Landesstellen  werde  überdies ­
  den  berechtigten  Sonderinteresscn  der  einzelnen  Länder  Rechnung  getragen.
Aber  das  stramm  zentralistische  „Programm"  hat  ja  ebenso  wie  die  Regierungsvorlage ­
  die  Vorschreibung  und  Einhebung  der  Beiträge,  die  Zuerkennung
und  Auszahlung  der  Renten  nicht  der  Rcichsaustalt,  sondern  den  Krankenkassen
(statt  der  Bezirksstcllen),  den  Rentenkommissioncn  und  Unfallversichcrungsanstalten
übertragen.  Die  Abweichungen  zwischen  den  beiden  Entwürfen  bestehen  daher
lediglich  in  der  Schaffung  der  Bezirks-  und  Landesstellcn.
Wo  ist  da  aber  ein  Uebergang  von  der  zentralisierten  zur  dezentralisierten
Verwaltung?  Beide  Gesetzesprojekte  streben  doch  offenbar  das  gleiche  Ziel  auf
dem  gleichen  Wege  an.  Die  Regierungsvorlage  ist  nur  bemüht,  allen  politischen
Geschmacksrichtungen  scheinbar  Genüge  zu  leisten.  Es  ist  also  nur  ein  Spiel  mit
Worten,  wenn  die  Regierung  den  Plan  einer  Zentralisation  leugnet.  Die  Jnvalidenrentcnkasse
  kann  natürlich  nicht  selbst  im  ganzen  Reiche  die  Beiträge  vorschreiben ­
  und  einhcbcn.  Sie  muß  dies  den  Bezirksstellen  übertragen.  Die  Beschlüsse ­
  der  Rentenkommissionen  bedürfen  der  Einstimmigkeit,  also  auch  der  Zustimmung ­
  des  ernannten  Vorsitzenden,  sonst  geht  die  Entscheidung  an  die  Jnvalidcnrentenkasse
  über.  Soweit  die  Rentenkommissionen  den  Intentionen  der
Reichsanstalt  nicht  entsprechen,  kann  ihnen  die  Entscheidung  abgenommen  werden.
Die  Landcsstcllen  sind  in  Wirklichkeit  nur  ein  ziemlich  plumpes  Lockmittel  für
alle,  die  „auf  die  berechtigten  Sonderinteressen  der  im  Reichsrate  vertretenen
Königreiche  und  Länder"  schwören.
Wie  die  Regierung  die  beabsichtigte  Zentralisation  begründet.
Wie  sucht  nun  die  Regierungsvorlage  die  Schaffung  einer  Reichsrentenkasse
und  die  dadurch  geplante  Zentralisierung  der  Alters-  und  Invalidenversicherung
für  ganz  Oesterreich  zu  rechtfertigen?  Die  Erfahrungen,  die  man  im  Deutschen
Reiche  mit  der  Invaliden-  und  Altersversicherung  bisher  gemacht  hat,  weiß  die
österreichische  Regierung  mit  apodiktischer  Gewißheit  auf  ein  ganz  bestimmtes
Moment  zurückzuführen.  Sic  findet  die  Ursache  der  nngünstigcn  oder  günstigen
finanziellen  Lage  der  Anstalten  „hauptsächlich"  in  den  Wirkungen  der  verschiedenen
Altcrsvertcilung  bei  den  verschiedenen  Landesvcrsicherungsanstalten  mit  überwiegend ­
  ländlichem  oder  städtischem  Charakter.
        <pb n="23" />
        Auch  in  Oesterreich  beständen  aber  ähnliche  Verschiedenheiten  im  Altersaufbau, ­
  die  auf  das  Beitragserfordernis  in  Landwirtschaft  und  Industrie  einen
maßgebenden  Einfluß  ausüben  müßten.  Eine  Differenzierung  der  Beiträge  zwischen
Landwirtschaft  und  Industrie  wäre  aber  durchaus  nicht  zu  rechtfertigen,  denn  die
Ursache  der  verschiedenen  Altcrsverteilnng  liege  nahezu  ausschließlich  in  den
Wanderverhältniffen  der  Bevölkerung.  Es  sei  kaum  anzuzweifeln,  daß  nur  die
Abwanderung  junger  Personen  aus  den  ländlichen  Gebieten  in  die  städtischen,
das  heißt  aus  ländlichen  Berufen  in  die  industriellen  und  die  Rückkehr  älterer
Personen  zur  Landwirtschaft  so  wesentliche  Verschiebungen  der  Altersverhältnissc
zur  Folge  haben,  eine  Erscheinung,  die  als  „Landflucht"  bekannt  sei.  Daß  dieser
ständige  Verlust  an  jüngeren  Versicherten,  also  an  wesentlich  besseren  Risken,  die
Versicherung  für  ländliche  Gebiete  systematisch  ungünstiger  gestaltet  als  für  städtische,
sei  eine  Tatsache,  für  welche  offenbar  nicht  die  Landwirtschaft  verantwortlich
gemacht  werden  könne.  Es  wäre  augenscheinlich  ungerecht,  wenn  man  die  Landwirtschaft ­
  auch  noch  zu  höheren  Beiträgen  dafür  heranziehen  wollte,  daß  sie  ihre
jüngeren  Arbeitskräfte  der  Industrie  zur  Verfügung  stelle  und  die  älteren  wieder
übernehme.  Daraus  ergebe  sich  die  Notwendigkeit  der  Schaffung  einer  Reichsversicherungskasse, ­
  die  allein  einen  durch  die  Wanderbewegung  nicht  wesentlich
berührten  Kreis  umfassen  könne.

Altersaufbau  und  Wanderbewegmng.
Wie  sieht  es  nun  mit  den  Beweisen  der  Regierungsvorlage  für  ihre  apodiktischen ­
  Behauptungen  aus?  Statt  eines  umfassenden  Beweises  finden  wir  eine
kleine  Tabelle,  die  überdies  so  deutlich  gegen  die  Behauptung  des  Entwurfes
spricht,  daß  die  Beweisführung,  kaum  begonnen,  sofort  wieder  abgebrochen  wird.

Unter  1000  Berufstätigen  überhauvt  (Selbständige,  Unselbständige,
Mithelfer)

der  Länder

gehören  d.  Landu.
  Forstwirtschaft
an

stehen  im  Alter
zwischen  51  bis
65  Jahren

sind  jährl.  Rentenfälle ­
  zu  erwarten ­


Niederösterreich

191

125

8°5

Böhmen

264

GC

117

Steiermark  -  -  -

605

180

125

Galizien

714

147

88

Beim  ersten  Schritt  stolpert  man  gleich  über  die  Tatsache,  daß  das  agrarische ­
  Galizien  einen  günstigeren  Altersaufbau  hat,  als  das  industrielle  Böhmen
und  keinen  wesentlich  ungünstigeren  als  Niederösterreich.  Dem  entspricht  es  auch,
daß  Galizien  weniger  Rentenfälle  erwarten  läßt  als  Böhmen  und  nicht  viel  mehr
als  Niederösterreich.
Für  diese  auffallende  Erscheinung  weiß  die  Regierungsvorlage  keine  andere
Erklärung,  als  daß  die  Ausnahmsstellung  Galiziens  offenbar  darauf  zurückzuführen ­
  sei,  daß  hier  die  Wanderbcwcgung  noch  nicht  so  starke  Dimensionen  angenommen ­
  hat,  wie  bei  anderen  Ländern.
Das  erste  Versagen  des  Beweisapparates  hindert  die  Regierungsvorlage
daran,  eine  Antwort  auf  die  Frage  zu  suchen,  warum  das  vorwiegend  industrielle
Böhmen  einen  weit  ungünstigeren  Altersaufbau  als  das  agrarische  Galizien  aufweist ­
  und  nicht  viel  weniger  Rentenfälle  zu  erwarten  hat  als  die  agrarische
        <pb n="24" />
        20

Steiermark.  Eine  genaue  Prüfung  hätte  leicht  große  Löcher  in  die  Argumentation ­
  der  Regierungsvorlage  und  damit  auch  in  ihre  Organisationsvorschläge
reißen  können.
Die  agrarische  Steiermark  hat  nämlich  entgegen  den  Erwartungen  der  Regierungsvorlage ­
  keine  Verluste  durch  die  Wanderbewegung  erlitten  und  ist  im
Schlnßesfekt  —  Zu-  und  Abwanderung  gegenübergestellt  —  ein  aktives  Land.
Und  dennoch  auch  hier  der  ungünstige  Altersaufbau!
Für  Böhmen  und  Galizien  mit  einer  Einwohnerzahl  von  zusammen
136  Millionen,  demnach  der  größeren  Hälfte  der  Gesamtbevölkerung  Oesterreichs,
muß  schon  jetzt  das  strikte  Gegenteil  von  dem  behauptet  werden,  wovon  die
Regierungsvorlage  ihren  Ausgangspunkt  nimmt.
Da  die  Argumentation  der  Regierung  versagt,  ist  es  notwendig,  zu  prüfen,
ob  die  Wanderbewegung  zwischen  den  im  Reichsrate  vertretenen  Königreichen  und
Ländern  eine  solche  Stärke  und  Richtung  besitzt,  daß  eine  Zusammenfassung  des
ganzen  Reiches  zu  einer  Riskengemeinschaft  wirklich  als  ein  Ausfluß  der  einfachsten ­
  Gerechtigkeit  erscheint.  Nur  wenige  Ziffern  mögen  hier  angeführt  werden.
Nach  der  Statistik  der  Wanderbewegung  zwischen  den  einzelnen  Königreichen
und  Ländern  haben  die  passiven  Länder  in  den  Jahren  1881  bis  1900-988.000
  Personen  durch  Wegzug  verloren,  welchem  Verluste  im  gleichen  Zeitraum ­
  ein  Gewinn  der  aktiven  Länder  in  der  Höhe  von  nur  389.000  Personen
gegenübersteht.  Der  Rest  von  599.000  Personen  entfällt  vorwiegend  auf  die
Auswanderung  nach  den  überseeischen  Gebieten.  Der  Gesamtverlust  der  Abwanderungsländer ­
  ist  somit  bloß  zum  kleinen  Teil  den  aktiven  Ländern  zugute
gekommen.  Nur  drei  Länder,  an  erster  Stelle  Niederösterrcich,  daneben  Salzburg
und  die  Steiermark,  zeigen  einen  absolut  oder  relativ  erheblichen  Gewinn.  Ueberdies
  charakterisieren  sich  gerade  die  entscheidenden  Industriegebiete  Böhmen,
Mähren  und  Schlesien  gegen  alle  Annahmen  der  Regierungsvorlage  als  ausgesprochene ­
  Abwanderungsländer,  gerade  so  wie  das  agrarische  Galizien.  Nur  daß
die  galizische  Auswanderung  die  Richtung  nach  Amerika  nimmt.
Auch  die  Geburts-  und  Heimatsstatistik  bringt  ähnliche  Ergebnisse.  Die
Sudetenländer  erleiden  den  größten  Verlust  durch  die  Wanderbewegung,  selbst
der  Wegzug  Niederöstcrreichs  ist  relativ  erheblich  größer  als  der,  den  Galizien
durch  den  Abfluß  in  die  westösterreichischen  Länder  erleidet.
Nach  der  Volkszählung  vom  31.  Dezember  1900  wiesen  die  Karpathenländer ­
  einen  Zuzug  von  100.000  fremden  Heimatsberechtigtcn  auf,  dem  ein  Wegzug ­
  von  201.000  Personen  gegenüberstand.  Die  Bilanz  bringt  somit  einen  Verlust ­
  von  101.000  Personen.  Die  Sudetenländer  hatten  einen  Zufluß  von
396.000,  einen  Abfluß  von  1,178.000,  somit  ein  Passivum  von  782.000  Personen. ­
  Die  Alpenländer  mit  Ausschluß  von  Niederösterreich  stellen  einem  Gewinn
von  370.000  einen  Verlust  von  308.000  Personen  gegenüber,  woraus  ein  Gewinnsaldo ­
  von  78.000  Personen  resultiert.  In  den  Karstländern  ergibt  sich  aus
dem  Abgänge  von  148.000  und  dem  Zugänge  von  127.000  ein  Passivum  von
21.000  Personen.  Für  Niederösterrcich  setzt  sich  der  Gewinnsaldo  von  836.000-Personen
  aus  dem  Zuzug  von  935.000  und  einem  Wegzug  von  99.000  Personen ­
  zusammen.
Das  Ergebnis  ist  somit  nicht,  daß  die  agrarischen,  sondern  daß  die  ausgesprochen ­
  industriellen  Gebiete  den  stärksten  Abfluß  nach  den  anderen  Ländern
ausweisen.  Ans  die  Sudetenländer,  die  36'1%  der  österreichischen  Gesamtbevölkcrung
  umfassen,  entfallen  63°/g  der  Weggezogenen.  Die  Karpathen-  und
Karstländer  haben  überhaupt  einen  geringen  Abfluß,  insbesondere  aber  nach  den
industriellen  Territorien.
Dennoch  bleibt  die  Tatsache  der  Zunahme  der  industriellen  und  des  Rückganges ­
  der  agrarischen  Bevölkerung  bestehen.  Es  ist  weiter  notorisch,  daß  der
        <pb n="25" />
        21

Zufluß  jüngerer  Arbeitskräfte  zur  Stadt  auch  bei  uns  keine  KrfiMmU"^UÜssiger
Spekulanten  ist.  Nur  daß  die  Wanderbcwegung  nicht  die  von  der  Regierungsvorlage ­
  über  die  Sozialversicherung  angenommene  Richtung,  einschlägt.  In  Wirklichkeit ­
  ist  die  Fluktuation  unserer  Bevölkerung  weit  umfangreicher,.  als  die  angeführten ­
  Zahlen  vermuten  lassen.  Nicht  weniger  als  ;  35-6®/ 0  der  Geburtsbevölkerung ­
  wohnten  am  31.  Dezember  1900  außerhalb  ^ihres  Geburtsortes,
während  nur  6-1%  außerhalb  ihres  Gcburts  landes  wctxen.  Die  Fluktuätion
umfaßte  die  enorme  Masse  von  9,139.000  Personen,  volflwekchen  aber  83%
im  Geburtslandc  verblieben  waren.  Bon  der  Heimatsbevölkerung  waren  gar
39%  außerhalb  ihrer  Heimatsgemeinde  wohnhaft.
Die  Wanderbewegung  innerhalb  der  Königreiche  und  Länder  ist  somit
vier-  bis  fünfmal  so  groß,  als  der  Austausch  zwischen  den  einzelnen  Königreichen
und  Ländern.  Hier  sind  die  starken  Wirkungen  der  Wanderbewegung  zu  suchen,
mit  welchen  aber  eine  Riskcngemeinschaft  zwischen  der  Gesamtheit  der  im  Reichsrate
vertretenen  Königreiche  und  Länder  freilich  nicht  zu  begründen  ist.  Den  Charaktereiner
  wirklichen  Massenerscheinung  nimmt  die  Landflucht  nur  innerhalb  der
einzelnen  Königreiche  und  Länder  an.
Schon  früher  habe  ich  übrigens  gezeigt,  daß  die  verschiedene  Altersverteilung ­
  in  Landwirtschaft  und  Industrie  einen  bedrohlichen  Charakter  überhaupt
nur  durch  die  Einbeziehung  der  Selbständigen,  keineswegs  aber  durch  die  Wanderbewegung
  annimmt.  Es  spricht  also  nichts  für  die  Notwendigkeit  einer  Rcichsvcrsicherungskasse
  als  Gebot  der  Gerechtigkeit,  vielmehr  allctz  gegen  eine  Riskcngemcinschaft
  für  die  Industrie  und  Landwirtschaft  des  ganzen  Reiches.  Wollte
man  mit  der  Regierung  als  einzig  entscheidendes  Moment  für  die  Zahl  der
Rentenfällc  den  Altersaufbau  annehmen,  dann  ist  es  klar,  daß  gerade  Galizien
mit  seinem  äußerst  günstigen  Altersaufbau  ein  geringeres  Erfordernis  haben
würde  als  die  industriellen  Gebiete  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien.
Freilich  muß  ich  der  Ansicht  Ausdruck  geben,  daß,  so  belangreich  auch  die
starke  Besetzung  der  höheren  Altersjahrgänge  für  die  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  sein  mag,  doch  noch  Umstände  nachweisbar  sind,  die  ihr  an  Bedeutung ­
  nicht  nachstehen,  andere,  die  ihr  dem  Gewichte  nach  nahekommen.
Soll  der  ungünstige  Altersaufbau  zu  einer  erheblichen  Zahl  von  Rcntcnansprüchen
  führen,  so  ist  das  Vorhandensein  einer  zweiten  Bedingung  notwendig:
das  Vorherrschen  einer  niedrigen  Lebenshaltung  und  ungünstiger  Lohnbezüge.
Nur  wo  diese  beiden  Umstände  zusammentreffen,  wird  der  Drang  nach  einer
Invalidenrente  ein  lebhafter  werden.  Ich  wage  sogar  die  Behauptung,  daß  das
eine  Moment,  die  Niedrigkeit  des  Einkommens,  für  sich  allein  schon  genügt,
um  die  Zahl  der  Rentcnwcrber  zu  steigern.  Dagegen  kann  dort,  wo  die
ungünstige  Altersgruppierung  durch  giinstige  Lebenshaltung  kompensiert  wird,
«in  übermäßiges  Verlangen  nach  der  Invalidenrente  nicht  ausgelöst  werden.
Wie  groß  die  Unterschiede  in  der  Lebenshaltung  sind,  beweist  unsere
Unfallstatistik.  Wir  erfahren  aus  ihr,  daß  die  agrarische  Lohnarbciterschaft
Oesterreichs  im  Durchschnitt  nur  die  Hülste  des  Lohneinkommens  der  industriellen
Proletarier  Oesterreichs  bezieht.  Die  Differenzierung  steigert  sich,  wenn  wir
einzelne  Länder  einander  gegenüberstellen.  Für  den  Drang  nach  Invalidenrente
kann  es  aber  nicht  bedeutungslos  sein,  wenn  der  landwirtschaftliche  Arbeiter  in
Galizien  ein  Jahreseinkommen  von  durchschnittlich  K  229  2,  in  Niederösterreich
von  K  685-2  hat.  Es  muß  auch  für  den  Andrang  zur  Invalidenrente  verschieden ­
  wirken,  wenn  der  Arbeiter  in  Maschinen-  und  Wcrkzcugfabriken  Niederösterreichs ­
  auf  ein  DurchschniUsjahrescinkommen  von  K  1230  2,  der  Textilarbeiter ­
  in  Mähren  auf  l&amp;lt;  540-8  kommt.
Es  darf  weiter  nicht  außer  Acht  gelassen  werden,  daß  die  österreichische
.Regierungsvorlage.ebenso.wie  das  deutsche  Gesetz  die  Invalidenrenten  mit  dem
        <pb n="26" />
        22

steigenden  Lohneinkommen  relativ  abnehmen  läßt.  In  der  untersten  Lohnklasse ­
  bewegt  sich  die  Rente  je  nach  der  Beitragszeit  zwischen  73  und  93  Prozent,
in  der  höchsten  Lohnklasse  dagegen  zwischen  16  und  27  Prozent  des  mittleren
Lohneinkommens.  Nur  der  niedrig  und  niedrigst  entlohnte  Arbeiter  kann  demnach, ­
  wenn  er  in  den  Bezug  der  Invalidenrente  tritt,  seine  Lebenshaltung
unverändert  aufrecht  erhalten,  während  der  höher  bezahlte  Versicherte  eine
förmliche  Deklassierung  erfährt,  wenn  er  in  den  Genuß  der  Invalidenrente
gesetzt  wird.  Aber  nicht  nur,  daß  die  Rente  nicht  einmal  annähernd  den  Ersatz
für  den  Lohnausfall  bietet,  sie  hindert  ihn  auch,  eine  seinen  Fähigkeiten
entsprechende  Beschäftigung  zu  suchen,  falls  er  nicht  der  Rente  verlustig
gehen  will.
Auch  in  Oesterreich  wird  es  wohl  so  kommen,  daß  für  den  Wiener
Arbeiter,  etwa  in  einer  Maschinenfabrik,  bei  günstiger  Konjunktur  selbst  nach
30-  bis  40jähriger  Prämienzahlung  die  Invalidenrente  von  maximal  X  354
bis  X  480  jährlich  einen  geringeren  Anreiz  bieten  wird,  als  für  den  landwirtschaftlichen ­
  Arbeiter  in  Galizien  mit  einer  Jahreseinnahme  von  K  229  die
Invalidenrente  von  K  156  bis  K  168.  Diese  absolut  so  niedrige  Rente  bietet
den  Vorteil  größerer  Stetigkeit  und  Sicherheit,  als  das  wechselnde  Lohneinkommen, ­
  das  von  vielerlei  Zufällen  abhängig  ist.  Der  galizische  landwirtschaftliche ­
  Arbeiter  kann  sich  auch  ein  Nebeneinkommcn  verschaffen,  ohne  den
Verlust  der  Rente  befürchten  zu  müssen.  Bei  der  großen  Bedeutung  der
Familienarbeit  und  des  Naturaleinkommens  ist  eine  Ueberwachung  der  Rentner,
wie  sie  bei  den  städtischen  Arbeitern  stattfindet,  hier  gar  nicht  denkbar.
Ich  muß  also  freilich  negieren,  daß  die  Zahl  der  voraussichtlichen  Rentenfälle ­
  in  Galizien  so  gering  sein  wird,  als  dies  die  Regierungsvorlage  auf
Grund  des  Altersaufbaues  annehmen  mußte.  Gerade  Galizien  wird  bei  Durchführung
der  Riskengemeinschaft  mit  Rücksicht  auf  die  niedrige  Lebenshaltung  der
Bevölkerung  der  Reichsinvalidenkasse  gar  manche  harte  Nuß  zu  knacken  geben.
Ein  Moment  von  großer  Bedeutung  für  das  Maß  der  Inanspruchnahme
der  Invalidenrente  ist  auch  die  Krankenversicherung.  Die  Entwicklung  hat  cs
dahin  gebracht,  daß  heute  in  Deutschland  wie  in  Oesterreich  zahlreiche  Invalide
durch  Wechsel  der  Krankenkasse  jahrelang  im  Bezug  der  Krankenunterstützung
bleiben,  die  viel  höher  ist  als  die  Invalidenrente.  Auch  damit  erkläre  ich  den
geringeren  Andrang  nach  Invalidenrente  in  den  Landesversicherungsanstalten
mit  vorwiegend  industriellem  Charakter  im  Deutschen  Reiche.  Ich  deduziere
daraus  auch,  daß  in  Oesterreich  die  gleiche  Erscheinung  zutage  treten  wird,
wenngleich  auch  die  Krankenversicherung  der  landwirtschaftlichen  Arbeiter,  im
Gegensatze  zum  bisherigen  Zustand,  eingeführt  werden  soll  und  der  Abstand
zwischen  der  Krankcnunterstützung  und  der  Invalidenrente  auf  dem  Lande  weit
geringer  sein  wird,  als  in  der  Stadt.
Ich  darf  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  eine  teilweise  Ausgleichung  zu
Ungunsten  der  städtischen  Versicherten  durch  die  Tuberkulose  herbeigeführt  wird.
Die  Tuberkulose  besitzt  zwei  Eigentümlichkeiten:  sie  ist  eine  Krankheit  der
jüngeren  Altersklassen  und  sie  ist  eine  städtische  Krankheit  in  höherem  Maße  als
eine  ländliche.  Sie  wird  mehr  Jnvalidenfälle  in  der  Stadt  bewirken  als  auf
dem  Lande,  mehr  in  den  jüngeren  als  in  den  höheren  Alterjahrsgängen.
Eine  weitere  Ausgleichung  der  Riskenverschiedenheit  zugunsten  der  höheren
Altcrsjahrgänge  tritt  durch  die  Betriebsunfälle  ein.  Die  Erfahrung  lehrt,  daß
bei  den  höheren  Altersjahrgängen  seltener  Unfälle  eintreten,  als  bei  den
jüngeren.  Da  die  Vorlage  über  die  Sozialversicherung  die  Invalidenversicherung
mit  den  Renten  für  Betriebsunfälle  belastet,  so  gewinnt  auch  diese  Quelle  von
Rentenansprüchen  erhöhte  Bedeutung.
        <pb n="27" />
        23

Ich  glaube  schon  bisher  erwiesen  zu  haben,  daß  der  Ausgangspunkt  der
Regierung  und  ihre  ganze  Argumentation  unhaltbar  sind.  Ich  bin  aber  in  der
Lage  weiter  zu  gehen  und  nachzuweisen,  welche  schweren  Gesahren  für  die  Zukunft ­
  der  ganzen  Sozialversicherung  eine  Reichsrentenkasse  in  sich  birgt.
Das  sozialpolitische  Milieu.
Wie  die  Steuergesetzgebung  notgedrungen  mit  der  jeweils  herrschenden
Steucrmoral,  so  muß  die  Arbcitcrversichcrung  mit  der  sozialpolitischen  Moral
der  Interessenten  rechnen.  Wendet  man  diesem  Faktor  beim  organisatorischen
Aufbau  der  Zwangsversicherung  keine  genügende  Aufmerksamkeit  zu,  dann  müssen
die  nachteiligen  Folgen  früher  oder  später  zu  Tage  treten.
Von  der  sozialpolitischen  Moral  der  Unternehmer  und  der  Arbeiter,  aber
auch  von  der  Wertung  der  sozialpolitischen  Rechtsgüter  durch  die  Behörden  hängt
bei  Schaffung  und  Fortbildung  der  Sozialversicherung  vieles  ab.  Deshalb  muß
die  Organisation  der  Versicherung  so  eingerichtet  werden,  daß  sic  Jndiffcrentismus
und  Feindseligkeit  bei  Unternehmern  und  Arbeitern  möglichst  zu  überwinden  vermag. ­
  Darum  wird  sich  der  vorsichtige  Gesetzgeber  die  Frage  vorlegen  müssen,
wer  den  Kampf  gegen  diese  Faktoren  zu  führen  berufen  ist.
Es  läßt  sich  gar  nicht  in  Abrede  stellen,  daß  schon  unter  der  heutigen
Organisation  die  ungünstige  sozialpolitische  Moral  der  Unternehmer  wie  der  Arbeiter ­
  auf  allen  Gebieten  der  Zwangsversicherung  Spuren  hinterlassen  hat.  Die
ungünstigen  Wirkungen  werden  jedoch  durch  den  zweckmäßigen  Aufbau  der  Organisation, ­
  insbesondere  aber  durch  die  Selbstverwaltung  der  unmittelbaren  Interessenten ­
  —  der  Arbeiter  —  erheblich  gemildert.
Man  vergegenwärtige  sich  nun  unter  diesem  Gesichtswinkel  die  Wirkungen
der  Riskengemeinschaft  und  die  gleichzeitige  Trennung  der  Verwaltung  von  der
Verantwortung.  Insbesondere  auf  dem  Gebiete  der  Invalidenversicherung  ist  der
neu  zu  schaffenden  Reichsrentcnkasse  die  Einnahmen-  und  Ausgabenwirtschast  vollständig ­
  aus  der  Hand  genommen.  Das  geschieht  notgedrungen,  nachdem  ja  ein
Reichsinstitut  nicht  das  An-  und  Abmcldcwescn,  die  Vorschrcibung  und  Einziehung ­
  der  Prämien,  die  Zu-  und  Aberkennung  der  Renten  an  eine  m  Orte
und  in  einer  Hand  konzentrieren  kann.  So  ergibt  sich  denn  von  selbst  der
Grundsatz  als  maßgebend:  Die  Entscheidung  liegt  in  anderen  Händen  als  die
Verantwortung.
Wird  nun  die  Rcichsrcntenkassc  durch  die  Gebarung  der  Bezirksstcllen  noch
so  sehr  geschädigt,  so  wird  sie  sich  dagegen  gar  nicht  zur  Wehr  setzen  können.
Besitzt  sic  ja  im  Vorstand  der  Bezirksstellen  überhaupt  keine  Vertretung.
Für  die  Dauer  werden  sich  dem  sozialpolitisch  ungünstigen  Milieu  in  den
Rentenkommissionen  nicht  nur  die  von  der  Landesregierung  ernannten  Vorsitzenden,
sondern  auch  die  Vertrauensmänner  der  Reichsrentcnkasse  nicht  entziehen  können.
Vielfach  wird  die  Anstalt  genötigt  sein,  für  ganze  Gebiete  die  Rentenfestsetzung
an  sich  zu  ziehen.  Allerdings  wird  sic  dabei  auf  das  Aktenmaterial  angewiesen
sein,  das  aus  dem  in,  Ausnahmszustande  befindlichen  Territorium  stammt.  Kommen
noch  Sprachschwierigkeitcn  hinzu,  dann  kann  es  der  Anstalt  begegnen,  daß  sie  in
ihrer  Mitte  die  Kräfte  nicht  finden  wird,  die  sich  dem  landsmannschastlichcn  Milieu
völlig  entziehen.  Die  Territorien  mit  einem  besseren  sozialpolitischen  Milieu
werden  nun  bald  inne  werden,  daß  sie  bei  ihrer  Sparsamkeit  nur  die  Düpierten
sind.  Sie  werden  ihren  Widerstand  gegen  die  Mißbräuche  aufgeben.  Allmählich
wird  es  als  Gebot  der  Klugheit  gelten,  möglichst  wenig  zu  zahlen  und  möglichst
viele  Renten  ins  Land  zu  ziehen.  So  werden  die  rückständigsten  Gebiete  zuletzt
der  Regulator  für  die  sozialpolitische  Moral  des  ganzen  Reiches  werden.
        <pb n="28" />
        24

Das  wird  nicht  nur  für  den  Umfang  der  Rentenzuerkennung,  sondern  auch
für  die  Höhe  der  Verwaltungskosten  gelten.  Wo  gibt  es  einen  zuverlässigen  Maßstab ­
  für  die  wirklich  notwendige  Zahl  der  Angestellten?  Jeder,  der  die  Dinge,
in  Staat,  Land  und  Gemeinde,  aber  auch  in  den  Versicherungsinstituten  kennt,  weiß,
wie  zahlreiche  Mittel  es  gibt,  um  Personalvermehrungen  als  unausweichlich  zu  erweisen. ­
  Auch  hier  wird  also  die  Trennung  der  Organe,  die  die  Ausgaben  beschließen, ­
  von  jenen,  die  die  Verantwortung  zu  tragen  haben,  schlimme
Konsequenzen  zeitigen.  Der  unproduktive  Ausgabenetat  kann  ins  Ungemcssene
wachsen.  Neben  der  Zentralisierung  wird  auch  die  Ausschaltung  der  organisierten
Arbeiterschaft  von  jedem  maßgebenden  Einfluß  in  den  Vcrsicherungsinstituten
schädigend  wirken.  Das  sozialpolitische  Milieu,  das  so  geschaffen  wird,  muß  jede
Art  von  Mißbrauch  zur  üppigen  Entfaltung  bringen.
Wer  die  bisherige  Darstellung  unbefangen  prüft,  wird  zugeben  müssen,  daß
das  Ergebnis  der  Untersuchung  der  Beweis  der  Unmöglichkeit  einer  Reichsrcntcnkasse
  ist.  Die  Zentralisation,  die  als  Heilmittel  und  Ausgleich  der  Riskenverschiedenheit
  gedacht  ist,  muß  zum  Verderben  führen,  wenn  die  Riskengemeinschaft ­
  über  engbegrenzte  Gebiete  von  gemeinsamem  Charakter  hinaus  auf  das
ganze  Reich  ausgedehnt  wird.  Dezentralisation  und  Selbstverwaltung  allein  können
jene  Elemente  und  Einrichtungen  fördern,  die  den  Beruf  haben,  die  sozialpolitische
Moral  zu  heben  und  ihre  Verschlechterung  auf  dem  Gebiete  der  Sozialversicherung  zu
verhindern.
Der  Rcgicrungsweisheit  letzter  Schluß.
Neue  Argumente  bringt  die  im  Oktober  1911  von  der  Regierung  im  Ab
geordnetenhause  eingebrachte  Vorlage  über  die  Sozialversicherung  in  der  Frage  der
Zentralisation  nicht  vor.  Sie  wiederholt  mit  anderen  Worten  die  alten  bekannten
Behauptungen,  allerdings  mit  weit  größerer  Vorsicht,  nachdem  sie  durch  meine
ziffermäßigc  Beweisführung  zu  dieser  Vorsicht  gezwungen  worden  ist.  Nur  ein
Moment  wird  stärker  als  bisher  betont,  indem  daraus  hingewiesen  wird,  daß  die
Einführung  von  Durchschnittsprämien  (Prämien,  die  für  alle  Altersgruppen  gleich
sind)  ein  Hindernis  für  die  Bildung  einer  Prämienrcserve  bilde.
Die  territoriale  Trennung  nach  Ländern  und  Ländergruppen  sei,  wie  neuerlich ­
  wiederholt  wird,  wegen  der  verschiedenen  Alterszusammensetzung,  die  ihre
Ursache  in  der  Wandcrbewcgung  zwischen  den  im  Reichsrate  vertretenen  Königreichen ­
  und  Ländern  habe  und  die  verschiedene  Beitragssätze  zur  Folge  hätte,  unmöglich. ­
  Die  vorgeschlagene  Austeilung  der  Rentenlast  auf  die  einzelnen  Landcsanstalten
  nach  Maßgabe  der  Einzahlungen  wäre  nach  den  in  Deutschland  gemachten ­
  Erfahrungen  ungenügend,  um  einer  Differenzierung  der  Beiträge  in  den
einzelnen  Ländern  vorzubeugen.  Deshalb  habe  man  ja  auch  in  Deutschland  zur
teilweisen  Riskengemeinschaft  (Gcmeinlast  und  Sonderlast)  übergehen  müssen.
Man  müsse  aber  an  dem  Prinzip  der  Solidarität  der  gesamten  erwerbstätigen ­
  Bevölkerung  festhalten,  die  in  der  Zusammenfassung  derselben  in  einem
einzigen  Körper  ihren  Ausdruck  finde,  dessen  Altersaufbau  durch  die  Fluktuation
möglichst  wenig  berührt  werde.
Wolle  man  dieses  Prinzip  der  Solidarität  zwischen  Landwirtschaft  und
Industrie  nicht  gelten  lassen,  dann  müsse  man  schließlich  zu  einer  berussgenvssenschaftlichen
  Organisation  auch  innerhalb  der  Industrie  selbst  übergehen.
Die  Kunst,  zu  solchen  Resultaten  zu  gelangen,  besteht  bei  der  Regierungsvorlage ­
  lediglich  darin,  daß  dem  Verlangen  einer  gesonderten  Betrachtung  der
einzelnen  Ländcrgcbictc  für  die  selbständig  und  unselbständig  Erwerbstätigen  sowie
einer  detaillierten  Prüfung  der  Intensität  und  der  Richtung  der  Wandcrbewegung
auch  jetzt  wieder  nicht  Rechnung  getragen  worden  ist.  Nur  die  territoriale  Konfundierung
  und  die  Zusammenfassung  aller  sozialen  Schichten  (Selbständige  und
        <pb n="29" />
        r

25
Unselbständige)  ermöglichen  cs  der  Regierungsvorlage,  ihre  frühere  Argumentation ­
  notdürftig  aufrecht  zu  erhalten.  Eine  knappe  Beleuchtung  noch  von  einem
anderen  Gesichtspunkte  muß  ich  darum  neuerlich  diesen  Ausführungen  angedeihen
lassen,  wobei  ich  über  die  Frage  der  Prämienreserve  und  der  individuellen
Rescrveanteile  mich  näher  zu  äußern  keinen  Anlaß  habe,  nachdem  ich  hierüber  das
Notwendige  im  früheren  Abschnitte  bereits  vorgebracht  habe.
Durch  Konfundierung  der  selbständig  und  unselbständig  Erwerbstätigen  gibt
die  Regierung  der  ganzen  Frage  des  Altersaufbaues  erst  ein  sehr  bösartiges
Gepräge.  Man  muß  deshalb  eine  reinliche  Scheidung  vornehmen,  wenn  ein  klares
Urteil  überhaupt  möglich  werden  soll.  Es  wirkt  erschreckend,  wenn  man  erfährt,
daß  die  Industrie  auf  Kosten  der  Landwirtschaft  sich  verjüngt  habe.
Man  betrachte  aber  nur  die  nachfolgende  kleine  Tabelle,  um  zu  einem
richtigeren  Urteil  zu  gelangen.

Es  betrug  bei  den

;  die  Zu-  (+)  resp.  Abnahme  (—)  der  über  50  Jahre
alten  Personen  bei  der

Landwirtschaft  Industrie

absolut  !  in  Prozenten  !  absolut  in  Prozenten

Selbständigen  ......

!  !  !
-st  101.000  |  +  13  6  i  +  5.000  j  +  19

Unselbständigen  ....

41.000  —  4  1  -f  30.000  +  8  1

Die  Landwirtschaft  zeigt  allerdings  eine  starke  Zunahme  der  älteren  Leute,
aber  doch  nur  unter  den  selbständigen  Landwirten,  während  bei  den  Arbeitern
ein  nicht  unerheblicher  Rückgang  (4  Prozent  der  Erwerbstätigen)  zutage  tritt.
Die  Industrie  hat,  im  Gegensatze  dazu,  bei  den  Unselbständigen  eine  bedeutende
Steigerung,  so  daß  es  gar  nicht  unwahrscheinlich  ist,  daß  Tausende  alter  landwirtschaftlicher ­
  Arbeiter  in  die  Städte  und  in  die  Industrie  abgeströmt  sind.
Jedenfalls  kann  die  Vermehrung  der  älteren  selbständigen  Landwirte  unmöglich
der  Wanderbewegung  und  dem  Rückfluß  aus  der  Industrie  zugeschrieben  werden.
Ebenso  verwirrend  wirkt  cs,  wie  schon  gesagt,  wenn  man  alle  im  Reichsrate ­
  vertretenen  Königreiche  und  Länder  zusammenwirft  und  aus  den  erlangten
Gesamtdaten  Argumente  ableitet.  Will  man  beweisen,  daß  eine  Reichsrentenkasse
notwendig  ist,  daß  sie  dem  Grundsätze  der  Solidarität  und  der  Gerechtigkeit  entspricht, ­
  so  muß  man  doch,  wenn  nicht  schon  jedes  Land  gesondert,  so  doch
wenigstens  die  natürlichen  Ländcrgcbietc  getrennt  betrachten  und  deren  Altersaufbau ­
  einander  gegenüberstellen.
Ich  will  in  der  nachfolgenden  Tabelle  die  Zu-  oder  Abnahme  der  Berufstätigen ­
  von  über  50  Jahren  nach  Ländergruppen  darstellen.

Es  betrug  von  1890  auf  1900  die  Zu-  (-st)  oder  Abnahme  (—)
tätigen  über  50  Jahre

der  Berufsin

  den  Ländergebieten

Landwirtschaft

Industrie

Landwirtschas

Industrie

in  Tausenden

in  Prozenten

Mederösterreich  ....

—  13

+  21

-  12-3

+  17-8

Alpenländer

—  9

-st  10

—  2-7

-st  10-1

Sudetenländer  ....

st-  11

st-  13

+  2-2

-st  4-1

Karstgehiet

+  1

—  4

+  2-1

;  —  8-i

Karpathen

+  (58

2

+  11-9

—  2'5

Alle

-st  58

+  34

-st  3-3

+  -'-3
        <pb n="30" />
        26

Es  zeigt  sich  nun,  daß  Niederösterreich  wie  die  Alpenländer  nicht  nur  keine
Zunahme,  sondern  einen  Rückgang  der  älteren  Personen  in  der  Landwirtschaft  und
eine  Steigerung  derselben  in  der  Industrie  aufweisen.  Die  Sudetenländer  haben
eine  größere  Zunahme  der  älteren  Personen  in  der  Industrie,  als  in  der  Landwirtschaft. ­
  Im  Karstgebiet  sind  überhaupt  nur  unwesentliche  Veränderungen  eingetreten. ­
  Nur  in  den  Karpathenländern  findet  sich  ein  erhebliches  Anwachsen  der
älteren  Personen  in  der  Landwirtschaft.
Wie  kann  man  es  nun  rechtfertigen,  daß  eine  Solidarität  zwischen  den
Karpathenländern  und  dem  Karstgebiete  auf  der  einen  Seite,  den  Alpenländern
und  dem  Sudetengebiete  auf  der  anderen  Seite  gefordert  wird?  Nach  meinen
ausführlichen  seinerzeitigen  Darlegungen  mußte  cs  selbst  für  die  Regierung  klar
sein,  daß  der  starke  Abfluß  durch  die  Auswanderung  aus  Galizien,  zum  Teil
auch  aus  den  Karstländern  gar  nicht  nach  anderen  österreichischen  Territorien,
sondern  nach  Amerika  seine  Richtung  genommen  hat.
Es  sei  aber  nochmals  die  Frage  gestellt:  Ist  es  denn  überhaupt  wahr,
daß  der  Altersaufbau  in  allen  agrarischen  Gebieten  ungünstiger  ist,  als  in  den
industriellen?
Die  Personen  über  50  Jahre  umfassen  in  Prozenten  der  Berufstätigen:

in  Niedcrösterrcich  17-9
in  den  Alpcnländeru  \  .  25'8
„  „  Sudetenländern  20  0
im  Karstgebiete  234
in  den  Karpathenländern  18-1

Es  ergibt  sich  wieder  auf  den  ersten  Blick,  daß  das  agrarische  Galizien
neben  dem  industriellen  Niederösterreich  den  günstigsten  Altersaufbau  besitzt.  Die
Alpenländer  und  das  Karstgebiet  sind  es  allein,  wo  die  Zahl  der  älteren  Leute
relativ  sehr  groß  ist.  Eine  Mittelstellung  nehmen  die  Sudetenländer  ein.  Schon
durch  diese  Ziffern  sind  die  Behauptungen  der  Regierung  als  unrichtig  erwiesen.
Die  Verwirrung  kann  aber  noch  weiter  beseitigt  werden,  wenn  man  nach
Ländergruppen  die  selbständig  von  den  unselbständig  Erwerbstätigen  getrennt
betrachtet.  Es  ergibt  sich  dann  folgendes  Bild:

Länder  gruppe

Die  Berufstätigen  über  50  Jahre
umfassen  im  Prozentsätze  aller

Selbständigen

Unselbständigen

Niederösterreich

351»

12-1

Alpenländer

45'5

19-1

Sndetenländer

35-3

15-9

Karstgebiet

426

16"  5

Karpathen

324

115

!  Reich

31*0

14'4

Man  beachte  nur,  wie  gewaltig  der  relative  Anteil  der  älteren  Jahrgänge
durch  das  Ausscheiden  der  selbständig  Erwerbstätigen  sinkt  und  wie  dadurch  die
Bedeutung  der  ganzen  Sache  an  Gewicht  sofort  verliert.  Noch  mehr!  Galizien
rückt  mit  seinem  Altersaufbau  in  die  erste  Reihe.  Erst  dann  folgen  die  industriellen
        <pb n="31" />
        27

Länder  Niederösterreich,  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien.  Auch  das  Karstgebiet
nähert  sich  wesentlich  den  industriellen  Sudetenländern  und  nur  die  Alpenländer
zeigen  auch  dann  noch  ungünstige  Verhältnisse  auf.  Aber  die  Spannung  zwischen
den  einzelnen  Ländergebieten  wird  eine  geringere  und  kann  auch  durch  einfachere
Mittel,  als  die  der  Regierung  scheinbar  zu  Gebote  stehenden,  überwunden  werden.
Vor  allem  sucht  die  Regierung  mit  der  Ungleichheit  der  Beitragsätze  in
sehr  geschickter  Weise  abschreckend  auf  die  Interessenten  zu  wirken.  Gerade  deshalb
spitzt  sie  ja  auf  diese  Behauptung  die  ganze  Argumentation  zu.  Jeder  Unbefangene ­
  wird  in  der  Ungleichheit  der  Prämien  keine  Gefahr  zu  erblicken  vermögen, ­
  weil  ja  bereits  gegenwärtig  die  Krankenkassen  und  die  Unsallvcrsicherungsanstalten
  in  Oesterreich  mit  ungleichen  Prämien  arbeiten,  ohne  daß  dadurch  irgend
eine  Beeinträchtigung  begründeter  Interessen  bewirkt  worden  wäre.  Es  ist  auch
gar  nicht  sicher,  daß  alle  agrarischen  Länder  gerade  am  schlechtesten  davonkommen
würden.  Es  ist  im  Gegenteil  sicher,  daß  wenn  die  Prämiensätze  nach  dem
Altersaufbau  bestimmt  werden,  Galizien  weit  günstiger  daran  sein  wird,  als  alle
industriellen  Gebiete.
Aber  selbst  angenommen,  die  Regierung  hätte  so  recht,  wie  sie  in  Wirklichkeit
unrecht  hat,  muß  denn  zur  Vermeidung  ungleicher  Beitragssätze  zum  allerradikalsten
Mittel  einer  Reichsrentenkasse  gegriffen  werden,  die  so  schwere  Gefahren  zweifellos
bringen  muß?  Und  muß  man  zu  diesem  Zwecke  die  technischen  Schwierigkeiten
in  so  offensichtlicher  Weise  übertreiben,  daß  selbst  Unerfahrene  diese  Uebertreibung
leicht  zu  erkennen  vermögen?
In  Deutschland,  wo  die  Landflucht  ganz  andere  Dimensionen  besitzt,  die
Zahl  der  Landesvcrsichcrungsanstalten  auch  verhältnismäßig  weit  größer  ist,  als
sie  bei  uns  sein  müßte,  wurden  diese  verwaltungstechnischen  Schwierigkeiten  so
weit  überwunden,  daß  sie  kaum  mehr  den  Gegenstand  einer  ernsten  Diskussion  bilden.
Bei  den  Beratungen  der  Reichsversicherungsordnung  standen  die  Fragen
einer  erweiterten  Riskengemeinschaft  gegenüber  allen  anderen  Erörterungen  ebenso
im  Hintergrund  wie  die  angeblichen  Vcrwaltnngsschwierigkcitcn,  die  durch  die
Fluktuation  entstehen.  Das  ist  mohl  Beweis  genug,  daß  man  dort  die  Frage
als  erledigt  ansieht.  Gerade  in  Oesterreich  mit  seinen  großen  sprachlichen  und
kulturellen  Differenzen  muß  man  zu  einer  Reichsanstalt  gelangen,  während
Deutschland  den  einheitlichen  Beitrag  trotz  der  Landesanstalten  bisher  zu  erhalten
wußte,  indem  man  die  zwei  Mittel  anwendete:  Aufteilung  der  Renten  nach  den
Beitragszahlungen  auf  die  einzelnen  Landcsanstalten  und  Schaffung  der  Gemeinlast
neben  der  Sonderlast.

IV.  Die  BexrrlrssteUen  und  die  Ueemaltnugskosten  der
Soziuluersicheimng.
Organisation  und  Aufgaben  der  B  e  zirks  stellen.
Das  wichtigste  Neugebilde  von  einschneidender  Bedeutung  ist  in  der
Regierungsvorlage  die  Bezirksstclle.  Nach  den  88  23  fg.  ist  in  der  Regel  für
den  Bezirk  einer  jeden  politischen  Bezirksbehörde  eine  Bezirksstelle  als  Hilfsund
  Durchführungsorgan  der  Krankenkassen,  der  Unfallversicherungsanstaltcn  wie
der  Jnvalidenrentcnkasse  zu  errichten.  Diesen  Bezirksstellen  obliegt  die  Entgegennahme ­
  der  Meldungen  und  Anzeigen,  die  Einreihung  der  Versicherten  in  die
Lohnklassen,  die  Vorschreibung  und  Einziehung  der  Versicherungsbeiträge  und
deren  Abfuhr  an  die  drei  Vcrsicherungszweige,  die  Evidcnzhaltung  der  Versicherten, ­
  die  Vorbereitung  der  Entscheidungen  über  Rentenansprüche,  die  Mitwirkung ­
  bei  Unfallserhebungen,  die  Erteilung  von  Auskünften  in  Angelegen-
        <pb n="32" />
        -28

heilen  der  Sozialversicherung.  Ucberdies  können  den  Bczirksstellen  nach  Vereinbarung ­
  mit  den  Krankenkassen  deren  Kanzleigeschäfte  zugewiesen  werden.
Die  Bezirksstelle  wird  von  einem  Vorstände  verwaltet,  dessen  Vorsitzender
vom  Chef  der  politischen  Landesbehörde  ernannt  wird.  Die  Zusammensetzung  des
Vorstandes  ist  so  gedacht,  daß  je  ein  Drittel  aus  gewählten  Vertretern  der
Dicnstgeber  und  Unselbständigen,  das  letzte  Drittel  aus  Personen,  die  vom  Chef
per  politischen  Landesbehörde  berufen  werden,  besteht.
Die  Wahl  der  Vorstandsmitglieder  ist  nach  dem  Grundsätze  der  Verhältnismäßigkeit ­
  einzurichten  (Proportionalwahl).  Sie  erfolgt  aus  Grund  eingereichter
Wahlvorschlagslisten.
Der  leitende  Beamte  wird  von  der  politischen  Landesbehörde  ernannt.
Seine  Bezüge  fallen  der  Jnvalidenrentenkasse  zur  Last.  Die  übrigen  Beamten
der  Bezirksstelle  bestellt  der  Vorstand  auf  Grund  eines  von  der  politischen
-Landesbehörde  genehmigten  Voranschlages.
Die  Kanzleilokalitäten  hat  die  Gemeinde,  in  welcher  die  Bezirksstelle  ihren
Sitz  hat,  beizustellen.  Im  übrigen  werden  die  Vcrwaltungskostcn  gemeinsam  von
den  beteiligten  Krankenkassen,  von  der  Unfallversicherungsanstalt  und  der
Invaliden-  und  Altersrentenkasse  getragen.  Der  Aufleilungsschlüsscl  wird  nach
den  vom  Minister  des  Innern  zu  erlassenden  Vorschriften  festgesetzt.
Aus  der  Begründung  der  Regierungsvorlage  geht  ganz  klar  hervor,  daß
die  Regierung  selbst  das  Gefühl  nicht  los  werden  kann,  daß  die  Bezirksstellen
ein  recht  bedenkliches  Experiment  darstellen.  Die  Verfasser  des  Entwurfes  suchen
sich  denn  auch  durch  mannigfache  Redensarten  darüber  zu  beruhigen.  So  wird
uns  versichert,  die  Vorlage  verbleibe  im  wesentlichen  bei  der  bisherigen  Krankcnkassenorganisation.
  Die  Bezirksstellen  würden  alle  die  unleugbaren  Vorteile
haben,  die  man  den  Einheitskassen  zuschreibe.  Uebrigcns  sei  man  zur  Errichtung
der  Bezirksstellen  genötigt  gewesen,  weil  die  organisierte  Arbeiterschaft  sich  nicht
nur  gegen  die  Ernennung  des  leitenden  Beamten  durch  die  Regierung  und  gegen
die  Parität,  sondern  überhaupt  gegen  jede  Unterordnung  und  für  den  überwiegenden ­
  Einfluß  der  Arbeiter  ans  die  Gesamtversicherung  eingesetzt  habe.
Andere  Vorschlüge  seien  auch  gar  nicht  gemacht  worden.  So  habe  man  denn  von
der  Mitwirkung  der  Krankenkassen  beim  lokalen  Dienst  Umgang  nehmen
müssen.
Ich  lasse  diese  sehr  sonderbare  Begründung  vorerst  unerörtcrt  und  werde
prüfen,  wohin  die  Bczirksstellen  vom  Standpunkte  der  Verwaltung,  insbesondere
aber  einer  einfachen  und  billigen  Verwaltung,  uns  führen  müssen.

Die  Verwaltungskostcn  der  Bezirksstellen.
Die  Bezirksstellen  werden  nach  meiner  Ueberzeugung  ein  Zentrum  zur
Erzeugung  von  Vcrwaltungskosteu  sein,  für  deren  Tragung  das  Gesetz,  wie  wir
gesehen  haben,  die  Krankenkassen,  Unfallvcrsichcrungsanstaltcn  und  die  Jnvalidcnrentenkassc
  in  Aussicht  nimnit.  Sicherlich  ist  es  eine  Uebertreibung,  wenn
behauptet  wird,  die  Krankenkassen  würden  nur  in  geringem  Maße  für  -die  Ausbringung ­
  der  Verwaltungskostcn  in  Betracht  kommen.  Unzweifelhaft  ist  jedoch,
daß  die  Hauptlast  auf  die  Invaliden-  und  Altersrcntenkasse  fallen  wird.
Es  ist  natürlich  bequem  und  verlockend,  wenn  die  Bezirksstellen  des
ganzen  Reiches  aus  einer  großen  Kasse  und  noch  dazu  einer  in  Wien  zu
schöpfen  in  der  Lage  sein  werden.  Wer  wird  da  ein  Interesse  an  Einschränkungen ­
  und  an  Sparsamkeit  haben?  Bald  werden  die  sparsamen  Vorstünde ­
  herausgefunden  haben,  daß  sic  mit  ihrer  Zurückhaltung  ihren  Ruf  bei  der
Beamtenschaft  gefährden,  das  Schicksal  der  Jnvalidenrentenkasse  aber  nicht  aufhalten ­
  können.
        <pb n="33" />
        29

Gegenwärtig  herrscht  in  Oesterreich,  wenigstens  formell,  das  Prinzip  der
Verantwortlichkeit  der  gewählten  Organe  der  Selbstverwaltung  gegenüber  Unternehmern ­
  und  Arbeitern,  eine  Verantwortung,  die  nicht  wenige  Vorstände  sehr
ernst  nehmen.  Jede  Steigerung  der  Vcrwaltungskosten  kommt  ja  in  ihrem
Budget  zum  Ausdruck  und  zwingt  sie  entweder  zur  Beitragserhöhung  oder  zur
Einschränkung  der  Leistungen.  Bei  den  Bczirksstellen  werden  solche  Hemmungen
wegfallen.  Sie  erheben  keine  eigenen  Beiträge,  sie  sind  die  Kostgänger  eines
Dritten,  der  die  Folgen  ihres  Wirtschaftcns  tragen  muß.  Heute  sind  die  Verwaltungskosten ­
  von  Land  zu  Land,  zuweilen  von  Ort  zu  Ort  sehr  verschieden.
Die  Uebernahme  der  Kosten  durch  die  Reichsrcntenkasse  wird  das  Verlangen
nach  Ausgleichung  selbst  wohlbegründeter  Unterschiede  erwecken.  Das  Ziel
werden  naturgemäß  die  jeweils  günstigsten  Arbeitsbedingungen  sein,  mögen  die
Lebensbcdingungen  noch  so  stark  abweichen.

Der  „lokale"  Charakter  der  Bezirks  stellen.
Von  Belang  ist  auch  der  Umstand,  daß  die  Bczirksstellen  in  Wirklichkeit
keine  Lokalorgane  sein  werden,  wenn  man  etwa  von  den  Großstädten  absieht.
Nach  der  Regierungsvorlage  sind  ungefähr  3000  Krankenkassen  und  360-Bezirksstellen
  zu  erwarten,  also  durchschnittlich  auf  je  acht  Krankenkassen  eine
Bezirksstelle.  Auf  jede  Bczirksstelle  werden  durchschnittlich  83  Hektar  Flächeninhalt ­
  und  153  Ortschaften  mit  24  Postämtern  kommen.  Dabei  sind  sehr  bedeutende ­
  Abstände  zwischen  den  einzelnen  Ländern.  Bezüglich  der  territorialen
Ausdehnung  ist  die  Schwankung  zwischen  43  Hektar  in  Schlesien  und
149  Hektar  in  der  Bukowina  und  hinsichtlich  der  Zahl  der  Ortschaften  zeigt
Schlesien  ein  Minimum  von  58  und  Oberösterreich  ein  Maximum  von  385.
Die  Zahl  der  Postämter  bewegt  sich  zwischen  durchschnittlich  19  in  Böhmen
und  36  in  Nicderösterreich.  Da  kann  man  wohl  schwer  von  Lokalstellen
sprechen.  Die  Bczirksstellen  werden  bis  zu  mehreren  hundert  Ortschaften  umfassen, ­
  die  vielfach  meilenweit  von  einander  entfernt  sind.
So  wird  sich  denn  der  Kontakt  zwischen  Bezirksstellen  und  Interessenten
vielfach  schwieriger  gestalten  als  heute  zwischen  den  Krankenkassen,  Unternehmern
und  Arbeitern.  Ungünstige  Wirkungen  werden  auch  die  schlechten  postalischen  Verhältnisse, ­
  die  zahlreichen  Analphabeten  und  die  verminderte  Solvenz  der  Dienstgeber ­
  haben.
Im  einzelnen  möchte  ich  folgendes  hervorheben.

Das  M  e  l  d  e  w  e  s  e  n.
Es  ist  von  besonderer  Tragweite,  wenn  die  Vorlage  den  Krankenkassen  daK
ganze  Meldewesen  abnehmen  will.  Man  bedenke,  daß  mit  Millionen  neuer  Versicherter ­
  und  Hunderttauscnden  neuer  Dienstgeber  zu  rechnen  sein  wird.  Wie  bringt  da
die  Regierung  den  Mut  auf,  auf  die  Erfahrungen  von  zwei  Jahrzehnten,  auf  die
erworbenen  Personal-  und  Lokalkenntnisse  zu  verzichten,  mit  jeder  Tradition  zu
brechen  und  das  ganze  Meldcwesen  für  mindestens  zehn  Millionen  Personen  an
neue  Organisationen  zu  verweisen  und  in  neue,  unerfahrene  Hände  zu
legen?  Man  soll  wieder  dort  beginnen,  wo  vor  zwanzig  Jahren  der  Ausgangspunkt ­
  war.  Damit  wird  das  wertvolle  Kapital,  das  in  den  aufgestapelten  Erfahrungen ­
  der  Arbeiterversichcrung  angesammelt  ist,  einfach  vernichtet.  Bei  uns  ist
ein  solches  Vorgehen  umsoweniger  gerechtfertigt,  als  die  Schwierigkeiten  um  so
viel  größere  sind  als  in  Deutschland.  Schon  die  nationalen  Gegensätze  und  die
sprachlichen  Komplikationen  sprechen  eher  für  die  Schonung  des  Bestehenden.
        <pb n="34" />
        30

Auch  die  Übertragung  der  Evidenzführung  an  die  Bezirksstellen  wird
schädliche  Wirkungen,  besonders  bei  der  Krankenversicherung  im  Gefolge  haben.
Bei  den  Krankenkassen  muß  die  Anspruchsbercchtigung  rasch,  zuweilen  schon
wenige  Stunden  nach  Eintritt  in  die  versicherungspflichtige  Beschäftigung,  festgestellt ­
  werden  können.  Spätestens  zum  Wochenschluß  muß  der  Anspruch  sichergestellt ­
  sein,  weil  ja  das  Krankengeld  wochenweise  im  Nachhinein  ausgezahlt  wird.
Aerztliche  Hilfe,  Medikamente  und  Behelfe,  von  denen  manche  recht  kostspielig
sind,  müssen  meist  gleich  bei  Eintritt  des  Bedarfes  gewährt  werden.  Schaltet
man  nun  bei  Erstattung  der  Meldungen  zwischen  Krankenkasse  und  Dienstgeber
ein  Zwischenglied  —  die  Bezirksstelle  —  ein,  so  muß  dadurch  eine  Behinderung
und  Verzögerung  des  Geschäftsganges  bewirkt  werden.
Sollen  die  Krankenkassen  ihre  Funktionen  rasch  und  prompt  erfüllen,  so
müssen  sie  demnach  das  Meldewesen  unmittelbar  in  ihrer  Hand  haben.  Viele
Krankenkassen  in  der  Provinz  haben  das  System  der  Krankenscheine,  die  vom
Mitglied  in  der  Krankenkasse  abgeholt  werden  und  dem  Arzte  die  Berechtigung
für  freie  Behandlung  nachweisen.  Wie  soll  künftig  diese  Legitimation  ausgestellt
werden,  wenn  die  Meldung  bei  der  Bezirksstelle  noch  unerledigt  erliegt  und  die
direkte  Verständigung  mit  dem  Unternehmer  aufhört?
Am  bedenklichsten  wird  die  Situation  bei  den  Krankenkassen  werden,  die
nicht  am  Standorte  der  Bezirksstelle  ihren  Sitz  haben.  Da  die  Unternehmer  nicht
mehr  verpflichtet  sein  sollen,  Auskünfte  zu  erteilen,  so  wird  man  sich  an  die
Bezirksstelle  in  einem  anderen  Orte  wenden  müssen  und  so  wird  die  Auskunft
auf  Umwegen  wieder  an  die  Krankenkasse  gelangen.  Die  geniale  Vereinfachung
des  Geschäftsganges  ist  hier  einleuchtend.  Die  Krankenkassen  in  A  wenden  sich  an
die  Bezirksstellc  in  B.  Die  Bezirksstelle  B  erhält  die  schriftliche  Auskunft  vom
Unternehmer  in  A,  die  dann  wieder  von  6  nach  A  zurückwandert.  Der  Kranke,
um  dessen  Anspruchsbercchtigung  es  sich  handelt,  muß  warten  bis  der  bureaukratische
  Schimmel  auf  Umwegen  das  Ziel  erreicht.
Die  Evidenzführung.
Wie  die  Evidenzführung  bei  den  Krankenkassen  aussehen  soll,  darüber
schweigt  sich  der  Entwurf  vollkommen  aus.  Das  ist  mir  ganz  erklärlich.  Die
Verfasser  der  Vorlage  haben  sich  über  die  praktische  Gestaltung  der  Evidenzführung
bei  den  Krankenkassen  überhaupt  keine  Rechenschaft  gegeben.  Sie  wären  sonst  darauf
gekommen,  daß  dieselben  Betriebs  listen,  welche  die  Bezirksstcllen  zum  Zwecke  der
Beitragsvorschreibung  und  Beitragseinhebung  anlegen,  auch  die  Krankenkasse  wird
führen  müssen,  nicht  nur  um  die  Richtigkeit  der  Beitragsberechnung  zu  kontrollieren,
sondern  vor  allem  um  den  Anspruch  der  Versicherten  jeweils  feststellen  zu  können.
Die  Geschäftsvereinfachung,  welche  uns  die  Regierung  durch  Errichtung  der
Bezirksstellen  in  Aussicht  stellt,  bedeutet  also  in  Wirklichkeit  gesteigerte  Arbeitsleistung ­
  und  vermehrten  Aufwand.  Die  Bezirksstellcn  bedeuten  eine  Zentralisation
verknüpft  mit  einer  Verlangsamung  und  Verteuerung  des  Betriebes,  der  seiner
Natur  nach  eine  Behandlung  der  Agenden  durch  seine  eigenen  Organe  fordert
und  die  Betrauung  einer  anderen  Instanz  mit  ihnen  nicht  verträgt.
Die  Bezirks  stellen  und  ihr  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung ­
  der  Unfall-  und  Invalidenversicherung.
Für  die  Unfall-  und  Invalidenversicherung  bewirkt  die  Bezirksstelle  eine
Dezentralisation  der  Verwaltung.  Hier  gerade,  bei  der  langfristigen  Versicherung
ist  aber  eine  solche  nicht  notwendig,  weil  es  sich  zumeist  um  Ansprüche  handelt,
die  erst  in  einem  späteren  Zeitpunkte  Erfüllung  finden,  während  bei  den  Kranken ­
        <pb n="35" />
        31

kaffen  augenblicklich  erforderliche  Massenarbeit  vorwiegt.  Es  wäre  demnach  die
Zentralisation  der  Verwaltung  bei  den  Unsallversicherungsanstältcn  und  bei  der
Rentcnkasse  angemessen.  Eben  darum  unterbleibt  sie.  So  werden  die  Unsallversicherungsanstalten
  keine  einheitliche  Evidenzführung,  Beitragsvorschreibung  und
Beitragseinhcbung  haben,  vielmehr  werden  die  Arbeiten  aufgeteilt  sein  auf  so
viele  Lokalorgane,  als  im  Sprengel  der  Unfallversicherungsanstalt  sich  Bezirksstellen ­
  befinden  werden.  Die  Abhängigkeit  der  Unfallversicherungsanstaltcn  von
den  Bezirksstellen  wird  sich  als  äußerst  gefährlich,  ja  als  ruinös  herausstellen.
Auch  bei  der  Invalidenversicherung  wird  die  Dezentralisation  der  Arbeiten  schädliche ­
  Folgen  zeitigen,  insbesondere  werden  die  Verwaltungskosten  davon  sehr  ungünstig
beeinflußt  werden.  Die  Dezentralisation  findet  hier  ihren  charakteristischen  Ausdruck ­
  in  der  Tatsache,  daß  zweierlei  Dokumente  für  die  Evidcnzführung  vorgesehen ­
  sind:  die  Beitragskarten,  die  bei  den  Bezirksstellcn  und  die  Bcitragskonti,
  die  bei  den  Unfallversicherungsanstalten  geführt  werden  sollen.  Diese
Zerreißung  der  Evidenzführung  wird  neben  der  Verteuerung  Unübersichtlichkeit
und  häufige  Schädigung  der  Versicherten  bewirken.
Auch  in  Deutschland  findet  man  nicht  selten  die  Einrichtung,  daß  die
Jnvalidcnkarten  durch  die  Krankenkassen  geführt  werden.  Die  Krankenkassen
müssen  aber  parallel  mit  den  Geschäften  der  Invalidenversicherung  auch  ihre
eigenen  führen,  für  die  sie  die  Verantwortung  in  vollem  Maße  trifft.  Jede
Schädigung  der  Jnvalidcnversichernngsanstalt  durch  unrationelle,  kostspielige  und
weitwendigc  Geschäftsführung,  durch  Ungenauigkcit  und  Nachlässigkeit  würde  mit
derselben  Wucht  auch  die  eigenen  Interessen  der  Krankenkassen  treffen.  Die  Einrichtung ­
  hat  also  in  sich  selbst  eine  Sicherhcitsvorkehrung  gegen  die  Gefahren,
welche  die  Führung  fremder  Geschäfte  leicht  herbeiführen  kann.
Im  vollen  Gegensatze  dazu  haben  unsere  Bezirksstellen  überhaupt  keine
eigenen  Agenden  und  keine  Verantwortung.  Sie  tragen  nicht  die  Konsequenzen
ihres  Tuns  und  Lassens,  sic  überwälzen  sie  vielmehr  auf  andere.  Sie  besitzen
kein  Vermögen,  das  sie  gefährden,  kein  eigenes  Eiunahmcnbudget,  das  durch  ihr
Gebaren  in  Unordnung  geraten  könnte.
Der  Bedarf  an  Angestellten  und  deren  Kosten.
Ich  will  von  der  Erörterung  aller  anderen  den  Bezirksstellen  zugewiesenen
Agenden  Umgang  nehmen  und  nur  noch  betonen,  daß  man  bei  den  gesteigerten
Anforderungen,  die  die  Regierung  an  die  Qualifikation  der  Angestellten  der
Bezirksstellcn  in  Aussicht  nimmt,  für  die  Höhe  der  künftigen  Bezüge  nicht  die
bei  der  Krankenversicherung  üblichen  wird  berechnen  dürfen.  Den  Verhältnissen
würde  man  eher  Rechnung  tragen,  wenn  man  die  bei  den  Unfallversicherungsanstalten ­
  eingeführten  Personalausgaben  als  Maßstab  benützt.
Nach  meiner  Berechnung  entfielen  nun  bei  den  territorialen  Unfallversicherungsanstalten ­
  im  Jahre  1907  auf  einen  Angestellten  an  persönlichen
und  sachlichen  Verwaltungskosten  K  4848.  Um  keiner  Uebertreibung  geziehen  zu
werden,  will  ich  den  Mittelwert  zwischen  den  Ausgaben  bei  den  Krankenkassen
(K  3139)  und  den  Unfallversicherungsanstalten  mit  rund  K  4000  als  voraussichtlich ­
  auf  einen  Angestellten  bei  den  Bezirksstellen  entfallenden  Verwaltungsaufwand ­
  annehmen.
Auf  Grund  der  Erfahrungen  österreichischer  und  deutscher  Krankenkassen
nehme  ich  das  Erfordernis  an  Angestellten  für  sämtliche  österreichische  Bezirksstellen ­
  mit  9000  an.  Die  Bezirksstellen  allein  würden  sonach  einen  Verwaltungsaufwand
  von  rund  36  Millionen  Kronen  ergeben.  Dabei  muß  ich  ausdrücklich
hervorheben,  daß  die  Gründungskosten,  die  voraussichtlich  eine  beträchtliche  Höhe
erreichen  werden,  hier  gar  nicht  berücksichtigt  sind.
        <pb n="36" />
        32

Meine  Ueberzeugung  geht  also  dahin,  daß  die  Bezirksstellen  eine  ungeheuere
Verteuerung  der  sozialen  Versicherung  zur  Folge  haben  werden.  Die  von  der
Regierung  gewählte  Form  der  Organisation  bedeutet  nicht,  wie  sie  meint,  eine
Zusammenfassung  und  Vereinfachung  der  Agenden,  sondern  deren  Komplikation  und
Vervielfachung.
Die  Begründung  der  Regierung.
Gegen  diese  meine  Ausführungen  wendet  sich  die  neue  Regierungsvorlage
in  etwas  ausführlicherer  Weise.
Ich  schalte  zuerst  das  von  der  Regierung  beliebte  Argument  von  der
Analogie  mit  den  Bestimmungen  der  neuen  deutschen  Reichsversicherungsordnung
von  vornherein  aus.  Die  deutschen  Versicherungsämter,  die  eingeführt  werden
sollen,  bedeuten  wenigstens  theoretisch  einen  großen  Fortschritt,  indem  sie  alle
behördlichen  Angelegenheiten  der  Versicherung  eigenen  Amtsorganen  zuweisen  und
zu  der  Entscheidung  das  Laienelement  in  weitgehendem  Maße  heranziehen.  Es
ist  eine  Irreführung,  wenn  man  sich  bei  der  Verteidigung  der  Bezirksstellen  auf
die  deutsche  Reichsversicherungsordnung  bezieht.
Die  Notwendigkeit  und  Ersprießlichkeit  der  Bezirksstcllen  wird  nun  im
wesentlichen  wie  folgt  begründet.
Man  müsse  vor  allem  eine  vollständige  Evidenz  über  alle  Versicherten  im
Bezirke  Herstellen.  Der  Mangel  einer  Konzentrationsstelle  habe  bisher  die  Durchführung ­
  der  Versicherung  verhindert.  Der  Hauptzweck  der  Einheitskasse  werde
durch  die  Bezirksstclle  erfüllt.  Eine  unbefangene  Betrachtung  müsse  aber  auch
erweisen,  daß  die  Befürchtungen  über  die  hohen  Verwaltungskosten  vollständig
unbegründet  sind.  Die  Bezirksstellen  werden  den  Trägern  der  Versicherung  einen
sehr  wesentlichen  Teil  ihrer  Verwaltungsarbeiten  abnehmen.  Es  könne  gar  nicht
behauptet  werden,  daß  die  Besorgung  der  Geschäfte  für  die  Invaliden-  und
Unfallversicherung  bei  den  Bezirksstellen  mehr  Kosten  verursachen  werde,  als  bei
den  Krankenkassen.  Das  Gegenteil  sei  zu  erwarten.  Nach  der  Absicht  des
„Programms"  hätten  die  Krankenkassen  zwei  Gruppen  von  Agenden  zu  besorgen
gehabt,  zu  deren  erster  das  Melde-  und  Evidenzhaltungswesen  sowie  die  Einziehung ­
  der  Beiträge  gehören,  zu  deren  zweiter  alle  Agenden  gehören,  die  mit
der  Zuerkennung  und  der  Auszahlung  der  Unterstützungen  verknüpft  sind.  Diese
beiden  Wirkungskreise  scheiden  sich  deutlich  von  einander.  Jede  geordnete
Krankenkasse  müßte  diese  in  zwei  Abteilungen  besorgen,  die  vollständig  von
einander  getrennt  sind,  mit  einander  nichts  gemeinsam  haben,  als  vielleicht  die
Buchhaltung,  das  Amtslokal  und  den  leitenden  Beamten.  Bei  der  Errichtung
der  Bezirksstellen  würde  nun  die  eine  Abteilung  einfach  räumlich  von  der
anderen  getrennt,  indem  sie  an  die  Bezirksstelle  übergehe.  Daraus  können  Ersparungen ­
  erwartet  werden,  soweit  die  Invaliden-  und  Unfallversicherung  in
Betracht  komme.  Bei  der  Krankenversicherung  werde  man  wohl  gewisse  Komplikationen ­
  in  den  Kauf  nehmen  müssen,  deren  Kosten  aber  sicherlich  überschätzt  und
die  durch  Ersparungen  ausgewogen  würden.  Die  Krankenkassen  werden  ihren  bisherigen ­
  Apparat  nicht  aufrecht  erhalten  müssen,  da  sie  auf  dem  Wege
der  Kontrolle  die  Ausführung  der  Agenden  durch  die  Bezirksstellen  werden  überwachen ­
  können.  Die  Kontrolle  würde  durch  Bevollmächtigte  der  Kassen  ausgeführt
werden.  Uebrigens  liege  eine  Bürgschaft  dafür  auch  schon  in  der  Vertretung  der
Krankenkassen  im  Vorstande  der  Bezirksstcllen.
Der  Geschäftsgang  werde  sich  etwa  wie  folgt  abspielen.  Die  Krankenkassen
würden  regelmäßig  Auszüge  aus  den  Kontis  der  Dienstgebcr  erhalten.  Es  wäre
auch  dagegen  nichts  einzuwenden,  darüber  hinaus  den  Krankenkassen  Mitteilungen
über  die  Bcitragsleistungen  der  einzelnen  Versicherten  zukommen  zu  lassen  und
zwar  mit  Hilfe  eines  Abklatsches  von  jeder  Beitragsvorschreibung.  Heute  seien  bei
        <pb n="37" />
        33

der  überwiegenden  Mehrzahl  der  kleinen  Krankenkassen  die  Agenden  der  Beitragsvorschreibung
  und  -Einhebnng  meistens  im  Argen,  infolgedessen  auch  das  Meldewesen ­
  und  die  Beitragseinhebnng.  Rückstände  und  Abschreibungen  uneinbringlicher
Beiträge  zeugen  von  großen  Mängeln.  Bei  den  Bezirksstellen  werde  der  Beitreibedienst ­
  in  ökonomischerer  Weise  eingerichtet  werden.  Die  kleinen  Krankenkassen
würden  dadurch  großen  Nutzen  ziehen.  Das  An-  und  Abmeldewesen  werde  sich
besonders  einfach  gestalten.  Alle  Meldungen  seien  mit  einem  Coupon  versehen,
der  ausgefüllt,  abgetrennt  und  allabendlich  gesammelt  an  die  betreffende  Krankenkasse ­
  gesendet  werde.  Die  Sammlung  der  Coupons  bilde  einen  ausreichenden
Kataster  der  Mitglieder  für  alle  Kasscnzwccke.  Unterbleibe  die  Anmeldung,  so  werde
die  Kasse  wie  bisher  vom  Versicherten  einen  Nachweis  seiner  Anspruchsbercchtigung
verlangen  müssen,  oder  diesen  Anspruch  selbst  feststellen.  Von  dem  Ergebnisse  werde
natürlich  die  Bczirksstelle  zu  verständigen  sein.
Gegenüber  diesen  Ausführungen  der  Regierungsvorlage  möchte  ich  vorerst
folgendes  bemerken.
Die  wahren  Absichten  der  Regierung.
In  dem  polemischen  Eifer,  mit  dem  das  versicherungstcchnische  Departement
die  Nützlichkeit  der  Bezirksstellen  verteidigt,  wird  beharrlich  vergessen,  darüber  ein
wenig  nachzudenken,  nicht  nur,  warum  die  Bezirksstellen  überhaupt  statt  der
Krankenkassen  mit  den  Agenden  der  Lokalstellen  betraut  werden  sollen,  sondern
vor  allem,  weshalb  das  versicherungstechnische  Departement  mit  so  unerschütterlicher
Beharrlichkeit  den  Bezirksstellen  gerade  die  von  der  Vorlage  ersonnene  Organisation ­
  geben  will  und  von  dieser  nicht  um  Haaresbreite  abzuweichen  bereit  ist.
Da  die  Herren  des  Ministeriums  des  Innern  dieser  Frage  beharrlich  ausweichen,
frage  ich:  Was  ist  der  praktische  Zweck,  wenn  die  Bczirksstelle  —  eine  auch  nach
den  Gutachten  der  Unsallversichcrungsanstalten  ausschließlich  bnrcaukratische  Einrichtung ­
  —  einen  eigenen  Vorstand  erhält?  Und  weiter:  Wenn  dieser  Vorstand
die  Interessen  der  Krankenkassen  schützen  soll,  was  er  meines  Erachtens  gar  nicht
kann,  warum  muß  das  Uebergewicht  der  Unternehmer  und  der  Selbständigen  im
Vorstande  ein  so  gewaltiges  sein?  Warum  endlich  werden  die  organisierten  Arbeiter
mir  Hilfe  des  Proporzes  von  der  Vertretung  in  diesem  Vorstande  so  sorgsam  ausgeschaltet? ­

Die  Erklärung  ist  folgende.
Die  erfolgreiche  Durchführung  der  Sozialversicherung  hängt,  wie  ich  eingehend ­
  nachgewiesen  habe,  im  wesentlichen  von  dem  Maße  des  Einflusses  ab,
welcher  den  Trägern  der  sozialpolitischen  Moral  in  den  Versichcrungsinstituten
eingeräumt  wird.  Die  Organisation  der  Versicherung  muß  so  eingerichtet  werden,  daß
sic  Feindseligkeit  und  Jndifferentismus  bei  Unternehmern  und  Arbeitern  möglichst
zu  überwinden  vermag.  Deshalb  sollte  sich  der  vorsichtige  Gesetzgeber  die  Frage
vorlegen:  Wer  ist  berufen,  diesen  Kampf  gegen  Feindseligkeit  und  Jndifferentismus
zu  führen?
Die  Behörden  haben  sich  bisher  zu  einer  entsprechenden  Wertung  jener
Rcchtsgüter  nicht  durchgerungen,  die  die  bestehende  sozialpolitische  Gesetzgebung
unter  ihren  Schutz  gestellt  hat.  Die  Unternehmer  haben  im  Durchschnitte  nur
eine  Art  von  fiskalischem  Interesse  an  der  Sozialversicherung:  möglichst  wenig
zu  zahlen.  Dieses  Interesse  ist  am  besten  bei  einer  s  chlechten  Verwaltung  der
Versicherungsinstitute,  nicht  bei  einer  guten  aufgehoben.  Nur  die  führenden  Schichten
der  Arbeiterschaft  haben  notgedrungen  sozialpolitische  Interessen  bei  der  Arbciterversicherung
  zu  vertreten.  Wollen  sic  ihren  Beruf  zur  leitenden  Stellung  innerhalb
der  Arbeiterklasse  auch  für  den  Bereich  der  Sozialversicherung  erweisen,  dann  sind
sie  genötigt,  alle  gesetzlich  zulässigen  Mittel  zur  Erzwingung  einer  rationellen  Verwaltung ­
  anzuwenden.
        <pb n="38" />
        34

Wenn  nun  das  versicherungstechnische  Departement  in  voller  Kenntnis  dieser
Zusammenhänge  den  Unternehmern  eine  so  erdrückende  Macht  in  den  Bezirksstellen ­
  einräumt,  so  handelt  cs  sich  ihm  offenbar  darum,  den  besonders  bei  der
Unfallversicherung  so  klar  manifestierten  Wünschen  der  Unternehmer  Rechnung  zu
tragen  und  die  Vcrwaltungsmisere  von  diesem  Gebiete  auch  auf  die  Bezirksstellen ­
  zu  übertragen.  Niemand  kann  ja  so  naiv  sein,  zu  glauben,  daß  die  Ztvcidrittelmajorität
  der  Unternehmer,  der  Proporz  bei  den  Wahlen  der  Versicherten
und  die  Ernennung  des  leitenden  Beamten  durch  die  politische  Behörde  geeignet
sind,  das  Meldewesen,  die  Einhcbung  der  Beiträge  und  die  Evidenzführung
günstig  zu  beeinflussen.
Die  erzieherische  Arbeit  auf  dem  Gebiete  der  Versicherung  ist  auch  bisher ­
  nur  dort  gelungen,  wo  die  Vertreter  der  Arbeiterschaft  alle  vom  Gesetz  gebotenen ­
  Mittel  rücksichtslos  zur  Anwendung  gebracht  haben.  Kann  jemand  glauben,
daß  die  Unternehmcrvertreter  ein  erhebliches  Maß  von  Strenge  gegen  ihre  Kollegen ­
  dulden  werden?  Auch  die  Beamten  der  Bezirksstellen  werden  nur  zu  balderkennen,
  daß  rücksichtsloses  Vorgehen  bei  Mängeln  und  Unterlassungen  nicht  vorwärts ­
  bringt.  Qualität  und  Quantität  der  Vcrwaltungsarbeit,  wie  der  Meldungen ­
  und  Anzeigen  werden  die  Spuren  dieser  Erkenntnis  zeigen.
In  voller  Kenntnis  dieser  Sachlage  macht  das  versicherungstechnische  Departement ­
  in  der  neuen  Vorlage  trotzdem  eine  Unsumme  von  Versprechungen.  Wer
soll  all  diese  Wechsel  einlösen,  die  hier,  wie  von  einem  leichtsinnigen  Schuldenmacher,
  auf  prompte  Arbeit,  Leistungsfähigkeit  und  guten  Willen  der  Bezirksstellen
von  den  Herren  des  versicherungstechnischen  Departements  ausgestellt  werden?
Die  Regierung  über  die  Höhe  der  Vcrwaltungskosten.
Schweigt  die  Regierungsvorlage  über  die  Wirkungen  der  eigenartigen  Organisation ­
  der  Bezirksstellen,  so  spricht  sie  umsomehr  über  die  Verwaltungskosten,
allerdings  immer  nur  in  ganz  allgemeinen  Redewendungen.
Die  Schätzungen  der  unbequemen  Kritiker  seien  —  wie  wir  erfahren  —
gewagt,  ohne  jede  Grundlage,  man  könne  mit  Beruhigung  sagen,  daß  die
Schätzungen  weit  über  das  tatsächlich  zu  erwartende  Maß  hinausgehen.  Für  detaillierte ­
  ziffermäßige  Berechnungen  fehle  überhaupt  jede  Grundlage.  Es  sei  aber
kein  Anlaß  zur  Annahme,  daß  mit  10  bis  12°/ 0  der  Beiträge  das  Auslangen
nicht  gefunden  werden  könne.
Woher  die  Herren  im  Ministerium  des  Innern  bei  Fehlen  jeder  Basis  doch
dazu  gelangen,  eine  Ziffer  mit  solcher  Sicherheit  zu  nennen,  muß  einem  jeden,  der
nicht  Fachmann  im  Versicherungsdcpartement.  des  Ministeriums  des  Innern  ist,
unerfindlich  bleiben.  Man  kann  doch  nicht  annehmen,  daß  die  Grundlagen  für
Schätzungen  und  Berechnungen  den  Kritikern  fehlen,  dem  versicherungstechnischen
Departement  dagegen  zur  Verfügung  stehen.  Wäre  letzteres  der  Fall,  so  wäre  cs  doch
Pflicht  der  Regierung,  der  Oeffentlichkcit  diese  Grundlagen  nicht  vorzuenthalten.
Vorderhand  muß  ich  sagen,  daß  mit  leichterem  Sinne  ein  Problem  von
dieser  ungeheuren  Tragweite  noch  selten  von  einer  Regierung  behandelt  worden
ist.  Von  ernsten  Fachmännern  verschiedener  Parteirichtungen  sind  die  schwersten
Bedenken,  unter  Anführung  sachlicher  Argumente,  geltend  gemacht  worden.  Das
versicherungstechnische  Departement  aber,  das  die  unumschränkte  Herrschaft  über
das  gesamte  Gebiet  der  Arbeitervcrsicherung  in  Oesterreich  ausübt,  weiß  darauf
nichts  zu  erwidern,  als  daß  die  Schätzungen  übertrieben,  nicht  zuverlässig  seien
und  dann,  trotz  des  Fehlens  einer  jeden  Grundlage,  eine  beliebige  Ziffer  als  die
wirkliche  Höhe  der  künftigen  Verwaltungskostcn  hinzustellen.
Mir  beweisen  die  Aenderungen  in  der  neuesten  Regierungsvorlage,  daß  die
Bedenken  der  Kritiker  im  Ministerium  des  Innern  recht  ängstliche  Gefühle  aus-
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        gelöst  haben.  Nur  aus  diesem  Grunde  sucht  man  mit  einigen  winzigen  Pflästerchcn
  in  den  Bczirksstcllen  das  Wirtschaften  auf  Regimcntsnnkosten  zu  erschweren.
Vergebliche  Mühe!  Wenn  die  Arbeiten  zurückbleiben  werden,  dann  wird  die
politische  Behörde  genötigt  sein,  die  von  ihr  genehmigten  Voranschläge  über  die
Zahl  der  Beamten  zu  revidieren.  Und  wenn  die  Vorstände  der  Bczirksstcllen
die  unzufriedenen  Angestellten  an  die  Regierung  verweisen  werden,  dann  bin  ich
dessen  sicher,  daß  diese  dem  Ansturm  auch  bezüglich  der  Höhe  der  Bezüge  nicht
standhalten  wird.  Dennoch  scheinen  solche  Zwirnsfäden  dem  versicherungstechnischen
Departement  geeignet,  die  Besorgnisse  gründlich  zu  zerstreuen,  die  bezüglich  der
Oekonomie  der  Bezirksstellen  geäußert  worden  sind!  Ich  glaube,  daß  die  staatliche ­
  Bureaukratie  die  letzte  ist,  die  den  Beruf  hat,  als  Wächterin  einer  sparsamen
Verwaltung  aufzutreten.
Wie  sich  die  Regicrungsfachleute  die  Verwaltungseinrichtungen ­
  der  Krankenkassen  vorstellen.
Die  Regierungsvorlage  weiß  noch  etwas  mehr  gegen  die  Kritiker  vorzubringen. ­
  Wir  erfahren,  daß  nach  dem  Koerber'schen  „Programm"  die  Krankenkassen ­
  zweierlei  Agenden  streng  von  einander  getrennt  zu  besorgen  gehabt  hätten:
die  vorbereitenden  (Melde-,  Evidenz-,  Bcitragswcscn)  einerseits  und  die  Unterstützungsangelegenheiten ­
  andererseits.  Jede  geordnete  Krankenkasse,  so  wird  verkündet, ­
  müßte  diese  Agenden  in  zwei  Abteilungen  besorgen,  die  strenge  von  einander ­
  getrennt  sind  und  fast  nichts  miteinander  gemeinsam  haben.  Bei  der
Errichtung  der  Bezirksstellen  werde  es  sich  nun  um  nichts  anderes  handeln,  als
daß  die  eine  Abteilung  von  der  andern  räumlich  getrennt  und  an  die  Bezirksstelle ­
  übertragen  werde.  Da  müsse  doch  eine  Verbilligung  der  Verwaltung  bei
den  Krankenkassen  eintreten,  wenn  sie  lediglich  die  zweite  Abteilung  behalten.
Würde  man  dies  alles  nicht  in  einer  Regierungsvorlage  gedruckt  vor  sich
sehen,  so  würde  man  nicht  glauben,  daß  es  Fachmänner  sind.  die  solche  Behauptungen ­
  im  Ernst  ausstellen.  Ich  muß  es  aber  aussprechcn,  daß  man  diese
Art  von  Fachwissen  nicht  ernst  nehmen  kann.  Man  müßte  sich  eigentlich  darüber
entsetzen,  daß  Gegenwart  und  Zukunft  unserer  Sozialversicherung  von  solch  profundem ­
  Wissen  abhängt.  Das  Mindeste,  was  man  von  der  amtlichen  Leitung  der
Sozialversicherung  verlangen  kann,  ist  doch  die  Kenntnis  der  tatsächlichen  Verhältnisse. ­
  Wo  in  aller  Welt  hat  die  Regierung  Krankenkassen  mit  so  streng
getrennten  oder  auch  nur  trennbaren  zwei  Abteilungen  gefunden?  Diese  gediegenen
Kenntnisse  rühren  offenbar  von  denselben  ministeriellen  „Fachmännern"  her,  die
im  §  10  des  Musterstatuts  für  die  Bczirkskrankenkassen  anordneten,  daß  die  Vorschreibung ­
  und  Zahlung  der  Mitglicdsbciträge  im  vorhinein  zu  erfolgen  habe.
Auch  in  Zukunft  soll  ja  nach  der  Regierungsvorlage  die  Kassenzersplitterung
keine  wesentliche  Einschränkung  erfahren.  Die  Miudestzahl  der  Mitglieder  soll
bei  den  Bczirkskrankenkassen  1000,  bei  den  übrigen  Kassenkategorien  200  betragen. ­
  Die  gegenwärtige  Verteilung  der  Mitglieder  auf  die  Kassen  wird  hiedurch
keine  übermäßige  Verschiebung  erfahren,  insbesondere,  wenn  selbständige  landwirtschaftliche ­
  Krankenkassen  errichtet  werden.
Selbst  wenig  erfahrene  Kenner  der  Arbcitervcrsicherung  wissen  nun,  daß
man  auf  1000  Mitglieder  gegenwärtig  als  Normalmaß  einen  Angestellten
annimmt.  Wir  hatten  nun  im  Jahre  1908  nach  der  amtlichen  Statistik
2725  Krankenkassen,  das  sind  über  81  Prozent  aller  Institute,  mit  höchstens
1000  Mitgliedern,  bei  denen  also  lediglich  ein  Angestellter  in  Betracht  kommen
kann,  den  auch  das  vcrsicherungstechnische  Departement  nicht  in  zwei  Abteilungen
wird  auflösen  können.  Dazu  kommen  547  Krankenkassen  mit  1000  bis  5000  Mitgliedern ­
  und  74  Krankenkassen  mit  mehr  als  5000  Mitgliedern.  Die  Fachmänner
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        36

des  Ministeriums  des  Innern  mögen  sich  nun  einmal  erkundigen,  ob  man
irgendwo  rationcllerweise  die  strenge  Scheidung  in  zwei  Abteilungen  geschaffen
hat  oder  schaffen  kann.  Den  Verkehr  mit  Aerzten,  Apothekern  re.  erledigt  man
natürlich  im  Nebenamte  am  besten  durch  den  leitenden  Beamten.  Die  Auszahlung
der  Unterstützungen  erfolgt  an  einem,  höchstens  zwei  Tagen  in  der  Woche.  Die
Ausfolgung  der  Behelfe  ist  überhaupt  eine  Sache  von  minimaler  Bedeutung.
Wo  soll  für  diese  quantitativ  belanglosen  Agenden  eine  eigene  Abteilung  herkommen ­
  ?  Wollte  man  eine  sehr  gutmütige  Kritik  an  der  Regierungsvorlage  üben,
so  müßte  man  sagen,  daß  in  ganz  Oesterreich  vielleicht  zwei  bis  drei  Institute
in  Frage  kommen,  die  in  Zukunft  eine  solche  Teilung  vornehmen  könnten.  Diese
Zahl  wird  nicht  größer  werden,  wenn  die  Zwcrggebilde  unter  den  Krankenkassen
verschwinden.
Die  Ausführungen  der  Regierungsvorlage  über  die  Höhe  der  Vcrwaltungskosten
  wie  über  die  Durchführung  der  Verwaltung  in  den  Bezirksstellen  werden
also  Wohl  bei  allen  Unbefangenen  verblüffend  wirken.  Man  wird  sich  mit  gesteigertem ­
  Mißtrauen  den  oberflächlichen,  ganz  und  gar  nicht  durchdachten
Organisationsvorschlägen  des  versichcrungstechnischen  Departements  gegenüberstellen
müssen.  Ich  selbst  muß  darauf  beharren,  daß  nach  dem  gegenwärtigen  Organisationsaufbau ­
  die  Gefahr  droht,  daß  die  Kosten  der  Verwaltung  der  Sozialversicherung
bis  zu  75  Millionen  Kronen,  also  über  ein  Viertel  aller  Beiträge  der  Invaliden-,
Kranken-  und  Unfallversicherung  verschlingen  werden,  wie  ich  dies  im  Detail  in
meinem  Buche  „Die  Sozialversicherung  als  OrganisationsProblem"  nachzuweisen
versucht  habe.
V.  Die  Ausschließung  der  Arbeiter  von  der  Verwaltung
der  Soxialverftcherung.
Warum  die  Arbeiter  von  der  Verwaltung  ausgeschlossen  werden
sollen.
Neben  der  Zentralisation  wirkt,  wie  ich  zum  Teile  schon  gezeigt  habe,
die  Ausschaltung  der  Arbeiterschaft  von  jedem  maßgebenden  Einfluß  in  den  Versichcrungsinstituten
  auf  die  Sozialversicherung  schwer  schädigend.  Diese  Ausschaltung
soll  nicht  nur  bei  den  Bezirksstellcn,  den  Unfallvcrsichcrungsanstalten  und  der
Invaliden-  und  Altcrsrentenkasse,  sondern  auch  bei  den  Krankenkassen  erfolgen.
Die  Regierungsvorlage  begnügt  sich  nicht  damit,  das  ganze  Meldewesen,  die  Vorschreibung ­
  und  Einhcbung  der  Prämien  den  Krankenkassen  abzunehmen.  Den  zuverlässigsten ­
  Trägern  der  Arbciterversicherung,  den  versicherten  Arbeitern,  beläßt
man  nur  scheinbar  die  Zweidrittelmajorität  in  den  Krankenkassen.  In  Wirklichkeit ­
  soll  der  Proporz  auch  hier  durchgreifenden  Wandel  schaffen  und  jene  Schichten
zur  Unterstützung  der  Unternehmer  in  den  Vorstand  bringen,  deren  sozialpolitische
Moral  bisher  Alles  zu  wünschen  übrig  läßt.  Das  muß  jede  Art  von  Mißbrauch
zur  üppigsten  Entfaltung  bringen.
Indem  wir  nun  auch  hier  den  wirklichen  Zusammenhang  klarstellen,  enthüllen ­
  wir  den  eigentlichen  Anlaß  des  scincrzeitigcn  Aufmarsches  des  versicherungstechnischcn
  Departements  gegen  die  Zweidrittclmajorität  der  Arbeiter  in  den
Krankenkassen.  Den  sozialpolitisch  aktiven  Unternehmcrschichtcn  war  es  darum  zu
tun,  auf  dem  Gebiete  des  Meldcwcscns  und  der  Beitragseinziehung  „übermäßige
Strenge",  beim  Unterstützungswcscn  „große  Milde"  auszuschließen.  Man  soll  den
Bctricbsinhabcrn  entgegenkommen,  wenn  sic  die  gesetzlichen  Vorschriften  nicht  zu
genau  erfüllen.  Zur  Kompensation  soll  man  alle  überschwenglichen  sozialpolitischen
Ideen  ausschalten  und  den  Versicherten  lediglich  die  Mindestleistungen  gewähren.
Es  ist  klar,  daß  bei  solchen  Plänen  mit  der  Gegnerschaft  der  Arbeiter  zu  rechnen
ist.  Ihren  Einfluß  gilt  cs  also  vor  allem  auf  ein  möglichst  geringes  Maß  zu
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        37

reduzieren.  Nur  so  kann  man  jede  Gefahr  für  die  gegen  die  Sozialversicherung
gerichteten  Pläne  beseitigen.  Man  ist  sogar  in  der  Lage,  auf  das  immerhin  unangenehme ­
  Mittel  des  Wahlschwindels  zu  verzichten,  mit  dessen  Hilfe  bisher
schwer  gefährdete  Positionen  zu  halten  möglich  war.  Es  ist  dann  natürlich  gleichgültig, ­
  ob  man  das  angestrebte  Ziel  durch  die  paritätische  Vertretung  oder  auf
anderem  Wege  erreicht.
Die  Vorlage  erlegt  nun  den  Arbeitern  bei  der  Invaliden-  und  Altersversicherung ­
  die  Hälfte  der  Prämien  auf,  in  der  Krankenversicherung  wie  bisher  zwei
Drittel  des  Beitrages.  Trotzdem  hat  das  versicherungstechnische  Departement  den
Mut,  den  Arbeitern  in  der  Alters-  und  Jnvalidenrentenkasse  nur  ein  Viertel  der
Vorstandsmandate,  in  den  Bczirksstellcn  ein  Drittel  zuzubilligen,  während  in  den
Krankenkassen  scheinbar  wie  bisher  den  Arbeitern  zwei  Drittel  der  Stimmen  eingeräumt ­
  werden.  Die  Unternehmer  dagegen  erlangen  in  der  Alters-  und  Jnvalidcnrentenkasse
  die  Hälfte  der  Mandate,  in  den  Bezirksstellen  zwei  Drittel  und  in
den  Krankenkassen  ein  Drittel.  Ueberall  soll  daneben  der  Proporz  zu  Gunsten  der
Unternehmer  seine  Wirkung  ausüben.
An  früherer  Stelle  ist  schon  gezeigt  worden,  in  welchem  Maße  der  Kompetenzbereich ­
  der  Krankenkassen  ausgehöhlt  und  welche  wichtigen  Agenden  dadurch
der  Einflußnahme  der  Versicherten  entzogen  werden  sollen.  Das  gesamte  Meldewesen
  wie  die  Beitragseinhebung  werden  den  Bezirksstellen  zugewiesen,  deren
leitender  Beamter  von  der  politischen  Landesbehörde  ernannt  werden  wird.  Von
Parität  ist  hier  nicht  mehr  die  Rede.  An  Stelle  der  Zweidrittelmehrheit  der
Arbeiter  tritt  eine  Zweidrittelmehrheit  der  Unternehmer.  Dabei  wird  es  sich  gerade
um  Gruppen  von  Bctricbsinhabcrn  handeln,  denen  das  Mcldewesen  und  die
Beitragseinhebung  nur  das  Mittel  sein  werden,  jede  geordnete  Verwaltung  unmöglich ­
  zu  machen.  Aber  selbst  die  Zweidrittelvertretung  der  Unternehmer  beseitigt ­
  die  Angst  vor  den  organisierten  Arbeitern  noch  nicht  vollständig.  Um  die
Eindrittelvertretung  der  Arbeiter  noch  weiter  herabzudrücken,  soll  die  Verhältniswahl ­
  eingeführt  &amp;gt;rerden.
Um  ein  Zuviel  an  Sozialpolitik  auf  dem  Gebiete  des  Unterstützungswesens
zu  verhindern,  wird  das  Krankengeld  zwangsweise  an  den  wirklichen  Lohn  angepaßt. ­
  Jede  sozialpolitisch  weiter  gehende  Maßnahme  wird  dadurch  verhindert,  daß
die  Einführung  eines  besonderen  Unterstützungsfondes  für  Ausgesteuerte  und
Rekonvaleszente,  ebenso  die  Versicherung  der  Angehörigen,  auf  Kosten  der  Arbeiter
allein  erfolgen  sollen.  Beiträge  für  diese  Zwecke  sind  nur  mit  Zustimmung  der
Unternehmcrvertrcter  zulässig.  Dem  Krankcnkassenvorstande  verbleibt  von  seiner
bisherigen  Kompetenz  die  Bezahlung  der  vom  Arzte  angewiesenen  Unterstützung,
die  Krankenkontrolle,  die  durch  Ausschaltung  sozialpolitischer  Maßnahmen  den
Mitgliedern  kaum  mundgerecht  zu  wachen  sein  wird,  und  als  ganz  besondere  Annehmlichkeit ­
  der  Kampf  mit  Aerzten  und  Apothekern.
Der  Proporz  und  seine  Wirkungen.
Die  Regierungsvorlage  sucht  freilich  den  Anschein  zu  erwecken,  als  würden
die  um  jede  ernsthafte  Kompetenz  gebrachten  Krankenkassen  der  Verwaltung  der
Arbeiterschaft  überlassen  bleiben.  Das  Gegenteil  entspricht  der  Wahrheit.  Die  Verhältniswahl ­
  wird  an  vielen  Orten  eine  vollständige  Umwälzung  in  den  Krankenkassen ­
  bewirken.  Schon  ihre  eigene  Auffassung  hätte  die  Regierung  von  der  Propagierung ­
  des  Proporzes  abhalten  sollen.  Ist  cs  wahr,  daß  der  politische  Kamps
in  den  Krankenkassen  ein  Uebel  ist,  dann  ist  der  Proporz  am  allerwenigsten  geeignet, ­
  dieses  Uebel  zu  beseitigen.  Gerade  mit  seiner  Hilfe  wird  der  politische
Kampf  in  die  Organe  der  Verwaltung  —  Generalversammlung  und  Vorstand  —
hineingetragen  werden.
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Bisher  haben  die  politischen  Kämpfe  mit  dem  Abschlüsse  der  Wahlen  ihr
Ende  erreicht.  Die  Vertretung  der  Versicherten  wie  der  Unternehmer  war  eine
homogene,  schlimmstenfalls  sind  einander  zwei  politische  Parteien  gegenüber  gestanden. ­
  Nach  der  Konstruktion,  die  das  versicherungstechnische  Departement  vorschlägt, ­
  wird  jede  Bezirksstelle  in  ihrem  Vorstande,  jede  Krankenkasse  in  ihrer
Generalversammlung  und  in  ihrem  Vorstande  einen  politischen  Mikrokosmus  ihres
Bezirkes  darstellen.  Alle  nationalen,  sozialen,  politischen  und  selbst  religiösen
Richtungen  werden  hier  Geltung  erlangen.  Wie  soll  ein  Vorstand  von  solcher
Zusammensetzung  das  ihm  anvertraute  Institut  sachgemäß  verwalten?
Der  Zweck  des  Proporzes  ist  hier  ganz  klar.  Er  soll  der  organisierten
Arbeiterschaft  die  Eindrittelvertretung  in  den  Bezirksstellen,  die  Zweidrittelvertretung ­
  in  den  Krankenkassen  entreißen  und  die  Mandate  zum  Teil  solchen
Gruppen  zuwenden,  die  als  Gegner  der  organisierten  Arbeiter  den  Unternehmern
eine  Gewähr  für  ein  Zusammengehen  bieten.  In  den  Bezirken,  in  welchen  die
agrarische  Flut  die  Industrie  aus  der  Verwaltung  wegschwemmt,  wird  dies
bewirken,  daß  in  den  Bezirksstellen  die  Träger  der  sozialpolitischen  Moral  um
jeden  Einfluß  gebracht  werden.
Das  Gehässige  dabei  ist,  daß  die  Arbeiter  trotzdem  zur  Zahlung  von  Zweidritteln ­
  der  Beiträge  verhalten  werden.  Die  Unternehmer  werden  also  wie  bisher  ein
Drittel  der  Prämien  aufbringen,  sie  haben  aber  die  Aussicht,  mit  Hilfe  des  Proporzes
die  Majorität  oder  mindestens  Parität  in  den  Krankenkassen  zu  erlangen  und  die
ihnen  genehme  sozialpolitische  Richtung  durchzusetzen.  Im  „Programm"  war  noch  die
Parität  der  Vertretung  neben  der  Parität  der  Beitragsleistung  in  Aussicht  genommen.
Die  Auslieferung  der  Sozialversicherung  an  die
Unternehmer.
Noch  herausfordernder  sind  die  Vorschläge  für  die  Wahlen  bei  den  Bezirksstellen. ­
  Hier  soll  den  Betriebsinhabern  neben  der  gesicherten  Zweidrittelmajorität
auch  noch  die  Erringung  von  Mandaten  in  den  Arbeiterkurien  ermöglicht  werden.
Nichts  anderes  bedeutet  ja  hier  die  Verhältniswahl.  In  vielen  Bezirksstellen  kann
^es  auf  diesem  Wege  gelingen,  die  Arbeiter  vollständig  mundtot  zu  machen.
Aber  nicht  einmal  diese  Maßnahmen  genügen  dem  Eifer  des  Departements
für  Arbeitervcrsicherung.  Die  einmal  Totgeschlagenen  müssen  immer  wieder  und
nach  stets  neuen  Methoden  totgemacht  werden.
Bei  den  Genossenschafts-Krankenkassen  tobt  sich  der  Groll  am  leidenschaftlichsten ­
  aus.  Das  Statut  der  Krankenkasse  soll  nicht  von  der  Generalversammlung,
sondern  von  der  Genossenschaft  im  Einvernehmen  mit  der  Gehilfen  -
Versammlung  aufgestellt  werden.  Kommt  das  Einvernehmen  nicht  zustande,
dann  wird  wohl  die  Aufsichtsbehörde  entscheiden,  deren  Pflicht  cs  doch  ist,  den
„kleinen  Mann"  auch  bei  solchen  Gelegenheiten  zu  „retten".  Die  Dienstpragmatik
für  die  Angestellten  bedarf  neben  der  behördlichen  Genehmigung  auch  der  Zustimmung ­
  der  Genossenschaft.
Kann  es  sich  bei  diesem  Kampfe  der  Regierung  gegen  den  Einfluß  der
Arbeiter  um  sachliche  Motive  handeln?  Wer  unsere  Verhältnisse  kennt,  weiß,  daß
die  Handwerksmeister  es  nicht  verwinden  können,  wegen  unterlassener  An-  und
Abmeldungen  bestraft,  wegen  Veruntreuung  von  Beiträgen  verfolgt  zu  werden
und  zu  dulden,  daß  die  Gehilfen  zur  Erlangung  erhöhten  Krankengeldes  die  Beiträge ­
  erhöhen.  Das  soll  künftig  verhindert  werden  und  deshalb  die  vollständige
Auslieferung  der  Genossenschafts-Krankenkassen  an  die  Meister,  die  Beseitigung
des  Einflusses  der  Arbeiter  ohne  Herabsetzung  ihrer  Bcitragsleistung.  Da  ist
Parität  gar  nicht  notwendig,  die  ja  die  schlimme  Wirkung  einer  Prämiencrhöhung
für  die  Unternehmer  nach  sich  ziehen  müßte.
        <pb n="43" />
        Das  Koerber'sche  „Programm"  hat  einen  Feldzug  gegen  die  Politik  in  den
Krankenkassen  mit  einem  großen  Aufwand  an  Pathos  und  Schlagworten  unternommen. ­
  Es  suchte  Abhilfe  durch  die  Parität  bei  der  Vertretung  und  Bestellung ­
  der  leitenden  Beamten  durch  die  Regierung.  Diese  Mittel  sind  jetzt
aufgegeben.  Das  blinde  Zuschlagen  hat  aufgehört.  Jetzt  verfolgen  die  Maßnahmen
den  einen  Zweck:  den  Einfluß  den  Unternehmern  zuzuwenden  und  trotzdem
die  Hauptlast  den  Arbeitern  aufzubürden.  Anstatt  zur  Parität  zu  greifen,  ist  cs
weit  einfacher,  Bezirksstellen  zu  errichten,  diese  den  Betriebsinhabcrn  auszuliefern
und  in  den  Krankenkassen  durch  den  Proporz  die  Verhältnisse  so  zu  beeinflussen,
daß  künftig  die  Zustände  in  den  Unsallversicherungsanstalten  das  Vorbild  für  die
Verwaltung  in  den  Krankenkassen  bilden.
Merkt  aber  die  arbeitende  Bevölkerung  erst,  daß  die  reformierte  Sozialversicherung ­
  eines  jeden  sozialpolitischen  Inhaltes  bar  ist,  so  wird  kein  Mittel
unversucht  bleiben,  um  in  den  Besitz  der  Unterstützungen  und  Renten  zu  gelangen.
Die  Hemmungen,  die  in  der  maßgebenden  Teilnahme  der  Arbeiterschaft  an  der
Verwaltung  und  in  der  Verwirklichung  sozialpolitischer  Einrichtungen  heute  vorhanden ­
  sind,  werden  dann  wegfallen.  Die  Sozialversicherung  wird  nicht  Beiträge
genug  aufbringen,  um  neben  der  kostspieligen  Verwaltung  die  andrängenden
Unterstützungsansprüche  zu  befriedigen.

VI.  Die  Uerschlechterimg  der  1liifttlli»erllchrruiig.
Die  Defizitwirtschaft  und  ihre  Ursachen.
Seit  langem  steht  die  österreichische  Unfallversicherung  vor  der  Notwendigkeit
einer  Sanierung.  Das  versicherungstechnische  Defizit  beträgt  nahe  an  80  Millionen ­
  Kronen.  Was  sind  die  entscheidenden  Ursachen  der  Defizitwirtschaft ­
  und  wie  sucht  die  Regierungsvorlage  hier  Abhilfe  zu  bringen  und  die  Ansprüche ­
  der  Arbeiter  zu  sichern?
Eines  der  wichtigsten  Momente  für  die  ungünstige  Position  der  Unfallversicherungsanstalten
  ist  der  schlechte  Stand  der  Unfallverhütung.  Es  ist  bekannt,
daß  die  Unternehmer  nur  unter  dem  größten  Drucke  veranlaßt  werden  können,
für  die  körperliche  Sicherheit  der  Arbeiter  Sorge  zu  tragen.  Die  österreichische
Bureaukratie  hat  es  durch  ein  Vicrteljahrhundert  zu  verhindern  gewußt,
daß  der  §  74  der  Gewerbeordnung,  der  die  Möglichkeit  zur  Erlassung  von  Unsallverhütungsvorschriften
  bot,  zur  praktischen  Anwendung  kommt.  Jetzt  nach
25  Jahren  entdeckt  unsere  Bureaukratie,  daß  dieser  Paragraph  erst  einer  gründlichen ­
  Aenderung  bedarf,  wenn  er  eine  wirksame  Handhabe  zum  Schutze  des
Lebens  und  der  Gesundheit  der  Arbeiter  bieten  soll.  Gelingt  die  Novellierung,
wie  viele  Jahre  werden  dann  mit  Erhebungen  und  Untersuchungen,  mit  Sammlung ­
  von  statistischem  Material  verstreichen?  Es  ist  ja  bekannt,  daß  unsere  Bureaukratie ­
  in  Sachen  des  Arbeiterschutzes  von  ungeheurer  Gründlichkeit  ist.
Der  gleiche  Geist  herrscht  bei  den  Unfallversicherungsanstalten.  Die  erste
Sorge  ist  hier,  Konflikte  mit  den  Industriellen  zu  vermeiden.  Deshalb  geschieht
auch  von  dieser  Seite  auf  dem  Gebiete  der  Unfallverhütung  nichts.  Die  Unfälle
steigen  unterdessen  ununterbrochen.
Es  entfielen  auf  10.000  Vollarbeiter
in  den  Jahren  Unfallsanzcigcn  entschädigte  Unfälle

134-7
175-0
186-9

448-4
630-4
681-7

1895
1905
1908

Nächst  dem  Mangel  an  Unfallverhütungseinrichtungen  gilt  als  wichtige  Ursache ­
  der  Defizitwirtschaft  die  Hinterziehung  von  Beiträgen,  das  Verschweigen  von
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Arbeitern  und  Löhnen.  Gerade  bei  der  Unfallversicherung  ist  das  sozialpolitische
Terrain  ein  überaus  ungünstiges.  Einzelne  Anstalten  haben  nachgewiesen,  daß
ganze  Bauten  verschwiegen  und  der  Versicherung  entzogen  wurden,  daß  Millionen
Kronen  an  Barlöhnen  und  Naturalbezügen  zu  wenig  angegeben  wurden,  daß  die
Uneinbringlichkeit  der  Prämien  durch  Vorschieben  insolventer  Personen  erzielt
worden  ist.
Manche  Anstalt  hat  es  anfangs  versucht,  mit  Hilfe  des  Strafgerichtes  Remedur
  zu  schaffen.  In  der  Tat  erklärte  die  Generalprokuratur,  daß  Beitragshinterziehungen ­
  als  Betrug  zu  qualifizieren  seien.  Das  Ministerium  des  Innern
legte  aber  dem  Eifer  der  Anstalten  Zügel  an.  Es  wurde  empfohlen,  derlei
Anzeigen  nur  nach,  sorgfältiger  Prüfung  zu  erstatten.  Sie  sind  dann  meist
unterblieben.
Ein  bescheidener  Anteil  an  der  ungünstigen  Situation  der  Unfallversicherungsanstalten ­
  muß  den  hohen,  unausgesetzt  steigenden  Verwaltungskosten  zugeschrieben ­
  werden.  Bei  manchen  großen  Anstalten  ist  in  vielen  Richtungen
nichts  weniger  als  sparsam  gebart  worden,  zuweilen  ist  die  Verwaltung  eine
luxuriöse.
Gegenüber  diesen  allgemein  als  Ursachen  der  Defizitwirtschaft  anerkannten
Momenten  sucht  die  Regierung  die  Verschicdenartigkeit  bei  der  Handhabung  des
Unsallversicherungsgesetzes,  insbesondere  bei  der  Rentenzuerkennung,  in  den  Vordergrund ­
  zu  rücken.  Das  will  nichts  anderes  besagen,  als  daß  die  Defizitanstalten
zu  viele  und  zu  hohe  Renten  gewährt  haben  und  daß  durch  größere  Strenge
günstigere  finanzielle  Resultate  zu  erzielen  gewesen  wären  und  Wohl  auch  in  Zukunft ­
  auf  diesem  Wege  anzustreben  seien.  An  der  Hand  des  amtlichen  Materiales
läßt  sich  aber  nachweisen,  daß  die  Defizitanstalten  sich  keineswegs  von  humanen
Intentionen  haben  leiten  lassen.  Am  allerwenigsten  kann  dies  der  Wiener  Anstalt ­
  nachgesagt  werden.
Belangreicher  für  die  finanziellen  Ergebnisse  ist  das,  was  man  als  die
Auslese  der  ungünstigen  Risken  bei  Bestimmung  der  Versicherungspflicht  bezeichnet
hat.  Gesetzgebung  und  Verwaltung  waren  um  die  Wette  bemüht,  gerade  die  von
den  größten  Gefahren  bedrohten  Betriebsgruppen  und  Bctriebsteile  allein  der
Unfallversicherung  zu  unterwerfen,  die  günstigen  Risken  dagegen  von  ihr  auszuschließen. ­
  Bald  geschah  dies  zur  Schonung  der  schwachen  Schultern  der  Großgrundbesitzer ­
  und  Großbauern,  bald  zur  Rettung  des  kleinen  Mannes,  auch  wenn
er  ein  wohlsituierter  Fabrikant  war,  dann  wieder  wegen  der  Schwierigkeiten,  abweichende ­
  Verhältnisse  in  der  Gesetzgebung  zu  berücksichtigen.
So  sind  bei  der  Landwirtschaft  nur  die  maschinellen  Betriebe  versicherungspflichtig, ­
  woraus  ein  erhebliches  Defizit  erwachsen  ist.  Bei  den  baulichen  Hilfsgewcrbcn
  unterliegen  die  Arbeiter  nur  dann  der  Bersichcrungspflicht,  wenn  sie
einen  Unfall  am  Ban  erleiden,  nicht  aber  für  die  Ereignisse  in  den  Werkstätten
und  auf  den  Werkplätzen.  Große  Betriebe  werden  nicht  als  Fabriken  erklärt,
wenn  der  Unternehmer  den  Meistertitel  führt  und  Lehrlinge  hält.  Hier  ist  auch
die  Möglichkeit  zu  Hinterziehungen  geboten.
Die  Sanierungsvorschläge  der  Regierung.
Was  nun  die  Erlassung  von  Unfallverhütungsvorschristen  betrifft,  so  wird
ein  solches  Recht  den  Anstalten  auch  in  der  Zukunft  nicht  eingeräumt,  im  Gegensatze ­
  zu  Deutschland,  wo  die  Berufsgenosscnschaften  durch  solche  Vorschriften
manchenorts  nützlich  gewirkt  haben.  Dieses  Verhalten  der  Regierungsvorlage  ist
ganz  unverständlich.  Offenbar  soll  dadurch  den  Wünschen  der  Direktoren  Rechnung ­
  getragen  werden,  die  mit  den  Unternehmern  in  keinerlei  Konflikt  zu  kommen
bestrebt  sind.
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Eine  Erschwerung  der  Beitragshinterziehungen  erwartet  die  Regierung  vom
Uebcrgang  aus  der  Kollektiv-  zur  Individualversicherung.  Bisher  haben  die
Unternehmer  nicht  die  einzelnen  Vcrsicherungspflichtigcn  anzumelden,  sondern
lediglich  die  Summe  der  für  die  Unfallversicherung  maßgebenden  Löhne  der
Anstalt  bekannt  zu  geben  und  auf  Grund  derselben  die  Höhe  des  Versicherungsbeitrages ­
  zu  berechnen.  Künftig  soll  die  Unfallversicherung  den  gleichen  individuellen ­
  Charakter  annehmen  wie  die  Kranken-  und  Invalidenversicherung.
Ich  befürchte,  daß  der  ganze  Vorzug  der  Unfallversicherung,  ein  einfaches
Mcldcwesen,  eine  ebenso  einfache  Prämienberechnung  und  -Abführung  zu  haben,
und  deshalb  wenig  bureankratische  Anforderungen  an  die  Unternehmer  zu  stellen,
mit  der  Individualisierung  unwiederbringlich  verloren  geht,  ohne  daß  die  erwarteten ­
  Vorteile  zutage  treten  werden.  Dagegen  werden  zweifellos  die  Vcrwaltungskostcn
  mit  Beseitigung  der  Kollektivversichcrung  eine  sprunghafte  Steigerung ­
  erfahren.
Die  Regierung  lehnt  es  ab,  den  Kreis  der  Versicherten  zu  erweitern.  Mit
Ausnahme  der  Bergarbeiter  kommt  keine  neue  Arbeiterschichte  in  den  Bereich  der
Unfallversicherung.  Für  die  Landwirtschaft  bleibt  cs  bei  der  Versicherung  der
Maschincnarbeiter,  während  beim  Baugewerbe  nur  zum  Teil  die  Auslese  der
ungünstigen  Risken  beseitigt  werden  soll.  Die  Mittelindustrie  soll  weiterhin  die
Privilegien  des  „kleinen  Mannes"  genießen  und  der  Unfallversicherung  auch  dann
nicht  unterliegen,  wenn  es  sich  in  Wirklichkeit  um  fabriksmäßige  Betriebe  handelt.
An  eine  Verhinderung  künftiger  Defizite  kann  also,  wenn  die  Regierungsvorschläge ­
  Annahme  finden,  gar  nicht  gedacht  werden.  Die  Sanierung  der  bisherigen ­
  Ausfälle  ist  ohne  wesentliche  Beitragserhöhung  nicht  möglich.  Die
Regierung  selbst  gibt  zu,  daß  die  Bcitragstarifc  zu  niedrig  gewesen  sind  und
deshalb  zur  vollen  Bedeckung  der  Verpflichtungen  nicht  ausgereicht  haben.  Mau
müßte  deshalb  erwarten,  daß  die  Sanierung  der  Anstalten  auf  Kosten  der
Bctriebsinhabcr  in  Vorschlag  gebracht  wird.  Diese  Erwartung  bleibt  unerfüllt,
das  Gebot  der  Gerechtigkeit  verbietet  es,  wie  uns  versichert  wird,  die  Betriebsinhabcr ­
  zur  Deckung  des  Defizitcs  heranzuziehen.  Da  auch  der  Staat  Mittel
nicht  zur  Verfügung  stellen  will,  so  führt  die  „Gerechtigkeit"  dazu,  die  Wirkungen
des  Defizits  den  Arbeitern  aufzubürden.
Die  Be.itragskontingentierung.
Die  erste  Sorge  der  Regierung  ist  cs  überhaupt  nicht,  mehr  Einnahmen
zu  erzielen  und  diese  zur  Beseitigung  des  Abganges  zu  verwenden.  Das  Dringlichste ­
  ist  der  Regierungsvorlage,  die  Industrie  vor  „Ncberlastung"  zu  schützen.
So  finden  wir  denn  statt  der  Beitragserhöhung  den  Vorschlag  auf  Kontingentierung ­
  der  Beiträge.  Das  heißt:  Nach  der  Vorlage  soll  bei  unveränderter  Lohnsumme
  für  alle  Zeiten  die  Gesamtleistung  der  Unternehmer  an  die  Unfallversicherungsanstalten
  unverändert  bleiben.
Man  muß  nun  ermessen,  was  cs  sozialpolitisch  und  technisch  bedeutet,  für
die  Industrie  eines  ganzen  Landes  dauernd  und  unabänderlich  die  für  die
Unfallversicherung  erforderliche  Prämicusummc  festzulegen,  oder  um  genau  zu  sein,
sie  ausschließlich  von  der  Lohnsumme  abhängig  zu  machen.  Wer  vermag  denn
auch  nur  für  die  nächste  Zukunft  den  Entwicklungsgang  unserer  Industrie  vorhcrzusagen?
  Betrachtet  man  die  Wirkungen  der  verschärften  Löhnungsmethoden
(Prämiensystem)  auf  die  Betriebssicherheit,  erwägt  man  die  unausgesetzt  steigende
Arbeitsintensität,  der  ein  Gegengewicht  durch  verkürzte  Arbeitszeit  und  strenge
Aufsicht  fehlt,  so  wird  man  der  Ansicht  zuneigen,  daß  für  die  Zukunft  weit  eher
eine  Verschlechterung  als  eine  Verbesserung  der  Zustände  zu  erwarten  ist.  Die
Entwicklung  seit  dem  Jahre  1890  bestätigt  diese  Annahme  in  vollem  Maße.
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        Wie  nun,  wenn  die  Zahl  der  Betriebsunfälle  eine  relativ  wesentliche  Steigerung
erfährt,  das  heißt,  wenn  bei  unveränderter  Arbeiterzahl  und  Lohnsumme  viel
mehr  oder  auch  viel  schwerere  Unfälle  sich  ereignen  sollten?  Wie  soll  dann  das
höhere  Erfordernis  aufgebracht  werden,  wenn  die  Kontingentierung  den  Weg  zum
höheren  Beitragstarif  bei  unveränderter  Lohnsumme  versperrt?
Noch  ein  zweites  Moment  muß  hervorgehoben  werden.  Gesteigerte
Einnahmen  aus  der  Individualversicherung  und  b  e  g  r  e  n  z  t  e  Prämieneinnahmcn
aus  der  Kontingentierung  widersprechen  einander  auf  das  Schärfste.  Mit  anderen
Worten:  Die  Kontingentierung  hat  zur  Folge,  daß  der  Uebcrgang  zur  Individualversicherung ­
  überhaupt  keine  Sanierungsmaßregel  ist.  Der  etwaige  Ertrag
dieser  Reform  wird  lediglich  einem  Teil  der  Unternehmer,  nicht  aber  den  Unfallversicherungsanstalten ­
  zugute  kommen.
Sanierung  auf  Kosten  der  A  rb  ei  te  rkr  üpp  e  l.
Mit  den  beiden  Maßnahmen  der  Kontingentierung  und  Individualversicherung
ist  die  ganze  Herrlichkeit  der  finanziellen  Sanierung  erschöpft.  Das  bisherige  Defizit
soll  im  äußersten  Notfälle  durch  Zusatzbeiträge  gemildert  werden.  In  Wirklichkeit  kehrt
sich  aber  die  Regierung  bei  ihrer  Bekämpfung  des  Defizites  gegen  die  Arbeiterkrüppel.
Die  Heilverfahrensrente,  die  bisher  60°/,,  des  wirklichen  Arbeitsverdienstes
bis  zum  Maximum  von  K  2400  betragen  hat  und  die  unter  Umständen  höher
war,  als  das  Krankengeld,  soll  künftig  die  Mindestunterstützung  nicht  überschreiten. ­
  Das  Feststellungsverfahren  für  die  Dauerrenten  soll  erst  nach  Abschluß ­
  des  Heilverfahrens  durchgeführt  werden  ;  wer  einige  Erfahrung  besitzt,  weiß,
wie  schwierig  sich  nach  längerer  Zeit  die  Beweisaufnahme  gestaltet  und  daß  der
Schaden  daraus  lediglich  die  Krüppel  treffen  wird.
Besonders  energisch  wird  in  der  Regierungsvorlage  der  Kampf  gegen  die
kleinen  Renten  geführt.  Beträgt  die  Verminderung  der  Erwerbsfähigkeit  eines
Verletzten  nicht  mehr  als  ein  Sechstel,  so  soll  die  Anstalt  berechtigt  sein,  den
Verletzten  abzufertigen.  Die  Abfertigung  darf  nicht  weniger  als  die  Hälfte  und
nicht  mehr  als  den  ganzen  Jahresbetrag  der  Vollrcnte  betragen!
Für  die  Verletzten,  welchen  Alters-  oder  Invalidenrente  zuerkannt  ist,  ruht  der
Anspruch  an  die  Unfallvcrsicherungsanstalt  soweit,  als  die  beiden  Renten  zusammen ­
  die  Vollrente  übersteigen.
In  den  beiden  letzten  Bestimmungen  handelt  es  sich  um  eine  schwere
Rechtsbeugung.  Auch  die  kleinen  Rentner  erhalten  die  Unfallsrente  nur  als
Ersatz  für  den  Anspruch  aus  dem  zugefügten  Schaden;  eine  Entziehung  dieser
kleinen  Renten  ist  also  ein  Ausnahmsgcsetz  gegen  die  Arbeiterkrüppel.  Die  Invalidenrente ­
  gebührt  den  Versicherten  auf  Grund  der  gezahlten  Prämien;  auch
hier  ist  die  Reduzierung  der  Unfallrentc  eine  gehässige  Maßregel,  die  als  eine
Verletzung  wohlerworbener  Ansprüche  empfunden  werden  muß.
Zusammenfassend  erklärt  über  diese  Vorschläge  die  Regierung  selbst,  das
Defizit  würde  wohl  noch  wachsen,  wenn  nicht  vorauszusetzen  wäre,  daß  die  Verbesserungen ­
  im  Unfallversicherungswcsen  und  die  Entlastung  der  Unfallvcrsicherungsanstalten,
  die  das  Gesetz  vorsieht,  eine  Minderung  im  weiteren  Anwachsen  der
Defizite  zur  Folge  haben  werden.  Hier  haben  wir  das  offene  Eingeständnis:  Das
Defizit  soll  nicht  von  den  Unternehmern,  den  allein  Schuldtragenden,  gedeckt
werden,  sondern  von  den  Arbeitern!
Die  neue  Organisation  der  Unfallversicherung.
Bei  dieser  Sachlage  ist  die  Art,  wie  die  Regierung  die  Unfallversicherung
organisiert,  von  um  so  größerer  Tragweite.  Die  natürliche  Neigung  der  Unternehmer ­
  geht  gerade  bei  der  Unfallversicherung  stets  dahin,  möglichst  geringe  sozial-
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Politische  Lasten  auf  sich  zu  nehmen.  Macht  man  nun  die  Höhe  der  Beitragssätze
von  den  Beschlüssen  der  Betriebsinhaber  oder  ihrer  Vertreter  abhängig,  dann  läßt
sich  voraussagen,  daß  sie  jeder  Erhöhung  der  Prämien  ihre  Zustimmung  systematisch ­
  versagen  werden.  Nicht  weniger  gewiß  ist  cs,  daß  eine  Unternehmermajorität
  im  Vorstande  der  Unfallverhütung  keinerlei  Sympathie  entgegenbringen
wird.  Selbst  Beitragshinterziehungcn  fanden  bisher  eine  milde  Beurteilung.  Die
Anstaltsbureankratie  wird  sich  aber  notgedrungen,  um  ihre  eigenen  Interessen  nicht
zu  gefährden,  der  Vorstandsmajorität  anpassen.
Der  Vorstand  der  territorialen  Unfallversichernngsanstalten  besteht  gegenwärtig ­
  zu  je  einem  Drittel  aus  gewählten  Vertretern  der  Unternehmer  und  der
Arbeiter  und  den  von  der  Negierung  ernannten  Mitgliedern.  Da  die  Regierung
bei  den  Ernennungen  sich  seit  langer  Zeit  von  politischen  Motiven  leiten  läßt,
besteht  gegenwärtig  eine  geschlossene  Majorität  der  Unternehmer  in  den  Vorständen.
Hier  wäre  eine  durchgreifende  Reform  notwendig.  Die  Vorlage  schlägt  aber  den
Weg  der  Verschlechterung  und  nicht  der  Verbesserung  ein,  da  der  Vorstand  künftig
zu  zwei  Dritteln  aus  Unternehmern  und  zu  einem  Drittel  aus  Versicherten  bestehen
soll.  Der  Obmann  ist  aus  den  Reihen  der  Unternehmer,  der  Obmannstellvertreter
aus  den  der  Versicherten  zu  wählen.  Nur  in  Angelegenheiten  der  Unfallverhütung
und  -Entschädigung  soll  der  Vorstand  in  einer  Zusammensetzung  von  gleich  vielen
stimmberechtigten  Vertretern  der  Betriebsinhaber  und  Versicherten  entscheiden.
Die  Zweidrittelmajorität  der  Bctriebsinhaber  wird  nun  sicherlich  dazu  benützt ­
  werden,  den  Unternehmern  jede  Unbequemlichkeit  aus  dem  Wege  zu  räumen,
wo  es  sich  um  Ersatzansprüche  aus  Betriebsunfällen,  um  Einhaltung  des  Lohnlistenzwanges,
  um  die  Meldevorschriftcn,  um  strafweise  Prämicnzuschlägc  bei  Nichtbeachtung ­
  der  Unfallverhütungsvorschriften  rc.  handelt.  Vor  allem  wird  es  noch
weniger  als  bisher  gelingen,  den  Beitragstarif  so  zu  gestalten,  daß  künftig  Ausfälle ­
  vermieden  werden.  Alles  Streben  wird  dagegen  darauf  gerichtet  sein,  an  den
Renten  zu  sparen  und  die  Prämicnsätze  hcrabzudrücken.
Diesem  Sparsystcm  wird  die  Parität  der  Versicherten  und  der  Unternehmer
in  Angelegenheit  der  Unfallentschädigung  kein  Hindernis  bereiten.  Die  Parität  ist
in  Wirklichkeit  nur  eine  scheinbare.  Vor  allem  kann  nach  der  Regierungsvorlage
das  Ministerium  des  Innern  Vorschriften  erlassen,  die  für  die  hauptsächlichsten
Verlctzungsfolgcn  das  Maß  der  Entschädigung  und  die  Festsetzung  von  Maximalund
  Minimalsätzcn  näher  bezeichnen.  Das  heißt:  Die  Direktoren  der  Anstalten
werden  dem  Ministerium  des  Innern  jene  ihnen  erwünschten  Aenderungen  der
Schiedsgcrichtspraxis  zur  Kenntnis  bringen,  durch  welche  erhebliche  Ersparnisse
erzielt  werden  können.
Die  Einflußsphäre  des  Vorstandes  wird  also  gerade  in  jenen  Angelegenheiten ­
  eine  Einschränkung  erfahren,  in  welchen  die  Arbeitervcrtreter  die  Hälfte  der
Stimmen  erhalten  sollen.
Noch  weiter  geht  in  dieser  Richtung  die  Bestimmung,  daß  die  Beschlußfassung ­
  über  die  Unfallentschädignngcn  dreigliedrigen  Ausschüssen  obliegt,  die  aus
einem  Unternehmer,  einem  Versicherten  und  einem  Anstaltsbeamten  bestehen  sollen.
Der  Zweck  ist  auch  hier  offenkundig  die  Lahmlegung  der  Vertreter  der  Versicherten
und  die  Ausschaltung  der  Parität.
Die  Einflußnahme  der  Versicherten  wird  aber  noch  mehr  dadurch  eingeschränkt ­
  werden,  daß  die  Anstellung  und  Entlassung,  die  Vorrückung  und  Besoldung ­
  der  Beamten  ausschließlich  von  der  Zweidrittelmajorität  der  Unternehmer
abhängig  sein  wird.  Man  mag  sich  vorstellen,  wie  groß  der  Eifer  der  Angestellten
sein  wird,  an  allem  Anderen  zu  sparen,  um  nur  ja  den  Wünschen  nach  Beitrags-Herabsetzung
  gerecht  zu  werden.  Die  Organisationsvorschläge  der  Regierung  tun
demnach  ein  Uebriges,  um  allen  Gedanken  und  Handlungen  der  Unsallvcrsichcrungsanstalten
  künftig  nur  die  eine  Richtung  zu  geben:  Sparen  ans  Kosten  der  Arbeiter!
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Ein  gleiches  Ziel  verfolgen  auf  ähnlichen  Wegen  die  Vorschläge  der  Regierungsvorlage ­
  über  die  Bcrufsgenoffenschaften  der  Eisenbahnen  und  des  Bergbaues. ­
  Das  „Programm"  hat  noch  die  Zuweisung  der  Bergarbeiter  an  die
territorialen  Anstallcn  in  Aussicht  genommen  und  treffende  Worte  der  Begründung
für  diesen  Vorschlag  gefunden.  Der  Verein  der  Montanindustriellen  hat  aber  die
Schmiegsamkeit  des  Ministeriums  des  Innern  trefflich  zu  benützen  gewußt.  So  hat
sich  denn  das  Blatt  gewendet  und  die  Regierung  ist  nunmehr  von  der  Notwendigkeit
einer  Berufsgcnoffenschaft  für  die  Unfallversicherung  im  Bergbau  fest  überzeugt.  Auch
hier  soll  eine  Zweidrittclmajorität  der  Unternehmer  an  Stelle  der  heutigen  Zwcidrittelmajorität
  der  Arbeiter  bei  den  Bruderladen  treten.  Der  Proporz  soll  das  übrige
tun,  um  auch  das  letzte  Drittel  den  Kreaturen  der  Unternehmer  zuzuwenden.
Ich  kann  das  Gesagte  wie  folgt  zusammenfassen:  Gegenüber  dem  heutigen
Zustande  auf  den:  Gebiete  der  Unfallversicherung  war  vor  allem  notwendig,  die
erschreckend  hohen  Defizite  im  Wege  einer  Amortisation  durch  Beitragszuschläge
zu  beseitigen.  Es  mußten  auch  Vorkehrungen  getroffen  werden,  um  künftigen  Ausfällen ­
  durch  erhöhte  Beitragstarife  vorzubeugen.  Sollten  diese  Maßnahmen  zuverlässig ­
  durchgeführt  werden,  und  ein  sozialpolitischer  Geist  an  Stelle  des  fiskalischen
in  die  Unfallversicherung  einkehren,  so  mußte  im  Vorstand  mindestens  die  Parität
zwischen  Betriebsinhabern  und  Versicherten  hergestellt  und  so  ein  kräftiger  Träger  der
sozialpolitischen  Ideen  geschaffen  werden.  Von  alldem  geschieht  das  strikte  Gegenteil.
Die  Zukunft  der  Unfallversicherung  wird  sich  demnach  in  Oesterreich  sehr  trübe
gestalten.
VII.  Unsere  offizielle  Verficherurigsmatheinatik.
Die  Feindseligkeit  der  Regierung  gegen  die  Sozialversicherung.
Da  uns  das  Deutsche  Reich  schon  vor  zwanzig  Jahren  mit  der  Einführung
der  Alters-  und  Invalidenversicherung  vorausgegangen  ist,  war  für  Oesterreich
die  Einführung  dieses  Bersicherungszwciges  eine  verhältnismäßig  einfache  Sache.
Man  durfte  nur  die  Frage  uicht  komplizieren  und  mit  unnötigen  Schwierigkeiten
belasten.  Hätte  man  sich  vor  etwa  sechs  Jahren  damit  begnügt,  die  Einführung
der  Alters-  und  Invalidenversicherung  vorzuschlagen,  hiefür  eine  Anzahl  von  territorialen ­
  Anstalten  in  Aussicht  zu  nehmen,  den  Kreis  der  Versicherten  so  zu  ziehen,
wie  im  Deutschen  Reiche,  lediglich  die  Vorschreibung  und  Einhebung  der  Prämien
den  Krankenkassen  zu  übertragen  und  die  Selbstverwaltung  bei  der  Invalidenversicherung ­
  auf  dem  Grundsatz  der  Parität  aufzubauen,  dann  wäre  ein  so  gearteter
Gesetzentwurf  nach  einigen  Rückzugsgefechten  der  Unternehmer  im  Parlamente
zweifellos  mit  großer  Mehrheit  akzeptiert  worden.
Insbesondere  zur  Zeit  der  Einführung  des  Zolltarifcs,  noch  sicherer  im
Zeitpunkte,  wo  die  Wirkungen  dieses  Zolltarifes  auf  die  Bevölkerung  sich  zuerst
geltend  machten,  hätten  nur  wenige  den  Mut  aufgebracht,  die  dürftigen  Altersund ­
  Invalidenrenten  den  Arbeitern  ernsthaft  zu  verweigern.
Die  Weisheit  unserer  Regierungen  hat  es  anders  gewollt.  Man  mußte  ein
groß  angelegtes  kodifikatorischcs  Werk  schaffen.  Es  mußte  eine  Vereinheitlichung
der  gesamten  Arbciterversichcrung  durchgeführt  werden.  Ein  großer  Bazar  mit
Organisationsneuheiten  sollte  sich  auftun.
Im  Deutschen  Reiche  ist  man  zur  Schaffung  eines  einheitlichen  Gesetzcswcrkes
erst  zwanzig  Jahre  nach  Einführung  der  Invalidenversicherung  geschritten  und  auch
da  hat  man  das  Prunken  mit  Originalität  recht  karg  zur  Anwendung  gebracht.
Gleichzeitig  mit  der  Einführung  der  Invaliden-  und  der  Vereinheitlichung  der
Arbeitcrversicherung  wollte  die  österreichische  Regierung  auch  die  Reform  der
.Krankenversicherung,  die  Umgestaltung  der  Unfallversicherung  in  einem  Zuge  perfektionieren. ­
  Dadurch  ist  eine  Reihe  von  Gegnerschaften  ausgelöst  worden,  die  bei
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Trennung  der  Materien  für  die  Invalidenversicherung  wenigstens  latent  geblieben
wären.  Jetzt  muß  die  Alters-  und  Invalidenversicherung  die  Wirkungen  dieser
Gegnerschaften  verspüren.
Zu  all  dem  mußte  man  noch  durch  eine  ganze  Reihe  von  unausgegorenen
und  deshalb  gefährlichen  Projekten  der  Invalidenversicherung  fast  unüberwindliche
Hindernisse  in  den  Weg  legen.  Setzt  sich  auch  das  Parlament  über  diese  hinweg,
so  sind  sie  doch  bedeutsam  und  stark  genug,  um  die  Durchführung  der  Organisation
der  Invalidenversicherung  zu  verhindern  und  verwüstend  auf  die  bestehenden  Versichcrungsinstitute
  zu  wirken.
Ich  habe  zu  zeigen  versucht,  daß  von  besonderer  Gefährlichkeit  die  Verquickung ­
  der  Selbstäudigenvcrsichcrung  mit  der  Invalidenversicherung  der  Arbeiter
und  die  Schaffung  einer  Reichsrcntenkasse  sind.  Zu  diesen  Originalleistungen  fügt
die  Regierungsvorlage  noch  den  Vorschlag  auf  Schaffung  der  Bezirksstcllcn.  Auch
die  Ausschließung  der  Arbeiter  von  der  Verwaltung  der  Versicherungsinstitutc  und
die  Reduktion  der  Unsallrcntcn  sind,  wie  ich  früher  ausgeführt  habe,  gar  nicht
geringschätzig  zu  behandeln.  Erst  im  letzten  Augenblicke  ist  der  Plan  aufgegeben
worden,  die  Bczirkskrankenkasscn  der  agrarischen  Bevölkerung  auszuliefern.  Dagegen
werden  ihr  die  Bezirksstellen  rettungslos  verfallen,  denn  von  358  Bezirksstellen
werden  kaum  70  von  der  städtischen  Bevölkerung  verwaltet  werden.
Darf  man  annehmen,  daß  lediglich  mangelnde  Einsicht  und  ein  Verkennen
der  taktischen  Notwendigkeiten  zur  gegenwärtigen  Situation  geführt  haben,  die
darin  besteht,  daß  die  Sozialversicherung  auch  dann  scheitern  muß,  wenn  sie  im
Parlamente  beschlossen  wird,  vorausgesetzt,  daß  die  schweren  Hindernisse,  die  ich
eingehend  erörtert  habe,  nicht  aus  dem  Wege  geräumt  werden?  Die  bisherigen
Erfahrungen  sprechen  dafür,  daß  die  zahlreichen  Schwierigkeiten,  die  die  Regierungsvorlage ­
  selbst  dem  Zustandekommen  der  Sozialversicherung  bereitet,  durchaus  nicht
Zufälligkeiten  sind,  keine  taktischen  Ungeschicklichkeiten,  sondern  Schachzüge,  deren
Wirkungen  vorausberechnet  und  gewollt  waren.  Es  ist  dieselbe  Taktik  der  Gegnerschaft, ­
  der  wir  auf  allen  Gebieten  der  Arbeiterversicherung  seit  zwanzig  Jahren
begegnen.  Sie  hat  die  längst  fällige  Invalidenversicherung  zuerst  durch  Nichtstun ­
  verhindert;  sie  sucht  jetzt  durch  Vielg  csch  äftigkcit  dasselbe  Ziel  zu  erreichen.
Ich  glaube  deshalb,  daß  alle  anderen  Gegnerschaften  der  Alters-  und  Invalidenversicherung ­
  sehr  wenig  Schaden  zugefügt  hätten,  wenn  nicht  eine  ausgesprochene
Feindseligkeit  der  Regierungen  bestände,  die  sich  lange  Zeit  in  bloßer  Passivität
bekundete  und  jetzt  durch  ihr  Uebermaß  von  Tatcnlust  nicht  nur  die  Invalidenversicherung, ­
  sondern  auch  die  bestehende  Kranken-  und  Unfallversicherung  gefährdet.
Wie  ist  nun  ein  solcher  Zustand  selbst  in  Oesterreich,  dem  Lande  der  Unwahrscheinlichkciten,
  möglich  geworden,  mit  dieser  Konsequenz  und  dieser  Beharrlichkeit? ­
  Es  wird  doch  zweifellos  auch  maßgebende  Minister  gegeben  haben,  die
kein  beträchtliches  Interesse  an  der  Verhinderung  der  Invalidenversicherung  hatten.
Warum  ist  cs  dennoch  stets  bei  jedem  Regierungs-  oder  Ministcrwcchsel  gelungen,
immer  wieder  denselben  Zug  der  Feindseligkeit  gegen  die  Sozialversicherung  intakt
zu  erhalten?  Es  liegt  die  Annahme  nahe,  daß  die  Minister  in  Fragen  der  Sozialversicherung ­
  Laien  sind  und  auf  ihre  Hilfskräfte  angewiesen  bleiben,  die  ihnen
Informationen,  Vorschläge  und  die  Begründung  zu  diesen  liefern.  Allerdings  sind
ja  die  Minister  in  der  Regel  auch  auf  den  anderen  Gebieten  fachlicher  Natur  Laien  und
demgemäß  auf  die  Beamten  angewiesen.  Bei  der  Sozialversicherung  ist  der  Sachverhalt
weit  komplizierter.
Der  Einfluß  der  Versicherungstechniker.
Bei  uns  sind  es  nicht  Sozialpolitikcr,  die  in  der  Arbeiterversicherung  amtlich ­
  dominieren,  vielmehr  ausschließlich  Vcrsicherungsmathcmatiker,  darunter  auch
solche  aus  der  Schule  der  Privatversichernng.  Ihre  Gedankenwelt  entbehrt  jedes
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        m

sozialpolitischen  Einschlages.  Konnte  ich  früher  zuweilen  davon  sprechen,  daß  eine
Mischung  von  plattester  Juristerei  und  ebenso  Platter  Versicherungstechnik  unsere
Arbeiterversicherung  beherrschen,  so  ist  heute  der  völlige  Sieg  der  sozialpolitisch
schier  analphabetischen  Versichernngstechnik  eine  vollendete  Tatsache.
Für  mich  unterliegt  es  keinem  Zweifel,  daß  auf  dem  Gebiete  der  sozialen
Versicherung  der  Versicherungsmathematiker  nur  der  Gehilfe  des  Sozialpolitikers
sein  müßte.  Bei  uns  ist  er  aber  der  unumschränkte  Herr  der  Situation.  Kommt
noch  dazu,  daß  gewisse  Neigungen  und  Abneigungen,  über  die  einmal  öffentlich
gesprochen  werden  müßte,  bewirken,  daß  alle  Gedanken  auf  die  Zurücksetzung  und
Benachteiligung  der  Arbeiter  gerichtet  sind,  so  ist  das  Ergebnis,  das  sich  uns  jetzt
in  der  Regierungsvorlage  über  die  Sozialversicherung  präsentiert,  bald  erklärt.
Ich  weiß  manchen,  der  sehr  stolz  darauf  ist  und  sich  dessen  laut  rühmt,  als  Erster
die  Parität  bei  den  Krankenkassen  als  Mittel  erfunden  zu  haben,  um  den  Einfluß ­
  der  Arbeiter  ins  Herz  zu  treffen.
Das  vcrsichcrungstcchnische  Departement,  dem  neben  der  privaten  auch  die  gesamte ­
  soziale  Versicherung  untersteht,  hat  nun  gegenüber  allen  anderen  Fachdepartements
einen  schwerwiegenden  Vorteil  voraus,  der  den  maßgebenden  Beamten  eine  schier
unumschränkte  Macht  einräumt:  es  ist  bei  uns  der  offizielle  Repräsentant  der  Versichernngsmathematik,
  einer  Art  Geheimwisscnschaft.
Bei  den  Vorschlägen,  die  den  Ministern  oder  den  Zentralstellen  unterbreitet
werden,  brauchen  sich  die  Versicherungsmathematiker  gegenüber  jedem  Widersprüche
oder  Abänderungsvorschlägen  nur  hinter  die  unabänderlichen  Gesetze  der  Versicherungsmathematik ­
  zu  verschanzen,  um  sofort  gewonnenes  Spiel  zu  haben.
Diese  Methode  hat  sich  in  der  Tat  bisher  vortrefflich  bewährt.  Auch  die  Mehrzahl ­
  der  Abgeordneten  wagt  es  nicht,  Widerstand  zu  leisten,  wenn  die  Vertreter
des  vcrsichcrungstechnischen  Departements  das  Gesicht  in  ernste  Falten  legen  und
erklären,  bei  Ablehnung  der  Vorschläge  oder  bei  Annahme  anderer  Anträge  würden
sie  auf  Grund  ihrer  wissenschaftlichen  Erkenntnisse  eine  Verantwortung  für  die
Folgen  nicht  übernehmen.  Diese  Methode  kommt  nicht  nur  bei  wichtigen  prinzipiellen ­
  Anlässen,  sondern  vielfach  auch  bei  Nichtigkeiten  erfolgreich  zur  Anwendung. ­
  Man  hat  den  Eindruck,  daß  es  lediglich  der  Machtkitzel  ist,  der  zu
dieser  Taktik  allmählich  verleitet  hat.  Wie  steht  cs  nun  aber  in  Wirklichkeit  mit
der  Versicherungsmathematik  und  ihren  Gesetzen?
Die  unabänderlichen  Gesetze  der  Versicherungsmathe  matik.
Selbst  die  Privatversicherung  tappt  in  wichtigen  Fragen  heute  noch  völlig
im  Dunkeln.  Sie  besitzt  ja  gerade  darin  die  Möglichkeit  zu  vielerlei  Mißbräuchen
und  zur  Erzielung  fabelhafter  Gewinne.  Im  Bereiche  der  Sozialversicherung
steckt  die  Wissenschaft  völlig  in  den  Kinderschuhen.  Wo  immer  sie  bisher  versucht
hat,  sich  autoritativ  aufzuspielen,  hat  sic  schwere  Niederlagen  erlitten.  Nur  vorsichtig ­
  tastend  und  mehr  versuchend  und  Erfahrungen  sammelnd  kann  sie  vorwärts
kommen  und  allmählich  jene  Grundsätze  finden,  die  vielfach  von  denen  der  Privatversicherung ­
  abweichen.  Für  die  Zwangs-  und  Massenversicherung,  das  ist  ja  klar,
können  nicht  mathematische  Gesetze  aus  der  Phantasie  konstruiert  werden.  Nur
die  Erfahrung,  das  Experiment,  sind  auch  hier  beweisend.  Jeder  andere  Weg
führt  zu  Mißerfolgen.
So  hat  denn  auch  die  Durchführung  der  Unfallversicherung  unseren  gar  zu
selbstbewußten  Mathematikern  gezeigt,  daß  sic  gründlich  umlernen  niüssen.  Man
weiß  heute  auch,  daß  cs  für  die  Krankenversicherung  gerade  in  entscheidenden
Fragen  nur  sehr  wenig  allgemein  gültige  Grundsätze  gibt.  Die  Krankenkassen
müssen  vielmehr  territorial  und  beruflich  abweichend  behandelt  werden.
Auch  die  Invalidenversicherung  hat  in  Deutschland  durch  die  überraschende
Differenzierung  bei  den  einzelnen  Landesversichcrungsanstalten  den  Versicherungs-
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        47

Technikern  recht  bittere  Enttäuschungen  bereitet.  All  das  hat  nicht  verhindert,
daß  unsere  offiziellen  Versicherungsmathematikcr  von  der  notwendigen  Bescheidenheit ­
  weiter  als  je  entfernt  sind.
Alle  Einwendungen,  die  gegen  die  Selbständigenversicherung,  gegen  die
Reichsrentenkasse,  gegen,  die  Beseitigung  einer  ernsten  Selbstverwaltung  erhoben
wurden,  blieben  nach  wie  vor  unbeachtet  und  werden  mit  einer  hochmütigen  Phrase
abgetan.  Die  Enttäuschungen  werden  nicht  ausbleiben  und  leider  nicht  die  Versicherungs-Mathematiker,
  sondern  die  Interessenten  der  Arbeitcrversicherung  schwer  treffen.
Allerdings  haben  unsere  offiziellen  Versichcrungstechniker  nicht  den  Mut,
überall  an  den  inappellablen  und  grundlegenden  Gesetzen  ihrer  Wissenschaft  festzuhalten. ­
  Wenn  sich  Regierung  und  Parlament  den  Forderungen  des  versicheruugstcchnischen
  Departements  fast  stets  bescheiden  gefügt  haben,  so  haben  sich  die
Unternehmcrorganisationen,  wenn  ihr  Interesse  dies  erforderte,  keineswegs  durch
die  Gebote  der  Wissenschaft  einschüchtern  lassen.  Unsere  offizielle  Versicherungstechnik ­
  hat  dann  jedesmal  gezeigt,  daß  sie,  wo  es  nötig  ist,  auch  anders  kann
und  mit  der  Macht  paktiert.
Es  -ist  kein  fiktiver,  sondern  ein  aus  der  Natur  der  Dinge  fließender  Grundsatz, ­
  daß  bei  der  Versicherung,  ohne  Gefährdung  der  Sache,  das  Gesetz  der  großen
Zahl  nicht  unbeachtet  bleiben  darf.  Das  wußten  die  Versicherungsmathematiker,
als  sie  uns  belehrten,  daß  die  Bruderladen  versagt  haben,  weil  man  die  Invaliden-, ­
  Witwen-  und  Waiseuversorgung  Zwerggebildeu  belassen  hat.  Der  Druck
der  Montanindustriellen  hat  aber  bewirkt,  daß  die  sogenannte  „Reform"  die
Zwergbruderladen  unangetastet  ließ.  Die  Regierungsvorlage  selbst  hat  in  Vorschlag ­
  gebracht,  daß  auch  Kassen  von  100  und  weniger  Mitgliedern  zur  Durchführung ­
  der  Invalidenversicherung,  der  Witwen-  und  Waisenversorgung  nach  wie
vor  zugelassen  werden.
Die  Unzulänglichkeit  der  kleinen  Krankenkassen  ist  von  dem  vcrsichcrungstechnischen
  Departement  zugegeben  worden.  Der  Wunsch  der  Unternehmer  hat  aber
genügt,  daß  die  Wissenschaft  jämmerlich  im  Stich  gelassen  wurde.  Die  Betriebskasscn
  werden,  auch  wenn  sie  nicht  mehr  als  200  Mitglieder  zählen,  weiter  bestehen.
Wie  es  mit  dem  Verhalten  des  versicherungstechnischen  Departements  zur
Frage  der  Kapitalsdeckung  bei  der  Unfallversicherung  bestellt  ist,  habe  ich  so  oft
dargelegt  und  auch  hier  im  Zusammenhange  besprochen,  daß  cs  genügt,  darauf
nur  zu  verweisen.  Ich  konnte  auch  noch  an  früherer  Stelle  auf  die  heitere
Wandlung  eingehen,  welche  die  Auffassung  der  Regierungsmathematiker  in  der
Frage  der  individuellen  Rcservcanteile  durchgemacht  hat.
Es  ist  ein  öffentliches  Geheimnis,  daß  die  Versichcrungstechniker
ursprünglich  die  Selbständigenversicherung  als  undurchführbar  abgelehnt  haben.
Den  demagogischen  Bedürfnissen  einer  politischen  Partei  entsprechend  haben
sic  der  Aufnahme  dieses  Vcrsicherungszweiges  schließlich  nicht  nur  Rechnung
getragen,  sie  verfechten  sogar  in  der  neuen  Regierungsvorlage  mit  wahrem
Feuereifer  die  Notwendigkeit  und  Durchführbarkeit  der  Selbständigenversicherung.
Die  Chancen  der  Sozialversicherung  sind  also  heute,  wie  meine  bisherigen
Darlegungen  gezeigt  haben,  dank  der  offiziellen  Versichcrungsmatemathik  schlimm
genug;  am  meisten  wird  sie  durch  die  Feindseligkeit  der  Regierung  und  ihrer
Organe  gefährdet.  Hier  gibt  cs  nur  ein  Mittel  der  Abhilfe:  Unser  Parlament
muß  sich  von  der  unerträglichen  Tyrannei  der  amtlichen  Versicherungs-Mathematiker,
  durch  welche  die  gesamte  Bevölkerung  schwer  bedroht  wird,  endlich
befreien.  Man  muß  die  Herren  aus  der  Rolle  von  Gebietern  zur  natürlichen
Aufgabe  von  Beratern  und  Hilfskräften,  des  Parlamentes  zurückführen.  Nur  so
kann  verhindert  werden,  daß  die  Regierung  bald  durch  passive  Resistenz,  bald
durch  Häufung  von  unreifen  und  unausführbaren  Projekten  oder  gar  durch
Verschärfung  von  Jnteressengesätzen  die  Weiterentwicklung  unserer  Sozialversicherung
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        48

und  die  endliche  Versorgung  der  Invaliden  und  Greise  unmöglich  macht.  Das
Parlament  muß  die  Sozialversicherung  aus  den  feindlichen  Händen  des
vcrsichcrungstcchnischen  Departements  in  seine  eigenen  nehmen  nnd  aus  der
gegenwärtigen  Vorlage  alles  ausmerzen,  was  das  Zustandekommen  des  Gesetzes
oder  seine  Durchführung  verhindert.
Wie  die  Sozialversicherung  organisiert  werden  sollte.
Meines  Erachtens  käme  in  erster  Linie  in  Betracht,  daß  man,  wie  ich
schon  an  früherer  Stelle  angedeutet  habe,  nach  deutschem  Beispiel  vorläufig  nur
die  Alters-  und  Invalidenversicherung  der  Arbeiter  einführt.
Diese  soll  durch  eine  Reihe  von  territorialen  Anstalten  ausgeführt  werden,  wobei
die  Krankenkassen  lediglich  die  Vorschreibung  und  Einhebung  der  Beiträge  zu
besorgen  und  ein  Verbandsreservefonds  die  Ausgleichung  großer  Härten  übernehmen ­
  müßte.  Dadurch  wäre  erreicht,  daß  die  mannigfachen  Gegensätze  auf  den
anderen  Gebieten  der  Versicherung  wenigstens  aus  dem  Bereiche  der  Invalidenversicherung ­
  ausgeschaltet  wären.  Bleibt  man  bei  dem  jetzigen  Plane,  .alles  auf
einmal  zu  reformieren,  so  ist  vor  allem  nötig,  die  Riskengemeinschast  der  selbstständig ­
  und  unselbständig  Erwerbstätigen  zu  lösen  und  für  die  ersteren  eigene
Einrichtungen  zu  schaffen,  die  den  Vorteil  großer  Billigkeit  der  Verwaltung
bringen  würden  und  überdies  eine  Anpassung  an  die  wirtschaftlichen  und  sozialen
Verhältnisse  der  Betriebsinhaber  erst  ermöglichen  könnten.
An  Stelle  der  gerade  in  Oesterreich  unmöglichen  Zentralisation  für  das
ganze  Reich  muß  eine  vernünftige  Dezentralisation,  das  heißt  die  Errichtung ­
  einer  Anzahl  territorialer  Jnvalidcnvcrsicherungsanstalten  treten.  Die
Wirkungen  der  Fluktuation  können  dann  durch  ein  Vcrbandsvcrhältnis  und  einen
gemeinsamen  Reservefonds  beseitigt  oder  auf  ein  geringes  Maß  reduziert  werden.
Die  Bezirks  st  eilen  sind  ein  kostspieliger  Apparat,  von  dem  nicht
einmal  die  Regierung  weiß,  ob  er  überhaupt  wird  arbeiten  können.  Den  Krankenkassen ­
  übertrage  man  die  Vorschreibung  und  Einhcbung  der  Prämien,  was  man
nach  den  deutschen  Erfahrungen  ohne  Gefahr  tun  kann.  Ich  habe  schon  vor
längerer  Zeit  den  Vorschlag  gemacht,  eine  größere  Anzahl  von  amtlichen  Kasseninspektoren ­
  zu  bestellen,  die  die  Krankenkassen  bei  der  Ausgestaltung  ihrer  Einrichtungen ­
  unterstützen  und  als  fachliche  Aufsichtsorgane  Mißbräuchen  steuern  könnten.
Vor  Allem  muß  jeder  Freund  der  Sozialversicherung  und  der  Selbstverwaltung ­
  die  Bureaukratisicrung  und  die  Ausschließung  der  Arbeiter  von  der
Selbstverwaltung  der  Sozialversicherung  bekämpfen.  Es  würde  sonst  nur  der
ödeste  Fiskalismus  gezüchtet  werden.  Die  Arbeiter  haben  die  Aufgabe,  die  Vcrsicherungsinstitute
  in  der  Richtung  der  Sozialpolitik  vorwärts  zu  drängen.  Es
wird  doch  Niemand  in  Abrede  stellen  können,  daß  der  Zweck  der  Sozialversicherung ­
  gerade  darin  besteht,  sozialpolitische  Maßnahmen  tunlichst  zu  fördern.
Die  Arbcitervcrtrcter  sind  aber  die  Berufensten,  um  mißbräuchlicher  Ausnützung
der  Versicherung  entgegen  zu  wirken.
Die  Verschlechterung  der  Unfallversicherung,  wie  sie  die  Regierungsvorlage ­
  bringt,  wäre  ein  unerhörtes  Unrecht  an  den  Opfern  von  Industrie,  Gewerbe ­
  und  Landwirtschaft.  Man  hat  den  Arbeitern  das  Schadenersatzrecht  aus
dem  bürgerlichen  Gcsctzbuche  genommen,  das  Haftpflichtprinzip  nicht  eingeführt  und
nun  sollen  ihre  Ansprüche  aus  der  staatlichen  Unfallversicherung  verringert  werden.
Zum  Mitschuldigen  eines  solchen  Planes  darf  sich  das  Parlament  nicht  machen.
Jeder,  der  das  Zustandekommen  der  Alters-  und  Invalidenversicherung
ernstlich  will,  muß  dazu  nach  seinen  Kräften  beitragen,  daß  die  Sozialversicherung
im  Geiste  der  Sozialpolitik  ausgestaltet  werde,  wie  es  das  Interesse  der  Versicherten ­
  erfordert.

digital  2018  DZ
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        Von  demselben  Verfasser  sind  noch  erschienen
und  durch  den
„Verlag  des  Arbeiterschutz"
Wien,  VI.  Gumpendorferstraße  62
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Sie  Sozialversicherung  als
Srganisalionsproblem.
Hin  Woturii  zur  österreichischen  Regierungsvorlage. ­

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Reform  und  Ausbau  der
österreichischen  Arbeiter-Versicherung.

Kritische  Studie  zum  Regierungsprogramm.
Wien  1905,  136  S.  8°,  geheftet  K  1.-,  exklusive  Porto.
        <pb n="54" />
        35

Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No..

»
elöst  haben.  Nur  aus  diesem  Grunde  sucht  man  mit  einigen  winzigen  Pflästerjen
  in  den  Bezirksstellen  das  Wirtschaften  auf  Regimentsunkosten  zu  erschweren,
vergebliche  Mühe!  Wenn  die  Arbeiten  zurückbleiben  werden,  dann  wird  die
olitische  Behörde  genötigt  sein,  die  von  ihr  genehmigten  Voranschläge  über  die
iZahl  der  Beamten  zu  revidieren.  Und  wenn  die  Vorstände  der  Bezirksstellen
7-ie  unzufriedenen  Angestellten  an  die  Regierung  verweisen  werden,  dann  bin  ich
essen  sicher,  daß  diese  dem  Ansturm  auch  bezüglich  der  Höhe  der  Bezüge  nicht
iandhalten  wird.  Dennoch  scheinen  solche  Zwirnsfäden  dem  versicherungstechnischen
Departement  geeignet,  die  Besorgnisse  gründlich  zu  zerstreuen,  die  bezüglich  der
Ökonomie  der  Bezirksstellcn  geäußert  worden  sind!  Ich  glaube,  daß  die  staatiche
  Bureaukratie  die  letzte  ist,  die  den  Beruf  hat,  als  Wächterin  einer  sparsamen
Verwaltung  aufzutreten.

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Wie  s  i  ch  die  Regicruugsfachleute  die  Verwaltung  seinrichtungen
  der  Krankenkassen  vorstellen.
Die  Regierungsvorlage  weiß  noch  etwas  mehr  gegen  die  Kritiker  vorzu-»ringen.
  Wir  erfahren,  daß  nach  dem  Koerber'schen  „Programm"  die  Kränkendsten ­
  zweierlei  Agenden  streng  von  einander  getrennt  zu  besorgen  gehabt  hätten:
»ic  vorbereitenden  (Melde-,  Evidenz-,  Beitragswcscn)  einerseits  und  die  Nntertützungsangelcgenheiten
  andererseits.  Jede  geordnete  Krankenkasse,  so  wird  veründet,
  müßte  diese  Agenden  in  zwei  Abteilungen  besorgen,  die  strenge  von  cinmder
  getrennt  sind  und  fast  nichts  miteinander  gemeinsam  haben.  Bei  der
Errichtung  der  Bezirksstcüen  werde  es  sich  nun  um  nichts  anderes  handeln,  als
&amp;gt;aß  die  eine  Abteilung  von  der  andern  räumlich  getrennt  und  an  die  Bezirkstellc
  übertragen  werde.  Da  müsse  doch  eine  Verbilligung  der  Verwaltung  bei
cn  Krankenkassen  eintreten,  wenn  sie  lediglich  die  zweite  Abteilung  behalten.
Würde  man  dies  alles  nicht  in  einer  Regierungsvorlage  gedruckt  vor  sich
'ehen,  so  würde  man  nicht  glauben,  daß  es  Fachmänner  sind,  die  solche  Behauptungen ­
  im  Ernst  ausstellen.  Ich  muß  es  aber  aussprechcn,  daß  man  diese
!lrt  von  Fachwissen  nicht  ernst  nehmen  kann.  Man  müßte  sich  eigentlich  darüber
mtsetzen,  daß  Gegenwart  und  Zukunft  unserer  Sozialversicherung  von  solch  profundem ­
  Wissen  abhängt.  Das  Mindeste,  was  man  von  der  amtlichen  Leitung  der
-s  Sozialversicherung  verlangen  kann,  ist  doch  die  Kenntnis  der  tatsächlichen  Veri:
  Ministe.  Wo  in  aller  Welt  hat  die  Regierung  Krankenkassen  mit  so  streng
st  getrennten  oder  auch  nur  trennbaren  zwei  Abteilungen  gefunden?  Diese  gediegenen
Kenntnisse  rühren  offenbar  von  denselben  ministeriellen  „Fachmännern"  her,  die
im  8  10  des  Musterstatuts  für  die  Bezirkskrankenkasscn  anordneten,  daß  die  Vortreibung ­
  und  Zahlung  der  Mitgliedsbciträge  im  vorhinein  zu  erfolgen  habe.
Auch  in  Zukunft  soll  ja  nach  der  Regierungsvorlage  die  Kassenzersplitterung
keine  wesentliche  Einschränkung  erfahren.  Die  Mindcstzahl  der  Mitglieder  soll
bei  den  Bezirkskrankenkasscn  1000,  bei  den  übrigen  Kassenkatcgorien  200  bech
  tragen.  Die  gegenwärtige  Verteilung  der  Mitglieder  auf  die  Kassen  wird  hiedurch
keine  übermäßige  Verschiebung  erfahren,  insbesondere,  wenn  selbständige  landwirtschaftliche ­
  Krankenkassen  errichtet  werden.
Selbst  wenig  erfahrene  Kenner  der  Arbcitervcrsicherung  wissen  nun,  daß
man  auf  1000  Mitglieder  gegenwärtig  als  Normalmaß  einen  Angestellten
annimmt.  Wir  hatten  nun  im  Jahre  1908  nach  der  amtlichen  Statistik
2725  Krankenkassen,  das  sind  über  81  Prozent  aller  Institute,  mit  höchstens
1000  Mitgliedern,  bei  denen  also  lediglich  ein  Angestellter  in  Betracht  kommen
kann,  den  auch  das  versicherungstechnische  Departement  nicht  in  zwei  Abteilungen
wird  auflösen  können.  Dazu  kommen  547  Krankenkassen  mit  1000  bis  5000  Mitgliedern ­
  und  74  Krankenkassen  mit  mehr  als  5000  Mitgliedern.  Die  Fachmänner
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