amt des Innern Schar in er bestellt. Die Zentralstelle wurde beauftragt, den gesamten Bedarf des Heeres an Brotgetreide, Mehl, Hafer, Gerste, Heu, Stroh und lebendem Vieh zu beschaffen. Der Bundesrat nahm von diesen Maßnahmen genehmigend Kenntnis. Die Zentralstelle, zu deren Geschäftsführern der Königl. Preuß. Regierungs- und Landes ökonomierat Burckhardt und der Direktor der Deutschen Hypothekenbank (Meiningen) Hart mann bestimmt wurden, begann ihre Tätigkeit bereits am Tage nach der Besprechung vom 11. August. Um die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen, traf sie Vereinbarungen mit der Heeres verwaltung, wie diese ihren Bedarf mitteilen und zu welchen Bedingungen er ihr geliefert werden sollte. Die Tätigkeit der Zentralstelle erstreckt sich auf das gesamte Reichsgebiet; die Kaiser liche Marine hat jedoch eine eigene Organisation zur Proviantbeschaffung. Die Königlich Bayerische und die Königlich Württembergische Heeresverwaltung hatten sich zunächst nicht der Zentralstelle angeschlossen. Später wurde aber auch diesen Heeresverwaltungen das erforderliche Brotgetreide, Mehl und lebende Vieh durch die Zentralstelle beschafft. Zur Beschaffung der von der Heeresverwaltung angeforderten Mengen bediente sich die Zentralstelle anfangs der Landwirtschaftskammern und diese des örtlichen Handels. Durch die Bundesratsverordnung vom 24. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 382) war landwirtschaftlichen und gewerblichen Unternehmern eine Auskunftspflicht über ihre Vorräte an Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere an Nahrungs- und Futtermitteln auferlegt. Die Ergebnisse der erstatteten Auskünfte wurden von den Landwirtschaftskammern zusammengestellt. Die Zentral stelle ließ sich am Ersten jeden Monats auf Grund dieser Zusammenstellungen mitteilen, welche Vorräte sich in den Bezirken der Landwirtschaftskammern befanden, und verteilte sodann den von der Heeresverwaltung angeforderten Bedarf in der Weise, daß jeder Landwirtschaftskammer bestimmte Mengen zur Beschaffung aufgegeben wurden. Die Laudwirtschaftskamniern erhielten für jede abgelieferte Tonne Getreide eine llnkostenentschädigung von 15 Pfg., für jedes Schaf 5 Pfg., für jedes Schwein 10 Pfg. und für jedes Rind 50 Pfg. Sic hatten die Anweisung, sich in ausgedehntem Maße der Genossenschaften und des Handels ihres Bezirkes zum Ankäufe der von der Zentralstelle angeforderten Mengen zu bedienen. Außerdem trat die Zentralstelle noch unmittelbar in Geschäftsverkehr mit einer Anzahl vvn Getreidehändlern, und zwar zunächst mit Mitgliedern des Vereins der Berliner Getrcide- und Produktenhändler E. V. Berlin, später auch mit auswärtigen Getreidehändlcrn. Die Preisbegrenzung fand in der Weise statt, daß mehrere Male im Monat eine Kommission zusammentrat, die aus einem Vertreter des Reichsamts des Innern, zwei Vertretern des Kriegsministeriums, zwei Vertretern der Zentralstelle und je zwei vom Reichskanzler be- stimmten Vertretern der Landwirtschaft und des Handels bestand. Diese Kommission setzte fest, welche Preise in den Hauptmarktorten für die verschiedenen in Betracht kommenden Waren höchstens gezahlt werden durften. Die Landwirtschaftskammern sowie die Intendanturen und Proviantämter wurden von den festgestellten Preisen vertraulich unterrichtet; sie waren angewiesen, diese bei ihrem Einkauf nicht zu überschreiten. Dadurch wurden ungewöhnliche Preissteigerungen vermieden, wie sie sich bei Beginn des Krieges gezeigt hatten. Die ersten Anmeldungen der Heeresverwaltung erfolgten zuin 5. September 1914. Die Anmeldungen nahmen bald einen sehr großen Umfang an. Es wurde daher nötig, die Zentral stelle weiter auszubauen, und die Erledigung der Geschäfte in mehreren selbständigen Abteilungen vorzunehmen, iiber deren Tätigkeit nachstehend gesondert berichtet wird. Brotgetreide, Mehl und Kleie. Die erforderlichen Mengen Brotgetreide und Mehl wurden zunächst in der oben an gegebenen Weise durch Vermittelung der Landwirtschaftskammern und Händler für die Heeres verwaltung angekauft. Die Beschaffung von Brotgetreide stieß jedoch auf Schwierigkeiten, als die Bundesrats verordnung vom 28. Oktober 1914 über Höchstpreise für Getreide und Kleie (Reichs-Gesetzbl.