Heer beschafft gegenüber 363 332 Tonnen, welche der Heeresverwaltung von Ansang September 1914 bis Anfang Januar 1915 zugeführt worden waren. Es zeigte sich also, daß auf diesem Wege bedeutend mehr Hafer beschafft werden konnte, als wenn man sich auf die freie Vermitt lung der Landwirtschaftskammern und des Handels beschränkte. Das System der zwangsweisen Beschaffung wurde durch einen Bundesratsbeschluß vom 21. Januar 1915 über die Sicherstellung des Haferbedarss der Heeresverwaltung ergänzt. Nach diesem Beschluß war der für die Heeresverwaltung von Anfang Februar bis zur nächsten Ernte erforderliche Bedarf an Hafer sofort sicherzustellen und in drei Teilen in den Monaten Februar, März, April an die Heeresverwaltung zu liefern. Diese Sicherstellung sollte nach näherer Anweisung der Landeszentralbehörden erfolgen. An die Stelle der Landwirtschaftskammern traten nunmehr für den Erwerb von Hafer die Kommunalbehörden (Landräte usw.), welche die ihnen zur Lieferung aufgegebenen Mengen innerhalb ihrer Bezirke, nach Möglichkeit freihändig, beschaffen mußten. Damit den Kommunal behörden die Kontrolle über ihre Haferbestände ermöglicht wurde, wurde zugleich bestimmt, daß die Proviantämter in Zukunft nur ausnahmsweise Hafer selbst kaufen dürften, nämlich nnr dann, wenn die Verkäufer die Ware zur Stelle (frei Magazin) brachten. In Ausführung des zuletzt erwähnten Bundesratsbeschlusses teilte die Zentralstelle am 30. Januar 1915 jedem Kommunalverband mit, welche Mengen durch ihn sicherzustellen waren. Ein Drittel dieser Gesamtmenge wurde gleichzeitig zur Lieferung im Monat Februar angefordert. Am 1. Februar 1915 wurde auf Grund des § 8 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl (Reichs-Gesetzbl. S. 35) eine Vorratserhebung auch für Hafer vorgenommen. Diese Erhebung ergab, daß im Deutschen Reiche insgesamt nur noch ein Bestand von 2 720 OOO Tonnen Hafer vorhanden war. Davon waren zur Saat schätzungsweise 1 OOO OOO Tonnen Hafer erforderlich, und zur Deckung des Bedarfs der nicht im Besitze der Heeresverwaltung stehenden Pferde bei der eingeschränkten Zuteilung von 5 bezw. 3 Pfund Hafer für das Pferd und den Tag 103O OOO Tonnen. Danach wären für die Bedürfnisse der Heeresverwaltung nur etwa 690 OOO Tonnen Hafer ver blieben, während nach dem Bundesratsbeschluß vom 21. Januar 1915 insgesamt IV2 Millionen Tonnen sichergestellt und von der Heeresverwaltung beansprucht werden sollten. Um alle erreichbaren Mengen für die Heeresverwaltung heranzuziehen, wurden durch die Bundesratsverordnung vom 13. Februar 1915 über die Regelung des Verkehrs mit Hafer (Reichs-Gesetzbl. S. 89) mit dem Beginne des 16. Februar die gesamten im Deutschen Reiche vorhandenen Hafervorräte zu Gunsten des Reichs, vertreten durch die Zentralstelle, beschlag nahmt. Als Hafer im Sinne dieser Verordnung galt auch das Mengkorn aus Hafer und Gerste. Nunmehr hatte die Zentralstelle nicht nur den Hafer für die Heeresverwaltung zu be schaffen, sondern auch die Verteilung des gesamten in Deutschland befindlichen Hafers vor zunehmen. Zur Erfüllung dieser neuen Aufgaben wurde ihr durch die genannte Bundesrats verordnung ein Beirat beigegeben, dessen Mitglieder von dem Herrn Reichskanzler ernannt wurden. Bei der Vornahme des Ausgleiches zwischen den Kommunalverbänden, in denen mehr Hafer vorhanden war, als dort gebraucht wurde und denen, in denen sich nicht die zur Deckung des Bedarfs an Pferdefutter und Saatgut erforderlichen Mengen befanden, tvurden Bayern und Württemberg auf ihren Antrag je als ein Kvmniunalvcrband behandelt. Der Ausgleich zwischen den einzelnen Bezirken innerhalb dieser Bundesstaaten wurde von den dortigen Ministerien vorgenommen. Ebenso wurde der Haferbedarf der bayerischen und württeinbergischen Heeres verwaltung nach den Verfügungen der Ministerien aus den dortigen Vorräten gedeckt. In der Bundesratsverordnung war bestimmt worden, daß an die Pferde täglich durch schnittlich bis zum 28. Februar 5 Pfund, von da ab 3 Pfund Hafer verfüttert werden durften. Da früher erheblich größere Mengen verfüttert waren, ergaben sich zunächst Schwierigkeiten. Die Anzahl der bei der Zentralstelle eingehenden Gesuche um Erhöhung der Haferration war außerordentlich groß. Nicht nur viele einzelne Besitzer stellten entsprechende Anträge, auch von 10