47 Die Zentralstelle hat der Heeresver waltung insgesamt beschafft: Der Wert dieser Mengen betrug: Gerste To Gerste M 1914 1914 September 405 September 76 950.— Oktober 100 Oktober 19 000 — Dezember 27 Dezember 5 130.— 1915 1915 Juni 4 000 Juni 1 100 000 — August 8 442 August 2 532 600.- September 449 September 134 700.— 1916 1916 Februar 2 000 Februar 730 000.- März 7 800 März 2 613 000.— 23 223 7 211 380.— Außerdem wurden an Kommunalverbände 883 To Gerste an Grubenpferde 265 „ „ an verschiedene andere Bedarfsstellen 237 „ „ und endlich an Kommunalverbände für Geflügelsutter 4 990 „ Ausputzgerste geliefert. Heu und Stroh. Heu und Stroh wurde nur kurze Zeit von der Zentralstelle beschafft. Schon bei Beginn der Tätigkeit der Zentralstelle auf diesem Gebiete stellte sich heraus, daß die große Verschiedenheit in der Beschaffung insbesondere des Heues und die je nach den bisherigen Bezugsquellen verschiedenartige Beurteilung der Güte der Ware eine einheitliche Beschaffung des Rauhfutters von einer Stelle aus nicht ratsam erscheinen ließ. Den Proviantämtern war daher die Weisung erteilt, ihre Bedürfnisse an Heu und Stroh möglichst selbst und zwar sowohl aus erster wie aus zweiter Hand zu decken. Immerhin wurden der Heeresverwaltung in den Monaten September 1914 bis einschließlich Januar 1915 nicht unbeträchtliche Mengen durch die Zentralstelle zugeführt. Von dieser Zeit an hat sich die Zentralstelle nicht mehr mit der Vermittelung von Heu und Stroh beschäftigt. Es wurden insgesamt der Heeres- Der Wert dieser Mengen ergibt sich aus Verwaltung beschafft: nachstehender Aufstellung: Heu To Stroh To Heu JC Stroh ,M 1914 1914 September 6 820 5 228 September 545 600 235 260 Oktober 3 842 2 575 Oktober 307 360 115 875 November 730 — November 58 400 — Dezember 3 435 2 000 Dezember 274 800 90 000 1915 1915 Januar 2 214 1 277 Januar 177 120 57 465 17 041 11 080 1 363 280 498 600 Lebendes Vieh. Die Viehbeschaffungstätigkeit der Zentralstelle erstreckte sich in der Hauptsache auf die Beschaffung von Fettvieh in lebendem Zustande für das Feldheer. Schon in den ersten Kriegsmonaten hatten die Proviantdepots das Recht, die von ihnen für das Feldheer aufzubringenden Viehmengen, statt sie selbst zu beschaffen, bei der Zentralstelle anzumelden und durch diese decken zu lassen. Dieses Recht wurde jedoch in den ersten Monaten von den militärischen Dienststellen nur wenig ausgeübt, da diese Stellen schon