50 Vorsitzender: Ich bitte dann, daß diejenigen Herren die Hand er heben, die diese Erklärung dem Bundesrat überreichen wollen. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Erfolgt.) Ich stelle fest, daß die Nr. 4 mit allen gegen zwei Stimmen ange nommen worden ist. Wir kommen nun zum nächsten Punkt: SICHERUNG DER IM FEINDESLANDE AUSSTEHENDEN FORDERUNGEN. Dr. Borgius-Berlin: Die Frage ist, ob wir für die Friedensverträge eine Klausel vorschlagen können, durch die wir den Eingang der im Auslande schwebenden deutschen Forderungen, soweit sie fällig und nicht bestritten sind, nach Friedensschluß einigermaßen sichern können. Der einzige diesbezügliche Vorschlag, der mir diskutabel erscheint, ist der von einem namhaften industriellen Fachverband gemachte. Er geht kurz gesagt dahin: Es soll in Deutschland für jeden der in Betracht kommenden Staaten eine besondere Ausgleichsstelle errichtet und die im Auslande schwebenden Forderungen bei dieser Stelle angemeldet werden. Gleichzeitig soll das jetzige Zahlungsverbot in ein Zahlungs gebot an diese Ausgleichsstelle umgewandelt werden. Andererseits sollen die feindlichen Staaten durch die Friedensverträge verpflichtet werden, anologe Stellen bei sich zu schaffen, und nun sollen die nationalen Gesamtbeträge an schwebenden Außenständen erst dann ausgeglichen werden, wenn der Eingang sämtlicher Forderungen in Feindesland erfolgt ist, resp. der feindliche Staat für den Rest, der nicht binnen einer gewissen Frist nach Friedensschluß eingeht, selbst eintritt. Dieser Weg an sich scheint mir gangbar, wennschon freilich etwas umständlich: Denn es müssen natürlich alle Forderungen sehr genau geprüft werden, womit am besten wohl die Handelskammern betraut würden; alle diejenigen Forderungen, die vom Zahlungs verpflichteten bestritten oder bis zum Friedensschluß noch nicht fällig oder »faule Forderungen' 1 sind, müßten außer Betracht gelassen werden. Diese zu verfolgen bliebe aber dann natürlich dem Gläubiger selbst überlassen. Bergrat a. D. Gothein-Breslau: Ich habe gewisse Bedenken gegen diesen Weg, wenn ich auch keineswegs verkenne, daß irgend etwas ge schaffen werden muß, um die Rechte unserer Gläubiger gegen das Ausland zu sichern. Jedenfalls möchte ich aber auf eins hinweisen und da auf alle Fälle eine Ausnahme konstruiert sehen. Es befinden sich eine sehr große Menge von ausländischen Wertpapieren, insbesondere