38 werden dafür ihre ganze Kraft einsetzen, damit die Verteilung der angelieferten Lebensmittel keinerlei Mißbräuchen unterliegt und erwartet die Unterstützung der gesamten Bevölkerung bei dieser Aktion. Die Reichskonferenz ist überzeugt, die Arbeiterschaft wird auch hier ihre Pflicht voll und ganz erfüllen und alle Genossen und Genossinnen, die das Mandat erhalten, werden sich der hohen Aufgabe bewußt sein, die sie zu erfüllen haben. IV. Der Reichsoollzugöausschutz und die RcichswirtschaftSkommisfion- Die Mitglieder des Vollzugsausschusses. In den Vollzugsausschuß wurden gewählt: für Wien: Friedrich Adler, Alois Bauer, Benisch, Danneberg. Frey, Hoffman n, Janecek, Inner hu be r, Anton Pilz, Dr. S t e i n i tz für Niederösterreich: Schönfeld, Mausberger, Fritz Löw, Stein fest, Hautzinger, Eduard Linder; für Oberösterreich: Straße r. Mehr (ein weiteres Mitglied wird später bestellt); für Steiermark: Leichin, Anton Pichler (ein weiteres Mitglied wird später bestellt); für Salzburg: E m m i n g e r; für Kärnten: Neuhuber; für Vorarlberg: Anton Linder. Die Mitglieder der Reichswirtschaftskommission. In die R e i ch s w i r t s ch a f t s k o m m i s s i o n wurden gewählt: Für Wien: Janecek, Hafner, Andreas Klein, Metz und Pinzenz: Nowak; für Niederösterreich: Fritz Stark; für Oberösterreich: B r u ck s ch l ö g l; für Steiermark: Deisel; für Salzburg: E m m i n g e r; für Kärnten: N e u h u b e r; für Vorarlberg: Anton Linder. Die Mandate für Tirol werden in beiden Ausschüssen später besetzt werden.. 6. Das Organisationsstatut der Arbeiterräte Deutsch österreichs. Beschlossen von der Zweiten Reichskonferenz der Arbeitcrräte Deutschösterreichs am. 3. Juli 1919. I. Allgemeine Bestimmungen. 1. Die Arbeiterräte sind eine K l a s s e n o r g a n i s a t i o n des Prole tariats. Sie sollen den Willen und die Macht der klassenbewußten Arbeiterschaft^ die in der Beseitigung der kapitalistischen Produktionsweise das Ziel und im Klassen kampf das Mittel ihrer Emanzipation erkennt, verkörpern. Die Arbeiterräte sind daher ein Instrument gemeinsamer Aktion des Proletariats allen Richtungen innerhalb des Sozialismus. Die durch die Produktion gegebene Formation der Arbeiterklasse in B e- trieben und, wo diese nicht gegeben ist, ihre Ordnung nach Berufen bildet die Grundlage des Aufbaues der Organisation der Arbeiterräte. Mitglied des Arbeiter rates kann nur sein, wer durch den Willen der Arbeiterratswähler hiezu berufen wurde. Ein Delegationsrecht in die Arbeiterräte besteht nur für die Soldaten- und die sozialistischen Bauernräte, dagegen für keine anderen Körperschaften.