22 III; Südfrüchte; IV: Zucker; V; Tabak; VI: Getreide usw.; VII; Obst, Gemüse, Pflanzen und Pflanzenteile; VIII: Schlacht- und Zugvieh usw. Einfuhrverbote und -beschränkungen werde,: von den Regierungen ­ aus Gründen der Sanitäts- und Sicherheitspflege, sowie aus öffentlichen ­ Rücksichten erlassen. Ein solches Verbot trifft Gegenstände der Staatsmonopole ­ Oesterreichs und Ungarns. So ist Tabak nicht bloß mit einem ziemlich hohen Zoll belegt, sondern darf überhaupt nur gegen besondere Bewilligung eingeführt werden. Außerdem bestehen solche Beschränkungen bezüglich der Einfuhr von Giften, künstlichen Süßstoffen (Saccharin), Arzneien, Waffen und Sprengmitteln usw. Die Ein- und Durchfuhr von Haustieren ­ und tierischen Rohstoffen ist an eine besondere Bewilligung ­ des Ackerbauministeriums gebunden. Unsere Handelsverträge. Oesterreich-Ungarn hat seine Handelsbeziehungen mit den Nachbarstaaten, aber auch mit zahlreichen anderen Staaten, durch Verträge geregelt. So bestehen ­ Tarifverträge u. a. mit Deutschland, Frankreich, Italien, Rußland, Belgien, Rumänien, Schweiz, Serbien. Mit den meisten anderen Staaten sind bloß Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen worden. So ziemlich alle diese Verträge enden im Jahre 1917, so daß bis dorthin unsere Handelsbeziehungen vollständig neu geregelt werden müssen. Mehrere Verträge ­ haben sich bereits jetzt als nicht in jedem Punkte zutreffend erwiesen, bedürfen daher einer Umarbeitung. Unsere wichtigsten Handclsgebiete. Bon alter Zeit her ist an unserem Ein- und Ausfuhrhandel das benachbarte DeutscheReich überaus stark beteiligt. Noch im Jahre 1903, also vor einem Jahrzehnt, ging mehr als die Hälfte unserer ganzen Ausfuhr (51 -2 Perzent) nach dem Deutschen Reiche. Seitdem hat sich hier eine Verschiebung vollzogen. 1910 gingen nur mehr 43-9 Perzent unserer Ausfuhr nach Deutschland. ­ Umgekehrt ist aber der Anteil des Deutschen Reiches an unserer Einfuhr ununterbrochen im Steigen begriffen. 1903 lieferte das Deutsche Reich 37-2 Perzent, 1910schon 40-5 Perzent unserer gesamten Einfuhr. Die Bilanz^) unseres 0 Unter Handelsbilanz versteht man das Verhältnis zwischen dem Werte der Einfuhr und dem der Ausfuhr. Ist letztere größer, dann spricht man von einer aktiven, sonst von einer passiven Handelsbilanz. Seit einigen Jahren ist unsere Handelsbilanz in steigendem Maße passiv. Das hängt zusammen mit der Industrialisierung, ­ die einen erhöhten Bedarf an Rohstoffen und erfahrungsgemäß auch im Jnlande nicht genügend erzeugten Fabrikaten mit sich bringt, andererseits die früher ausgeführten überschüssigen landwirtschaftlichen Produkte im Jnlande selbst verbraucht. Passive Handelsbilanz ­ bedeütet noch lange nicht, daß die betreffende Volkswirtschaft passiv ist, also allmählich ­ zugrunde gehen muß. Maßgebend ist hier die Z ah l u n g s b j l a n z, d. h. das Verhältnis der Werte (Waren, Schuldzinsen, Fremdenverkehr, Geldsendungen usw.), die wir vom Auslande bekommen und an dasselbe bezahlen müssen. UnsereZahlungsbilanz ist aktiv! Uebrigens fällt ein sehr großer Teil unseres Handelspassivums dem Handel mit Deutschland zu Lasten, so daß hier begründete Hoffnung besteht, durch entsprechende Maßregeln besser eingreifen zu können. Deutschland selbst und ebenso Engiand haben gleichfalls sehr passive Handelsbilanzen.