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        <title>Grundlinien unserer Handelspolitik</title>
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            <forname>Richard</forname>
            <surname>Schmitz</surname>
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        </author>
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        ﻿Grundlinien
unserer Handelspolitik.

Don Richard Schmitz.

Preis 30 Heller.

BüK

690

cchaU

Kiel

7.6.6

Wien 1913.

Derlag des Katholischen Dolksbundes für Österreich.

B S6372	'
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        ﻿8 BB ■ B

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ta

«Lhev« itn$ dsM Jerhvs 191?,

in welchem über die weiters Handelspolitik unseres
Vaterlandes die Entscheidung fallen wird. Land-
wirt und Fabrikant, Gewerbsmann, Arbeiter und
Beamter — alle Stände ringen um die Geltend-
machung ihrer Sonderinteressen. Es ist begreiflich,

-aß da manchmal die Töne sehr „radikal" klingen;
doch muß verhindert werden, daß die Handels-
politik das zerfetzte Ergebnis eines wüsten
Uampfes aller gegen alle wird.

Der Appell an Sie Unterrllenyemelnlchstt,

an das tzShsve Vs!ks- wnft

»tanj« muß erhoben werden. Daher beginnt der
Verlag des ^katholischen Volksbundes für Vester-
reich, lvien, I. Predigergasse 3, unter dem Titel

stamlelrpslilirche fragen &gt;

eine zwanglose Folge volkstümlicher Broschüren
herauszugeben. Das f. Heft ist das vorliegende:

Grunülinien unterer SanüelspolitiK.

Von Richard Schmitz. 2^ Seiten, preis 50 h.

Geplant ist ferner die Herausgabe von Bro-
schüren über

LedensmittdUeuerung unü Sanüels-
Politik.

Sozislüemokratie unü Ssnüels-
Politik,

Kleingewerve unü Ssnüelspolilik.

Um eins Massenverbreitung dieser Broschüren
zu ermöglichen, ist der Verlag zu jedem ihm
möglichen Entgegenkommen bereit I

| |
fl	I I n I I I	I	I III I	I	I UUJ I iu I

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        <pb n="3" />
        ﻿Handelspolitische fragen.

Grundlinien
unserer Handelspolitik.

Don Richard ^Schmitz.

Preis 30 heller.

BUK

690

^ertwrtschaU H

Kiel jlt.

6.63.

ISien 190.

Verlag des Katholischen üolksbundes für Österreich.
        <pb n="4" />
        ﻿Sachregister.

(Nach Schlagworten geordnet. Die nebenstehenden Ziffern bedeuten die Seitenzahlen.

F bedeutet Fußnote.)

Agrarzölle.....................10, 18

Ausfuhrzoll......................... 18

Ausgleich mit Ungarn.................21

Außenhandel, Entwicklung unseres .	5

Außenhandel der größten Handels-
staaten ............................6

Außenhandel und Industrialisierung	6

Außenhandel und Landwirtschaft	. .	7

Balkanhalbinsel als Handelsgebiet . 23
Dreibund und Handelspolitik ... 19
Deutsches Reich als Handelsgebiet . 22
Eisenbahntarife und Handelspolitik . 16
England als Freihandelsland ... 10
England als Handelsgebiet .... 23

Fabrikatenhandel.......................6

Finanzzoll............................13

Freihandel, Begriff....................8

Freihandel, Kritik.....................9

Freihandel in England.................10

Geschichte unserer Handelspolitik . . 17
Grenzbegünstigungen, serbische . . 14 F

Handelsbilanz....................22 F

Handelsgebiete, unsere wichtigsten . 20
Handelsverträge .......	13,	22

Identitätsnachweis...................21

Imperialismus ........................16

Kleingewerbe und Außenhandel . .	3

Konsulate und ihre handelspolitische

Bedeutung .........................15

Landwirtschaft im Außenhandel . .	7

Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie . 12
Landwirtschaft und Volksernährung	12

Mahlverkehr........................21F

Meistbegünstigungsverträge .... 14
Militarismus und Handelspolitik . . 16

Mindestzölle für Getreide..............20

Musterlager im Auslande................16

Prämien für Ausfuhr....................16

Prohibitivsystem....................... 8

Reichszollparlament....................23

Seeschiffahrt und Zollpolitik . . 13, 21

Schutzzollsystem ......................11

Schutzzoll und Industrie...............17

Schutzzoll und Landwirtschaft ... 18
Subventionen für Schiffahrt ... 15

Tarifverträge..........................13

Textilindustrie, ihre Bedeutung für

unseren Handel........................7

Ueberseehandel.........................23

Unabhängigkeit des Vaterlandes und

Handelspolitik ......................12

Verbotsystem ...........................8

Veredelungsverkehr.....................21

Weltmarkt...............................3

Weltpolitik und Handelspolitik ... 16
Weltwirtschaft, unsere Stellung in

derselben............................ 5

Wirtschaftspolitik und Handels-
politik ..........................4, 11

Zollausschlüsse und Freigebiete ... 20

Zollfreiheit...........................21

Zoll, Begriff und Arten................12

Zolltarif .......................13, 19

Zolltarif, Einteilung..................21
        <pb n="5" />
        ﻿Die Bedeutung der Handelspolitik.

Seit mehreren Jahren interessiert man sich erfreulicherweise in den
breiten Volksmassen immer mehr für die Handelspolitik^ und ihre Aufgaben.
Das war leider nicht immer so. Die längste Zeit hindurch hielt man im Volke
die Handelspolitik für eine Sache der Regierung und der großen Herren,
ein Vorurteil, das in der Zeit geringerer Bedeutung unseres Handels und
daher auch der Handelspolitik der Bevölkerung angeboren wurde. Die Jahre der
Teuerung und der im Anschluß daran entfachten schweren Parteikämpfe haben
der Bevölkerung für die zoll- und handelspolitischen Fragen zwar Interesse,
leider nichtimmerauchdasrichtigeVerständnis beigebracht.
Und doch hängt von letzterem die richtige Entwicklung der Handelspolitik ab;
denn wer wollte heute noch daran zweifeln, daß die handelspolitischen Fragen
und Interessen heute ebensogut in die Hütte des Einödbauern wie in die be-
scheidene Wohnung des großstädtischen Arbeiters, Gewerbsmanues oder
Beamten hineinreichen, daß infolgedessen die Entscheidung über die jeweils
schwebenden Fragen der Handelspolitik nicht von einem einzelnen, auch nicht
von wenigen, sondern getre gen von der Erkenntnis und der Willensmeinung
des ganzen schaffenden Volkes Österreichs erfolgen müsse.

Unser Vaterland ist heute schon ein Staat, in dem Landwirtschaft und
Industrie fast gleich stark nebeneinander stehen. Verlangt die Landwirtschaft
Schutz vor auswärtiger Konkurrenz und Förderung im Innern, so ist bie ■
Industrie neben dem gleichen Schutzbedürfnis mit einem großen Teile ihrer
Rohstoffe und Erzeugnisse auf den Weltmarkt (d. i. auf alle außerhalb
unserer Zollgrenzen liegenden Länder) angewiesen. Diesen ihr offen zu halten,
ist Ausgabe der Handelspolitik. Soll ein Aufschwung von Industrie und
Gewerbe ihren Arbeitermassen höhere Löhne und eine gesteigerte Lebens-
haltung ermöglichen, sowie den Hunderttausenden unserer Auswanderer Arbeits-
gelegenheit in der Heimat schaffen, dann mich bei den meisten Industrien
die W a r e n a u s f u h r gesteigert werden, da unser Vaterland heute schon nur
einen Teil dessen, was es erzeugt, auch selbst verbrauchen kann. Ein starkes
Interesse an der Förderung der industriellen Ausfuhr hat die k l e i n g e w e r b-

*) Unter Handelspolitik versteht man heute schlechtweg Theorie und Praxis des A u ß e n-
Handels. Der inländische Handel, die Fragen der Kleinkaufleute usw. fallen demnach nur
insoweit unter die Handelspolitik, als jene mit der Einfuhr und Ausfuhr von Waren zu
tun haben.
        <pb n="6" />
        ﻿4

liche Produktion, diese stärkste Säule des Mittelstandes, da die Ver-
drängung unserer Industrie vom Weltmarkt dieselbe zwingen müßte, unter
allen Umständen den heimischen Markt zu beherrschen und demzufolge die
kleingewerbliche Konkurrenz niederzudrücken.

Handelspolitik, Wirtschaftspolitik, Sozialpolitik.

So ist die Handelspolitik mit dem modernen Wirtschaftsleben enge ver-
wachsen. Sie bildet einen sehr wichtigen Teil der W i r t s ch a f t s p o l i t i k,
die wiederum ihrerseits die unzertrennliche Begleiterin der Sozial-
politik sein muß, sollen die Unternehmen die ihnen auferlegten sozialen
Lasten leichter tragen können. Dieser innige Zusammenhang zwischen Außen-
handel und Wirtschaftsleben zeigt sich schon auch äußerlich in der Tatsache,
daß in der gleichen Zeitspanne, in der unser Außenhandel mit gewaltigen
Sprüngen von 3 auf 6 Milliarden Kronen Wert stieg, die Zahl der uufallver-
sicherten industriellen und gewerblichen Betriebe von 68.472 (i. I. 1895)
auf 110.674 (t. I. 1909), die ihrer Beamten und Arbeiter von
1,363.566 auf 2,239.017, die entsprechenden jährlichen Lohn s u m men
von 427 Millionen auf 1876 Millionen Kronen anwuchsen.

Dieser Aufschwung betraf alle unsere großen Gewerbe. So stieg in den zwei Jahrzehnten
von 1890 bis 1909 in der Gruppe der erden- und st e i n e verarbeitenden Industrien
samt Glasindustrie und Steinbrüchen die Zahl der Betriebe von 9030 mit 103.596 An-
gestellten und Arbeitern auf 19.624 mit 223.636 Personen; in der Metallverarbeitung
und M a s ch i n e n i n d u st r i e die Zahl der Betriebe von 2982 mit 109.465 auf 6572 mit
258.057, in der T e x t i l i n d u st r i e von 2478 mit 217.098 auf 3806 mit 349.253, in der
Holzverarbeitung usw. von 5746 mit 37.526 auf 14.254 mit 106.834, in der N a h-
rungs- und Genuß m ittelproduktiv n von 3526 mit 117.856 aus 8081 mit
177.995 und im Baugewerbe von 12.568 mit 144.497 aus 34.402 mit 418.836 Be-
schäftigten.

Die Umwandlung des vor 40 Jahren noch vorherrschend landwirtschaft-
lichen Österreich in das heutige zeigt sich schon rein äußerlich in den: riesigen
Wachstum der G r o ß st ä d t e, die auf Kosten des flachen Landes ungeheure
Massen in ihren Mauern vereinigen. Diese Aufhäufung von Menschen, die selbst
keine Nahrungsmittel erzeugen, wohl aber solcher in gewaltiger Menge be-
dürfen, inacht die Lebensmittelversorgung der industriell-gewerb-
lichen Bevölkerung zu einer überaus wichtigen und schwierigen Aufgabe, zu
deren vermeintlich radikalen Lösung von mancher Seite die Handelspolitik
angerufen wird.

^ So ist es Tatsache, daß die Fragen der Handelspolitik heute nicht mehr
Sache der Regierung und der Großen, sondern Lebensfragen aller
Österreicher geworden sind.

Entwicklung unseres Außenhandels.

Entsprechend der gesamtstaatlichen Entwicklung Öfterreich-Ungarns hat
auch unser Außenhandel größere weltwirtschaftliche Bedeutung erst erlangt,
als die Verfassungskämpfe im Innern und der historische Kamps mit Preußen
erledigt waren. Erst dann vermochte das seit mehr als zwei Jahrhunderten fast
unaufhörlich von Kriegen heimgesuchte Österreich sich rasch zu erholen und
        <pb n="7" />
        ﻿5

sein Wirtschaftsleben—durch die fürchterlichen Störungen des „Krachs" von 1873
hindurch — einer glänzenden Entwicklung zuzuführen. Je stärker die mili-
tärische und politische Macht des alten Kaiserreiches, die in den 30 er und
00 er Jahren schwer getroffen worden war, sich neuerlich kräftigte und
Österreichs Rang als europäische Großmacht kraftvoll wahrte, desto kräftiger
wuchs auch Österreichs Anteil an der Weltwirtschaft und am Weltverkehr.

Diese Entwicklung des Außenhandels der Gesamtmonarchie von
1840 bis in die Gegenwart zeigt folgende Tabelle:

betrug der Wert der Einfuhr, der Ausfuhr

Im Jahre	in Millionen Kronen		Summe
18401)	233w	227-9	461-8
18501)	343-2	233-2	671-4
1860	417-7	529-3	947
1870	862-8	790-8	1.653-6
1880	1.226-9	1.352	2.578-9
1890	1.220-5	1.542-7	2.763-2
1900	1.696-4	1.942	3.638-4
1910	2.929-7	2.587-6	5.517-3
1911	3.191-7	2.404-3	5.596
1912	3.487-2	2.661-9	6.149-1

Unser Gesamtaußenhandel blieb demnach dem Werte nach von 1840 bis
1860, mit Ausnahme des Jahres 1856, unterhalb der e r st e n Mi l l i a r d e,
die erst 1861 überschritten wurde. 1871 wird die z w e i t e Milliarde erreicht,
infolge der 73 er Krise erst 1897 die d r i t t e Milliarde. Mit dem Ausgang der
90 er Jahre, besonders aber in den letzten zehn Jahren, beginnt sich der Außen-
handel immer gewaltiger zu heben: 6 Jahre nach 1897 wird die vierte,
1906 die fünfte und 1912 die s e ch st e M i l l i a r d e ü b e r s ch r i t t e n.
Während also unser Außenhandel nahezu ein halbes Jahrhundert brauchte,
um die dritte Milliarde zu erreichen, vermochte er von da an in 13 Jahren seinen
Wert zu verdoppeln.

Auch den G e w i ch t m e n g e n nach hat unser Außenhandel sich in
den letzten Jahrzehnten gewaltig gehoben. Das Gewicht der Waren betrug
in Millionen Meterzentnern:

	^Einfuhr	Ausfuhr	G esam tauß enhand el
1880	50-4	85-7	136-1
1890	65	143-5	208-5
1900	112-5	183-4	295-9
1910	168-2	182-3	350-5
1912	206-3	186-3	392-6

-Ö st e r r e i ch-U ngarns Anteil an der Weltwirtschaft.

Den Anteil Österreich-Ungarns an der gesamten Weltwirtschaft zu er-
kennen, dienen folgende Tabellen, deren Ziffern wir den „Statistischen Über-
sichten betreffend, den auswärtigen Handel der wichtigsten Staaten in den
Jahren 1906—1910", herausgegeben vom österreichischen Handels-Mini-

i) In diesen Jahren gehörten bekanntlich die Lombardei und Venedig noch zur
Monarchie.
        <pb n="8" />
        ﻿6

sterium, Wien 1913, entnehmen. Darnach betrug die Einfuhr, Ausfuhr und
der Gesamthandel im Jahre 1910 in Millionen Kronen:

	Einfuhr	Ausfuhr	Gesamthandel
1. Großbritannien ....	. 13.822-4	10.355	24.177-4
2. Deutsches Reich		. 10.542-3	8.820-1	19.362-4
3. Vereinigte Staaten von			
Nordamerika		.	7.367-8	9.946-3	17.314-7
4. Frankreich		.	6.886-4	5.984-4	12.870-8
5. Niederlande			6.4351	5.215-4	11.650
6. Belgien		. 3.902-6	3.103-5	7.006-1
7. Rußland, europ		.	2.765-3	3.695-2	6.460-5
8. sterrei ch-U n q a r n .	.	2.852-9	2.418-6	5.271-5
9. Italien 		3.116-1	1.996-8	6.112-9
Entwicklung des Gesamthandels d i e  1 90 6/1 91 0:  in		s e r Staaten  Millionen Kronen	im Jahrfünft
	1906	1910 d. i.	eine Zunahme von
England 		. . 21.614-5	24.477-4	11-9°/°
Deutsches Reich 		. . 16.964-4	19.362-4	14-7 %
Vereinigte Staaten von			
Nordamerika ....	, 16.146-8	17.314-7	7*2 °/
Frankreich 		, . 10.457	12.870-8	23 %
Niederlande		. .	9.153	11.650-5	27-2 %
Belgien		. .	4.833-8	6.460-5	33-6 %
Rußland 		, . 5.681-6	7.006-1	23-3%
Österreich-Ungarn	. . 4.721-3	5.271-5	11-6%
Italien		. .	4.271-4	5.112-9	19-6%

Aus diesen Tabellen ersehen wir, daß O st e r r e i ch-U ngarnzuden
größten Handelsstaaten der Welt gehört. Vernmg es sich auch
nicht mit den Weltreichen der Engländer, Russen und Amerikaner zu messen,
bleibt es auch hinter den Seefahrerstaaten Deutschland, Frankreich, Nieder-
lande usw. zurück, so können wir dennoch mit berechtigtem vaterländischen
Stolze darauf hinweisen, daß Österreich-Ungarn ohne den geringsten Kolonial-
besitz, mit einer im Verhältnis zu den anderen Staaten ganz geringen Meeres-
küste, also ohne die gewaltigen Hilfsmittel der genannten Handelsstaaten,
in der Weltwirtschaft und im Welthandel seinen Platz ehrenvoll behauptet.

Industrialisierung und Außenhandel.

Von besonderer Bedeutung ist für uns die U m schichtn n g, welche sich
in unserem Außenhandel zuungunsten der Landwirtschaft und zugunsten der
Industrie ergab. Während noch im Jahre 1890 die Ausfuhr von R o h st o f f e n
aus Österreich-Ungarn (im Werte von 775 Millionen Kronen) die Rohstoff-
Einfuhr (662 V Millionen Kronen) um mehr als 100 Millionen Kronen übertraf,
war im Jahre 1910 die Ausfuhr von Rohstoffen (817-6 Millionen Kronen)
gegenüber der Einfuhr (1831 Millionen Kronen) um mehr als eine
M i 11 i a r d e K r o n e n n i e d r i g e r. In dieser Verschiebung erkennt man
schon die gewaltige Steigerung des Bedürfnisses nach Rohstoffen für "die
inzwischen hoch entwickelte Industrie. In derselben Zeit stieg die Einfuhr von
        <pb n="9" />
        ﻿7

Fabrikaten von 558-6 auf 1360-6, die Ausfuhr von Fabrikaten von 767-8
auf 1686-6 Millionen Kronen. Holen wir in unserem Vergleiche noch mu
20 Jahre weiter aus und stellen wir die Handelsziffern der Jahre 1870 und 1910
einander gegenüber, dann ergibt sich eine Steigerung der Rohstoff-Einfuhr um
mehr als das F ü n f f a ch e, nämlich von 338 Millionen Kronen auf 1831 Mil-
lionen Kronen, während die Rohstoff-Ausfuhr sich bloß etwas mehr als ver-
doppelte. In dieser Rohstoff-Ausfuhr stecken u. a. die gewaltigen Summen,
für die wir jahrzehntelang Getreide und Vieh exportierten. In diesen 40 Jahren
stieg ferner unsere Ausfuhr von Fabrikaten von 617 Millionen
Kronen auf 1.586-6 Millionen Kronen, demnach um in ehr a ls eine
M i l l i a r d e; die Einfuhr von Fabrikaten hob sich gleichfalls sehr bedeutend,
wenngleich ihre Zunahme hinter der unserer Fabrikaten-Ausfuhr zurückbleibt.
Sie stieg um 834-8 Millionen Kronen.

Eine genauere Untersuchung der nach und von Österreich-Ungarn ein- und
ausgeführten Waren ergibt, daß ein Zehntel unserer Gesamt-
einfuhr ans Baumwolle allein entfällt, 5 Perzent auf Schaf-
wolle, 2 Perzent auf Seide usw., sodaß nahezu e i n F ü n f t e l der ganzen
Einfuhr dazu dient, unserer Textilindustrie die nötigen Rohstoffe zuzu-
führen. Rechnen wir die Garne, die nach Österreich-Ungarn eingeführt und hier
zumeist verarbeitet werden, dazu, so erhöht sich diese Ziffer auf ein Viertel der
gesamten Einfuhr. In den absoluten Ziffern des Jahres 1911 ausgedrückt,
ergab sich damals ein Wert der gesamten Einfuhr von T e x t i l r o h st o f f e n
von nahezu 600 Millionen K r o n e n, eine Summe, die sich bei
Einrechnung der eingeführten Garne auf fast 800 Millionen Kronen steigert.
Daß unsere Textilindustrie aber noch sehr entwicklungsfähig ist, läßt die Tatsache
erkennen, daß inmrer noch die Einfuhr von Textilfabrikaten nahezu 8 Perzent
der gesamten Einfuhr beträgt. Weitere wichtige Einfuhrartikel, die für unsere
Industrie von Bedeutung sind, sind u. a. Metalle, Eisen, Sämereien, Felle
und Häute usw. Auch in unserer Ausfuhr zeigt sich die Industrialisierung.
Beiläufig 10 Perzent der Gesamt-Ausfuhr bilden die Erzeug-
nisse unserer Textilindustrie,8PerzentdieunsererZucker-

1	n d u st r i e; von großer Bedeutung ist ferner für uns die Ausfuhr von Kon-
fektionswaren, Holzwaren, Eisenwaren, Maschinen, Apparaten usw., sowie von
Lederwaren, Metallwaren, Papierwaren usw. Die namentlich angeführten
Industrien allein liefern rund 40 Perzent unserer Gesamtausfuhr.

Anderseits bestehen in der L a n d- u n d F o r st w i r t s ch a f t Österreich-
Ungarns heute noch st a r k e Exportinteressen. Wenn, auch die
Ausfuhr von Getreide und Schlachtvieh int großen und ganzen bedeutend
zurückgegangen ist, werden doch noch zahlreiche Produkte der Land- und Forst-
wirtschaft in sehr bedeutenden Mengen und Werten ausgeführt. 4—5 Perzent
unserer gesamten Ausfuhr bildet die E i e r - Ausfuhr, 10 Perzent die Holz-
Ausfuhr, 4 Perzent Ausfuhr von Kohle, fast durchwegs Braunkohle, je

2	bis 3 Perzent die Ausfuhr von O b st, Fellen und Häuten, Malz usw.

Zusammenfassend ist also, tote bereits oben festgestellt, neuerdings zu sagen,
daß mit der f o r t s ch r e i t e n d e n Industrialisierung die Mon-
archie mehr und mehr in die Weltwirtschaft hineingewachsen ist, daß ein ständig
        <pb n="10" />
        ﻿8

anwachsender Großteil unserer Produktion sowohl hinsichtlich der Beschaffung
der Rohstoffe wie auch hinsichtlich des Absatzes der im Jnlande hergestellten
Waren auf den Weltmarkt angewiesen ist. Neben Industrie und Gewerbe hat
die Land- und Forstwirtschaft eine überaus große Bedeutung für unseren Außen-
handel behalten, wenngleich hier sehr wichtige Veränderungen im Laufe der
Jahrzehnte sich ergeben haben. Landwirtschaft und Industrie sind demnach beide
an der Handelspolitik lebhaftest interessiert. In diesem Interesse, das in mancher
Beziehung bei oberflächlicher Beurteilung ein entgegengesetztes zu sein scheint,
findet man auch die Erklärung, weshalb in neuester Zeit die h a n d e l s p o l i-
tischen Kämpfe die Volksmassen so aufrütteln, mit
anderen Worten, weshalb sie zuJnteressenkämpfen auf brei-
te st e r Basis geworden sind.

Systeme der Handelspolitik.

Seit die einzelnen Länder der Welt aus ihrer Abgeschlossenheit mehr
herausgetreten und stärker in gegenseitigen Verkehr eingetreten sind, haben
die Systeme der Handelspolitik wiederholt gewechselt. In unserem
Vaterlande herrschte bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts das
sogenannte Prohibitivsystem (Verbotssystem), d. h. man verbot
die Ausfuhr von Rohstoffen, insbesondere Gold usw., die man im Laude
selbst verarbeiten, bzw. behalten wollte, und verbot die Einfuhr von Fabrikaten,
die im Lande selbst erzeugt wurden, das Land wurde also von seinen Nachbarn
mehr oder weniger streng abgesperrt. Später wurden die Verbote durch über-
aus hohe Zölle ersetzt, die zum Wert der Ware in keinem Verhältnisse standen.
Dieses System ermöglichte, daß allmählich die Industrie sich entwickelte
und erstarkte. Ein Grundgedanke dieses Systems war, daseigeneLand
vom Ausland nröglichst unabhängig zu machen und tun-
lichst alles, was man im Lande brauchte, auch im Lande selbst zu erzeugen.
So richtig an und für sich dieser Gedanke ist, so hat doch mit der fortschreitenden
Entwicklung des Wirtschaftslebens das Verbotssystem sich als ein schweres
Hindernis gezeigt. Es gewährte nicht bloß Schutz, sondern ein förmliches
Monopol: die Bevölkerung mußte infolge der Höhe der Zölle einfach die
Waren kaufen, die im Jnlande erzeugt wurden, und die Preise bezahlen,
welche die betreffenden Erzeuger verlangten. Nach dem. ersten, wenn auch
vorläufig nicht entscheidenden Siege des politischen Liberalismus im Jahre 1848
trat auch an Stelle des Verbotssystems, das so ganz der absolutistischen Zeit
entsprach, ein liberales, das sogenannte F r e i h a n d e ls s y st e m.

Freihandel.

Die Anhänger des Freihandelsgedankens verlangen, daß zwischen den
einzelnen Ländern überhaupt keine Zollgrenzen bestehen
dürfen. Die Waren sollten von einem Lande in das andere ohne Hindernis
und ohne Zollaufschläge ein- und ausgeführt werden können. Im Sinne des
Freihandels soll an die Stelle der Selbstgenügsamkeit eines Volkes oder Landes
die weltwirtschaftliche Befriedigung treten. Man sagte und sagt in diesen
        <pb n="11" />
        ﻿9

Kreisen heute noch: Warum sollen wir z. B. das österreichische und ungarische
Getreide teurer bezahlen, während wir aus Amerika dasselbe Getreide billiger
bekämen? Warum bei uns diese oder jene Industrie durch ein künstliches Hoch-
halten der Preise mittelst Schutzzöllen aufpäppeln, wenn wir die Waren dieser
Industrien aus anderen Ländern zu niedrigeren Preisen beziehen können?
Jedes Land habe eben seine bestimmten natürlichen Vorzüge, auf diese
solle es sein Wirtschaftsleben gründen und alles andere von den anderen
Ländern beziehen. Es solle also eine gewaltige A r b e i t s t e i l u n g i n d e r
ganzen Welt stattfinden und die Vereinigung aller Produkte dort, wo sie
gebraucht werden, ermöglicht und erleichtert werden durch die Z o l l s r e i-
tz e i t in allen Ländern, durch den Freihandel. Bei einer solchen Wirt-
schaftsordnung müßten, so meinen die Freihändler weiter, alle Völker Vor-
teile haben: weil nur dort gearbeitet wird, wo die betreffende Ware am
billigsten und besten erzeugt werden kann, und, weil ferner die Konkurrenz der
ganzen Welt den Preis bestimmt und schließlich die verteuernden Zölle in
Wegfall kommen, müßten die Warenpreise sich niedriger stellen als jetzt. Was
schließlich durch das Eingehen von jenen Wirtschaftszweigen, die heute nur
unter dem Schutze von Zöllen sich erhalten können, an Arbeitsgelegenheit
vernichtet würde, das käme vielfach zurück in dem gesteigerten Warenverkehr
und -Handel.

Die Freihändler sind heute noch lange nicht ausgestorben. Abgesehen von
manchen Professoren der Nationalökonomie, trifft man Freihändler begreif-
licherweise in jenen Wirtschaftszweigen, die von der Einführung des Frei-
handels zweifellos Vorteil hätten: im Handel und in den Verkehrsgewerben;
außerdem aber in jenen wenigen Industrien, welche von der Natur derart
begünstigt sind, daß sie ein förmliches Monopol auch auf dem Weltmärkte be-
sitzen. Außerhalb dieser Kreise begegnet man Anschauungen und Schluß-
folgerungen, wie wir sie oben dargelegt haben, in den letzten Jahren besonders
sehr häufig, wenn die Frage: Teuerung und Handelspolitik angeschnitten
wird. Wenn es gilt, gegen die Agrarzölle Sturnr zu laufen, dann bekennen
sich die Sozialdemokraten und ihre Freunde im liberalen Lager schnell zu den
Theorien des Freihandels.

Die Freihandelstheorie hat zweifellos etwas Bestechendes. Es wäre ja
vielleicht ganz schön, wenn eine solche Verteilung der Arbeit auf der ganzen
Welt eingeführt würde; aber faktisch ist man heute von einem solchen Zustande
in der Weltwirtschaft weit entfernt. Heute werden die politischen und
nationalen Grenzen stark bewacht und gehütet, heute schließen sich infolgedessen
die Staaten gegeneinander auch mit hohen Schutzzöllen ab, und sucht jeder,
in seinem Lande möglichst alles zu erzeugen. Solange der Gedanke des all-
gemeinen Weltfriedens nicht Wirklichkeit geworden ist, darf man nicht hoffen,
daß bei Gewährung des Freihandels wirklich Freiheit im Handel herrschte,
daß nicht etwa nationale und politische Strömungen den Boykott der
Waren eines bestimmten Landes hervorriefen. Der wirtschaftliche Grundsatz,
„für möglichst wenig Kosten möglichst viel Erfolg", herrscht nicht immer. Das
zeigte sich 1908/1909, als die Türken den Boykott über unsere Waren ver-
hängten, und z. B., obwohl die Fes fabrikation ein förmliches Monopol
        <pb n="12" />
        ﻿10

Österreichs ist, lieber teurere und schlechtere fremde als die österreichische Ware
kauften. Bei der hohen Entwicklungsstufe des Weltverkehres spielen
ferner die vom Freihandel überschätzten natürlichen Vorteile eines Landes
tatsächlich incht mehr sine so große Rolle, daß man ihretwegen die ganze
heutige Wirtschaftsordnung umwerfen müßte. Ferner aber ist es durchaus
nicht so sicher, daß die auf dem Weltmarkt sich vollziehende Preisbildung
stets gerecht geschieht, und daß die jeweilige Versorgung eines Landes mit den
notwendigen Gütern pünktlich, billig und ohne Preistreibereien und Speku-
lation durchgeführt wird. In den merkwürdigen Schicksalen der amerikanischen
Baumwolle, des brasilianischen Kaffees und der argentinischen Getreide-
transporte sind wohl Beweise enthalten, daß die Erfüllung obiger Forderungen
alles andere als gesichert erscheint. Die Preisbildung des Kaffees') geschieht
ebenso wie die Preisbildung der amerikanischen Baumwolle, infolge der
monopolartigen Stellung der Produzenten, zeitweise sehr willkürlich,
und die argentinischen Getreidetransporte blieben im Jahre 1912 gleich
drei bis vier Monate aus, weil — in den argentinischen Häfen die Hafen-
arbeiter streikten. Schließlich ist noch zu bedenken, daß vorläufig die Waren-
produktion der zivilisierten Welt noch nicht so groß ist, daß die V e r s o r g u n g
z. B. Österreich-Ungarns jederzeit s i ch e r g e st e l l t wäre; das gilt ganz
besonders für die landwirtschaftliche Produktion, aber auch für Industrie und
Gewerbe. In Stubenluft geboren, zeigt also das Freihandelssystem heute
noch immer den Charakter weltfrenrder Theorie.

Der praktische Sinn unseres Volkes hat das Sprichwort geprägt 'Der
Sperlingin der Handi st besseralsdie Taubeau fdem
D a ch. Das Bild, das die Freihändler uns vormalen, mag ja ganz zauberhaft
schön sein, lieber aber ist es uns, wenn die Arbeitsgelegenheit, Lebensmittel-
beschaffung und Versorgung mit industriell-gewerblichen Gütern in möglichst
weitem Umfange i m V a t e r l a n d e s e l b st g e s i ch e r t erscheint. Darum
hat sich auch der Freihandel fast nirgends lange Zeit halten können. In Österreich-
Ungarn kam er nur ganz kurze Zeit, und da nicht vollkommen, zur Herrschaft,
in Deutschland etwas länger. Das war zu Beginn der 70 er Jahre des vorigen
Jahrhunderts. Schon diese kurze Zeit der Freihaudelsherrschaft aber, die
freilich zusammenfiel mit der größten wirtschaftlichen Krise, die wir je erlebt
haben, hat in der Bevölkerung aller Staaten eine starke Gegnerschaft hervor-
gerufen, und so trat schon Ende der 70 er Jahre an die Stelle des Freihandels
in fast ganz Europa das Schutzzollsystem.

Die einzige Großmacht Europas, die heute noch im Sinne des Freihandels keine ent-
sprechenden Schutzzölle aufgerichtet hat, ist E n g l a n d. Schon in sehr früher Zeit hatte Eng-
land sich dem Gewerbfleiße in solchem Umfange hingegeben, daß die heimische Land-
wirtschaft über die Maßen vernachlässigt wurde und nicht mehr imstande war,
die nötigen Lebensmittel zu liefern. Anderseits war England bis vor kurzer Zeit sozusagen der
Lieferant Europas für alle industriellen Waren. In jahrhundertelangen Kämpfen hatte es sich
die S e e h e r r s ch a f t erstritten, und bewacht nun mit seinen gewaltigen Flotten alle

*) Unter Duldung der Staatsverwaltung halten die brasilianischen Kaffeehändler ihre
Vorräte zurück, ja vernichten sie sogar teilweise, um die Kaffeepreise hoch zu halten. Diese
sonderbare Art der Preisbildung ist unter dem Namen „K a f f e e v a l o r i s a t i o n" all-
gemein bekannt.
        <pb n="13" />
        ﻿11

Meere der Erde. Ausgezeichnete Kohlen- und Eisenerzlager usw., verbunden mit dem billigen
Wasserwege, gaben Englands durch die Franzosenkriege fast unberührt gebliebenem
Nationalreichtum Anreiz und Gelegenheit zu großartiger Wirtschaftsentfaltung. E n g l a n d s
Jndn st rieund Handel w aren allenanderen überlegen. Der Hunger
nachGetreide zwang, die Überlegenheit in Industrie und Handel ermöglichte
England, Ende der 1840 er Jahre die Schutzzölle abzubauen und den Freihandel einzu-
führen. .England wollte von Europa Lebensmittel gegen Jndustriefabrikate tauschen. Das
ging so lange, als diese Staaten nicht selbst zur Industrialisierung schritten und die Lebens-
mittelvorräte knapper wurden.

In neuester Zeit, da die Konkurrenz des Deutschen Reiches sich auf englischem Boden
selbst geltend machte, fanden die Bestrebungen nach Einführung von Schutzzöllen im englischen
Volke mehr und mehr Anhänger. Man redet heute in England mehr als je von einem
Größer-Britannien, das England selbst und alle seine Kolonien durch eine gemein-
same Zollgesetzgebung zu einem Wirtschaftsganzen von ungeheurer Größe und
Macht zusammenfassen soll. Aber schon früher haben die Engländer Maßnahmen getroffen,
die sich mit dem Prinzipe des Freihandels durchaus nicht vertragen. So hat man drüben, um
die deutschen Waren vom englischen Markte auszuschließen, verlangt, daß auf denselben der
Vermerk „Made in Germ an y" (gemacht in Deutschland) stehen müsse. Allerdings hat
diese Maßregel ihren Zweck nicht nur versehlt, sondern das gerade Gegenteil bewirkt — sie
wurde zum Ruhmestitel der deutschen Volkswirtschaft. Die englischen „Finanzzölle" führen
der Staatskasse zirka 700 Millionen Kronen jährlich zu. So ist auch England, das gerühmte
Paradies der Freihändler, durchaus nicht ein Land des klassischen Freihandels, sondern
erfüllt von theoretischen und praktischen Schutzbestrebungen.

Schutzzollsystem.

Das S ch u tz z o l l s y st e tu (Protektionismus) geht v o m Vater-
ländischen Standpunkte aus; nicht kosmopolitische Träumereien,
sondern das tatsächliche Wohl des eigenen Vaterlandes
in der G e g en w art ist ihm Ziel.

Was verlangen wir vom Wirtschaftsleben? Arbeitsgelegenheit
und Versorgung mit den nötigen Gütern zu entsprechenden Preisen.
Die billigsten Preise aber nützen uns nichts, wenn wir sie inangels Verdienstes
nicht bezahlen können. Das ist das ivichtigste und unerläßlichste Ziel aller
Wirtschaftspolitik: Arbeitsgelegenheit, Verdienstmöglichkeit im Vaterlande.

Diese Arbeitsgelegenheiten schaffen wir, indem wir die bestehenden Wirt-
schaftszweige erhalten und soweit als möglich zu größerer Entfaltung zu bringen
suchen einerseits, indenr wir neue Wirtschaftszweige einführen andererseits.
Und das wiederum ist ilur möglich, wenn wir unsere Volkswirtschaft schützen
vor der Konkurrenz des Auslandes. Daher der Name Schutzzoll! Selbstverständ-
lich darf diese Schutzzollpolitik nicht ausarten in eine Begünstigung verhältnis-
mäßig weniger, die gleichzeitig die Ausbeutung der Massen bedeuten würde.
Nach dem Gesamtwohl, nach dem volkswirtschaftlichen Vorteil muß die Zoll-
höhe bestimmt werden.

Aufgaben der Handelspolitik.

Wir wiederholen: Die Handelspolitik als ein Stück der Wirtschaftspolitik
muß mit dazu beitragen, unser Vaterland dadurch möglichst st a r k
zu machen, daß alle seine Bürger ihm durch die Schaffung von Arbeitsgelegen-
heit erhalten, und daß ihre Ersparnisse im Vaterlande bleiben und so dessen
Finanzmacht verstärken, sowie dadurch unabhängig zu machen, daß
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        ﻿12

im Vaterlande selbst, soweit es überhaupt möglich ist, alles erzeugt wird, was
zur Befriedigung unserer Bedürfnisse nötig ist. Die Schaffung der Arbeits-
gelegenheit, und zwar einer gut lohnenden und vielseitigen Arbeitsgelegenheit,
fordert Schutz und Förderung der bestehenden Wirtschaftszweige.
Schutz gegen die auswärtige Konkurrenz, Förderung, indem man unserer
Volkswirtschaft die nötigen R o h st o f f e usw. verschafft, ohne die sie nicht
arbeiten kann, sowie, indem man den Erzeugnissen derselben
den Absatz im I n l a n d e sichert und d e in U e b e r s ch u ß
den Weg zum Weltmarkt bahnt und offen hält.

Sowohl in Hinsicht auf die B e s ch a f f u n g von Rohstoffen,
insbesondere aber auf den Absatz der industriell-gewerblichen Produkte im In-
lands kommt unserer Landwirtschaft eine sehr große Bedeutung zu.
Die Bäcker, Fleischer und l e d e r verarbeitenden Gewerbe
finden ebenso wie die Zucker-, Spiritus-, Stärke-, Brauindustrie usw. die
Sicherung der Rohstoffzufuhr in der Förderung und dem Schutz der heimischen
Landwirtschaft. Der Rückgang derselben würde die aufgezählten Gewerbe
ausschließlich auf das Ausland verweisen, von wo die Zufuhr
nicht gesichert, vor allem aber die Preisbildung von Trusts und Kartellen
beeinflußt wird. Die ungeheuere Bedeutung der L a n d w i r t s ch a f t als
Konsument der indu st riellge werblichen Fabrikate
kann schließlich gar nicht übersehen werden.

Die Unabhängigkeit unseres Vaterlandes vom Aus-
land wird, abgesehen von kriegerischer Gewalt, in unserer Zeit hauptsächlich
von zwei Gefahren bedroht: l. dadurch, daß unsere Staatsschulden-
verschreibungen in den Besitz des Auslandes übergehen, und 2. daß wir in der
Ernährung unserer Volksmassen vom Auslande abhängig werden. Die
erstere Gefahr beschwören hilft die Handelspolitik mit, wenn sie im Verein
mit den übrigen Maßnahmen der Wirtschaftspolitik trachtet, in unserer Volks-
wirtschaft die K a p i t a I s b i l d u n g, besonders in den Sparkassen-
einlagen der kleinen Deute, kräftigst zu fördern. Die Gefahr,
in der Lebensmittelversorgung vom Auslande abhängig zu werden, wird be-
seitigt durch einen entsprechenden Schutz der Landwirtschaft,
der sich naturgemäß im besonderen Maße für deren Hauptprvdukte, Brot-
getreide und Vieh, empfiehlt.

Mittel der Handelspolitik.

Das wichtigste Mittel der Handelspolitik ist der Z o l l. Der Zoll ist eine
Verkehrsabgabe, also eine Art der indirekten Steuern. Eingehoben wird der
Zoll in der Regel an bestimmten Grenzstationen (Zollämter), und zwar heut-
zutage fast ausschließlich für eingeführte Waren, daher E i n f u h r z o l l.
Für Waren, die ausgeführt werden oder bloß durchgeführt werden (Durch-
suhrs- oder Transito-Verkehr) sind gewöhnlich nur kleine Abgaben zur Deckung
der statistischen und sonstigen Auslagen zu entrichten. Eine Ausnahme bilden
hier lediglich die Hadern, für die bei der Ausfuhr aus Oesterreich ein Zoll
gezahlt werden muß.
        <pb n="15" />
        ﻿Bibliothek des Instituts

für Weltwirtschaft Kiel

- 13 —

Der Zoll wird entweder als Wertzoll oder als spezifischer Zoll einge-
hoben. Wertzölle sind Zölle, deren Höhe in der Form eines Perzent-
satzes vom Wert der jeweils eingeführten Ware festgesetzt ist. Bei spez i-
fischen Zöllen aber wird die Zollbelastung durch einen in der Landes-
währung ausgedrückten Wertbetrag für eine bestimmte Masseneinheit der
Waren fixiert. Beispiel: Eine Warensendung ist 1000 Kilogramm schwer und
hat einen Wert von 10.000 Kronen. Besteht an der Grenze ein Wertzoll von
z. B. 5 Perzent, dann würde die Zollhöhe berechnet: 5 Perzent von 10.000 Kro-
nen sind 600 Kronen. Besteht aber ein spezifischer Zoll von z. B. 80 Kronen
per Meterzentner der betreffenden Ware, dann ergäbe sich ein Zoll von 10 Meter-
zentner mal 60 Kronen, das sind 600 Kronen. Keines der beiden Systeme
darf sich einer idealen Vollkommenheit rühmen. Vorherrschend ist derzeit der
spezifische Zoll.

Der Zoll ist nun nicht immer ein ausgesprochener Schutzzoll. Es werden
ja in unserer Monarchie zahlreiche Waren eingeführt, die in Oesterreich selbst
überhaupt nicht erzeugt werden können: vor allem Kaffee, Tee, Kakao, also
überhaupt die Kolonialwaren. Trotzdem liegt auch auf diesen ein Zoll. Dieser
Zoll, der also keinerlei Schutzzwecke erfüllt, fungiert lediglich als indirekte
Steuer, daher nennt man diese Art von Zöllen F i n a n z z ö l l e. Auch diese
Finanzzölle können freilich verwendet werden zu wirtschaftspolitischen
Zwecken, wie dies gerade bei Kaffee getan wurde. Früher bezog man in der
Monarchie den Kaffee ausschließlich fast über Hamburg und Havre; nun wurde
im österreichischen Zolltarif von 1882 der Zoll für Kaffee verschieden hoch fest-
gesetzt, und zwar hatte der niedrigere Zoll nur für jene Kaffeesendungen Gel-
tung, welche über Triest und Fiume nach Oesterreich gebracht
wurden. Auf diese Weise gelang es, den Kaffeetransport für Oesterreich er-
tragsreich zu machen und dadurch den Aufschwung unserer Handelsschiffahrt
zu unterstützen; ferner wurde infolgedessen Triest einer der wichtigsten Kafsee-
märkte und so die Preisbildung des Kaffees in gewissem Sinne unter unsere
Kontrolle gestellt.

Die Zölle für einzelne Waren geradeso festzusetzen, wie wir sie vom
österreichisch-ungarischen Standpunkte aus wünschen, geschieht im sogenannte»
allgemeinen, autonomen Zolltari sh, der von den Re-
gierungen und Parlamenten Oesterreichs und Ungarns vereinbart wird.

Ein anderes außerordentlich wichtiges Mittel der Handelspolitik ist der
Handelsvertrag. Jeder Handelsvertrag hat den Zweck, unseren Waren
in dem betreffenden Lande besondere Begünstigungen zu verschaffen, anderer-
seits uns gegebenenfalls die Einfuhr bestimmter Waren des betreffenden Landes
zu sichern. Mit anderen Worten: der Handelsvertrag bezweckt und beinhaltet
die Regelung der Handelsbeziehungen der vertragschließenden Länder.
Handelsverträge wurden bisher gewöhnlich in zweifacher Form geschlossen:
1. als Handelsverträge mit Zolltarifen, kurzweg auch Tarifverträge
genannt, und 2. bloße Meistbegünstigungs - Verträge.

J) Siehe Seite 19.
        <pb n="16" />
        ﻿14

Wertvoller sind die Handels-Tarifverträge. In diesen Zoll-
tarifen werden nämlich beiderseitig die Zölle für jene Waren, an denen die
beiden Staaten eben großes Interesse haben, festgesetzt. So wird in einem
Handelsvertrags zwischen Oesterreich-Ungarn und Serbien beispielsweise
Serbien in diesem Zolltarife besondere Begünstigungen für seine Fleisch-, Vieh-,
Getreide- und Zwetschkenausfuhr festsetzen, Oesterreich-Ungarn seinerseits
wieder niedrigere Zölle für die Erzeugnisse seiner Textil-, Eisen-, Papier-
Industrie usw., und zwar wird in einem solchen Tarifvertrag gerade für die
spezielle Art und Gattung der Ware, wie sie in Oesterreich-Ungarn erzeugt
wird, ein ermäßigter Zollsatz festgesetzt, so daß andere Staaten, welche eben
die Waren in dieser speziellen Art nicht erzeugen, auch wenn sie die Meistbe-
günstigung besitzen, keinen großen Vorteil davon haben. So ziemlich jeder
Tarifvertrag enthält auch die „M eistbegünstigungsklause l", so
daß es gleichzeitig ein Meistbegünstigungsvertrag ist.

Ein Mei st begünstigungsvertrag verpflichtet die vertrag-
schließenden Staaten, sich auch gegenseitig alle Zugeständnisse einzuräumen,
welche sie einem dritten Staate bewilligt haben. Damit nahm mau es
bisher peinlich genau. So hatte Oesterreich-Ungaru von 1882 bis 1905 als
„Grenzverkehrsbegünstigungen" der serbischen Vieh- und Getreideeinfuhr be-
sondere Begünstigungen eingeräumt und den italienischen Weinen eine bevor-
zugte Behandlung zugestanden. Die Folge war, daß Rußland für sein Vieh
und sein Getreide und Frankreich für seine Weine dieselbe Behandlung ver-
langten und auch durchsetzten, wie wir sie anderen Ländern angedeihen ließenst.
Darin liegt eben das Wesen der Meistbegünstigung, daß alle Zugeständnisse
und Opfer, mit denen wir uns von einem Lande Begünstigungen für unsere
Ausfuhr erkaufen, auch allen anderen Ländern zugute kommen, wenn dieselben
mit uns auch keinen Tarifvertrag, sondern bloß einen Meistbegünstigungs-
Vertrag abschließen. Gewiß haben auch wir durch solche Meistbegünstigungs-
Verträge Anteil an allen Begünstigungen aller anderen Länder untereinander.
Dieser theoretische Vorteil ist aber in der Praxis oft genug nicht vorhanden,
weil eben jedes Land bemüht ist, seine Ein- und Ausfuhr durch Tarifverträge
zu regeln, deren Zollsätze auf die heimischen Verhältnisse zugeschnitten werden.
Mit anderen Worten: Jeder Staat trachtet beim Vertragsabschluß mit

i) Wir mußten damals, um eine allzu große Konkurrenz im eigenen Lande zu ver-
meiden, die bisherigen Begünstigungen streichen, was Italien und Serbien ebenso be-
antworteten. Man vergleiche, was Sektionschef a. D. Dr. Franz Stibral hierüber
in der „Neuen Freien Presse", Nr. 17.365 vom 25. Dezember 1912 u. a. schrieb: „Die
lang im Dunkel gebliebene Erbsünde mit den Grenzbegünstigungen war
urplötzlich aufgekommen ... So mußten wir schließlich zufrieden sein, als nach vielen
Bemühungen die Sache so ausging, daß es hieß — sowohl in Petersburg als in Paris:

Nun gut, in Gottes Namen, aber es darf nicht mehr vorkommen! . . . . es
ist nicht mehr vorgekommen!....Man darf Serbien und anderen Balkan-
staaten keine Extrawürste mehr braten. Nicht nur deshalb nicht, weil die Agrarier es	i

nicht wollen, sondern weil die internationale Rechtslage es nicht gestattet."

— Um die Freiheit, die wir beim Abschluß von Handelsverträgen zur möglichst rest-
losen Wahrung unserer Interessen brauchen, wiederherzustellen, bleibt nichts anders
übrig als die Preisgabe des Meistbegünstigungsprinzips.	,
        <pb n="17" />
        ﻿15

anderen Staaten, gerade für die Sorte von Waren, die er s e l b st
erzeugt, Erleichterungen zu erhalten. Wenn nun Österreich-Ungarn durch
die „Meistbegünstigung" theoretisch instand gesetzt wird, dieselbe Ware
zu den gleichen Vorteilen nach dem betreffenden Staate auszuführen —
praktisch tritt dieses Recht nur dann in Wirksamkeit, wenn Österreich-
Ungarn wirklich jene spezielle Sorte herstellt. Da unsere Industrie im
allgemeinen noch lange nicht den Grad der Spezialfabrikation, in der
für jede Sorte von Waren auch schon eigene Fabriken bestehen, erreicht
hat, ist es klar, daß in sehr zahlreichen Fällen die „Meistbegünstigung"
für uns auf dem Papier stehen bleibt; andererseits können jene Staaten,
die uns überlegen sind, durch das Prinzip der Meistbegünstigung von
handelspolitischen Begünstigungen auch dann Gebrauch machen, wenn
w i r dieselben uns teuer erkauft haben! — So kann man ruhig sagen, daß
der Grundsatz der Meistbegünstigung, der seit Jahrzehnten die Handelsver-
träge ganz Europas beherrscht, im allgemeinen sich als ein für uns nicht
sehr glücklicher erwiesen hat; er hat im Weltverkehr ein „freies Spiel der
Kräfte" hergestellt, wovon die wirtschaftlichen Weltmächte bedeutende Vorteile,
Staaten aber wie unsere Monarchie, fast vielleicht mehr Schaden als Nutzen
gehabt haben. Die zukünftige Handelspolitik der mitteleuropäischen Staaten
wird sich voraussichtlich auf dem Grundsatz der Reziprozität
aufbauen, d. h. man wird Zollerleichterungen usw. nur dem einräumen, der
dafür seinerseits entsprechende Begünstigungen gewährleistet.

Nicht zu unterschätzen ist die handelspolitische Bedeutung, welche gerade
in unserer Zeit immer mehr den auswärtigen Vertretungen, den Konsu-
laten, zukommt. Es gab eine Zeit, in der die auswärtigen Konsulate lediglich
politische Agenturen waren. Diese Zeit liegt aber weit hinter uns. Heute haben
die Konsulate, die unsere Monarchie im Auslande unterhält, überaus wichtige
wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Wir zählen hierher die Auskunft über
wirtschaftliche Verhältnisse im Konsulatsbezirk, über Kreditfähigkeit und -Würdig-
keit von Firmen des Konsulatsbezirkes, welche mit Unternehmungen in Oester-
reich-Ungarn Geschäftsbeziehuugen anknüpfen wollen, besonders aber den
Schutz unserer im Ausland tätigen Staatsbürger vor Unbill und Ungerechtig-
keit usw. Um das Konsulatswesen und überhaupt unsere auswärtige Vertretung
wirtschaftlich noch fruchtbarer zu gestalten, bemüht man sich, die leitenden
Beamten wirtschaftspolitisch zu schulen und werden ihnen besondere Fach-
leute an die Seite gegeben. Diese Konsulate erstatten regelmäßig ausführliche
Berichte über die Wirtschafts- und handelspolitischen Zustände in ihrem Amts-
bezirke und die Aussichten für den österreichischen Handel dortselbst. Diese
Berichte werden bei uns als Beilagen zu der Wochenschrift „Das Handels-
museum" veröffentlicht, so daß jedermann sich in ihren Besitz setzen kann.
Das ganze System, das hier kurz angedeutet wurde, ist im Grunde so ausge-
zeichnet, daß man es im Auslande, iusbesonders im Deutschen Reiche, als
M u st e r benutzt hat. Allerdings ist niau uns in der Ausgestaltung des Ganzen
vielfach vorangekommen.

In manchen Fällen sucht niau den Außenhandel zu fördern, indem man
bestimmten Unternehmungen staatliche Subventionen zukommen
        <pb n="18" />
        ﻿16

läßt. Das gilt besonders für Schiffahrts-Gesellschaften. Hierher gehört auch
in gewissem Sinne die Gewährung von Export-Prämien. Diese
werden für Waren gewährt, deren Export sehr wünschenswert, aber durch
die Verhältnisse auf dem Weltmarkt so erschwert ist, daß eine besondere aus-
nahmsweise Unterstützung nötig erscheint.

Durch die Errichtung von M u st e r l a g e r n und A u s st e l l u n g e n
heimischer Erzeugnisse im Auslande wird deren Absatz dortselbst, wie die Er-
fahrungen z. B des niederösterreichischen Landes-Gewerbeförderungsdienstes
zeigen, kräftig gefördert.

Ein überaus wichtiges Mittel, unsere Handelsbeziehungen zu fördern,
besitzt die Regierung dank der Verstaatlichung der meisten Eisenbahnlinien
in ihrer T a r i f h o h e i t, d. i. in ihrem Rechte, die Frachtkosten vorzuschreiben.
Es liegt ja auf der Hand, daß beispielsweise Erhöhungen der Frachtentarife
unter Umständen in Handelsverträgen mühsam erkämpfte Begünstigungen
zunichte machen können. Wenn wir z. B. von Deutschland unter großen
Opfern für eine bestimmte Ware niedrigeren Zoll erlangt haben und unsere
Eisenbahnverwaltung würde nun mit ihren Frachtentarifen hinaufgehen,
ist es klar, daß der handelspolitische Vorteil unserer Volkswirtschaft dadurch
verloren ginge. Umgekehrt können niedrige Frachtentarife die unserer Volks-
wirtschaft ungünstige Zollhöhe eines Nachbarstaates wenigstens einigermaßen
ausgleichen. Daher ist die T a r i f p o l i t i k unserer Eisenbahn-
verwaltung von der Handels- unb ■ Wirtschafts-
politik nicht z u trennen, wenngleich zugegeben werden muß,
daß die Erstellung der Frachtentarife mit der ganzen finanziellen Lage
der Staatseisenbahnen in einem sehr wesentlichen Zusammenhange steht.

Alle handelspolitischen Maßnahmen, mögen sie auch noch so klug und
wohl berechnet sein, verlieren den größten Teil ihrer Bedeutung im selben
Moment, in dem hinter ihnen nicht eine starke militärische Macht
steht, bereit die Interessen des Vaterlandes und seiner Bürger zu W a s s e r
und zu Land erfolgreich zu verteidigen. Daher gehört die Ausgestaltung
unserer Kriegsmarine und unseres Landheeres indirekt zu den Erfordernissen
einer guten und zukunftssicheren Handelspolitik. Es wäre ferner ein Irrtum,
wollte man meinen, daß unser Außenhandel zu noch stolzerer Höhe sich ent-
wickeln könnte, ohne daß unser Vaterland in jeder Hinsicht innerlich er-
starken und gleichzeitig auch in der W e l t p o l i t i k seinen Platz an der
Sonne verlangte. Das bescheidene Zurücktreten von den Problemen der Welt-
politik, das Sichbegnügen mit der Anteilnahme an den Entscheidungen, die
nächst unseren Grenzen fallen, haben es mit sich gebracht, daß bei der bis-
herigen Verteilung der Erde unter die Großmächte unser Vater-
land als einziges leer ausgegangen ist. Noch ist es möglich, manches nachzuholen,
noch ist die Entscheidung über Klein- und B o r d e r a s i e n, Syrien
und Mesopotamien nicht gefallen. Noch können in Zentral
A s i e n (China!) und Südamerika unserer Volkswirtschaft gewaltige
Absatzgebiete gesichert werden. Es wird Sache der Staatspolitik sein,
unserem Außenhandel und damit unserem ganzen Wirtschaftsleben Stütz-
        <pb n="19" />
        ﻿17

Punkte außerhalb unserer Grenzen schaffen, die Lieferung der Rohstoffe aus
unter unseren Einfluß gebrachten Gebieten und den Absatz unserer Fabrikate
dorthin gewährleisten zu helfen. Tie Initiative muß freilich von unserer
Volkswirtschaft selbst ausgehen.

Geschichtliche Entwicklung unserer Handelspolitik.

In Oesterreich-Ungarn herrschte das Verbotssystem bis nach dem Jahre
1848. Ueberdies bestanden zwischen mehreren Teilen des Reiches, namentlich
aber zwischen Oesterreich und Ungarn Zollgrenzen. Das einheitliche
Zoll- und Handelsgebiet wurde durch die Verfassung vom
4. März 1849 geschaffen, und am 1. Juli 1831 durch die Beseitigung der Ber-
zehrungssteuerlinie gegen Ungarn vollendet.

Im Herbste desselben Jahres trat ein neuer Zolltarif in Kraft, der nur
mehr sehr mäßige Ausfuhr- und Durchfuhr-Zölle enthielt; die Einfuhrverbote
wurden fast gänzlich beseitigt und die Einfuhrzölle bedeutend er-
mäßigt. Hatte früher der höchste Zoll 2000 Gulden betragen, so erreichte
in diesem Tarif der höchste Satz nur mehr 600 Gulden K. M. In diesem Jahre
war Oesterreich bereits in den Kampf nm den deutschen Zoll-
verein eingetreten. Das mehr als ein Jahrhundert währende Ringen
Preußens und Oesterreichs um die Vorherrschaft in Deutschland wurde seit
der Schaffung des Deutschen Zollvereinesst immer mehr und mehr auf das
wirtschaftspolitische Gebiet verlegt, wodurch die Handelspolitik stark beeinflußt
werden mußte. Da nun Preußen in diesem Belange eben durch die Schaffung
des Zollvereines den Vorsprung hatte, sah sich Oesterreich zu Maßregeln in
der von Preußen eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Richtung veranlaßt,
welche diesen Vorsprung zugunsten Oesterreichs wettmachen sollten. Preußen
aber geriet immer mehr und mehr in das Fahrwasser der F r e i h a n d e l s-
i d e e, und Oesterreich folgte ihm, wenn auch behutsam, da die Eigenart der
österreichischen Volkswirtschaft Berücksichtigung forderte. So drang in den
1860 er Jahren auch in Oesterreich die Freihandelsidee immer stärker vor,
wenngleich sich die wachsende Gegnerschaft der Industriellen,
welche für sich Schutzzölle gegen die auswärtige Konkurrenz, vor allem
gegen die deutsche und englische Industrie, verlangten, in: Parlamente und
außerhalb desselben mit Macht zur Geltung brachte.

Industrie und Schutzzoll.

Das Jahr 1866 brachte Oesterreichs Ausscheiden aus dem Deutschen
Bund und infolgedessen die Entscheidung im Kampfe um den Deutschen
Zollverein: den Sieg Preußens. In den Jahren nach 1866 wurde eine große
Zahl von Handelsverträgen abgeschlossen, von denen mehrere über die Welt-
meere hinüberreichten. In dem österreichischen Parlament, das durch die Ver-
fassung von 1867 geschaffen worden war, betrieben die Industriellen mit
Ausdauer und Vehemenz die Bekämpfung der Freihandelsidee, während

*) Im Jahre 1828 gelang es Preußen, Hessen-Darmstadt sich zollpolitisch einzuverleiben.
Dann schlossen sich Bayern, Sachsen usw. an. Am 1. Jänner 1834 trat der Deutsche Zoll-
verein ins Leben.
        <pb n="20" />
        ﻿18

das damals rein agrarische, daher am Agrar-Export und Industrie-Import
lebhaftest interessierte Ungarn in seinem Parlamente eine freihändlerisch
gerichtete Vertretung besaß. Jahre hindurch genossen die landwirtschaftlicheil
Produkte fast keinerlei Zollschutz; unter beu verschiedensten Begünstigungs-
titeln konnten sie, besonders vom Westen, in den Bereich der Monarchie ge-
bracht werden. Die Träger der Schutzzollpolitik waren
im Anfang ausschließlich die Industriellen und Ge-
werbetreibenden. Die Landwirte wurden erst dann die Bundes-
genossen der Industriellen, als schlimme Erfahrungen, ja sogar schließlich
bitterste Nöte sie dazu zwangen.

Landwirtschaft und Schutzzoll.

Wie schon angedeutet, stand seit dem Handelsvertrag mit Deutschland
vom Jahre 1868 unsere Westgrenze für Getreideeinfuhr offen; dieselbe stieß
nur im Osten und Südosten auf Zölle. Im Jahre 1873 war die Getreideernte
in Ungarn knapp ausgefallen. Die ungarische Regierung verlangte daher
und erhielt die Zustimmung der österreichischen zur Gewährung der zollfreien
Getreideeinfuhr für ein Jahr. Im Sommer dieses Jahres stiegen die Ernte-
aussichten, gleichzeitig aber sanken die Getreidepreise. Die
ungarischen Landwirte erklärten nun, an diesem Niedergänge der Preise sei
nur die ungehemmte Einfuhr rumänischen und russischen Ge-
treides schuld und verlangten wieder nach den Getreidezöllen. In
Oesterreich stemmte man sich dagegen und forderte die Aufrechterhaltung
der Z o l l f r e i h e i t für Getreide, bei der es zunächst blieb. Der
Zolltarif von 1878 enthielt zwar zahlreiche von Industriellen ver-
langte Schutzzölle, gab aber die Einfuhr der meisten landwirt-
schaftlichen Produkte frei.

Indessen sollte bald auch in der Landwirtschaft ein gründlicher Umschwung
der Meinungen eintreten. Im Gefolge einer furchtbaren Wirtschaftskrisis
in ihren Oststaaten, die Hunderttausende mit einem Schlage arbeitslos machte,
und mit Hilfe der unzähligen Einwanderer aus Europa hatten die Ver-
einigten Staaten von Nordamerika begonnen, die ungeheueren Ländereien
niemals wirtschaftlich benützten Bodens in ihren Zentral- und Weststaaten
zu kultivieren. Eines der riesigsten Getreide-Anbau gebiete
der Welt entstand dort. Der jungfräuliche Boden gab willig die köstlichsten
Ernten. Gewaltige Ströme und ein rasch entstehendes Netz von sich gegenseitig
durch niedrige Tarifsätze bekämpfenden Eisenbahnen ermöglichten einen
billigen Transport in die Hafenstädte der Union am Atlantischen
Ozean; von dort nach den Häfen des Mittelmeeres und der Nordsee war die
Fahrt gleichfalls nicht teuer. Dank diesen niederen Produktious- und Fracht-
kosten vermochte der amerikanische Weizen, aber auch amerikanisches
Fleisch und F e t t, Ende der siebziger Jahre schon in Europa den
heimischen Produzenten Konkurrenz zu machen. Zunächst wurde Deutschlands
Landwirtschaft, welche bisher England mit Lebensmitteln versorgt hatte,
aus diesem alten Absatzgebiete herausgeworfen, so daß sich die Getreidemassen
im Lande selbst anhäuften und die Preise drückten; die französische Landwirt-
        <pb n="21" />
        ﻿19

schaft wurde im eigenen Lande bedroht. Das Deutsche Reich und
Frankreich setzten sich denn auch 1879, bzw. 1881 durch die Einführung
von landwirtschaftlichen Schutzzöllen kraftvoll zur Wehre.
Ihrem Beispiele folgte 1882 Oesterreich-Ungarn.

Der „Krach" von 1873 hatte nicht nur in Industrie und Gewerbe, Handel
und Verkehr fürchterliche Schäden angerichtet, in seinem Gefolge wurde man
auch auf die unhaltbare Lage der österreichischen Land-
wirtschaft aufmerksam.

Als man nach der 1848 er Revolution der österreichischen Landwirt-
schaft eine neue Verfassung gab, da befreite man sie zwar von vielen bisher
auf ihr lastenden Obliegenheiten und Bindungen, versäumte aber, in dem poli-
tischen Durcheinander dieser Jahre, die neue Agrarverfassung auch innerlich,
insbesondere durch K o m m a s s a t i o n e n, durch die Regelung der
Servitutenfrage usw. auszubauen. In sich selbst schwach sollte nun
der landwirtschaftliche Betrieb des österreichischen Bauern nicht bloß die
Konkurrenz mit Ungarn, Rußland, den Balkanstaaten und Rumänien im Osten
und der von Westen her drohenden erdrückenden Uebermacht Amerikas aus-
halten — in derselben Zeit mußte der landwirtschaftliche Betrieb allmählich
von der alten Naturalwirtschaft zu der modernen Geldwirtschaft übergehen.
Alle diese schwierigen Aufgaben drängten sich zusammen. Wenn schon die In-
dustrie mit ihrer Kapitalmacht und ihren zahlreichen Anpassungsfähigkeiten
und -Möglichkeiten Schutz vor der auswärtigen Konkurrenz verlangte, so ist
es klar, daß denselben Schutz die Landwirtschaft in noch viel höherem Maße
zu beanspruchen das volle Recht hatte.

Das gemeinsame Interesse am Schutzzoll führte
Landwirtschaft und Industrie zusammen und fand im Zolltarif von 1882
ebenso wie in der Tarif-Novelle des Jahres 1885 seinen Ausdruck.

Zu Beginn der neunziger Jahre trat die Idee eines mittel-
europäischen Zollbundes stärker in Erscheinung, welcher die
Staaten des Dreibundes und ihre wirtschaftlichen Trabanten-Staaten vor
der Uebermacht der immer gewaltiger erstarkenden Weltreiche Englands, Ber-
einigten Staaten, Rußlands, schützen sollte. Kam es auch nicht zu einer Union,
so doch immerhin zu einer gewissen Annäherung in den Zollsätzen. In diesem
Zeichen standen die zu Beginn der neunziger Jahre von uns abgeschlossenen
Handelsverträge. Man könnte schwerlich den Beweis erbringen, daß diese
Handelsverträge unserer Monarchie übermäßige Vorteile gebracht hätten. So
gingen denn nach Ablauf derselben die Staaten des Dreibundes wieder ihre
eigenen Wege, wenngleich sie bemüht sind, die politische Freundschaft, so gut
es geht, auch im Wirtschaftsleben zur Geltung zu bringen. Am.13. Februar 1906
kam auch in Oesterreich-Ungarn ein neuer Zolltarif zur Geltung, den wir im
folgenden kurz charakterisieren.

Die gegenwärtige Zollgesetzgebung unserer Monarchie.

Die Zollpolitik Österreich-Ungarns findet Ausdruck in einem Zoll-
t a r i f g e s e tz, dem ein allgemeiner (autonomer) Zolltarif ange-
        <pb n="22" />
        ﻿20

schlossen ist, welch letzterer bei Bertragsverhandlungen als Grundlage gilt
und gegenüber allen Staaten, die mit uns keine Verträge abschließen, zur An-
wendung gelangt. Die durch die Vielgestaltigkeit des Wirtschaftslebens not-
wendigen Verfügungen werden in der Regel im Verordnungswege getroffen.
Das geltende Zolltarifgesetz vom 13. Februar 1906 hat Kraft für Österreich,
Ungarn, Bosnien und Herzegowina, sowie für die eventuell in Zollunion mit
der Monarchie sich verbindenden Länder; ausgenommen sind lediglich die soge-
nannten Freigebiete und die Zollausschlüsse. Freigebiete waren bis 1891 die
Freihäfen von Triest und Fiume, bis 1880 die „freie Handelsstadt" Brody,
d. h. in diese Gebiete durften Waren ohne jede Zollbelastung eingeführt werden.
Zollausschlüsse betreffen kleinere Gebiete des Reiches, die infolge ihrer Lage
auf den Warenverkehr mit dem Auslande lebensnotwendig angewiesen sind.
So hat Österreich-Ungarn durch Staatsvertrag (zuletzt vom 2. Dezember 1890)
die Gemeinden Jungholz in Tirol und Mittelberg in Vorarlberg, welche durch
hohe Gebirge vom übrigen Tirol und Vorarlberg fast vollständig abgeschlossen
sind und wirtschaftlich mit Bayern zusammenhängen, dem Zoll- und Steuer-
system des Deutschen Reiches (Bayern) angeschlossen.

Grundsätzlich ist bei der Einfuhr jede Ware zollpflichtig, die
Zollfreiheit muß ausdrücklich normiert fein1)- Die Waren durchfuhr ist
zollfrei. In der Ausfuhr sind alle Waren zollfrei mit Ausnahme der
Lumpen (Hadern) und anderen Abfälle zur Papierfabrikation, für welche ein
Ausfuhrzoll von K 9.60 pro 100 Kilogramm normiert ist. Wenn ein Staat
aus Österreich ankommende Schiffe oder Waren ungünstiger behandelt als die
anderer Staaten, hat die Regierung das Recht, mit R e t o r s i o n s z ö l l e n
vorzugehen, d. h. strafweise die Waren aus jenem uns feindseligen Staate
mit Zollzuschlägen bis zu 200 Perzent oder bis zur Höhe des vollen Handels-
wertes zu belegen.

Sehr wichtig sind die Artikel III und VIII des Zolltarifgesetzes. Im Artikel III
werden Mindestzölle für Getreide festgesetzt, unter die bei Handels-
verträgen nicht herunter gegangen werden darf, und zwar beträgt der Zoll
für Weizen per 100 Kilogramm K 6.30, Roggen K 5.80, Gerste K 2.80, Hafer
K 4.80 und Mais Li 2.80. Der Artikel VIII ermächtigt die Regierungen Oester-
reichs und Ungarns, „im gegenseitigen Einverständnis die Z ö l l e für Ge-
treide und Hülse nfrüchte im Falle schlechten Ausfalles
der heimischen Ernte oder einzelner Fruchtgattungen zeitweilig
an allen oder einzelnen Grenzen unter den gegen Mißbrauch schützenden Kon-
trollen und Beschränkungen außer Kraft zu setzen oder zu er-
mäßige n".

Sehr bedeutungsvoll für einen Großteil der Industrie ist der im Zoll-
tarifgesetz vorgesehene Beredlungsverkehr. Artikel XIII bestimmt
nämlich, daß — mit Ausnahme von Getreide — für Rohstoffe, Halbfabrikate
und Jndustrieerzeugnisse, die im Inlands der Weiterbearbeitung (Veredlung)

0 Für Gegenstände, welche bei uns der Verzehrungssteuer unterliegen,
müssen im allgemeinen außer dem Zoll noch die inneren staatlichen und sonstigen öffent-
lichen Verbrauchsabgaben entrichtet werden. (Zollzuschläge.)
        <pb n="23" />
        ﻿— 21 —

zugeführt werden, um dann wieder exportiert zu werden,
die zeitweilige zollfreie Einfuhr bewilligt werden kann'). Grund-
sätzlich ist hier die Identität der ein- und ausgeführten Waren nachzuweisen
(Identitätsnachweis). In gewissen Fällen kann von diesem Nachweis
ausnahmsweise abgesehen werden. Einzelheiten werden im Verordnungs-
wege bestimmt. Der umgekehrte Vorgang des Ausführens der österreichischen
Waren ins Ausland zur Veredlung und die zollfreie Einfuhr der veredelten
Waren in die Monarchie wird nur ganz ausnahmsweise im Grenzverkehre
gestattet.

In mehreren Artikeln bestimmt das Zolltarifgesetz die Gegenstände, die
zollfrei eingeführt werden dürfen, wie z. B. Gegenstände, die für den
unmittelbaren Gebrauch des Kaisers oder auswärtiger souveräner Fürsten
während ihres Aufenthaltes in der Monarchie bestimmt sind, Effekten der
Reisenden, Gegenstände der Kunst und Wissenschaft, die für öffentliche
Sammlungen bestimmt sind, zum Kultus für arme Kirchen und Gotteshäuser
bestimmte Gegenstände mit Ausnahme der Orgeln, Almosen, dann zum
Bau und zur Ausrüstung von Schiffen (auch Kriegsschiffen) erforderliche
Gegenstände usw. Unter diese zollfreien Gegenstände fallen auch Waren, die
im Vorm erkver fahren ausgeführt und unverändert wieder zurück-
gebracht werden. Es handelt sich hier um Waren, deren Ausfuhr unter der
Kontrolle der Zollbehörde geschieht, welche die Waren vormerkt, so daß sie
in der Lage ist festzust eilen, ob bei der Wiedereinfuhr dieselben Waren vor-
gewiesen werden oder nicht.

R o h st o f f e, wie Holz, Kohle, Bernstein, Baumwolle, Flachs, Hanf,
Jute, Schafwolle usw. sind im allgemeinen zollfrei. Eine wichtige Aus-
nahme bildet Roheisen, Alteisen und Abfälle von Eisen und Stahl, bei
deren Einfuhr ein Zoll von K 1,90, vertragsmäßig K 1.50 per 100 Kilogramm
entrichtet werden muß.

Der Zoll, einschließlich der Zuschläge und der W a g e g e b ü h r, ist in
Goldmünze zu entrichten. Die hier erwähnte Wagegebühr oder das Waggeld
gehört zu den Nebengebühren, die bei der Verzollung entrichtet werden müssen.
Eine zweite Nebengebühr ist das Lagergeld, das für Waren, die in
amtlichen Niederlagen eingelagert werden, gezahlt werden muß. Drei Tage
der Lagerzeit sind übrigens zollfrei.

Zur Förderung unseres Seehandels genießen bestimmte Waren, die über
die österreichische und ungarische Seegrenze zur Einfuhr gelangen, Z o l l-
begünstigungen, so Kakao, Bohnen eine Begünstigung von 10 Kronen
per 100 Kilogramm, roher Kaffee von 7 Kronen, Tee von 23 Kronen, Pfeffer,
Zimt usw. von 12 Kronen.

Der Zolltarif ist in 61 Tarifklassen eingeteilt. Jede Tarifklasse
umfaßt eine Warengruppe, z. B. Tarifklasse I: Kolonialwaren; II: Gewürze;

') Hieher gehört auch der Mahlverkehr (zollfreie Getreideeinfuhr nach Maßgabe
der Mehlausfuhr), der 1900 wegen arger Mißbräuche eingestellt wurde und in der Form des
Ausfuhrschein Verkehres wieder aufleben soll. Die Bedeutung des Veredlungsverkehres
liegt vor allem in der Schaffung gut lohnender Arbeitsgelegenheiten.
        <pb n="24" />
        ﻿22

III; Südfrüchte; IV: Zucker; V; Tabak; VI: Getreide usw.; VII; Obst,
Gemüse, Pflanzen und Pflanzenteile; VIII: Schlacht- und Zugvieh usw.

Einfuhrverbote und -beschränkungen werde,: von den Regie-
rungen aus Gründen der Sanitäts- und Sicherheitspflege, sowie aus öffent-
lichen Rücksichten erlassen. Ein solches Verbot trifft Gegenstände der Staats-
monopole Oesterreichs und Ungarns. So ist Tabak nicht bloß mit
einem ziemlich hohen Zoll belegt, sondern darf überhaupt nur gegen besondere
Bewilligung eingeführt werden. Außerdem bestehen solche Beschränkungen
bezüglich der Einfuhr von Giften, künstlichen Süßstoffen (Saccharin), Arzneien,
Waffen und Sprengmitteln usw. Die Ein- und Durchfuhr von Haus-
tieren und tierischen Rohstoffen ist an eine besondere Be-
willigung des Ackerbauministeriums gebunden.

Unsere Handelsverträge.

Oesterreich-Ungarn hat seine Handelsbeziehungen mit den Nachbarstaaten,
aber auch mit zahlreichen anderen Staaten, durch Verträge geregelt. So be-
stehen Tarifverträge u. a. mit Deutschland, Frankreich, Italien, Rußland,
Belgien, Rumänien, Schweiz, Serbien. Mit den meisten anderen Staaten
sind bloß Meistbegünstigungsverträge abgeschlossen worden. So ziemlich
alle diese Verträge enden im Jahre 1917, so daß bis dorthin unsere
Handelsbeziehungen vollständig neu geregelt werden müssen. Mehrere Ver-
träge haben sich bereits jetzt als nicht in jedem Punkte zutreffend erwiesen,
bedürfen daher einer Umarbeitung.

Unsere wichtigsten Handclsgebiete.

Bon alter Zeit her ist an unserem Ein- und Ausfuhrhandel das benachbarte
DeutscheReich überaus stark beteiligt. Noch im Jahre 1903, also vor
einem Jahrzehnt, ging mehr als die Hälfte unserer ganzen Ausfuhr (51 -2
Perzent) nach dem Deutschen Reiche. Seitdem hat sich hier eine Verschiebung
vollzogen. 1910 gingen nur mehr 43-9 Perzent unserer Ausfuhr nach Deutsch-
land. Umgekehrt ist aber der Anteil des Deutschen Reiches an unserer Einfuhr
ununterbrochen im Steigen begriffen. 1903 lieferte das Deutsche Reich 37-2
Perzent, 1910schon 40-5 Perzent unserer gesamten Einfuhr. Die Bilanz^) unseres

0 Unter Handelsbilanz versteht man das Verhältnis zwischen dem Werte
der Einfuhr und dem der Ausfuhr. Ist letztere größer, dann spricht man von einer
aktiven, sonst von einer passiven Handelsbilanz. Seit einigen Jahren ist unsere
Handelsbilanz in steigendem Maße passiv. Das hängt zusammen mit der Industrialisie-
rung, die einen erhöhten Bedarf an Rohstoffen und erfahrungsgemäß auch im Jnlande
nicht genügend erzeugten Fabrikaten mit sich bringt, andererseits die früher ausgeführten
überschüssigen landwirtschaftlichen Produkte im Jnlande selbst verbraucht. Passive Handels-
bilanz bedeütet noch lange nicht, daß die betreffende Volkswirtschaft passiv ist, also all-
mählich zugrunde gehen muß. Maßgebend ist hier die Z ah l u n g s b j l a n z, d. h. das
Verhältnis der Werte (Waren, Schuldzinsen, Fremdenverkehr, Geldsendungen usw.), die
wir vom Auslande bekommen und an dasselbe bezahlen müssen. UnsereZahlungs-
bilanz ist aktiv! Uebrigens fällt ein sehr großer Teil unseres Handelspassivums
dem Handel mit Deutschland zu Lasten, so daß hier begründete Hoffnung besteht, durch
entsprechende Maßregeln besser eingreifen zu können. Deutschland selbst und ebenso
Engiand haben gleichfalls sehr passive Handelsbilanzen.
        <pb n="25" />
        ﻿23

Handels mit Deutschland hat sich also für uns erheblich verschlechtert. Dieses
Urteil ist um so mehr begründet, als unsere Ausfuhr nach Deutschland über-
wiegend Rohstoffe betrifft, unsere Einfuhr von dort aber Fabrikate.
Allerdings muß hier bei der Einfuhr und Ausfuhr aus und nach Deutschland
darauf aufmerksam gemacht werden, daß ein ziemlich großer Teil dieser Güter
Deutschland lediglich in der Durchfuhr berührt. So bezieht
die österreichische Schafwollspinnerei die australische Schafwolle infolge der
hohen Bahnfrachten der österreichischen Bahnen zumeistnichtüber Triest, sondern
über Hamburg. Andererseits gehen viele unserer Waren, die nach Amerika
usw. bestimmt sind, über die deutschen Nordseehäfen in ihre Bestimmungs-
länder. Der absolute Wert unseres Handels mit Deutschland betrug 1910 in
der Einfuhr 1165-9, in der Ausfuhr 1062-5 Millionen Kronen.

Weitere wichtige Ausfuhrgebiete für unseren Handel sind Italien
und Großbritannien, die beiläufig je 10 Perzent unserer Gesamt-
ausfuhr aufnehmen, die Balkan Halbinsel (zirka 8 Perzent), Rußland,
Frankreich usw. Dieselben Staaten sind auch hervorragend an unserer Einfuhr
beteiligt.

Unser überseeischer Handel ist durchaus nicht unbedeutend.
Nach Amerika ging 1910 4-8 Perzent, nach Asien 3-3 Perzent (das meiste nach
Britisch-Jndien), nach Afrika 1-8 Perzent unserer Gesamtausfuhr, so daß
auf unseren direkten Ueberseehandel immerhin zirka 10 Perzent unserer Ausfuhr
entfallen. Unsere Einfuhr aus den genannten Weltteilen ist noch bedeutender.
Wir bezogen 1910 aus Asien 9-6 Perzent, aus Afrika 2-1 Perzent, aus
Amerika 12-9 Perzent und aus Australien 0-6 Perzent, zusammen also
25-2 Perzent, d. i. mehr als einViertel unserer Gesamt-
einfuhr, was einem absoluten Werte von mehr als 700 Millionen Kronen
entsprach. In ihrer Gänze lassen sich unsere Uebersee-Jnteressen zisfermäßig
nicht erfassen, da eben ein guter Teil der aus Uebersee kommenden und
nach Uebersee gehenden Waren über deutsche englische usw. Häfen seinen
Weg nimmt.

Die handelspolitische Struktur der Monarchie.

Durch den Ausgleich mit U n g a r n, der bekanntlich alle 10 Jahre,
das nächstemal 1917, zu erneuern ist, bildet das gesamte Gebiet der habsburgischen
Monarchie ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet, zu dem auch Bosnien
und Herzegowina gehört. Die dualistische Form des Reiches erschwert natur-
gemäß die Bildung eines einheitlichen Willens der Gesamtmonarchie in handels-
politischen Fragen; denn an der Lösung einer solchen Frage müssen nicht bloß
die gemeinsamen Minister (die gewöhnlich hiezu Fachleute delegieren),
sondern auch die Regierungen und Parlamente beider Staaten zusammen-
wirken. Auf Überairs holprigein und nüt Hindernissen dicht besätem Wege
muß demnach der Reichswille sich bilden. Daß diese Umstände unsere Schlag-
fertigkeit nicht erhöhen und uns gegenüber Staaten nüt straffer Einheitlich-
keit in Nachteil setzen, ist leicht einzusehen. Besonders heftig machte sich der
hemmende Einfluß des Dualismus geltend, solange Ungarn ein reiner Agrar-
        <pb n="26" />
        ﻿24

staat war und vielfach andere handelspolitische Interessen verfolgte als das
industriereiche Oesterreich. Durch eine kluge und energische Jndustriepolitik
gelang es den ungarischen Regierungen, in ihrem Lande heimische Industrien
zu schaffen und in die Höhe zu bringen. Die junge ungarische Industrie nun hat
dieselben, wenn nicht stärkere Schutzinteressen wie die um so vieles ältere,
kapitalkräftigere und leistungsfähigere österreichische Industrie. So bildete
sich. einerseits zwischen den Organisationen der Landwirte in Oesterreich
und Ungarn, andererseits zwischen denen der Industriellen in beiden Staaten,
allmählich ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und
der Interessengemeinschaft heraus. Schon ist dies so weit ge-
diehen, daß gemeinsame Tagungen stattfinden. Darum ist die
hoffnungsvolle Auffassung wohl begründet, daß durch die neuzeitliche Wirt-
schaftsentwicklung Oesterreich und Ungarn immer stärker aneinander gekettet
werden. In diesem freiwilligen Zusammentreten von Korporationen, die vor
noch nicht gar zu langer Zeit feindselig oder doch mißtrauisch einander gegen-
über standen, erblicken wir auch den Beweis für die Notwendigkeit und Be-
rechtigung eines Reichszollparlamentes. Die handelspolitischen
Fragen sollten soviel als möglich losgelöst vom politischen Tagesstreite, in
gemeinsamer Beratung der Vertreter aller drei Teile der Habsburger-
Monarchie: Oesterreichs, Ungarns und Bosnien-Herzegowinas, zur Lösung
gelangen. Die Gemeinsamkeit der Interessen der Industrie einerseits und der
Landwirtschaft andererseits hüben und drüben zwingt dazu, die Schaffung
eines Reichszollparlamentes als eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten
Zeit zu betrachten.
        <pb n="27" />
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»einander dieser Jahre, die neue Agrarverfassung auch innerlich,
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in Naturalwirtschaft zu der modernen Geldwirtschaft übergehen.
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denselben Schutz die Landwirtschaft in noch viel höherem Maße
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in der Tarif-Novelle des Jahres 1883 seinen Ausdruck,
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schen Zollbuudes stärker in Erscheinung, welcher die
s Dreibundes und ihre wirtschaftlichen Trabanten-Staaten vor
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raten, Rußlands, schützen sollte. Kam es auch nicht zu einer Union,
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