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        <title>Grundlinien unserer Handelspolitik</title>
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            <forname>Richard</forname>
            <surname>Schmitz</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1011190036</idno>
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  <text>
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      <div>
        <pb n="1" />
        Grundlinien
unserer  Handelspolitik.

Don  Richard  Schmitz.

Preis  30  Heller.

BüK

690

cchaU
Kiel

7.6.6

Wien  1913.

Derlag  des  Katholischen  Dolksbundes  für  Österreich.

B  S6372  '
        <pb n="2" />
        8  BB  ■  B

IIBIBBBBBBBBIBBHBB  BBBBBIIBBBBBBBIBBB

fl

ta

«Lhev«  itn$  dsM  Jerhvs  191?,
in  welchem  über  die  weiters  Handelspolitik  unseres
Vaterlandes  die  Entscheidung  fallen  wird.  Landwirt ­
  und  Fabrikant,  Gewerbsmann,  Arbeiter  und
Beamter  —  alle  Stände  ringen  um  die  Geltendmachung ­
  ihrer  Sonderinteressen.  Es  ist  begreiflich,
-aß  da  manchmal  die  Töne  sehr  „radikal"  klingen;
doch  muß  verhindert  werden,  daß  die  Handelspolitik ­
  das  zerfetzte  Ergebnis  eines  wüsten
Uampfes  aller  gegen  alle  wird.
Der  Appell  an  Sie  Unterrllenyemelnlchstt,
an  das  tzShsve  Vs!ks-  wnft
»tanj«  muß  erhoben  werden.  Daher  beginnt  der
Verlag  des  ^katholischen  Volksbundes  für  Vesterreich,
  lvien,  I.  Predigergasse  3,  unter  dem  Titel
stamlelrpslilirche  fragen  &amp;gt;
eine  zwanglose  Folge  volkstümlicher  Broschüren
herauszugeben.  Das  f.  Heft  ist  das  vorliegende:
Grunülinien  unterer  SanüelspolitiK.
Von  Richard  Schmitz.  2^  Seiten,  preis  50  h.
Geplant  ist  ferner  die  Herausgabe  von  Broschüren ­
  über
LedensmittdUeuerung  unü  Sanüels-Politik.

Sozislüemokratie  unü  Ssnüels-Politik,

Kleingewerve  unü  Ssnüelspolilik.
Um  eins  Massenverbreitung  dieser  Broschüren
zu  ermöglichen,  ist  der  Verlag  zu  jedem  ihm
möglichen  Entgegenkommen  bereit  I
|  |
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IBBIflBIIBBIIitlll  I  BIIIBB■  ■  fl'BBfllfllflBfl
        <pb n="3" />
        Handelspolitische  fragen.

Grundlinien
unserer  Handelspolitik.

Don  Richard  ^Schmitz.

Preis  30  heller.

BUK

690

^ertwrtschaU  H
Kiel  jlt.

6.63.

ISien  190.
Verlag  des  Katholischen  üolksbundes  für  Österreich.
        <pb n="4" />
        Sachregister.
(Nach  Schlagworten  geordnet.  Die  nebenstehenden  Ziffern  bedeuten  die  Seitenzahlen.
F  bedeutet  Fußnote.)

Agrarzölle  10,  18
Ausfuhrzoll  18
Ausgleich  mit  Ungarn  21
Außenhandel,  Entwicklung  unseres  .  5
Außenhandel  der  größten  Handelsstaaten ­
  6
Außenhandel  und  Industrialisierung  6
Außenhandel  und  Landwirtschaft  .  .  7
Balkanhalbinsel  als  Handelsgebiet  .  23
Dreibund  und  Handelspolitik  ...  19
Deutsches  Reich  als  Handelsgebiet  .  22
Eisenbahntarife  und  Handelspolitik  .  16
England  als  Freihandelsland  ...  10
England  als  Handelsgebiet  ....  23
Fabrikatenhandel  6
Finanzzoll  13
Freihandel,  Begriff  8
Freihandel,  Kritik  9
Freihandel  in  England  10
Geschichte  unserer  Handelspolitik  .  .  17
Grenzbegünstigungen,  serbische  .  .  14  F
Handelsbilanz  22  F
Handelsgebiete,  unsere  wichtigsten  .  20
Handelsverträge  .......  13,  22
Identitätsnachweis  21
Imperialismus  16
Kleingewerbe  und  Außenhandel  .  .  3
Konsulate  und  ihre  handelspolitische
Bedeutung  15
Landwirtschaft  im  Außenhandel  .  .  7
Landwirtschaft,  Gewerbe,  Industrie  .  12
Landwirtschaft  und  Volksernährung  12

Mahlverkehr  21F
Meistbegünstigungsverträge  ....  14
Militarismus  und  Handelspolitik  .  .  16
Mindestzölle  für  Getreide  20
Musterlager  im  Auslande  16
Prämien  für  Ausfuhr  16
Prohibitivsystem  8
Reichszollparlament  23
Seeschiffahrt  und  Zollpolitik  .  .  13,  21
Schutzzollsystem  11
Schutzzoll  und  Industrie  17
Schutzzoll  und  Landwirtschaft  ...  18
Subventionen  für  Schiffahrt  ...  15
Tarifverträge  13
Textilindustrie,  ihre  Bedeutung  für
unseren  Handel  7
Ueberseehandel  23
Unabhängigkeit  des  Vaterlandes  und
Handelspolitik  12
Verbotsystem  8
Veredelungsverkehr  21
Weltmarkt  3
Weltpolitik  und  Handelspolitik  ...  16
Weltwirtschaft,  unsere  Stellung  in
derselben  5
Wirtschaftspolitik  und  Handelspolitik ­
  4,  11
Zollausschlüsse  und  Freigebiete  ...  20
Zollfreiheit  21
Zoll,  Begriff  und  Arten  12
Zolltarif  13,  19
Zolltarif,  Einteilung  21
        <pb n="5" />
        Die  Bedeutung  der  Handelspolitik.
Seit  mehreren  Jahren  interessiert  man  sich  erfreulicherweise  in  den
breiten  Volksmassen  immer  mehr  für  die  Handelspolitik^  und  ihre  Aufgaben.
Das  war  leider  nicht  immer  so.  Die  längste  Zeit  hindurch  hielt  man  im  Volke
die  Handelspolitik  für  eine  Sache  der  Regierung  und  der  großen  Herren,
ein  Vorurteil,  das  in  der  Zeit  geringerer  Bedeutung  unseres  Handels  und
daher  auch  der  Handelspolitik  der  Bevölkerung  angeboren  wurde.  Die  Jahre  der
Teuerung  und  der  im  Anschluß  daran  entfachten  schweren  Parteikämpfe  haben
der  Bevölkerung  für  die  zoll-  und  handelspolitischen  Fragen  zwar  Interesse,
leider  nichtimmerauchdasrichtigeVerständnis  beigebracht.
Und  doch  hängt  von  letzterem  die  richtige  Entwicklung  der  Handelspolitik  ab;
denn  wer  wollte  heute  noch  daran  zweifeln,  daß  die  handelspolitischen  Fragen
und  Interessen  heute  ebensogut  in  die  Hütte  des  Einödbauern  wie  in  die  bescheidene ­
  Wohnung  des  großstädtischen  Arbeiters,  Gewerbsmanues  oder
Beamten  hineinreichen,  daß  infolgedessen  die  Entscheidung  über  die  jeweils
schwebenden  Fragen  der  Handelspolitik  nicht  von  einem  einzelnen,  auch  nicht
von  wenigen,  sondern  getre  gen  von  der  Erkenntnis  und  der  Willensmeinung
des  ganzen  schaffenden  Volkes  Österreichs  erfolgen  müsse.
Unser  Vaterland  ist  heute  schon  ein  Staat,  in  dem  Landwirtschaft  und
Industrie  fast  gleich  stark  nebeneinander  stehen.  Verlangt  die  Landwirtschaft
Schutz  vor  auswärtiger  Konkurrenz  und  Förderung  im  Innern,  so  ist  bie  ■
Industrie  neben  dem  gleichen  Schutzbedürfnis  mit  einem  großen  Teile  ihrer
Rohstoffe  und  Erzeugnisse  auf  den  Weltmarkt  (d.  i.  auf  alle  außerhalb
unserer  Zollgrenzen  liegenden  Länder)  angewiesen.  Diesen  ihr  offen  zu  halten,
ist  Ausgabe  der  Handelspolitik.  Soll  ein  Aufschwung  von  Industrie  und
Gewerbe  ihren  Arbeitermassen  höhere  Löhne  und  eine  gesteigerte  Lebenshaltung ­
  ermöglichen,  sowie  den  Hunderttausenden  unserer  Auswanderer  Arbeitsgelegenheit ­
  in  der  Heimat  schaffen,  dann  mich  bei  den  meisten  Industrien
die  W  a  r  e  n  a  u  s  f  u  h  r  gesteigert  werden,  da  unser  Vaterland  heute  schon  nur
einen  Teil  dessen,  was  es  erzeugt,  auch  selbst  verbrauchen  kann.  Ein  starkes
Interesse  an  der  Förderung  der  industriellen  Ausfuhr  hat  die  k  l  e  i  n  g  e  w  e  r  b-*)

  Unter  Handelspolitik  versteht  man  heute  schlechtweg  Theorie  und  Praxis  des  A  u  ß  e  n-Handels.
  Der  inländische  Handel,  die  Fragen  der  Kleinkaufleute  usw.  fallen  demnach  nur
insoweit  unter  die  Handelspolitik,  als  jene  mit  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  von  Waren  zu
tun  haben.
        <pb n="6" />
        4

liche  Produktion,  diese  stärkste  Säule  des  Mittelstandes,  da  die  Verdrängung ­
  unserer  Industrie  vom  Weltmarkt  dieselbe  zwingen  müßte,  unter
allen  Umständen  den  heimischen  Markt  zu  beherrschen  und  demzufolge  die
kleingewerbliche  Konkurrenz  niederzudrücken.
Handelspolitik,  Wirtschaftspolitik,  Sozialpolitik.
So  ist  die  Handelspolitik  mit  dem  modernen  Wirtschaftsleben  enge  verwachsen. ­
  Sie  bildet  einen  sehr  wichtigen  Teil  der  W  i  r  t  s  ch  a  f  t  s  p  o  l  i  t  i  k,
die  wiederum  ihrerseits  die  unzertrennliche  Begleiterin  der  Sozialpolitik ­
  sein  muß,  sollen  die  Unternehmen  die  ihnen  auferlegten  sozialen
Lasten  leichter  tragen  können.  Dieser  innige  Zusammenhang  zwischen  Außenhandel ­
  und  Wirtschaftsleben  zeigt  sich  schon  auch  äußerlich  in  der  Tatsache,
daß  in  der  gleichen  Zeitspanne,  in  der  unser  Außenhandel  mit  gewaltigen
Sprüngen  von  3  auf  6  Milliarden  Kronen  Wert  stieg,  die  Zahl  der  uufallversicherten
  industriellen  und  gewerblichen  Betriebe  von  68.472  (i.  I.  1895)
auf  110.674  (t.  I.  1909),  die  ihrer  Beamten  und  Arbeiter  von
1,363.566  auf  2,239.017,  die  entsprechenden  jährlichen  Lohn  s  u  m  men
von  427  Millionen  auf  1876  Millionen  Kronen  anwuchsen.
Dieser  Aufschwung  betraf  alle  unsere  großen  Gewerbe.  So  stieg  in  den  zwei  Jahrzehnten
von  1890  bis  1909  in  der  Gruppe  der  erden-  und  st  e  i  n  e  verarbeitenden  Industrien
samt  Glasindustrie  und  Steinbrüchen  die  Zahl  der  Betriebe  von  9030  mit  103.596  Angestellten ­
  und  Arbeitern  auf  19.624  mit  223.636  Personen;  in  der  Metallverarbeitung
und  M  a  s  ch  i  n  e  n  i  n  d  u  st  r  i  e  die  Zahl  der  Betriebe  von  2982  mit  109.465  auf  6572  mit
258.057,  in  der  T  e  x  t  i  l  i  n  d  u  st  r  i  e  von  2478  mit  217.098  auf  3806  mit  349.253,  in  der
Holzverarbeitung  usw.  von  5746  mit  37.526  auf  14.254  mit  106.834,  in  der  N  a  hrungs-
  und  Genuß  m  ittelproduktiv  n  von  3526  mit  117.856  aus  8081  mit
177.995  und  im  Baugewerbe  von  12.568  mit  144.497  aus  34.402  mit  418.836  Beschäftigten. ­

Die  Umwandlung  des  vor  40  Jahren  noch  vorherrschend  landwirtschaftlichen ­
  Österreich  in  das  heutige  zeigt  sich  schon  rein  äußerlich  in  den:  riesigen
Wachstum  der  G  r  o  ß  st  ä  d  t  e,  die  auf  Kosten  des  flachen  Landes  ungeheure
Massen  in  ihren  Mauern  vereinigen.  Diese  Aufhäufung  von  Menschen,  die  selbst
keine  Nahrungsmittel  erzeugen,  wohl  aber  solcher  in  gewaltiger  Menge  bedürfen, ­
  inacht  die  Lebensmittelversorgung  der  industriell-gewerblichen ­
  Bevölkerung  zu  einer  überaus  wichtigen  und  schwierigen  Aufgabe,  zu
deren  vermeintlich  radikalen  Lösung  von  mancher  Seite  die  Handelspolitik
angerufen  wird.
^  So  ist  es  Tatsache,  daß  die  Fragen  der  Handelspolitik  heute  nicht  mehr
Sache  der  Regierung  und  der  Großen,  sondern  Lebensfragen  aller
Österreicher  geworden  sind.
Entwicklung  unseres  Außenhandels.
Entsprechend  der  gesamtstaatlichen  Entwicklung  Öfterreich-Ungarns  hat
auch  unser  Außenhandel  größere  weltwirtschaftliche  Bedeutung  erst  erlangt,
als  die  Verfassungskämpfe  im  Innern  und  der  historische  Kamps  mit  Preußen
erledigt  waren.  Erst  dann  vermochte  das  seit  mehr  als  zwei  Jahrhunderten  fast
unaufhörlich  von  Kriegen  heimgesuchte  Österreich  sich  rasch  zu  erholen  und
        <pb n="7" />
        5

sein  Wirtschaftsleben—durch  die  fürchterlichen  Störungen  des  „Krachs"  von  1873
hindurch  —  einer  glänzenden  Entwicklung  zuzuführen.  Je  stärker  die  militärische ­
  und  politische  Macht  des  alten  Kaiserreiches,  die  in  den  30  er  und
00  er  Jahren  schwer  getroffen  worden  war,  sich  neuerlich  kräftigte  und
Österreichs  Rang  als  europäische  Großmacht  kraftvoll  wahrte,  desto  kräftiger
wuchs  auch  Österreichs  Anteil  an  der  Weltwirtschaft  und  am  Weltverkehr.
Diese  Entwicklung  des  Außenhandels  der  Gesamtmonarchie  von
1840  bis  in  die  Gegenwart  zeigt  folgende  Tabelle:

betrug  der  Wert  der  Einfuhr,  der  Ausfuhr

Im  Jahre

in  Millionen  Kronen

Summe

1840 1 )

233w

227-9

461-8

1850 1 )

343-2

233-2

671-4

1860

417-7

529-3

947

1870

862-8

790-8

1.653-6

1880

1.226-9

1.352

2.578-9

1890

1.220-5

1.542-7

2.763-2

1900

1.696-4

1.942

3.638-4

1910

2.929-7

2.587-6

5.517-3

1911

3.191-7

2.404-3

5.596

1912

3.487-2

2.661-9

6.149-1

Unser  Gesamtaußenhandel  blieb  demnach  dem  Werte  nach  von  1840  bis
1860,  mit  Ausnahme  des  Jahres  1856,  unterhalb  der  e  r  st  e  n  Mi  l  l  i  a  r  d  e,
die  erst  1861  überschritten  wurde.  1871  wird  die  z  w  e  i  t  e  Milliarde  erreicht,
infolge  der  73  er  Krise  erst  1897  die  d  r  i  t  t  e  Milliarde.  Mit  dem  Ausgang  der
90  er  Jahre,  besonders  aber  in  den  letzten  zehn  Jahren,  beginnt  sich  der  Außenhandel ­
  immer  gewaltiger  zu  heben:  6  Jahre  nach  1897  wird  die  vierte,
1906  die  fünfte  und  1912  die  s  e  ch  st  e  M  i  l  l  i  a  r  d  e  ü  b  e  r  s  ch  r  i  t  t  e  n.
Während  also  unser  Außenhandel  nahezu  ein  halbes  Jahrhundert  brauchte,
um  die  dritte  Milliarde  zu  erreichen,  vermochte  er  von  da  an  in  13  Jahren  seinen
Wert  zu  verdoppeln.
Auch  den  G  e  w  i  ch  t  m  e  n  g  e  n  nach  hat  unser  Außenhandel  sich  in
den  letzten  Jahrzehnten  gewaltig  gehoben.  Das  Gewicht  der  Waren  betrug
in  Millionen  Meterzentnern:

^Einfuhr

Ausfuhr

G  esam  tauß  enhand  el

1880

50-4

85-7

136-1

1890

65

143-5

208-5

1900

112-5

183-4

295-9

1910

168-2

182-3

350-5

1912

206-3

186-3

392-6

-Ö  st  e  r  r  e  i  ch-U  ngarns  Anteil  an  der  Weltwirtschaft.
Den  Anteil  Österreich-Ungarns  an  der  gesamten  Weltwirtschaft  zu  erkennen, ­
  dienen  folgende  Tabellen,  deren  Ziffern  wir  den  „Statistischen  Übersichten ­
  betreffend,  den  auswärtigen  Handel  der  wichtigsten  Staaten  in  den
Jahren  1906—1910",  herausgegeben  vom  österreichischen  Handels-Minii)

  In  diesen  Jahren  gehörten  bekanntlich  die  Lombardei  und  Venedig  noch  zur
Monarchie.
        <pb n="8" />
        6

sterium,  Wien  1913,  entnehmen.  Darnach  betrug  die  Einfuhr,  Ausfuhr  und
der  Gesamthandel  im  Jahre  1910  in  Millionen  Kronen:

Einfuhr

Ausfuhr

Gesamthandel

1.  Großbritannien  ....

.  13.822-4

10.355

24.177-4

2.  Deutsches  Reich

.  10.542-3

8.820-1

19.362-4

3.  Vereinigte  Staaten  von

Nordamerika

.  7.367-8

9.946-3

17.314-7

4.  Frankreich

.  6.886-4

5.984-4

12.870-8

5.  Niederlande

6.4351

5.215-4

11.650

6.  Belgien

.  3.902-6

3.103-5

7.006-1

7.  Rußland,  europ

.  2.765-3

3.695-2

6.460-5

8.  sterrei  ch-U  n  q  a  r  n  .

.  2.852-9

2.418-6

5.271-5

9.  Italien

3.116-1

1.996-8

6.112-9

Entwicklung  des  Gesamthandels  d  i  e
1  90  6/1  91  0:
in

s  e  r  Staaten
Millionen  Kronen

im  Jahrfünft

1906

1910  d.  i.

eine  Zunahme  von

England

.  .  21.614-5

24.477-4

11-9°/°

Deutsches  Reich

.  .  16.964-4

19.362-4

14-7  %

Vereinigte  Staaten  von

Nordamerika  ....

,  16.146-8

17.314-7

7*2  °/

Frankreich

,  .  10.457

12.870-8

23  %

Niederlande

.  .  9.153

11.650-5

27-2  %

Belgien

.  .  4.833-8

6.460-5

33-6  %

Rußland

,  .  5.681-6

7.006-1

23-3%

Österreich-Ungarn

.  .  4.721-3

5.271-5

11-6%

Italien

.  .  4.271-4

5.112-9

19-6%

Aus  diesen  Tabellen  ersehen  wir,  daß  O  st  e  r  r  e  i  ch-U  ngarnzuden
größten  Handelsstaaten  der  Welt  gehört.  Vernmg  es  sich  auch
nicht  mit  den  Weltreichen  der  Engländer,  Russen  und  Amerikaner  zu  messen,
bleibt  es  auch  hinter  den  Seefahrerstaaten  Deutschland,  Frankreich,  Niederlande ­
  usw.  zurück,  so  können  wir  dennoch  mit  berechtigtem  vaterländischen
Stolze  darauf  hinweisen,  daß  Österreich-Ungarn  ohne  den  geringsten  Kolonialbesitz, ­
  mit  einer  im  Verhältnis  zu  den  anderen  Staaten  ganz  geringen  Meeresküste, ­
  also  ohne  die  gewaltigen  Hilfsmittel  der  genannten  Handelsstaaten,
in  der  Weltwirtschaft  und  im  Welthandel  seinen  Platz  ehrenvoll  behauptet.
Industrialisierung  und  Außenhandel.
Von  besonderer  Bedeutung  ist  für  uns  die  U  m  schichtn  n  g,  welche  sich
in  unserem  Außenhandel  zuungunsten  der  Landwirtschaft  und  zugunsten  der
Industrie  ergab.  Während  noch  im  Jahre  1890  die  Ausfuhr  von  R  o  h  st  o  f  f  e  n
aus  Österreich-Ungarn  (im  Werte  von  775  Millionen  Kronen)  die  Rohstoff-Einfuhr
  (662  V  Millionen  Kronen)  um  mehr  als  100  Millionen  Kronen  übertraf,
war  im  Jahre  1910  die  Ausfuhr  von  Rohstoffen  (817-6  Millionen  Kronen)
gegenüber  der  Einfuhr  (1831  Millionen  Kronen)  um  mehr  als  eine
M  i  11  i  a  r  d  e  K  r  o  n  e  n  n  i  e  d  r  i  g  e  r.  In  dieser  Verschiebung  erkennt  man
schon  die  gewaltige  Steigerung  des  Bedürfnisses  nach  Rohstoffen  für  "die
inzwischen  hoch  entwickelte  Industrie.  In  derselben  Zeit  stieg  die  Einfuhr  von
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        7

Fabrikaten  von  558-6  auf  1360-6,  die  Ausfuhr  von  Fabrikaten  von  767-8
auf  1686-6  Millionen  Kronen.  Holen  wir  in  unserem  Vergleiche  noch  mu
20  Jahre  weiter  aus  und  stellen  wir  die  Handelsziffern  der  Jahre  1870  und  1910
einander  gegenüber,  dann  ergibt  sich  eine  Steigerung  der  Rohstoff-Einfuhr  um
mehr  als  das  F  ü  n  f  f  a  ch  e,  nämlich  von  338  Millionen  Kronen  auf  1831  Millionen ­
  Kronen,  während  die  Rohstoff-Ausfuhr  sich  bloß  etwas  mehr  als  verdoppelte. ­
  In  dieser  Rohstoff-Ausfuhr  stecken  u.  a.  die  gewaltigen  Summen,
für  die  wir  jahrzehntelang  Getreide  und  Vieh  exportierten.  In  diesen  40  Jahren
stieg  ferner  unsere  Ausfuhr  von  Fabrikaten  von  617  Millionen
Kronen  auf  1.586-6  Millionen  Kronen,  demnach  um  in  ehr  a  ls  eine
M  i  l  l  i  a  r  d  e;  die  Einfuhr  von  Fabrikaten  hob  sich  gleichfalls  sehr  bedeutend,
wenngleich  ihre  Zunahme  hinter  der  unserer  Fabrikaten-Ausfuhr  zurückbleibt.
Sie  stieg  um  834-8  Millionen  Kronen.
Eine  genauere  Untersuchung  der  nach  und  von  Österreich-Ungarn  ein-  und
ausgeführten  Waren  ergibt,  daß  ein  Zehntel  unserer  Gesamteinfuhr ­
  ans  Baumwolle  allein  entfällt,  5  Perzent  auf  Schafwolle, ­
  2  Perzent  auf  Seide  usw.,  sodaß  nahezu  e  i  n  F  ü  n  f  t  e  l  der  ganzen
Einfuhr  dazu  dient,  unserer  Textilindustrie  die  nötigen  Rohstoffe  zuzuführen. ­
  Rechnen  wir  die  Garne,  die  nach  Österreich-Ungarn  eingeführt  und  hier
zumeist  verarbeitet  werden,  dazu,  so  erhöht  sich  diese  Ziffer  auf  ein  Viertel  der
gesamten  Einfuhr.  In  den  absoluten  Ziffern  des  Jahres  1911  ausgedrückt,
ergab  sich  damals  ein  Wert  der  gesamten  Einfuhr  von  T  e  x  t  i  l  r  o  h  st  o  f  f  e  n
von  nahezu  600  Millionen  K  r  o  n  e  n,  eine  Summe,  die  sich  bei
Einrechnung  der  eingeführten  Garne  auf  fast  800  Millionen  Kronen  steigert.
Daß  unsere  Textilindustrie  aber  noch  sehr  entwicklungsfähig  ist,  läßt  die  Tatsache
erkennen,  daß  inmrer  noch  die  Einfuhr  von  Textilfabrikaten  nahezu  8  Perzent
der  gesamten  Einfuhr  beträgt.  Weitere  wichtige  Einfuhrartikel,  die  für  unsere
Industrie  von  Bedeutung  sind,  sind  u.  a.  Metalle,  Eisen,  Sämereien,  Felle
und  Häute  usw.  Auch  in  unserer  Ausfuhr  zeigt  sich  die  Industrialisierung.
Beiläufig  10  Perzent  der  Gesamt-Ausfuhr  bilden  die  Erzeugnisse ­
  unserer  Textilindustrie,8PerzentdieunsererZucker-1
  n  d  u  st  r  i  e;  von  großer  Bedeutung  ist  ferner  für  uns  die  Ausfuhr  von  Konfektionswaren, ­
  Holzwaren,  Eisenwaren,  Maschinen,  Apparaten  usw.,  sowie  von
Lederwaren,  Metallwaren,  Papierwaren  usw.  Die  namentlich  angeführten
Industrien  allein  liefern  rund  40  Perzent  unserer  Gesamtausfuhr.
Anderseits  bestehen  in  der  L  a  n  d-  u  n  d  F  o  r  st  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  Österreich-Ungarns
  heute  noch  st  a  r  k  e  Exportinteressen.  Wenn,  auch  die
Ausfuhr  von  Getreide  und  Schlachtvieh  int  großen  und  ganzen  bedeutend
zurückgegangen  ist,  werden  doch  noch  zahlreiche  Produkte  der  Land-  und  Forstwirtschaft ­
  in  sehr  bedeutenden  Mengen  und  Werten  ausgeführt.  4—5  Perzent
unserer  gesamten  Ausfuhr  bildet  die  E  i  e  r  -  Ausfuhr,  10  Perzent  die  Holz-Ausfuhr,
  4  Perzent  Ausfuhr  von  Kohle,  fast  durchwegs  Braunkohle,  je
2  bis  3  Perzent  die  Ausfuhr  von  O  b  st,  Fellen  und  Häuten,  Malz  usw.
Zusammenfassend  ist  also,  tote  bereits  oben  festgestellt,  neuerdings  zu  sagen,
daß  mit  der  f  o  r  t  s  ch  r  e  i  t  e  n  d  e  n  Industrialisierung  die  Monarchie ­
  mehr  und  mehr  in  die  Weltwirtschaft  hineingewachsen  ist,  daß  ein  ständig
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        8

anwachsender  Großteil  unserer  Produktion  sowohl  hinsichtlich  der  Beschaffung
der  Rohstoffe  wie  auch  hinsichtlich  des  Absatzes  der  im  Jnlande  hergestellten
Waren  auf  den  Weltmarkt  angewiesen  ist.  Neben  Industrie  und  Gewerbe  hat
die  Land-  und  Forstwirtschaft  eine  überaus  große  Bedeutung  für  unseren  Außenhandel ­
  behalten,  wenngleich  hier  sehr  wichtige  Veränderungen  im  Laufe  der
Jahrzehnte  sich  ergeben  haben.  Landwirtschaft  und  Industrie  sind  demnach  beide
an  der  Handelspolitik  lebhaftest  interessiert.  In  diesem  Interesse,  das  in  mancher
Beziehung  bei  oberflächlicher  Beurteilung  ein  entgegengesetztes  zu  sein  scheint,
findet  man  auch  die  Erklärung,  weshalb  in  neuester  Zeit  die  h  a  n  d  e  l  s  p  o  l  itischen
  Kämpfe  die  Volksmassen  so  aufrütteln,  mit
anderen  Worten,  weshalb  sie  zuJnteressenkämpfen  auf  breite ­
  st  e  r  Basis  geworden  sind.
Systeme  der  Handelspolitik.
Seit  die  einzelnen  Länder  der  Welt  aus  ihrer  Abgeschlossenheit  mehr
herausgetreten  und  stärker  in  gegenseitigen  Verkehr  eingetreten  sind,  haben
die  Systeme  der  Handelspolitik  wiederholt  gewechselt.  In  unserem
Vaterlande  herrschte  bis  in  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  das
sogenannte  Prohibitivsystem  (Verbotssystem),  d.  h.  man  verbot
die  Ausfuhr  von  Rohstoffen,  insbesondere  Gold  usw.,  die  man  im  Laude
selbst  verarbeiten,  bzw.  behalten  wollte,  und  verbot  die  Einfuhr  von  Fabrikaten,
die  im  Lande  selbst  erzeugt  wurden,  das  Land  wurde  also  von  seinen  Nachbarn
mehr  oder  weniger  streng  abgesperrt.  Später  wurden  die  Verbote  durch  überaus ­
  hohe  Zölle  ersetzt,  die  zum  Wert  der  Ware  in  keinem  Verhältnisse  standen.
Dieses  System  ermöglichte,  daß  allmählich  die  Industrie  sich  entwickelte
und  erstarkte.  Ein  Grundgedanke  dieses  Systems  war,  daseigeneLand
vom  Ausland  nröglichst  unabhängig  zu  machen  und  tunlichst ­
  alles,  was  man  im  Lande  brauchte,  auch  im  Lande  selbst  zu  erzeugen.
So  richtig  an  und  für  sich  dieser  Gedanke  ist,  so  hat  doch  mit  der  fortschreitenden
Entwicklung  des  Wirtschaftslebens  das  Verbotssystem  sich  als  ein  schweres
Hindernis  gezeigt.  Es  gewährte  nicht  bloß  Schutz,  sondern  ein  förmliches
Monopol:  die  Bevölkerung  mußte  infolge  der  Höhe  der  Zölle  einfach  die
Waren  kaufen,  die  im  Jnlande  erzeugt  wurden,  und  die  Preise  bezahlen,
welche  die  betreffenden  Erzeuger  verlangten.  Nach  dem.  ersten,  wenn  auch
vorläufig  nicht  entscheidenden  Siege  des  politischen  Liberalismus  im  Jahre  1848
trat  auch  an  Stelle  des  Verbotssystems,  das  so  ganz  der  absolutistischen  Zeit
entsprach,  ein  liberales,  das  sogenannte  F  r  e  i  h  a  n  d  e  ls  s  y  st  e  m.
Freihandel.
Die  Anhänger  des  Freihandelsgedankens  verlangen,  daß  zwischen  den
einzelnen  Ländern  überhaupt  keine  Zollgrenzen  bestehen
dürfen.  Die  Waren  sollten  von  einem  Lande  in  das  andere  ohne  Hindernis
und  ohne  Zollaufschläge  ein-  und  ausgeführt  werden  können.  Im  Sinne  des
Freihandels  soll  an  die  Stelle  der  Selbstgenügsamkeit  eines  Volkes  oder  Landes
die  weltwirtschaftliche  Befriedigung  treten.  Man  sagte  und  sagt  in  diesen
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        9

Kreisen  heute  noch:  Warum  sollen  wir  z.  B.  das  österreichische  und  ungarische
Getreide  teurer  bezahlen,  während  wir  aus  Amerika  dasselbe  Getreide  billiger
bekämen?  Warum  bei  uns  diese  oder  jene  Industrie  durch  ein  künstliches  Hochhalten ­
  der  Preise  mittelst  Schutzzöllen  aufpäppeln,  wenn  wir  die  Waren  dieser
Industrien  aus  anderen  Ländern  zu  niedrigeren  Preisen  beziehen  können?
Jedes  Land  habe  eben  seine  bestimmten  natürlichen  Vorzüge,  auf  diese
solle  es  sein  Wirtschaftsleben  gründen  und  alles  andere  von  den  anderen
Ländern  beziehen.  Es  solle  also  eine  gewaltige  A  r  b  e  i  t  s  t  e  i  l  u  n  g  i  n  d  e  r
ganzen  Welt  stattfinden  und  die  Vereinigung  aller  Produkte  dort,  wo  sie
gebraucht  werden,  ermöglicht  und  erleichtert  werden  durch  die  Z  o  l  l  s  r  e  itz
  e  i  t  in  allen  Ländern,  durch  den  Freihandel.  Bei  einer  solchen  Wirtschaftsordnung ­
  müßten,  so  meinen  die  Freihändler  weiter,  alle  Völker  Vorteile ­
  haben:  weil  nur  dort  gearbeitet  wird,  wo  die  betreffende  Ware  am
billigsten  und  besten  erzeugt  werden  kann,  und,  weil  ferner  die  Konkurrenz  der
ganzen  Welt  den  Preis  bestimmt  und  schließlich  die  verteuernden  Zölle  in
Wegfall  kommen,  müßten  die  Warenpreise  sich  niedriger  stellen  als  jetzt.  Was
schließlich  durch  das  Eingehen  von  jenen  Wirtschaftszweigen,  die  heute  nur
unter  dem  Schutze  von  Zöllen  sich  erhalten  können,  an  Arbeitsgelegenheit
vernichtet  würde,  das  käme  vielfach  zurück  in  dem  gesteigerten  Warenverkehr
und  -Handel.
Die  Freihändler  sind  heute  noch  lange  nicht  ausgestorben.  Abgesehen  von
manchen  Professoren  der  Nationalökonomie,  trifft  man  Freihändler  begreiflicherweise ­
  in  jenen  Wirtschaftszweigen,  die  von  der  Einführung  des  Freihandels ­
  zweifellos  Vorteil  hätten:  im  Handel  und  in  den  Verkehrsgewerben;
außerdem  aber  in  jenen  wenigen  Industrien,  welche  von  der  Natur  derart
begünstigt  sind,  daß  sie  ein  förmliches  Monopol  auch  auf  dem  Weltmärkte  besitzen. ­
  Außerhalb  dieser  Kreise  begegnet  man  Anschauungen  und  Schlußfolgerungen, ­
  wie  wir  sie  oben  dargelegt  haben,  in  den  letzten  Jahren  besonders
sehr  häufig,  wenn  die  Frage:  Teuerung  und  Handelspolitik  angeschnitten
wird.  Wenn  es  gilt,  gegen  die  Agrarzölle  Sturnr  zu  laufen,  dann  bekennen
sich  die  Sozialdemokraten  und  ihre  Freunde  im  liberalen  Lager  schnell  zu  den
Theorien  des  Freihandels.
Die  Freihandelstheorie  hat  zweifellos  etwas  Bestechendes.  Es  wäre  ja
vielleicht  ganz  schön,  wenn  eine  solche  Verteilung  der  Arbeit  auf  der  ganzen
Welt  eingeführt  würde;  aber  faktisch  ist  man  heute  von  einem  solchen  Zustande
in  der  Weltwirtschaft  weit  entfernt.  Heute  werden  die  politischen  und
nationalen  Grenzen  stark  bewacht  und  gehütet,  heute  schließen  sich  infolgedessen
die  Staaten  gegeneinander  auch  mit  hohen  Schutzzöllen  ab,  und  sucht  jeder,
in  seinem  Lande  möglichst  alles  zu  erzeugen.  Solange  der  Gedanke  des  allgemeinen ­
  Weltfriedens  nicht  Wirklichkeit  geworden  ist,  darf  man  nicht  hoffen,
daß  bei  Gewährung  des  Freihandels  wirklich  Freiheit  im  Handel  herrschte,
daß  nicht  etwa  nationale  und  politische  Strömungen  den  Boykott  der
Waren  eines  bestimmten  Landes  hervorriefen.  Der  wirtschaftliche  Grundsatz,
„für  möglichst  wenig  Kosten  möglichst  viel  Erfolg",  herrscht  nicht  immer.  Das
zeigte  sich  1908/1909,  als  die  Türken  den  Boykott  über  unsere  Waren  verhängten, ­
  und  z.  B.,  obwohl  die  Fes  fabrikation  ein  förmliches  Monopol
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        10

Österreichs  ist,  lieber  teurere  und  schlechtere  fremde  als  die  österreichische  Ware
kauften.  Bei  der  hohen  Entwicklungsstufe  des  Weltverkehres  spielen
ferner  die  vom  Freihandel  überschätzten  natürlichen  Vorteile  eines  Landes
tatsächlich  incht  mehr  sine  so  große  Rolle,  daß  man  ihretwegen  die  ganze
heutige  Wirtschaftsordnung  umwerfen  müßte.  Ferner  aber  ist  es  durchaus
nicht  so  sicher,  daß  die  auf  dem  Weltmarkt  sich  vollziehende  Preisbildung
stets  gerecht  geschieht,  und  daß  die  jeweilige  Versorgung  eines  Landes  mit  den
notwendigen  Gütern  pünktlich,  billig  und  ohne  Preistreibereien  und  Spekulation ­
  durchgeführt  wird.  In  den  merkwürdigen  Schicksalen  der  amerikanischen
Baumwolle,  des  brasilianischen  Kaffees  und  der  argentinischen  Getreidetransporte ­
  sind  wohl  Beweise  enthalten,  daß  die  Erfüllung  obiger  Forderungen
alles  andere  als  gesichert  erscheint.  Die  Preisbildung  des  Kaffees')  geschieht
ebenso  wie  die  Preisbildung  der  amerikanischen  Baumwolle,  infolge  der
monopolartigen  Stellung  der  Produzenten,  zeitweise  sehr  willkürlich,
und  die  argentinischen  Getreidetransporte  blieben  im  Jahre  1912  gleich
drei  bis  vier  Monate  aus,  weil  —  in  den  argentinischen  Häfen  die  Hafenarbeiter ­
  streikten.  Schließlich  ist  noch  zu  bedenken,  daß  vorläufig  die  Warenproduktion ­
  der  zivilisierten  Welt  noch  nicht  so  groß  ist,  daß  die  V  e  r  s  o  r  g  u  n  g
z.  B.  Österreich-Ungarns  jederzeit  s  i  ch  e  r  g  e  st  e  l  l  t  wäre;  das  gilt  ganz
besonders  für  die  landwirtschaftliche  Produktion,  aber  auch  für  Industrie  und
Gewerbe.  In  Stubenluft  geboren,  zeigt  also  das  Freihandelssystem  heute
noch  immer  den  Charakter  weltfrenrder  Theorie.
Der  praktische  Sinn  unseres  Volkes  hat  das  Sprichwort  geprägt  'Der
Sperlingin  der  Handi  st  besseralsdie  Taubeau  fdem
D  a  ch.  Das  Bild,  das  die  Freihändler  uns  vormalen,  mag  ja  ganz  zauberhaft
schön  sein,  lieber  aber  ist  es  uns,  wenn  die  Arbeitsgelegenheit,  Lebensmittelbeschaffung ­
  und  Versorgung  mit  industriell-gewerblichen  Gütern  in  möglichst
weitem  Umfange  i  m  V  a  t  e  r  l  a  n  d  e  s  e  l  b  st  g  e  s  i  ch  e  r  t  erscheint.  Darum
hat  sich  auch  der  Freihandel  fast  nirgends  lange  Zeit  halten  können.  In  Österreich-Ungarn
  kam  er  nur  ganz  kurze  Zeit,  und  da  nicht  vollkommen,  zur  Herrschaft,
in  Deutschland  etwas  länger.  Das  war  zu  Beginn  der  70  er  Jahre  des  vorigen
Jahrhunderts.  Schon  diese  kurze  Zeit  der  Freihaudelsherrschaft  aber,  die
freilich  zusammenfiel  mit  der  größten  wirtschaftlichen  Krise,  die  wir  je  erlebt
haben,  hat  in  der  Bevölkerung  aller  Staaten  eine  starke  Gegnerschaft  hervorgerufen, ­
  und  so  trat  schon  Ende  der  70  er  Jahre  an  die  Stelle  des  Freihandels
in  fast  ganz  Europa  das  Schutzzollsystem.
Die  einzige  Großmacht  Europas,  die  heute  noch  im  Sinne  des  Freihandels  keine  entsprechenden ­
  Schutzzölle  aufgerichtet  hat,  ist  E  n  g  l  a  n  d.  Schon  in  sehr  früher  Zeit  hatte  England ­
  sich  dem  Gewerbfleiße  in  solchem  Umfange  hingegeben,  daß  die  heimische  Landwirtschaft ­
  über  die  Maßen  vernachlässigt  wurde  und  nicht  mehr  imstande  war,
die  nötigen  Lebensmittel  zu  liefern.  Anderseits  war  England  bis  vor  kurzer  Zeit  sozusagen  der
Lieferant  Europas  für  alle  industriellen  Waren.  In  jahrhundertelangen  Kämpfen  hatte  es  sich
die  S  e  e  h  e  r  r  s  ch  a  f  t  erstritten,  und  bewacht  nun  mit  seinen  gewaltigen  Flotten  alle

*)  Unter  Duldung  der  Staatsverwaltung  halten  die  brasilianischen  Kaffeehändler  ihre
Vorräte  zurück,  ja  vernichten  sie  sogar  teilweise,  um  die  Kaffeepreise  hoch  zu  halten.  Diese
sonderbare  Art  der  Preisbildung  ist  unter  dem  Namen  „K  a  f  f  e  e  v  a  l  o  r  i  s  a  t  i  o  n"  allgemein ­
  bekannt.
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        11

Meere  der  Erde.  Ausgezeichnete  Kohlen-  und  Eisenerzlager  usw.,  verbunden  mit  dem  billigen
Wasserwege,  gaben  Englands  durch  die  Franzosenkriege  fast  unberührt  gebliebenem
Nationalreichtum  Anreiz  und  Gelegenheit  zu  großartiger  Wirtschaftsentfaltung.  E  n  g  l  a  n  d  s
Jndn  st  rieund  Handel  w  aren  allenanderen  überlegen.  Der  Hunger
nachGetreide  zwang,  die  Überlegenheit  in  Industrie  und  Handel  ermöglichte
England,  Ende  der  1840  er  Jahre  die  Schutzzölle  abzubauen  und  den  Freihandel  einzuführen. ­
  .England  wollte  von  Europa  Lebensmittel  gegen  Jndustriefabrikate  tauschen.  Das
ging  so  lange,  als  diese  Staaten  nicht  selbst  zur  Industrialisierung  schritten  und  die  Lebensmittelvorräte ­
  knapper  wurden.
In  neuester  Zeit,  da  die  Konkurrenz  des  Deutschen  Reiches  sich  auf  englischem  Boden
selbst  geltend  machte,  fanden  die  Bestrebungen  nach  Einführung  von  Schutzzöllen  im  englischen
Volke  mehr  und  mehr  Anhänger.  Man  redet  heute  in  England  mehr  als  je  von  einem
Größer-Britannien,  das  England  selbst  und  alle  seine  Kolonien  durch  eine  gemeinsame ­
  Zollgesetzgebung  zu  einem  Wirtschaftsganzen  von  ungeheurer  Größe  und
Macht  zusammenfassen  soll.  Aber  schon  früher  haben  die  Engländer  Maßnahmen  getroffen,
die  sich  mit  dem  Prinzipe  des  Freihandels  durchaus  nicht  vertragen.  So  hat  man  drüben,  um
die  deutschen  Waren  vom  englischen  Markte  auszuschließen,  verlangt,  daß  auf  denselben  der
Vermerk  „Made  in  Germ  an  y"  (gemacht  in  Deutschland)  stehen  müsse.  Allerdings  hat
diese  Maßregel  ihren  Zweck  nicht  nur  versehlt,  sondern  das  gerade  Gegenteil  bewirkt  —  sie
wurde  zum  Ruhmestitel  der  deutschen  Volkswirtschaft.  Die  englischen  „Finanzzölle"  führen
der  Staatskasse  zirka  700  Millionen  Kronen  jährlich  zu.  So  ist  auch  England,  das  gerühmte
Paradies  der  Freihändler,  durchaus  nicht  ein  Land  des  klassischen  Freihandels,  sondern
erfüllt  von  theoretischen  und  praktischen  Schutzbestrebungen.
Schutzzollsystem.
Das  S  ch  u  tz  z  o  l  l  s  y  st  e  tu  (Protektionismus)  geht  v  o  m  Vaterländischen
  Standpunkte  aus;  nicht  kosmopolitische  Träumereien,
sondern  das  tatsächliche  Wohl  des  eigenen  Vaterlandes
in  der  G  e  g  en  w  art  ist  ihm  Ziel.
Was  verlangen  wir  vom  Wirtschaftsleben?  Arbeitsgelegenheit
und  Versorgung  mit  den  nötigen  Gütern  zu  entsprechenden  Preisen.
Die  billigsten  Preise  aber  nützen  uns  nichts,  wenn  wir  sie  inangels  Verdienstes
nicht  bezahlen  können.  Das  ist  das  ivichtigste  und  unerläßlichste  Ziel  aller
Wirtschaftspolitik:  Arbeitsgelegenheit,  Verdienstmöglichkeit  im  Vaterlande.
Diese  Arbeitsgelegenheiten  schaffen  wir,  indem  wir  die  bestehenden  Wirtschaftszweige ­
  erhalten  und  soweit  als  möglich  zu  größerer  Entfaltung  zu  bringen
suchen  einerseits,  indenr  wir  neue  Wirtschaftszweige  einführen  andererseits.
Und  das  wiederum  ist  ilur  möglich,  wenn  wir  unsere  Volkswirtschaft  schützen
vor  der  Konkurrenz  des  Auslandes.  Daher  der  Name  Schutzzoll!  Selbstverständlich ­
  darf  diese  Schutzzollpolitik  nicht  ausarten  in  eine  Begünstigung  verhältnismäßig ­
  weniger,  die  gleichzeitig  die  Ausbeutung  der  Massen  bedeuten  würde.
Nach  dem  Gesamtwohl,  nach  dem  volkswirtschaftlichen  Vorteil  muß  die  Zollhöhe ­
  bestimmt  werden.
Aufgaben  der  Handelspolitik.
Wir  wiederholen:  Die  Handelspolitik  als  ein  Stück  der  Wirtschaftspolitik
muß  mit  dazu  beitragen,  unser  Vaterland  dadurch  möglichst  st  a  r  k
zu  machen,  daß  alle  seine  Bürger  ihm  durch  die  Schaffung  von  Arbeitsgelegenheit ­
  erhalten,  und  daß  ihre  Ersparnisse  im  Vaterlande  bleiben  und  so  dessen
Finanzmacht  verstärken,  sowie  dadurch  unabhängig  zu  machen,  daß
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        12

im  Vaterlande  selbst,  soweit  es  überhaupt  möglich  ist,  alles  erzeugt  wird,  was
zur  Befriedigung  unserer  Bedürfnisse  nötig  ist.  Die  Schaffung  der  Arbeitsgelegenheit, ­
  und  zwar  einer  gut  lohnenden  und  vielseitigen  Arbeitsgelegenheit,
fordert  Schutz  und  Förderung  der  bestehenden  Wirtschaftszweige.
Schutz  gegen  die  auswärtige  Konkurrenz,  Förderung,  indem  man  unserer
Volkswirtschaft  die  nötigen  R  o  h  st  o  f  f  e  usw.  verschafft,  ohne  die  sie  nicht
arbeiten  kann,  sowie,  indem  man  den  Erzeugnissen  derselben
den  Absatz  im  I  n  l  a  n  d  e  sichert  und  d  e  in  U  e  b  e  r  s  ch  u  ß
den  Weg  zum  Weltmarkt  bahnt  und  offen  hält.
Sowohl  in  Hinsicht  auf  die  B  e  s  ch  a  f  f  u  n  g  von  Rohstoffen,
insbesondere  aber  auf  den  Absatz  der  industriell-gewerblichen  Produkte  im  Inlands ­
  kommt  unserer  Landwirtschaft  eine  sehr  große  Bedeutung  zu.
Die  Bäcker,  Fleischer  und  l  e  d  e  r  verarbeitenden  Gewerbe
finden  ebenso  wie  die  Zucker-,  Spiritus-,  Stärke-,  Brauindustrie  usw.  die
Sicherung  der  Rohstoffzufuhr  in  der  Förderung  und  dem  Schutz  der  heimischen
Landwirtschaft.  Der  Rückgang  derselben  würde  die  aufgezählten  Gewerbe
ausschließlich  auf  das  Ausland  verweisen,  von  wo  die  Zufuhr
nicht  gesichert,  vor  allem  aber  die  Preisbildung  von  Trusts  und  Kartellen
beeinflußt  wird.  Die  ungeheuere  Bedeutung  der  L  a  n  d  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  als
Konsument  der  indu  st  riellge  werblichen  Fabrikate
kann  schließlich  gar  nicht  übersehen  werden.
Die  Unabhängigkeit  unseres  Vaterlandes  vom  Ausland ­
  wird,  abgesehen  von  kriegerischer  Gewalt,  in  unserer  Zeit  hauptsächlich
von  zwei  Gefahren  bedroht:  l.  dadurch,  daß  unsere  Staatsschuldenverschreibungen
  in  den  Besitz  des  Auslandes  übergehen,  und  2.  daß  wir  in  der
Ernährung  unserer  Volksmassen  vom  Auslande  abhängig  werden.  Die
erstere  Gefahr  beschwören  hilft  die  Handelspolitik  mit,  wenn  sie  im  Verein
mit  den  übrigen  Maßnahmen  der  Wirtschaftspolitik  trachtet,  in  unserer  Volkswirtschaft ­
  die  K  a  p  i  t  a  I  s  b  i  l  d  u  n  g,  besonders  in  den  Sparkasseneinlagen ­
  der  kleinen  Deute,  kräftigst  zu  fördern.  Die  Gefahr,
in  der  Lebensmittelversorgung  vom  Auslande  abhängig  zu  werden,  wird  beseitigt ­
  durch  einen  entsprechenden  Schutz  der  Landwirtschaft,
der  sich  naturgemäß  im  besonderen  Maße  für  deren  Hauptprvdukte,  Brotgetreide ­
  und  Vieh,  empfiehlt.
Mittel  der  Handelspolitik.
Das  wichtigste  Mittel  der  Handelspolitik  ist  der  Z  o  l  l.  Der  Zoll  ist  eine
Verkehrsabgabe,  also  eine  Art  der  indirekten  Steuern.  Eingehoben  wird  der
Zoll  in  der  Regel  an  bestimmten  Grenzstationen  (Zollämter),  und  zwar  heutzutage ­
  fast  ausschließlich  für  eingeführte  Waren,  daher  E  i  n  f  u  h  r  z  o  l  l.
Für  Waren,  die  ausgeführt  werden  oder  bloß  durchgeführt  werden  (Durchsuhrs-
  oder  Transito-Verkehr)  sind  gewöhnlich  nur  kleine  Abgaben  zur  Deckung
der  statistischen  und  sonstigen  Auslagen  zu  entrichten.  Eine  Ausnahme  bilden
hier  lediglich  die  Hadern,  für  die  bei  der  Ausfuhr  aus  Oesterreich  ein  Zoll
gezahlt  werden  muß.
        <pb n="15" />
        Bibliothek  des  Instituts
für  Weltwirtschaft  Kiel
-  13  —

Der  Zoll  wird  entweder  als  Wertzoll  oder  als  spezifischer  Zoll  eingehoben. ­
  Wertzölle  sind  Zölle,  deren  Höhe  in  der  Form  eines  Perzentsatzes ­
  vom  Wert  der  jeweils  eingeführten  Ware  festgesetzt  ist.  Bei  spez  ifischen
  Zöllen  aber  wird  die  Zollbelastung  durch  einen  in  der  Landeswährung ­
  ausgedrückten  Wertbetrag  für  eine  bestimmte  Masseneinheit  der
Waren  fixiert.  Beispiel:  Eine  Warensendung  ist  1000  Kilogramm  schwer  und
hat  einen  Wert  von  10.000  Kronen.  Besteht  an  der  Grenze  ein  Wertzoll  von
z.  B.  5  Perzent,  dann  würde  die  Zollhöhe  berechnet:  5  Perzent  von  10.000  Kronen ­
  sind  600  Kronen.  Besteht  aber  ein  spezifischer  Zoll  von  z.  B.  80  Kronen
per  Meterzentner  der  betreffenden  Ware,  dann  ergäbe  sich  ein  Zoll  von  10  Meterzentner
  mal  60  Kronen,  das  sind  600  Kronen.  Keines  der  beiden  Systeme
darf  sich  einer  idealen  Vollkommenheit  rühmen.  Vorherrschend  ist  derzeit  der
spezifische  Zoll.
Der  Zoll  ist  nun  nicht  immer  ein  ausgesprochener  Schutzzoll.  Es  werden
ja  in  unserer  Monarchie  zahlreiche  Waren  eingeführt,  die  in  Oesterreich  selbst
überhaupt  nicht  erzeugt  werden  können:  vor  allem  Kaffee,  Tee,  Kakao,  also
überhaupt  die  Kolonialwaren.  Trotzdem  liegt  auch  auf  diesen  ein  Zoll.  Dieser
Zoll,  der  also  keinerlei  Schutzzwecke  erfüllt,  fungiert  lediglich  als  indirekte
Steuer,  daher  nennt  man  diese  Art  von  Zöllen  F  i  n  a  n  z  z  ö  l  l  e.  Auch  diese
Finanzzölle  können  freilich  verwendet  werden  zu  wirtschaftspolitischen
Zwecken,  wie  dies  gerade  bei  Kaffee  getan  wurde.  Früher  bezog  man  in  der
Monarchie  den  Kaffee  ausschließlich  fast  über  Hamburg  und  Havre;  nun  wurde
im  österreichischen  Zolltarif  von  1882  der  Zoll  für  Kaffee  verschieden  hoch  festgesetzt, ­
  und  zwar  hatte  der  niedrigere  Zoll  nur  für  jene  Kaffeesendungen  Geltung, ­
  welche  über  Triest  und  Fiume  nach  Oesterreich  gebracht
wurden.  Auf  diese  Weise  gelang  es,  den  Kaffeetransport  für  Oesterreich  ertragsreich ­
  zu  machen  und  dadurch  den  Aufschwung  unserer  Handelsschiffahrt
zu  unterstützen;  ferner  wurde  infolgedessen  Triest  einer  der  wichtigsten  Kafseemärkte
  und  so  die  Preisbildung  des  Kaffees  in  gewissem  Sinne  unter  unsere
Kontrolle  gestellt.
Die  Zölle  für  einzelne  Waren  geradeso  festzusetzen,  wie  wir  sie  vom
österreichisch-ungarischen  Standpunkte  aus  wünschen,  geschieht  im  sogenannte»
allgemeinen,  autonomen  Zolltari  sh,  der  von  den  Regierungen ­
  und  Parlamenten  Oesterreichs  und  Ungarns  vereinbart  wird.
Ein  anderes  außerordentlich  wichtiges  Mittel  der  Handelspolitik  ist  der
Handelsvertrag.  Jeder  Handelsvertrag  hat  den  Zweck,  unseren  Waren
in  dem  betreffenden  Lande  besondere  Begünstigungen  zu  verschaffen,  andererseits ­
  uns  gegebenenfalls  die  Einfuhr  bestimmter  Waren  des  betreffenden  Landes
zu  sichern.  Mit  anderen  Worten:  der  Handelsvertrag  bezweckt  und  beinhaltet
die  Regelung  der  Handelsbeziehungen  der  vertragschließenden  Länder.
Handelsverträge  wurden  bisher  gewöhnlich  in  zweifacher  Form  geschlossen:
1.  als  Handelsverträge  mit  Zolltarifen,  kurzweg  auch  Tarifverträge
genannt,  und  2.  bloße  Meistbegünstigungs  -  Verträge.

J )  Siehe  Seite  19.
        <pb n="16" />
        14

Wertvoller  sind  die  Handels-Tarifverträge.  In  diesen  Zolltarifen ­
  werden  nämlich  beiderseitig  die  Zölle  für  jene  Waren,  an  denen  die
beiden  Staaten  eben  großes  Interesse  haben,  festgesetzt.  So  wird  in  einem
Handelsvertrags  zwischen  Oesterreich-Ungarn  und  Serbien  beispielsweise
Serbien  in  diesem  Zolltarife  besondere  Begünstigungen  für  seine  Fleisch-,  Vieh-,
Getreide-  und  Zwetschkenausfuhr  festsetzen,  Oesterreich-Ungarn  seinerseits
wieder  niedrigere  Zölle  für  die  Erzeugnisse  seiner  Textil-,  Eisen-,  Papier-Industrie
  usw.,  und  zwar  wird  in  einem  solchen  Tarifvertrag  gerade  für  die
spezielle  Art  und  Gattung  der  Ware,  wie  sie  in  Oesterreich-Ungarn  erzeugt
wird,  ein  ermäßigter  Zollsatz  festgesetzt,  so  daß  andere  Staaten,  welche  eben
die  Waren  in  dieser  speziellen  Art  nicht  erzeugen,  auch  wenn  sie  die  Meistbegünstigung ­
  besitzen,  keinen  großen  Vorteil  davon  haben.  So  ziemlich  jeder
Tarifvertrag  enthält  auch  die  „M  eistbegünstigungsklause  l",  so
daß  es  gleichzeitig  ein  Meistbegünstigungsvertrag  ist.
Ein  Mei  st  begünstigungsvertrag  verpflichtet  die  vertragschließenden ­
  Staaten,  sich  auch  gegenseitig  alle  Zugeständnisse  einzuräumen,
welche  sie  einem  dritten  Staate  bewilligt  haben.  Damit  nahm  mau  es
bisher  peinlich  genau.  So  hatte  Oesterreich-Ungaru  von  1882  bis  1905  als
„Grenzverkehrsbegünstigungen"  der  serbischen  Vieh-  und  Getreideeinfuhr  besondere ­
  Begünstigungen  eingeräumt  und  den  italienischen  Weinen  eine  bevorzugte ­
  Behandlung  zugestanden.  Die  Folge  war,  daß  Rußland  für  sein  Vieh
und  sein  Getreide  und  Frankreich  für  seine  Weine  dieselbe  Behandlung  verlangten ­
  und  auch  durchsetzten,  wie  wir  sie  anderen  Ländern  angedeihen  ließenst.
Darin  liegt  eben  das  Wesen  der  Meistbegünstigung,  daß  alle  Zugeständnisse
und  Opfer,  mit  denen  wir  uns  von  einem  Lande  Begünstigungen  für  unsere
Ausfuhr  erkaufen,  auch  allen  anderen  Ländern  zugute  kommen,  wenn  dieselben
mit  uns  auch  keinen  Tarifvertrag,  sondern  bloß  einen  MeistbegünstigungsVertrag ­
  abschließen.  Gewiß  haben  auch  wir  durch  solche  MeistbegünstigungsVerträge ­
  Anteil  an  allen  Begünstigungen  aller  anderen  Länder  untereinander.
Dieser  theoretische  Vorteil  ist  aber  in  der  Praxis  oft  genug  nicht  vorhanden,
weil  eben  jedes  Land  bemüht  ist,  seine  Ein-  und  Ausfuhr  durch  Tarifverträge
zu  regeln,  deren  Zollsätze  auf  die  heimischen  Verhältnisse  zugeschnitten  werden.
Mit  anderen  Worten:  Jeder  Staat  trachtet  beim  Vertragsabschluß  mit

i)  Wir  mußten  damals,  um  eine  allzu  große  Konkurrenz  im  eigenen  Lande  zu  vermeiden, ­
  die  bisherigen  Begünstigungen  streichen,  was  Italien  und  Serbien  ebenso  beantworteten. ­
  Man  vergleiche,  was  Sektionschef  a.  D.  Dr.  Franz  Stibral  hierüber
in  der  „Neuen  Freien  Presse",  Nr.  17.365  vom  25.  Dezember  1912  u.  a.  schrieb:  „Die
lang  im  Dunkel  gebliebene  Erbsünde  mit  den  Grenzbegünstigungen  war
urplötzlich  aufgekommen  ...  So  mußten  wir  schließlich  zufrieden  sein,  als  nach  vielen
Bemühungen  die  Sache  so  ausging,  daß  es  hieß  —  sowohl  in  Petersburg  als  in  Paris:
Nun  gut,  in  Gottes  Namen,  aber  es  darf  nicht  mehr  vorkommen!  .  .  .  .  es
ist  nicht  mehr  vorgekommen!  Man  darf  Serbien  und  anderen  Balkanstaaten ­
  keine  Extrawürste  mehr  braten.  Nicht  nur  deshalb  nicht,  weil  die  Agrarier  es  i
nicht  wollen,  sondern  weil  die  internationale  Rechtslage  es  nicht  gestattet."
—  Um  die  Freiheit,  die  wir  beim  Abschluß  von  Handelsverträgen  zur  möglichst  restlosen ­
  Wahrung  unserer  Interessen  brauchen,  wiederherzustellen,  bleibt  nichts  anders
übrig  als  die  Preisgabe  des  Meistbegünstigungsprinzips.  ,
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        15

anderen  Staaten,  gerade  für  die  Sorte  von  Waren,  die  er  s  e  l  b  st
erzeugt,  Erleichterungen  zu  erhalten.  Wenn  nun  Österreich-Ungarn  durch
die  „Meistbegünstigung"  theoretisch  instand  gesetzt  wird,  dieselbe  Ware
zu  den  gleichen  Vorteilen  nach  dem  betreffenden  Staate  auszuführen  —
praktisch  tritt  dieses  Recht  nur  dann  in  Wirksamkeit,  wenn  Österreich-Ungarn
  wirklich  jene  spezielle  Sorte  herstellt.  Da  unsere  Industrie  im
allgemeinen  noch  lange  nicht  den  Grad  der  Spezialfabrikation,  in  der
für  jede  Sorte  von  Waren  auch  schon  eigene  Fabriken  bestehen,  erreicht
hat,  ist  es  klar,  daß  in  sehr  zahlreichen  Fällen  die  „Meistbegünstigung"
für  uns  auf  dem  Papier  stehen  bleibt;  andererseits  können  jene  Staaten,
die  uns  überlegen  sind,  durch  das  Prinzip  der  Meistbegünstigung  von
handelspolitischen  Begünstigungen  auch  dann  Gebrauch  machen,  wenn
w  i  r  dieselben  uns  teuer  erkauft  haben!  —  So  kann  man  ruhig  sagen,  daß
der  Grundsatz  der  Meistbegünstigung,  der  seit  Jahrzehnten  die  Handelsverträge ­
  ganz  Europas  beherrscht,  im  allgemeinen  sich  als  ein  für  uns  nicht
sehr  glücklicher  erwiesen  hat;  er  hat  im  Weltverkehr  ein  „freies  Spiel  der
Kräfte"  hergestellt,  wovon  die  wirtschaftlichen  Weltmächte  bedeutende  Vorteile,
Staaten  aber  wie  unsere  Monarchie,  fast  vielleicht  mehr  Schaden  als  Nutzen
gehabt  haben.  Die  zukünftige  Handelspolitik  der  mitteleuropäischen  Staaten
wird  sich  voraussichtlich  auf  dem  Grundsatz  der  Reziprozität
aufbauen,  d.  h.  man  wird  Zollerleichterungen  usw.  nur  dem  einräumen,  der
dafür  seinerseits  entsprechende  Begünstigungen  gewährleistet.
Nicht  zu  unterschätzen  ist  die  handelspolitische  Bedeutung,  welche  gerade
in  unserer  Zeit  immer  mehr  den  auswärtigen  Vertretungen,  den  Konsulaten, ­
  zukommt.  Es  gab  eine  Zeit,  in  der  die  auswärtigen  Konsulate  lediglich
politische  Agenturen  waren.  Diese  Zeit  liegt  aber  weit  hinter  uns.  Heute  haben
die  Konsulate,  die  unsere  Monarchie  im  Auslande  unterhält,  überaus  wichtige
wirtschaftliche  Aufgaben  zu  erfüllen.  Wir  zählen  hierher  die  Auskunft  über
wirtschaftliche  Verhältnisse  im  Konsulatsbezirk,  über  Kreditfähigkeit  und  -Würdigkeit ­
  von  Firmen  des  Konsulatsbezirkes,  welche  mit  Unternehmungen  in  Oesterreich-Ungarn ­
  Geschäftsbeziehuugen  anknüpfen  wollen,  besonders  aber  den
Schutz  unserer  im  Ausland  tätigen  Staatsbürger  vor  Unbill  und  Ungerechtigkeit ­
  usw.  Um  das  Konsulatswesen  und  überhaupt  unsere  auswärtige  Vertretung
wirtschaftlich  noch  fruchtbarer  zu  gestalten,  bemüht  man  sich,  die  leitenden
Beamten  wirtschaftspolitisch  zu  schulen  und  werden  ihnen  besondere  Fachleute ­
  an  die  Seite  gegeben.  Diese  Konsulate  erstatten  regelmäßig  ausführliche
Berichte  über  die  Wirtschafts-  und  handelspolitischen  Zustände  in  ihrem  Amtsbezirke ­
  und  die  Aussichten  für  den  österreichischen  Handel  dortselbst.  Diese
Berichte  werden  bei  uns  als  Beilagen  zu  der  Wochenschrift  „Das  Handelsmuseum" ­
  veröffentlicht,  so  daß  jedermann  sich  in  ihren  Besitz  setzen  kann.
Das  ganze  System,  das  hier  kurz  angedeutet  wurde,  ist  im  Grunde  so  ausgezeichnet, ­
  daß  man  es  im  Auslande,  iusbesonders  im  Deutschen  Reiche,  als
M  u  st  e  r  benutzt  hat.  Allerdings  ist  niau  uns  in  der  Ausgestaltung  des  Ganzen
vielfach  vorangekommen.
In  manchen  Fällen  sucht  niau  den  Außenhandel  zu  fördern,  indem  man
bestimmten  Unternehmungen  staatliche  Subventionen  zukommen
        <pb n="18" />
        16

läßt.  Das  gilt  besonders  für  Schiffahrts-Gesellschaften.  Hierher  gehört  auch
in  gewissem  Sinne  die  Gewährung  von  Export-Prämien.  Diese
werden  für  Waren  gewährt,  deren  Export  sehr  wünschenswert,  aber  durch
die  Verhältnisse  auf  dem  Weltmarkt  so  erschwert  ist,  daß  eine  besondere  ausnahmsweise ­
  Unterstützung  nötig  erscheint.
Durch  die  Errichtung  von  M  u  st  e  r  l  a  g  e  r  n  und  A  u  s  st  e  l  l  u  n  g  e  n
heimischer  Erzeugnisse  im  Auslande  wird  deren  Absatz  dortselbst,  wie  die  Erfahrungen ­
  z.  B  des  niederösterreichischen  Landes-Gewerbeförderungsdienstes
zeigen,  kräftig  gefördert.
Ein  überaus  wichtiges  Mittel,  unsere  Handelsbeziehungen  zu  fördern,
besitzt  die  Regierung  dank  der  Verstaatlichung  der  meisten  Eisenbahnlinien
in  ihrer  T  a  r  i  f  h  o  h  e  i  t,  d.  i.  in  ihrem  Rechte,  die  Frachtkosten  vorzuschreiben.
Es  liegt  ja  auf  der  Hand,  daß  beispielsweise  Erhöhungen  der  Frachtentarife
unter  Umständen  in  Handelsverträgen  mühsam  erkämpfte  Begünstigungen
zunichte  machen  können.  Wenn  wir  z.  B.  von  Deutschland  unter  großen
Opfern  für  eine  bestimmte  Ware  niedrigeren  Zoll  erlangt  haben  und  unsere
Eisenbahnverwaltung  würde  nun  mit  ihren  Frachtentarifen  hinaufgehen,
ist  es  klar,  daß  der  handelspolitische  Vorteil  unserer  Volkswirtschaft  dadurch
verloren  ginge.  Umgekehrt  können  niedrige  Frachtentarife  die  unserer  Volkswirtschaft ­
  ungünstige  Zollhöhe  eines  Nachbarstaates  wenigstens  einigermaßen
ausgleichen.  Daher  ist  die  T  a  r  i  f  p  o  l  i  t  i  k  unserer  Eisenbahnverwaltung ­
  von  der  Handels-  unb  ■  Wirtschaftspolitik ­
  nicht  z  u  trennen,  wenngleich  zugegeben  werden  muß,
daß  die  Erstellung  der  Frachtentarife  mit  der  ganzen  finanziellen  Lage
der  Staatseisenbahnen  in  einem  sehr  wesentlichen  Zusammenhange  steht.
Alle  handelspolitischen  Maßnahmen,  mögen  sie  auch  noch  so  klug  und
wohl  berechnet  sein,  verlieren  den  größten  Teil  ihrer  Bedeutung  im  selben
Moment,  in  dem  hinter  ihnen  nicht  eine  starke  militärische  Macht
steht,  bereit  die  Interessen  des  Vaterlandes  und  seiner  Bürger  zu  W  a  s  s  e  r
und  zu  Land  erfolgreich  zu  verteidigen.  Daher  gehört  die  Ausgestaltung
unserer  Kriegsmarine  und  unseres  Landheeres  indirekt  zu  den  Erfordernissen
einer  guten  und  zukunftssicheren  Handelspolitik.  Es  wäre  ferner  ein  Irrtum,
wollte  man  meinen,  daß  unser  Außenhandel  zu  noch  stolzerer  Höhe  sich  entwickeln ­
  könnte,  ohne  daß  unser  Vaterland  in  jeder  Hinsicht  innerlich  erstarken ­
  und  gleichzeitig  auch  in  der  W  e  l  t  p  o  l  i  t  i  k  seinen  Platz  an  der
Sonne  verlangte.  Das  bescheidene  Zurücktreten  von  den  Problemen  der  Weltpolitik, ­
  das  Sichbegnügen  mit  der  Anteilnahme  an  den  Entscheidungen,  die
nächst  unseren  Grenzen  fallen,  haben  es  mit  sich  gebracht,  daß  bei  der  bisherigen ­
  Verteilung  der  Erde  unter  die  Großmächte  unser  Vaterland ­
  als  einziges  leer  ausgegangen  ist.  Noch  ist  es  möglich,  manches  nachzuholen,
noch  ist  die  Entscheidung  über  Klein-  und  B  o  r  d  e  r  a  s  i  e  n,  Syrien
und  Mesopotamien  nicht  gefallen.  Noch  können  in  Zentral
A  s  i  e  n  (China!)  und  Südamerika  unserer  Volkswirtschaft  gewaltige
Absatzgebiete  gesichert  werden.  Es  wird  Sache  der  Staatspolitik  sein,
unserem  Außenhandel  und  damit  unserem  ganzen  Wirtschaftsleben  Stütz-
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        17

Punkte  außerhalb  unserer  Grenzen  schaffen,  die  Lieferung  der  Rohstoffe  aus
unter  unseren  Einfluß  gebrachten  Gebieten  und  den  Absatz  unserer  Fabrikate
dorthin  gewährleisten  zu  helfen.  Tie  Initiative  muß  freilich  von  unserer
Volkswirtschaft  selbst  ausgehen.
Geschichtliche  Entwicklung  unserer  Handelspolitik.
In  Oesterreich-Ungarn  herrschte  das  Verbotssystem  bis  nach  dem  Jahre
1848.  Ueberdies  bestanden  zwischen  mehreren  Teilen  des  Reiches,  namentlich
aber  zwischen  Oesterreich  und  Ungarn  Zollgrenzen.  Das  einheitliche
Zoll-  und  Handelsgebiet  wurde  durch  die  Verfassung  vom
4.  März  1849  geschaffen,  und  am  1.  Juli  1831  durch  die  Beseitigung  der  Berzehrungssteuerlinie ­
  gegen  Ungarn  vollendet.
Im  Herbste  desselben  Jahres  trat  ein  neuer  Zolltarif  in  Kraft,  der  nur
mehr  sehr  mäßige  Ausfuhr-  und  Durchfuhr-Zölle  enthielt;  die  Einfuhrverbote
wurden  fast  gänzlich  beseitigt  und  die  Einfuhrzölle  bedeutend  ermäßigt.
  Hatte  früher  der  höchste  Zoll  2000  Gulden  betragen,  so  erreichte
in  diesem  Tarif  der  höchste  Satz  nur  mehr  600  Gulden  K.  M.  In  diesem  Jahre
war  Oesterreich  bereits  in  den  Kampf  nm  den  deutschen  Zollverein ­
  eingetreten.  Das  mehr  als  ein  Jahrhundert  währende  Ringen
Preußens  und  Oesterreichs  um  die  Vorherrschaft  in  Deutschland  wurde  seit
der  Schaffung  des  Deutschen  Zollvereinesst  immer  mehr  und  mehr  auf  das
wirtschaftspolitische  Gebiet  verlegt,  wodurch  die  Handelspolitik  stark  beeinflußt
werden  mußte.  Da  nun  Preußen  in  diesem  Belange  eben  durch  die  Schaffung
des  Zollvereines  den  Vorsprung  hatte,  sah  sich  Oesterreich  zu  Maßregeln  in
der  von  Preußen  eingeschlagenen  wirtschaftspolitischen  Richtung  veranlaßt,
welche  diesen  Vorsprung  zugunsten  Oesterreichs  wettmachen  sollten.  Preußen
aber  geriet  immer  mehr  und  mehr  in  das  Fahrwasser  der  F  r  e  i  h  a  n  d  e  l  si
  d  e  e,  und  Oesterreich  folgte  ihm,  wenn  auch  behutsam,  da  die  Eigenart  der
österreichischen  Volkswirtschaft  Berücksichtigung  forderte.  So  drang  in  den
1860  er  Jahren  auch  in  Oesterreich  die  Freihandelsidee  immer  stärker  vor,
wenngleich  sich  die  wachsende  Gegnerschaft  der  Industriellen,
welche  für  sich  Schutzzölle  gegen  die  auswärtige  Konkurrenz,  vor  allem
gegen  die  deutsche  und  englische  Industrie,  verlangten,  in:  Parlamente  und
außerhalb  desselben  mit  Macht  zur  Geltung  brachte.
Industrie  und  Schutzzoll.
Das  Jahr  1866  brachte  Oesterreichs  Ausscheiden  aus  dem  Deutschen
Bund  und  infolgedessen  die  Entscheidung  im  Kampfe  um  den  Deutschen
Zollverein:  den  Sieg  Preußens.  In  den  Jahren  nach  1866  wurde  eine  große
Zahl  von  Handelsverträgen  abgeschlossen,  von  denen  mehrere  über  die  Weltmeere ­
  hinüberreichten.  In  dem  österreichischen  Parlament,  das  durch  die  Verfassung ­
  von  1867  geschaffen  worden  war,  betrieben  die  Industriellen  mit
Ausdauer  und  Vehemenz  die  Bekämpfung  der  Freihandelsidee,  während
*)  Im  Jahre  1828  gelang  es  Preußen,  Hessen-Darmstadt  sich  zollpolitisch  einzuverleiben.
Dann  schlossen  sich  Bayern,  Sachsen  usw.  an.  Am  1.  Jänner  1834  trat  der  Deutsche  Zollverein ­
  ins  Leben.
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        18

das  damals  rein  agrarische,  daher  am  Agrar-Export  und  Industrie-Import
lebhaftest  interessierte  Ungarn  in  seinem  Parlamente  eine  freihändlerisch
gerichtete  Vertretung  besaß.  Jahre  hindurch  genossen  die  landwirtschaftlicheil
Produkte  fast  keinerlei  Zollschutz;  unter  beu  verschiedensten  Begünstigungstiteln ­
  konnten  sie,  besonders  vom  Westen,  in  den  Bereich  der  Monarchie  gebracht ­
  werden.  Die  Träger  der  Schutzzollpolitik  waren
im  Anfang  ausschließlich  die  Industriellen  und  Gewerbetreibenden. ­
  Die  Landwirte  wurden  erst  dann  die  Bundesgenossen ­
  der  Industriellen,  als  schlimme  Erfahrungen,  ja  sogar  schließlich
bitterste  Nöte  sie  dazu  zwangen.
Landwirtschaft  und  Schutzzoll.
Wie  schon  angedeutet,  stand  seit  dem  Handelsvertrag  mit  Deutschland
vom  Jahre  1868  unsere  Westgrenze  für  Getreideeinfuhr  offen;  dieselbe  stieß
nur  im  Osten  und  Südosten  auf  Zölle.  Im  Jahre  1873  war  die  Getreideernte
in  Ungarn  knapp  ausgefallen.  Die  ungarische  Regierung  verlangte  daher
und  erhielt  die  Zustimmung  der  österreichischen  zur  Gewährung  der  zollfreien
Getreideeinfuhr  für  ein  Jahr.  Im  Sommer  dieses  Jahres  stiegen  die  Ernteaussichten, ­
  gleichzeitig  aber  sanken  die  Getreidepreise.  Die
ungarischen  Landwirte  erklärten  nun,  an  diesem  Niedergänge  der  Preise  sei
nur  die  ungehemmte  Einfuhr  rumänischen  und  russischen  Getreides ­
  schuld  und  verlangten  wieder  nach  den  Getreidezöllen.  In
Oesterreich  stemmte  man  sich  dagegen  und  forderte  die  Aufrechterhaltung
der  Z  o  l  l  f  r  e  i  h  e  i  t  für  Getreide,  bei  der  es  zunächst  blieb.  Der
Zolltarif  von  1878  enthielt  zwar  zahlreiche  von  Industriellen  verlangte ­
  Schutzzölle,  gab  aber  die  Einfuhr  der  meisten  landwirtschaftlichen ­
  Produkte  frei.
Indessen  sollte  bald  auch  in  der  Landwirtschaft  ein  gründlicher  Umschwung
der  Meinungen  eintreten.  Im  Gefolge  einer  furchtbaren  Wirtschaftskrisis
in  ihren  Oststaaten,  die  Hunderttausende  mit  einem  Schlage  arbeitslos  machte,
und  mit  Hilfe  der  unzähligen  Einwanderer  aus  Europa  hatten  die  Vereinigten ­
  Staaten  von  Nordamerika  begonnen,  die  ungeheueren  Ländereien
niemals  wirtschaftlich  benützten  Bodens  in  ihren  Zentral-  und  Weststaaten
zu  kultivieren.  Eines  der  riesigsten  Getreide-Anbau  gebiete
der  Welt  entstand  dort.  Der  jungfräuliche  Boden  gab  willig  die  köstlichsten
Ernten.  Gewaltige  Ströme  und  ein  rasch  entstehendes  Netz  von  sich  gegenseitig
durch  niedrige  Tarifsätze  bekämpfenden  Eisenbahnen  ermöglichten  einen
billigen  Transport  in  die  Hafenstädte  der  Union  am  Atlantischen
Ozean;  von  dort  nach  den  Häfen  des  Mittelmeeres  und  der  Nordsee  war  die
Fahrt  gleichfalls  nicht  teuer.  Dank  diesen  niederen  Produktious-  und  Frachtkosten ­
  vermochte  der  amerikanische  Weizen,  aber  auch  amerikanisches
Fleisch  und  F  e  t  t,  Ende  der  siebziger  Jahre  schon  in  Europa  den
heimischen  Produzenten  Konkurrenz  zu  machen.  Zunächst  wurde  Deutschlands
Landwirtschaft,  welche  bisher  England  mit  Lebensmitteln  versorgt  hatte,
aus  diesem  alten  Absatzgebiete  herausgeworfen,  so  daß  sich  die  Getreidemassen
im  Lande  selbst  anhäuften  und  die  Preise  drückten;  die  französische  Landwirt ­
        <pb n="21" />
        19

schaft  wurde  im  eigenen  Lande  bedroht.  Das  Deutsche  Reich  und
Frankreich  setzten  sich  denn  auch  1879,  bzw.  1881  durch  die  Einführung
von  landwirtschaftlichen  Schutzzöllen  kraftvoll  zur  Wehre.
Ihrem  Beispiele  folgte  1882  Oesterreich-Ungarn.
Der  „Krach"  von  1873  hatte  nicht  nur  in  Industrie  und  Gewerbe,  Handel
und  Verkehr  fürchterliche  Schäden  angerichtet,  in  seinem  Gefolge  wurde  man
auch  auf  die  unhaltbare  Lage  der  österreichischen  Landwirtschaft ­
  aufmerksam.
Als  man  nach  der  1848  er  Revolution  der  österreichischen  Landwirtschaft ­
  eine  neue  Verfassung  gab,  da  befreite  man  sie  zwar  von  vielen  bisher
auf  ihr  lastenden  Obliegenheiten  und  Bindungen,  versäumte  aber,  in  dem  politischen ­
  Durcheinander  dieser  Jahre,  die  neue  Agrarverfassung  auch  innerlich,
insbesondere  durch  K  o  m  m  a  s  s  a  t  i  o  n  e  n,  durch  die  Regelung  der
Servitutenfrage  usw.  auszubauen.  In  sich  selbst  schwach  sollte  nun
der  landwirtschaftliche  Betrieb  des  österreichischen  Bauern  nicht  bloß  die
Konkurrenz  mit  Ungarn,  Rußland,  den  Balkanstaaten  und  Rumänien  im  Osten
und  der  von  Westen  her  drohenden  erdrückenden  Uebermacht  Amerikas  aushalten ­
  —  in  derselben  Zeit  mußte  der  landwirtschaftliche  Betrieb  allmählich
von  der  alten  Naturalwirtschaft  zu  der  modernen  Geldwirtschaft  übergehen.
Alle  diese  schwierigen  Aufgaben  drängten  sich  zusammen.  Wenn  schon  die  Industrie ­
  mit  ihrer  Kapitalmacht  und  ihren  zahlreichen  Anpassungsfähigkeiten
und  -Möglichkeiten  Schutz  vor  der  auswärtigen  Konkurrenz  verlangte,  so  ist
es  klar,  daß  denselben  Schutz  die  Landwirtschaft  in  noch  viel  höherem  Maße
zu  beanspruchen  das  volle  Recht  hatte.
Das  gemeinsame  Interesse  am  Schutzzoll  führte
Landwirtschaft  und  Industrie  zusammen  und  fand  im  Zolltarif  von  1882
ebenso  wie  in  der  Tarif-Novelle  des  Jahres  1885  seinen  Ausdruck.
Zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  trat  die  Idee  eines  mitteleuropäischen ­
  Zollbundes  stärker  in  Erscheinung,  welcher  die
Staaten  des  Dreibundes  und  ihre  wirtschaftlichen  Trabanten-Staaten  vor
der  Uebermacht  der  immer  gewaltiger  erstarkenden  Weltreiche  Englands,  Bereinigten ­
  Staaten,  Rußlands,  schützen  sollte.  Kam  es  auch  nicht  zu  einer  Union,
so  doch  immerhin  zu  einer  gewissen  Annäherung  in  den  Zollsätzen.  In  diesem
Zeichen  standen  die  zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  von  uns  abgeschlossenen
Handelsverträge.  Man  könnte  schwerlich  den  Beweis  erbringen,  daß  diese
Handelsverträge  unserer  Monarchie  übermäßige  Vorteile  gebracht  hätten.  So
gingen  denn  nach  Ablauf  derselben  die  Staaten  des  Dreibundes  wieder  ihre
eigenen  Wege,  wenngleich  sie  bemüht  sind,  die  politische  Freundschaft,  so  gut
es  geht,  auch  im  Wirtschaftsleben  zur  Geltung  zu  bringen.  Am.13.  Februar  1906
kam  auch  in  Oesterreich-Ungarn  ein  neuer  Zolltarif  zur  Geltung,  den  wir  im
folgenden  kurz  charakterisieren.
Die  gegenwärtige  Zollgesetzgebung  unserer  Monarchie.
Die  Zollpolitik  Österreich-Ungarns  findet  Ausdruck  in  einem  Zollt
  a  r  i  f  g  e  s  e  tz,  dem  ein  allgemeiner  (autonomer)  Zolltarif  ange-
        <pb n="22" />
        20

schlossen  ist,  welch  letzterer  bei  Bertragsverhandlungen  als  Grundlage  gilt
und  gegenüber  allen  Staaten,  die  mit  uns  keine  Verträge  abschließen,  zur  Anwendung ­
  gelangt.  Die  durch  die  Vielgestaltigkeit  des  Wirtschaftslebens  notwendigen ­
  Verfügungen  werden  in  der  Regel  im  Verordnungswege  getroffen.
Das  geltende  Zolltarifgesetz  vom  13.  Februar  1906  hat  Kraft  für  Österreich,
Ungarn,  Bosnien  und  Herzegowina,  sowie  für  die  eventuell  in  Zollunion  mit
der  Monarchie  sich  verbindenden  Länder;  ausgenommen  sind  lediglich  die  sogenannten ­
  Freigebiete  und  die  Zollausschlüsse.  Freigebiete  waren  bis  1891  die
Freihäfen  von  Triest  und  Fiume,  bis  1880  die  „freie  Handelsstadt"  Brody,
d.  h.  in  diese  Gebiete  durften  Waren  ohne  jede  Zollbelastung  eingeführt  werden.
Zollausschlüsse  betreffen  kleinere  Gebiete  des  Reiches,  die  infolge  ihrer  Lage
auf  den  Warenverkehr  mit  dem  Auslande  lebensnotwendig  angewiesen  sind.
So  hat  Österreich-Ungarn  durch  Staatsvertrag  (zuletzt  vom  2.  Dezember  1890)
die  Gemeinden  Jungholz  in  Tirol  und  Mittelberg  in  Vorarlberg,  welche  durch
hohe  Gebirge  vom  übrigen  Tirol  und  Vorarlberg  fast  vollständig  abgeschlossen
sind  und  wirtschaftlich  mit  Bayern  zusammenhängen,  dem  Zoll-  und  Steuersystem ­
  des  Deutschen  Reiches  (Bayern)  angeschlossen.
Grundsätzlich  ist  bei  der  Einfuhr  jede  Ware  zollpflichtig,  die
Zollfreiheit  muß  ausdrücklich  normiert  fein 1 )-  Die  Waren  durchfuhr  ist
zollfrei.  In  der  Ausfuhr  sind  alle  Waren  zollfrei  mit  Ausnahme  der
Lumpen  (Hadern)  und  anderen  Abfälle  zur  Papierfabrikation,  für  welche  ein
Ausfuhrzoll  von  K  9.60  pro  100  Kilogramm  normiert  ist.  Wenn  ein  Staat
aus  Österreich  ankommende  Schiffe  oder  Waren  ungünstiger  behandelt  als  die
anderer  Staaten,  hat  die  Regierung  das  Recht,  mit  R  e  t  o  r  s  i  o  n  s  z  ö  l  l  e  n
vorzugehen,  d.  h.  strafweise  die  Waren  aus  jenem  uns  feindseligen  Staate
mit  Zollzuschlägen  bis  zu  200  Perzent  oder  bis  zur  Höhe  des  vollen  Handelswertes ­
  zu  belegen.
Sehr  wichtig  sind  die  Artikel  III  und  VIII  des  Zolltarifgesetzes.  Im  Artikel  III
werden  Mindestzölle  für  Getreide  festgesetzt,  unter  die  bei  Handelsverträgen ­
  nicht  herunter  gegangen  werden  darf,  und  zwar  beträgt  der  Zoll
für  Weizen  per  100  Kilogramm  K  6.30,  Roggen  K  5.80,  Gerste  K  2.80,  Hafer
K  4.80  und  Mais  Li  2.80.  Der  Artikel  VIII  ermächtigt  die  Regierungen  Oesterreichs ­
  und  Ungarns,  „im  gegenseitigen  Einverständnis  die  Z  ö  l  l  e  für  Getreide ­
  und  Hülse  nfrüchte  im  Falle  schlechten  Ausfalles
der  heimischen  Ernte  oder  einzelner  Fruchtgattungen  zeitweilig
an  allen  oder  einzelnen  Grenzen  unter  den  gegen  Mißbrauch  schützenden  Kontrollen ­
  und  Beschränkungen  außer  Kraft  zu  setzen  oder  zu  ermäßige ­
  n".
Sehr  bedeutungsvoll  für  einen  Großteil  der  Industrie  ist  der  im  Zolltarifgesetz ­
  vorgesehene  Beredlungsverkehr.  Artikel  XIII  bestimmt
nämlich,  daß  —  mit  Ausnahme  von  Getreide  —  für  Rohstoffe,  Halbfabrikate
und  Jndustrieerzeugnisse,  die  im  Inlands  der  Weiterbearbeitung  (Veredlung)

0  Für  Gegenstände,  welche  bei  uns  der  Verzehrungssteuer  unterliegen,
müssen  im  allgemeinen  außer  dem  Zoll  noch  die  inneren  staatlichen  und  sonstigen  öffentlichen ­
  Verbrauchsabgaben  entrichtet  werden.  (Zollzuschläge.)
        <pb n="23" />
        —  21  —

zugeführt  werden,  um  dann  wieder  exportiert  zu  werden,
die  zeitweilige  zollfreie  Einfuhr  bewilligt  werden  kann').  Grundsätzlich ­
  ist  hier  die  Identität  der  ein-  und  ausgeführten  Waren  nachzuweisen
(Identitätsnachweis).  In  gewissen  Fällen  kann  von  diesem  Nachweis
ausnahmsweise  abgesehen  werden.  Einzelheiten  werden  im  Verordnungswege ­
  bestimmt.  Der  umgekehrte  Vorgang  des  Ausführens  der  österreichischen
Waren  ins  Ausland  zur  Veredlung  und  die  zollfreie  Einfuhr  der  veredelten
Waren  in  die  Monarchie  wird  nur  ganz  ausnahmsweise  im  Grenzverkehre
gestattet.
In  mehreren  Artikeln  bestimmt  das  Zolltarifgesetz  die  Gegenstände,  die
zollfrei  eingeführt  werden  dürfen,  wie  z.  B.  Gegenstände,  die  für  den
unmittelbaren  Gebrauch  des  Kaisers  oder  auswärtiger  souveräner  Fürsten
während  ihres  Aufenthaltes  in  der  Monarchie  bestimmt  sind,  Effekten  der
Reisenden,  Gegenstände  der  Kunst  und  Wissenschaft,  die  für  öffentliche
Sammlungen  bestimmt  sind,  zum  Kultus  für  arme  Kirchen  und  Gotteshäuser
bestimmte  Gegenstände  mit  Ausnahme  der  Orgeln,  Almosen,  dann  zum
Bau  und  zur  Ausrüstung  von  Schiffen  (auch  Kriegsschiffen)  erforderliche
Gegenstände  usw.  Unter  diese  zollfreien  Gegenstände  fallen  auch  Waren,  die
im  Vorm  erkver  fahren  ausgeführt  und  unverändert  wieder  zurückgebracht ­
  werden.  Es  handelt  sich  hier  um  Waren,  deren  Ausfuhr  unter  der
Kontrolle  der  Zollbehörde  geschieht,  welche  die  Waren  vormerkt,  so  daß  sie
in  der  Lage  ist  festzust  eilen,  ob  bei  der  Wiedereinfuhr  dieselben  Waren  vorgewiesen ­
  werden  oder  nicht.
R  o  h  st  o  f  f  e,  wie  Holz,  Kohle,  Bernstein,  Baumwolle,  Flachs,  Hanf,
Jute,  Schafwolle  usw.  sind  im  allgemeinen  zollfrei.  Eine  wichtige  Ausnahme ­
  bildet  Roheisen,  Alteisen  und  Abfälle  von  Eisen  und  Stahl,  bei
deren  Einfuhr  ein  Zoll  von  K  1,90,  vertragsmäßig  K  1.50  per  100  Kilogramm
entrichtet  werden  muß.
Der  Zoll,  einschließlich  der  Zuschläge  und  der  W  a  g  e  g  e  b  ü  h  r,  ist  in
Goldmünze  zu  entrichten.  Die  hier  erwähnte  Wagegebühr  oder  das  Waggeld
gehört  zu  den  Nebengebühren,  die  bei  der  Verzollung  entrichtet  werden  müssen.
Eine  zweite  Nebengebühr  ist  das  Lagergeld,  das  für  Waren,  die  in
amtlichen  Niederlagen  eingelagert  werden,  gezahlt  werden  muß.  Drei  Tage
der  Lagerzeit  sind  übrigens  zollfrei.
Zur  Förderung  unseres  Seehandels  genießen  bestimmte  Waren,  die  über
die  österreichische  und  ungarische  Seegrenze  zur  Einfuhr  gelangen,  Z  o  l  lbegünstigungen,
  so  Kakao,  Bohnen  eine  Begünstigung  von  10  Kronen
per  100  Kilogramm,  roher  Kaffee  von  7  Kronen,  Tee  von  23  Kronen,  Pfeffer,
Zimt  usw.  von  12  Kronen.
Der  Zolltarif  ist  in  61  Tarifklassen  eingeteilt.  Jede  Tarifklasse
umfaßt  eine  Warengruppe,  z.  B.  Tarifklasse  I:  Kolonialwaren;  II:  Gewürze;
')  Hieher  gehört  auch  der  Mahlverkehr  (zollfreie  Getreideeinfuhr  nach  Maßgabe
der  Mehlausfuhr),  der  1900  wegen  arger  Mißbräuche  eingestellt  wurde  und  in  der  Form  des
Ausfuhrschein  Verkehres  wieder  aufleben  soll.  Die  Bedeutung  des  Veredlungsverkehres
liegt  vor  allem  in  der  Schaffung  gut  lohnender  Arbeitsgelegenheiten.
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        22

III;  Südfrüchte;  IV:  Zucker;  V;  Tabak;  VI:  Getreide  usw.;  VII;  Obst,
Gemüse,  Pflanzen  und  Pflanzenteile;  VIII:  Schlacht-  und  Zugvieh  usw.
Einfuhrverbote  und  -beschränkungen  werde,:  von  den  Regierungen ­
  aus  Gründen  der  Sanitäts-  und  Sicherheitspflege,  sowie  aus  öffentlichen ­
  Rücksichten  erlassen.  Ein  solches  Verbot  trifft  Gegenstände  der  Staatsmonopole ­
  Oesterreichs  und  Ungarns.  So  ist  Tabak  nicht  bloß  mit
einem  ziemlich  hohen  Zoll  belegt,  sondern  darf  überhaupt  nur  gegen  besondere
Bewilligung  eingeführt  werden.  Außerdem  bestehen  solche  Beschränkungen
bezüglich  der  Einfuhr  von  Giften,  künstlichen  Süßstoffen  (Saccharin),  Arzneien,
Waffen  und  Sprengmitteln  usw.  Die  Ein-  und  Durchfuhr  von  Haustieren ­
  und  tierischen  Rohstoffen  ist  an  eine  besondere  Bewilligung ­
  des  Ackerbauministeriums  gebunden.
Unsere  Handelsverträge.
Oesterreich-Ungarn  hat  seine  Handelsbeziehungen  mit  den  Nachbarstaaten,
aber  auch  mit  zahlreichen  anderen  Staaten,  durch  Verträge  geregelt.  So  bestehen ­
  Tarifverträge  u.  a.  mit  Deutschland,  Frankreich,  Italien,  Rußland,
Belgien,  Rumänien,  Schweiz,  Serbien.  Mit  den  meisten  anderen  Staaten
sind  bloß  Meistbegünstigungsverträge  abgeschlossen  worden.  So  ziemlich
alle  diese  Verträge  enden  im  Jahre  1917,  so  daß  bis  dorthin  unsere
Handelsbeziehungen  vollständig  neu  geregelt  werden  müssen.  Mehrere  Verträge ­
  haben  sich  bereits  jetzt  als  nicht  in  jedem  Punkte  zutreffend  erwiesen,
bedürfen  daher  einer  Umarbeitung.
Unsere  wichtigsten  Handclsgebiete.
Bon  alter  Zeit  her  ist  an  unserem  Ein-  und  Ausfuhrhandel  das  benachbarte
DeutscheReich  überaus  stark  beteiligt.  Noch  im  Jahre  1903,  also  vor
einem  Jahrzehnt,  ging  mehr  als  die  Hälfte  unserer  ganzen  Ausfuhr  (51  -2
Perzent)  nach  dem  Deutschen  Reiche.  Seitdem  hat  sich  hier  eine  Verschiebung
vollzogen.  1910  gingen  nur  mehr  43-9  Perzent  unserer  Ausfuhr  nach  Deutschland. ­
  Umgekehrt  ist  aber  der  Anteil  des  Deutschen  Reiches  an  unserer  Einfuhr
ununterbrochen  im  Steigen  begriffen.  1903  lieferte  das  Deutsche  Reich  37-2
Perzent,  1910schon  40-5  Perzent  unserer  gesamten  Einfuhr.  Die  Bilanz^)  unseres
0  Unter  Handelsbilanz  versteht  man  das  Verhältnis  zwischen  dem  Werte
der  Einfuhr  und  dem  der  Ausfuhr.  Ist  letztere  größer,  dann  spricht  man  von  einer
aktiven,  sonst  von  einer  passiven  Handelsbilanz.  Seit  einigen  Jahren  ist  unsere
Handelsbilanz  in  steigendem  Maße  passiv.  Das  hängt  zusammen  mit  der  Industrialisierung, ­
  die  einen  erhöhten  Bedarf  an  Rohstoffen  und  erfahrungsgemäß  auch  im  Jnlande
nicht  genügend  erzeugten  Fabrikaten  mit  sich  bringt,  andererseits  die  früher  ausgeführten
überschüssigen  landwirtschaftlichen  Produkte  im  Jnlande  selbst  verbraucht.  Passive  Handelsbilanz ­
  bedeütet  noch  lange  nicht,  daß  die  betreffende  Volkswirtschaft  passiv  ist,  also  allmählich ­
  zugrunde  gehen  muß.  Maßgebend  ist  hier  die  Z  ah  l  u  n  g  s  b  j  l  a  n  z,  d.  h.  das
Verhältnis  der  Werte  (Waren,  Schuldzinsen,  Fremdenverkehr,  Geldsendungen  usw.),  die
wir  vom  Auslande  bekommen  und  an  dasselbe  bezahlen  müssen.  UnsereZahlungsbilanz
  ist  aktiv!  Uebrigens  fällt  ein  sehr  großer  Teil  unseres  Handelspassivums
dem  Handel  mit  Deutschland  zu  Lasten,  so  daß  hier  begründete  Hoffnung  besteht,  durch
entsprechende  Maßregeln  besser  eingreifen  zu  können.  Deutschland  selbst  und  ebenso
Engiand  haben  gleichfalls  sehr  passive  Handelsbilanzen.
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        23

Handels  mit  Deutschland  hat  sich  also  für  uns  erheblich  verschlechtert.  Dieses
Urteil  ist  um  so  mehr  begründet,  als  unsere  Ausfuhr  nach  Deutschland  überwiegend ­
  Rohstoffe  betrifft,  unsere  Einfuhr  von  dort  aber  Fabrikate.
Allerdings  muß  hier  bei  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  aus  und  nach  Deutschland
darauf  aufmerksam  gemacht  werden,  daß  ein  ziemlich  großer  Teil  dieser  Güter
Deutschland  lediglich  in  der  Durchfuhr  berührt.  So  bezieht
die  österreichische  Schafwollspinnerei  die  australische  Schafwolle  infolge  der
hohen  Bahnfrachten  der  österreichischen  Bahnen  zumeistnichtüber  Triest,  sondern
über  Hamburg.  Andererseits  gehen  viele  unserer  Waren,  die  nach  Amerika
usw.  bestimmt  sind,  über  die  deutschen  Nordseehäfen  in  ihre  Bestimmungsländer. ­
  Der  absolute  Wert  unseres  Handels  mit  Deutschland  betrug  1910  in
der  Einfuhr  1165-9,  in  der  Ausfuhr  1062-5  Millionen  Kronen.
Weitere  wichtige  Ausfuhrgebiete  für  unseren  Handel  sind  Italien
und  Großbritannien,  die  beiläufig  je  10  Perzent  unserer  Gesamtausfuhr ­
  aufnehmen,  die  Balkan  Halbinsel  (zirka  8  Perzent),  Rußland,
Frankreich  usw.  Dieselben  Staaten  sind  auch  hervorragend  an  unserer  Einfuhr
beteiligt.
Unser  überseeischer  Handel  ist  durchaus  nicht  unbedeutend.
Nach  Amerika  ging  1910  4-8  Perzent,  nach  Asien  3-3  Perzent  (das  meiste  nach
Britisch-Jndien),  nach  Afrika  1-8  Perzent  unserer  Gesamtausfuhr,  so  daß
auf  unseren  direkten  Ueberseehandel  immerhin  zirka  10  Perzent  unserer  Ausfuhr
entfallen.  Unsere  Einfuhr  aus  den  genannten  Weltteilen  ist  noch  bedeutender.
Wir  bezogen  1910  aus  Asien  9-6  Perzent,  aus  Afrika  2-1  Perzent,  aus
Amerika  12-9  Perzent  und  aus  Australien  0-6  Perzent,  zusammen  also
25-2  Perzent,  d.  i.  mehr  als  einViertel  unserer  Gesamteinfuhr, ­
  was  einem  absoluten  Werte  von  mehr  als  700  Millionen  Kronen
entsprach.  In  ihrer  Gänze  lassen  sich  unsere  Uebersee-Jnteressen  zisfermäßig
nicht  erfassen,  da  eben  ein  guter  Teil  der  aus  Uebersee  kommenden  und
nach  Uebersee  gehenden  Waren  über  deutsche  englische  usw.  Häfen  seinen
Weg  nimmt.
Die  handelspolitische  Struktur  der  Monarchie.
Durch  den  Ausgleich  mit  U  n  g  a  r  n,  der  bekanntlich  alle  10  Jahre,
das  nächstemal  1917,  zu  erneuern  ist,  bildet  das  gesamte  Gebiet  der  habsburgischen
Monarchie  ein  einheitliches  Zoll-  und  Handelsgebiet,  zu  dem  auch  Bosnien
und  Herzegowina  gehört.  Die  dualistische  Form  des  Reiches  erschwert  naturgemäß ­
  die  Bildung  eines  einheitlichen  Willens  der  Gesamtmonarchie  in  handelspolitischen ­
  Fragen;  denn  an  der  Lösung  einer  solchen  Frage  müssen  nicht  bloß
die  gemeinsamen  Minister  (die  gewöhnlich  hiezu  Fachleute  delegieren),
sondern  auch  die  Regierungen  und  Parlamente  beider  Staaten  zusammenwirken. ­
  Auf  Überairs  holprigein  und  nüt  Hindernissen  dicht  besätem  Wege
muß  demnach  der  Reichswille  sich  bilden.  Daß  diese  Umstände  unsere  Schlagfertigkeit ­
  nicht  erhöhen  und  uns  gegenüber  Staaten  nüt  straffer  Einheitlichkeit ­
  in  Nachteil  setzen,  ist  leicht  einzusehen.  Besonders  heftig  machte  sich  der
hemmende  Einfluß  des  Dualismus  geltend,  solange  Ungarn  ein  reiner  Agrar-
        <pb n="26" />
        24

staat  war  und  vielfach  andere  handelspolitische  Interessen  verfolgte  als  das
industriereiche  Oesterreich.  Durch  eine  kluge  und  energische  Jndustriepolitik
gelang  es  den  ungarischen  Regierungen,  in  ihrem  Lande  heimische  Industrien
zu  schaffen  und  in  die  Höhe  zu  bringen.  Die  junge  ungarische  Industrie  nun  hat
dieselben,  wenn  nicht  stärkere  Schutzinteressen  wie  die  um  so  vieles  ältere,
kapitalkräftigere  und  leistungsfähigere  österreichische  Industrie.  So  bildete
sich.  einerseits  zwischen  den  Organisationen  der  Landwirte  in  Oesterreich
und  Ungarn,  andererseits  zwischen  denen  der  Industriellen  in  beiden  Staaten,
allmählich  ein  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit  und
der  Interessengemeinschaft  heraus.  Schon  ist  dies  so  weit  gediehen, ­
  daß  gemeinsame  Tagungen  stattfinden.  Darum  ist  die
hoffnungsvolle  Auffassung  wohl  begründet,  daß  durch  die  neuzeitliche  Wirtschaftsentwicklung ­
  Oesterreich  und  Ungarn  immer  stärker  aneinander  gekettet
werden.  In  diesem  freiwilligen  Zusammentreten  von  Korporationen,  die  vor
noch  nicht  gar  zu  langer  Zeit  feindselig  oder  doch  mißtrauisch  einander  gegenüber ­
  standen,  erblicken  wir  auch  den  Beweis  für  die  Notwendigkeit  und  Berechtigung ­
  eines  Reichszollparlamentes.  Die  handelspolitischen
Fragen  sollten  soviel  als  möglich  losgelöst  vom  politischen  Tagesstreite,  in
gemeinsamer  Beratung  der  Vertreter  aller  drei  Teile  der  Habsburger-Monarchie:
  Oesterreichs,  Ungarns  und  Bosnien-Herzegowinas,  zur  Lösung
gelangen.  Die  Gemeinsamkeit  der  Interessen  der  Industrie  einerseits  und  der
Landwirtschaft  andererseits  hüben  und  drüben  zwingt  dazu,  die  Schaffung
eines  Reichszollparlamentes  als  eine  der  wichtigsten  Aufgaben  der  nächsten
Zeit  zu  betrachten.
        <pb n="27" />
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i  im  eigenen  Lande  bedroht.  Das  Deutsche  Reich  und
i  ch  setzten  sich  denn  auch  1879,  bzw.  1881  durch  die  Einführung
wirtschaftlichen  Schutzzöllen  kraftvoll  zur  Wehre,
chiele  folgte  1882  Oesterreich-Ungarn.
cach"  von  1873  hatte  nicht  nur  in  Industrie  und  Gewerbe,  Handel
fürchterliche  Schäden  angerichtet,  in  seinem  Gefolge  wurde  mau
uithaltbare  Lage  der  österreichischen  Laudf
  t  aufmerksam.
jn  nach  der  1848  er  Revolution  der  österreichischen  Landwirt-.ene
  Verfassung  gab,  da  befreite  man  sie  zwar  von  vielen  bisher
iden  Obliegenheiten  und  Bindungen,  versäumte  aber,  in  dem  poli-»einander
  dieser  Jahre,  die  neue  Agrarverfassung  auch  innerlich,
durch  Kommassatiouen,  durch  die  Regelung  der
t  e  n  f  r  a  g  e  usw.  auszubauen.  In  sich  selbst  schwach  sollte  nun
Ischastliche  Betrieb  des  österreichischen  Bauern  nicht  bloß  die
uit  Ungarn,  Rußland,  den  Balkanstaaten  und  Rumänien  im  Osten
d  Westen  her  drohenden  erdrückenden  Uebermacht  Amerikas  ausa
  derselben  Zeit  mußte  der  landwirtschaftliche  Betrieb  allmählich
in  Naturalwirtschaft  zu  der  modernen  Geldwirtschaft  übergehen.
Mengen  Aufgaben  drängten  sich  zusammen.  Wenn  schoit  die  Jnihrer
  Kapitalmacht  und  ihren  zahlreichen  Anpassungsfähigkeiten
hkeiteu  Schutz  vor,  der  auswärtigen  Konkurrenz  verlangte,  so  ist
denselben  Schutz  die  Landwirtschaft  in  noch  viel  höherem  Maße
-chen  das  volle  Recht  hatte.
;emeinsame  Interesse  am  Schutzzoll  führte
rft  und  Industrie  zusammen  und  fand  im  Zolltarif  von  1882
in  der  Tarif-Novelle  des  Jahres  1883  seinen  Ausdruck,
ginn  der  neunziger  Jahre  trat  die  Idee  eines  mittelschen
  Zollbuudes  stärker  in  Erscheinung,  welcher  die
s  Dreibundes  und  ihre  wirtschaftlichen  Trabanten-Staaten  vor
"acht  der  immer  gewaltiger  erstarkenden  Weltreiche  Englands,  Verraten, ­
  Rußlands,  schützen  sollte.  Kam  es  auch  nicht  zu  einer  Union,
lerhin  zu  einer  gewissen  Annäherung  in  den  Zollsätzen.  In  diesem
iden  die  zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  von  uns  abgeschlossenen
rüge.  Man  könnte  schwerlich  den  Beweis  erbringen,  daß  diese
rüge  unserer  Monarchie  übermäßige  Vorteile  gebracht  hätten.  So
t  nach  Ablauf  derselben  die  Staaten  des  Dreibundes  wieder  ihre
'ge,  wenngleich  sie  bemüht  sind,  die  politische  Freundschaft,  so  gut
i  im  Wirtschaftsleben  zur  Geltung  zu  bringen.  Am.13.  Februar  1906
Oesterreich-Ungarn  ein  neuer  Zolltarif  zur  Geltung,  den  wir  im
arz  charakterisieren.

gegenwärtige  Zollgesetzgebung  unserer  Monarchie.
ollpolitik  Österreich-Ungarns  findet  Ausdruck  iu  einem  Z  o  l  l  -
e  tz,  dem  ein  allgemeiner  (autonomer)  Zolltarif  ange-
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