ohne welches sich die Schwierigkeiten unserer Produktion noch wesentlich verschärfen würden. Bei Zulassung der völligen freien Einfuhr ist dies sicherlich nicht gewährleistet. Es ist klar, daß das Ausland größeres Interesse an der Abgabe von fertigen Produkten (zum Beispiel Mehl statt Getreide) als an der Ausfuhr der Rohstoffe hat; auch kann nicht übersehen werden, daß Zölle bei der heutigen Preisgestaltung selbst verständlich keine Rolle spielen. Aus allen diesen Gründen erachte ich derzeit die völlige Freilassung der Einfuhr, soweit dieselbe für den Inlands- Verbrauch dient, in voller Freiheit und ohne Beschränkung noch nicht möglich. Der Zeitpunkt für die völlige Freilassung des Einfuhrverkehrcs auf dem Gebiete des Nahrnngsmittelbednrfes — mit Ausnahme des Transit- und Beriedlungsvcrkehres — ist noch nicht gekommen. Ein solches Experiment wäre ein Sprung ins Dunkle, dem ein vorsichtiger Abbau unter gewissenhafter Beobachtung der Entwicklung der Verhältnisse unbedingt vorzuziehen ist. Damit ist nicht gesagt, daß die private Einfuhr unterbunden iverden soll. So etwas wäre unsinnig. Meine Meinung geht vielmehr dahin, daß neben den staatlichen Einkaufsorganisationen, di^ sich als die kaufiuännischen Vollzugsorgane des- Staates darstellen uni selbstverständlich kaufmännisch geleitet werden müssen, auch die private Einfuhrtätigkeit zugelassen werden soll und muß — abes nicht unbeschränkt und nicht in voller Freiheit, sondert! überwacht und kontrolliert. Lnxuseinfuhren müssen verboten bleibest. Eine Monopolisierung der staatlichen Einfuhrtätigkeit soll eventuell nur hinsichtlich jener Artikel stattfinden, bei welchen der Staat bei der Abgabe Zuschüsse leistet und die Rationierung durch inländische Zu lieferungen zuin Teile gedeckt wird. Die Überwachung der Einfuhr hat im Wege einer Eiusuhrs- bewilligung stattzufinden, deren Erteilung aber möglichst vereinfacht und beschleunigt, sowie bürokratischer Weittvendigkeiten entkleidet werden muß. Wenn einmal prinzipiell die Notwendigkeit oder Zulässigkeit der Einfuhr durch die Bewilligung im einzelnen Falle ausgesprochen ist, könnte meiner Meinung nach jede weitere Beschränkung hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten, sofern nicht Valuten von einer staatlichen Stelle in Anspruch genommen werden, entfallen. Je nach der Lage der Dinge könnten fallweise bestinnnte Einfuhrkontiugente für einzelne Artikel fest gesetzt werden, für die dann die Formalitäten noch mehr abgekürzt werden könnten. 33