Was bic Preise der inländischen Lebensmittel anlangt, so war die staatliche PreisbeeinfluMng ein wesentlicher Faktor des Systems der gebundenen Wirtschaft, insbesondere ans dem Ernährungs gebiete, zugleich ihr schwächster, ihre partie lionteuse. Theoretisch war der der gebundenen Wirtschaft innewohnende Gedanke Übernahme der gesamten Produktion z» entsprechendem Preise und Verteilung —• sicherlich richtig, angesichts des infolge der Blockade entstandenen Mist verhältnisses von Anbot und Nachfrage auch sicherlich notwendig. Tie öffentliche Meinung, die im Herbste 1914 durch die zunehmende Teuerung der Brotfrüchte rasch beunruhigt war, verlangte damals sehr energisch die sofortige Festsetzung der jetzt so verpönten Höchstpreise. Aber die Aufgabe, angemessene Preise zu erstellen, war zu groß »nd kann auf wirtschaftlichem Gebiete auch bei gewissenhaftester Erforschung der Produktionskosten und aller sonstigen Elemente der Preisbildung sicherlich nur unbefriedigend, wenn überhaupt, gelöst werden. Die mangelnde Relation der Preise, die mangelnde Beachtung der prodnktivnspolitischen Zusammenhänge, die starke Rücksichtnahme ans soziale Interessen, gegen die unter dem Zwange der Verhältnisse oft die wirtschaftlichen Interessen zurücktraten, trugen zur Verärgerung des Landwirtes bei, ohne den Verbraucher zufriedenstellen zu können. Daß diese zweifelhaft oft verfehlten Maßnahmen vielfach schädigend auf die Produktion wirkten, ist (beispielsweise bei der Milchprvdnktionl außer Zweifel und auch das Nachhinken der Höchstpreise hinter der Entwicklung der Verhältnisse hat den Produktionsrückgang nicht zu verhindern vermocht. Alle Maßnahmen, die eine znm Teile künstliche Niederhaltung der Preise bewirkten, konnten die zunehmende Teuerung und die preis- steigenden Wirkungen der Inflation auf die inländischen Lebensmittel- preise nicht verhindern. Man kann die Preispolitik für Lebensmittel nicht ans einen Jsolierschemel stellen, luic überhaupt die Ernährungs wirtschaft nicht isoliert betrachtet werden kann. Ein großer Teil der heute bestehenden Höchst- und Richtpreise für inländische Produkte ist unhaltbar »nd aufgehoben worden. Bestimmte Übernahmspreise (Höchst preise) werden noch aufrechterhalten bei gewissen landwirtschaftlichen Produkten, für die eine Kontingentpflicht, eine Ablieferungspflicht besteht, zum Beispiel für Getreide. Hier setzt nun wieder der Streit der Meinungen ein. Die Freiheit der Preise und Aufhebung aller Preisschranken auch für ablieferungspflichtige, staatlich bewirtschaftete Artikel wird als einziges