33 ohne welches sich die Schwierigkeiten unserer Produktion noch wesentlich verschärfen würden. Bei Zulassung der völlige» freien Einfuhr ist die-? sicherlich nickt gewährleistet. Es ist klar, daß das Ausland größeres Interesse an der Abgabe von fertigen Produkten (zum Beispiel Mehl statt Getreide) als an der Ausfuhr der Rohstoffe hat; auch kann uicht übersehen werden, das; Zölle bei der heutigen Preisgestaltung selbst verständlich keine Rolle spiele». Aus allen diesen Gründen erachte ich derzeit die völlige Freilassung der Einfuhr, soweit dieselbe für den Inlands verbrauck dient, in voller Freiheit und ohne Beschränkung noch nicht möglich. Ter Zeitpunkt für die völlige Freilassung des Einfuhrverkehres auf dem Gebiete des Nahrungsmittelbedarfes — mit Ausnahme des Transit- und Veredlungs-Verkehres — ist noch nickt gekommen. Ein solckes Experiment wäre ein Sprung ins Dunkle, dein ein vorsichtiger Abbau unter gewissenhafter Beobachtung der Entwicklung der Verhältnisse unbedingt vorzuziehen ist. Damit ist nicht gesagt, daß die private Einfuhr unterbunden werden soll. So etwas wäre unsinnig. Meine Meinung geht vielmehr dahin, das; neben den staatlichen Einkaufsorganisationen, di^ sich als die kaufmännischen Vollzugsorgane des Staates darstellen uu selbstverständlich kauftnännisch geleitet werden müssen, auch die privat Einsuhrtätigkeit zugelassen werden kolk und muß — abe, nicht unbeschränkt und nicht in voller Freiheit, sonderst überwacht und kontrolliert. Luxuseinfuhrcn müssen verboten bleiben. Eine Monopolisierung der staatlichen Einfuhrtätigkeit soll eventuell nur hinsichtlich jener Artikel stattfinden, bei welchen der Staat bei der Abgabe Zuschüsse leistet und die Rationierung durch inländische Zn lieferuugen zum Teile gedeckt wird. Die Überwachung der Einfuhr hat im Wege einer Einfuhrs bewilligung stattzufinden, deren Erteilung aber möglichst vereinfacht und beschleunigt, sowie bürokratischer Weitwendigkeiten entkleidet werden muß. Wenn eimnal prinzipiell die Notwendigkeit oder Zulässigkeit der Einfuhr durch die Bewilligung im einzelnen Falle ausgesprochen ist, könnte meiner Meinung nach jede weitere Beschränkung hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten, sofern uicht Valuten von einer staatlichen Stelle in Anspruch genommen werden, entfallen. Je nach der Lage der Dinge könnten fallweise bestinimte Einfuhrkontingente für einzelne Artikel fest gesetzt werden, für die dann die Formalitäten noch mehr abgekürzt werden könnten.