67 Handelsverträge Maßnahmen vereinbart werden, die einem Teil der polnischen Industrie — für eine Übergangszeit — noch die Möglichkeit eines Absatzes nach Rußland erhalten. Auf die deutsche Textilindustrie würde der Hinzutritt der polnischen Industrie wohl auch nicht ohne Ein fluß sein. Da aber die deutsche Industrie der polnischen über legen ist, würden in dieser Hinsicht, zumal wenn der russische Markt für die polnische Industrie zunächst erhalten werden kann, besondere Befürchtungen einer allzugroßen Konkurrenz wohl nicht zu hegen sein. Vielfach wird auch die Ansicht vertreten, daß im Falle einer Angliederung Russisch-Polens an Deutschland ein großer Teil der polnischen Industrie nach Rußland auswandern würde. Für die polnische Eisenindustrie würde eine Angliederung Polens an Deutschland weitergehendere Nachteile nach sich ziehen, da sie wohl zu einer teilweisen Stillegung der Eisenwerke führen würde, soweit diese nicht zur Herstellung von Spezialartikeln übergehen. Die polnischen Hütten müßten sich nach einer Angliederung an Deutschland und im Falle der Wiederauf richtung einer russischen Zollgrenze nach dem Westen derselben Hilfsmittel bedienen, wie die deutschen. Sie müßten also außer einheimischen überwiegend schwedische Erze verarbeiten und würden diese bei ihrer Lage nur unter erhöhten Kosten heran bringen können. Sie würden also unwirtschaftlich arbeiten und könnten mit den deutschen Hütten nicht konkurrieren. Auch hier ließe sich allerdings durch vertragliche Abmachungen mit Ruß land — wenigstens für eine Übergangszeit — die bisherige Ab satzmöglichkeit erhalten. Gewisse Schwierigkeiten würde der Anschluß Polens an Deutschland auch für die Z e m e n t i n d u st r i e im Gefolge haben, zumal der oben hervorgehobene Umstand, daß die polni schen Zementfabriken der deutschen Zementindustrie gegenüber z. Zt. nicht konkurrenzfähig sind, mit dem Moment, in dem den polnischen Fabriken die vollkommneren deutschen Maschinen zoll frei zur Verfügung stehen, sein Ende erreichen würde. Die polni schen Fabriken liegen geographisch fast ausnahmslos so, daß sie, sobald sie zu Deutschland gehören, und damit der Absatz nach Rußland in Fortfall kommt, wie oben ausgeführt, im großen und ganzen dasselbe Absatzgebiet wie die schlesischen Fabriken haben würden. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, daß dadurch eine gewaltige Überlastung des gemeinsamen Absatzgebietes der schlesisch-polnischen Fabriken eintreten würde. Diese Schwierig keiten fiir die deutsche und die polnische Industrie können sedoch dadurch beseitigt werden, daß bei der Neuregelung der Zölle zwischen Deutschland und Rußland die Absatz-