23 Der Innungsausschuß ist nicht, wie 3. B. die Innung oder die Handwerkskammer ohne weiteres eine juristische Persönlichkeit; er kann daher als solcher zunächst nicht klagen und verklagt werden. Doch kann der Innungsausschuß diese Fähigkeit erlangen durch Verleihung vonseiten der Landes zentralbehörde (Minister für Handel und Gewerbe). Der Innungsausschuß untersteht der Aufsicht der unteren Verwaltungsbehörde. § 2. Ls ist allen Innungen zu empfehlen, sich dem Innungsausschuß anzuschließen, um hier durch sich und die Organisation des Handwerks überhaupt zu stärken, wo noch kein Ausschuß besteht, sollen die einzelnen Innungen auf den Zusammenschluß hinarbeiten. Die Mitwirkung der Gemeindeverwalmng ist hierbei anzustreben. § 3. Der Innungsausschuß hat die ihm an geschlossenen Innungen und ihre Mitglieder in allen beruflichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zu unterstützen. Zum Beginn jedes Geschäfts jahres stellt er einen Arbeitsplan auf. Alle Maß nahmen des Ausschusses werden zunächst in Aus- schüssen (Kommissionen) vorbereitet. Bei fachlichen Fragen wird zunächst die beteiligte Innung mit den Vorarbeiten betraut. Z 4. Der Ausschuß hat für die Fortbildung der ihm angehörenden Handwerker Sorge zu tragen. Zu dem Zweck veranstaltet er möglichst in Verbindung mit der Handwerkskammer Lehr- und Fachkurse sowie Vortrags- und Unterhaltungs abende; außerdem unterstützt und fördert er die entsprechenden Linrichtungen der einzelnenInnungen. Es ist ferner besonders empfehlenswert, eigene Ausschüsse für das Fortbildungsschulwesen einzu richten, die, gegebenenfalls mit Zuziehung des Leiters der Fortbildungsschule, Fragen der Schule mit den Behörden beraten. 8 6. Der Innungsausschuß läßt sich die Förderung des Lehrlingswesen besonders angelegen sein, namentlich durch Unterstützung der Innungen, durch Veranstaltung von Ausstellungen von Lehr lingsarbeiten, durch die Förderung der Berufswahl und der Lehrstellenvermittlung. Z 6. Zur wirtschaftlichen Förderung der Handwerker sorgt der Innungsausschuß zunächst für deck Ausbau der Innungen, vor allem läßt er sich bei den Innungsversammlungen vertreten, nimmt ihnen gegebenenfalls auch schwierige Auf gaben zur Erledigung ab. Der Ausschuß befaßt sich insbesondere mit a) den Schädigungen, die in seinem Bezirk er wachsen, z. B. aus dem verdingungswesen, aus der Gefängnisarbeit, dem Wanderlagerwesen, dem Bauschwindel u. a. m.; t>) der Hebung der Zahlungsfähigkeit des ört- kjandwerks durch Aufklärung des Publikums über das Borgunwesen, Durchführung von einheitlichen Zahlungsbedingungen, Abschluß vonvergünstigungs- verträgen mit Sparkassen, Errichtung von Kredit- schutz- und Linziehungsämtern, Förderung des Genossenschaftswesens usw.; c) der Förderung der Innungs-Krankenkassen. 8 7. Der Innungsausschuß sorgt für die Teilnahme der Innungen und ihrer Mitglieder am Gemeindeleben — natürlich nur soweit es die Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Inter essen erheischt — sowie für die Hebung und Förderung des handwerkerlichen Ansehens in der Öffentlichkeit. Dies kann vornehmlich geschehen durch die Beteiligung der Innungsmitglieder an den Gemeinde- und sozialen, sowie an den Wahlen zu den Gewerbesteuer-Ausschüssen. ß 8. Der Innungsausschuß vermittelt den Handwerkern Auskunft in gewerblichen und Rechts angelegenheiten, gegebenenfalls durch Vermittlung der Handwerkskammer. Im übrigen soll der Innungsausschuß den organisierten Handwerkern die Benutzung der Wohlfahrtseinrichtungen der Handwerkskammer empfehlen, vor allem die Vergünstigungsvertäge über Kranken-, Haftflicht- und Lebensversicherung und das Sachverständigen-Institut. 8 9. Bei Mißstimmigkeiten im Innungsaus schuß ist zunächst der Vorstand der Handwerks kammer als Linigungsamt anzurufen. Diese Leitsätze haben wesentlich zur Förderung der Innungsausschüsse beigetragen, deren Tätig keit in den letzten Jahren sehr rege geworden ist. So darf man mit schönen Hoffnungen der weiteren Entwicklung der Innungsausschüsse entgegen sehen. Kursus für Innungsoerroalter. Um auch an dem inneren Ausbau der Innungen zu wirken richtete die Handwerkskammer Kurse für Innungsverwalter ein. Die Kurse sollen