den Schriftführern der Innungen und den übrigen Vorstandsmitgliedern eine Gelegenheit bieten, sich die zu einem tüchtigen Innungsleiter erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen. Die Kurse Lauern 9 Nachmittage; unterrichtet wird jeweils von 2 —6 Uhr. Tagesunterricht ist dabei unter allen Umständen erforderlich, weil die Abendstunden zu kurz find, und der Unterricht in so schwierigen, zum Teil theoretischen Gegenständen abends, wenn die Teilnehmer müde und abge spannt sind, nicht so gute Früchte tragen kann. Um jedoch die Teilnehmer nicht dauernd während des Kursus dem Geschäfte zu entziehen, sind durch schnittlich in der Woche nur zwei Unterrichtstage. Im ganzen waren etwa 36 Unterrichtsstunden vorgesehen; und zwar nach folgendem Lehrplan: 7 Stunden für Gewerbeordnung und unlautern Wettbewerb, 5 „ „ Sozialversicherung, 5 „ „ Steuerfragen, 4 „ „ verwaltungslehre, 3 „ „ Genossenschaftswesen, 6 „ „ Innungsorganisation, 4 „ „ wirtschaftliche Fragen des Hand werks, 2 „ „ Gerichtsverfassung. 36 Stunden im ganzen. Rlit allen Vorlesungen waren praktische Übungen verbunden. Zu den einzelnen Lehrgegenständen ist folgendes zu bemerken: 1. Die Vorlesung über das Gewerbe recht bezweckt, die Teilnehmer mit den wichtigsten Bestimmungen der Gewerbeordnung vertraut zu machen. Ls soll dabei besonders auf die Ver knüpfung der einzelnen Vorschriften und auf ihren Zusammenhang mit der Praxis hingewiesen werden, jedenfalls ist der Hauptzweck nicht lediglich eine Vermittlung von juristischen Kenntnissen; diese sollen nur soweit berücksichtigt werden, als sie für das Verständnis der Gesetze und für die Anwen dung in der Praxis notwendig sind. Ferner werden hierbei noch behandelt der un lautere Wettbewerb und seine Bekämpfung, sowie das Kinderschutzgesetz. 2. Die Vorlesung über die soziale Ver sicherungsgesetzgebung will die in den verschiedenen Arbeiteroersicherungsgesetzen nieder 24 gelegten Bestimmungen in gedrängtem Zusammen hange vorführen und den Hörern die Übersicht über das große Gebiet erleichtern. An der Hand von Beispielen aus dem täglichen Leben soll dann die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften geübt werden. Der Inhalt der Vorlesung soll sein: Allgemeine Einführung in Zweck und Wesen der versichernngsgesetzgebung: Geschichte der Arbeiterversicherung; Einführung in die Neichs-Versicherungsordnung; Berechnungen und praktische Übungen. 3. Die Vorlesung über Steuer wesen ver mittelt eine für die Praxis berechnete Übersicht über die Regelung der Reichs-, Einzelstaats- und Kommunalsinanzen unter besonderer Berücksich tigung der Gewerbesteuern. 4. Die Vorlesung über ausgewählte Gebiete aus der verwaltungslehre befaßt sich mit der Behördenorganisation im Reich, in den Einzel« staaten und in den Gemeinden, ohne jedoch auf Einzelheiten näher einzugehen. Geübt wird jedoch der schriftliche Verkehr mit den Behörden. Das Gerichtswesen behandelt den Verkehr der Handwerker mit dem Gericht. 5. Die Vorlesung über die praktische In nungsarbeit mit schriftlichen Übungen erstreckt sich auf den Aufgabenkreis eines Innungsgeschäfts führers. Das Hauptgewicht ist darauf gelegt, die Teilnehmer mit den Anforderungen an eine gewandte und umsichtige Innungsleitung in allen Fragen des praktischen Lebens bekannt zu machen. Die Vorlesung beschäftigt sich u. a. mit: Vorarbeiten zur Gründung einer Innung; Ausarbeitung einer Satzung; Innungsaufgaben; Lehrlingsausschuß; Innungsschiedsgericht; Innungskrankenkasse; Abfassung von Protokollen, Entscheidungen; Anlegung einer Innungsregistratur und ähn lichem mehr. 6. Vorlesung über das Genossenschafts wesen. Der Unterricht behandelt die Geschichte des Genossenschaftswesens und das Genoffen- schaftsgesetz. 7. Die Vorlesung über die wirtschaftlichen Fragen des Handwerks soll die wichtigsten An