27 Förderung der ländlichen Bauweise und die Pflege der ländlichen Spezialgewerbe nicht vernachlässigt werden dürfen. Erfolg verspricht auch die Ein wirkung auf bäuerliche Vereine und Genossenschaften, damit sie keine das Handwerk schädigende Unter nehmungen gründen. Die Tätigkeit der Handwerkskammer in dieser Einsicht fand volle Würdigung und Anerkennung durch den Negierungs-Präsidenten. Die Leitsätze wurden den Behörden, Innungen und Handwerksvereinen auf dem Lande zugestellt. Auch in der Hauptversammlung des Deut schen Vereins für ländliche Wohlfahrts und Heimatpflege (Abteilung Rheinprovinz) zu Löln, die sehr gut besucht war, hauptsächlich von Landwirten, Landräten, Bürgermeistern usw., der als Ehrengäste der Regierungspäsident Steinmeister von Töln, Vertreter des Gberpräsidenten, Landeshaupt mannes und anderer Behörden beiwohnten, wurde die Frage „Handwerk auf dem Lande" erörtert. Ausgehend von einer kurzen Darstellung der wirt schaftlichen Lage des Handwerks überhaupt ver breitete sich Dr. wilden im einzelnen über die des ländlichen, namentlich dessen Entwicklungsmöglich- keiten betonend. Aus der zwar schwierigen, aber durchaus nicht hoffnungslojen Lage folgerte der Redner die mannigfachen Aufgaben zur Förderung des Handwerks durch die Selbst- und Staatshülfe und forderte zur Mitwirkung hierbei die Behörden auf dem Lande, namentlich aber die Landwirtschaft auf, die, aufs engste mit dem Handwerk verknüpft, an dessen Erhaltung ein großes Interreffe habe. Dem Vortrag lagen folgende Leitsätze zu grunde : 1. Die Erhaltung und Förderung eines kräftigen leistungsfähigen Landhandwerks ist notwendig, a) weil das Landhandwerk ein wichtiger Be standteil der Landbevölkerung überhaupt ist, b) weil die Landwirtschaft wie die gesamte übrige Landbevölkerung zur Durchführung ihrer eigenen Wirtschaftszwecke eines tüch- Ligen Handwerkerstandes bedarf. 2. Die Bemühungen zur Hebung des Land- Handwerks setzen in erster Linie eine gute Ausbil dung und Schulung des Handwerkers voraus. Diese Ausbildung hat sich zu erstrecken auf: Tech nische Fertigkeit, Fähigkeit zu genauer Kalkulation; für einzelne Handwerke (Bauhandwerk, Schreiner handwerk usw.); auch auf aesthetisches Verständnis. 3. Der weg zu dieser Schulung ist auf dem Wege der allgemeinen Bildung wie der besonderen Fachbildung zu suchen. Für die Zwecke der All gemeinbildung ist die Fortbildungsschule möglichst mit Schulzwang anzustreben, wobei gegebenenfalls mehrere Gemeinden sich zu einem Schulverband vereinigen können. Die Fachbildung der Lehrlinge liegt in erster Linie in der Hand der Meister. Die Unterbringung von Lehrlingen bei tüchtigen Meistern auf dem Lande ist besonders ratsam, die Einrichtung einer entsprechenden Lehrstellenvermittlung durch die Handwerkerorganisationen gemeinschaftlich mit der Schule ist anzustreben. Die Bestrebungen der Handwerkskammern zur Regelung des Lehrlings. Wesens (Lehrlingshaltung durch befähigte Meister, Bekämpfung der Lehrlingszüchterei, vorschrifts widrigen Behandlung, der mangelhaften Ausbildung, der mangelhaften Beaufsichtigung usw.) sind nach, drücklich zu unterstützen. Der Jugendfürsorge ist gleichfalls große Auf merksamkeit zu schenken. Sie geschieht vorteilhaft durch Errichtung von Lehrlingsheimen, Veranstal tung von aufklärenden Vorträgen usw. Die Lehrlinge und Gesellen sind zur Ablegung der Gesellen- und Meisterprüfung anzuhalten; es ist zu wünschen, daß die Gemeindebehörden ge legentlich auf die Prüfungen Hinweisen und sie be suchen. Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten und Gesellenstücken gegebenenfalls in Verbindung mit der Fortbildungsschule können als sehr förderlich bezeichnet werden. Für die Gesellen und Meister sind besondere Kurse technischer Art, wie in der Buchführung, Kalkulation, Geschäfts- und Gesetzeskunde, zu ver anstalten. Die Kosten dieser Gesellen- und Meister kurse sind grundsätzlich durch die Teilnehmer auf zubringen; doch können Innungen, Handwerks kammern und Kommunalverwaltungen sich mit Zuschüssen beteiligen oder sonstige Unterstützungen (Stipendien) gewähren. 4. Zur wirtschaftlichen Förderung der selbst ständigen Handwerker empfehlen sich: Kredit- und andere Genossenschaften, der Anschluß an die Ge werbeförderungsanstalt für die Rheinprovinz, seitens der Gemeinde die hergäbe elektrischer Kraft zu