29 Für^die Ausführung der Arbeiten sollten aus reichend bemessene Fristen bewilligt werden, wobei die Lage des Marktes, der Jahreszeit und der Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen ist. Für die Entscheidung über den Zuschlag sollte unter keinen Umständen die niedrigste Geldforder ung an sich den Ausschlag geben. Die grund sätzliche Übertragung der Arbeit an den Min de st- fordernden wirkt auf die Handwerker demorali sierend und dient dabei durchaus nicht dem Interesse der Gemeinde; denn vielfach wird die Arbeit dem niedrigen und meist gar nicht aus- reichenden preise entsprechend schlecht und minder wertig ausgeführt. Der Zuschlag sollte stets auf das Angebot gegeben werden, das in jeder Be ziehung annehmbar ist und eine tüchtige und recht zeitige Ausführung der Arbeit gewährleistet; dabei ist gegebenenfalls die zuständige Handwerkskammer oder Innung um Auskunft über die Leistungs fähigkeit nicht bekannter Handwerker anzugehen. Schließlich sollten bei allen Vergebungen die ortsansässigen Handwerker vorzugsweise berücksichtigt werden, wenn die Handwerker das gegenteilige Verfahren tadeln, so ist der Tadel unter allen Umständen dann berechtigt, wenn die Vergebung an auswärtige Handwerker nur um ihres niedrigen Preisangebotes willen geschieht. Andererseits „wird man von einer Gemeinde nicht verlangen können, daß sie grundsätzlich unter allen Umständen alle Arbeiten an einheimische Hand werker vergibt. Das allerdings müßten alle Ge meinden sich zur Richtschnur nehmen: wenn sie gute Arbeit zu angemessenen Preisen von ein heimischen Handwerkern erwarten können, sollten sie die Arbeit nicht an auswärtige vergeben. Sie handeln dadurch gegen ihr eigenes Interesse, sich einen steuerkräftigen Handwerkerstand zu erhalten. Die Angelegenheit hat noch eine besondere Be deutung in den Grenz b ezirken, wo vielfach ausländische Unternehmer besonders günstige An gebote machen können. Mit Rücksicht hierauf hat deshalb der Regierungspräsident in Düsseldorf den Gemeinden „eine möglichste Zurückstellung von ausländischen Bewerbern" bei der Vergebung von Gemeindearbeiten empfohlen. Der Förderung der Standesehre im Handwerk dient es bei der Zuschlagerteilung die Bewerber vorzugsweise zu berücksichtigen, die den Meister titel nach Z 133 der G. M. führen dürfen. Ferner ist es für die Gemeinden besonders empfehlenswert, soweit es irgendwie tunlich ist, sachverständige Handwerker bei der Be schaffung von Verdingungsunterlagen und vor allem bei der Berechnung der preise und der Prüfung des Materials und der Arbeit zuzuziehen. Die Grundsätze entsprechen den Forderungen des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammer tages und den Anweisungen des Ministeriums an die ihm unterstellten Behörden. Dabei kommen hauptsächlich Post-, Eisenbahn- und Militärver waltung in Betracht. Den Gemeinden hat das Ministerium des Innern empfohlen, das ver dingungswesen so zu ordnen, daß der Handwerker stand weiterhin gestärkt und gestützt wird. Es ist also bei allen Behörden, die öffentliche Arbeiten zu vergeben haben, die Möglichkeit vorhanden, bei den Verdingungen die wirtschaftlichen Schädigungen des Handwerks hintanzuhalten. Doch hat die Handwerkskammer oft genug noch Ursache gehabt, mit ihrer Vermittlung einzugreifen, wenn dem Handwerk ein Schaden drohte. So liefen wieder holt Beschwerden ein gegen die Art der Vergebung von Arbeiten durch die Behörden. Die Kammer hat sich jedesmal, wenn ihr Fälle bekannt wurden, in denen die Interessen des Handwerks hätten besser gewahrt werden können, mit den Behörden persönlich ins Einvernehmen gesetzt, und die Bitten sind auch nicht vergeblich gewesen. Manch schönen Erfolg hat die Handwerkskammer durch ihr per sönliches Eingreifen erreicht und so dem Handwerk großen Nutzen verschafft. Aber leider kommt es allzu oft noch vor, daß sich die Innungen hülfe- suchend an die Kammern wendeten, wenn es zu spät war. In diesen Fällen, wo sicherlich noch etwas zu erreichen gewesen wäre, wenn wir schon bei Eingabe der Offerten Fürsprache hätten ein legen können, mußten wir meist auf eine nachträg liche Einwirkung verzichten; denn es ist immer eine mißliche Sache, sich für etwas ins Zeug zu legen, das doch nicht mehr zu retten ist. Ander seits mußte die Handwerkskammer auch oft die Erfahrung machen, daß gegen Behörden entweder ein unpassender Ton angeschlagen ward, oder aber Behauptungen aufgestellt wurden, die nachher nicht bewiesen werden konnten. Die Handwerker