teiligung bei den Verdingungen unter möglichster Teilung in einzelne Lose zuzulassen. Die Hand werkskammer Düsseldorf hat dies durch wieder holte Eingaben an zuständiger stelle gefördert und der Gberpostdirektion die in Betracht kommen den Innungen und Genossenschaften angegeben, genau wie bei der Heeresverwaltung. Die Ver handlungen mit der Gberpostdirektion hat ebenfalls die Handwerkskammer geführt, die wieder die be teiligten Körperschaften mit entsprechender Auf klärung versehen hat. So besteht die Hoffnung, daß das Handwerk einen Teil der Aufträge erhält. Natürlich hat sich auch der Deutsche Handwerks und Gewerbekammertag eingehend mit den Liefe rungen für die Postverwaltungen befaßt. Er hat u. a. besondere Richtlinien zur unbedingt erforder lichen Neuregelung des Verdingungsverfahrens aufgestellt. In Übereinstimmung mit dem Haupt- verbande Deutscher gewerblicher Genossenschaften ist er mit einer Petition an den Staatssekretär des Reichspostamts und den Reichstag herangetreten, um eine Änderung der bisherigen Vergebungsvor schriften zu erreichen. Als eine Folge hiervon er klärt sich das Entgegenkommen des Reichspostamtes im Allgemeinen, nach Maßgabe einer Verfügung vom 22. Januar 1913, sowie im besonderen die oben erwähnte Bereitwilligkeit der Gberpostdirektion Düsseldorf. Der Staatssekretär des Reichspostamtes hat ferner zum Beweise seines Interesses für die Handwerkergenossenschaften die Kaiserlichen Gber- postdirektionen angewiesen, den in Betracht kom menden Genossenschaftsverbänden Abschriften der öffentlichen Ausschreibungen und unter Umständen auch der Lieferungsbedingungen zwecks Bekannt gabe in den genossenschaftlichen Zeitschriften zu übersenden. Auch die Lisenbahnverwaltung hat auf Veranlassung der Kammer nach Beispiel des Mi litärfiskus Handwerker-Vereinigungen mit der Aus führung größerer Arbeiten betraut und sich auch für die Zukunft hierzu bereit erklärt. Die Handwerkskammer wird kein Mittel un versucht lassen, den Vereinigungen des Handwerks behülflich zu sein bei der Erlangung von Aufträgen. Doch ist dazu natürlich auch die Eignung der Kör perschaften notwendig, denn so leicht ist die ganze Angelegenheit nicht. Manche Schwierigkeiten sind noch zu überwinden, die Organisationen müssen noch ganz anders ausgebaut werden, ehe sie mit wirklicher Aussicht auf Erfolg den Wettbewerb aufnehmen können. Doch es besteht die Hoffnung, daß es der Handwerkskammer gelingen werde, die Schwierigkeiten zu überwinden. Gute Anfänge sind jedenfalls schon gemacht und manche Vereini gungen haben schon gemeinsam Arbeiten zur Zu friedenheit der Behörden ausgeführt. So hat also die Kammer auch auf diesem wichtigen Ge biete der Handwerksförderung ihr Teil getan, um den Vereinigungen die Möglichkeit zu geben, sich an großen Arbeiten zu beteiligen und besonders um Schuhmachern und Schneidern Beschäftignng während der sog. stillen Zeit zu verschaffen. Pmsregeiung im Hanbroerk. Die einheitliche Regelung der Preise ist eine der wichtigsten Fragen für das Handwerk, be sonders zur Verhütung der Preisdrückerei. Gb- wohl sich hierin nun die Innungen mannigfach versucht haben, ist nur selten der richtige Weg gefunden worden. Deshalb hat die Handwerks kammer Leitsätze über die preisregelung im Handwerk ausgearbeitet, die bis jetzt allgemeinen Anklang gefunden haben. Die Leitsätze betonen vor allem die Selbsthülfe und gehen von der geltenden Rechtslage aus, d. h. sie zeigen, was die Innungen bei dem gegenwärtigen Recht auf dem Gebiete der Preisregelung tun können. Die Leitsätze lauten folgendermaßen: 1. Es ist eine der dringlichsten und wichtigsten Aufgaben der Innungen und Fachvereine der Hand werker, ihre Mitglieder zur richtigen Kostenbe rechnung (Kalkulation) anzuleiten. Zu dem Zwecke sind Kurse zur systematischen Ausbildung und gelegentliche Vorträge zur Wiederholung und Be rücksichtigung etwaiger Veränderungen notwendig. 2. Die genaue Kenntnis des Warenmarktes der Rohstoffe und der fertigen Erzeugnisse, sowie des Arbeitsmarktes ist für jeden Handwerker un bedingt erforderlich. Hierüber haben die Innungen und Fachvereine ihre Mitglieder durch Vorträge und Berichte aufzuklären. 3. Die Innungen und Fachvereine haben eine Normalkostenberechnung (Preistarif) der gebräuch lichsten Arbeiten auszuarbeiten, oder etwa vor handene den persönlichen und örtlichen Verhältnissen anzupassen. 33 5