teiligung bei den Verdingungen unter möglichster 
Teilung in einzelne Lose zuzulassen. Die Hand 
werkskammer Düsseldorf hat dies durch wieder 
holte Eingaben an zuständiger stelle gefördert 
und der Gberpostdirektion die in Betracht kommen 
den Innungen und Genossenschaften angegeben, 
genau wie bei der Heeresverwaltung. Die Ver 
handlungen mit der Gberpostdirektion hat ebenfalls 
die Handwerkskammer geführt, die wieder die be 
teiligten Körperschaften mit entsprechender Auf 
klärung versehen hat. So besteht die Hoffnung, 
daß das Handwerk einen Teil der Aufträge erhält. 
Natürlich hat sich auch der Deutsche Handwerks 
und Gewerbekammertag eingehend mit den Liefe 
rungen für die Postverwaltungen befaßt. Er hat 
u. a. besondere Richtlinien zur unbedingt erforder 
lichen Neuregelung des Verdingungsverfahrens 
aufgestellt. In Übereinstimmung mit dem Haupt- 
verbande Deutscher gewerblicher Genossenschaften 
ist er mit einer Petition an den Staatssekretär des 
Reichspostamts und den Reichstag herangetreten, 
um eine Änderung der bisherigen Vergebungsvor 
schriften zu erreichen. Als eine Folge hiervon er 
klärt sich das Entgegenkommen des Reichspostamtes 
im Allgemeinen, nach Maßgabe einer Verfügung 
vom 22. Januar 1913, sowie im besonderen die 
oben erwähnte Bereitwilligkeit der Gberpostdirektion 
Düsseldorf. Der Staatssekretär des Reichspostamtes 
hat ferner zum Beweise seines Interesses für die 
Handwerkergenossenschaften die Kaiserlichen Gber- 
postdirektionen angewiesen, den in Betracht kom 
menden Genossenschaftsverbänden Abschriften der 
öffentlichen Ausschreibungen und unter Umständen 
auch der Lieferungsbedingungen zwecks Bekannt 
gabe in den genossenschaftlichen Zeitschriften zu 
übersenden. 
Auch die Lisenbahnverwaltung hat auf 
Veranlassung der Kammer nach Beispiel des Mi 
litärfiskus Handwerker-Vereinigungen mit der Aus 
führung größerer Arbeiten betraut und sich auch 
für die Zukunft hierzu bereit erklärt. 
Die Handwerkskammer wird kein Mittel un 
versucht lassen, den Vereinigungen des Handwerks 
behülflich zu sein bei der Erlangung von Aufträgen. 
Doch ist dazu natürlich auch die Eignung der Kör 
perschaften notwendig, denn so leicht ist die ganze 
Angelegenheit nicht. Manche Schwierigkeiten sind 
noch zu überwinden, die Organisationen müssen 
noch ganz anders ausgebaut werden, ehe sie mit 
wirklicher Aussicht auf Erfolg den Wettbewerb 
aufnehmen können. Doch es besteht die Hoffnung, 
daß es der Handwerkskammer gelingen werde, 
die Schwierigkeiten zu überwinden. Gute Anfänge 
sind jedenfalls schon gemacht und manche Vereini 
gungen haben schon gemeinsam Arbeiten zur Zu 
friedenheit der Behörden ausgeführt. So hat 
also die Kammer auch auf diesem wichtigen Ge 
biete der Handwerksförderung ihr Teil getan, um 
den Vereinigungen die Möglichkeit zu geben, sich 
an großen Arbeiten zu beteiligen und besonders 
um Schuhmachern und Schneidern Beschäftignng 
während der sog. stillen Zeit zu verschaffen. 
Pmsregeiung im Hanbroerk. 
Die einheitliche Regelung der Preise ist eine 
der wichtigsten Fragen für das Handwerk, be 
sonders zur Verhütung der Preisdrückerei. Gb- 
wohl sich hierin nun die Innungen mannigfach 
versucht haben, ist nur selten der richtige Weg 
gefunden worden. Deshalb hat die Handwerks 
kammer Leitsätze über die preisregelung im 
Handwerk ausgearbeitet, die bis jetzt allgemeinen 
Anklang gefunden haben. Die Leitsätze betonen vor 
allem die Selbsthülfe und gehen von der geltenden 
Rechtslage aus, d. h. sie zeigen, was die Innungen 
bei dem gegenwärtigen Recht auf dem Gebiete der 
Preisregelung tun können. 
Die Leitsätze lauten folgendermaßen: 
1. Es ist eine der dringlichsten und wichtigsten 
Aufgaben der Innungen und Fachvereine der Hand 
werker, ihre Mitglieder zur richtigen Kostenbe 
rechnung (Kalkulation) anzuleiten. Zu dem Zwecke 
sind Kurse zur systematischen Ausbildung und 
gelegentliche Vorträge zur Wiederholung und Be 
rücksichtigung etwaiger Veränderungen notwendig. 
2. Die genaue Kenntnis des Warenmarktes 
der Rohstoffe und der fertigen Erzeugnisse, sowie 
des Arbeitsmarktes ist für jeden Handwerker un 
bedingt erforderlich. Hierüber haben die Innungen 
und Fachvereine ihre Mitglieder durch Vorträge 
und Berichte aufzuklären. 
3. Die Innungen und Fachvereine haben eine 
Normalkostenberechnung (Preistarif) der gebräuch 
lichsten Arbeiten auszuarbeiten, oder etwa vor 
handene den persönlichen und örtlichen Verhältnissen 
anzupassen. 
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