35 letzten 3 Jahre bezüglich der bestehenden Hypo theken und der amtliche Nachweis, wie hoch das Gebäude mit Umlage zum gemeinen Werte von der Gemeinde veranlagt ist, beizufügen. Die Be leihung kann, — das Vorhandensein der persön lichen Sicherheit vorausgesetzt —, entsprechend den Satzungen der Landesbank höchstens bis zur Hälfte des voraussichtlich jederzeit erzielbaren verkaufs wertes erfolgen. Bedauerlicherweise hat das vorgehen der Hand werkskammer trotz aller ihrer Bemühungen nicht den erhofften Erfolg gehabt. Die meisten An träge von Handwerkern um hypothekarische Dar lehn wurden abgelehnt; viele entsprachen freilich auch nicht den Voraussetzungen. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß überhaupt die Verhältnisse auf dem Geldmärkte in den letzten fahren sehr ungünstig lagen. 2. Zweistellige HgpotlieKen. In der Vollversammlung vom 17. Oktober 1912 berichtete der Geschäftsführer der Kammer über die Beschaffung von zweit st eiligen Hypothe ken für Handwerker. Der Berichterstatter wies zunächst darauf hin, wie wichtig es für die meisten Handwerker sei, Wohnung und Werkstatt mitein ander verbunden zu haben, um besser die Kund schaft bedienen zu können. Dadurch werde der Handwerker geradezu gezwungen, sich ein eigenes Haus zu erwerben, weil die Unterbringung der Werkstatt in Ulieträumen meist sehr unsicher sei und der Handwerker stets in der Gefahr lebe, seine Werkstatt verlegen zu müssen, wodurch er leicht die alte Kundschaft verliere und sich müh- sam wieder neue Kundschaft suchen müsse. Der Erwerb eines eigenen Hauses jedoch, nament lich für gewerbliche Zwecke, sei dem Handwerker infolge der Steigerung der preise immer mehr erschwert worden. Infolgedessen werde der Hand- werker an die Grenzen der Stadt und in die Wohnviertel der ärmeren Bevölkerung gedrängt, wohin ihm die kaufkräftige Kundschaft nicht folge, hierdurch sei für die Handwerker eine wohnungs- und Werkstättennot entstanden, die sich schon sehr stark fühlbar gemacht habe. Der Berichterstatter ging dann kurz ein auf die Anregung, dem Not- stände zu begegnen durch die Errichtung von Werkstättenhäusern. Diese hält er an sich wohl unter Umständen nicht für unangebracht, wenigstens für gewisse Gewerbe, bezweifelt jedoch, ob die Anregung sich in absehbarer Zeit verwirklichen lasse. Deshalb solle man versuchen, den Hand- werkern beim Erwerb eigener Häuser durch Ge währung von 2. Hypotheken behilflich zu sein. Der Geschäftsführer bespricht in diesem Zusammenhange die in einigen Städten bereits bestehenden Grund sätze für die Gewährung von 2. Hypotheken, die bisher zwar hauptsächlich für den Kleinwohnungs bau der Beamten und Arbeiter benutzt worden seien, aber den Handwerkern sicher nicht verwehrt blieben, wenn man mit geeigneten Vorschlägen komme. Diese würden zweckmäßig von einem besonderen Ausschuß bearbeitet. Das Ergebnis seiner Ausführungen faßte der Geschäftsführer zu einem vom Vorstände festgestellten Antrage zu sammen, worauf die Vollversammlung folgenden Beschluß faßte: Die Vollversammlung der Handwerks- kammer Düsseldorf hält es wirtschaftlich für sehr wertvoll, dem Handwerker zu ermöglichen, Werkstatt und Wohnung in einem Hause zu haben. Da dies aber wegen der st eigen den Grund ft ücks-, Bau- und Mietpreise immer schwieriger ge worden ist, die Handwerker infolgedessen immer mehr an die Grenzen der Städte und in die Wohnviertel der ärmeren Bevölkerung zurückgedrängt werden, wodurch ihnen die Absatzmöglichkeit be schränkt ist und ihnen die zahlungsfähi gere Kundschaft zum Teil verloren geht, so hält es die Handwerkskammer zum Zwecke der Erhaltung eines leistungs- fähigen Handwerkerstandes für geboten, eine entsprechende Hülfe rechtzeitig ein zuleiten. Als ein geeignetes Mittel, den selbstständigen Handwerkern den Erwerb von Gebäulichkeiten für wohn- und Be triebszwecke zu erleichtern und zu er möglichen, sieht die Handwerkskammer die Gewährung von II. Hypotheken an. hierfür dürften vor allem die Gemein den in Betracht kommen. Deshalb richtet die Handwerkskammer an die Gemeinden ihres Bezirkes die Anregung, zur Förde rung ihres Handwerks II Hypotheken an