selbständige Handwerker auf Neu-, Um- und Anbauten, die den Zwecken des Ge werbebetriebes dienen oder für den A n- kauf solcher Gebäulichkeiten, zu gewähren. Neuerdings noch in der Vollversammlung am 7. Januar 1914 beschäftigte sich die Kammer mit der Frage der Kapitalbeschaffung für Handwerker. Bürgermeister Dr. IValli aus Bergedorf hielt einen sehr interessanten Vortrag über Kapitalbeschaffung für Gewerbetreibende. Er ging davon aus, daß die Möglichkeit der Hypothekenbeschaffung in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist, deshalb die Frage der Hypothekenbeschaffung von allgemeinem Interesse sei. <£r besprach in eingehender weise den Zusammen- hangl'zwischen Bautätigkeit, wohnungsmangel und Hypothekenbeschaffung und zwischen dem allgemeinen Geldmärkte und Hypothekenmarkte, er verwies auch auf die Geschäftspraxis der Sparkassen und der Hypothekenbanken und behandelte die Ursachen, aus denen die privatgläubiger sich von dem Hyxothekenmarkte zurückziehen. Er besprach weiter die Maßnahmen, die zur Hebung des Hypotheken- Marktes ergriffen wurden, namentlich von Seiten der Städte durch Ausleihen von Hypotheken durch die Sparkassen. Er war der Ansicht, daß die Städte, namentlich die Industriestädte, nicht in der tage sein könnten, durchgreifend Wandel zu schaffen, daß es sich hier nur um Notstandsaktionen handeln könne. Er schlug vor, die Kapitalbeschaffung durch die Landschaften, die gegenwärtig schon den Landwirten in mustergültiger weise Kredit be- schaffen, auch den anderen Ständen, namentlich dem Mittelstand in der Stadt, zu ermöglichen. Die Vollversammlung beschloß, im allgemeinen sich den Ausführungen des Herrn Dr. walli an zuschließen und betraute den Vorstand mit der weiteren Verfolgung der Angelegenheit. Der Provinziallandtag der Rheinpro- vinz lehnte aber die Errichtung einer Anstalt mit diesem Zwecke ab. 3. Personaleres. Eine beachtenswerte und zur Nachahmung zu empfehlende Art, sich durch Benutzung schon be stehender Geldinstitute Kredit zu beschaffen, findet man bei dem Handwerksmeisterverein zu Lennep. Durch Gründung einer Kreditvereinigung ermög 36 lichte er seinen Mitgliedern bei der dortigen kom munalen Sparkasse einen Kontokorrentverkehr ohne Stellung einer Spezialsicherheit. Die Sparkasse gewährt gegen Gesamtbürgschaft der Mitglieder der Kreditvereinigung des Handwerksmeistervereins den einzelnen Mitgliedern in laufender Rechnung Darlehn in der Regel bis Mk. l500 — im Höchst, falle bis Mk. 2500, worüber das den Kredit nehmende Mitglied in besonders abgefaßter (Quittung noch Anerkennung gibt. Die einzelnen Erhebungen und Rückzahlungen werden staffelfärmig in einem besonderen Kontrollbuche eingetragen und durch die Unterschriften der Sparkassenbeamten bescheinigt. Die Bücher der Sparkasse haben vollgültige Be weiskraft. Ueber Las Guthaben soll auch durch einen Scheck verfügt werden können. Bei Streitig keiten ist der Rechtsweg ausgeschlossen, da nur ein Schiedsgericht mit dem Bürgermeister als Gbmann endgültig entscheidet. Der Sparkasse steht der Vereinigung gegenüber in mancher Beziehung ein Aufsichtsrecht zu. So bleibt der Sparkassenverwaltung bei Satzungs änderungen und im Falle der Auflösung die Zu stimmung vorbehalten, von den Ergebnissen der Vorstandswahlen ist der Sparkasse Kenntnis zu geben, ebenso über den Zu- und Abgang von Mitgliedern, sowie vom Eintreten einer Kredit veränderung eines Mitgliedes. Die meisten Sparkassen haben seit Jahren in ihre Satzungen auf Veranlassung der Königlichen Regierung eine Bestimmung aufgenommen, wonach an Genossenschaften mit beschränkter Haft- oder Nachschußpflicht bis zu 10 o/o des Gesamtvermögens sämtlicher Genossenschaftsmitglieder Darlehn ohne Spezialsicherheit gegeben werden können. Auf Grund dieser Bestimmung dürfte die Lenneper Einrichtung leicht auch in anderen Gemeinden Eingang finden können. Das hat die Kammer wiederholt empfohlen. 4. Spargenossensdjasten. Um den Handwerkern zu Kapital zu verhelfen, hat ihnen die Kammer auch empfohlen, Spar genossenschaften zu gründen. Die Mitglieder der Spargenossenschaft verpflichten sich, jeden Monat einen bestimmten Betrag, etwa 2, 4 usw. bis 10 Mark zu zahlen. Dieser Betrag wird in den ersten 8 Tagen des Monats abgeholt. Man geht hierbei