von dem richtigen Gedanken aus, daß das Auf suchen der nächsten Spargelegenheit, wenn vielleicht auch nur ein kleiner weg bis zur nächsten Zahl stelle zu machen ist, immerhin einen Zeitverlust bedeutet und umständlich wirken kann. Ferner gehört zum Sparen eine gewisse Willensstärke, die wohl nicht bei allen vorhanden sein dürfte; die sich allenthalben aufdrängenden Gelegenheiten zum leichten Geldausgeben erschweren ja so schon das Zurücklegen des Geldes, wenn aber jemand jeden Monat deiflBesuch des Lrhebers (Boten) der Spar- gesellschaft zu erwarten hat, so wird, da überdies der Betrag verhältnismäßig klein ist, jeder das Geld bereit halten. Bei der Gründung von Spargenossenschaften kann das vom Abgeordneten Lrüger entworfene Musterstatut zur Benutzung empfohlen werden. Es ist so trefflich ausgearbeitet, daß es wohl für die meisten Grte, höchstens mit geringen Abweichungen, brauchbar ist. Die Förberung Des Senossen- sdiaffstpesens. Als eines der wichtigsten Mittel zur wirtschaftlichen Förderung des Handwerks sieht die Kammer die Genossenschaften an. Deshalb widmet sie sich mit Nachdruck ihrer pflege. Die Handwerkskammer fand, als sie im Jahre 1900 ihre Tätigkeit aufnahm, in ihrem Bezirk nur wenige Genossenschaften vor. Die wenigen vor handenen Genossenschaften waren fast ausschließ, lich in den größeren Städten, wogegen die Klein- städte und die ländlichen Gemeinden des Bezirks fast gar keine aufwiesen. Allerdings hatten sich viele Handwerker den Naiffeisenschen Kreditge nossenschaften angeschlossen, die zwar hauptsächlich der Landwirtschaft dienen, aber auch dem Hand werk eine gute Kreditvermittlung bieten. Ls galt also für die Handwerkskammer zunächst für den Genossenschaftsgedanken Anhänger zu werben. Zum Ausgang der Bestrebungen zur Bildung von Genossenschaften benutzte die Kammer vor allem die Innungen. Seit Beginn unserer Tätig- keit haben wir in den Innungen und Handwerker, vereinen durch im Genossenschaftswesen erfahrene Kammermitglieder und durch die Beamten der Kammer Vorträge über das Genossenschaftswesen halten lassen, in denen auf die wirtschaftliche Be deutung der Genossenschaften für den Handwerker stand, auf die Licht- und Schattenseiten, die gesetz lichen Bestimmungen, auf das Wesen und die Verfassung der Genossenschaften, aus die von Genossenschaften bereits erzielten Erfolge usw. hingewiesen wurde. In der den Vorträgen folgen den Aussprache wurden dann noch die Einzelheiten erörtert. Fast regelmäßig fanden sich dabei Hand werker, die auch ihrerseits den genossenschaftlichen Fragen Interesse entgegenbrachten. So gewannen wir Personen, mit denen wir später in enger Fühlung bleiben konnten, wir versorgen sie mit den nötigen Unterlagen, Mustersatzungen, Satzungen von bestehenden Genossenschaften und anderen geeigneten Drucksachen und erreichen so, daß unsere Anregungen wenigstens erörtert und die Vorbe dingungen zur Gründung geprüft werden. Der Erfolg dieser Bemühungen ist nicht aus geblieben; schon in den ersten Jahren vermehrte sich dank der Arbeit der Handwerkskammer die Zahl der Genossenschaften zusehends. Anregend versuchten wir auch durch das von der Kammer herausgegebene Korrespondenzblatt zu wirken. Dieses bringt regelmäßig belehrende und aufklärende Artikel über genossenschaftliche Fragen aus der Feder Sachverständiger. Mit dem Ausbau des Korrespondenzblattes haben wir 1904 einen besonderen Abschnitt „Genossenschaftswesen" eingerichtet, der vornehmlich über den jeweiligen Stand, über Neugründungen und dergleichen be richtet. Besonders werden die Geschäftsabschlüsse veröffentlicht und besprochen. Das wirkt anregend und spornt zu Neugründungen von Genossen schaften an. Seit dem 1. März 1911 ist dem Korrespondenz blatt eine neue Beilage angegliedert: Mitteilungen der Rheinischen Genossenschaft zur wirtschaft lichen Förderung von Handwerk und Gewerbe. Die Mitteilungen tragen viel dazu bei, die Handwerker zur Bildung von Genossenschaften anzuregen. Sie wollen zunächst nur Auskunft geben über das, was die Genossenschaft zur Hebung und Förderung des Rheinischen Handwerks versucht, anstrebt, er reicht und nicht erreicht; sie sollen aber auch be- raten bei Beschaffung von Arbeitsbehelfen und Betriebsmaterialien, bei Beteiligung an korpora tiven Arbeitsübernahmen, bei Beschickung von Hand werksausstellungen. 37