darf also nicht sich ein Lager halten, aus dem sie den verkauf bewerkstelligt. Das ist teils aus rein praktischen Gründen ausgeschlossen — ein solches Lager könnte leicht geschäftliche Verluste herbeiführen —, teils um den Maschinenhändlern keine gar zu fühlbare Konkurrenz zu machen. Dagegen steht die Genossenschaft in der engsten Verbindung mit der Gewerbeförderungsanstalt, wo die Handwerker Gelegenheit haben, sich vor dem Ankauf die von ihnen gewünschten Maschinen anzusehen und sich unparteiischen sachverständigen Rat zu holen. Die Erleichterung der Beschaffung von Betriebs- materialien geschieht lediglich durch Raterteilung und Vermittlung. Jede finanzielle Mitwirkung sowie der Abschluß von Verträgen, wodurch die Genossenschaft sich zur Empfehlung der waren bestimmter Lieferanten verpflichtet, ist ausgeschlossen. Für die Beschaffung von Benzin und Petroleum gelten dieselben Bedingungen. Über die allgemeinen Betriebsgrundsätze sagt die Satzung unter anderem: Für die geschäftlichen Maßnahmen der Genossen schaft soll ausschließlich die Rücksicht auf die Förderung des wirtschaftlichen Gedeihens des Handwerker- und Gewerbestandes durch genossen- schaftliche Selbsthülfe maßgebend sein. Jede Be- vorzugung und Zurücksetzung von Personen, zu deren wirtschaftlichen Förderung die Genossenschaft satzungsgemäß bestimmt ist, nach politischen oder religiösen oder anderen als rein wirtschaftlichen Grundsätzen ist ausgeschlossen. Im Einblick auf die Inanspruchnahme finan zieller Unterstützung durch öffentliche Körperschaften soll die Genossenschaft die Auswahl unter den in Betracht kommenden Fabrikanten, Kaufleuten und sonstigen Geschäftsinhabern, die in der Rhein- Provinz wohnen und ihr Geschäft betreiben, mög lichst den Antragstellern überlassen. Soweit sie selbst diese Auswahl trifft, soll sie die in Betracht kommenden Geschäftsinhaber möglichst gleichmäßig berücksichtigen, sofern nicht die Beschaffenheit der waren und Preisangebot ausschlaggebend sind. Bei der Erleichterung der Beschaffung von Maschinen und Werkzeugen sollen folgende Grund sätze befolgt werden: 1. Die Genossenschaft bedient sich bei ihren Maßnahmen, soweit es sich um technische Fragen handelt, des Rates der Gewerbeför derungsanstalt für die Rheinprovinz, soweit es sich um die Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit handelt, des Rates der Vor stände der Handwerkskammern oder der von ihnen bezeichneten Vertrauensmänner. Diese bilden den Beirat, der ein Grgan der Ge nossenschaft ist. Ls ist jedoch auch zulässig, in einzelnen Fällen, namentlich bei weiten Entfernungen, die Mitwirkung sachkundiger Privatpersonen in Anspruch zu nehmen. Mit der Gewerbeförderungsanstalt und den Handwerkskammern ist ein Abkommen über die durch ihre Mitwirkung entstehenden Auslagen, namentlich über die Reisekosten, getroffen 2. Die Genossenschaft macht ihre Beihülfen nicht nur von der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers, sondern auch von der Prüfung der wirtschaftlichen Nützlichkeit der in Aussicht genommenen Beschaffung für den Antragsteller und der Prüfung der Rückwir kung dieser Maßnahme auf andere Betriebe, zu deren Förderung die Genossenschaft be- stimiut ist, abhängig. Sie prüft die Frage, ob und in welcher Form die Vereinigung mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Be schaffung oder Benutzung von Maschinen oder Werkzeugen zweckdienlich oder zur Vermeidung wirtschaftlicher Schädigungen geboten ist. An der Genossenschaft ist die Handwerks kammer sehr stark beteiligt und sucht ihre Vorteile in jeder weise den Handwerkern zugänglich zu machen. weskstaltenhausei-. Die Erscheinung, daß die Handwerker infolge der hohen Laden- und Mietpreise nicht mehr in der Lage sind, im Zentrum der Stadt sich ein Absatz gebiet zu schaffen, hat zu dem Gedanken geführt, mit Hilfe von Staat und Gemeinde in den Ge schäftsstraßen w e r k st ä t t e n h ä us e r für dasHandwerk zu errichten, die zu angemessenen Preisen vermietet werden. Dieser Gedanke hat zuerst seine Verwirk lichung in Wien gefunden. Auch die Handwerks- kammer Düsseldorf befaßte sich mit der Angelegen beit, kam aber nur zu einem bedingten Ergebnis. Sie ging dabei von der Ansicht aus, daß die 41 6