44 über die Verhältnisse des Bauherrn oder Bauunter nehmers, namentlich über Stand, Wohnung, Ruf, Vergangenheit, Kreditwürdigkeit desselben, ferner über den Stand des Grundbuches, Rberwertung des Baugrundstückes, etwa fingierte Hypotheken und Veränderung des Grundbuchblattes, schließlich bei vorkommenden Zwangsversteigerungen über die Ljypothekengläubiger, die Verlustträger, den Lr- steher des Grundstückes, sowie über die Ausfälle der Beteiligten. Um Auskunft über alle diese An- gelegenheiten erteilen zu können, haben sich die Handwerkskammern an die Polizeibehörden ihres Bezirkes gewandt mit dem Ersuchen, ihnen in regelmäßigen Zeitabschnitten Nachricht von den Gesuchen um Errichtung von Neu- und umfang- reicheren Umbauten zu geben, weiter haben sie auf Grund einer Verfügung des Ministers für Handel und Gewerbe die Grundbuchämter ersucht, den von den Handwerkskammern beauftragten Be amten die Einsicht in das Grundbuch jederzeit ohne den Nachweis eines berechtigten Interesses zu ge statten. Die verschiedenen in Betracht kommenden Be hörden find den Handwerkskammern in weitgehen der weise entgegen gekommen. Trotz des Ent gegenkommens der Behörden erschien es aber aus schwerwiegenden Gründen zweifelhaft, ob eine Handwerkskammer die geeignete Stelle ist, eine solche Bauauskunftstelle selbst zu errichten. Nur vollkommen einwandfreie Auskünfte können den Bauhandwerkern nutzen und sie vor Schaden be wahren. Oberflächliche und unzuverlässige Aus künfte müssen immer Schaden anrichten, wie schwierig es aber ist, eine sorgfältige Auskunft zu erhalten und zu geben, das weiß jeder, der auch nur einigermaßen mit dem Auskunftswesen vertraut ist. Gb eine Handwerkskammer die große Verant wortung auf sich nehmen kann, die der zu tragen hat, der eine Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines andern gibt, erscheint sehr frag lich. Man stelle sich vor, ein Bauunternehmer oder Bauherr ist bisher ganz einwandfrei gewesen, die Handwerkskammer gibt eine gute Auskunft, aus irgend einem Grunde gerät das Unternehmen nun doch schließlich in finanzielle Schwierigkeiten. Die Handwerker, die geschädigt sind, werden nun die Handwerkskammer für den Schaden verantwortlich machen. Oder ein anderes Beispiel: Die Hand- Werkskammer gibt keine gute Auskunft, die Hand- werker verzichten darauf, Arbeit zu liefern, schließlich ist der Unternehmer aber doch in der Lage, allen Anforderungen gerecht zu werden. Die Handwerker werden nun der Handwerkskammer die Schuld zu schieben, daß ihnen infolge der Auskunft Aufträge entgangen seien. Die Mängel können natürlich bei jeder Ausknnftstelle vorkommen, sie lassen sich garnicht vermeiden. Aber eine private Auskunft stelle trägt unter der Last der Verantwortung lange nicht so schwer wie eine Handwerkskammer. Das liegt in deren ganzem Wesen. Sie ist eine amtliche Vertretung des Handwerks mit gewissen behörd lichen Eigenschaften. Folglich verlangen die Hand werker, die ja auch die Rosten der Verwaltung tragen, von der Handwerkskammer etwas ganz anderes, als von einer privaten Organisation. Und gerade der amtliche Charakter der Handwerks- kammer verleiht auch den Auskünften gewissermaßen einen amtlichen Charakter, durch den ihnen wie derum eine ganz andere Bedeutung zukommt wie den privaten Auskünften. Zieht man dazu den immerhin schwerfälligen Apparat einer Handwerks kammer in Betracht — dem Geschäftsführer der Auskunftstelle kann unmöglich völlige Bewegungs freiheit eingeräumt werden — erwägt man ferner, daß die Personen, auf deren Gutachten die Hand- werkskammer angewiesen ist, in der Regel Konkur renten des zu beurteilenden Bauunternehmers sind, dann erscheinen die Schwierigkeiten einer amtlichen Bauauskunftsstelle in noch viel stärkerem Maße. Ferner würden die Mängel, die einer Auskunft erteilung durch die Handwerkskammer anhaften würden, gewiß nicht dazu beitragen, deren Ansehen zu erhöhen. weiter sind Bedenken entstanden hinsichtlich der Ausdehnung der Bezirke. Solche Bedenken liegen namentlich bei dein Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf nahe. Die meisten Bezirke der Hand werkskammern, die die Errichtung einer besonderen Auskunftstelle für das Bauwesen in Angriff genom men haben, find nicht so ausgedehnt, wie der der Handwerkskammer Düsseldorf, sie beschränken sich in der Hauptsache auf eine Großstadt. Der Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf weist dagegen 8 Großstädte auf, von denen jede in der Entwick lung begriffen ist und an Ausdehnung in den nächsten Jahren voraussichtlich noch mehr zunehmen