47 Zum Schutz des Bauhandwerks seitens der Baugenossenschaften trat auch wieder die tat kräftige Unterstützung und wirtschaftliche Förderung durch die Handwerkskammer. So richtete die Hand werkskammer an den Rheinischen Verein für Klein- wohnungswesen Düsseldorf folgendes Schreiben: „Ihren Bestrebungen, den Kleinwohnungsbau zu fördern, haben wir stets das größte Interesse entgegengebracht und auch versucht, die Hand werker für Ihre Aufgaben zu interessieren. Das ist zum Teil schon von Erfolg gewesen, wir er innern nur an die letztjährige gemeinsame Ver anstaltung einer Kleinwohnungsbauwoche und an unsere gemeinsame Ausstellung in Krefeld. Das Interesse des Handwerks an Ihren Be strebungen würde sicher noch zunehmen, wenn Ihr Verein sich entschließen wollte, die ihm nahe stehenden Baugenossenschaften zu veranlassen, nach Möglichkeit bei der Vergebung von Bauarbeiten und Wohngebäuden nicht nur die kapitalistischen Bauunternehmungen, sondern auch die handwerk lichen Unternehmungen, oder gegebenenfalls die Vereinigungen von Handwerkern zu berücksichtigen. Das würde einer ganz wesentlichen Förderung des Handwerks durch wirklich praktische Maßnahmen gleichkommen, wofür wir und das gesamte Hand werk Ihrem Verein zu außerordentlichem Danke verpflichtet wären, wir wären Ihnen sehr ver bunden, wenn Sie uns Ihre Ansicht hierüber gefl. mitteilen wollten." Darauf erging folgende Antwort: „In Verfolg des gefälligen Schreibens teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß die gemeinnützigen Baugenossenschaften bei Vergebung von Bau- arbeiten schon jetzt in weitestem Maße die hand werklichen Unternehmungen berücksichtigen. So weit es uns möglich war, haben wir sowohl bei den bestehenden und uns angeschlossenen Bauver einen, wie besonders auch bei Neugründungen solcher Vereine unsern Einfluß dahin geltend ge macht, daß bei der Herstellung von Häusern den örtlichen Instanzen keine Konkurrenz gemacht, viel mehr möglichst weitgehend das Handwerk heran- gezogen wird, wir werden auch für die Folge unser Augenmerk hierauf wenden." Folterung Des Flektro4nstalla= tionsgecoerbes. Die Errichtung von Überlandzentralen am Niederrhein und die Übertragung der Elektri zität auf das Land, ließ die Handwerkskammer ihr Augenmerk darauf richten, den Handwerkern bei den einschlägigen Arbeiten eine gewinnbringende Beteiligung zu ermöglichen. Es lag nämlich die Gefahr nahe, daß sich Monopole der Großfirmen ausbilden würden. Man befürchtete ein Inftalla- tions- und Material-Monopol. Der Vorstand hat gegen diese Gefahr das Handwerk zu schützen ge sucht und den Verwaltungsbehörden weitgehende Berücksichtigung der elektrischen Spezialfirmen em pfohlen. Gleichzeitig suchte sie eine Verständigung mit den großen elektrischen Werken über die Be teiligung von Handwerkern bei der Herstellung von Anschlußleitungen sowie über die Lieferung von Installationsmaterialien herbeizuführen. In letzterer Hinsicht hat sie besonders mit dem ver band der elektrotechnischen Spezialfabriken zusam mengearbeitet. Diese Bemühungen waren von Erfolg gekrönt; denn die elektrischen Gesellschaften erklärten sich bereit, Installateure, die an den Llektrizitätskursen der Handwerkskammer, welche gerade bezwecken, die Installateure für die Verwendung bei der Einrichtung von Ueberlandleitungen geeignet zu machen, teilgenommen hatten, zu den Arbeiten heranzuziehen. Dar hat zunächst die Allgemeine Llektrizitätsgesellschaft in Berlin — bekanntlich eine der größten Weltfirmen — zugesichert, die es offen aussprach, daß die großen Llektrizitätsfirmen das größte Interesse daran hätten, leistungsfähige Installateure heranzuziehen. Der Vorstand hat bei den Vertretern des Rhei nisch-Westfälischen Elektrizitätswerkes, dem die Er richtung der Ueberlandzentrale für den ganzen Niederrhein übertragen worden ist, Entgegenkommen gefunden. So ist insbesondere erreicht worden, daß die Teilnehmer an den Elektrizitätskursen der Kammer den Unterricht an den Königlichen ver einigten Maschinenbauschulen zu Löln anstatt der üblichen drei Monate nur drei Wochen zu besuchen brauchen, wenn sie zu der Herstellung der Überland leitungen herangezogen werden wollen. Gegenüber den sogenannten Konsumentengenossenschaften, die