49 Diese Zahlen zeigen die große Bedeutung der E i g e n e r z e u g u n g der Konsumvereine, die vor allem dem selbständigen Bäckergewerbe gefährlich wird. Die hohen Gewinne sind natürlich ein großes Lockmittel für die Verbraucher. Die Konsumvereine verfügen über Angestelltenheere. Neuerdings wen den sie ihre Aufmerksamkeit besonders auch dem Sparkassenwesen und der Sterbeunterstützung zu, wodurch begreiflicherweise die Versuchung, einem Konsumverein beizutreten, noch größer wird. Die pandwerker und Kleingewerbetreibenden sind in unserm Bezirk in den Konsumvereinen erfreulicher weise nicht so zahlreich vertreten, wie das angeb lich anderwärts der Fall ist. Zn manchen Gebieten sind in den letzten Zähren sogar viele pandwerker aus den Konsumvereinen ausgetreten. Das ist nicht zuletzt auf die Erstarkung des Znnungsgedankens zurückzuführen. Es ist gar nicht zu leugnen, daß die Pflege des Gemeinschaftsgeistes und des Standes bewußtseins durch die Znnungen auch in dieser Pinsicht gute Früchte gezeitigt hat. Über die Beamtenkonsumvereine ist nicht viel zu sagen, lvir verweisen auf den Beamtenkonsum verein zu Düsseldorf, der aber keine allzugroße Bedeutung hat. Er hat heute eine Mitgliederzahl von 411 Personen und im letzten Berichtsjahre 86 000 Mk. Umsatz erzielt. Der Reingewinn war etwas über 4000 Mark. Gegen die zunehmende Schädigung der Klein gewerbetreibenden durch die Ausbreitung der Kon sumvereine hat man sich vielfach durch Maßnahmen der Selbsthilfe zu wehren gesucht. Zn den Städten und teilweise auf dem Lande schließen sich die Gewerbetreibenden zu sogenannten Rabattspar vereinen zusammen, um die Abnehmer durch die Gewährung von Rabattmarken festzuhalten. Sie sagen sich, die Rückvergütungen der Konsumvereine locken die Abnehmer am meisten; ohne sie sind die Konsumvereine nicht lebensfähig. Die waren und Erzeugnisse verkaufen sie nämlich nicht billiger und sehr oft auch nicht besser als die Kleinhändler und pandwerker. Zudem haben die Konsumgenossen schaften auch ziemlich große verwaltungskosten zu bestreiten, die auf den Warenpreis geschlagen werden müssen. Zedoch haben sich die Rabatt sparvereine noch kaum besonders stark ausgebreitet. Es sind jedenfalls große Schwierigkeiten zu über winden. Da, wo die Rabattsparvereine gegründet worden sind, will man Erfolge festgestellt haben; wenigstens soll die Bewegung der Konsumgenossen schaften in etwa hierdurch aufgehalten worden sein. Zn den größeren Städten vermag man der Rabatt sparvereinsbewegung noch keinen großen wert beizumessen; das Vorurteil des Publikums zieht die Konsumvereinsdividende der Rabattmarke ent schieden vor. Diese Erfahrungen haben auch manchen pandwerker bestimmt, gegen jedweden Rabatt Stellung zu nehmen. Sie fordern sogar gesetzliches verbot der Rabatte, damit sich zeigt, daß jedes reelle Geschäft gute waren zu gleich billigen preisen verkaufen kann wie die Konsum- vereine. Um das Lieferantengeschäft zu bekämpfen, hat man mancherseits empfohlen, die Lieferanten der Konsumgenossenschaften zu boykottieren, von anderer Seite wird bezweifelt, ob ein solches vor gehen die Kleingewerbetreibenden voran bringt. Aus einer ländlichen Gemeinde sind dazu folgende Vorschläge gekommen: Ausräumen mit dem Borg unwesen, Führen von guten und billigen waren, Rabattgewährung, Pflege des Gemeinschaftsgeistes, Errichtung von Einkaufsgenossenschaften, pervor- ragende Kenner des Konsumvereinswesens haben diesen weg schon des öfteren empfohlen, weil er nach ihrer Ansicht am ehesten Erfolg verheißt. Die Einkaufsgenossenschaften spielen nun aller dings beim gewerblichen Mittelstand noch eine sehr unbedeutende Rolle. Das Ergebnis ihrer Beobachtungen hat die Kammer zu einer Denkschrift zusammengefaßt, die der Regierung und den Parlamenten vorgelegt wurde. Sie gipfelt in folgenden Leitsätzen, die die wichtigsten Forderungen an Gesetzgebung und Verwaltung enthalten: 1. Die Konsumvereine müssen den gewerblichen Unternehmungen in steuerpolitischer pinsicht gleichgestellt werden. Namentlich ist sicher zustellen, daß die von den Konsumvereinen verteilte Dividende (Rabattvergütung, Spar- einlage usw.) in vollem Umfange zur Ein kommensteuer herangezogen wird. 2. Die Pergabe von Räumlichkeiten an Be amtenkonsumvereine durch staatliche oder kom munale Behörden, ebenso die Begünstigung dies er vereine in anderer weise, ist zu verbieten.