55 Es ist an dem in § 22 der Grundsätze des Bundesrats aufgestellten Grundsätze festzuhalten, daß die Verdingung der Arbeitskraft der Gefangenen an Unternehmer tunlichst einzuschränken, und der Arbeitsbetrieb ist mehr noch als bisher auszudehnen, und es ist soweit möglich, zu erstreben, daß der Unternehmerbetrieb ganz ausgeschaltet wird. Ins besondere ist dahin zu streben, daß alle Bedürfnisse der Gefängnisverwaltung durch Gefangene her gestellt werden. Weiter ist für jede Provinz ein Beirat gebildet worden, der vom Dberpräsidenten nach Benehmen mit dem Oberstaatsanwalt zu berufen ist. Der Beirat besteht aus je einem Vertreter der Land- wirtfchafts-, der Handels- und der Handwerks kammer und soll Vorschläge machen, welche Ar beiten, insbesondere Handwerksarbeiten, in den Gefangenenanstalten gemacht werden sollen oder auszuschließen sind. Die Kammer darf dies mit als einen Erfolg ihrer jahrelangen Bemühungen für die Ein schränkung der Gefängnisarbeit buchen. Wettbewerb staatlicher und städtischer Betriebe. Die Bekämpfung der Auswüchse des Wettbewerbs staatlicher und städtischer Betriebe hat die Kammer von jeher als eine ihrer ersten wirt schaftlichen Aufgaben angesehen, vor allem hat das Klempner- und Installateurgewerbe unter diesem Wettbewerb zu leiden. Besonders gegen den manchmal sehr ausgedehnten Wettbewerb der gemeindlichen Werkstätten und Verkaufsläger bei der Privatkundschaft wenden sich die Hand- werker mit aller Entschiedenheit. Er geschieht durch Zeitungsangebote, durch Hinweis bei der Anmeldung von Anlagen, außerdem aber durch den Erlaß weitschichtiger Vorschriften über die Ausführung von Installationsarbeiten, die den Eindruck erwecken, als ob die selbständigen In stallateure gar nicht in der Lage wären, ihnen nachzukommen. In sehr vielen Fällen hat die Handwerkskammer sich dieserhalb mit Erfolg an die Behörden gewandt und durch rasches Zugreifen manchmal das Übel noch rechtzeitig verhindern können. Die Kammer übersandte im Jahre 1909 an die Klempner- und Iustallateur-Innungen sowie an die gemischten Innungen und gewerblichen Vereinigungen des Bezirks einen Fragebogen der einwandfreies Material darüber forderte, inwie weit den selbständigen Installateuren durch städ tische Betriebe Konkurrenz gemacht wird. Das Material hat die Kammer dem deutschen Hand- werks- und Gewerbekammertage übersandt, der sich mit der Frage der Konkurrenz staatlicher und städtischer Betriebe auf dem 10. Deutschen Hand werks- und Gewerbekammertage zu Königsberg im Jahre 1909 beschäftigte und folgende Resolution annahm: I. Der 10. Deutsche Handwerks- und Gewerbe tag weist nachdrücklich darauf hin, daß die Staats- und Kommunalbehörden ein großes Interesse an einem leistungsfähigen Hand werkerstand haben und deshalb an der Förder ung und wirtschaftlichen Hebung desselben mitzuwirken berufen sind. Eine solche Förderung ist nach Ansicht des Kammertages in möglichster Einschrän kung der Regiebetriebe und weitgehendster Zuweisung von Lieferungen und Leistungen an selbständige Handwerker zu erblicken. Es ist tiefbedauerlich, daß ein großer Teil der Staats- und Kommunalbehörden diese wichtige Aufgabe nicht erfüllt. II. Der 10. Deutsche Handwerks- und Gewerbe kammertag ist der Ansicht, daß es nicht Auf gabe der Staats- und Kommunalbehörden fein kann, handwerkliche Arbeiten in eigener Regie auszuführen. Er fordert, daß diese Arbeiten dem freien Wettbewerbe überlassen bleiben. Der Einwand, daß zur Errichtung einer größeren Betriebssicherheit die Aus führung bestimmter Arbeiten, z. B. Installa tionsarbeiten, in eigener Regie notwendig fei, hat sich durch die Praxis als hinfällig erwiesen. Nicht minder hart trifft das Schreiner-, Schlosser-, Schuhmacher- und Schneider-Handwerk auch der Wettbewerb der Fürsorge- und Erziehungsanstalten, wiederholt hat die Kammer sich dieserhalb an den Landeshauptmann beschwerdeführend gewandt; aber nur zum Teil Berücksichtigung seiner wünsche gefunden.