dem Lande eine wesentliche Mitarbeit zu. Aus diesem Grunde ist die Handwerkskammer bemüht gewesen, durch Linrichtung von Bauberatungstagen die ländlichen Bauhandwerker mit den neuzeitlichen Anforderungen an eine gute Bauweise vertraut zu machen. An den Bauberatungstagen ist den Bauhandwerkern Gelegenheit gegeben, sich über Bauangelegenheiten kostenlos Rat und Auskunft einzuholen, vor allem bei der Ausarbeitung von Bau-Skizzen und -Plänen, der Auswahl von Ma terialien usw. Diese unentgeltliche Auskunftstelle hat bei den Bauhandwerkern großen Anklang ge funden. Träger der Linrichtung sind die Hand werkskammer, der Rheinische Verein für Klein- wohnungswesen und die Gemeinden. Manche Gemeinden haben nach den ersten versuchen eine ständige Bauberatungsstelle geschaffen, die die Kammer geldlich unterstützt. Sie führen die Be ratung in der weise durch, daß der leitende Architekt des Rheinischen Vereins für Kleinwoh- nungswesen allmonatlich in einem wechselnden Orte des Kreises 1—2 Tage den Bauhandwerkern zur Auskunfterteilung zur Verfügung, steht. Diese kommen mit ihren Plänen und^Lntwürfen, die der Architekt verbessert. Das Verfahren hat sich ent schieden bewährt, denn in unserem Bezirk sind die Zeichen der Bauberatung an den.neuen Gebäuden unverkennbar. Bauberatungstage haben stattgefunden in: Gel dern, Dinslaken, Sterkrade, Kempen, Wesel, Lmpel und Kevelaer. flrbeitstarifoerträge. Der Regelung der Arbeitstarifverträge, denen immer noch Bestimmungen des geltenden Rechts entgegenstehen, hat die Handwerkskammer beson dere Aufmerksamkeit geschenkt. Über diese Frage berichtete der Syndikus auf dem Kammertag in Würzburg. Den Ausführungen lagen folgende Leitsätze zugrunde: 1. Der Handwerks- und Gewerbekammertag hält die Frage der Arbeitstarifverträge in einzelnen Handwerkszweigen für eine wichtige im Interesse der Herstellung und Erhaltung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern, weil unter besonders günstigen Umständen durch einen Arbeitstarifvertrag die Herstellung und 62 Erhaltung des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf eine gewisse Zeit herbeigeführt werden kann. 2. Da nur kräftige Organisationen das Zu standekommen und den Erfolg der Tarifverträge gewährleisten, so empfiehlt es sich, daß sich die Arbeitgeber mehr und mehr in Arbeitgeberver bänden zusammenschließen. 3. Die inhaltliche Gestaltung der Arbeitstarif verträge ist für ihre Beurteilung von entscheiden dem, Einfluß. Sie haben sich nicht nur auf das Verhältnis zwischen Arbeit und Entgeld zu be ziehen — also Bestimmungen über Antritt der Arbeit, Arbeitszeit, Akkordarbeit, Ueberstunden, pausen, Nachtarbeit, Lohn, Lohnformen, Lohnbe rechnung, Grt, Art und Zeit der Lohnzahlung, Einrede des nicht erfüllten Vertrages, Gefahr tragung, Verzug, Kündigung, Beginn und Ende der Gültigkeit, Verlängerung, Geltungsgrenzen zu treffen, —, sondern auch auf die Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, sowie auf die Aus übung des dem Arbeitgeber zustehenden Direktions und Verwaltungsrechts (Bestimmungen über die (Qualität der Arbeiter). Daneben müssen die Tarifverträge Bestim mungen enthalten über Einrichtungen, die ihre eigene Durchführung, ihre Anpassung an die be triebstechnische Entwicklung und Erneuerung sichern, so die Errichtung von Schlichtungskommissionen, Tarifämtern und dergleichen. Endlich ist es zweckmäßig, Dispositivbestim mungen, wie sie beispielsweise § 122 R. G. G. oder Z 616 B. G. B. enthalten, zu regeln und die Haftbarkeit der vertragsbeteiligten unbeschadet des § 276 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches genau zu bestimmen. Bei Bemessung der Löhne darf nicht übersehen werden, daß die Festsetzung von Mindestlöhnen ohne die Festsetzung von Mindestleistungen zu einer dauernden Herabminderung der Gesamtleistung führt. 4. Die Rechtsverbindlichkeit der Tarifverträge ist eine allgemeine und selbstverständliche Forderung. Ls ist deshalb Aufgabe der Gesetzgebung, dem Tarif vertrag die ihm angemessene rechtliche Ausgestaltung zuteil werden zu lassen, um alle Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Tarifverträge zu beseitigen. 5. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich: