18 I. Die Grundurteile der Politik. Wo unsere Kultur Gleichheiten aufstellt und gleiche Maßstäbe anlegt, befinden wir uns nicht mehr im wirklichen Leben, sondern im Bereich reiner Normen, eines an Alle gerichteten Sollens, das bewußtermaßen von der Ungleichheit des Vollzugs seiner Forderungen absieht. Hier ist Rationalismus am Platz, weil diese Ordnungen eben von der Vernunft und dem Denken vorgenommen werden und die mechanische Konsequenz ist durch die Eigenart dieser Gebiete ausgeschlossen. So erhebt die Religion (besonders die sogen. Welt religion) ihre Stimme für alle Menschen ohne Unter schied und ebenso die allgemeine ideale Ethik (Gebote der Humanität, Menschlichkeit, Tugend usw.) und die für alles wertvolle Denken geltende Logik. Sitte und Recht, die speziellen Ausgestaltungen der Ethik, gelten schon nur mehr für bestimmte Volker und Staaten lind wollen nur deren Angehörige als gleich betrachten; so gilt deutsches Recht nicht für Neger, die Sitten der sogen, guten Gesellschaft nicht für den Bauern usw. Sobald aber durch diese an Alle gleichmäßig ergehen den Gebote und Forderungen etwas praktisch erreicht werden soll, hört die theoretische Gleichheit sofort auf; will man religiös (Kirche) oder ethisch (Volksleben) oder logisch (Wissenschaft) etwas „organisieren", so rech net man auf einmal ganz bewußt mit der Ungleichheit. Der Pfarrer predigt, nicht jeder Beliebige; die Ge meinde singt und er nicht. So sicher die „zehn Gebote" oder die Bergpredigt keinen Unterschied machen, so steht doch daneben der Satz: „wem viel gegeben ist, von dem wird viel verlangt" (und umgekehrt) und weder unser sittliches Urteil noch das des Strafrichters niißt Alle mit gleichem Maßstabe. Der spezielle „Be-