I. Die Grundurteile der Politik. 21 nicht, etwas kaufen oder nicht, ein Buch lesen oder nicht usw. Dabei denkt man sich frei von jeder Rücksicht auf Andere, von jeder Beeinflussung, von jeder Art von Regel, Gesetz und Zwang. Hier fingiert das Ich einen Zustand, als sei es allein in der Welt, denn schon die Existenz eines zweiten Menschen im selben Raume beschränkt diese völlige Willkür. Politisch kann dieser Freiheitsbegriff im Grunde nie genannt werden, da Politik die Beziehungen vieler Menschen zueinander behandelt. Aber bei den einzelnen Freiheiten (Glaubens-, ­ Gewissens-, Denk-, Lehrfreiheit, Freizügigkeit, ­ Gewerbefreiheil usw.) spielt diese Seite der Sache sicher eine große Rolle. Alle diese Begriffe betreffen zwar tatsächlich eine Abgrenzung von Rechten und Pflichten, keiner davon gilt völlig uneingeschränkt, überall erstrebt man praktisch nur eine möglichst große Freiheit. Aber die allgemeine Freude an dem Wort (z. B. in der Dichtung) wäre nicht so groß und ungetrübt, ­ wenn man sich diese Relativität stets vergegenwärtigte ­ und nicht wenigstens die Fiktion völliger Unabhängigkeit ­ dabei aufrecht erhielte. Organisation nun schließt Willkür unbedingt aus und damit die zweite Form der Freiheit; dagegen verlangt ­ sie sehr viel Betätigung und Willen nicht nur vom Organisator, sondern auch von den Teilnehmern. Einfacher mechanischer Gehorsam führt nie zu lebensvollen ­ Organisationen, so wenig als man Leute dazu brauchen kann, die tun wollen, was sie mögen. Über einen Zweck, ein Ziel im großen oder eine Ausgabe muß man sich eben einig sein, ehe man organisiert; man kann dies nicht ins Blaue hinein, sondern mit bestimmter Marschroute. Innerhalb einer Aufgabe oder