I. Die Grundurteile der Politik. 29 man ihn im Interesse des Einzelnen entbehren, so hätte der Staat selbst keine Berechtigung, und so kann auch Anarchie ein Ideal werden, das nur praktisch leider unmöglich, an sich aber doch ganz hübsch wäre. Nur weil es nicht anders geht, muß man zusammenwirken, weil nian selbst dabei am besten fährt, sich klugerweise gelegentlich rulterordnet ohne jemals die letzte Posi tion seines Ich aufzugeben. Ein Opfer dieses Ich für das Wohlfahrtsinstitut ist dann itn Grunde sinnlos; denn woher käme dazu die Pflicht, wenn alles im Grunde auf das Wohl des Einzelnen hinausläuft? Die engli sche Ethik ist nie über diesen Widerspruch hinausgekom men, weil es der sogen. Utilitarismus oder Hedonis mus theoretisch nicht vermag. Umgekehrt muß deutsche Staatsauffassung mit der Pflicht beginnen und Rechte sich erst aus Leistungen entwickeln und auf sie begründen lassen. Dem Men schen erwächst durch seine Geburt in einen lebenden Kulturstaat zu allererst eine Pflicht gegen diesen, denn alle die Vorteile, die er etwa vor dem Kind eines Wilden voraus hat, wozu auch seine Anlagen und er erbten Fähigkeiten gehören, verdankt er nur der be stehenden Gemeinschaft. Nur in einem Kulturstaat konnten seine Voreltern und Eltern diejenigen Eigen schaften erwerben, die sie ihm dann vererbten; das geistige Ich existiert gar nicht ohne den Staat, in dem es erwuchs; die Anlagen des Menschen, die er mit bringt, sind schon von Staates Gnaden. Menschen an sich gibt es gar nicht, wenigstens z. B. in Europa nicht, höchstens auf einer tvüsten Insel; der bei uns Geborene empfängt von der Gemeinschaft bereits Gaben, sobald er atmet, und hat dafür eine Verpflichtung, nicht ein