30 I. Die Grundurteile der Politik. Recht, und der Deutsche ist nur als solcher eine Persön lichkeit, nicht als Jndividuutu im Weltall. Die zu seinem Leben, Gedeihen und Erziehung nötigen, unentbehrlichen Ansprüche hat nicht er, der Neugeborene, erworben, sondern seine Eltern als Staatsbürger; sie sind die Träger der Rechte gegenüber dem Staat auch für ihre Nachkommenschaft, weil sie dem Staate schon etivas geleistet haben. Denn mit dem Augenblick nützlicher Tätigkeit innerhalb eines Kulturstaates, als sein Glied und Teil, werden sofort Rechte erworben (auf Existenz, Schutz, Wohlfahrt usw.), weil die erste Pflicht gegen den Staat, in ihn, und an ihni mitzuarbeiten, erfüllt wird. Das Kind und der Jüngling, die noch nichts leisten können*, zehren solange von den erworbenen Rechten ihrer Eltern, bis sie erwachsen sind. Dies Wechselspiel von Pflicht und Recht beginnt hier mit jener, nicht mit den Menschen rechten, die übrigens dem Kind ohne einen .Kulturstaat auch gar nichts nützen würden. Gegenüber diesem hier möglichst scharf herausgear beiteten Gegensatz, der Auffassungen spricht nun das Prinzip der Organisation klar und unbedingt für die zweite, die deutsche, Auffassung. Zwar sehen wir Organisationen täglich vor unseren Augen aus Ein zelnen entstehen; sobald man aber den Zweckgedanken hinzunimmt, ohne den sie sinnlos ist, gilt von der Orga nisation genau das, was Aristoteles vom Staate sagt, daß er seinen! innersten Wesen nach früher ist, als (die Familie und) der Einzelne. In demselben Sinne, nicht geschichtlich früher, sondern als Idee; die Organi sation samt ihrem Zweck wird zuerst gedacht, ehe man Teilnehmer dafür wirbt. Der Wert des Zusammen-