1. Me Grimdurteile der Politik. 31 Wirkens und der Gemeinschaft überragt dabei unbe dingt den des Einzelnen und hat das erste und höhere Recht; der Einzelne aber erwirbt Rechte nur durch seine Leistung in und für die Organisation — genau wie bei der zweiten Staatstheorie. Erfassen jener und ihrer Geltung ist eine Vorschule für diese und ihre dauernde Bestätigung. Derartige Erwägungen führen unweigerlich zuletzt zu der sogen, organischen Staatstheorie, der man am besten die Fassung gibt: der Staat ist die Organisation des Volkslebens. Nicht aber: der Staat ist ein Organis- musft denn das Bildliche des Ausdrucks bleibt auch beini Staat, der nie ein Organismus sein, nur mit einem solchen verglichen werden kann. Dagegen wird in ihm das ganze Volk genau in demselben Sinne organisiert, wie eine Anzahl Menschen bei einer der vielfachen Einzelorganisationen. Ausgeschlossen ist dann die atomistische Zusammensetzung des Staates aus gleichartigen Teilen; streng behauptet das Zusammen wirken des Verschiedenen in ihm. Ausgeschlossen die mechanische Auffassung aller Leistungen oder Funk tionen in und für ihn; festgehalten das dem lebendigen Organismus gleichende Wachsen, Blühen, Sichent- wickeln. Der Gedanke wird zur Norni; der Staat soll als eine Organisation angesehen und behandelt werden und darf nicht als Sunime gelten, denn er ist etwas anderes und inehr als die Teile. Vieles folgt dann daraus, was hier nur angedeutet werden kann. Als Gesamtzweck der großen Volks organisation kann man bezeichnen die Erhaltung eines bestimmten historisch gewordenen Kulturzustandes und die Entwicklung auf ein daraus abgeleitetes Kultur