II. Akratie und Aristagie. 41 Nietzsche Hai sich nie die Mühe genommen, genau zu definieren, was er unter Macht versteht, weder prak tisch noch theoretisch. Hier wird dagegen im Bereich der „Macht" eines Willens über den anderen ein be rechtigtes (ethisch wertvolles) von einem unberechtig ten (ethisch zu verwerfenden) Moment unterschieden; das Kratein ist böse, das Agein gut; auch der Art der Wirkungsweise eines Willens kommt eine ethische Qualität zu. Man kann auch die Form wählen: die Wirkung durch Beispiel und Anführung ohne Gewalt steht prinzipiell höher als Unterdrückung des fremden Willens, die praktisch nur als notwendiges Übel bleibt. Man kann aber auch den Gedanken geschichtlich fas sen: mit steigender Kultur wird das Kratein immer unnötiger; das Agein kann es niemals werden, so lange eine Mehrzahl von Einzelwillen gemeinsame Ziele zu lösen berufen ist. Die Entwicklung macht es sogar in immer stärkerem Maße notwendig; praktisch erleben wir das in der Verwirklichung sozialer Gedanken. So hoch auch Rechte und Ansprüche der Ungebil deten und Niedrigsten gestiegen sind, eine Führung bedürfen sie doch-und gerade diese am meisten, weil sic sich nicht selbst helfen können. Aber es kann als ein soziales Ideal der Satz aufgestellt werden: alle ein zelne Kratie ist aufzuheben; an ihre Stelle tritt aber nicht die Erzielung eines phantastisch erträumten „Ge samtwillens", sondern die Berücksichtigung und tun lichste Ausgleichung aller vorhandenen Willen. Ein konsequenter Akralist wird durch die Realität der menschlichen Gesellschaft von selbst sozial. Diese Verneinung muß nun logischerweise allen For men einer Kratie gellen, die sich ergeben können; so